STADT WUPPERTAL / FRÜHZEITIGE BÜRGERINFORMATION Die Bauleitplanung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Bauleitpläne sind sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan. Ablaufschema eines Bauleitplanverfahrens Aufstellungsbeschluss Vorarbeiten Vorentwurf der Bauleitpläne Vorläufige Begründung Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung einer G e m e i n d e . E r s t e l l t d i e v e rs c h i e d e n e n Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Grün) für das gesamte Stadtgebiet dar. Der FNP ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung auf Bürger. Bebauungspläne werden aus dem FNP entwickelt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige TÖB* Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit jede(r) Bürger(in) kann Anregungen vorbringen Bebauungsplan 1200 Vogelsangstraße / Vogelsangbach Auswertung des Beteiligungsverfahrens Überarbeitung der Pläne und der Begründung Offenlegungsbeschluss Ein Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Wuppertal beschlossen und ist als kommunale Satzung für jedermann rechtsverbindlich und damit ein Ortsgesetz. Er regelt mögliche Nutzungen aller Grundstücke, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb gebaut werden darf. In diesem Zusammenhang trifft der Bebauungsplan beispielsweise Aussagen über die Lage und Höhe von Gebäuden. Der Bebauungsplan regelt jedoch auch, dass überhaupt keine Bebauung möglich ist, weil eine Grünfläche, ein Spielplatz, eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist. Beteiligung der Behörden und TÖB* für 1 Monat Öffentliche Auslegung der Planung für 1 Monat jede(r) Bürger(in) kann Stellungnahmen abgeben Satzungsbeschluss Abwägung über die Eingaben Endfassung der Planung und Begründung Bekanntmachung der Bauleitpläne TÖB* = Träger öffentlicher Belange. Behörden und solche Stellen, die aufgrund ihrer Aufgaben einen Bezug zur Bauleitplanung haben. in Wuppertal Stadtbezirk Uellendahl / Katernberg Informationen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Oktober 2015 STADT WUPPERTAL / RESSORT BAUEN UND WOHNEN STADT WUPPERTAL / FRÜHZEITIGE BÜRGERINFORMATION Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 1200 Vogelsangstraße / Vogelsangbach - soll die zukünftige städtebauliche Entwicklung insbesondere in Hinblick auf die städtebauliche Dichte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gesteuert werden. Die Erschließung der zukünftigen Gebäude soll über eine private Stichstraße von der Vogelsangstraße aus auf dem Grundstück Vogelsangstraße 144 erfolgen. aße angstr Vogels Das Gebäude auf dem Grundstück Vogelsangstraße 144 soll abgerissen werden, dafür sollen 5 neue G e b ä u d e e r r i c htet we rd e n . E s s i n d e i n Mehrfamilienhaus an der Vogelsangstraße und vier freistehende Einfamilienhäuser im hinteren Grundstücksbereich geplant. Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bauentwurf BEMA Ansprechpartner für das Bebauungsplanverfahren Ressort Bauen und Wohnen 105.16 Stephanie Kahrau Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Telefon 0202 563-4809 E-Mail [email protected] Zi. C 220 www.wuppertal.de/bebauungsplaene
© Copyright 2025 ExpyDoc