Projektbericht Citizenship Erziehung und Islam

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Projektbericht
Citizenship Erziehung und Islam Programmjahr 2014/2015
Universität Wien Institut für Islamische Studien Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. Ednan Aslan Projektmitarbeiterinnen: Mag. Michael Kramer; Nadire Mustafi M.A.;Parastou Hagh Nejad B.A.; Viktoria Schuh M.A., Azra Agovic, Rami Ali B.A. 1
Projektzusa mmenfassung
Ausgangslage
Während die wachsende Zahl muslimischer Kinder in Österreich eine besondere
Herausforderung für das Bildungssystem darstellt, ergeben sich gleichermaßen für
diese Kinder spezielle Fragestellungen: Was macht Muslimsein aus? Was ist
Bürgersein? Was bedeutet es, als muslimischer Bürger oder muslimische Bürgerin in
Österreich aufzuwachsen? Nicht nur Probleme im sprachlichen Bereich erschweren
jungen Menschen muslimischen Glaubens, sich mit der Gesellschaft, in der sie leben,
identifizieren zu können: auch bei Jugendlichen, die in Österreich aufgewachsen sind
und die deutsche Sprache ohne Einschränkungen beherrschen, sind teilweise große
Schwierigkeiten zu beobachten, einen Zugang zu den pluralistischen und
demokratischen Werten der Gesellschaft zu finden.
Kulturell sehr heterogene Schulklassen sind in Österreich keine Seltenheit und bergen
die Gefahr, dass Kinder mit Migrationshintergrund und insbesondere muslimische
Kinder und Jugendliche ausgegrenzt werden oder sich selbst absondern. Gewalt (auch
Streits, Mobbing) an Schulen nimmt zu, und vor allem Buben mit
Migrationshintergrund sind von diesem alarmierenden Anstieg betroffen (OE 24
2012). Lehrkräfte sind oft überfordert und mit den spezifischen kulturelleren und
religiösen Hintergründen der Kinder zu wenig vertraut (Süddeutsche.de 2011), so
dass kaum Hilfestellung gegeben werden kann. In diesem Prozess gewinnt die
Stellung der Muslime, bzw. des Islams immer mehr an besonderer Bedeutung, denn
im öffentlichen Diskurs werden islamische Werte und Normen oftmals als nahezu
unvereinbar mit den Prinzipien westlicher Demokratien dargestellt und als Gegensatz
konstruiert. Gar ein möglicher "Clash of Civilizations" wurde nicht mehr
ausgesch lossen .
Junge Musliminnen sind ob solcher Diskussionen nicht selten verwirrt und mit der
Aufgabe überfordert, eine persönliche Haltung, nicht nur hinsichtlich der eigenen
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Stellung in der Gesellschaft einzunehmen, sondern auch zu Fragen der
Glaubenspraxis im Alltag, Identität, Rollen von Frauen und Männern, und nicht zuletzt
auch "Citizenship" (Coles 2010, 3).
Die Mehrheit der aktuell etwa 574.000 in Österreich lebende Musliminnen mit
Migrationshintergrund (Kizilkaya und EI-Hadad 2012, 13) fühlen sich ihrem
Herkunftsland stärker verbunden als Österreich, der Gesellschaft, in der sie ihr Leben
verbringen und gestalten: so gaben im Rahmen einer Studie z.B. 55,9% der befragten
Musliminnen an, sich dem Staat, aus dem sie selbst bzw. die Eltern stammen, eher
zugehörig zu fühlen als dem österreichischen (Statistik Austria 2012,91).
Der teilweise völlig fehlende emotionale Bezug erschwert folglich auch die
Identifikation mit den Werten und Grundprinzipien, und ein Auseinanderdriften der
Gesellschaft könnte eine langfristige Folge sein. Ebenfalls macht dieser fehlende
emotionale Bezug zu Österreich und den demokratischen und pluralistischen Werten
Jugendliche empfänglicher für extreme Ideologien.
Umso wichtiger ist es, auf diese Situation mit entsprechenden Angeboten und
Maßnahmen zu reagieren, um die Partizipation aller in Österreich lebender Kinder
und Jugendlicher an der Zukunftsgestaltung zu gewährleisten und somit auch
gleichermaßen eine solide Grundlage für sozialen Frieden zu schaffen. Wie ist für
Musliminnen eine aktive und bewusste Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen
möglich, und wie kann ein passendes Bildungsprojekt in diesem Bereich aussehen,
das die jungen Menschen auf ihre Aufgaben vorbereitet, sie über ihre Rechte und
auch Pflichten informiert?
Das Projekt "Islam und Citizenship-Erziehung" (ICE) will muslimische Jugendliche in
ihrem religiösen Hintergrund ernstnehmen und ihnen eine inhaltlich-sachliche, aber
auch persönlich-emotionale Auseinandersetzung mit der Frage bieten, welche
Möglichkeiten der individuellen authentischen Partizipation es in der
österreichischen Gesellschaft gibt und über welche Ressourcen der Islam für die
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Identitätsförderung der jungen Muslime verfügt, die die Indentitätsbildung und das Citizenship-Bewusstsein der jungen Muslime fördern. Zielsetzung des Projekts Möglichst klare Definitionen der Werte und Normen von Islam und Demokratie sowie das Zusammenbringen dieser vor dem Hintergrund eines persönlich-emotionalen Beziehungsaufbaus zum Land ist ein guter Weg, wie junge Musliminnen bei ihrer Entwicklung zu einem vollwertigen Mitglied der österreichischen Gesellschaft von Eltern, Lehrenden und Imame bzw. Seelsorgerinnen unterstützt werden können. Das Projekt "Islam und Citizenship-Erziehung" möchte hier seinen Beitrag leisten, indem es die genannten Gruppen (Lehrende in Schulen / Koranschulen; Tätige in Moscheen) auf die Aufgabe vorbereitet, relevante Aspekte von Citizenship an muslimische Kinder und Jugendliche zu vermitteln. Im Rahmen des Projekts soll vermittelt werden, dass Demokratie und Islam einander nicht ausschließen, sondern auf gleichen ethischen Grundlagen aufbauen. Das vermittelte Wissen soll dabei helfen, Jugendliche vor den Einflüssen radikaler Strömungen zu schützen, indem ihnen ein positives Selbstbild als Teil einer werte-pluralen Gesellschaft vermittelt wird. Umsetzung des Projekts Das Projekt ist in drei Phasen gegliedert. Die 1. Phase sieht vor, Interviews mit muslimischen Schülerinnen zu führen. Dabei soll erschlossen werden, welchen Zugang und welche persönlichen Einstellungen diese Jugendliche zu den Themen Staat und Demokratie besitzen. Auf der Grundlage der Erhebungen werden auch die spezifischen Themen herausgearbeitet, die die Grundlage für die 2. Phase darstellt. 4
In der 2. Phase, wird aufbauend auf den Interviews und den erstellten
Themengebieten Lehrmaterial für den Unterricht erstellt. Dem Lehrmaterialliegen
Fachtexte zu den einzelnen Schwerpunkten zugrunde. Diese sind:
Menschenrechte (http://ceai.univie.ac.at/menschenrechtel)
Demokratie (http://ceai.univie.ac.at/demokratiel)
Frauen(rechte) und Gender
Muslim zu sein in Europa
Religiöse Praxis und säkulare Gesellschaft
Bildung und Islam
Koran verstehen, aber wie???
Islam und Gewalt
(Themen werden unter Berücksichtigung aktueller Ereignissen ständig
erweitert, bzw. Ergänzt).
Um dem multimedialen Charakter heutiger Jugendlicher gerecht zu werden und um
laufend aktuelle Beiträge für den Unterricht erstellen zu können, wird das
produzierte Lehrmaterial auf der Onlineplattform IICitizenship Education and Islam"
(http://ceaLunivie.ac.at) einer interessierten Lehrerschaft zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig bietet die Seite die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen rund um
Demokratie und Islam zu informieren und auszutauschen.
