Jahresbericht 2015 - Neue Luzerner Zeitung

Jahresbericht 2015
Oberstaatsanwaltschaft – Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht 2015 .......................................................................................................... 1
Vorwort – Oberstaatsanwalt Daniel Burri ..................................................................... 1
Die Luzerner Staatsanwaltschaft ................................................................................. 3
Abteilungsleitungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ..................................................... 3
Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft im Kanton Luzern .................................................................. 3
Teil 1: Gesamtstatistik ..................................................................................................... 4
Eingegangene Fälle im Jahr 2015 ............................................................................... 5
Erledigungsquotient im Jahr 2015 ............................................................................... 6
Leistungen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 ........................................................ 7
Weiterzug oder Anklagen an Gerichte im Jahr 2015 ................................................... 8
Mehrjahresvergleich - Deliktsgruppen ......................................................................... 9
Hauptdeliktsgruppen: Fakten zu den beschuldigten Personen .................................. 11
Anzahl Haftfälle (Untersuchungshaft) im Jahr 2015................................................... 13
Bussen und Gebühren im Mehrjahresvergleich ......................................................... 14
Teil 2: Jugendstrafrecht ................................................................................................. 15
Eingegangene Fälle im Jahr 2015 ............................................................................. 16
Hauptdeliktsgruppen im Jugendstrafrecht ................................................................. 17
Ausgewählte Delikte Jugendlicher ............................................................................. 18
Teil 3: Im Fokus ............................................................................................................. 19
Thema 1: Sexuelle Belästigungen ............................................................................. 20
Thema 2: Häusliche Gewalt im Jahr 2015 ................................................................. 22
Thema 3: Neue Abteilung für Wirtschaftsdelikte ........................................................ 24
Jahresbericht 2015
Vorwort – Oberstaatsanwalt Daniel Burri
Im Jahr 2015 haben wir im Kanton Luzern die Weichen gestellt für eine neue
Abteilung "Wirtschaftsdelikte".
Der eigentliche Höhepunkt im Jahr 2015
war die Planung und die Vorarbeiten für
den Ausbau einer neuen Abteilung Wirtschaftsdelikte. Der Kantonsrat hat an der
Session vom 14./15.09.2015 der Botschaft B146 und damit unserem Ausbau
mit 111 Ja-Stimmen, bei nur einer NeinStimme und zwei Enthaltungen, stattgegeben. Kurz darauf beschloss der Regierungsrat, auch noch die Verordnung über die Staatsanwaltschaft bezüglich Gliederung und Aufgaben der untersuchungsführenden Abteilungen mit Blick auf die neue Abteilung Wirtschaftsdelikte anzupassen. Und zu guter Letzt genehmigte der Kantonsrat am 07.12.2015 das Budget,
womit auch die notwendigen Finanzen für unseren Ausbau gesprochen sind. Das Projekt ist
weit fortgeschritten. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Schaffung einer Abteilung für
die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft sind beschlossen. Somit
kann eine neue spezialisierte Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft organisiert werden,
welche zur Hauptsache Wirtschaftsdelikte, die umfangreich sowie rechtlich und sachverhaltsmässig komplex sind oder deren Untersuchung umfassende Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen erfordern, bearbeiten wird.
Aufgrund der derzeitigen Planung kann die neue Abteilung SA5 für Wirtschaftsdelikte voraussichtlich per 01.07.2016 operativ tätig werden. Ursprünglich geplant war der Betrieb ab
01.04.2016. Die dreimonatige Verzögerung ist auf die Planungsarbeiten für den Bezug und den
Umbau von Räumlichkeiten im Schappecenter in Kriens zurückzuführen. Zudem müssen die
neuen Staatsanwälte vom Kantonsrat noch gewählt und angestellt werden.
Nach den Jahren 2013 und 2014 verzeichneten wir für das Geschäftsjahr 2015 bezüglich der
Fallbelastung zum dritten Mal in Folge einen weiteren Rekordwert und einen markanten Anstieg
(+1'388 Fälle). Erstmals in der Geschichte der Luzerner Strafverfolgungsbehörden wird bei den
Falleingängen die 50'000-Marke überschritten.
