frauen und finanzen - Rhein-Hunsrück

FRAUEN UND
FINANZEN
PRIVATE VORSORGEREGELUNG –
BETREUUNGSVOLLMACHT!
Donnerstag, 12. Mai 2016, 18.30 Uhr
Emmelshausen, Verbandsgemeindeverwaltung
Rathausstraße 1
Veranstaltungen des Arbeitskreises der
Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Hunsrück-Kreis
Fragen Sie sich manchmal auch: »Was wäre wenn«? Oder sind Sie
eher der »Ist-noch-lange-hin-Typ«? Es könnte auch sein, dass Sie
zweifeln: »Oder doch nicht«?
Lebensumstände, die jederzeit und in jedem Alter eintreten können, führen manchmal dazu, dass selbstständiges Handeln und
Agieren nicht mehr möglich ist. Doch was wird, wenn ich selbst
nicht mehr handeln kann und auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? Wer kann und wer darf für mich handeln und entscheiden? Wie kann ich die anstehenden Entscheidungen beeinflussen
und was passiert, wenn ich keine Regelung treffe?
Holen Sie sich an diesem Abend die notwendigen Informationen
für Ihr selbstbestimmtes Handeln!
Veranstalterinnen:
KLAUS OHNESORGE Rechtsanwalt und
DR. RAINER OHNESORGE aus Emmelshausen
stellen die Vorsorgeverfügungen vor
▪ Vorsorge- und Generalvollmacht
▪ Betreuungsverfügung
▪ Patientenverfügung
Ansprechpartnerin und Anmeldung:
Gleichstellungsbeauftragte
Karin Bleuel · Tel. 06747 / 121 - 36
[email protected]
Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
im Rhein-Hunsrück-Kreis
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis · Stadt Boppard · Verbandsgemeinde Emmelshausen
Verbandsgemeinde Kastellaun · Verbandsgemeinde Kirchberg · Verbandsgemeinde Rheinböllen
Verbandsgemeinde St. Goar-­Oberwesel · Verbandsgemeinde Simmern
Herausgeberin:
Gleichstellungsbeauftragte Pia Reuter
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Tel.: 06761 / 82104
[email protected]
www.kreis-sim.de/Aktuelles/Gleichstellung
Satz & Layout:
Laura Eckes // Mediengestaltung ∙ www.lauraeckes.de
FRAUEN UND FINANZEN
1.
2. Halbjahr 2015
2016
MEIN LETZTER WILLE –
ERBEN UND VERERBEN
Mittwoch, 17. Februar 2016, 19.30 Uhr
Boppard, Stadthalle
Kleiner Saal, Oberstraße 141 / Marktplatz
Nur wer sein Vermögen geordnet hinterlässt, vermeidet Konflikte
und erhält damit die Chance in bester Erinnerung zu bleiben. Um
einen Nachlass zu ordnen, ist kompetenter Rat wichtig. Nur so
bleibt man vor Fehlern und juristischen Fallstricken bewahrt.
Lebensumstände, die jederzeit und in jedem Alter eintreten können, führen manchmal dazu, dass selbstständiges Handeln und
Agieren nicht mehr möglich ist.Doch was wird, wenn ich selbst
nicht mehr handeln kann und auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? Wer kann und wer darf für mich handeln und entscheiden? Wie kann ich die anstehenden Entscheidungen beeinflussen
und was passiert, wenn ich keine Regelung treffe?
Holen Sie sich an diesem Abend die notwendigen Informationen für
Ihr selbstbestimmtes Handeln!
GISELA KOHLENBECK UND SARAH NITZE
Je besser man informiert ist, desto individueller kann man sein
Erbe gestalten.
Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück
Erben und Vererben – aus Verantwortung für die Zukunft, für sich
und für alle, die einem am Herzen liegen.
stellen die Vorsorgeverfügungen vor
STEFAN POTHS
▪ Betreuungsverfügung
Rechtsanwalt aus Boppard, Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht, Mediator, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
erläutert die Thematik und beantwortet Fragen zu
▪ Gesetzlicher Erbfolge
▪ Pflichtteilsverzicht
▪ Testament und Erbvertrag
PRIVATE VORSORGEREGELUNG –
BETREUUNGSVOLLMACHT!
Donnerstag, 17. März 2016, 19.30 Uhr
Simmern, Verbandsgemeindeverwaltung
Großer Sitzungssaal, Brühlstraße 2
Fragen Sie sich manchmal auch: »Was wäre wenn«? Oder sind Sie
eher der »Ist-noch-lange-hin-Typ«? Es könnte auch sein, dass Sie
zweifeln: »Oder doch nicht«?
FRAUEN UND FINANZEN
vom Pflegedienst Mallmann aus Boppard
informiert über
▪ Was ist Pflegegeld?
▪ Was macht eine Pflegestufe aus?
▪ Wie und Wo wird Pflegegeld beantragt?
▪ Was sind Hilfsmittel und
wann habe ich einen Anspruch?
Ansprechpartnerin und Anmeldung:
Gleichstellungsbeauftragte
Monika Scheer · Tel. 06744 / 911 - 51
[email protected]
▪ Vorsorge- und Generalvollmacht
▪ Patientenverfügung
Ansprechpartnerin und Anmeldung:
Gleichstellungsbeauftragte
Melanie Wendling · Tel. 06761 / 837 - 229
[email protected]
GESTATTEN: ICH! – SELBSTBEWUSSTER
AUFTRITT IN VORSTELLUNGSGESPRÄCHEN
Donnerstag, 14. April 2016, 18.30 Uhr
Kastellaun, VerbandsgemeindeVerwaltung
Sitzungssaal, Kirchstraße 1
Was bin ich mir selbst wert? Eine einfache Frage, von deren Beantwortung jedoch viel abhängt.
▪ Berliner Testament
Ansprechpartnerin und Anmeldung:
Gleichstellungsbeauftragte
Susanne Breitbach · Tel. 06742 / 103 - 0
[email protected]
BIANCA JACKMUTH
WENN ANGEHÖRIGE PFLEGEBEDÜRFTIG
WERDEN – WAS DANN?!
Dienstag, 12. April 2016, 19.00 Uhr
Oberwesel, Verbandsgemeindeverwaltung
Sitzungssaal, Rathausstraße 6
Pflegefall – was nun? Plötzlich tauchen zu den Sorgen und Ängste
um den Familienangehörigen jede Menge andere Probleme auf.
Ab wann spricht man überhaupt von »Pflegebedürftigkeit«? Welche Unterschiede gibt es und wer entscheidet das? Gibt es Ansprüche die es gilt zu erheben?! Was sind Hilfsmittel?
Fragen über Fragen und häufig das Gefühl, dass da kein Land in
Sicht ist. Nutzen Sie diesen Informationsabend für sich – stellen
Sie Ihre Fragen!
Unser Selbstwertgefühl ist der Spiegel erfahrener Beachtung und
Zuwendung und somit der Schlüssel zu privatem und beruflichen
Erfolg. Erfahren Sie in diesem Vortrag, wie Sie das Vertrauen in
sich stärken, sich selbst mehr respektieren und mit entsprechender Geisteshaltung potenziellen Arbeitgebern selbstbewusst gegenüber treten – ganz nach dem Motto: »Gestatten: ICH!«
MARION WELLENS Persönlichkeitstrainerin aus Buchholz
wird auf folgende Aspekte eingehen
▪ überzeugender und selbstbewusster auftreten
▪ Kommunikationsfähigkeit verbessern
▪ Körpersprache einsetzen können
Ansprechpartnerin und Anmeldung:
Gleichstellungsbeauftragte
Sandra Mischker · Tel. 06762 / 403 - 16
[email protected]
1. Halbjahr 2016