In Phase 3 findet eine Zusammenarbeit mit den schulischen Einrichtungen statt, um
das erstellte Lehrmaterial einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Zu diesem
Zweck sind Workshops an den Schulen mit den entsprechenden Lehrpersonen
geplant.
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Erstell u ng des Unterrichtsmaterials
Im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ergibt sich aufgrund der unten näher
erläuterten Themengebiete eine Überschneidung der Unterrichtsfächer "Geschichte
und Politische Bildung" sowie "Islamischer Religion", damit vor allem erweiterte
Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenzen gefördert werden.
Das dafür benötigte Unterrichtsmaterial, das sowohl Lehrer als auch einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich ist, besteht aus zwei Blöcken. Einerseits aus der
Unterrichtsreihe, deren Erstellung mittels didaktischem Knowhow und
altersgerechter Unterrichtsgestaltung erfolgte, und andererseits aus dem
Lehrmaterial (etwa Handouts und Medien), um der Lehrerschaft die nötigen Mitteln
und Werkzeuge für die jeweilige Unterrichtsstunde bereitzustellen. Diesbezüglich
wurde der erste Fachtext bereits mit einem selbstproduzierten Video (Impulsvideo)
bereichert und andere Produktionen sind gerade in der Phase der Fertigstellung, wie
etwa die Meinungen von Muslime über Demokratie, das Interview mit einem
österreichischen Imam oder ein zu übersetzendes Video von Youtube über den
Islamischen Staat.
Ausgangsbasis und Grundlage der Unterrichtsmaterialen bilden die Fachtexte zu den
jeweiligen Themengebieten, die im Folgenden kurz präsentiert werden.
Projektteam
Unter der Leitung von Prof. Aslan arbeiten Pädagogen, Didaktiker und junge Muslime
in einer engen Zusammenarbeit mit den Theologen zusammen, um die authentischen
Texte und Unterrichtsentwürfe zu entwickeln.
Die Mitarbeiterinnen Nadire Mustafi und Parastou Hagh Nejad waren im Projektjahr
2013/2014 für das Einholen der empirischen Daten verantwortlich. Die
teilnehmenden Beobachtungen, die sie an islamischen Privatschulen und öffentlichen
Schulen mit einer hohen Anzahl an muslimischen Schülerinnen machten sowie die
Interviews mit den Schülerinnen selbst bildeten das Ausgangsmaterial für das Projekt.
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In einer weiteren Konzeptionsphase wurden aus den gewonnenen Daten von der Mitarbeiterin Viktoria Schuh Themenkomplexe für die jeweiligen Unterrichtseinheiten erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen Michale Kramer und Maria Jedlizka sind nun mit der Ausformulierung der Fachtexte und dem Erstellen der jeweiligen Unterrichtseinheiten, samt Materialien, zuständig. Perspektive des Projekts Die Themen und Materialien werden laufend auf der Projekthomepage erweitert. 7
Islam und Demokratie Demokratie: Die Herrschaft des Volkes ............................................................................. 2 Der Begriff Demokratie ................. .. .... .. ............... ... ........ ............ .... ............ ....... ... ............. 2 Alternativen Herrschaftssysteme neben der Demokratie .................. ... ............................... 2 Die politische Partizipation des Volkes mittels direkter und indirekter Demokratie .......... ... 3 Die demokratischen Verfassungsprinzipien Österreichs .... .. .............................................. 4 Die Entwicklung eines politischen Systems im Islam ...................................................... 4 Wertebezogene Grundsätze als politische Theorie ......... ...... .......... ..... ........... .. .. .. ............. 4 Die Führung der islamischen Gemeinde durch den Propheten ............ .. .. .................. .. ...... 5 Herrschaftstradition nach dem Tod des Propheten .......................... .. .............. .. ................ 6 Demokratie als Teil eines Wertesystems im Islam ............................................................ 6 Gerechtigkeit und Verantwortung als oberstes Prinzip ... .. ... .. ... .......... .... ... ... ............ .... .. .. .. 6 Die Einhaltung von Recht und Ordnung .................................... .... .............. .... ................... 7 Das Treffen fundierter Entscheidungen und verantwortungsvolles Handeln .... .... ............... 8 Das Streben nach Wissen ........... .. ............... ......... .. .. .. .. ..... ..................... ........ .. ................. 9 Die Förderung des Dialogs und der Aufbau von Beziehungen .......................................... 10 Gegenseitige Konsultation und gemeinschaftliche Entscheidungsfindung ........................ 11 Die aktive Bürgerschaft ....... .. ...... .... ............ ...... .. .. .. .......... .................................. ...... ........ 12 Die Gleichheit der Menschen und die Geschlechtergleichheit.. .... .. ................................... 13 Konklusion..........................................................................................................................14 Weiterführende Literatur....................................................................................................15 ,
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Islamische Studien
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Demokratie: Die Herrschaft des Volkes
Der Begriff Demokratie
Unter dem Begriff "Demokratie" versteht man ein Regierungssystem, in dem alle
Bürgerinnen das Recht haben, bei der Entscheidungsfindung durch die Wahl von Vertretern
zu einem Parlament oder ähnlichen Versammlungen teilzunehmen. Die Bürgerinnen wählen
ihre Repräsentanten, die letztlich die politische Macht innehaben. Als demokratische Staaten
können sich solche Länder bezeichnen, die sowohl Grund- und Menschenrechte einhalten
und schützen, als auch dafür sorgen, dass alle in einem Staat lebenden Menschen ihre
gesetz- und verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten in gleicher Weise durchsetzen bzw
erfüllen können. Zusätzlich gibt es in Demokratien Kontrollinstanzen, die die Machthaber im
Sinne des Gemeinwohls kontrollieren, sowie Machtbegrenzungen, um nicht über das Volk
hinweg die Verfassung ändern zu können.
Der Begriff "Demokratie" entstand im antiken Griechenland und setzt sich aus den
griechischen Wörtern "demos" (Volk) und "kratos" (Herrschaft) zusammen. Die sogenannte
Volksherrschaft wurde im 5. Jh. v. ehr. als politisches System in den griechischen
Stadtstaaten (gr. Polis) geprägt, in dem es sich als Alternative zum vorherrschenden System
der Aristokratie entwickelte. Das Demokratieverständnis im klassischen Griechenland
gewährte den Bürgerstatus mit dem Recht auf Teilnahme in Politik und bürgerlichem Leben
jedoch nur einer elitären Gruppe von freien Männern, die sich im Sinne einer direkten
Demokratie am Marktplatz ihrer Polis versammelten, sich berieten und die nötigen
Beschlüsse fassten. Frauen, Sklaven und Männer der sozialen Unterschicht waren weiter
ausgeschlossen. Dies änderte sich erst mehr als 2000 Jahre später, Ende des 19. und
Anfang des 20. Jh., als sich in Europa und den USA Bewegungen für das allgemeine
Wahlrecht formierten, die sich für die Teilnahme am politischen Prozess aller Bürgerinnen
einsetzten.
Als wichtige Grundsätze der Demokratie seien etwa die Bürgerbeteiligung mittels freien
Wahlrechts und direkter Mitbestimmung, die Gewährleistung der Presse- und
Rundfunkfreiheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Mehrheitsentscheidung
genannt, wobei das Verbot über Minderheiten abzustimmen, gerade im Hinblick auf Gesetze
über den Schutz von Minderheiten, zu berücksichtigen ist.
