Jahresbericht 2015 Oberstaatsanwaltschaft – Februar 2016 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 2015 .......................................................................................................... 1 Vorwort – Oberstaatsanwalt Daniel Burri ..................................................................... 1 Die Luzerner Staatsanwaltschaft ................................................................................. 3 Abteilungsleitungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ..................................................... 3 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft im Kanton Luzern .................................................................. 3 Teil 1: Gesamtstatistik ..................................................................................................... 4 Eingegangene Fälle im Jahr 2015 ............................................................................... 5 Erledigungsquotient im Jahr 2015 ............................................................................... 6 Leistungen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 ........................................................ 7 Weiterzug oder Anklagen an Gerichte im Jahr 2015 ................................................... 8 Mehrjahresvergleich - Deliktsgruppen ......................................................................... 9 Hauptdeliktsgruppen: Fakten zu den beschuldigten Personen .................................. 11 Anzahl Haftfälle (Untersuchungshaft) im Jahr 2015................................................... 13 Bussen und Gebühren im Mehrjahresvergleich ......................................................... 14 Teil 2: Jugendstrafrecht ................................................................................................. 15 Eingegangene Fälle im Jahr 2015 ............................................................................. 16 Hauptdeliktsgruppen im Jugendstrafrecht ................................................................. 17 Ausgewählte Delikte Jugendlicher ............................................................................. 18 Teil 3: Im Fokus ............................................................................................................. 19 Thema 1: Sexuelle Belästigungen ............................................................................. 20 Thema 2: Häusliche Gewalt im Jahr 2015 ................................................................. 22 Thema 3: Neue Abteilung für Wirtschaftsdelikte ........................................................ 24 Jahresbericht 2015 Vorwort – Oberstaatsanwalt Daniel Burri Im Jahr 2015 haben wir im Kanton Luzern die Weichen gestellt für eine neue Abteilung "Wirtschaftsdelikte". Der eigentliche Höhepunkt im Jahr 2015 war die Planung und die Vorarbeiten für den Ausbau einer neuen Abteilung Wirtschaftsdelikte. Der Kantonsrat hat an der Session vom 14./15.09.2015 der Botschaft B146 und damit unserem Ausbau mit 111 Ja-Stimmen, bei nur einer NeinStimme und zwei Enthaltungen, stattgegeben. Kurz darauf beschloss der Regierungsrat, auch noch die Verordnung über die Staatsanwaltschaft bezüglich Gliederung und Aufgaben der untersuchungsführenden Abteilungen mit Blick auf die neue Abteilung Wirtschaftsdelikte anzupassen. Und zu guter Letzt genehmigte der Kantonsrat am 07.12.2015 das Budget, womit auch die notwendigen Finanzen für unseren Ausbau gesprochen sind. Das Projekt ist weit fortgeschritten. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Schaffung einer Abteilung für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft sind beschlossen. Somit kann eine neue spezialisierte Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft organisiert werden, welche zur Hauptsache Wirtschaftsdelikte, die umfangreich sowie rechtlich und sachverhaltsmässig komplex sind oder deren Untersuchung umfassende Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen erfordern, bearbeiten wird. Aufgrund der derzeitigen Planung kann die neue Abteilung SA5 für Wirtschaftsdelikte voraussichtlich per 01.07.2016 operativ tätig werden. Ursprünglich geplant war der Betrieb ab 01.04.2016. Die dreimonatige Verzögerung ist auf die Planungsarbeiten für den Bezug und den Umbau von Räumlichkeiten im Schappecenter in Kriens zurückzuführen. Zudem müssen die neuen Staatsanwälte vom Kantonsrat noch gewählt und angestellt werden. Nach den Jahren 2013 und 2014 verzeichneten wir für das Geschäftsjahr 2015 bezüglich der Fallbelastung zum dritten Mal in Folge einen weiteren Rekordwert und einen markanten Anstieg (+1'388 Fälle). Erstmals in der Geschichte der Luzerner Strafverfolgungsbehörden wird bei den Falleingängen die 50'000-Marke überschritten. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU Die Statistik vom Jahr 2015 zeigt ein ähnliches Bild wie im letzten Jahr. Nebst dem Anstieg bei den Übertretungen im Allgemeinen und den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz im Speziellen kamen bei den Delikten gegen Leib und Leben erneut weniger Straftaten zur Anzeige (-7%). Angestiegen hingegen sind die Zahlen bei den Betäubungsmitteldelikten (+13,5%), was aber aufgrund der in den letzten zwei Jahren rückläufigen Entwicklung nicht als Trendwende gewertet werden darf (2014: -15,6%; 2013: -7%). In allen andern Deliktsbereichen ist die Entwicklung der Fallzahlen marginal und wenig aussagekräftig. Bei der Jugendkriminalität lassen grössere Schwankungen nicht auf einen Trend schliessen, zumal die Fallzahlen dort in gewissen Deliktsbereichen ohnehin sehr tief sind und stets grösseren Veränderungen unterliegen. Bei der Wirtschaftskriminalität blieb die Situation gegenüber dem Vorjahr unverändert. Hier konnten zahlreiche Fälle mangels Ressourcen nicht bearbeitet werden. Dank der vom Kantonsrat gesprochenen neuen Stellen erhoffen wir uns ab Mitte 2016 eine deutlich schnellere und wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftsdelikte. Eine klare Verbesserung der Situation erwarten wir ab 2017. Ab diesem Zeitpunkt dürften auch die Abläufe mit der Polizei eingespielt sein. Unter der Rubrik "Fokus" werden wir Ihnen auch in diesem Jahr drei Themen von öffentlichem Interesse präsentieren. Es handelt sich um die Themen "Sexuelle Übergriffe", "Häusliche Gewalt" und "die neue Abteilung für Wirtschaftsdelikte". Daniel Burri – Oberstaatsanwalt Frühjahr 2016 Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 2 Die Luzerner Staatsanwaltschaft Abteilungsleitungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Oberstaatsanwaltschaft Daniel Burri Oberstaatsanwalt Zentrale Dienste Guido Emmenegger Leiter Zentrale Dienste Medienstelle Simon Kopp Leiter Medienstelle Staatsanwaltschaft 1 Philipp Höchli Leiter Staatsanwaltschaft Luzern Staatsanwaltschaft 2 Stefan Ruesch Leiter Staatsanwaltschaft Emmen Staatsanwaltschaft 3 André Graf Leiter Staatsanwaltschaft Sursee Staatsanwaltschaft 4 Georges Frey Leiter Staatsanwaltschaft Spezialdelikte Jugendanwaltschaft Urs Baumeler Leiter Jugendanwaltschaft Geschäftsleitung Staatsanwaltschaft Luzern (vlnr): André Graf, Philipp Höchli, Urs Baumeler, Daniel Burri, Stefan Ruesch, Guido Emmenegger, Georges Frey Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Im Jahr 2015 waren insgesamt 147 Personen (115 Vollzeitstellen) für die Staatsanwaltschaft im Kanton Luzern tätig. Der Frauenanteil lag im Jahr 2015 bei 57%. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 3 Teil 1: Gesamtstatistik Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 4 Eingegangene Fälle im Jahr 2015 Nach einem Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2014 wurde im Berichtsjahr eine weitere, deutliche Zunahme verzeichnet. Mit total 50'165 Fällen liegt die Staatsanwaltschaft rund 3% über dem Vorjahreswert und erreichte erstmals einen Wert von über 50'000 Eingängen. Entwicklung Akteneingänge Staatsanwaltschaft 52000 50000 48000 46000 44000 42000 40000 38000 36000 34000 32000 48777 43791 43193 40996 2004 2005 2006 41940 2007 43382 45160 45544 2008 2009 2010 50165 46895 43979 43299 2011 2012 2013 2014 2015 Die Fallzahlen bei den verschiedenen Abteilungen weisen bei der Staatsanwaltschaft 1 und den Zentralen Diensten den grössten Akteneingang aus. Dies ist mit den geographischen und sachlichen Zuständigkeiten der entsprechenden Abteilungen begründbar. Fallzahlen nach Abteilungen 20000 OSA – Oberstaatsanwaltschaft 17580 18000 SA1 – Staatsanwaltschaft 1 – Luzern 16000 14000 11993 12000 SA2 – Staatsanwaltschaft 2 – Emmen 10728 10000 SA3 – Staatsanwaltschaft 3 – Sursee 6682 8000 SA4 – Staatsanwaltschaft 4 – Spezialdelikte 6000 4000 2000 1868 752 562 0 OSA SA1 SA2 SA3 SA4 ZDI JUGA Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU JUGA – Jugendanwaltschaft ZDI – Zentrale Dienste 5 Erledigungsquotient im Jahr 2015 Der Erledigungsquotient beschreibt die Arbeitsleistung der Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr. Gemessen wird das Verhältnis der Anzahl Eingänge zu der Anzahl Erledigungen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Berichtsjahr 50'165 Falleingänge zu verzeichnen. 51'049 Fälle konnten abgeschlossen und erledigt werden. Dies entspricht einem Erledigungsquotient von 102%, was im Vergleich zu den beiden Vorjahren einer spürbaren Steigerung entspricht. Dieser Anstieg ist mit diversen organisatorischen Massnahmen zu erklären, welche im Bereich des Massengeschäfts (allg. Übertretungen, SVG) zu Effizienzverbesserungen geführt haben. Erledigungsquotient Staatsanwaltschaft 104% 102% 102% 101% 100% 99% 98% 96% 97% 96% 96% 95% 94% 92% 90% 2009 2010 2011 Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 2012 2013 2014 2015 6 Leistungen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 Die Staatsanwaltschaft misst ihre Leistungen an der Anzahl ausgestellter Strafbefehle (Strafb.), Nichtanhandnahmen (NAH), Einstellungen (Einst.), Abtretungen (Abtr.) und Anklagen (Ankl.). Die Zahlen sind in den letzten Jahren auf hohem Niveau relativ konstant geblieben. Die Mehrzahl der ausgestellten Strafbefehle widerspiegelt die Zunahme der Fallzahlen. 35 000 41 883 38 450 40 000 33 525 45 000 36 763 Erledigungsarten im Mehrjahresvergleich 2012 2013 2014 2015 30 000 25 000 20 000 371 319 251 256 1 611 1 948 1 841 2 518 4 078 3 600 3 216 1 192 1 112 5 000 1 027 1 190 10 000 3 743 15 000 0 Strafb. NAH Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU Einst. Abtr. Ankl. 7 Weiterzug oder Anklagen an Gerichte im Jahr 2015 Fälle, welche nicht in der Strafkompetenz der Staatsanwaltschaft erledigt werden konnten oder auch Entscheide, gegen welche Einsprache erhoben wurde, werden an die zuständigen Gerichte überwiesen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 319 Fälle überwiesen – im Jahr 2015 waren es insgesamt 371 Fälle. Dies entspricht einer Zunahme von etwas mehr als 18% und ist die Folge einer im Berichtsjahr umgesetzten Praxisänderung, wonach Fälle auch dann dem Gericht zu überweisen sind, wenn die Einsprache der beschuldigten Personen beispielsweise mangels Einhaltung der Einsprachefrist ungültig sind (Art. 356 Abs. 2 StPO). Anklagen pro Gericht im Mehrjahresvergleich 250 211 200 150 141 134 122 168 151 160 110 100 50 0 2012 2013 2014 Kriminalgericht Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 2015 Bezirksgericht 8 Delikte im Mehrjahresvergleich 35000 30000 25768 27341 31546 Mehrjahresvergleich - Deliktsgruppen 25000 20000 AuG 4178 4638 4867 1096 1085 1134 BetmG 3594 3964 4068 1737 1466 1665 1349 1242 1478 320 369 430 467 355 459 74 64 38 236 287 273 1727 1757 1825 300 325 355 5000 5134 5086 5338 10000 1012 949 881 15000 0 111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG 2013 Art. 111-136 StGB