BASISKONZEPT QM12/1.5.1-Basiskonzept12.doc 1. Grundhaltung Wir wollen den uns anvertrauten Menschen ein würdiges und lebensbejahendes Umfeld anbieten und streben ein klientenorientiertes und gesundheitsförderndes Milieu an. Diese aufbauenden Rahmenbedingungen sollen eine persönliche Entwicklung unserer Klientinnen und Klienten ermöglichen. In der Ausgestaltung dieses Rahmens gelten uns gegenseitiger Respekt und würdiger Umgang als Maxime. In der Alltagsgestaltung und im Unterhalt der Liegenschaften orientieren wir uns an ökologischen und umweltschonenden Methoden. 2. Legitimation 2.1 Zielgruppe Unsere Zielgruppe sind psychisch beeinträchtigte Personen, welche in der Regel Anspruch auf eine IV- Rente haben. Dabei wollen wir Menschen ansprechen, welche vermehrt Verantwortung für ihre Lebensgestaltung übernehmen wollen und können. 2.2 Bedarfsnachweis Auf Grund der Angebots- und Nachfragesituation kann von einem Bedarf an Wohn- und Beschäftigungsplätzen ausgegangen werden. 2.3 Trägerschaft Die Stiftung Lebensgemeinschaften behinderter Menschen Region Oberaargau ist Trägerin der CALENDULA. Die Stiftung betreibt auch das WOHNHEIM IM DORF in Bleienbach. 2.4 Kernaufgabe Die CALENDULA bietet eine sorgfältige und abgestufte soziale Integration an. Die Aufgabe betrifft die Lebensfelder Wohnen, Arbeit und soziale Vernetzung. 3. Aufnahme- und Austrittsverfahren 3.1 Aufnahmeverfahren Eine Aufnahmegruppe regelt die Aufnahme von neuen Klienten und Klientinnen. Konsumenten von harten Drogen werden nicht aufgenommen. 3.2 Austrittsverfahren Ein Austritt ist jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Eine Kündigung muss schriftlich durch den/ die zuständigen Vertragspartner erfolgen. 3.3 Ausschlussgründe Die Nichteinhaltung der CALENDULA- Regeln und der Konsum von harten Drogen kann zur Auflösung des Betreuungsvertrages führen. Bei erhöhtem Pflegebedarf muss eine Umplatzierung erwogen werden. 4. Grundauftrag Wohnen Es werden Wohnplätze mit integrierter Beschäftigung angeboten. Die CALENDULA bietet ein dreistufiges Wohnintegrationsangebot an: o Übergangswohnheim o Aussenwohngruppen o Wohnbegleitung in eigener Wohnung Das Stufenprogramm ist durchlässig. Je nach Selbständigkeit sind Direkteintritte in die verschiedenen Stufen möglich. Es werden Langzeitwohnplätze und Rehabilitationsplätze angeboten. Ein Langzeitwohnplatz ist definiert durch den mutmasslichen oder effektiven Aufenthalt von mehr als drei Jahren. Seite 1/4 5. Grundauftrag Beschäftigung In der Werkgruppe der CALENDULA werden die internen Klientinnen und Klienten inklusive der bewilligten externen Tagesplätze sinnvoll beschäftigt. Die Vermittlung von Klienten und Klientinnen an externe Arbeitsplätze erfolgt durch die Werkgruppe. 6. Grundelemente der Betreuung: Die CALENDULA stützt sich auf die grundlegenden Fachkenntnissen der Psychiatrie und Sozialpädagogik. Der Aufenthalt in der CALENDULA ist in der Regel freiwillig. Die Betreuung ist bedarfsund ressourcenorientiert und dient der sozialen Integration. 7. Medizinische Grundangebote 7.1 Grundhaltung Schulmedizin und Komplementärmedizin Die CALENDULA orientiert sich an der Schulmedizin. Sie ist aber offen für komplementärmedizinische Behandlungen. Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auf eine sinnvolle, ergänzende medizinische Versorgung hinarbeiten kann, ist der Informationsaustausch zwischen Heimarzt und Komplementärmediziner. 7.2 Allgemein-medizinische Betreuung/Heimarzt Den Klientinnen und Klienten wird die Betreuung durch den Heimarzt angeboten. Der Klient oder die Klientin kann aber auch einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin konsultieren, die freie Arztwahl ist gewährleistet. Der Informationsaustausch mit dem Heimarzt ist erwünscht. 