Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personal Fitness Training 1. Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem/der Unterzeichner/in - nachfolgend Klient/in genannt und Ing. Mag. Josef Wenger - nachfolgend Personal Fitness Trainer genannt - ist die Konzeption und Durchführung eines Personal Fitness Trainings in Form von Check´s, Trainings-, Entspannungseinheiten, Ernährungscoaching oder Beratungseinheiten bzw. einer entsprechend individuell zu vereinbarenden Kombination aus diesen. 2. Der/die Klient/in bestätigt mit seiner/ihrer umseitigen Unterschrift seine verbindliche Teilnahme an meinem Angebot. Er/sie bestätigt, dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei körperlicher und geistiger Gesundheit aufgenommen wird. Er/sie verpflichtet sich, sowohl die Fragen nach seinem/ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, als auch über alle ihm/ihr bekannten Krankheiten und Beschwerden unaufgefordert dem Personal Fitness Trainer Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeitsveränderungen, wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden o.ä. wird der/die Klient/in sofort den Personal Fitness Trainer informieren bzw. ggf. aus eigenem Antrieb das Training oder die Anwendung abbrechen. Der Personal Fitness Trainer verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen stillschweigend zu bewahren und sie keinem Dritten zugänglich zu machen. 3. Der Personal Fitness Trainer verpflichtet sich, das Programm sorgfältig, gewissenhaft und unter Berücksichtigung der individuellen Belange des Klienten/der Klientin zu planen und durchzuführen. 4. Der Personal Fitness Trainer übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, es sei denn, sie begründen sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme ist beschränkt auf höchstens der Vertragssumme. 5. Die Trainings-, Anwendungs- bzw. Beratungseinheiten umfassen in der Regel 60 Minuten. Abweichende Zeiteinheiten können individuell vereinbart werden. 6. Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste. 7. Ein 10er-Block ist innerhalb von sechs Monaten einzulösen. Begründete Ausnahmen für Unterbrechungen innerhalb dieser Frist sind nach Rücksprache mit dem Personal Fitness Trainer einvernehmlich möglich. 8. Für den Fall, dass der/die Klient/in das Programm oder einen Teil davon nicht bzw. nicht komplett wahrnimmt, sind die (Rest-) Einheiten auf Dritte übertragbar und innerhalb von sechs Monaten einzulösen. Die Zahlungsverpflichtung des Klienten gegenüber dem Personal Fitness Trainer entfällt dadurch nicht. 9. Bei Terminabsagen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder früher erfolgt keine Berechnung. Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) hat der Personal Fitness Trainer den Anspruch, 80 – 100 % des Stundensatzes in Anrechnung zu bringen. 10. Zahlungsbedingungen: Das Entgelt für die Programmeinheiten ist per Rechnung mittels Überweisung auf das angeführte Konto zu entrichten. Ich erkenne die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Personal Fitness Trainers an: ……………………………………. Vorname ……………………………………. Nachname ……………………………………………………………………………………………….. Anschrift ……………………………………. Ort und Datum WENGER Personal Fitness Coaching Kellau 210, 5431 Kuchl ……………………………………. Unterschrift Seite 1 +43 (0)650 21 42 612 [email protected] www.wengercoaching.at
© Copyright 2024 ExpyDoc