Ministerium des Innern und für Kommunales

Ministerium des Innern
und für Kommunales
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Postfach 601165 | 14411 Potsdam
Landkreise und kreisfreie Städte als Katasterbehörden
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Landesvermessung und Geobasisinformation
Brandenburg
Frau Ehlers
13-516-22
0331 866-2131
0331 293-788
www.mik.brandenburg.de
[email protected]
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen
und -ingenieure
Bus und Straßenbahn: Haltestelle Alter Markt
Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V., Landesgruppe Brandenburg
Potsdam, 21. September 2015
22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der
Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg am 4. und
5. September 2015 im Ahorn-Seehotel Templin – Bericht zur Fachtagung
Anlage:
Zusammenstellung der Vorträge mit Verlinkung zur jeweiligen Präsentation
Sehr geehrte Damen und Herren,
die diesjährige, 22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg fand am
4. und 5. September 2015 im Ahorn-Seehotel Templin, Landkreis Uckermark,
statt. In der Anlage sind die Tagesordnungspunkte zusammengestellt. Zu den
Inhalten der Fachtagung wird auf die Präsentationen der Vortragenden verwiesen,
die unter den in der Tabelle angegebenen Links zum Download bereitgestellt werden.
Freitag, 04.09.2015, vormittags
Herr Prof. Killiches, LGB, eröffnete die Fachtagung und gab einen kurzen Ausblick
auf die Vorträge und zu behandelnden Themen. Herr Schneider, Leiter der Katasterbehörde Uckermark, überbrachte die Grüße des stellvertretenden Landrats,
Herrn Brandenburg, der krankheitsbedingt nicht kommen konnte. Herr Sattler,
MIK, erläuterte, dass sowohl der Innenminister als auch der Staatssekretär im MIK
sich gehalten sahen, kurzfristig das Grußwort auf dem diesjährigen BrandenburDie genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Dok.-Nr.: 2015/130697
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ger Geodätentag absagen zu müssen. Er verwies dazu auf die aktuellen, drängenden Herausforderungen und Problemstellungen durch den Zustrom von
Flüchtlingen und Asylsuchenden und bat um Verständnis für die Absage. Herr
Sattler hob in diesem Kontext die Verlässlichkeit der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes hervor. Gerade darauf und auf eine hohe Qualität der
Aufgabenerledigung müssten die Entscheidungsträger des Landes derzeit in besonderem Maße vertrauen können. Herr Sattler erbat daher vor allem eine soweit
als möglich „geräuschlose“ Aufgabenerledigung.
Der Festvortrag wurde von Herrn Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur zum Thema „Baukultur, Planen und Bauen für die Lebensräume der Zukunft“ gehalten. Mit einer beeindruckenden Bandbreite stellte er das
Thema Baukultur und die Möglichkeiten und Defizite einer Verankerung von Baukultur in der Gesellschaft und in Planungsprozessen vor. Ein zentrales Instrument
der Bundesstiftung Baukultur ist der erstmalig erstellte Baukulturbericht 2014/15,
der den Teilnehmern auf der Fachtagung zur Verfügung gestellt wurde. Für weiterführende Informationen über die Bundesstiftung Baukultur und ihre Aktivitäten
verwies Herr Nagel auf die Homepage der Stiftung: http://www.bundesstiftungbaukultur.de/ Die Präsentation zum Vortrag ist nicht beigefügt, da die Inhalte im
Wesentlichen im Baukulturbericht enthalten sind.
