Ab Alter 85 auf Rente

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PRAXIS
Langleberisiko
Ab Alter 85 auf Rente
Eine sichere Altersvorsorge muss ein
lebenslanges Einkommen garantieren,
damit das Geld auch reicht, wenn man
hundert Jahre alt wird. Sicherheit bedeutet Geborgenheit. Geborgenheit und
Sicherheit vermitteln Vertrauen. Dieses
Vertrauen wurde durch die laufende Debatte über die so sicher geglaubte Altersvorsorge doch etwas getrübt. Wahrscheinlich haben wir uns zu lange von
falschen Argumenten leiten lassen.
Lebenserwartung berücksichtigen
Um in Zukunft nicht nochmals vor
solche unliebsamen Tatsachen gestellt
zu werden, sollte jeder Einzelne die
persönliche Altersvorsorge neu über-
entwickelt wurden, war die Lebenserwartung um Jahrzehnte geringer als
heute. Damit die gesparten Vermögenswerte auch wirklich ausreichen, um den
Bedarf in der dritten Lebensphase zu
decken, sollte man sich Gedanken machen, was diesen Plan gefährden könnte. Es klingt paradox, aber tatsächlich
besteht das grösste Risiko darin, dass
wir zu lange leben.
Das so genannte Langleberisiko sollte
neu im Zusammenhang mit der persönlichen Vorsorgeplanung viel mehr beachtet
und ab dem 85. Altersjahr lebenslänglich
abgesichert werden. Das Langleberisiko
sollte spätestens im Zeitpunkt der Pensionierung mit einer Risikoversicherung – für
Einkommenskonzept im Alter
100 000 in Fr.
90 000
80 000
70 000
60 000
50 000
40 000
30 000
20 000
10 000
0
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Konzept mit Absicherung des Langleberisikos ab Alter 85 Jahre
■ Erwerbseinkommen bis Pensionierung
■ Vermögensverzehr ab Alter 60 bis 64 Jahre 100 000 Fr. p. a. und ab 65 bis 84 Jahre 62 920 Fr.
■ Lebenslängliche Leistung ab Alter 85 Jahre garantiert 62 920 Fr. p. a.
■ Lebenslängliche AHV-Rente für beide Ehegatten zusammen 37 080 Fr. p. a.
Quelle: Würth Vorsorge, Grafik: Finanz und Wirtschaft
denken. Es stellt sich die Frage, ob wir
für unsere dritte Lebensphase neue
Ideen und Modelle erarbeiten müssen.
Dass wir in guter Gesundheit immer
älter werden, ist grundsätzlich erfreulich, bedingt aber die entsprechende
finanzielle Absicherung.
Die heutigen Vorsorgekonzepte sind,
ob staatlich oder privat, auf das Pensionierungsalter 65 ausgerichtet. Als sie
VORSORGE PRIVAT 2004
Verheiratete auf zwei Leben – vorfinanziert
werden. Ein Ehepaar, das im Alter 65/63
diese Investition vornimmt, kann ab dem
Alter 85/83 mit einem Umwandlungssatz
von knapp 18% rechnen. Die Versicherungsleistungen werden jährlich erbracht,
solange mindestens ein Ehegatte lebt.
Aus der Absicherung des Langleberisikos ab Alter 85 ergeben sich weitere
wichtige Aspekte. Für die Zeit von
der Aufgabe des Erwerbslebens bis zum
Alter 84 kann der jährliche Bedarf genau
berechnet werden, da keine versicherungsmathematischen Komponenten mehr
berücksichtigt werden müssen. So kann
für diesen Zeitraum (im Beispiel zwanzig
Jahre) der persönliche Bedarf ermittelt und
mit dem vorhandenen Vermögen aus der
Pensionskasse finanziert werden.
Bis Rentenbeginn vom Vermögen leben
Während der zwanzig Jahre sollte eine
Rendite von durchschnittlich 3% netto
erzielt werden. Für den jährlichen Verzehr von etwa 63 000 Fr. wäre 1 Mio. Fr.
bereitzustellen – mit vorzeitiger Pensionierung entsprechend mehr.
Wer statt des vollumfänglichen Rentenbezugs aus der Personalvorsorge eine
Kapitaloption wählt, kann – durch den
jährlichen Vermögensverzehr bis Alter 84
– je nach Standort in der Schweiz bis zu
20 000 Fr. Steuern sparen. Die entsprechenden Schritte müssen jedoch rechtzeitig eingeleitet werden.
Diese Lösung bietet einen besseren
Schutz vor allfälligen gesetzlichen Änderungen im Alter als der Rentenbezug aus
der Pensionskasse (PK), falls das schlimmste aller Szenarien Wirklichkeit wird.
Weil zu lange zu hohe Renten gewährt
wurden, ist es durchaus möglich, dass im
Ruhestand die laufenden Renten gekürzt
werden. Allenfalls könnte sogar der Generationenvertrag aufgelöst werden. Bereits
heute haben einzelne autonome PK angekündigt, die Rentner gegebenenfalls zur
Sanierung der Kasse beizuziehen.
Dieses Modell mit der Absicherung des
Langleberisikos ab Alter 85 (vgl. Grafik) ist
eine Antwort auf die gegenwärtige Debatte um die Reduktion des Rentenumwandlungssatzes in den Pensionskassen wegen
der steigenden Lebenserwartung. Empfehlenswert ist eine professionelle Beratung,
die all diese Aspekte berücksichtigt, damit
dem Sicherheitsbedürfnis auch künftig,
d. h. im Alter, entsprochen werden kann.
Hans-Martin Würth, Würth Vorsorge
Finanz und Wirtschaft INVEST