basiskonzept

BASISKONZEPT
QM12/1.5.1-Basiskonzept12.doc
1.
Grundhaltung
Wir wollen den uns anvertrauten Menschen ein würdiges und lebensbejahendes Umfeld anbieten und
streben ein klientenorientiertes und gesundheitsförderndes Milieu an. Diese aufbauenden
Rahmenbedingungen sollen eine persönliche Entwicklung unserer Klientinnen und Klienten
ermöglichen. In der Ausgestaltung dieses Rahmens gelten uns gegenseitiger Respekt und würdiger
Umgang als Maxime.
In der Alltagsgestaltung und im Unterhalt der Liegenschaften orientieren wir uns an ökologischen und
umweltschonenden Methoden.
2.
Legitimation
2.1 Zielgruppe
Unsere Zielgruppe sind psychisch beeinträchtigte Personen, welche in der Regel Anspruch auf eine
IV- Rente haben. Dabei wollen wir Menschen ansprechen, welche vermehrt Verantwortung für ihre
Lebensgestaltung übernehmen wollen und können.
2.2 Bedarfsnachweis
Auf Grund der Angebots- und Nachfragesituation kann von einem Bedarf an Wohn- und
Beschäftigungsplätzen ausgegangen werden.
2.3 Trägerschaft
Die Stiftung Lebensgemeinschaften behinderter Menschen Region Oberaargau ist
Trägerin der CALENDULA. Die Stiftung betreibt auch das WOHNHEIM IM DORF in Bleienbach.
2.4 Kernaufgabe
Die CALENDULA bietet eine sorgfältige und abgestufte soziale Integration an. Die Aufgabe betrifft die
Lebensfelder Wohnen, Arbeit und soziale Vernetzung.
3.
Aufnahme- und Austrittsverfahren
3.1 Aufnahmeverfahren
Eine Aufnahmegruppe regelt die Aufnahme von neuen Klienten und Klientinnen. Konsumenten von
harten Drogen werden nicht aufgenommen.
3.2 Austrittsverfahren
Ein Austritt ist jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich.
Eine Kündigung muss schriftlich durch den/ die zuständigen Vertragspartner erfolgen.
3.3 Ausschlussgründe
Die Nichteinhaltung der CALENDULA- Regeln und der Konsum von harten Drogen kann zur
Auflösung des Betreuungsvertrages führen. Bei erhöhtem Pflegebedarf muss eine Umplatzierung
erwogen werden.
4.
Grundauftrag Wohnen
Es werden Wohnplätze mit integrierter Beschäftigung angeboten.
Die CALENDULA bietet ein dreistufiges Wohnintegrationsangebot an:
o Übergangswohnheim
o Aussenwohngruppen
o Wohnbegleitung in eigener Wohnung
Das Stufenprogramm ist durchlässig. Je nach Selbständigkeit sind Direkteintritte in die verschiedenen
Stufen möglich.
Es werden Langzeitwohnplätze und Rehabilitationsplätze angeboten. Ein Langzeitwohnplatz ist
definiert durch den mutmasslichen oder effektiven Aufenthalt von mehr als drei Jahren.
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5.
Grundauftrag Beschäftigung
In der Werkgruppe der CALENDULA werden die internen Klientinnen und Klienten inklusive der
bewilligten externen Tagesplätze sinnvoll beschäftigt. Die Vermittlung von Klienten und Klientinnen an
externe Arbeitsplätze erfolgt durch die Werkgruppe.
6.
Grundelemente der Betreuung:
Die CALENDULA stützt sich auf die grundlegenden Fachkenntnissen der Psychiatrie und
Sozialpädagogik.
Der Aufenthalt in der CALENDULA ist in der Regel freiwillig. Die Betreuung ist bedarfsund ressourcenorientiert und dient der sozialen Integration.
7.
Medizinische Grundangebote
7.1 Grundhaltung Schulmedizin und Komplementärmedizin
Die CALENDULA orientiert sich an der Schulmedizin. Sie ist aber offen für komplementärmedizinische
Behandlungen. Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auf eine sinnvolle, ergänzende medizinische
Versorgung hinarbeiten kann, ist der Informationsaustausch zwischen Heimarzt und
Komplementärmediziner.
7.2 Allgemein-medizinische Betreuung/Heimarzt
Den Klientinnen und Klienten wird die Betreuung durch den Heimarzt angeboten.
Der Klient oder die Klientin kann aber auch einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin konsultieren,
die freie Arztwahl ist gewährleistet. Der Informationsaustausch mit dem Heimarzt ist erwünscht.