Alternativen Herrschaftssysteme neben der Demokratie
Im Wandel der Zeit missbrauchten nicht selten verschiedene Diktatoren und Demagogen die
Herrschaftsform der Demokratie, um ihre politische Macht nach innen zu legitimieren und
nach außen zu rechtfertigen, weshalb im Folgenden die alternativen Herrschaftssysteme
kurz vorgestellt werden.
Von der bereits genannten Aristokratie, deren wörtliche Übersetzung die "Herrschaft der
Besten" heißt und dennoch nur von den Adeligen vertreten wurde bzw im britischen
Oberhaus immer noch vertreten wird, unterscheidet man die Oligarchie, die mit "Herrschaft
von Wenigen" übersetzt wird und bei der eine kleine Gruppe in einer Weise herrscht, dass
niemand anderer Macht erlangen kann.
Unter Monarchie versteht man die erbliche Herrschaft eines bzw einer Einzelnen als
König/Königin oder Kaiser/Kaiserin, wobei heute die absolute Monarchie (zB Saudi Arabien),
in der alle Macht vom König ausgeht, von den in Europa existierenden konstitutionellen (zB
Monaco) und parlamentarischen Monarchien (zB Spanien) zu unterscheiden ist. Im
Gegensatz dazu bedeutet Diktatur die Herrschaft einer Person, die in der Regel durch
Ausrufung eines Staatsnotstandes das Militär (sog. Militärdiktatur) zu seinen Zwecken
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benutzt und dadurch mit Gewalt die Macht an sich gerissen hat. Es gibt zwei Arten von
Diktaturen: die totalitäre und die autoritäre Diktatur.
In diesem Zusammenhang sei der Verfassungskreislauf des griechischen Gelehrten Polybios
(gest. 120 v. Chr.) bildlich dargestellt, wonach die Herrschaftsformen zum einen nach der
Anzahl der Herrschenden und zum anderen nach dem Einverständnis des Volkes
klassifiziert wird. Durch die Gefahr des moralischen Verfalls, wie etwa Habsucht,
Herrschsucht und Ungerechtigkeit, können nach Ciceros Auffassung alle guten
Herrschaftsformen jederzeit in schlechte Herrschaften verfallen.
Die politische Partizipation des Volkes
Demokratie
mittels direkter und
indirekter
Obwohl die Geschichte des Wahlrechts in Österreich auf das Jahr 1848 zurückgeht, wurde
erst 1907 das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht und 1918 das allgemeine und
gleiche Frauenwahlrecht eingeführt, nachdem die Monarchie im Ersten Weltkrieg
zusammenbrach und man kurz darauf die Erste Republik ausrief.
Damit die Herrschaft tatsächlich vom Volk ausgehen kann, bedarf es eines aktiven
Wahlrechts, das jedemIr österreichischen Bürgerln das gleiche Recht in Bezug auf die aktive
Teilnahme am politischen Prozess im Sinne der repräsentativen Interessenvertretung
gestattet, und eines passiven Wahlrechts, das jedemIr Bürgerln ermöglicht, sich ab dem 18.
Lebensjahr wählen zu lassen. Eingeschränkt wird das aktive Wahlrecht in Österreich
einerseits durch die Festlegung des Wahlalters mit Vollendung des 16. Lebensjahres und
andererseits durch bestimmte gerichtliche Verurteilungen.
Voraussetzung für eine rechtmäßig anzuerkennende Wahl ist die Einhaltung der
Wahlgrundsätze, die in Österreich wie folgt ausgestaltet sind:
1.) Allgemeines Wahlrecht: alle österreichischen Staatsbürgerinnen haben nach
Erreichung des Wahlalters grundsätzlich das aktive und passive Wahlrecht;
2.) Gleiches Wahlrecht: jede Stimme zählt gleich viel;
3.) Freies Wahlrecht: die Stimmabgabe muss frei von Zwang geschehen;
4.) Geheimes Wahlrecht: zum Schutz der Wahlfreiheit darf die Stimmabgabe für
niemanden erkennbar sein, weshalb etwa Wahlzellen, -urnen oder -kuverts zur
Verfügung stehen;
5.) Persönliches Wahlrecht: niemand kann sich bei der Wahl vertreten lassen, es sei
denn, eine starke Behinderung liegt vor;
6.) Unmittelbares Wahlrecht: die Wahl von Repräsentanten erfolgt direkt, etwa mit der
Vergabe einer Vorzugsstimme, und nicht über Wahlmänner wie in den USA;
Während auf Bundes- und Landesebene nur österreich ische Staatsbürgerinnen das
Wahlrecht besitzen, können auf Gemeindeebene auch Bürgerinnen aus der Europäischen
Union zur Wahl gehen und eine wahlwerbende Partei wählen, die letztlich ihre Interessen im
Rathaus bzw im Gemeindeamt vertritt. Neben der Wahl von Repräsentanten als indirekte
Demokratie bestehen in Österreich auch drei Formen der direkten Demokratie, wobei das
Volk unmittelbar und direkt mitbestimmt: Volksabstimmung, Volksbefragung und
Volkbegehren. Allerdings ist lediglich die Volksabstimmung tatsächlich auch für das
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Parlament bindend. Sie ist zwingend durchzuführen wenn es zu einer Änderung der
Verfassungsprinzipien kommt, womit das Volk eine kontrollierende politische Machtstellung
einnimmt.
Die demokratischen Verfassungsprinzipien Österreichs
Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) schreibt fest, dass Österreich eine
demokratische Republik ist, in der das Recht vom Volk ausgeht.
Alleine der Umstand, dass in einer Verfassung auf die Demokratie hingewiesen wird, kann
als Kriterium für einen demokratischen Staat nicht gelten. Diesbezüglich werden anhand der
fünf Grundprinzipien der österr. Verfassung in aller Kürze die weiteren Voraussetzungen
einer funktionierenden Demokratie dargestellt:
1.) Demokratisches Prinzip: es legt einerseits die politische Freiheit der Bürgerinnen, am
politischen Prozess teilzunehmen, fest und nimmt andererseits die staatlichen
Organe für ihr Handeln in die Verantwortung, weshalb es gesetzlich geregelte
Verfahren benötigt, die von Bürgerinnen und Institutionen gleichermaßen einzuhalten
sind.
2.) Republikanisches Prinzip: es bestimmt, dass das Staatsoberhaupt der/die
Präsidentin ist; die Amtszeit beträgt maximal zwölf Jahre; die Bezeichnung Republik
(Iat. "res publica") meint die staatliche Verpflichtung der "gemeinsamen Sache" im
Sinne des Gemeinwohls gegenüber dem Volk;
3.) Rechtstaatliches Prinzip: im Verhältnis des einzelnen Menschen zum Staat soll
anstelle von Herrschaft durch Machtdemonstration, Willkür und Gewalt die
verbindliche Kraft des Rechts treten, weshalb die Macht des Staates begrenzt wird.
"Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grundlage der Gesetze ausgeübt
werden." (Artikel 18 B-VG);
4.) Gewaltenteilendes Prinzip: die Trennung von Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung
(Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) soll gegenseitige Kontrolle ermöglichen,
Machtmissbrauch verhindern und die Freiheiten aller sichern;
5.) Bundesstaatliches Prinzip: Österreich besteht aus neun Bundesländer, die über den
Bundesrat an der Gesetzgebung für den gesamten Bund mitwirken und zum Teil ihre
eigenen Kompetenzen in der Gesetzgebung und in der Verwaltung haben;
Diese Prinzipien können ohne Einbindung des Volkes nicht abgeändert, sondern lediglich im
Sinne der Meinungsfreiheit im gesellschaftlichen Diskurs oder auf parteipolitischer Ebene in
Zweifel gezogen werden. Gerade über das Verhältnis von Islam und Demokratie wird viel
gesprochen, weil Menschen aufgrund der unterschiedlichsten Informationen, die sie erhalten,
noch mehr Fragen haben und Muslime vermehrt verunsichert werden. In einer Demokratie
sind alle Meinungen erlaubt, sofern sie nicht die nationale und öffentliche Sicherheit,
Ordnung, Gesundheit und Moral, etc. (Artikel 10 EMRK) gefährden und dadurch zu
beschränken sind. Durchaus gibt es marginale islampolitische Gruppierungen, die das
demokratische Herrschaftsmodell ablehnen, weshalb es umso wichtiger ist, im Folgenden
das islamische Herrschaftsverständnis in Grundzügen darzustellen.