Die Berichte über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen in den benachbarten Ländern gehören auf dem Brandenburger Geodätentag schon zur Tradition. Auf dem diesjährigen Brandenburger Geodätentag war das Land Niedersachsen zu Gast. Herr Liebig, Referatsleiter Vermessung und Geobasisinformation im
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, hat insbesondere den
Sachstand zu folgenden Themen vorgestellt:
 Neufassung des NÖbVIG
 Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (LiegVermErl)
 Abruf von FODIS durch Aufgabenträger nach § 6 NVermG
 Amtliche Karte 1:5000
 Aufbau von 3-D-Daten - Airborne Laserscan-Verfahren
Zur Organisation wies er darauf hin, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst im
LGLN und damit in der Vermessungsverwaltung angesiedelt ist. Bei der Neufassung des NÖbVIG zeigten sich inhaltliche Parallelen zur laufenden Novellierung
des Berufsrechts im Land Brandenburg, ebenso beim Projekt FODIS, dessen
wesentliche Funktionalitäten im Land Brandenburg durch LIKAONLINE bereitgestellt werden. Für die BDVI Landesgruppe Niedersachsen referierte die stellvertretende Vorsitzende Frau Flüssmeyer, ÖbVI in Osnabrück. Sie gab einen Überblick
über die Struktur und Aufgaben des Landesverbands sowie die Situation der ÖbVI
in Niedersachsen. Dabei wurde deutlich, dass 100 ÖbVI eine Anzahl von 71 Büros
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gegenübersteht, d.h. rd. ein Drittel der ÖbVI arbeitet in Kooperation mit anderen
ÖbVI. Aktuelle und große Herausforderung für den Landesverband ist die Nachwuchssicherung. Für ein ÖbVI-Büro in Niedersachsen konnte bereits kein Nachfolger gefunden werden. Frau Flüssmeyer berichtete in diesem Zusammenhang
insbesondere über die Zusammenarbeit mit den Universitäten. Sie berichtete
auch, dass der Anteil der von den Katasterbehörden vorgenommenen Liegenschaftsvermessungen in Niedersachsen deutlich höher als im Land Brandenburg
ausfällt.
Freitag, 04.09.2015, nachmittags
Unter dem Titel „Korruption erkennen und bekämpfen“ hielt Herr Oberstaatsanwalt
Winter von der Staatsanwaltschaft Neuruppin einen fesselnden und inhaltsreichen
Vortrag. Er zeigte eindrucksvoll auf, dass das Thema Korruption im Alltag aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Rolle spielt und hierbei insbesondere die
Frage der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Die von ihm aufgezeigten Kriterien und Beispiele für Korruption sowie seine klaren Botschaften sorgten
für viel Gesprächsstoff in den Pausen und bei der Abendveranstaltung. Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Winter stellte sich Frau Siegmund, Antikorruptionsbeauftragte im Geschäftsbereich des Innenministeriums und Leiterin der
Stabsstelle „Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg“ vor. Sie
erläuterte ihre Funktionen und Aufgaben und machte deutlich, dass sie als Ansprechpartnerin für alle Fragen im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention
auch persönlich zur Verfügung steht und die an sie gestellten Fragen vertraulich
behandeln wird. Frau Siegmund ist unter der Telefonnummer 0331 / 8662910 und
E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.
Herr Förster, Referatsleiter des Referats „Oberste Bauaufsicht“ im Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung, hielt einen Vortrag zu nachbarschützenden Regelungen im Bauordnungsrecht. Zunächst gab er jedoch einen Einblick in die wesentlichen vorgesehenen Änderungen bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung (Regelungen zu Brandschutz, zu Sonderbauten, der Geltungsdauer der Baugenehmigung im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren)
und sicherte zu, die vorgetragenen Belange der Vermessungs- und Katasterverwaltung intensiv zu prüfen. Sein Vortrag gliederte sich in die Teile Systematik,
Verfahrensrecht, materielles Recht, Abstandsflächenrecht und präventiver Nachbarschutz. Insbesondere die Ausführungen zum Abstandsflächenrecht wurden mit
Beispielen hinterlegt, die für die Vermessungspraxis von Bedeutung sind. Auf
besonderes Interesse stießen hier die Ausführungen zu einem Beschluss des VG
Frankfurt (Oder) vom 30.09.2014 (7 L 297/14) zu § 6 Abs. 10 Satz 1 BbgBO. Hier
äußerten mehrere Teilnehmer ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts.
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Herr Sattler, MIK, stellte das gemeinsame Arbeitsprogramm der Vermessungsund Katasterverwaltung des Landes Brandenburg vor und verwies dabei auf den
intensiven Diskussions- und Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, der dem
Arbeitsprogramm vorangegangen ist. Er stellte wesentliche Aufgaben aus dem
Arbeitsprogramm vor und informierte über den aktuellen Sachstand sowie die
Zeitplanung für die weiteren Arbeitsschritte. „Gemeinsam sichern wir die Qualität
unseres Handelns“ – so das Schlusswort von Herrn Sattler, der das gemeinsame
Arbeitsprogramm als beispielgebend auch für andere Verwaltungen bezeichnete.