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
Die Statistik vom Jahr 2015 zeigt ein ähnliches Bild wie im letzten Jahr. Nebst dem Anstieg bei
den Übertretungen im Allgemeinen und den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz im Speziellen kamen bei den Delikten gegen Leib und Leben erneut weniger Straftaten zur
Anzeige (-7%). Angestiegen hingegen sind die Zahlen bei den Betäubungsmitteldelikten
(+13,5%), was aber aufgrund der in den letzten zwei Jahren rückläufigen Entwicklung nicht als
Trendwende gewertet werden darf (2014: -15,6%; 2013: -7%).
In allen andern Deliktsbereichen ist die Entwicklung der Fallzahlen marginal und wenig aussagekräftig. Bei der Jugendkriminalität lassen grössere Schwankungen nicht auf einen Trend
schliessen, zumal die Fallzahlen dort in gewissen Deliktsbereichen ohnehin sehr tief sind und
stets grösseren Veränderungen unterliegen.
Bei der Wirtschaftskriminalität blieb die Situation gegenüber dem Vorjahr unverändert. Hier
konnten zahlreiche Fälle mangels Ressourcen nicht bearbeitet werden. Dank der vom Kantonsrat gesprochenen neuen Stellen erhoffen wir uns ab Mitte 2016 eine deutlich schnellere und
wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftsdelikte. Eine klare Verbesserung der Situation erwarten
wir ab 2017. Ab diesem Zeitpunkt dürften auch die Abläufe mit der Polizei eingespielt sein.
Unter der Rubrik "Fokus" werden wir Ihnen auch in diesem Jahr drei Themen von öffentlichem
Interesse präsentieren. Es handelt sich um die Themen "Sexuelle Übergriffe", "Häusliche Gewalt" und "die neue Abteilung für Wirtschaftsdelikte".
Daniel Burri – Oberstaatsanwalt
Frühjahr 2016
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
2
Die Luzerner Staatsanwaltschaft
Abteilungsleitungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
Oberstaatsanwaltschaft
Daniel Burri
Oberstaatsanwalt
Zentrale Dienste
Guido Emmenegger
Leiter Zentrale Dienste
Medienstelle
Simon Kopp
Leiter Medienstelle
Staatsanwaltschaft 1
Philipp Höchli
Leiter Staatsanwaltschaft Luzern
Staatsanwaltschaft 2
Stefan Ruesch
Leiter Staatsanwaltschaft Emmen
Staatsanwaltschaft 3
André Graf
Leiter Staatsanwaltschaft Sursee
Staatsanwaltschaft 4
Georges Frey
Leiter Staatsanwaltschaft Spezialdelikte
Jugendanwaltschaft
Urs Baumeler
Leiter Jugendanwaltschaft
Geschäftsleitung Staatsanwaltschaft Luzern (vlnr): André Graf, Philipp Höchli,
Urs Baumeler, Daniel Burri, Stefan Ruesch, Guido Emmenegger, Georges Frey
Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
Im Jahr 2015 waren insgesamt 147 Personen (115 Vollzeitstellen) für die Staatsanwaltschaft im
Kanton Luzern tätig. Der Frauenanteil lag im Jahr 2015 bei 57%.
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3
Teil 1: Gesamtstatistik
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
4
Eingegangene Fälle im Jahr 2015
Nach einem Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2014 wurde im Berichtsjahr eine weitere, deutliche
Zunahme verzeichnet. Mit total 50'165 Fällen liegt die Staatsanwaltschaft rund 3% über dem
Vorjahreswert und erreichte erstmals einen Wert von über 50'000 Eingängen.
Entwicklung Akteneingänge Staatsanwaltschaft
52000
50000
48000
46000
44000
42000
40000
38000
36000
34000
32000
48777
43791
43193
40996
2004
2005
2006
41940
2007
43382
45160 45544
2008
2009
2010
50165
46895
43979 43299
2011
2012
2013
2014
2015
Die Fallzahlen bei den verschiedenen Abteilungen weisen bei der Staatsanwaltschaft 1 und den
Zentralen Diensten den grössten Akteneingang aus. Dies ist mit den geographischen und sachlichen Zuständigkeiten der entsprechenden Abteilungen begründbar.