Die Entwicklung eines politischen Systems im Islam
Wertebezogene Grundsätze als politische Theorie
Die Entwicklung der Demokratie in Ländern mit muslimischen Mehrheitsgesellschaften folgt
einem ähnlichen Zeitrahmen wie in westlichen Ländern. Einige der Werte und Prinzipien, die
das heutige demokratiepolitische System prägen, spielten bereits vor dem 20. Jh. eine
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zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben und im Verhalten vieler Muslime rund um die
Welt. Nicht zuletzt deshalb, weil sie durch den Propheten Muhammad vorbildlich vorgelebt
wurden und man sie darüber hinaus auch dem Qur'an entnehmen kann.
Eine exakte und einheitlidle Ausgestaltung einer politischen Theorie findet sich weder im
Qur'an noch in der Sunna. Aus diesen beiden Primärrechtsquellen lassen sich jedoch
bestimmte Werte und Prinzipien, wie das Prinzip der Gerechtigkeit des Herrschers, die
gegenseitige Konsultation, die Chancengleichheit und die Gleichberechtigung, die aktive
Teilnahme am politischen Prozess, das kritische Denken und die Bildung finden, die im
anschließenden Teil "Demokratie als Teil eines Wertesystems im Islam" ausführlicher
behande~ werden.
Muslime sind seit jeher aus den Grundprinzipien der islamischen Lehre angeha~en, alle
Menschen in gleicher Weise zu respektieren und allen Menschen die gleichen Rechte für
ihre individuelle Lebensgestaltung innerhalb des gesetzlichen und gesellschaftlichen
Rahmens zu ermöglichen. Dasselbe gilt für jene Leute, die sich entschieden haben, am
politischen Prozess der Entscheidungsfindung im Sinne der gegenseitigen Konsultation und
an der Entscheidungsbildung im Sinne der Beschlussfassung teilzunehmen. So ist der
Anschluss an politische Parteien, das Festhalten an politischen Positionen und letztlich die
Stimmabgabe von besonderer Bedeutung, da den Bürgerinnen der politische Einfluss zur
Schaffung von Gesetzen garantiert wird, um die staatliche und gesellschaftliche Struktur zu
regeln. Die Etablierung des Islam brachte somit im 7. Jh. n. Chr. die ersten demokratischen
Spuren in der Tradition des Propheten mit sich.
Die Führung der islamischen Gemeinde durch den Propheten
Der Islam war in seiner Entstehung eingebettet in die Stammesgesellschaften Arabiens, in
denen vor allem anarchische und separatistische Tendenzen vorherrschten. Der Prophet
wusste damals genau, dass es illusorisch gewesen wäre, diese Gesellschaften durch eine
völlig neue Gesellschaft zu ersetzen, weshalb er stattdessen die Föderation der arabischen
Clans und Stämme anstrebte. Innerhalb kürzester Zeit gelang es Muhammad aufgrund der
mehr oder weniger freiwilligen Assoziierungen mit den verschiedenen Beduinenstämmen,
das in Medina begonnene islamische Staatswesen auf ganz West- und Zentralarabien
auszuweiten. Oberhaupt war der Prophet als "Gottes Gesandter".
Um sich seiner Anhängerschaft sicher sein zu können, gebrauchte er für das
Vertrauensversprechen der ersten Muslime ein vorislamisches Stammesritual, das als
Treueschwur (arab. al Bai'a) und somit als Versprechen der Gefolgschaft und Loyalität
gegenüber einemIr Anführerln zu verstehen ist. Dieses Ritual wiederholte der Prophet zu
bestimmten Anlässen, wie etwa bei den beiden Agaba-Versprechen. Das erste Versprechen
galt als zeremonielles Glaubensgelübde und in der Folge als mündliches Versprechen den
grundsätzlichen Vorschriften des Islam, wie der Glaube an die Einheit und Einzigkeit Gottes
(arab. Tauhid), das Gebot gute Taten zu vollbringen, das Verbot zu stehlen, Unzucht zu
begehen, Kinder zu töten oder sich gegenseitig zu verleumden. Dieser Treueschwur (siehe
Qur'an 60:12) wird "bai'at al nisa'" (Treueeid der Frauen) genannt, weil zur Zeit der
Eroberung Mekkas der Prophet den Frauen einen ähnlichen Eid abgenommen hat. Ein Jahr
später im Jahr 622 hat der Prophet an derselben Stelle weiteren Muslimen den Treueschwur
abgenommen, in welchem die Muslime dem Propheten versprachen, ihn mit ihren Leben zu
verteidigen, wenn es notwendig sein sollte. Hinzu kommt der gottgefallene Treueeid an den
Propheten, der auch im Qur'an 48:18 verankert ist.
Der Prophet hat sich selbst mit vorislamischen Ritualen und strenger Prinzipien zur
Machtausübung beholfen und ein vorbildliches Leben als Bürger und Führer gelebt, aber er
hat kein bestimmtes politisches System hinterlassen, weshalb schon kurz nach seinem Tod
etliche Streitigkeiten und Konflikte begannen.
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Herrschaftstradition nach dem Tod des Propheten
Nach dem Tod des Propheten im Jahr 632 begannen die ersten Streitigkeiten um die
Nachfolge, aus welchem Grund sich die Anhänger nach nächtlicher Debatte darauf einigten,
dass ein Stellvertreter gewählt werden müsste. Daraufhin wurde von einer größeren Gruppe
der erste Khalif Abu Bakr gewählt, der jedoch vielmehr deshalb gewählt worden sein dürfte,
weil er von Muhammad noch zu Lebzeiten zum Führer seiner Abschiedswallfahrt gemacht
und er auch zum Vorbeter (arab. Imam) während seiner Todeskrankheit bestimmt wurde.
Nur zwei Jahre im Amt, bestimmte Abu Bakr vor seinem Tod im Jahr 634 den zweiten
Khalifen Umar ibn al Khattab. Auf ihn folgte Uthman Ibn Affan und auf ihn dann Ali Ibn Abi
Talib. Noch heute wird darüber gestritten, ob die Wahl richtig war. Während bei den Sunniten
der erste Führer im Sinne der islamischen Gemeinde Abu Bakr war, war bei den Schiiten der
erste Führer Imam Ali Ibn Abi Talib, weil nach ihrer Sicht der Prophet in Ghadir Chum Ali
zum Nachfolger bestimmte.
Die Mehrheit der ersten muslimischen Führer machten sich das Ritual des Treueschwurs zu
Nutzen und legitimierten auf der Grundlage der Bai'a ihre Herrschaft, um das Volk durch
Vertrag zur Loyalität zu bewegen und um Herauszufinden, wer die Führung nicht
anerkannte. Wem dieser Führungsanspruch zugesprochen wurde, der hatte eine gewisse
Verantwortung gegenüber dem Volk zu tragen. Konnte ein Anführer dieser Verantwortung
nicht gerecht werden, wurde ihm der Führungsanspruch aberkannt. Heute wird dieses Ritual
nicht mehr praktiziert.
Nichtsdestotrotz könnte ein Treueschwur heute nicht einfach persönlich von den einzelnen
Bürgern eines Staates abgenommen werden. Und dennoch liegt speziell hierin eine gewisse
Grundlage zur Begründung einer notwendigerweise durchzuführenden Wahl im Sinne der
Zustimmung oder Ablehnung bestimmter Oberhäupter aus islamischer Perspektive.
