MERKBLATT ALTERSLEISTUNGEN Grundsätze für die Altersleistungen und deren Berechnung Wann richtet die PKE Altersleistungen aus? Teilpensionierung Berechnung der Altersrente Sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis zwischen dem 58. und 65. Altersjahr beenden, haben Sie ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Altersleistungen. Arbeiten Sie bei einem anderen Arbeitgeber weiter oder sind Sie bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet, können Sie anstelle der Altersleistung die erworbene Freizügigkeitsleistung beantragen. Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers können Sie sich ab dem 58. Altersjahr teilweise pensionieren lassen. Bei einer Reduktion des Arbeitspensums um mindestens 20% haben Sie Anspruch auf entsprechende Teilaltersleistungen. Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des versicherten Einkommens und des Rentensatzes im Alter 63, welcher im Versicherungsausweis ausgewiesen ist. Bei Pensionierung vor Alter 63 wird die Altersrente pro Monat um 0.6% reduziert, bei Pensionierung nach Alter 63 pro Monat um 0.6% erhöht. Beispiele: Versichertes Einkommen CHF 60'000, Rentensatz im Alter 63: 60.648% Altersrente im Alter 63: 60'000 x 60.648% = Altersrente im Alter 62: 60'000 x 60.648% x (100% – 12 x 0.6%) = Altersrente im Alter 64: 60'000 x 60.648% x (100% + 12 x 0.6%) = CHF 36'389 CHF 33'769 CHF 39'009 Das Konto Sparen 60 und/oder den Sparplan können Sie auf Wunsch bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Alterskapital beziehen oder zur Finanzierung einer zusätzlichen Altersrente verwenden. AHVÜberbrückungsrenten Bei Pensionierung vor Erreichen des AHV-Schlussalters haben Sie die Möglichkeit, eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Diese Rente wird für eine feste Dauer vereinbart und darf den Betrag der maximalen AHV-Altersrente nicht übersteigen. Die Finanzierung erfolgt entweder durch Kürzung der lebenslänglichen Altersrente in Abhängigkeit der vereinbarten Dauer und der Höhe der AHV-Überbrückungsrente (siehe Kürzungssätze im Reglement Art. 18 Abs. 5) oder Einkauf der AHV-Überbrückungsrente (Sparen 60), welcher spätestens im Zeitpunkt der Pensionierung erfolgen muss. Beispiel für die Finanzierung mittels lebenslänglicher Rentenkürzung: Altersrente im Alter 62: Jährliche AHV-Überbrückungsrente von CHF 20'000 für 3 Jahre Kürzung: 15.0% x 20'000 = Lebenslänglich gekürzte Altersrente: 33'769 – 3'000 = PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich 044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch CHF 33'769 CHF 3'000 CHF 30'769 Seite 1/3 9.2.2016 Altersrente oder Alterskapital? Vor der Pensionierung können Sie verlangen, dass Ihnen anstelle der Altersrente das Alterskapital ausbezahlt wird. Bei 100%-igem Kapitalbezug entspricht das Alterskapital der vollen Freizügigkeitsleistung. Haben Sie in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung Einkäufe geleistet, dürfen die daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform bezogen werden, vorbehalten bleiben restriktivere steuerliche Bestimmungen. Grundlagen Massgebend für die Berechnung der Altersleistungen ist das im Zeitpunkt der Pensionierung gültige Reglement. Individuelle Auskunft über die Altersleistungen Berechnung der Altersleistungen aus der PKE Dieses Merkblatt gibt zusammen mit dem jährlich zugestellten Versicherungsausweis einen ersten Überblick. Ab Alter 56 berechnen wir auf Anfrage gerne mögliche Varianten für die Pensionierung. Der Leistungsrechner auf unserer Internetseite ermöglicht Ihnen, Ihre individuellen Altersleistungen zum geplanten Pensionierungszeitpunkt zu bestimmen. Altersleistungen aus der AHV und AHV-Beiträge Auskunft über Ihre Altersrente aus der 1. Säule (AHV) und die noch zu zahlenden AHVBeiträge bei vorzeitiger Pensionierung erteilen Ihnen die zuständige AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes und der Personalverantwortliche Ihres Arbeitgebers. Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der AHV unter http://www.ahv-iv.info. Vorbereitung auf die Pensionierung Zeitpunkt der Pensionierung und Form der Altersleistungen Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen: Abklären des möglichen Zeitpunkts Ihrer Pensionierung und/oder einer möglichen Teilpensionierung mit dem Personalverantwortlichen Ihres Arbeitgebers im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Sich informieren über die Höhe der Altersleistungen aus der PKE und der AHV zum geplanten Pensionierungszeitpunkt. Abklären der Auswirkungen eines Kapital- oder Rentenbezugs bei dem für Sie zuständigen Steueramt. Schriftliche Anmeldung einer Kapitalabfindung anstelle einer Altersrente bei der PKE bis spätestens 1 Monat vor der Pensionierung. PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich 044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch Seite 2/3 9.2.2016 Vorgehen bei effektiver Pensionierung Wie gehe ich vor? Zusammenfassung der notwendigen Schritte: Frühzeitige Information des Arbeitgebers über Ihre Pensionierung. Einreichen einer Ausbildungsbestätigung für rentenberechtigte Kinder über 20 Jahre. Bei einer Kapitalzahlung über CHF 20'000 ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift des Ehegatten/eingetragenen Partners zwingend resp. für Unverheiratete ein Zivilstandsnachweis. Frühzeitige Anmeldung des Rentenbezugs bei der AHV. Anmeldeformulare erhalten Sie bei den kantonalen Sozialversicherungsanstalten oder deren Zweigstellen. Formulare und Informationen Internet/Arbeitgeber Auf unserer Internetseite unter www.pke.ch finden Sie Formulare und Merkblätter. Formulare und Merkblätter können Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber verlangen. PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich 044 287 92 22, [email protected], www.pke.ch Seite 3/3 9.2.2016
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