Fallzahlen nach Abteilungen
20000
OSA – Oberstaatsanwaltschaft
17580
18000
SA1 – Staatsanwaltschaft 1 – Luzern
16000
14000
11993
12000
SA2 – Staatsanwaltschaft 2 – Emmen
10728
10000
SA3 – Staatsanwaltschaft 3 – Sursee
6682
8000
SA4 – Staatsanwaltschaft 4 – Spezialdelikte
6000
4000
2000
1868
752
562
0
OSA
SA1
SA2
SA3
SA4
ZDI
JUGA
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
JUGA – Jugendanwaltschaft
ZDI – Zentrale Dienste
5
Erledigungsquotient im Jahr 2015
Der Erledigungsquotient beschreibt die Arbeitsleistung der Staatsanwaltschaft im vergangenen
Jahr. Gemessen wird das Verhältnis der Anzahl Eingänge zu der Anzahl Erledigungen. Die
Staatsanwaltschaft hatte im Berichtsjahr 50'165 Falleingänge zu verzeichnen. 51'049 Fälle
konnten abgeschlossen und erledigt werden. Dies entspricht einem Erledigungsquotient von
102%, was im Vergleich zu den beiden Vorjahren einer spürbaren Steigerung entspricht. Dieser
Anstieg ist mit diversen organisatorischen Massnahmen zu erklären, welche im Bereich des
Massengeschäfts (allg. Übertretungen, SVG) zu Effizienzverbesserungen geführt haben.
Erledigungsquotient Staatsanwaltschaft
104%
102%
102%
101%
100%
99%
98%
96%
97%
96%
96%
95%
94%
92%
90%
2009
2010
2011
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
2012
2013
2014
2015
6
Leistungen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2015
Die Staatsanwaltschaft misst ihre Leistungen an der Anzahl ausgestellter Strafbefehle (Strafb.),
Nichtanhandnahmen (NAH), Einstellungen (Einst.), Abtretungen (Abtr.) und Anklagen (Ankl.).
Die Zahlen sind in den letzten Jahren auf hohem Niveau relativ konstant geblieben. Die Mehrzahl der ausgestellten Strafbefehle widerspiegelt die Zunahme der Fallzahlen.
35 000
41 883
38 450
40 000
33 525
45 000
36 763
Erledigungsarten im Mehrjahresvergleich
2012
2013
2014
2015
30 000
25 000
20 000
371
319
251
256
1 611
1 948
1 841
2 518
4 078
3 600
3 216
1 192
1 112
5 000
1 027
1 190
10 000
3 743
15 000
0
Strafb.
NAH
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
Einst.
Abtr.
Ankl.
7
Weiterzug oder Anklagen an Gerichte im Jahr 2015
Fälle, welche nicht in der Strafkompetenz der Staatsanwaltschaft erledigt werden konnten oder
auch Entscheide, gegen welche Einsprache erhoben wurde, werden an die zuständigen Gerichte überwiesen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 319 Fälle überwiesen – im Jahr 2015 waren es
insgesamt 371 Fälle. Dies entspricht einer Zunahme von etwas mehr als 18% und ist die Folge
einer im Berichtsjahr umgesetzten Praxisänderung, wonach Fälle auch dann dem Gericht zu
überweisen sind, wenn die Einsprache der beschuldigten Personen beispielsweise mangels
Einhaltung der Einsprachefrist ungültig sind (Art. 356 Abs. 2 StPO).
Anklagen pro Gericht im Mehrjahresvergleich
250
211
200
150
141
134
122
168
151
160
110
100
50
0
2012
2013
2014
Kriminalgericht
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2015
Bezirksgericht
8
Delikte im Mehrjahresvergleich
35000
30000
25768
27341
31546
Mehrjahresvergleich - Deliktsgruppen
25000
20000
AuG
4178
4638
4867
1096
1085
1134
BetmG
3594
3964
4068
1737
1466
1665
1349
1242
1478
320
369
430
467
355
459
74
64
38
236
287
273
1727
1757
1825
300
325
355
5000
5134
5086
5338
10000
1012
949
881
15000
0
111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG
2013
Art. 111-136 StGB
Art. 137-172 StGB
Art. 173-179 StGB
Art. 180-186 StGB
Art. 187-220 StGB
Art. 221-239 StGB
Art. 240-257 StGB
Art. 258-302 StGB
Art. 303-332 StGB
SVG
BetmG
AuG
UeStG
Andere
2014
UeStG Andere
2015
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
Vermögensdelikte
Strafbare Handlungen gegen die Ehre sowie den Geheim- und Privatbereich
Strafbare Handlungen gegen die Freiheit
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Familie
Gemeingefährliche Verbrechen, Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit
Urkundendelikte
Öffentlicher Frieden, Völkermord, Landesverteidigung, öffentliche Gewalt
Rechtspflege, Amts- und Berufspflicht, Bestechung
Strassenverkehrsgesetz
Betäubungsmittelgesetz
Ausländerrecht
Übertretungsstrafgesetz
Personenbeförderungsgesetz, Sozialversicherung, Umwelt, etc.
