Aktuelle Informationen, Beiträge und Austausch zum Thema

Überblick Situation UmF
Steigende
Zugangszahlen
„Primat der
Jugendhilfe“
setzt sich durch
Lösungen lokal
verschieden
(seit 2005)
Anhebung
Handlungsfähigkeit
AsylVerfG & AufenthG von
16 auf 18 Jahre
(Umsetzungsfrist Neufassung der EUAsylverfahrensrichlinie am 20.07.2015)
„gleiche Rechte,
spezielle
Bedürfnisse“
ION/Alterseinschätzung
Gesetzlicher Rahmen: § 42 Abs.1 Satz 1 Nr.3 SGB VIII
•
•
•
•
„bloße Wahrscheinlichkeit“ der Minderjährigkeit reicht aus (DIJuF-Rechtsgutachten JA 2015)
ION kann auch zu dem Zweck der Alterseinschätzung erfolgen (BT-Drucks. 16/13166, 27)
VA, kann nur vom JA getroffen werden
Unverzügliche Bestellung eines Vormundes (§ 42 Abs.2 Satz 4 SGB VIII)
Dauer ION
§ 42 Abs.4 SGB VIII
• Keine generelle Zeitgrenze
• i.d.R. sehr kurzer Zeitraum/Clearing 6 Wochen – 3 Monate
• Ende bei Zweckerreichung
Alterseinschätzung
§§ 20, 21 SGB X
• i.R.d. Amtsermittlungspflicht durch „Inaugenscheinnahme“
• Europarechtliche Ebene:
• Verfahrensrichtlinie 2005/85/EG, Art.17 Abs.5 (ärztl. Untersuchung; Umsetzungsfrist: 20.07.2015)
• Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU, Art.25 Abs.5 (ärztl. Untersuchung; Umsetzungsfrist 20.07.2015)
…als Sachverhaltsermittlung
durch „Inaugenscheinnahme“
Alterseinschätzung
BAGLJÄ
„VierAugenPrinzip“
Standardisierter
Fragebogen
BAGLJÄ
Handlung
sempfehlu
ngen
BAGLJÄ
Unabhängig
er
Dolmetscher
(2014)
Belehrung
(Mitwirkung
und
Rechtsbeh
elfsbelehru
ng)
Kopie Fragebogen an: FamG, IONEinrichtung & Vormund (Befugnisnorm:
§71 SGB X, § 87 Abs.2 AufenthG)
Medizinische Verfahren
• sind rechtlich, methodisch,
moralisch/ethisch & politisch umstritten
Alterseinschätzung i.R.d.
ION
Kein selbständiger VA, sondern „nur“ vorbereitender
Realakt
Alterseinschätzung nicht
selbständig anfechtbar
(DIJuF-Rechtsgutachten JA 2011)
UmF: Rechtsschutz nur gegen ablehnenden Bescheid ION
Ablehnungs-oder Beendigungsbescheid ION:
• Mittels schriftlichem VA
• Übersetzung durch Dolmetscher & Aushändigung an UmF
• Enthält Rechtsbehelfsbelehrung (beachte §58 Abs.2 VwGo)
Kulturelle Ebene
„Je größer die kulturelle Distanz zwischen
Aufnahme- und Herkunftsland, desto größer
ist sie als Quelle von Migrationsstress zu
sehen“ (Hierwartz-Emden/Rieken, 2011)
Phasen der Migration nach
C.Sluzki
„Umzingelt“ von
Institutionen
Vormund,
Dolmetscher
Ausländerbehörde/
BAMF
Jugendamt
UmF
Clearing-stelle
Jugendhilfeeinrichtung
Ärzte,
Psychologen,
Kliniken
Polizei
Schule
Probleme im Umgang mit
Institutionen
Kaum Begriffe für diese Institutionen
Kein Konzept dafür in Herkunftskultur
(Hilfs-)Angebot kann nicht verstanden
werden
Bessere
Information ist
notwendig!
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!