Art. 137-172 StGB Art. 173-179 StGB Art. 180-186 StGB Art. 187-220 StGB Art. 221-239 StGB Art. 240-257 StGB Art. 258-302 StGB Art. 303-332 StGB SVG BetmG AuG UeStG Andere 2014 UeStG Andere 2015 Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben Vermögensdelikte Strafbare Handlungen gegen die Ehre sowie den Geheim- und Privatbereich Strafbare Handlungen gegen die Freiheit Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Familie Gemeingefährliche Verbrechen, Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit Urkundendelikte Öffentlicher Frieden, Völkermord, Landesverteidigung, öffentliche Gewalt Rechtspflege, Amts- und Berufspflicht, Bestechung Strassenverkehrsgesetz Betäubungsmittelgesetz Ausländerrecht Übertretungsstrafgesetz Personenbeförderungsgesetz, Sozialversicherung, Umwelt, etc. Wiederum sind die Fallzahlen im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB) abnehmend. Im Vergleich zum Vorjahr sind wir mit 881 Fällen um ca. 7% tiefer. Die Delikte im Vermögensbereich (Art. 137-172 StGB) sind konstant hoch. Markant höher sind die Zahlen wiederum im Bereich vom Strassenverkehrsgesetz. Hier verzeichnet die Staatsanwaltschaft eine Zunahme von über 15%. Dies lässt sich ebenfalls im Bereich der Betäubungsmitteldelikte (BetmG) feststellen. Mit 13.5% mehr Fällen wurden im Jahr 2015 insgesamt 1'665 Fälle verzeichnet. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 9 Deliktsgruppe 2012 2013 2014 2015 Leib und Leben (Art. 111 - 136 StGB) 1'552 1'012 949 881 -7% Vermögen (Art. 137 - 172 StGB) 5'882 5'134 5'086 5'338 +5% Freiheit (Art. 180 - 186 StGB) 1'979 1'727 1'757 1'825 +4% 293 236 287 273 -5% Sex. Integrität (Art. 187 - 220 StGB) +/-% Strassenverkehrsgesetz (SVG) 24'887 25'768 27'341 31'546 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 1'873 1'737 1'466 1'665 +13.5% Ausländerrecht (AuG) 1'130 1'096 1'085 1'134 +4.5% Übertretungsstrafgesetz (UeStG) 3'839 3'594 3'964 4'068 +2.5% Andere 1'947 4'178 4'638 4'867 +5% +15% Andere: Bundesgesetz über Personenbeförderung, Missachtung gerichtlicher Verbote, Missachtung der Meldepflicht Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 10 Hauptdeliktsgruppen: Fakten zu den beschuldigten Personen Die Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Delinquenten zeigt auf, dass der Frauenanteil insbesondere bei den strafbaren Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich (Art. 173-179 StGB) mit 35% am höchsten ist. Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil bei 22%. Mann BetmG 77% 23% 76% AuG 24% 26% 74% 85% 111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG 15% 81% 19% 14% 17% 6% 6% 11% 26% 74% 86% 83% 94% 94% 89% 35% 65% 85% 15% 18% 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 82% Verhältnis männliche - weibliche Delinquenten im Berichstzeitraum UeStG Andere Frau 65% 9% 35% 36% 64% 67% 33% 62% 38% 58% 42% 67% 33% 65% 35% 24% 56% 44% 43% 57% 76% 79% 21% 44% 56% 56% 44% 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 91% Verhältnis schweizerische und ausländische Delinquenten im Berichtszeitraum 111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG Schweizer Art. 111-136 StGB Art. 137-172 StGB Art. 173-179 StGB Art. 180-186 StGB Art. 187-220 StGB Art. 221-239 StGB Art. 240-257 StGB Art. 258-302 StGB Art. 303-332 StGB SVG BetmG AuG UeStG Andere BetmG AuG UeStG Andere Ausländer Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben Vermögensdelikte Strafbare Handlungen gegen die Ehre sowie den Geheim- und Privatbereich Strafbare Handlungen gegen die Freiheit Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Familie Gemeingefährliche Verbrechen, Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit Urkundendelikte Öffentlicher Frieden, Völkermord, Landesverteidigung, öffentliche Gewalt Rechtspflege, Amts- und Berufspflicht, Bestechung Strassenverkehrsgesetz Betäubungsmittelgesetz Ausländerrecht Übertretungsstrafgesetz Personenbeförderungsgesetz, Sozialversicherung, Umwelt, etc. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 11 Der Anteil der ausländischen Delinquenten erreicht mit 57% im Bereich der strafbaren Handlungen gegen die Freiheit (Art. 180-186 StGB) einen Höchstwert. Hoch ist der Anteil der ausländischen Täter mit 56% auch im Bereich der Vermögensdelikte und folgerichtig im Bereich vom Ausländerrecht (91%). Der Anteil ausländischer Delinquenten ist im Vergleich zum Vorjahr um 2% gestiegen. Gesamthaft liegt der Ausländeranteil im Durchschnitt bei rund 42%. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 12 Anzahl Haftfälle (Untersuchungshaft) im Jahr 2015 Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Jahr 2015 wiederum mehr Personen in Untersuchungshaft versetzt. Die Zunahme von einem Prozent ist minimal und kaum relevant. Die bisherige Abnahme der Haftfälle hat mit der Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) zu tun. Dieser Rückgang ist mit der effizienten Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zu begründen. Vermehrt kann schon innerhalb der Frist von 48 Stunden ermittelt und wichtige Abklärungen können getätigt werden, womit eine Untersuchungshaft diesbezüglich nicht mehr nötig ist. Um tatverdächtige Personen in Untersuchungshaft zu versetzen, braucht es einen Antrag an das Zwangsmassnahmengericht (ZMG). Dieses hat u.a. darüber zu entscheiden, ob eine Untersuchungshaft angeordnet oder verlängert wird. Im Jahr 2015 hat die Staatsanwaltschaft Luzern dem Zwangsmassnahmengericht (ZMG) 155 Anträge für Untersuchungshaft vorgelegt. 135 davon wurden gutgeheissen. 19 Anträge wurden teilweise bestätigt oder abgeändert. Ein Antrag wurde abgelehnt. Die meisten Haftfälle dauerten zwischen 1-30 Tage. Entwicklung Haftfälle im Mehrjahresvergleich 400 355 350 300 267 250 207 209 2014 2015 200 150 100 50 0 2012 2013 Dauer U-Haft im Berichtszeitraum 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 92 28 1-30 Tage 31-60 Tage 32 23 61-90 Tage Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 19 91-180 Tage 181-365 Tage 3 0 mehr als 1 Jahr mehr als 2 Jahre 13 Bussen und Gebühren im Mehrjahresvergleich Entwicklung Bussen und Geldstrafen im Mehrjahresvergleich 10 500 000 10 043 252 10 000 000 9 500 000 8 922 095 8 000 000 8 957 602 8 500 000 8 544 103 9 000 000 2013 2014 7 500 000 2012 2015 Die Erträge durch Bussen und Geldstrafen sind im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 12% gestiegen. Der Gebührenertrag stieg um 26%. Die Staatsanwaltschaft konnte den Erledigungsquotienten gegenüber dem letzten Jahr steigern und es wurden allgemein mehr Fälle erledigt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 3'400 Strafbefehle mehr ausgestellt. Dies zeigt sich deutlich bei den Gebühren- und Bussenerträgen. Entwicklung Gebühren im Mehrjahresvergleich 10 000 000 8 000 000 4 000 000 3 000 000 6 580 310 5 000 000 5 919 397 6 000 000 6 359 060 7 000 000 2013 2014 8 309 000 9 000 000 2 000 000 1 000 000 0 2012 Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 2015 14 Teil 2: Jugendstrafrecht Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 15 Eingegangene Fälle im Jahr 2015 Bei der Jugendanwaltschaft ist nach einer Abnahme der Fallzahlen im Jahr 2014 (-7%) eine Zunahme von 185 Fällen zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang von einem „neuen“ Trend zu sprechen, wäre spekulativ. Die Staatsanwaltschaft beobachtet, dass die Fallzahlen bei der Jugendanwaltschaft starken Schwankungen ausgesetzt sind. Entwicklung Akteneingänge Jugendanwaltschaft 3000 2741 2522 2500 2377 2701 2460 2191 2125 1834 2000 1695 1810 1683 1868 1500 1000 500 0 2004 2005 2006 2007 2008 Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 16 Hauptdeliktsgruppen im Jugendstrafrecht Im Berichtsjahr zeigt sich, dass der Anteil an Delikten gegen das Strassenverkehrsgesetz immer noch beachtlich hoch ist und sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hat. Auffallend ist, dass die gegen Jugendliche untersuchten Raubtaten im Jahr 2014 markant abgenommen haben (siehe Vermögensdelikte Art. 137-172 StGB). Auch im 2015 ist in diesem Bereich eine Abnahme zu beobachten. Bei der Gruppe der strafbaren Handlungen gegen die Freiheit (Art. 180-186 StGB) verzeichnet die Jugendanwaltschaft eine Zunahme von knapp 13%. Zugenommen haben auch die Delikte gegen den öffentlichen Frieden (Art. 258-302 StGB). In diesem Bereich ist der Anstieg primär auf Art. 285 StGB (Gewalt und Drohung gegen Beamte) und Art. 286 StGB (Hinderung einer Amtshandlung) zurückzuführen. Delikte Juga im Mehrjahresvergleich 586 383 149 201 99 110 41 42 22 43 11 20 12 17 19 19 13 45 57 100 90 44 20 26 7 12 159 126 125 141 61 84 35 36 100 21 8 25 20 200 82 115 97 64 300 216 400 162 174 321 254 374 500 84 600 476 700 558 556 618 589 535 695 800 0 111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG 2012 Art. 111-136 StGB Art. 137-172 StGB Art. 173-179 StGB Art. 180-186 StGB Art. 187-220 StGB Art. 221-239 StGB Art. 240-257 StGB Art. 258-302 StGB Art. 303-332 StGB SVG BetmG AuG UeStG Andere 2013 2014 BetmG AuG UeStG Andere 2015 Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben Vermögensdelikte Strafbare Handlungen gegen die Ehre sowie den Geheim- und Privatbereich Strafbare Handlungen gegen die Freiheit Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Familie Gemeingefährliche Verbrechen, Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit Urkundendelikte Öffentlicher Frieden, Völkermord, Landesverteidigung, öffentliche Gewalt Rechtspflege, Amts- und Berufspflicht, Bestechung Strassenverkehrsgesetz Betäubungsmittelgesetz Ausländerrecht Übertretungsstrafgesetz Personenbeförderungsgesetz, Sozialversicherung, Umwelt, etc. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 17 Ausgewählte Delikte Jugendlicher Die Fallzahlen im Bereich der Gewaltdelikte von Jugendlichen sind üblicherweise stark schwankend. So lassen sich bei den Körperverletzungen, bei den Tätlichkeiten und beim Angriff im Vergleich zum Vorjahr Abnahmen beobachten. Eine Zunahme ist allerdings beim Raufhandel zu verzeichnen. Interpretationen zu diesen Sachgebieten sind heikel und eher spekulativ. Weiterhin gilt es allerdings, die Entwicklung der Jugendgewalt im Auge zu behalten. Gewaltdelikte Jugendliche 2012 45 2014 2015 42 40 40 2013 38 38 36 35 30 25 25 25 25 20 16 15 12 10 0 5 5 5 0 0 1 Tötung 0 0 Körperverletzung Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU Tätlichkeit 6 0 Raufhandel 0 Angriff 18 Teil 3: Im Fokus Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 19 Thema 1: Sexuelle Belästigungen Die Staatsanwaltschaft Luzern bezieht sich in dieser Statistik auf den Artikel 198 Schweizerisches Strafgesetzbuch. Art. 198 StGB: Übertretungen gegen die sexuelle Integrität. Sexuelle Belästigung Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft. Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte im Jahr 2015 insgesamt 45 Fälle von sexuellen Belästigungen untersucht. In 39 Fällen kam es zu Verurteilungen. In 19 Fällen wurden die Fälle mit Strafbefehlen (Geldstrafen und Bussen) abgeschlossen. Sechs Fälle wurden eingestellt. Dies entspricht ungefähr dem Wert aus dem Vorjahr. Betrachtet man die Herkunft ist feststellbar, dass der Anteil der ausländischen und schweizer Täter in etwa gleich ist. Sexuelle Belästigung 47 46 46 45 45 44 43 42 41 40 40 39 38 37 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU Jahr 2015 20 Täter sexuelle Belästigungen Schweizer Ausländer 53% 52% 52% 51% 50% 49% 48% 48% 47% 46% Schweizer Ausländer Im Jahr 2015 handelte es sich bei den Tätern um Schweizer (48%), Männer aus Deutschland (10%), Portugal (10%), der Türkei (6%), Italien (6%) und Vereinzelte aus anderen Ländern. In acht Fällen ist die Herkunft der Täterschaft unbekannt, da diese nicht