Wiederum sind die Fallzahlen im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB)
abnehmend. Im Vergleich zum Vorjahr sind wir mit 881 Fällen um ca. 7% tiefer. Die Delikte im
Vermögensbereich (Art. 137-172 StGB) sind konstant hoch. Markant höher sind die Zahlen wiederum im Bereich vom Strassenverkehrsgesetz. Hier verzeichnet die Staatsanwaltschaft eine
Zunahme von über 15%. Dies lässt sich ebenfalls im Bereich der Betäubungsmitteldelikte
(BetmG) feststellen. Mit 13.5% mehr Fällen wurden im Jahr 2015 insgesamt 1'665 Fälle verzeichnet.
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
9
Deliktsgruppe
2012
2013
2014
2015
Leib und Leben (Art. 111 - 136 StGB)
1'552
1'012
949
881
-7%
Vermögen (Art. 137 - 172 StGB)
5'882
5'134
5'086
5'338
+5%
Freiheit (Art. 180 - 186 StGB)
1'979
1'727
1'757
1'825
+4%
293
236
287
273
-5%
Sex. Integrität (Art. 187 - 220 StGB)
+/-%
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
24'887 25'768 27'341 31'546
Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
1'873
1'737
1'466
1'665 +13.5%
Ausländerrecht (AuG)
1'130
1'096
1'085
1'134
+4.5%
Übertretungsstrafgesetz (UeStG)
3'839
3'594
3'964
4'068
+2.5%
Andere
1'947
4'178
4'638
4'867
+5%
+15%
Andere: Bundesgesetz über Personenbeförderung, Missachtung gerichtlicher Verbote, Missachtung der Meldepflicht
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
10
Hauptdeliktsgruppen: Fakten zu den beschuldigten Personen
Die Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Delinquenten zeigt auf, dass der
Frauenanteil insbesondere bei den strafbaren Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich (Art. 173-179 StGB) mit 35% am höchsten ist. Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil bei
22%.
Mann
BetmG
77%
23%
76%
AuG
24%
26%
74%
85%
111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG
15%
81%
19%
14%
17%
6%
6%
11%
26%
74%
86%
83%
94%
94%
89%
35%
65%
85%
15%
18%
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
82%
Verhältnis männliche - weibliche Delinquenten im Berichstzeitraum
UeStG Andere
Frau
65%
9%
35%
36%
64%
67%
33%
62%
38%
58%
42%
67%
33%
65%
35%
24%
56%
44%
43%
57%
76%
79%
21%
44%
56%
56%
44%
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
91%
Verhältnis schweizerische und ausländische Delinquenten im Berichtszeitraum
111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG
Schweizer
Art. 111-136 StGB
Art. 137-172 StGB
Art. 173-179 StGB
Art. 180-186 StGB
Art. 187-220 StGB
Art. 221-239 StGB
Art. 240-257 StGB
Art. 258-302 StGB
Art. 303-332 StGB
SVG
BetmG
AuG
UeStG
Andere
BetmG
AuG
UeStG Andere
Ausländer
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
Vermögensdelikte
Strafbare Handlungen gegen die Ehre sowie den Geheim- und Privatbereich
Strafbare Handlungen gegen die Freiheit
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Familie
Gemeingefährliche Verbrechen, Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit
Urkundendelikte
Öffentlicher Frieden, Völkermord, Landesverteidigung, öffentliche Gewalt
Rechtspflege, Amts- und Berufspflicht, Bestechung
Strassenverkehrsgesetz
Betäubungsmittelgesetz
Ausländerrecht
Übertretungsstrafgesetz
Personenbeförderungsgesetz, Sozialversicherung, Umwelt, etc.
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
11
Der Anteil der ausländischen Delinquenten erreicht mit 57% im Bereich der strafbaren Handlungen gegen die Freiheit (Art. 180-186 StGB) einen Höchstwert. Hoch ist der Anteil der ausländischen Täter mit 56% auch im Bereich der Vermögensdelikte und folgerichtig im Bereich vom
Ausländerrecht (91%). Der Anteil ausländischer Delinquenten ist im Vergleich zum Vorjahr um
2% gestiegen. Gesamthaft liegt der Ausländeranteil im Durchschnitt bei rund 42%.
