Frankfurt am Main, den 16. Oktober 2015 Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Schule am Hang die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. Die Schulkonferenz besteht an der Schule am Hang - einer Grundschule bis zur Jahrgangsstufe 4 - aus mindestens 11 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze zu. Den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern stehen auch 5 Sitze zu. Die Schulleitung hat den Vorsitz inne. Die VertreterInnen der Lehrkräfte wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte. Die VertreterInnen der Eltern wählt der Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. Für die Wahlen werden Wahlversammlungen einberufen. In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil der Schule am Hang. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr: 1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten 2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist. Das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen. Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in welcher der Schulbesuch des Kindes in der Schule am Hang bestätigt wird. Diese Wählbarkeitsbescheinigung wird von der Schulleiterin Frau Jäger-Tocü ausgestellt und kann auf Nachfrage im Sekretariat abgeholt werden. 2/ Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt. Die Wahltermine werden von der Vorsitzenden der jeweiligen Gremien - Gesamtkonferenz oder Schulelternbeirat - festgesetzt und Lehrkräften bzw. Eltern mindestens 10 Tage vor dem Wahltag bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Wahltermine für die Wahlen der VertreterInnen der Lehrkräfte erfolgt durch Aushang in der Schule. Mit der Bekanntgabe des Termins werden gleichzeitig die Mitglieder der Gesamtkonferenz zur Wahl eingeladen. Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Elternvertreter erfolgt durch ein Schreiben der Vorsitzenden des Schulelternbeirates. Dieses Schreiben wird per Mail oder über die SchülerInnen zur Weitergabe an ihre Eltern ausgehändigt. Die Mitglieder des Schulelternbeirates werden von der Vorsitzenden mindestens 10 Tage vor dem Wahltermin schriftlich zur Wahl eingeladen. Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens abgeschlossen sein. Die Wahl zur Schulkonferenz findet am Donnerstag, dem 05. November 2015 statt. Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: 16. Oktober 2015 in Frankfurt am Main .................................. (Schulleiterin) Ausgehängt am 16. Oktober 2015 bis zum Abschluss der Stimmabgabe. Schule am Hang Bewegungsfreundliche Grundschule der Stadt Frankfurt am Main Am Bächelchen 23 60388 Frankfurt am Main Telefon: 0 61 09 - 3 54 88 Telefax: 0 61 09 – 377825 e-mail: [email protected] www.schule-am-hang.de
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