Ministerium des Innern und für Kommunales Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Postfach 601165 | 14411 Potsdam Landkreise und kreisfreie Städte als Katasterbehörden Bearb.: Gesch.Z.: Hausruf: Fax: Internet: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Frau Ehlers 13-516-22 0331 866-2131 0331 293-788 www.mik.brandenburg.de [email protected] Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure Bus und Straßenbahn: Haltestelle Alter Markt Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V., Landesgruppe Brandenburg Potsdam, 21. September 2015 22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg am 4. und 5. September 2015 im Ahorn-Seehotel Templin – Bericht zur Fachtagung Anlage: Zusammenstellung der Vorträge mit Verlinkung zur jeweiligen Präsentation Sehr geehrte Damen und Herren, die diesjährige, 22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg fand am 4. und 5. September 2015 im Ahorn-Seehotel Templin, Landkreis Uckermark, statt. In der Anlage sind die Tagesordnungspunkte zusammengestellt. Zu den Inhalten der Fachtagung wird auf die Präsentationen der Vortragenden verwiesen, die unter den in der Tabelle angegebenen Links zum Download bereitgestellt werden. Freitag, 04.09.2015, vormittags Herr Prof. Killiches, LGB, eröffnete die Fachtagung und gab einen kurzen Ausblick auf die Vorträge und zu behandelnden Themen. Herr Schneider, Leiter der Katasterbehörde Uckermark, überbrachte die Grüße des stellvertretenden Landrats, Herrn Brandenburg, der krankheitsbedingt nicht kommen konnte. Herr Sattler, MIK, erläuterte, dass sowohl der Innenminister als auch der Staatssekretär im MIK sich gehalten sahen, kurzfristig das Grußwort auf dem diesjährigen BrandenburDie genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Dok.-Nr.: 2015/130697 Seite 2 ger Geodätentag absagen zu müssen. Er verwies dazu auf die aktuellen, drängenden Herausforderungen und Problemstellungen durch den Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden und bat um Verständnis für die Absage. Herr Sattler hob in diesem Kontext die Verlässlichkeit der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes hervor. Gerade darauf und auf eine hohe Qualität der Aufgabenerledigung müssten die Entscheidungsträger des Landes derzeit in besonderem Maße vertrauen können. Herr Sattler erbat daher vor allem eine soweit als möglich „geräuschlose“ Aufgabenerledigung. Der Festvortrag wurde von Herrn Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur zum Thema „Baukultur, Planen und Bauen für die Lebensräume der Zukunft“ gehalten. Mit einer beeindruckenden Bandbreite stellte er das Thema Baukultur und die Möglichkeiten und Defizite einer Verankerung von Baukultur in der Gesellschaft und in Planungsprozessen vor. Ein zentrales Instrument der Bundesstiftung Baukultur ist der erstmalig erstellte Baukulturbericht 2014/15, der den Teilnehmern auf der Fachtagung zur Verfügung gestellt wurde. Für weiterführende Informationen über die Bundesstiftung Baukultur und ihre Aktivitäten verwies Herr Nagel auf die Homepage der Stiftung: http://www.bundesstiftungbaukultur.de/ Die Präsentation zum Vortrag ist nicht beigefügt, da die Inhalte im Wesentlichen im Baukulturbericht enthalten sind. Die Berichte über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen in den benachbarten Ländern gehören auf dem Brandenburger Geodätentag schon zur Tradition. Auf dem diesjährigen Brandenburger Geodätentag war das Land Niedersachsen zu Gast. Herr Liebig, Referatsleiter Vermessung und Geobasisinformation im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, hat insbesondere den Sachstand zu folgenden Themen vorgestellt: Neufassung des NÖbVIG Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (LiegVermErl) Abruf von FODIS durch Aufgabenträger nach § 6 NVermG Amtliche Karte 1:5000 Aufbau von 3-D-Daten - Airborne Laserscan-Verfahren Zur