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12
Anzahl Haftfälle (Untersuchungshaft) im Jahr 2015
Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Jahr 2015 wiederum mehr Personen in Untersuchungshaft versetzt. Die Zunahme von einem Prozent ist minimal und kaum relevant. Die bisherige Abnahme der Haftfälle hat mit der Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung
(StPO) zu tun. Dieser Rückgang ist mit der effizienten Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft
und Polizei zu begründen. Vermehrt kann schon innerhalb der Frist von 48 Stunden ermittelt
und wichtige Abklärungen können getätigt werden, womit eine Untersuchungshaft diesbezüglich
nicht mehr nötig ist. Um tatverdächtige Personen in Untersuchungshaft zu versetzen, braucht es
einen Antrag an das Zwangsmassnahmengericht (ZMG). Dieses hat u.a. darüber zu entscheiden, ob eine Untersuchungshaft angeordnet oder verlängert wird. Im Jahr 2015 hat die Staatsanwaltschaft Luzern dem Zwangsmassnahmengericht (ZMG) 155 Anträge für Untersuchungshaft vorgelegt. 135 davon wurden gutgeheissen. 19 Anträge wurden teilweise bestätigt oder
abgeändert. Ein Antrag wurde abgelehnt. Die meisten Haftfälle dauerten zwischen 1-30 Tage.
Entwicklung Haftfälle im Mehrjahresvergleich
400
355
350
300
267
250
207
209
2014
2015
200
150
100
50
0
2012
2013
Dauer U-Haft im Berichtszeitraum
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
92
28
1-30
Tage
31-60
Tage
32
23
61-90
Tage
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
19
91-180
Tage
181-365
Tage
3
0
mehr als
1 Jahr
mehr als
2 Jahre
13
Bussen und Gebühren im Mehrjahresvergleich
Entwicklung Bussen und Geldstrafen im Mehrjahresvergleich
10 500 000
10 043 252
10 000 000
9 500 000
8 922 095
8 000 000
8 957 602
8 500 000
8 544 103
9 000 000
2013
2014
7 500 000
2012
2015
Die Erträge durch Bussen und Geldstrafen sind im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um
12% gestiegen. Der Gebührenertrag stieg um 26%. Die Staatsanwaltschaft konnte den Erledigungsquotienten gegenüber dem letzten Jahr steigern und es wurden allgemein mehr Fälle
erledigt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 3'400 Strafbefehle mehr ausgestellt. Dies zeigt sich
deutlich bei den Gebühren- und Bussenerträgen.
Entwicklung Gebühren im Mehrjahresvergleich
10 000 000
8 000 000
4 000 000
3 000 000
6 580 310
5 000 000
5 919 397
6 000 000
6 359 060
7 000 000
2013
2014
8 309 000
9 000 000
2 000 000
1 000 000
0
2012
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
2015
14
Teil 2: Jugendstrafrecht
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
15
Eingegangene Fälle im Jahr 2015
Bei der Jugendanwaltschaft ist nach einer Abnahme der Fallzahlen im Jahr 2014 (-7%) eine
Zunahme von 185 Fällen zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang von einem „neuen“ Trend
zu sprechen, wäre spekulativ. Die Staatsanwaltschaft beobachtet, dass die Fallzahlen bei der
Jugendanwaltschaft starken Schwankungen ausgesetzt sind.
Entwicklung Akteneingänge Jugendanwaltschaft
3000
2741
2522
2500
2377
2701
2460
2191
2125
1834
2000
1695
1810
1683
1868
1500
1000
500
0
2004
2005
2006
2007
2008
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
16
Hauptdeliktsgruppen im Jugendstrafrecht
Im Berichtsjahr zeigt sich, dass der Anteil an Delikten gegen das Strassenverkehrsgesetz immer noch beachtlich hoch ist und sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hat. Auffallend
ist, dass die gegen Jugendliche untersuchten Raubtaten im Jahr 2014 markant abgenommen
haben (siehe Vermögensdelikte Art. 137-172 StGB). Auch im 2015 ist in diesem Bereich eine
Abnahme zu beobachten. Bei der Gruppe der strafbaren Handlungen gegen die Freiheit (Art.
