Überblick Situation UmF Steigende Zugangszahlen „Primat der Jugendhilfe“ setzt sich durch Lösungen lokal verschieden (seit 2005) Anhebung Handlungsfähigkeit AsylVerfG & AufenthG von 16 auf 18 Jahre (Umsetzungsfrist Neufassung der EUAsylverfahrensrichlinie am 20.07.2015) „gleiche Rechte, spezielle Bedürfnisse“ ION/Alterseinschätzung Gesetzlicher Rahmen: § 42 Abs.1 Satz 1 Nr.3 SGB VIII • • • • „bloße Wahrscheinlichkeit“ der Minderjährigkeit reicht aus (DIJuF-Rechtsgutachten JA 2015) ION kann auch zu dem Zweck der Alterseinschätzung erfolgen (BT-Drucks. 16/13166, 27) VA, kann nur vom JA getroffen werden Unverzügliche Bestellung eines Vormundes (§ 42 Abs.2 Satz 4 SGB VIII) Dauer ION § 42 Abs.4 SGB VIII • Keine generelle Zeitgrenze • i.d.R. sehr kurzer Zeitraum/Clearing 6 Wochen – 3 Monate • Ende bei Zweckerreichung Alterseinschätzung §§ 20, 21 SGB X • i.R.d. Amtsermittlungspflicht durch „Inaugenscheinnahme“ • Europarechtliche Ebene: • Verfahrensrichtlinie 2005/85/EG, Art.17 Abs.5 (ärztl. Untersuchung; Umsetzungsfrist: 20.07.2015) • Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU, Art.25 Abs.5 (ärztl. Untersuchung; Umsetzungsfrist 20.07.2015) …als Sachverhaltsermittlung durch „Inaugenscheinnahme“ Alterseinschätzung BAGLJÄ „VierAugenPrinzip“ Standardisierter Fragebogen BAGLJÄ Handlung sempfehlu ngen BAGLJÄ Unabhängig er Dolmetscher (2014) Belehrung (Mitwirkung und Rechtsbeh elfsbelehru ng) Kopie Fragebogen an: FamG, IONEinrichtung & Vormund (Befugnisnorm: §71 SGB X, § 87 Abs.2 AufenthG) Medizinische Verfahren • sind rechtlich, methodisch, moralisch/ethisch & politisch umstritten Alterseinschätzung i.R.d. ION Kein selbständiger VA, sondern „nur“ vorbereitender Realakt Alterseinschätzung nicht selbständig anfechtbar (DIJuF-Rechtsgutachten JA 2011) UmF: Rechtsschutz nur gegen ablehnenden Bescheid ION Ablehnungs-oder Beendigungsbescheid ION: • Mittels schriftlichem VA • Übersetzung durch Dolmetscher & Aushändigung an UmF • Enthält Rechtsbehelfsbelehrung (beachte §58 Abs.2 VwGo) Kulturelle Ebene „Je größer die kulturelle Distanz zwischen Aufnahme- und Herkunftsland, desto größer ist sie als Quelle von Migrationsstress zu sehen“ (Hierwartz-Emden/Rieken, 2011) Phasen der Migration nach C.Sluzki „Umzingelt“ von Institutionen Vormund, Dolmetscher Ausländerbehörde/ BAMF Jugendamt UmF Clearing-stelle Jugendhilfeeinrichtung Ärzte, Psychologen, Kliniken Polizei Schule Probleme im Umgang mit Institutionen Kaum Begriffe für diese Institutionen Kein Konzept dafür in Herkunftskultur (Hilfs-)Angebot kann nicht verstanden werden Bessere Information ist notwendig! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
© Copyright 2024 ExpyDoc