Zeitlicher Ablauf ELV

Zeitlicher Ablauf (Zusammenfassung)
ELV mit Lehrgangsbeginn 01.09.
Abschnitt
Aufgaben
im Internet
Bearbeitungszeitraum
01.09. – 31.12.
01.09.
01.09. – 30.11.
01.01. – 30.04.
01.01.
01.01. – 31.03.
01.05. – 31.08.
01.05.
01.05. – 31.07.
Anzahl der
einzureichenden Arbeiten
 mindestens 2
Aufgaben pro
Abschnitt
 je Lehrgebiet eine
Aufgabe
Spätester
Einreichungstermin*
Lösungen
im Internet
Korrekturrücklauf
an Teilnehmer
30.11.
01.12.
Januar
31.03.
01.04.
April/Mai
31.07.
01.08.
August/September**
*Die Einreichungstermine sind einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden.
**Mit dem letzten Korrekturrücklauf werden auch die Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigungen versendet.
Erläuterungen:
In jedem Abschnitt wird je Lehrgebiet eine Aufgabe im Login-Bereich veröffentlicht. Sie müssen selbstverständlich nicht alle sechs Hausarbeiten im ersten
Bearbeitungszeitraum (01.09. - 30.11.) bearbeiten. Mindestens zwei Aufgaben je Bearbeitungszeitraum sollten Sie anfertigen um das Lehrgangsziel erreichen zu
können. Folgendes Herangehen an die Hausarbeiten wäre denkbar:
1. Bearbeitungszeitraum 01.09. - 30.11.: Einführung in das Recht und Bürgerliches Recht
2. Bearbeitungszeitraum 01.01. - 31.03.: Staats- und Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
3. Bearbeitungszeitraum 01.05. - 31.07.: Kommunalrecht und Kommunale Finanzwirtschaft mit Verwaltungsbetriebswirtschaft
Über die Reihenfolge der Lehrgebiete entscheiden Sie selbst, wobei Sie mit Einführung in das Recht als Grundlage beginnen sollten. Wenn Sie im
2. Bearbeitungszeitraum des obigen Beispielfalls die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht bearbeiten möchten, müssen Sie natürlich die in diesem
Bearbeitungszeitraum (01.01. - 31.03.) veröffentlichten Aufgaben heranziehen und können nicht die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht aus dem
1. Bearbeitungszeitraum (01.09. - 30.11.) verwenden, da hier bereits die Lösungen veröffentlicht sind.
Sollte die Benotung, z. B. der Hausarbeit Bürgerliches Recht des 1. Bearbeitungszeitraums, nicht Ihrer Zufriedenheit entsprechen, können Sie die Aufgabe
Bürgerliches Recht im 2. und/oder 3. Bearbeitungszeitraum erneut bearbeiten um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es wird nur die beste Note je Lehrgebiet
gewertet.
In den Korrekturmonaten Dezember, April und August (letzter Monat je Abschnitt) stehen keine Hausarbeiten für die Bearbeitung zur Verfügung. Nutzen Sie
diese Zeit um sich mit den Skripten schon auf die nächsten Hausarbeiten vorzubereiten und testen Sie Ihr Wissen an alten Hausarbeiten im Login-Bereich.
ELV mit Lehrgangsbeginn 01.01.
Abschnitt
Aufgaben
im Internet
Bearbeitungszeitraum
Anzahl der
einzureichenden Arbeiten
01.01. – 30.04.
01.01.
01.01. – 31.03.
01.05. – 31.08.
01.05.
01.05. – 31.07.
01.09. – 31.12.
01.09.
01.09. – 30.11.
 mindestens 2
Aufgaben pro
Abschnitt
 je Lehrgebiet eine
Aufgabe
Spätester
Einreichungstermin*
Lösungen
im Internet
Korrekturrücklauf
an Teilnehmer
31.03.
01.04.
April/Mai
31.07.
01.08.
August/September
30.11.
01.12.
Januar**
*Die Einreichungstermine sind einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden.
**Mit dem letzten Korrekturrücklauf werden auch die Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigungen versendet.