ermittelt werden konnte. Die Täter haben ein Durchschnittsalter von 38 Jahren. Zu Übergriffen kam es primär in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Plätzen und Strassen. Bei den Opfern handelt es sich primär um Schweizerinnen (62%). Die Opfer von sexuellen Belästigungen waren im Jahr 2015 im Durschnitt 29 Jahre alt. Opfer sexuelle Belästigungen 70% 62% 60% 50% 38% 40% 30% 20% 10% 0% Schweizer Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU Ausländer 21 Thema 2: Häusliche Gewalt im Jahr 2015 Die vorliegende Statistik bezieht sich auf Art. 55a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB). Im Jahr 2015 sind 201 Fälle von häuslicher Gewalt eingegangen. Bei der Täterschaft handelt es sich mehrheitlich um Ausländer (59%); Männer aus Serbien (5%), Kosovo (5%), Deutschland (6%) und Portugal (6%). Das Durchschnittsalter der Täter lag im Jahr 2015 bei 39 Jahren. Häusliche Gewalt 250 201 200 150 100 50 0 Jahr 2015 Täter Häusliche Gewalt 70% 59% 60% 50% 41% 40% 30% 20% 10% 0% Schweizer Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU Ausländer 22 Opfer Häusliche Gewalt 53% 52% 52% 51% 50% 49% 48% 48% 47% 46% Schweizer Ausländer Das Durchschnittsalter der Opfer liegt bei 35 Jahren. Die betroffenen Frauen stammen primär aus der Schweiz (48%), Deutschland (5%), Kosovo (4%) und Portugal (3%). Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 23 Thema 3: Neue Abteilung für Wirtschaftsdelikte Die Anzahl der Wirtschaftsdelikte ist seit 2010 bis Ende 2014 im Kanton Luzern um 30 Prozent gestiegen. Diverse Gründe sind dafür verantwortlich (u. a. mehr Strafanzeigen, neue Strafbestimmungen, umfangreiche Teilnahmerechte der Parteien, das Aussageverhalten der beschuldigten Personen, tiefe Bankzinsen und tiefe Unternehmenssteuern). Die Staatsanwaltschaft war mit den bisherigen Personalressourcen und ohne umfassend geschultes Personal im Finanz- und Rechnungswesen nicht mehr in der Lage, der Entwicklung im Bereich der Wirtschaftskriminalität entgegenzuwirken. Aus dieser Erkenntnis heraus lancierte sie das Projekt «Wirtschaftskriminalität 16». Dies nachdem die bereits im Teilprojekt «Optimum» umgesetzten Entlastungsmassnahmen die Mehrbelastung nur teilweise auffangen konnten. Nur mit dem Aufbau einer neuen spezialisierten Abteilung kann die Wirtschaftskriminalität erfolgreich bekämpft werden. Im Jahr 2015 hat die Oberstaatsanwaltschaft alle Voraussetzungen zum Aufbau dieser neuen Abteilung (SA5) geschaffen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Organisation einer Abteilung für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft sind beschlossen. Somit kann im laufenden Jahr die neue spezialisierte Abteilung (SA5) innerhalb der Staatsanwaltschaft errichtet werden. Hauptsächlich werden Fälle aus dem Gebiet des kaufmännischen und wirtschaftlichen Verkehrs bearbeitet, die umfangreich sowie rechtlich und sachverhaltsmässig komplex sind oder deren Untersuchung umfassende Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen erfordert. Aufgrund der derzeitigen Planung kann die neue Abteilung SA5 für Wirtschaftsdelikte per 1. Juli 2016 operativ tätig werden. Die entsprechenden Büroräumlichkeiten werden in den nächsten Monaten im Schappecenter an der Obernauerstrasse 16-20 in Kriens umgebaut. Gemäss Kantonsratsbeschluss werden die Staatsanwaltsstellen von 28 auf 33 vollamtliche Staatsanwältinnen und -anwälte erhöht. In der neuen Abteilung SA5 werden demnach 9 Staatsanwälte (4 bisherige und 5 neue) tätig sein, wovon eine Person vom Oberstaatsanwalt zum Abteilungsleiter ernannt wird. Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 24 Impressum Justiz- und Sicherheitsdepartement Oberstaatsanwaltschaft Zentralstrasse 28 6002 Luzern Telefon 041 228 58 42 www.staatsanwaltschaft.lu.ch Simon Kopp – Guido Emmenegger Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU 25
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