Demokratie als Teil eines Wertesystems im Islam
Im Folgenden werden keine Verfassungsbestimmungen einzelner islamisch geprägter
Staaten aufgezählt, sondern es wird anhand einer groben Gliederung ein Konstrukt in sich
schlüssiger Themengebiete vorgestellt, das die Vorstellungen von Muslimen und
Musliminnen von Gemeinschaft und Gesellschaft, vom guten Leben und von guter
Regierungsführung wiederspiegelt. Jeder einzelne Punkt entspricht einer Notwendigkeit zur
Etablierung eines demokratischen Systems und findet sich im islamischen Wertesystem
wieder, auch wenn die Realität heute in vielen rruslimischen Ländern anders aussieht.
Gerechtigkeit und Verantwortung als oberstes Prinzip
Eine verantwortungsvolle Regierung kümmert sich nicht nur um seine Bürgerinnen und
deren Wohlbefinden, sie fordert auch, dass sie ihren Pflichten nachkommen und die Rechte
anderer respektieren. Der Islam verlangt von Muslimen ähnlich der "Goldenen Regel", dass
sie ihre Mitmenschen in einer Weise behandeln, wie sie selbst erwarten behandelt zu
werden, und dass ihre Rechte und die Rechte anderer gewährleistet werden. Die Ziele liegen
demnach in der Erhaltung des gerechten und fairen Umgangs unter den Menschen. Der
folgende Vers betont zusätzlich die Bedeutung der Gerechtigkeit im Zusammenhang mit der
Frömmigkeit:
"0 ihr, die ihr Glauben erlangt habt! Seid immer standhaft in eurer Hingabe an Gott,
Zeugnis gebend für die Wahrheit in aller Gerechtigkeit; und lasst niemals Hass auf
irgendeinen euch in die Sünde führen, von der Gerechtigkeit abzuweichen. Seid
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gerecht: dies ist dem am nächsten, gottesbewusst zu sein. Und bleibt euch Gottes
bewusst: wahrlich, Gott ist all dessen gewahr, was ihr tut." (Qur'an 5:8)
Wie daraus deutlich erkennbar ist, ist für Muslime der zwischenmenschliche Umgang von
gerechtem Handeln geprägt, unabhängig davon, ob Unterschiede zwischen ihnen bestehen.
Die Wahrung der Gerechtigkeit gilt als eine moralische Verantwortung, die nicht nur
innerhalb der Gemeinschaft sondern vor allem auch vom Staat gegenüber seinen
Bürgerinnen zur Durchsetzung beanspruchter Rechte einzuhalten ist
,,0 ihr, die ihr Glauben erlangt habt! Seid immer standhaft im Wahren der
Gerechtigkeit, Zeugnis gebend von der Wahrheit um Gottes Willen, selbst wenn es
gegen euch selbst oder eure Eltem und Verwandten sei. Ob die betreffende Person
reich oder arm sei, Gottes Anspruch hat Vorrang gegenüber (den AnsplÜchen von)
einem jeden von ihnen. Folgt denn nicht euren eigenen Wünschen, damit ihr nicht
von der Gerechtigkeit abweicht: denn wenn ihr (die Wahrheit) entstellt oder zu
bezeugen verweigert, siehe, Gott ist all dessen gewahr, was ihr tut" (Qur'an 4:135)
"Wahrlich, die von Gott am meisten geliebten Menschen am Jüngsten Tag und die
Ihm am Nahesten sind, sind die gerechten Anführer. Die von Gott meist gehassten
Menschen und die Ihm am Entferntesten sind, sind die tyrannischen Anführer." (AI
Tirmidhi, Jami' AI Tirmidhi, 15, 1329)
Der folgende Hadith spezifiziert die Arten und Ebenen der Verantwortlichkeiten, die Muslime
für alle Menschen zu tragen haben, inklusive jener Menschen, die einem nah sind, wie
Verwandte, Freunde oder Feinde, etc.:
Imam Ali sagte: "Für deinen Bruder, biete ihm dein Blut und dein Vermögen; für
deinen Feind deine Gerechtigkeft und Anständigkeit, und generell für die anderen
Menschen deine Freude und dein Wohlgefallen" (AI Madschlisi, Bihar al Anwar, 78,
§Q)
Im folgenden Hadith wird das Ausmaß der Sorgfalt und Verantwortung, die Muslime für
andere aufbringen, mit dem eines Hirten verglichen:
Abdullah ibn Umar berichtete, dass der Prophet sagte: "Jeder von euch ist ein Hirte
und jeder von euch ist für seine Herde und für die Bedürftigen verantwortlich." (AI
Tirmidhi, Jami' AI Tirmidhi, 23, 1709)
Ein Hirte kümmert sich um seine Herde und ist für das Wohlbefinden der gesamten Herde
verantwortlich. Wird er dieser Verantwortung nicht gerecht, verliert er den Zugang zur Milch,
zur Wolle, zur Haut und zum Fleisch der Herde. Diese metaphorische Darstellung der
integral verbundenen Verantwortlichkeit in Bezug auf die Bürgerinnen in demokratischen
Gesellschaften zeigt, dass Muslime im Umgang mit anderen Menschen ihrer Verpflichtung,
Verantwortung zu tragen, nachkommen müssen. Wenn ein Muslim an der Verantwortung
scheitert, die Rechte der anderen zu respektieren und für ihr Wohlbefinden zu sorgen, dann
gibt er auch sein Recht auf, dasselbe von anderen zu erwarten.
Die Einhaltung von Recht und Ordnung
Loyale, aufrichtige und gute Staatsbürgerinnen halten die Gesetze ein und versuchen Recht
und Ordnung aufrechtzuerhalten. Der Islam fordert daher Muslime auf, gesetzes- und
vertragstreue Bürgerinnen in den Ländern zu sein, in denen sie leben. Das schließt
zuvorderst das vernunftgesteuerte Verhalten mit ein, um die guten von den schlechten Taten
zu erkennen, wie dies etwa aus Qur'an 16:90 hervorgeht:
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"Siehe, Gott gebietet Gerechtigkeit und das Tun des Guten und Großzügigkeit
gegenüber (den) Mitmenschen; (und) Er verbietet alles, was der Vernunft
zuwiderläuft, wie auch Neid; und Er ermahnt euch (wiederhoIQ, auf dass ihr (all dies)
im Gedächtnis behalten möget. "
Die Priorität des Gebrauchs der Vernunft wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die im
Qur'an verpflichtenden und empfohlenen Handlungen einzuhalten sind und von jenen
Handlungen unterschieden werden können, die der Glaubensfreiheit zuwiderlaufen.
Die nächste Überlieferung erinnert Muslime, nicht nur die Richtlinien einzuhalten, die der
Qur'an vorschreibt, sondern auch die positiven und negativen Einflüsse ihrer eigenen
Handlungen zu berücksichtigen:
"Liebe die Menschen wie du dich selbst liebst. Schämst du dich nicht zu sehen, dass
dein Nachbar deine Rechte respektiert, du aber seine Rechte weder anerkennst noch
respektierst?" (AI-Kulavni, AI Kari. 10. 63§)
In einer demokratischen Gesellschaft sind Gesetze niedergeschrieben, um den Frieden und
die Sicherheit zu erhalten und um die Rechte der anderen zu schützen. In gleicher Weise
schreibt der Qur'an den Menschen vor, gerecht und großzügig zu sein, das Richtige zu tun
und seinen Mitmenschen zu helfen und ihre Rechte zu respektieren, weil dies ein Weg ist,
der über freundschaftliche Beziehungen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur
Sicherung eines friedlichen Miteinanda-s führt.