Erläuterungen:
In jedem Abschnitt wird je Lehrgebiet eine Aufgabe im Login-Bereich veröffentlicht. Sie müssen selbstverständlich nicht alle sechs Hausarbeiten im ersten
Bearbeitungszeitraum (01.01. - 31.03.) bearbeiten. Mindestens zwei Aufgaben je Bearbeitungszeitraum sollten Sie anfertigen um das Lehrgangsziel erreichen zu
können. Folgendes Herangehen an die Hausarbeiten wäre denkbar:
1. Bearbeitungszeitraum 01.01. - 31.03.: Einführung in das Recht und Bürgerliches Recht
2. Bearbeitungszeitraum 01.05. - 31.07.: Staats- und Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
3. Bearbeitungszeitraum 01.09. - 30.11.: Kommunalrecht und Kommunale Finanzwirtschaft mit Verwaltungsbetriebswirtschaft
Über die Reihenfolge der Lehrgebiete entscheiden Sie selbst, wobei Sie mit Einführung in das Recht als Grundlage beginnen sollten. Wenn Sie im
2. Bearbeitungszeitraum des obigen Beispielfalls die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht bearbeiten möchten, müssen Sie natürlich die in diesem
Bearbeitungszeitraum (01.05. - 31.07.) veröffentlichten Aufgaben heranziehen und können nicht die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht aus dem
1. Bearbeitungszeitraum (01.01. - 31.03.) verwenden, da hier bereits die Lösungen veröffentlicht sind.
Sollte die Benotung, z. B. der Hausarbeit Bürgerliches Recht des 1. Bearbeitungszeitraums, nicht Ihrer Zufriedenheit entsprechen, können Sie die Aufgabe
Bürgerliches Recht im 2. und/oder 3. Bearbeitungszeitraum erneut bearbeiten um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es wird nur die beste Note je Lehrgebiet
gewertet.
In den Korrekturmonaten April, August und Dezember (letzter Monat je Abschnitt) stehen keine Hausarbeiten für die Bearbeitung zur Verfügung. Nutzen Sie
diese Zeit um sich mit den Skripten schon auf die nächsten Hausarbeiten vorzubereiten und testen Sie Ihr Wissen an alten Hausarbeiten im Login-Bereich.
ELV mit Lehrgangsbeginn 01.05.
Abschnitt
Aufgaben
im Internet
Bearbeitungszeitraum
Anzahl der
einzureichenden Arbeiten
01.05. – 31.08.
01.05.
01.05. – 31.07.
01.09. – 31.12.
01.09.
01.09. – 30.11.
01.01. – 30.04.
01.01.
01.01. – 31.03.
 mindestens 2
Aufgaben pro
Abschnitt
 je Lehrgebiet eine
Aufgabe
Spätester
Einreichungstermin*
Lösungen
im Internet
Korrekturrücklauf
an Teilnehmer
31.07.
01.08.
August/September
30.11.
01.12.
Januar
31.03.
01.04.
April/Mai**
*Die Einreichungstermine sind einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden.
**Mit dem letzten Korrekturrücklauf werden auch die Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigungen versendet.
Erläuterungen:
In jedem Abschnitt wird je Lehrgebiet eine Aufgabe im Login-Bereich veröffentlicht. Sie müssen selbstverständlich nicht alle sechs Hausarbeiten im ersten
Bearbeitungszeitraum (01.05. - 31.07.) bearbeiten. Mindestens zwei Aufgaben je Bearbeitungszeitraum sollten Sie anfertigen um das Lehrgangsziel erreichen zu
können. Folgendes Herangehen an die Hausarbeiten wäre denkbar:
1. Bearbeitungszeitraum 01.05. - 31.07.: Einführung in das Recht und Bürgerliches Recht
2. Bearbeitungszeitraum 01.09. - 30.11.: Staats- und Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
3. Bearbeitungszeitraum 01.01. - 31.03.: Kommunalrecht und Kommunale Finanzwirtschaft mit Verwaltungsbetriebswirtschaft
Über die Reihenfolge der Lehrgebiete entscheiden Sie selbst, wobei Sie mit Einführung in das Recht als Grundlage beginnen sollten. Wenn Sie im
2. Bearbeitungszeitraum des obigen Beispielfalls die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht bearbeiten möchten, müssen Sie natürlich die in diesem
Bearbeitungszeitraum (01.09. - 30.11.) veröffentlichten Aufgaben heranziehen und können nicht die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht aus dem
1. Bearbeitungszeitraum (01.05. - 31.07.) verwenden, da hier bereits die Lösungen veröffentlicht sind.
Sollte die Benotung, z. B. der Hausarbeit Bürgerliches Recht des 1. Bearbeitungszeitraums nicht Ihrer Zufriedenheit entsprechen, können Sie die Aufgabe
Bürgerliches Recht im 2. und/oder 3. Bearbeitungszeitraum erneut bearbeiten um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es wird nur die beste Note je Lehrgebiet
gewertet.
In den Korrekturmonaten August, Dezember und April (letzter Monat je Abschnitt) stehen keine Hausarbeiten für die Bearbeitung zur Verfügung. Nutzen Sie
diese Zeit um sich mit den Skripten schon auf die nächsten Hausarbeiten vorzubereiten und testen Sie Ihr Wissen an alten Hausarbeiten im Login-Bereich.