7.3 Psychiatrische Betreuung /Psychotherapie
In der Regel werden die Klienten durch einen externen Psychiater oder eine Psychiaterin betreut.
Ausnahmen bedürfen einer klaren Begründung. Die Wahl des Psychiaters oder der Psychiaterin trifft
der Klient oder die Klientin.
7.4 Medikamente /Psychopharmaka
Die durch den zuständigen Arzt oder die Ärztin verordneten Medikamente sind einzunehmen.
Im Übergangswohnheim werden die Medikamente durch das Betreuungsteam organisiert und in der
Regel verabreicht. In den Aussenwohngruppen ist die kontrollierte Selbsteinnahme vorgesehen.
8.
Organisation
8.1 Die Heimleitung
Die Heimleitung organisiert und steuert die operativen Geschäfte. Im Rahmen der Betreuung ist sie für
die Eintritte und Austritte zuständig. Sie ist für die fachlich korrekte Umsetzung der entsprechenden
Betreuungskonzepte verantwortlich.
8.2 Fachbereiche
Die CALENDULA ist strukturell in die Fachbereiche Übergangswohnheim, Aussenwohngruppen und
Werkgruppe aufgeteilt. Die Fachbereichsleitungen führen das Betreuungspersonal.
8.3 Qualitätssicherung
Die CALENDULA wird regelmässig durch die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und
Managementsysteme (SQS) nach den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)
auditiert.
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9.
Infrastruktur
9.1 Gesamtraumkonzept
Die CALENDULA weist ein dezentrales Raumkonzept auf. Es besteht aus folgenden Einheiten:
• Übergangswohnheim
• Aussenwohngruppen
• Beschäftigungsräumlichkeiten
• Büro- und Besprechungsräumlichkeiten
9.2 Mobilien
Die Mobilien werden in allen Räumlichkeiten grundsätzlich durch die CALENDULA zur Verfügung
gestellt.
10.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
10.1 Personalführung
Das Personal wird nach dem Prinzip der Zielvereinbarung geführt. Einmal jährlich findet ein
entsprechendes lohnrelevantes Mitarbeitergespräch (MAG) statt. Das MAG besteht aus der
Beurteilung der Schlüsselqualifikationen und der Erstellung einer Zielvereinbarung. bzw. deren
Überprüfung.
10.2 Arbeitsstellen
Der Arbeitsstellen setzen sich wie folgt zusammen:
Heimleitung
Betreuungspersonen in den entsprechenden Fachbereichen
Zivildienstleistende, Vorpraktikanten/ Vorpraktikantinnen und Peers
Personal Hausdienst und Sekretariat
Teilbereiche der Administration wie namentlich Lohnverarbeitung, Zahlungsverkehr,
Rechnungsstellung und Buchhaltung extern im Betrieb WOHNHEIM IM DORF
10.3 Teamarbeit
Jeder Fachbereich besteht aus einem eigenen Team mit Fachbereichsleitungen. Es wird auf eine
bedarfsgerechte Zusammensetzung mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen geachtet.
Um unseren Auftrag mit hoher Qualität erfüllen zu können, arbeiten wir in Teams, in denen Entscheide
grundsätzlich demokratisch gefällt und dann einheitlich vertreten werden.
10.4 Fachberatung und Weiterbildung
Die Heimleitung sorgt für regelmässige und geeignete Weiterbildung und Fachberatung der
MitarbeiterInnen.
11.
Finanzierung
Die Stiftung vereinbart mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern einen jährlichen
Leistungsvertrag. Weitere Einzelheiten sind in der jeweils aktuellen Tarifregelung der Stiftung geklärt.
12.
Öffentlichkeitsarbeit
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist der Abbau der Stigmatisierung von psychisch beeinträchtigten
Menschen zu fördern und den Bekanntheitsgrad der CALENDULA und deren Dienstleistungen zu
erweitern.
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13.
Ausführungskonzepte
Die Ausführungskonzepte sind dem Baiskonzept unterstellt und werden durch das Leitungsteam
CALENDEULA genehmigt.
o Konzept Übergangswohnheim
o Konzept Aussenwohngruppen
o Konzept Werkgruppe
o Konzept Infrastruktur
o Konzept Medizin und Prävention
o Konzept soziale Kontakte
14.
Inkraftsetzung
Das vorliegende Basis-Konzept wurde vom Stiftungsrat anlässlich der Sitzung vom 11.9.2012
genehmigt und wird ab 1.10.12 in Kraft gesetzt. Es ersetzt das Grundlagenkonzept vom
21.9.2010.
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