Das Treffen fundierter Entscheidungen und verantwortungsvolles Handeln
Die Bürgerinnen versuchen die in den unterschiedlichsten Situationen existierenden Risiken
zu erkennen und zu verstehen, und wie man sich in diesen Situationen beim Treffen von
Entscheidungen verantwortungsvoll verhält. Demzufolge wird von Muslimen erwartet, dass
sie sich über die Situationen, denen sie in ihrem täglichen Leben begegnen, vollkommen
bewusst sind und wissen, wie man in der jeweiligen Situation angemessen handelt. Damit
diese Ansprüche erfüllt werden können, ist vor dem Fällen der Entscheidung, vor dem
Aussprechen des Urteils oder vor der Umsetzung der Handlung einerseits eine umfassende
Informationsbeschaffung und die Füllung von Wissenslücken sowie andererseits die
Berücksichtigung jedweder Konsequenzen unumgänglich. Eine solche Einstellung geht
unmittelbar mit dem noch zu behandelnden Streben nach Wissen im Sinne der Erforschung
der Wahrheit einher.
,,[. . .] Sag: Können diejenigen, die wissen, und diejenigen, die nicht wissen, für gleich
erachtet werden? Aber nur diejenigen, die mit Einsicht versehen sind, bedenken
dies!" (Qur'an 39:8-9)
"Streben nach Wissen und lebenslanges Lernen ist eine Pflicht für Muslime." (Ibn
Madscha, Muqaddima, 17)
Dieser Vers und dieser Hadith ermutigen Muslime Wissen zu erwerben und alles zu
untersuchen, was um sie herum ist. Es erklärt, dass jene, die durch das Lesen, Forschen,
Erkunden und durch das Suchen und letztlich sorgfältige Verstehen der gefundenen Fakten
bessere Menschen sind und von Gott bevorzugt werden. Wie wichtig es ist, beim Generieren
neuer Erkenntnisse und vor der Entscheidungsfindung gewissenhaft das erworbene
Differenzierungsvermögen zu verwenden, zeigt der nachstehende Vers. Denn dieser weist
darauf hin, dass man Menschen begegnen wird, die bewusst oder unbewusst ihr potentiell
schädliches (Un)Wissen und ihre Ideen verbreiten bzw weitergeben. Der Erwerb von
Informationen aus unzuverlässigen Quellen ist zur eigenen Sicherheit und zum Schutz der
anderen unbedingt zu verhindern.
8
,,0 ihr, die ihr Glauben erlangt habt! Wenn irgendeine ungerechte Person mit einer
(verleumderischen) Nachricht zu euch kommt, gebraucht eure Unterscheidungsfähig­
keit, das ihr nicht unwissentlich Leute verletzt und danach mit Reue erfüllt seid über
das, was ihr getan habt. " (Qur'an 49:6)
Der Qur'an weist die Muslime also an, vor dem Treffen von Schlussfolgerungen alle Informa­
tionen vollständig zu untersuchen, damit man nicht in die Falle tappt und ohne Garantie einer
seriösen Quelle an jeden Beweis glaubt. Muslime sollten im Falle der Ungewissheit und
Unsicherheit immer (hinter)'fragen, wie dies etwa der folgende Hadith betont:
"Das Heilmittel für Unwissenheit ist zu fragen." (Abu Dawud. Sunan Abu Dawud. 1.
336)
Um fundierte Entscheidungen treffen zu können bedarf es notwendigerweise eines Wissens,
dessen Quellen vertrauenswürdig sind. Anhand der Kenntnis der Quelle bestimmt sich
gleichwohl die Genauigkeit dieser Information. Von Muslimen und generell Bürgerinnen einer
demokratischen Gesellschaft wird verlangt, gut von böse unterscheiden zu können und
aufgrund der Neugier und des Strebens nach Wissen, fundierte Entscheidungen zu treffen
und verantwortungsvoll zu handeln.
Das Streben nach Wissen
Ein weiteres islamisches Prinzip, das vorhin bereits angeschnitten wurde und für alle
Muslime von größter Bedeutung ist, ist das Streben nach Wissen:
Derjenigen, der den Weg der Erkenntnis verfolgt, wird von Gott einen einfachen Weg
ins Paradies vorfinden. [. . .] (Muslim, Sahih Muslim, 48. 2699a)
Darüber hinaus soll der folgende Qur'anvers verdeutlichen, dass sich Muslime bei
Unwissenheit stets daran erinnern sollen, die Quelle ihrer Erkenntnisse gründlich auf ihre
Stichhaltigkeit und Sorgfältigkeit zu wählen.
Denn (selbst) vor deiner Zeit (0 Muhammad), sandten Wir niemals (als Unsere
Gesandten) irgendwelche außer (sterbliche) Männer, denen Wir eingaben - darum
(sag den Leugnem der Wahrheit): Wenn ihr dies nicht wisst, fragt die Anhänger
früherer Offenbarung [. . .]. (Qur'an 21:7)
Dadurch sind Muslime stets angehalten, bei Unwissenheit sach- und fachkundige Personen
zu fragen, um ihrer Unkenntnis und ihrer Ahnungslosigkeit entgegenzutreten. Die Sorge um
die Richtigkeit des gesammelten Wissens und um die Vertrauenswürdigkeit der Quelle wird
in dieser Überlieferung explizit ausgedrückt:
Imam AI Sadiq sagte: "Kümmere dich um dein Wissen und sei vorsichtig, von wem du
es erhältst." (AI Madschlisi, Bihar al Anwar, 2. 92)
Hinsichtlich der Wissbegierde nennt der Qur'an ein paar Themen, um das Interesse der
Menschen etwa in Bezug auf die Merkmale von Objekten, ihrer Umgebung, Herkunft und
Funktionsweise zu wecken.
"Schauen sie (welche die Auferstehung leugnen) denn niemals auf die
wasserträchtigen Wolken (und beobachten nicht) wie sie erschaffen sind? Und auch
den Himmel, wie er hoch erhoben ist? Und auf die Berge, wie fest sie aufgerichtet
sind? Und auf die Erde, wie sie ausgebreitet ist?" (Qur'an 88:17-20)
9
Um Wissen von klein auf zu erlangen, herrscht in europäischen und muslimischen Ländern
heute Schulpflicht, denn gerade die Schule ist der ideale Ort, die vielfältigen Fähigkeiten von
Kindern zu fördern und weiterzuentwickeln, um eine vernünftig denkende, kritisch
hinterfragende und mit Urteilsvermögen ausgestattete Gesellschaft zu etablieren. Nur mit
diesen Fähigkeiten können proaktive und wohltätige Mitglieder eine Gesellschaft formen. Im
Sinne eines dynamischen Prozesses ist für Muslime auch die kritische Hinterfragung der
elterlichen Kenntnisse von Bedeutung, um die eigenen Traditionen immer wieder neu zu
denken. Verdeutlicht wird dies mit der Botschaft an jene, die nicht begreifen wollen:
Und wenn man zu ihnen sagt: "Kommt her zu dem, was Allah (als Offenbarung)
herabgesandt hat, und zum Gesandten", sagen sie: "Unsere Genüge ist das, worin
wir unsere Väter (vor)gefunden haben." Was denn, auch wenn ihre Väter nichts
begriffen und nicht rechtgeleitet waren? (Qur'an 5:104)
Die Fähigkeit liegt demzufolge in der Erkenntnis, welche Handlungen nützlich und zu
befürworten sind und welche Handlungen schädlich und deshalb abzulehnen sind. Dafür ist
neben dem Elternhaus die Schule der richtige Ort, an dem zusätzlich zum Wissenserwerb
der Dialog gefördert, zwischenmenschliche Beziehungen gestärkt und der Aufbau neuer
Beziehungen ermöglicht wird.
