Siemens AG 163 ter den Betrag umwandelt und von 134 €, wenn

Siemens AG
ter den Betrag umwandelt und von 134 €, wenn ein 50-jähriger Mitarbeiter den Betrag umwandelt. Die Garantieverzinsung wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum
Zeitpunkt einer späteren Pensionierung gewährt.
Um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen, bildet die Siemens AG Pensionsrückstellungen. Die bereitgestellten Vorsorgebeiträge werden von der Siemens AG in Investmentfonds am Kapitalmarkt angelegt. Durch die garantierte Mindestverzinsung der Vorsorgebeiträge mit 3,25% p.a. übernimmt die Siemens AG das Kapitalmarktrisiko, d.h. der Mitarbeiter ist gegen das Risiko von Kursverlusten gesichert. Andererseits sind die Gewinnchancen
der Mitarbeiter nicht beschränkt, d.h. der Mitarbeiter wird vollständig am Gewinn der Fonds
beteiligt.
Im Versorgungsfall (Tod, Invalidität, Alter) erfolgt die Auszahlung in Höhe des aktuellen
Wertes der Investmentfondsanlage, mindestens jedoch in Höhe der bis zum Eintritt des Versorgungsfalles erreichten Kapitalbausteine. Beispielsweise wird einem Mitarbeiter, der im
Alter von 40 Jahren variable Bezüge in Höhe von 5.000 € in das Deferred Compensation Modell einzahlt, im Alter von 60 Jahren ein (garantiertes) Versorgungskapital in Höhe von mindestens 8.982 € ausgezahlt. Bei einer unterstellten jährlichen Rendite des Fonds von 6% würde ein Versorgungskapital in Höhe von 16.036 € zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung des Versorgungskapitals erfolgt in Raten oder als einmalige Kapitalleistung.
Für Mitarbeiter, die das Unternehmen vor Eintritt eines Versorgungsfalles verlassen, bleiben
die Versorgungsansprüche erhalten. Eine vorzeitige Auszahlung des zugesagten Versorgungskapitals erfolgt nicht.
Im Falle der Invalidität wird entweder das mit 3,25% p.a. (Garantieverzinsung) aufgezinste
Alterskapital ausgezahlt, oder der aus den Vorsorgebeiträgen aufgebaute Vermögenswert des
Investmentfonds, sofern der Fonds eine Rendite erwirtschaftet hat, die die Mindestverzinsung
übersteigt.
IX.1.2.3
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Beim Deferred Compensation Modell tauscht der Arbeitnehmer Teile seiner zukünftigen Ba rbezüge in Versorgungsrechte. Es kommt zu keinem Zufluss von Lohn/Gehalt im Sinne des
§ 19 EStG, sofern der jeweilige Mitarbeiter eine Erklärung über die Umwandlung von Teilen
seines Entgelts abgegeben hat, bevor ein rechtlicher Anspruch auf diese Entgeltbestandteile
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