7.3 Psychiatrische Betreuung /Psychotherapie In der Regel werden die Klienten durch einen externen Psychiater oder eine Psychiaterin betreut. Ausnahmen bedürfen einer klaren Begründung. Die Wahl des Psychiaters oder der Psychiaterin trifft der Klient oder die Klientin. 7.4 Medikamente /Psychopharmaka Die durch den zuständigen Arzt oder die Ärztin verordneten Medikamente sind einzunehmen. Im Übergangswohnheim werden die Medikamente durch das Betreuungsteam organisiert und in der Regel verabreicht. In den Aussenwohngruppen ist die kontrollierte Selbsteinnahme vorgesehen. 8. Organisation 8.1 Die Heimleitung Die Heimleitung organisiert und steuert die operativen Geschäfte. Im Rahmen der Betreuung ist sie für die Eintritte und Austritte zuständig. Sie ist für die fachlich korrekte Umsetzung der entsprechenden Betreuungskonzepte verantwortlich. 8.2 Fachbereiche Die CALENDULA ist strukturell in die Fachbereiche Übergangswohnheim, Aussenwohngruppen und Werkgruppe aufgeteilt. Die Fachbereichsleitungen führen das Betreuungspersonal. 8.3 Qualitätssicherung Die CALENDULA wird regelmässig durch die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) nach den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) auditiert. Seite 2/4 9. Infrastruktur 9.1 Gesamtraumkonzept Die CALENDULA weist ein dezentrales Raumkonzept auf. Es besteht aus folgenden Einheiten: • Übergangswohnheim • Aussenwohngruppen • Beschäftigungsräumlichkeiten • Büro- und Besprechungsräumlichkeiten 9.2 Mobilien Die Mobilien werden in allen Räumlichkeiten grundsätzlich durch die CALENDULA zur Verfügung gestellt. 10. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 10.1 Personalführung Das Personal wird nach dem Prinzip der Zielvereinbarung geführt. Einmal jährlich findet ein entsprechendes lohnrelevantes Mitarbeitergespräch (MAG) statt. Das MAG besteht aus der Beurteilung der Schlüsselqualifikationen und der Erstellung einer Zielvereinbarung. bzw. deren Überprüfung. 10.2 Arbeitsstellen Der Arbeitsstellen setzen sich wie folgt zusammen: Heimleitung Betreuungspersonen in den entsprechenden Fachbereichen Zivildienstleistende, Vorpraktikanten/ Vorpraktikantinnen und Peers Personal Hausdienst und Sekretariat Teilbereiche der Administration wie namentlich Lohnverarbeitung, Zahlungsverkehr, Rechnungsstellung und Buchhaltung extern im Betrieb WOHNHEIM IM DORF 10.3 Teamarbeit Jeder Fachbereich besteht aus einem eigenen Team mit Fachbereichsleitungen. Es wird auf eine bedarfsgerechte Zusammensetzung mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen geachtet. Um unseren Auftrag mit hoher Qualität erfüllen zu können, arbeiten wir in Teams, in denen Entscheide grundsätzlich demokratisch gefällt und dann einheitlich vertreten werden. 10.4 Fachberatung und Weiterbildung Die Heimleitung sorgt für regelmässige und geeignete Weiterbildung und Fachberatung der MitarbeiterInnen. 11. Finanzierung Die Stiftung vereinbart mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern einen jährlichen Leistungsvertrag. Weitere Einzelheiten sind in der jeweils aktuellen Tarifregelung der Stiftung geklärt. 12. Öffentlichkeitsarbeit Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist der Abbau der Stigmatisierung von psychisch beeinträchtigten Menschen zu fördern und den Bekanntheitsgrad der CALENDULA und deren Dienstleistungen zu erweitern. Seite 3/4 13. Ausführungskonzepte Die Ausführungskonzepte sind dem Baiskonzept unterstellt und werden durch das Leitungsteam CALENDEULA genehmigt. o Konzept Übergangswohnheim o Konzept Aussenwohngruppen o Konzept Werkgruppe o Konzept Infrastruktur o Konzept Medizin und Prävention o Konzept soziale Kontakte 14. Inkraftsetzung Das vorliegende Basis-Konzept wurde vom Stiftungsrat anlässlich der Sitzung vom 11.9.2012 genehmigt und wird ab 1.10.12 in Kraft gesetzt. Es ersetzt das Grundlagenkonzept vom 21.9.2010. Seite 4/4
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