Zeitlicher Ablauf (Zusammenfassung) ELV mit Lehrgangsbeginn 01.09. Abschnitt Aufgaben im Internet Bearbeitungszeitraum 01.09. – 31.12. 01.09. 01.09. – 30.11. 01.01. – 30.04. 01.01. 01.01. – 31.03. 01.05. – 31.08. 01.05. 01.05. – 31.07. Anzahl der einzureichenden Arbeiten mindestens 2 Aufgaben pro Abschnitt je Lehrgebiet eine Aufgabe Spätester Einreichungstermin* Lösungen im Internet Korrekturrücklauf an Teilnehmer 30.11. 01.12. Januar 31.03. 01.04. April/Mai 31.07. 01.08. August/September** *Die Einreichungstermine sind einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden. **Mit dem letzten Korrekturrücklauf werden auch die Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigungen versendet. Erläuterungen: In jedem Abschnitt wird je Lehrgebiet eine Aufgabe im Login-Bereich veröffentlicht. Sie müssen selbstverständlich nicht alle sechs Hausarbeiten im ersten Bearbeitungszeitraum (01.09. - 30.11.) bearbeiten. Mindestens zwei Aufgaben je Bearbeitungszeitraum sollten Sie anfertigen um das Lehrgangsziel erreichen zu können. Folgendes Herangehen an die Hausarbeiten wäre denkbar: 1. Bearbeitungszeitraum 01.09. - 30.11.: Einführung in das Recht und Bürgerliches Recht 2. Bearbeitungszeitraum 01.01. - 31.03.: Staats- und Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht 3. Bearbeitungszeitraum 01.05. - 31.07.: Kommunalrecht und Kommunale Finanzwirtschaft mit Verwaltungsbetriebswirtschaft Über die Reihenfolge der Lehrgebiete entscheiden Sie selbst, wobei Sie mit Einführung in das Recht als Grundlage beginnen sollten. Wenn Sie im 2. Bearbeitungszeitraum des obigen Beispielfalls die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht bearbeiten möchten, müssen Sie natürlich die in diesem Bearbeitungszeitraum (01.01. - 31.03.) veröffentlichten Aufgaben heranziehen und können nicht die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht aus dem 1. Bearbeitungszeitraum (01.09. - 30.11.) verwenden, da hier bereits die Lösungen veröffentlicht sind. Sollte die Benotung, z. B. der Hausarbeit Bürgerliches Recht des 1. Bearbeitungszeitraums, nicht Ihrer Zufriedenheit entsprechen, können Sie die Aufgabe Bürgerliches Recht im 2. und/oder 3. Bearbeitungszeitraum erneut bearbeiten um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es wird nur die beste Note je Lehrgebiet gewertet. In den Korrekturmonaten Dezember, April und August (letzter Monat je Abschnitt) stehen keine Hausarbeiten für die Bearbeitung zur Verfügung. Nutzen Sie diese Zeit um sich mit den Skripten schon auf die nächsten Hausarbeiten vorzubereiten und testen Sie Ihr Wissen an alten Hausarbeiten im Login-Bereich. ELV mit Lehrgangsbeginn 01.01. Abschnitt Aufgaben im Internet Bearbeitungszeitraum Anzahl der einzureichenden Arbeiten 01.01. – 30.04. 01.01. 01.01. – 31.03. 01.05. – 31.08. 01.05. 01.05. – 31.07. 01.09. – 31.12. 01.09. 01.09. – 30.11. mindestens 2 Aufgaben pro Abschnitt je Lehrgebiet eine Aufgabe Spätester Einreichungstermin* Lösungen im Internet Korrekturrücklauf an Teilnehmer 31.03. 01.04. April/Mai 31.07. 01.08. August/September 30.11. 01.12. Januar** *Die Einreichungstermine sind einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden. **Mit dem letzten Korrekturrücklauf werden auch die Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigungen versendet. Erläuterungen: In jedem Abschnitt wird je Lehrgebiet eine Aufgabe im Login-Bereich veröffentlicht. Sie müssen selbstverständlich nicht alle sechs Hausarbeiten im ersten Bearbeitungszeitraum (01.01. - 31.03.) bearbeiten. Mindestens zwei Aufgaben je Bearbeitungszeitraum sollten Sie anfertigen um das Lehrgangsziel erreichen zu können. Folgendes Herangehen an die Hausarbeiten wäre denkbar: 1. Bearbeitungszeitraum 01.01. - 31.03.: Einführung in das Recht und Bürgerliches Recht 2. Bearbeitungszeitraum 01.05. - 31.07.: Staats- und Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht 3. Bearbeitungszeitraum 