Das Arbeitsprogramm ist unter folgender Internetadresse verfügbar:
http://www.vermessung.brandenburg.de/media_fast/1069/Arbeitsprogramm_der_
Vermessungs_und_Katasterverwaltung.pdf
Über die Neuausrichtung der Vermessungsgebührenordnung informierte Herr
Dreßler, MIK, im letzten Vortrag des Tages. Neben den Zielen der Novelle der
VermGebO wurden erste Überlegungen für Einzelaspekte, wie der Wegfall der
Gebührenaufteilung und die Abkehr vom Grundstücksbegriff vorgestellt. Grundsätzlich sollen zunächst die Gebührenstruktur und danach die Gebührenhöhe
abgestimmt werden.
Sonnabend, 05.09.2015, vormittags
Der Sonnabend begann mit dem Bericht aus der ÖbVI-Aufsicht von Herrn Kahlenberg, LGB. Der Vorstellung der wesentlichen statistischen Daten ließ er Ausführungen zum Beurkundungsrecht, speziell zur Feststellung der Identität der Beteiligten und deren Dokumentation in den Grenzniederschriften, folgen. An Beispielen machte er deutlich, wie hierbei am besten zu verfahren ist. In Fortsetzung
eines Praxisfalls, der 2012 von Frau Dr. Keddo-Kilian vorgetragen wurde, stellte
Herr Kahlenberg das daraufhin ergangene Urteil des BGH vom 8.11.2013 – V ZR
155/12 vor. Die Kernaussagen des BGH zum öffentlichen Glauben der Liegenschaftskarte bestätigen dabei die bisherige Rechtsprechung.
Frau Langer, LGB, berichtete in ihrem Vortrag über den Einsatz des NASPrüftools in den Katasterbehörden und zog dabei eine erste positive Bilanz. Mit
Blick auf die anfänglich festgelegten Ziele konnte die vollständige Erfüllung dieser
Ziele festgestellt werden. Diese sind: „Fehler vor dem Übernahmeprozess aufdecken“, „Normierung der Prüfkriterien“, „Reduzierung des Prüfaufwandes in den
Katasterbehörden“. Im Vortrag wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass das
Prüftool ausschließlich die technische Plausibilität des NAS-Datensatzes prüft. Die
fachliche Prüfung der Vermessungsschrift ist davon ausgenommen. Das NASPrüftool wurde dem BDVI-Vorstand am 1.9.2015 in der KB Potsdam-Mittelmark
vorgestellt. Ob das NAS-Prüftool, wie vom BDVI gewünscht, auch durch die ÖbVI
genutzt werden kann, muss noch geprüft werden. Frau Langer gab in ihrem Vortrag auch einen Ausblick auf das geplante Bereitstellungsportal.
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Das Preußisches Liegenschaftsrecht und der Kataster-Grenznachweis vor Grundbuchanlegung waren das Thema des Vortrags von Herr Reichert, BDVI. Dabei
knüpfte er an den Vortrag von Herrn Grzesik auf dem Brandenburger Geodätentag 2014 an, der einen sog. Retablissements-Plan vorgestellt hatte. Herr Reichert
stellte die Ergebnisse seiner umfassenden und tiefgehenden Recherchen zum
Eigentumsübergang und den Regelungen zur Fortführung der
Hypothekenbücher und des preußischen Steuerkatasters vor Anlegung des
Grundbuchs vor. Im Ergebnis dieser Recherchen und mit Bezug auf den Retablissements-Plan stellte er zur Diskussion, ob es sich hierbei um einen Fall der Unmaßgeblichkeit des Kataster-(Grenz)nachweises handelt. Nach Kriegel/Herzfeld
liegt dieser vor, wenn „vor Anlegung des Grundbuchs - und (sofern seinerzeit ein
Kataster schon bestand) ohne dass der Kataster-(Grenz-)nachweis verändert
wurde (und auch nicht verändert werden zu brauchte) – Teile von Grundstücken
rechtswirksam auf einen anderen Eigentümer übergegangen sind“. Herr Reichert
regte an, die Diskussion über den richtigen Umgang mit den vorgetragenen Fallgestaltungen fortzusetzen.
