Pflichtübung aus Zivilrecht SS 2016 Univ.-Prof. Dr. C. Fischer-Czermak zivilrecht.univie.ac.at Fall 5 (Mo, 25.04.2016) Leo betreibt einen Tiergarten, dessen Bärengehege er ausbauen möchte. Da es für seine Braunbären während des Umbaus keinen Platz im Tiergarten gibt, vereinbart Leo mit dem Tierheim Animal Paradise GmbH, dass die Tiere dort untergebracht und von Dezember bis März vier Monate lang versorgt werden. Es wird ein Entgelt von € 600,- vereinbart. Zusätzlich soll Leo zur Deckung der anfallenden Futterkosten € 400,- pro Monat im Voraus überweisen. Darüber hinaus bestellt Leo für den Geschenke-Shop am Ausgang des Tiergartens bei der Steiph GmbH 2000 Plüsch-Braunbären zu je € 5,-, die am 25. April geliefert werden sollen. Wie geplant wird das vergrößerte Bärengehege Ende März fertiggestellt und die Bären kehren in den Tiergarten zurück. Kurz darauf meldet sich die Animal Paradise GmbH und klagt darüber, wie ungewöhnlich hungrig die Bären im Tierheim waren. Über die von Leo bezahlten Futterkosten von € 400,- pro Monat hinaus mussten daher im Lauf der vier Monate ihres Aufenthaltes insgesamt weitere € 800,- für Futter aufgewendet werden. Als am 25. April die Lieferung der Plüschtiere ankommt, stellt Leo zu seinem Schrecken fest, dass es sich nicht um Braunbären, sondern um Koalabären aus Plüsch handelt. Daraufhin kontaktiert er die Steiph GmbH und meint, dass er mit dieser Lieferung überhaupt nichts anfangen könne. Leo will sich für seinen Zoo einen größeren Transporter zulegen. So hat er im Jänner 2016 beim Autohändler Anton einen Neuwagen (Wert: € 30.000,-) bestellt, wobei vereinbart wurde, dass Leo seinen alten Wagen (Wert: € 16.000,–) in Zahlung geben könne, und nur mehr € 13.000,– bar zahlen müsse. Als er zum vereinbarten Termin Mitte April bei Anton erscheint, um den Neuwagen gegen Übergabe des alten Wagens und des Geldes abzuholen, stellt sich heraus, dass der Neuwagen noch nicht eingetroffen ist, weil Anton vergessen hat, die Bestellung weiterzuleiten. Leo fährt unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Wenige Tage später wird Leos ordnungsgemäß versperrter Wagen vom Zooparkplatz gestohlen. Wie ist die Rechtslage?
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