Organisation wies er darauf hin, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst im LGLN und damit in der Vermessungsverwaltung angesiedelt ist. Bei der Neufassung des NÖbVIG zeigten sich inhaltliche Parallelen zur laufenden Novellierung des Berufsrechts im Land Brandenburg, ebenso beim Projekt FODIS, dessen wesentliche Funktionalitäten im Land Brandenburg durch LIKAONLINE bereitgestellt werden. Für die BDVI Landesgruppe Niedersachsen referierte die stellvertretende Vorsitzende Frau Flüssmeyer, ÖbVI in Osnabrück. Sie gab einen Überblick über die Struktur und Aufgaben des Landesverbands sowie die Situation der ÖbVI in Niedersachsen. Dabei wurde deutlich, dass 100 ÖbVI eine Anzahl von 71 Büros Ministerium des Innern und für Kommunales Seite 3 gegenübersteht, d.h. rd. ein Drittel der ÖbVI arbeitet in Kooperation mit anderen ÖbVI. Aktuelle und große Herausforderung für den Landesverband ist die Nachwuchssicherung. Für ein ÖbVI-Büro in Niedersachsen konnte bereits kein Nachfolger gefunden werden. Frau Flüssmeyer berichtete in diesem Zusammenhang insbesondere über die Zusammenarbeit mit den Universitäten. Sie berichtete auch, dass der Anteil der von den Katasterbehörden vorgenommenen Liegenschaftsvermessungen in Niedersachsen deutlich höher als im Land Brandenburg ausfällt. Freitag, 04.09.2015, nachmittags Unter dem Titel „Korruption erkennen und bekämpfen“ hielt Herr Oberstaatsanwalt Winter von der Staatsanwaltschaft Neuruppin einen fesselnden und inhaltsreichen Vortrag. Er zeigte eindrucksvoll auf, dass das Thema Korruption im Alltag aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Rolle spielt und hierbei insbesondere die Frage der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Die von ihm aufgezeigten Kriterien und Beispiele für Korruption sowie seine klaren Botschaften sorgten für viel Gesprächsstoff in den Pausen und bei der Abendveranstaltung. Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Winter stellte sich Frau Siegmund, Antikorruptionsbeauftragte im Geschäftsbereich des Innenministeriums und Leiterin der Stabsstelle „Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg“ vor. Sie erläuterte ihre Funktionen und Aufgaben und machte deutlich, dass sie als Ansprechpartnerin für alle Fragen im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention auch persönlich zur Verfügung steht und die an sie gestellten Fragen vertraulich behandeln wird. Frau Siegmund ist unter der Telefonnummer 0331 / 8662910 und E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar. Herr Förster, Referatsleiter des Referats „Oberste Bauaufsicht“ im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, hielt einen Vortrag zu nachbarschützenden Regelungen im Bauordnungsrecht. Zunächst gab er jedoch einen Einblick in die wesentlichen vorgesehenen Änderungen bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung (Regelungen zu Brandschutz, zu Sonderbauten, der Geltungsdauer der Baugenehmigung im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren) und sicherte zu, die vorgetragenen Belange der Vermessungs- und Katasterverwaltung intensiv zu prüfen. Sein Vortrag gliederte sich in die Teile Systematik, Verfahrensrecht, materielles Recht, Abstandsflächenrecht und präventiver Nachbarschutz. Insbesondere die Ausführungen zum Abstandsflächenrecht wurden mit Beispielen hinterlegt, die für die Vermessungspraxis von Bedeutung sind. Auf besonderes Interesse stießen hier die Ausführungen zu einem Beschluss des VG Frankfurt (Oder) vom 30.09.2014 (7 L 297/14) zu § 6 Abs. 10 Satz 1 BbgBO. Hier äußerten mehrere Teilnehmer ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Ministerium des Innern und für Kommunales Seite 4 Herr Sattler, MIK, stellte das gemeinsame Arbeitsprogramm der Vermessungsund Katasterverwaltung des Landes Brandenburg vor und verwies dabei auf den intensiven