Merkblatt "Altersleistungen"

MERKBLATT
ALTERSLEISTUNGEN
Grundsätze für die Altersleistungen und deren Berechnung
Wann richtet die PKE
Altersleistungen aus?
Teilpensionierung
Berechnung der
Altersrente
Sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis zwischen dem 58. und 65. Altersjahr beenden, haben Sie ab
diesem Zeitpunkt Anspruch auf Altersleistungen. Arbeiten Sie bei einem anderen Arbeitgeber weiter oder sind Sie bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet, können Sie anstelle der Altersleistung die erworbene Freizügigkeitsleistung beantragen.
Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers können Sie sich ab dem 58. Altersjahr teilweise
pensionieren lassen. Bei einer Reduktion des Arbeitspensums um mindestens 20% haben
Sie Anspruch auf entsprechende Teilaltersleistungen.
Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des versicherten Einkommens und des Rentensatzes im Alter 63, welcher im Versicherungsausweis ausgewiesen ist. Bei Pensionierung
vor Alter 63 wird die Altersrente pro Monat um 0.6% reduziert, bei Pensionierung nach
Alter 63 pro Monat um 0.6% erhöht.
Beispiele:
Versichertes Einkommen CHF 60'000, Rentensatz im Alter 63: 60.648%
Altersrente im Alter 63: 60'000 x 60.648% =
Altersrente im Alter 62: 60'000 x 60.648% x (100% – 12 x 0.6%) =
Altersrente im Alter 64: 60'000 x 60.648% x (100% + 12 x 0.6%) =
CHF 36'389
CHF 33'769
CHF 39'009
Das Konto Sparen 60 und/oder den Sparplan können Sie auf Wunsch bei der Pensionierung
ganz oder teilweise als Alterskapital beziehen oder zur Finanzierung einer zusätzlichen
Altersrente verwenden.
AHVÜberbrückungsrenten
Bei Pensionierung vor Erreichen des AHV-Schlussalters haben Sie die Möglichkeit, eine
AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Diese Rente wird für eine feste Dauer vereinbart
und darf den Betrag der maximalen AHV-Altersrente nicht übersteigen. Die Finanzierung
erfolgt entweder durch
 Kürzung der lebenslänglichen Altersrente in Abhängigkeit der vereinbarten Dauer und
der Höhe der AHV-Überbrückungsrente (siehe Kürzungssätze im Reglement Art. 18
Abs. 5) oder
 Einkauf der AHV-Überbrückungsrente (Sparen 60), welcher spätestens im Zeitpunkt
der Pensionierung erfolgen muss.
Beispiel für die Finanzierung mittels lebenslänglicher Rentenkürzung:
Altersrente im Alter 62:
Jährliche AHV-Überbrückungsrente von CHF 20'000 für 3 Jahre
Kürzung: 15.0% x 20'000 =
Lebenslänglich gekürzte Altersrente: 33'769 – 3'000 =
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich
044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch
CHF 33'769
CHF 3'000
CHF 30'769
Seite 1/3
9.2.2016
Altersrente oder
Alterskapital?
Vor der Pensionierung können Sie verlangen, dass Ihnen anstelle der Altersrente das Alterskapital ausbezahlt wird. Bei 100%-igem Kapitalbezug entspricht das Alterskapital der
vollen Freizügigkeitsleistung.
Haben Sie in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung Einkäufe geleistet, dürfen die
daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform bezogen werden, vorbehalten bleiben restriktivere steuerliche Bestimmungen.
Grundlagen
Massgebend für die Berechnung der Altersleistungen ist das im Zeitpunkt der Pensionierung gültige Reglement.
Individuelle Auskunft über die Altersleistungen
Berechnung der Altersleistungen aus der PKE
Dieses Merkblatt gibt zusammen mit dem jährlich zugestellten Versicherungsausweis einen
ersten Überblick.
Ab Alter 56 berechnen wir auf Anfrage gerne mögliche Varianten für die Pensionierung.
Der Leistungsrechner auf unserer Internetseite ermöglicht Ihnen, Ihre individuellen Altersleistungen zum geplanten Pensionierungszeitpunkt zu bestimmen.
Altersleistungen aus der
AHV und AHV-Beiträge
Auskunft über Ihre Altersrente aus der 1. Säule (AHV) und die noch zu zahlenden AHVBeiträge bei vorzeitiger Pensionierung erteilen Ihnen die zuständige AHV-Zweigstelle Ihres
Wohnortes und der Personalverantwortliche Ihres Arbeitgebers. Informationen finden Sie
ebenfalls auf der Internetseite der AHV unter http://www.ahv-iv.info.
Vorbereitung auf die Pensionierung
Zeitpunkt der Pensionierung und Form der
Altersleistungen
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
 Abklären des möglichen Zeitpunkts Ihrer Pensionierung und/oder einer möglichen
Teilpensionierung mit dem Personalverantwortlichen Ihres Arbeitgebers im Rahmen
Ihrer finanziellen Möglichkeiten.
 Sich informieren über die Höhe der Altersleistungen aus der PKE und der AHV zum
geplanten Pensionierungszeitpunkt.
 Abklären der Auswirkungen eines Kapital- oder Rentenbezugs bei dem für Sie zuständigen Steueramt.
 Schriftliche Anmeldung einer Kapitalabfindung anstelle einer Altersrente bei der PKE
bis spätestens 1 Monat vor der Pensionierung.
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich
044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch
Seite 2/3
9.2.2016
Vorgehen bei effektiver Pensionierung
Wie gehe ich vor?
Zusammenfassung der notwendigen Schritte:
 Frühzeitige Information des Arbeitgebers über Ihre Pensionierung.
 Einreichen einer Ausbildungsbestätigung für rentenberechtigte Kinder über 20 Jahre.
Bei einer Kapitalzahlung über CHF 20'000 ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift des
Ehegatten/eingetragenen Partners zwingend resp. für Unverheiratete ein Zivilstandsnachweis.
 Frühzeitige Anmeldung des Rentenbezugs bei der AHV. Anmeldeformulare erhalten
Sie bei den kantonalen Sozialversicherungsanstalten oder deren Zweigstellen.
Formulare und Informationen
Internet/Arbeitgeber
Auf unserer Internetseite unter www.pke.ch finden Sie Formulare und Merkblätter. Formulare und Merkblätter können Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber verlangen.
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich
044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch
Seite 3/3
9.2.2016