34 PRAXIS Langleberisiko Ab Alter 85 auf Rente Eine sichere Altersvorsorge muss ein lebenslanges Einkommen garantieren, damit das Geld auch reicht, wenn man hundert Jahre alt wird. Sicherheit bedeutet Geborgenheit. Geborgenheit und Sicherheit vermitteln Vertrauen. Dieses Vertrauen wurde durch die laufende Debatte über die so sicher geglaubte Altersvorsorge doch etwas getrübt. Wahrscheinlich haben wir uns zu lange von falschen Argumenten leiten lassen. Lebenserwartung berücksichtigen Um in Zukunft nicht nochmals vor solche unliebsamen Tatsachen gestellt zu werden, sollte jeder Einzelne die persönliche Altersvorsorge neu über- entwickelt wurden, war die Lebenserwartung um Jahrzehnte geringer als heute. Damit die gesparten Vermögenswerte auch wirklich ausreichen, um den Bedarf in der dritten Lebensphase zu decken, sollte man sich Gedanken machen, was diesen Plan gefährden könnte. Es klingt paradox, aber tatsächlich besteht das grösste Risiko darin, dass wir zu lange leben. Das so genannte Langleberisiko sollte neu im Zusammenhang mit der persönlichen Vorsorgeplanung viel mehr beachtet und ab dem 85. Altersjahr lebenslänglich abgesichert werden. Das Langleberisiko sollte spätestens im Zeitpunkt der Pensionierung mit einer Risikoversicherung – für Einkommenskonzept im Alter 100 000 in Fr. 90 000 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 20 000 10 000 0 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 Konzept mit Absicherung des Langleberisikos ab Alter 85 Jahre ■ Erwerbseinkommen bis Pensionierung ■ Vermögensverzehr ab Alter 60 bis 64 Jahre 100 000 Fr. p. a. und ab 65 bis 84 Jahre 62 920 Fr. ■ Lebenslängliche Leistung ab Alter 85 Jahre garantiert 62 920 Fr. p. a. ■ Lebenslängliche AHV-Rente für beide Ehegatten zusammen 37 080 Fr. p. a. Quelle: Würth Vorsorge, Grafik: Finanz und Wirtschaft denken. Es stellt sich die Frage, ob wir für unsere dritte Lebensphase neue Ideen und Modelle erarbeiten müssen. Dass wir in guter Gesundheit immer älter werden, ist grundsätzlich erfreulich, bedingt aber die entsprechende finanzielle Absicherung. Die heutigen Vorsorgekonzepte sind, ob staatlich oder privat, auf das Pensionierungsalter 65 ausgerichtet. Als sie VORSORGE PRIVAT 2004 Verheiratete auf zwei Leben – vorfinanziert werden. Ein Ehepaar, das im Alter 65/63 diese Investition vornimmt, kann ab dem Alter 85/83 mit einem Umwandlungssatz von knapp 18% rechnen. Die Versicherungsleistungen werden jährlich erbracht, solange mindestens ein Ehegatte lebt. Aus der Absicherung des Langleberisikos ab Alter 85 ergeben sich weitere wichtige Aspekte. Für die Zeit von der Aufgabe des Erwerbslebens bis zum Alter 84 kann der jährliche Bedarf genau berechnet werden, da keine versicherungsmathematischen Komponenten mehr berücksichtigt werden müssen. So kann für diesen Zeitraum (im Beispiel zwanzig Jahre) der persönliche Bedarf ermittelt und mit dem vorhandenen Vermögen aus der Pensionskasse finanziert werden. Bis Rentenbeginn vom Vermögen leben Während der zwanzig Jahre sollte eine Rendite von durchschnittlich 3% netto erzielt werden. Für den jährlichen Verzehr von etwa 63 000 Fr. wäre 1 Mio. Fr. bereitzustellen – mit vorzeitiger Pensionierung entsprechend mehr. Wer statt des vollumfänglichen Rentenbezugs aus der Personalvorsorge eine Kapitaloption wählt, kann – durch den jährlichen Vermögensverzehr bis Alter 84 – je nach Standort in der Schweiz bis zu 20 000 Fr. Steuern sparen. Die entsprechenden Schritte müssen jedoch rechtzeitig eingeleitet werden. Diese Lösung bietet einen besseren Schutz vor allfälligen gesetzlichen Änderungen im Alter als der Rentenbezug aus der Pensionskasse (PK), falls das schlimmste aller Szenarien Wirklichkeit wird. Weil zu lange zu hohe Renten gewährt wurden, ist es durchaus möglich, dass im Ruhestand die laufenden Renten gekürzt werden. Allenfalls könnte sogar der Generationenvertrag aufgelöst werden. Bereits heute haben einzelne autonome PK angekündigt, die Rentner gegebenenfalls zur Sanierung der Kasse beizuziehen. Dieses Modell mit der Absicherung des Langleberisikos ab Alter 85 (vgl. Grafik) ist eine Antwort auf die gegenwärtige Debatte um die Reduktion des Rentenumwandlungssatzes in den Pensionskassen wegen der steigenden Lebenserwartung. Empfehlenswert ist eine professionelle Beratung, die all diese Aspekte berücksichtigt, damit dem Sicherheitsbedürfnis auch künftig, d. h. im Alter, entsprochen werden kann. Hans-Martin Würth, Würth Vorsorge Finanz und Wirtschaft INVEST
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