Diskussions- und Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, der dem Arbeitsprogramm vorangegangen ist. Er stellte wesentliche Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm vor und informierte über den aktuellen Sachstand sowie die Zeitplanung für die weiteren Arbeitsschritte. „Gemeinsam sichern wir die Qualität unseres Handelns“ – so das Schlusswort von Herrn Sattler, der das gemeinsame Arbeitsprogramm als beispielgebend auch für andere Verwaltungen bezeichnete. Das Arbeitsprogramm ist unter folgender Internetadresse verfügbar: http://www.vermessung.brandenburg.de/media_fast/1069/Arbeitsprogramm_der_ Vermessungs_und_Katasterverwaltung.pdf Über die Neuausrichtung der Vermessungsgebührenordnung informierte Herr Dreßler, MIK, im letzten Vortrag des Tages. Neben den Zielen der Novelle der VermGebO wurden erste Überlegungen für Einzelaspekte, wie der Wegfall der Gebührenaufteilung und die Abkehr vom Grundstücksbegriff vorgestellt. Grundsätzlich sollen zunächst die Gebührenstruktur und danach die Gebührenhöhe abgestimmt werden. Sonnabend, 05.09.2015, vormittags Der Sonnabend begann mit dem Bericht aus der ÖbVI-Aufsicht von Herrn Kahlenberg, LGB. Der Vorstellung der wesentlichen statistischen Daten ließ er Ausführungen zum Beurkundungsrecht, speziell zur Feststellung der Identität der Beteiligten und deren Dokumentation in den Grenzniederschriften, folgen. An Beispielen machte er deutlich, wie hierbei am besten zu verfahren ist. In Fortsetzung eines Praxisfalls, der 2012 von Frau Dr. Keddo-Kilian vorgetragen wurde, stellte Herr Kahlenberg das daraufhin ergangene Urteil des BGH vom 8.11.2013 – V ZR 155/12 vor. Die Kernaussagen des BGH zum öffentlichen Glauben der Liegenschaftskarte bestätigen dabei die bisherige Rechtsprechung. Frau Langer, LGB, berichtete in ihrem Vortrag über den Einsatz des NASPrüftools in den Katasterbehörden und zog dabei eine erste positive Bilanz. Mit Blick auf die anfänglich festgelegten Ziele konnte die vollständige Erfüllung dieser Ziele festgestellt werden. Diese sind: „Fehler vor dem Übernahmeprozess aufdecken“, „Normierung der Prüfkriterien“, „Reduzierung des Prüfaufwandes in den Katasterbehörden“. Im Vortrag wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass das Prüftool ausschließlich die technische Plausibilität des NAS-Datensatzes prüft. Die fachliche Prüfung der Vermessungsschrift ist davon ausgenommen. Das NASPrüftool wurde dem BDVI-Vorstand am 1.9.2015 in der KB Potsdam-Mittelmark vorgestellt. Ob das NAS-Prüftool, wie vom BDVI gewünscht, auch durch die ÖbVI genutzt werden kann, muss noch geprüft werden. Frau Langer gab in ihrem Vortrag auch einen Ausblick auf das geplante Bereitstellungsportal. Ministerium des Innern und für Kommunales Seite 5 Das Preußisches Liegenschaftsrecht und der Kataster-Grenznachweis vor Grundbuchanlegung waren das Thema des Vortrags von Herr Reichert, BDVI. Dabei knüpfte er an den Vortrag von Herrn Grzesik auf dem Brandenburger Geodätentag 2014 an, der einen sog. Retablissements-Plan vorgestellt hatte. Herr Reichert stellte die Ergebnisse seiner umfassenden und tiefgehenden Recherchen zum Eigentumsübergang und den Regelungen zur Fortführung der Hypothekenbücher und des preußischen Steuerkatasters vor Anlegung des Grundbuchs vor. Im Ergebnis dieser Recherchen und mit Bezug auf den Retablissements-Plan stellte er zur Diskussion, ob es sich hierbei um einen Fall der Unmaßgeblichkeit des Kataster-(Grenz)nachweises handelt. Nach Kriegel/Herzfeld liegt dieser vor, wenn „vor Anlegung des Grundbuchs - und (sofern seinerzeit ein Kataster schon bestand) ohne dass der Kataster-(Grenz-)nachweis verändert wurde (und auch nicht verändert werden zu brauchte) – Teile von Grundstücken rechtswirksam auf einen anderen Eigentümer übergegangen sind“. Herr Reichert regte an, die Diskussion über den richtigen Umgang mit den vorgetragenen Fallgestaltungen fortzusetzen. Den Praxisbericht eines ÖbVI gestaltete ÖbVI Frau Pfennig zur Problematik des Wasserrechts an Seen. Auslöser war ein Antrag, die Eigentumsgrenze an einem Bereich des Kirchsees zu vermessen und abzumarken. Nach umfangreichen rechtlichen Recherchen kam Frau Pfennig zu der Erkenntnis, dass seit der Novellierung des Bbg. Wassergesetzes 2008 keine Rechtsklarheit dahingehend besteht, ob die gesetzliche Folge (Veränderung des Eigentums mit der Uferlinie) eintritt oder das bisherige Eigentum (durch Abmarkung und im Grundbuch nachgewiesen) aufrechterhalten bleibt. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass das im Kataster und Grundbuch nachgewiesene Eigentum maßgeblich ist und baute hierauf die Vermessungsarbeiten auf. Sehr anschaulich berichtete Frau Pfennig dann über die Vermessungsarbeiten und den Grenztermin. Eine Zustimmung zur Abmarkung konnte nicht bei allen Eigentümern erreicht werden. Die vorliegenden Widersprüche werden voraussichtlich der LGB zur Entscheidung vorgelegt. Den letzten Vortrag teilten sich Herr Prof. Killiches und Herr Rauch, LGB. Sie stellten ausgehend vom den gesetzlichen Kernaufgaben die Aufgaben der LGB als Geodienstleister vor. Das Portfolio reicht dabei von der INSPIRE-Zentrale bis zum GISPolBB. Dabei wurden sehr anschaulich die jeweils zum Einsatz kommenden Kompetenzen der LGB verdeutlicht. Gerade in der Zusammenschau der einzelnen Geodienstleistungen wurde somit deutlich, welche positiven Effekte sich aus der Bündelung von Geodienstleitungen für die Landesverwaltung bei der LGB ergeben. Ministerium des Innern und für Kommunales Seite 6 In seinem Schlusswort zog Herr Peter, BDVI, eine positive Bilanz zum diesjährigen Brandenburger Geodätentag. Mit Blick auf die anstehenden Aufgaben warb er für eine Fortsetzung der partnerschaftlichen und engen Zusammenarbeit von Verwaltung und freiem Beruf. Ehlers Dieses Dokument wurde am 21. September 2015 durch Frau Beate Ehlers elektronisch schlussgezeichnet. Ministerium des Innern und für Kommunales 22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg am 4. und 5. September im Ahorn Seehotel Templin TOP 0 1 2 Referent/Referentin Herr Prof. Killiches, Präsident LGB Herr Schneider, Leiter KB Uckermark Herr Sattler, RL13 MIK Herr Nagel, Vorstandsvorsitzender Bundesstiftung Baukultur 3 Herr Liebig, RL Vermessung und Geobasisinformation, MI Niedersachsen 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Thema (mit Verlinkung zum Vortrag) Begrüßung – keine Präsentation Grußwort in Vertretung des Landrates – keine Präsentation Grußwort als Vertreter des MIK – keine Präsentation Festvortrag Baukultur, Planen und Bauen für die Lebensräume der Zukunft (Link zur Homepage: http://www.bundesstiftungbaukultur.de/) Länderbericht Niedersachsen Präsentation Herr Liebig Frau ÖbVI Flüssmeyer, stellvertretende Vorsitzende BDVI, Landesgruppe Niedersachsen Herr Oberstaatsanwalt Winter, Staatsanwaltschaft Neuruppin Präsentation Frau Flüssmeyer Frau Siegmund, Antikorruptionsbeauftragte im Geschäftsbereich des MIK Herr Förster, RL Oberste Bauaufsicht, MIL Herr Sattler, RL 13 MIK Herr Dressler, Ref. 13 MIK Herr Kahlenberg, LGB Frau Langer, LGB Herr Reichert, BDVI Brandenburg Frau Pfennig, ÖbVI Gransee Herr Prof. Killiches, Herr Rauch, LGB Herr Peter, BDVI Brandenburg Keine Präsentation Korruption erkennen und bekämpfen Nachbarschützende Regelungen im Bauordnungsrecht Gemeinsames Arbeitsprogramm der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg Ziele der Novelle der Vermessungsgebührenordnung Bericht der Aufsicht über die ÖbVI ALKIS - Einsatz des Vorprüftools in den Katasterbehörden Preußisches Liegenschaftsrecht und Kataster-Grenznachweis vor Grundbuchanlegung Praxisbericht einer ÖbVI zur Problematik des Wasserrechts an Seen Die LGB als Geodienstleister Abschluss und Zusammenfassung – keine Präsentation
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