180-186 StGB) verzeichnet die Jugendanwaltschaft eine Zunahme von knapp 13%. Zugenommen haben auch die Delikte gegen den öffentlichen Frieden (Art. 258-302 StGB). In diesem
Bereich ist der Anstieg primär auf Art. 285 StGB (Gewalt und Drohung gegen Beamte) und Art.
286 StGB (Hinderung einer Amtshandlung) zurückzuführen.
Delikte Juga im Mehrjahresvergleich
586
383
149
201
99
110
41
42
22
43
11
20
12
17
19
19
13
45
57
100
90
44
20
26
7
12
159
126
125
141
61
84
35
36
100
21
8
25
20
200
82
115
97
64
300
216
400
162
174
321
254
374
500
84
600
476
700
558
556
618
589
535
695
800
0
111-136 137-172 173-179 180-186 187-220 221-239 240-257 258-302 303-332 SVG
2012
Art. 111-136 StGB
Art. 137-172 StGB
Art. 173-179 StGB
Art. 180-186 StGB
Art. 187-220 StGB
Art. 221-239 StGB
Art. 240-257 StGB
Art. 258-302 StGB
Art. 303-332 StGB
SVG
BetmG
AuG
UeStG
Andere
2013
2014
BetmG
AuG
UeStG Andere
2015
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
Vermögensdelikte
Strafbare Handlungen gegen die Ehre sowie den Geheim- und Privatbereich
Strafbare Handlungen gegen die Freiheit
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Familie
Gemeingefährliche Verbrechen, Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit
Urkundendelikte
Öffentlicher Frieden, Völkermord, Landesverteidigung, öffentliche Gewalt
Rechtspflege, Amts- und Berufspflicht, Bestechung
Strassenverkehrsgesetz
Betäubungsmittelgesetz
Ausländerrecht
Übertretungsstrafgesetz
Personenbeförderungsgesetz, Sozialversicherung, Umwelt, etc.
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
17
Ausgewählte Delikte Jugendlicher
Die Fallzahlen im Bereich der Gewaltdelikte von Jugendlichen sind üblicherweise stark schwankend. So lassen sich bei den Körperverletzungen, bei den Tätlichkeiten und beim Angriff im
Vergleich zum Vorjahr Abnahmen beobachten. Eine Zunahme ist allerdings beim Raufhandel zu
verzeichnen. Interpretationen zu diesen Sachgebieten sind heikel und eher spekulativ. Weiterhin gilt es allerdings, die Entwicklung der Jugendgewalt im Auge zu behalten.
Gewaltdelikte Jugendliche
2012
45
2014
2015
42
40
40
2013
38
38
36
35
30
25
25
25
25
20
16
15
12
10
0
5
5
5
0
0
1
Tötung
0
0
Körperverletzung
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
Tätlichkeit
6
0
Raufhandel
0
Angriff
18
Teil 3: Im Fokus
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
19
Thema 1: Sexuelle Belästigungen
Die Staatsanwaltschaft Luzern bezieht sich in dieser Statistik auf den Artikel 198 Schweizerisches Strafgesetzbuch.
Art. 198 StGB: Übertretungen gegen die sexuelle Integrität. Sexuelle Belästigung
Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,
wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit
Busse bestraft.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte im Jahr 2015 insgesamt 45 Fälle von sexuellen Belästigungen untersucht. In 39 Fällen kam es zu Verurteilungen. In 19 Fällen wurden die Fälle mit
Strafbefehlen (Geldstrafen und Bussen) abgeschlossen. Sechs Fälle wurden eingestellt.
Dies entspricht ungefähr dem Wert aus dem Vorjahr. Betrachtet man die Herkunft ist feststellbar, dass der Anteil der ausländischen und schweizer Täter in etwa gleich ist.
Sexuelle Belästigung
47
46
46
45
45
44
43
42
41
40
40
39
38
37
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
Jahr 2015
20
Täter sexuelle Belästigungen
Schweizer
Ausländer
53%
52%
52%
51%
50%
49%
48%
48%
47%
46%
Schweizer
Ausländer
Im Jahr 2015 handelte es sich bei den Tätern um Schweizer (48%), Männer aus Deutschland
(10%), Portugal (10%), der Türkei (6%), Italien (6%) und Vereinzelte aus anderen Ländern. In
acht Fällen ist die Herkunft der Täterschaft unbekannt, da diese nicht ermittelt werden konnte.
Die Täter haben ein Durchschnittsalter von 38 Jahren. Zu Übergriffen kam es primär in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Plätzen und Strassen.
