beschluesse-glashuetter-landstrasse

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Beschlussvorlage
Drucksachen–Nr.: 20-2165
Datum:
Status:
04.01.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Öffentlich
Gremium
Datum
Planungsausschuss
12.01.2016
Bebauungsplanverfahren für die Flüchtlingsunterbringung im Wohnungsbau:
Hummelsbüttel 29 - Wildes Moor / Glashütter Landstraße
- Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
- Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 29.02.2016
und einer vorlaufenden öffentlichen Veranstaltung am 08.02.2016
Sachverhalt:
A. Anlass der Planung
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden, die in
Hamburg dringlichst eine Unterkunft benötigen, hat die Bezirksversammlung Wandsbek am
17.09.2015 beschlossen, zusätzlich zu den bereits im Wandsbeker Wohnungsbauprogramm
benannten Flächen die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Realisierung von
Wohnungsbau im Standard des geförderten Wohnungsbaus zunächst als öffentliche
Unterkünfte auf städtischer Fläche u.a. westlich der Glashütter Landstraße in Hummelsbüttel zu
schaffen (vgl. Drs. 20-1697). Der Senat hat am 06.10.2015 ebenfalls entsprechende
Beschlüsse gefasst und die Bürgerschaft mit der Drs. 21/1838 unterrichtet.
Ziel ist es, auf dem städtischen Flurstück 21 der Gemarkung Hummelbüttel mit einer Größe von
insgesamt etwa 13,0 ha nach Möglichkeit bis Ende 2016 Wohnungsbau mit 300 Wohneinheiten
zur Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren. Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche
grenzt liegt als Teil der Hummelsbütteler Feldmark im Norden angrenzend an die Landesgrenze
zu Schleswig-Holstein (Stadt Norderstedt) und im Westen an die gemeinsame Grenze mit dem
Bezirk Hamburg-Nord (Heidberg-Siedlung).
Als Bauherr ist eine Investorengruppe um Herrn Frank Otto vorgesehen. Fördern und wohnen
AöR (f+w) soll die Neubauten dann zu diesem Zweck für einen Zeitraum von 15 Jahren
betreiben. Nach Ablauf dieser Zeit sollen die Wohnungen dann dauerhaft dem Wohnungsmarkt
zur Verfügung stehen. Insofern sind bei der Planung sowohl die Anforderungen an
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Flüchtlingsunterkünfte als auch die perspektivische Wohnnutzung in einem neuen stabilen
Quartier zu berücksichtigen. Zusätzlich zu dem vorgesehenen Wohnungsbau für zunächst
Flüchtlinge und Asylbegehrende schlägt der Bauherr vor, zeitnah weiteren Wohnungsbau auf
der Fläche zu realisieren, um frühzeitig einer Mischung in der Bewohnerschaft für das gesamte
neue Quartier zu fördern.
B. Bebauungs- und Freiraumkonzept
Im Auftrag des Bauherren wurden von petersen pörksen partner architekten + stadtplaner zwei
unterschiedliche Bebauungskonzepte erarbeitet.
Beide Konzepte sehen den für die öffentliche Unterbringung zunächst vorgesehenen
Wohnungsbau im südlichen Teil der Fläche vor. Dazu werden zwei- und dreigeschossigen
Zeilen um vier private Innenhöfe gruppiert, wodurch das Quartier in mehrere Einheiten
gegliedert wird. Diese werden wiederum um einen zentralen Quartiersplatz angeordnet. Zur
städtebaulichen Betonung werden vereinzelt Baukörper auch viergeschossig vorgesehen.
Insgesamt ermöglichen die Konzeptvarianten jeweils etwa 304 Wohneinheiten, zusätzlich sollen
in den Erdgeschossen Flächen für besondere Nutzungen und Bedarfe der Flüchtlinge wie auch
für ein Eltern-Kind-Zentrum vorgesehen werden. In die vorliegenden Konzeptvarianten ist
zudem noch eine Kindertagesstätte mit den erforderlichen Außenflächen zu integrieren.
Eine Bebauung mit weiterem Wohnungsbau könnte auf der nördlichen Hälfte des Flurstücks
erfolgen. Je nach Umfang ergeben sich hier ebenfalls um private Freiflächen gruppierte
Bebauungsstrukturen, die sich zum Teil aus zwei- bis dreigeschossigen Reihenhauszeilen
zusammensetzen. Je nach Konzeptvariante wären hier 100 oder auch bis zu 300 zusätzliche
Wohneinheiten zur Stabilisierung des Quartiers möglich. An dem öffentlich zugänglichen Platz
könnten im Erdgeschoss z.B. Flächen für einen Quartierstreff vorgesehen werden.