Die Förderung des Dialogs und der Aufbau von Beziehungen
Zwei weitere Bereiche, die für Muslime im Bereich des Demokratieverständnisses eine
wesentliche Rolle spielen, sind die Förderung des produktiven Dialogs und der Aufbau
gesunder zwischenmenschlicher Beziehungen. In beiden Fällen sind die Grundvoraus­
setzungen das Zuhören und das Verstehen wollen, damit man in Beziehungen zu anderen
zu einem gemeinsamen Verständnis gelangt. Muslime sind angehalten, fruchtbare und
freundliche Dialoge mit anderen zu führen und bedeutungsvolle Beziehungen mit anderen
aufzubauen, inklusive mit jenen Menschen, die nicht denselben Glauben oder Hintergrund
haben als sie selbst. Dies drückt sich auch im Qur'an wie folgt aus:
,,[. ..] und ihr sollt Gutes tun euren Eltem und euren Verwandten und den Waisen und
den Armen; und ihr sollt zu allen Leuten auf gütige Weise sprechen; und ihr sollt
beständig das Gebet verrichten; und ihr sollt ausgeben aus Mildtätigkeit. [. . (Qur'an
2:83)
.r
Dieser Vers ruft alle Muslime auf, Freundlichkeit bzw Liebenswürdigkeit in
zwischenmenschlichen Beziehungen walten zu lassen. Die Wichtigkeit dieser Aufforderung
lässt sich daran erkennen, dass sie in einem Atemzug mit dem Gebet und der Wohltätigkeit
genannt wird.
"Aber schmäht nicht jene (Wesen), die sie anstelle Gottes anrufen, damit sie nicht
Gott schmähen aus Gehässigkeit und in Unwissenheit: denn wir haben jeder
Gemeinschaft ihr eigenes Tun fürwahr gefällig erscheinen lassen. [. . (Qur'an 6:108)
.r
Dieser Vers erinnert Muslime, dass sie nicht kritisieren sollen, was anderen Leute wichtig ist
oder was sie verehren, denn dieses Verhalten kann wieder auf Muslime zurückfallen und sie
selbst treffen. Gottgefallen bedeutet auch Akzeptanz und Respekt gegenüber
Andersgläubigen, immerhin hat Gott all die verschiedenen Gesellschaften und
Gemeinschaften samt ihren Werten und Vorstellungen erschaffen. Der nachfolgende Hadith
verbreitet die Idee zur Förderung des Dialogs und des einander Verstehens, wozu die
Eigenschaften Güte und Geduld im Umgang mit anderen Menschen bedeutend sind:
10
"Man kann die Vollkommenheit des islamischen Glaubens aufgrund der Tatsache
erkennen, dass darauf verzichtet wird, unnötig zu reden oder gar zu streiten, und
anstatt dessen geduldig und gLimütig ist." (Tabarsi, Mishkat ul Anwar, 1294)
Freundlidlkeit oder Stille sind zwei Optionen, die Muslime in Interaktion mit anderen
Menschen einhalten sollen, wie aus der folgenden Überlieferung ersichtlich ist
"Wer auch immer an Gott und den Jüngsten Tag glaubt, spricht freundlich oder bleibt
still" (AI Bukhari, Sahih Bukhari, 18, 1511)
Muslime sind aufgefordert, Dialog zu erleichtern anstelle Dialoge zu behindern. Dieser
Ansatz ermöglicht es ihnen, gesunde und nutzbringende Beziehungen aufzubauen und
eigene Vorurteile abzubauen, ob auf zwischenmenschlicher Ebene oder auf der Ebene
zwischen Bürgerinnen und Staat.
Gegenseitige Konsultation und gemeinschaftliche Entscheidungsfindung
Demokratische Systeme fordern von ihren Bürgerinnen die Mitwirkung und die gegenseitige
Beratung bei der Entscheidungsfindung, die nur in enger Zusammenarbeit unter
Einbeziehung einander akzeptierender Meinungen, Vorschläge und Perspektiven sowie im
Einverständnis gemeinsam gefundener Kompromisse gelingen kann. Sofern eine
gemeinsame Entscheidung nicht gefunden werden kann, sind trotzdem die gegenteiligen
Vorstellungen und die Meinungsverschiedenheiten hinzunehmen und zu tolerieren. So
haben sich auch im Islam die Muslime um den Dialog mit den anderen, in weiterer Folge um
die Beratung und schließlich um Kompromisse zu bemühen, damit eine befriedigende
Lösung für alle erreicht werden kann. Der folgende Vers bietet dementsprechend eine
islamische Perspektive zur Konsultation und Entscheidungsfindung:
"Und es war durch Gottes Gnade, dass du (0 Prophet) sanft mit deinen Anhängem
umgegangen bist: denn wenn du schroff und hartherzig gewesen wärest, hätten sie
sich fürwahr von dir getrennt. Verzeihe ihnen denn und bete, dass ihnen vergeben
werde. Und berate dich mit ihnen in allen Angelegenheiten von öffentlichem
Interesse; dann, wenn du über eine Handlungsweise entschieden hast, setze dein
Vertrauen auf Gott: denn, wahrlich, Gott liebt jene, die ihr Vertrauen auf Ihn setzen."
(Qur'an 3:159)
Dieser Vers empfiehlt den Muslimen sanftmütig und behutsam zu sein und nach
Ratschlägen zu suchen, unabhängig davon, ob sie gegenteiliger Meinung sind. Der
nachstehende Vers richtet sich noch direkter an Muslime Konsultationen vorzunehmen:
"Und (gedenkt, dass) was immer euch (nun) gegeben wird, nur für den
(vorübergehenden) Genuss des Lebens in dieser Welt ist - während das, was bei
Gott ist, viel besser und dauerhafter ist.· (Gegeben werden wird es) allen, die Glauben
erlangen und auf ihren Erhalter ihr Vertrauen setzen; und die die grässlicheren
Sünden und Abscheulichkeiten meiden; und die, immer, wenn sie zum Ärger bewegt
werden, bereitwillig vergeben; und die (dem Ruf von) ihrem Erhalter antworten und
beständig das Gebet verrichten; und deren Regel (in allen Angelegenheiten von
allgemeinem Interesse) Beratung untereinander ist; und die für andere von dem
ausgeben, was Wir ihnen als Versorgung bereiten; und die, wann immer sie Tyrannei
heimsucht, sich verteidigen. Aber (gedenk, dass ein Versuch,) Übel zu vergelten,
auch ein Übel werden mag: darum, wer immer (seinem Feind) verzeiht und Frieden
macht, dessen Lohn liegt bei Gott - denn, wahrlich, Er liebt nicht Übeltäter. " (Qur'an
42:36-40)
11
In Qur'an 42:38 'findet sich das arabische Wort "Schura", dessen Übersetzung mit "der
Beratung in allen Angelegenheit von allgemeinem Interesse", aber vor allem dessen Sinn
eine klare Absage an Despotismus ist. Das verlangt jedenfalls eine Beratung zu einzelnen
Meinungen von Menschen mit Kenntnissen, wobei allen Bürgerinnen ein gleiches Recht
einzuräumen ist, ihre Gedanken, Vorschläge und Ideen vorzubringen.
Die gegenseitige Konsultation und die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung ist im Islam
die empfohlene Art und Weise, wie man etwa in der Familie, in der Schule, in den
Gemeinschaften und Gesellschaften, aber auch in der Regierung mit allfälligen
problematischen oder ungelösten Situationen umgehen soll. Es wird von Muslimen verlangt,
sich aktiv zum Wohle der Gemeinschaft zu beteiligen, ob auf lokaler, nationaler über
internationaler Ebene, auf jeden Fall im Sinne der Menschlichkeit.