01.09. - 30.11.: Kommunalrecht und Kommunale Finanzwirtschaft mit Verwaltungsbetriebswirtschaft Über die Reihenfolge der Lehrgebiete entscheiden Sie selbst, wobei Sie mit Einführung in das Recht als Grundlage beginnen sollten. Wenn Sie im 2. Bearbeitungszeitraum des obigen Beispielfalls die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht bearbeiten möchten, müssen Sie natürlich die in diesem Bearbeitungszeitraum (01.05. - 31.07.) veröffentlichten Aufgaben heranziehen und können nicht die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht aus dem 1. Bearbeitungszeitraum (01.01. - 31.03.) verwenden, da hier bereits die Lösungen veröffentlicht sind. Sollte die Benotung, z. B. der Hausarbeit Bürgerliches Recht des 1. Bearbeitungszeitraums, nicht Ihrer Zufriedenheit entsprechen, können Sie die Aufgabe Bürgerliches Recht im 2. und/oder 3. Bearbeitungszeitraum erneut bearbeiten um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es wird nur die beste Note je Lehrgebiet gewertet. In den Korrekturmonaten April, August und Dezember (letzter Monat je Abschnitt) stehen keine Hausarbeiten für die Bearbeitung zur Verfügung. Nutzen Sie diese Zeit um sich mit den Skripten schon auf die nächsten Hausarbeiten vorzubereiten und testen Sie Ihr Wissen an alten Hausarbeiten im Login-Bereich. ELV mit Lehrgangsbeginn 01.05. Abschnitt Aufgaben im Internet Bearbeitungszeitraum Anzahl der einzureichenden Arbeiten 01.05. – 31.08. 01.05. 01.05. – 31.07. 01.09. – 31.12. 01.09. 01.09. – 30.11. 01.01. – 30.04. 01.01. 01.01. – 31.03. mindestens 2 Aufgaben pro Abschnitt je Lehrgebiet eine Aufgabe Spätester Einreichungstermin* Lösungen im Internet Korrekturrücklauf an Teilnehmer 31.07. 01.08. August/September 30.11. 01.12. Januar 31.03. 01.04. April/Mai** *Die Einreichungstermine sind einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden. **Mit dem letzten Korrekturrücklauf werden auch die Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigungen versendet. Erläuterungen: In jedem Abschnitt wird je Lehrgebiet eine Aufgabe im Login-Bereich veröffentlicht. Sie müssen selbstverständlich nicht alle sechs Hausarbeiten im ersten Bearbeitungszeitraum (01.05. - 31.07.) bearbeiten. Mindestens zwei Aufgaben je Bearbeitungszeitraum sollten Sie anfertigen um das Lehrgangsziel erreichen zu können. Folgendes Herangehen an die Hausarbeiten wäre denkbar: 1. Bearbeitungszeitraum 01.05. - 31.07.: Einführung in das Recht und Bürgerliches Recht 2. Bearbeitungszeitraum 01.09. - 30.11.: Staats- und Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht 3. Bearbeitungszeitraum 01.01. - 31.03.: Kommunalrecht und Kommunale Finanzwirtschaft mit Verwaltungsbetriebswirtschaft Über die Reihenfolge der Lehrgebiete entscheiden Sie selbst, wobei Sie mit Einführung in das Recht als Grundlage beginnen sollten. Wenn Sie im 2. Bearbeitungszeitraum des obigen Beispielfalls die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht bearbeiten möchten, müssen Sie natürlich die in diesem Bearbeitungszeitraum (01.09. - 30.11.) veröffentlichten Aufgaben heranziehen und können nicht die Aufgabe Allgemeines Verwaltungsrecht aus dem 1. Bearbeitungszeitraum (01.05. - 31.07.) verwenden, da hier bereits die Lösungen veröffentlicht sind. Sollte die Benotung, z. B. der Hausarbeit Bürgerliches Recht des 1. Bearbeitungszeitraums nicht Ihrer Zufriedenheit entsprechen, können Sie die Aufgabe Bürgerliches Recht im 2. und/oder 3. Bearbeitungszeitraum erneut bearbeiten um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es wird nur die beste Note je Lehrgebiet gewertet. In den Korrekturmonaten August, Dezember und April (letzter Monat je Abschnitt) stehen keine Hausarbeiten für die Bearbeitung zur Verfügung. Nutzen Sie diese Zeit um sich mit den Skripten schon auf die nächsten Hausarbeiten vorzubereiten und testen Sie Ihr Wissen an alten Hausarbeiten im Login-Bereich.
© Copyright 2024 ExpyDoc