Außerdem ist eine dritte Bebauungsvariante ohne zusätzlichen Wohnungsbau denkbar, bei der
nur ca. 300 Wohneinheiten für Flüchtlinge errichtet werden. Diese Variante liegt noch nicht
ausgearbeitet vor; in der Sitzung des Planungsausschusses werden hierzu Möglichkeiten der
Anordnung der Siedlungsfläche und der Freiräume vorgestellt.
Die beiden vorliegenden Konzepte ermöglichen es, trotz des Eingriffes in Natur und Landschaft
ausreichend Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Zu der bestehenden Wohnbebauung im
Westen kann eine „Grüne Fuge“ freigehalten werden, die z.B. auch eine straßenunabhängige
Wegeverbindung sowie u.a. Flächen für die Oberflächenentwässerung aufnehmen kann. An
den übrigen Rändern sowie zwischen den Baufeldern können jeweils flüchtlings- bzw.
quartiersbezogene Freiraumnutzungen angeordnet werden. Am nördlichen Rand ist
angrenzend an bestehende Norderstedter Kleingärten alternativ zu Spiel- und Sportflächen
auch die Bereitstellung von Eigenanbaugärten bzw. Dauerkleingärten denkbar. Die genaue
Ausgestaltung der Grünflächen wird im weiteren Verfahren zu klären sein.
Die Haupterschließung für den motorisierten Verkehr ist als direkte Anbindung von Norden über
die Poppenbütteler Straße auf Norderstedter Stadtgebiet vorgesehen, erforderlichenfalls auch
von Süden über die Straße Wildes Moor. Mindestens der Baustellenverkehr wird
möglicherweise in einer ersten Phase zunächst nur von der Glashütter Landstraße über die
noch nicht endgültig hergestellten Straßen Glashütter Stieg und Wildes Moor von Süden
erfolgen können. Im Falle einer Variante mit nur 300 Wohnungen für Flüchtlinge stellt sich die
Frage, in wie weit eine Erschließung aus beiden Richtungen noch sinnvoll ist.
Die Erschließung ist hinsichtlich verkehrstechnischer Erfordernisse und eines ausreichenden
Querschnittes ggf. noch anzupassen, so dass sich im weiteren Verfahren noch Änderungen in
Lage und Verlauf ergeben können. Private Stellplätze und öffentliche Parkstände werden
voraussichtlich mindestens überwiegend, evtl. auch vollständig oberirdisch angeordnet.
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Die in 200 m Entfernung nördlich des Plangebiets gelegene Bushaltestelle Friedhof Glashütte
sowie die in 600 m Entfernung westlich des Plangebiets gelegene Bushaltestelle Hasloher
Kehre stellen die nächstgelegenen ÖPNV-Haltestellen dar. Die nächste Schnellbahnhaltestelle
der Linie U1 liegt etwa 1.500 m entfernt. Nächstgelegene Einkaufsmöglichkeiten liegen etwa
700 m entfernt in Norderstedt an der Tangstedter Landstraße.
C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf
Das vorgesehene Plangebiet umfasst das Flurstück 21 sowie angrenzende Straßenflächen im
Bereich der Straße Wildes Moor. Im weiteren Verfahren kann es erforderlich werden, darüber
hinaus weitere Flächen (z.B. bei einem notwendigen Straßenausbau auch im Glashütter Stieg)
in das Plangebiet einzubeziehen. Ggf. wird die in der Anlage dargestellte
Plangebietsabgrenzung noch anzupassen sein.
Das Plangebiet ist im geltenden Baustufenplan Hummelsbüttel als „Außengebiet“ festgesetzt
und gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Zur Umsetzung der Planung ist
folglich die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich, um hier eine dauerhafte
Wohnnutzung auch über Flüchtlingsunterbringung hinaus planungsrechtlich zu ermöglichen.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg als „Flächen
für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu
„Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar; es ist außerdem Teil der Landschaftsachse
Hummelsbütteler Feldmark. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans
auch auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe.
Außerdem gilt für das Plangebiet die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal, die ggf. ebenfalls anzupassen ist.
Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der
öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans
nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens
geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB bereits
während der Aufstellung des Bebauungsplans angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon
im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen.
Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Hummelsbüttel 29
einzuleiten und zeitnah auf Grundlage der anliegenden Bebauungskonzeptvarianten gemäß
Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1960) eine öffentliche
Veranstaltung, sowie anschließend eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB
durchzuführen.
Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Hummelsbüttel 29 sowie
der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung am 08.02.2016 und einer öffentlichen
Plandiskussion am 29.02.2016 zuzustimmen.
Anlage/n:
- Karte Plangebiet Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29
- Bebauungs- und Freiraumkonzept Wildes Moor in zwei Varianten
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