Bei den Opfern handelt es sich primär um Schweizerinnen (62%). Die Opfer von sexuellen Belästigungen waren im Jahr 2015 im Durschnitt 29 Jahre alt.
Opfer sexuelle Belästigungen
70%
62%
60%
50%
38%
40%
30%
20%
10%
0%
Schweizer
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
Ausländer
21
Thema 2: Häusliche Gewalt im Jahr 2015
Die vorliegende Statistik bezieht sich auf Art. 55a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs
(StGB). Im Jahr 2015 sind 201 Fälle von häuslicher Gewalt eingegangen. Bei der Täterschaft
handelt es sich mehrheitlich um Ausländer (59%); Männer aus Serbien (5%), Kosovo (5%),
Deutschland (6%) und Portugal (6%). Das Durchschnittsalter der Täter lag im Jahr 2015 bei
39 Jahren.
Häusliche Gewalt
250
201
200
150
100
50
0
Jahr 2015
Täter Häusliche Gewalt
70%
59%
60%
50%
41%
40%
30%
20%
10%
0%
Schweizer
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
Ausländer
22
Opfer Häusliche Gewalt
53%
52%
52%
51%
50%
49%
48%
48%
47%
46%
Schweizer
Ausländer
Das Durchschnittsalter der Opfer liegt bei 35 Jahren. Die betroffenen Frauen stammen primär
aus der Schweiz (48%), Deutschland (5%), Kosovo (4%) und Portugal (3%).
Jahresbericht 2015 - Oberstaatsanwaltschaft LU
23
Thema 3: Neue Abteilung für Wirtschaftsdelikte
Die Anzahl der Wirtschaftsdelikte ist seit 2010 bis Ende 2014 im Kanton
Luzern um 30 Prozent gestiegen. Diverse Gründe sind dafür verantwortlich (u. a. mehr Strafanzeigen, neue Strafbestimmungen, umfangreiche
Teilnahmerechte der Parteien, das Aussageverhalten der beschuldigten
Personen, tiefe Bankzinsen und tiefe Unternehmenssteuern). Die Staatsanwaltschaft war mit
den bisherigen Personalressourcen und ohne umfassend geschultes Personal im Finanz- und
Rechnungswesen nicht mehr in der Lage, der Entwicklung im Bereich der Wirtschaftskriminalität
entgegenzuwirken. Aus dieser Erkenntnis heraus lancierte sie das Projekt «Wirtschaftskriminalität 16». Dies nachdem die bereits im Teilprojekt «Optimum» umgesetzten Entlastungsmassnahmen die Mehrbelastung nur teilweise auffangen konnten. Nur mit dem Aufbau einer neuen
spezialisierten Abteilung kann die Wirtschaftskriminalität erfolgreich bekämpft werden.
Im Jahr 2015 hat die Oberstaatsanwaltschaft alle Voraussetzungen zum Aufbau dieser neuen
Abteilung (SA5) geschaffen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Organisation einer Abteilung für
die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft sind beschlossen. Somit
kann im laufenden Jahr die neue spezialisierte Abteilung (SA5) innerhalb der Staatsanwaltschaft errichtet werden. Hauptsächlich werden Fälle aus dem Gebiet des kaufmännischen und
wirtschaftlichen Verkehrs bearbeitet, die umfangreich sowie rechtlich und sachverhaltsmässig
komplex sind oder deren Untersuchung umfassende Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen erfordert.
Aufgrund der derzeitigen Planung kann die neue Abteilung SA5 für Wirtschaftsdelikte per 1. Juli
2016 operativ tätig werden. Die entsprechenden Büroräumlichkeiten werden in den nächsten
Monaten im Schappecenter an der Obernauerstrasse 16-20 in Kriens umgebaut.
Gemäss Kantonsratsbeschluss werden die Staatsanwaltsstellen von 28 auf 33 vollamtliche
Staatsanwältinnen und -anwälte erhöht. In der neuen Abteilung SA5 werden demnach 9 Staatsanwälte (4 bisherige und 5 neue) tätig sein, wovon eine Person vom Oberstaatsanwalt zum
Abteilungsleiter ernannt wird.
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Impressum
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Oberstaatsanwaltschaft
Zentralstrasse 28
6002 Luzern
Telefon 041 228 58 42
www.staatsanwaltschaft.lu.ch
Simon Kopp – Guido Emmenegger
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