Den Praxisbericht eines ÖbVI gestaltete ÖbVI Frau Pfennig zur Problematik des
Wasserrechts an Seen. Auslöser war ein Antrag, die Eigentumsgrenze an einem
Bereich des Kirchsees zu vermessen und abzumarken. Nach umfangreichen
rechtlichen Recherchen kam Frau Pfennig zu der Erkenntnis, dass seit der Novellierung des Bbg. Wassergesetzes 2008 keine Rechtsklarheit dahingehend besteht, ob die gesetzliche Folge (Veränderung des Eigentums mit der Uferlinie)
eintritt oder das bisherige Eigentum (durch Abmarkung und im Grundbuch nachgewiesen) aufrechterhalten bleibt. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass das im
Kataster und Grundbuch nachgewiesene Eigentum maßgeblich ist und baute hierauf die Vermessungsarbeiten auf. Sehr anschaulich berichtete Frau Pfennig dann
über die Vermessungsarbeiten und den Grenztermin. Eine Zustimmung zur Abmarkung konnte nicht bei allen Eigentümern erreicht werden. Die vorliegenden
Widersprüche werden voraussichtlich der LGB zur Entscheidung vorgelegt.
Den letzten Vortrag teilten sich Herr Prof. Killiches und Herr Rauch, LGB. Sie stellten ausgehend vom den gesetzlichen Kernaufgaben die Aufgaben der LGB als
Geodienstleister vor. Das Portfolio reicht dabei von der INSPIRE-Zentrale bis zum
GISPolBB. Dabei wurden sehr anschaulich die jeweils zum Einsatz kommenden
Kompetenzen der LGB verdeutlicht. Gerade in der Zusammenschau der einzelnen
Geodienstleistungen wurde somit deutlich, welche positiven Effekte sich aus der
Bündelung von Geodienstleitungen für die Landesverwaltung bei der LGB ergeben.
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In seinem Schlusswort zog Herr Peter, BDVI, eine positive Bilanz zum diesjährigen Brandenburger Geodätentag. Mit Blick auf die anstehenden Aufgaben warb er
für eine Fortsetzung der partnerschaftlichen und engen Zusammenarbeit von
Verwaltung und freiem Beruf.
Ehlers
Dieses Dokument wurde am 21. September 2015 durch Frau Beate Ehlers elektronisch schlussgezeichnet.
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am 4. und 5. September im Ahorn Seehotel Templin
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Referent/Referentin
Herr Prof. Killiches, Präsident LGB
Herr Schneider, Leiter KB Uckermark
Herr Sattler, RL13 MIK
Herr Nagel, Vorstandsvorsitzender
Bundesstiftung Baukultur
3
Herr Liebig, RL Vermessung und
Geobasisinformation, MI Niedersachsen
4
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13
Thema (mit Verlinkung zum Vortrag)
Begrüßung – keine Präsentation
Grußwort in Vertretung des Landrates – keine Präsentation
Grußwort als Vertreter des MIK – keine Präsentation
Festvortrag
Baukultur, Planen und Bauen für die Lebensräume der Zukunft (Link zur Homepage: http://www.bundesstiftungbaukultur.de/)
Länderbericht Niedersachsen
Präsentation Herr Liebig
Frau ÖbVI Flüssmeyer, stellvertretende
Vorsitzende BDVI, Landesgruppe
Niedersachsen
Herr Oberstaatsanwalt Winter,
Staatsanwaltschaft Neuruppin
Präsentation Frau Flüssmeyer
Frau Siegmund, Antikorruptionsbeauftragte im
Geschäftsbereich des MIK
Herr Förster, RL Oberste Bauaufsicht, MIL
Herr Sattler, RL 13 MIK
Herr Dressler, Ref. 13 MIK
Herr Kahlenberg, LGB
Frau Langer, LGB
Herr Reichert, BDVI Brandenburg
Frau Pfennig, ÖbVI Gransee
Herr Prof. Killiches, Herr Rauch, LGB
Herr Peter, BDVI Brandenburg
Keine Präsentation
Korruption erkennen und bekämpfen
Nachbarschützende Regelungen im Bauordnungsrecht
Gemeinsames Arbeitsprogramm der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg
Ziele der Novelle der Vermessungsgebührenordnung
Bericht der Aufsicht über die ÖbVI
ALKIS - Einsatz des Vorprüftools in den Katasterbehörden
Preußisches Liegenschaftsrecht und Kataster-Grenznachweis vor Grundbuchanlegung
Praxisbericht einer ÖbVI zur Problematik des Wasserrechts an Seen
Die LGB als Geodienstleister
Abschluss und Zusammenfassung – keine Präsentation