Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen in Biedenkopf und

Vorhaben: Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen in Biedenkopf und Breidenbach
Die Firma EAM Natur GmbH, Maibachstraße 7, 35683 Dillenburg hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Errichtung und Betrieb von neun
Windkraftanlagen vom Typ N117/2400 mit einer Nabenhöhe von 140,6 m, einem Rotordurchmesser von 116,8 m und einer Nennleistung von 2,4 MW gestellt.
Die Standorte der geplanten Anlagen sind:
Gemeinde:
Breidenbach und Biedenkopf
Gemarkung:
Breidenbach und Biedenkopf
Flur/Flurstück: Breidenbach 15/4, 15/60, 15/173, 15/154, 16/5
Biedenkopf 67/3-1, 66/1, 60/1, 57/1
Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in
Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen.
Die Prüfung nach § 1 Abs. 3 der 9. BImSchV in Verbindung mit den nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat ergeben, dass eine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der
Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen
liegen in der Zeit
vom 02.06.2015 (erster Tag) bis 02.07.2015 (letzter Tag)
bei nachfolgend aufgeführten Behörden aus und können dort während der angegebenen
Dienststunden eingesehen werden.
Innerhalb der Zeit
vom 02.06.2015 (erster Tag) bis 16.07.2015 (letzter Tag)
können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur
Niederschrift bei den nachfolgend genannten Auslegungsstellen erhoben werden.
Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und
solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden bei einem ggfl. stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder
an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen,
ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Personenbezogene Daten von Einwendern können z. B. bei Masseneinwendungen für die
Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Als Termin zur Erörterung der Einwendungen wird bestimmt:
Datum: 12.08.2015
Uhrzeit: 10 Uhr
Ort: Bürgerhaus Breidenbach, Hausbergweg 1in 35236 Breidenbach
Die Erörterung kann an Folgetagen fortgesetzt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn
Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw.
die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Dies wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.de)
14 Tage vor dem anberaumten Erörterungstermin öffentlich bekannt gemacht, ebenso eine
ggfls. erforderliche Verschiebung des Erörterungstermines.
Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu
ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der
Erörterungstermin stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen,
die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Auslegungsorte und -zeiten der Antragsunterlagen sind:
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Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91, 35396 Gießen, Raum 541
Mo – Do 8.30 – 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Fr 8.30 – 12 Uhr
•
Stadtverwaltung Bad Laaspe
Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe, Raum 221
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
•
Gemeindeverwaltung Breidenbach
Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach, Dachgeschoss Raum 6a
Mo 07:30 - 17:00 Uhr, Di – Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr,
Fr 08:30 – 12 Uhr
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Gemeindeverwaltung Steffenberg
Bauhofstraße 1, 35239 Steffenberg, Raum 3
Mo 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,
Mi 13.30 bis 16.00 Uhr, Do 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
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Gemeinde Dautphetal
Hainstraße 1, 35232 Dautphetal, Raum 210
Mo – Fr 8 – 12 Uhr, Do 8 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
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Stadtverwaltung Biedenkopf
Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, Raum 221
Mo – Fr 8.30 – 12:30 Uhr, Mo auch 14 – 15:30 Uhr, Mi auch 14 – 18 Uhr
Gießen,
den 11.05.2015
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung IV Umwelt
RPGI-43.1-53e1110/1-2014/1