Die aktive Bürgerschaft
In demokratischen Gesellschaften ist es eine Pflicht der Bürgerinnen, am politischen Prozess
teilzunehmen, sei es in der Schule, auf der Universität, in der Arbeit, bei lokalen, regionalen
oder nationalen Wahlen oder bei der gegenwärtigen Wahrnehmung bzw beim Engagement
globaler Probleme. In ähnlicher Weise wird erwartet, dass Muslime die Einheit untereinander
und innerhalb anderer Gemeinschaften fördern, zum Gemeinwohl der gesamten
Gesellschaft beitragen und sich auf internationaler Ebene für das Wohl der Menschen
einsetzen. Der anschließende Qur'anvers verdeutlicht dies im Sinne der Hilfeleistung, der
Unterstützung des Allgemeinwohls und der Abwendung von Aggressionen:
,,[. . .] Und lasst niemals euren Hass auf Leute, die euch von dem Unverletzlichen
Haus der Anbetung abhalten, euch in die Sünde der Aggression führen: sondern helft
einander vielmehr bei der Förderung von Tugend und Gottesbewusstsein, und helft
einander nicht bei der Förderung von Übel und Feindschaft; und bleibt euch Gottes
bewusst: denn, siehe, Gott ist streng im Vergelten! (Qur'an 5:2)
Gemäß dem obigen Vers wird von Muslimen angenommen, dass sie den Geboten Gottes
folgen soweit sie können. Keinesfalls aber sollten sie Hass schüren oder gar Gewalt
ausüben gegen jemanden, der sie davon abhält diese Anweisungen zu befolgen, weil dies
den priorisierenden Geboten der Friedenserhaltung
und des harmonischen
Zusammenlebens widersprechen würde. Wem es schwerfällt Zurückhaltung zu üben, der
möge dem nächsten Vers besondere Bedeutung schenken, denn die Veränderung täglicher
Lebensumstände beginnt mit der Wandlung seines inneren Selbst.
,,[. . .] Wahrlich, Gott ändert nicht die Lage der Menschen, außer sie ändern ihr inneres
Selbst; und wenn Gott will, dass Leute Übel erleiden (infolge ihrer eigenen üblen
Taten), gibt es keinen, der es abwenden könnte: denn sie haben keinen, der sie vor
Ihm schützen könnte." (Quran 13:11)
Der Prophet erkannte diesbezüglich, dass eine praktische Annäherung nicht immer möglich
sei, weshalb er mit dem folgenden Hadith zwei alternative Möglichkeiten aufzeigte, um mit
solchen problematischen Situationen umzugehen, nämlich entweder sich dagegen
auszusprechen oder, sofern dies unmöglich erscheint, es in seinem Herzen wahrzunehmen:
Abu Sa 'id AI Khudri hörte den Propheten sagen: "Wer auch immer von euch eine
böse Tat sieht, er sollte es verhindern mit seinen Händen. Kann er es nicht, dann
sollte er es mit seiner Zunge verhindern. Kann er dies auch nicht, dann sollte er es
mit seinem Herzen verhindern, denn das ist die schwächste Erscheinungsform des
Glaubens." (Muslim, Sahih Muslim, 1, 79)
12
Eine weitere Überlieferung bezeugt, dass Muslime nicht nur für andere Menschen
Verantwortung tragen sollten, sondern für die gesamte Schöpfung Gottes, wie etwa für Tiere,
Pflanzen und die Umwelt im Allgemeinen:
AU Ibn Abi TaUb sagte: "Sei aufmerksam in der Pflichterfüllung Gottes mit Respekt zu
Seinen Menschen als auch zu Seinen Plätzen, denn wahrlich wirst du verantwottlich
sogar für die Plätze (die du betrittst) und für die Tiere sein. Gehorche Gott und
missachte nicht seine Gebote!" (Nahdsch al Ba/aghah, Sermon, 167)
Der Prophet sagte: "Alle Geschöpfe gehören zur Familie Gottes, und Gott liebt jene
am meisten, die Seine Familie am besten und gütigsten behandelt. " (Ibn Madscha, AI
Nikah, 9, 1977)
Aktive Bürgerschaft bedeutet des Weiteren, das einzuhalten, was man gesagt hat, wie aus
Qur'an 61:2 ersichtlich ist:
,,0 die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut."
Das bedeutet nicht mehr als die Umsetzung der Ankündigung. Jedenfalls aber sollte man
sich aufmerksam und aktiv an den gegebenen Problemlösungen beteiligen, die notwendige
Verantwortung gegenüber anderen Menschen und seiner gesamten Umwelt übernehmen
und die Gesellschaft auf eine bestmögliche und positive Weise beeinflussen. Dies umfasst
auch die Teilnahme am politischen Prozess, ob man selbst politisch tätig wird oder den
Politikerinnen und ihren Programmen die Stimme gibt, damit die nötige Änderung zugunsten
des Allgemeinwohls umgesetzt werden kann.
Die Gleichheit der Menschen und die Geschlechtergleichheit
Einer der wichtigsten demokratischen Prinzipien ist die Gleichheit der Bürger vor dem
Gesetz. Das bedeutet für die politische Partizipation, dass bei der Stimmabgabe jede
Stimme gleich viel zählt und jede Person eine Stimme zu vergeben hat. Dass im Islam alle
Menschen im Sinne der Menschenwürde und Chancengleichheit gleich sind und dieses
Recht auf Gleichheit auch bedeutet, dass alle Bürgerinnen in gleicher Weise an der Wahl
ihrer politischen Vertretung beteiligt sein sollen, geht etwa aus Qur'an 49:13 sowie aus der
Abschlusspredigt des Propheten deutlich hervor. Des Weiteren erinnerte der Prophet seine
Anhänger, dass sie danach streben sollten, in Harmonie und Freundschaft mit allen
Menschen zu leben und auf gar keinen Fall sich selbst als etwas Besseres anzusehen oder
gar sich selbst als höheres Wesen zu empfinden, wie dies im Qur'an 49:11 oder in den
folgenden Überlieferungen Ausdruck findet:
Der Prophet sagte: "Ein Gläubiger kommt mit allen Menschen aus. Es gibt nichts
Gutes in einem Menschen, der niemals versucht mit anderen Menschen
auszukommen oder mit dem die anderen Menschen kein Auskommen finden." (Ibn
Hanba/, Musnad Ahmad, 9198)
Der Prophet sagte: "Gott hat mir offenbart, dass ihr freundlich zueinander sein sollt.
Man sollte sich weder für höher als andere halten noch sich gegenüber anderen
schlecht benehmen." (Muslim, Sahih Muslim, 1, 602)
Der Prophet sagte: "Jemand, der auch nur das Gewicht eines Senfkornes an
Arroganz in seinem Herzen besitzt, wird nicht ins Paradies eintreten. [. . .] Arroganz
bedeutet Verhöhnung und Ablehnung der Wahrheit, sowie die Geringschätzung von
Menschen". (Muslim. Sahih Muslim. 18, 65)
13
Dieses Verhältnis der Gleichheit zwischen Muslime und Nicht-Muslime wirkt sich auch auf
die Achtung der Rechte von Minderheiten aus, die etwa in der Verfassung von Medina zu
finden sind. Weiters schlägt sich dieses Verhältnis auch im Verhältnis von Mann und Frau
nieder, in dem Gleichberechtigung zwischen ihnen herrscht, wie unter anderem im Fall der
Scheidung aus Qur'an 2:228 zu entnehmen ist:
,,[. . .] Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männem)
das gleiche zu, wie (den Männem) gegenüber ihnen. [. .
.r
Wie schon aus Qur'an 4:1 zu erkennen ist, beruht die Gleichberechtigung von Mann und
Frau auf ihrer Entstehung aus "einer einzigen lebenden Wesenheit". Dass die Geschlechter­
gleichheit in demokratischen Gesellschaften heute in vielen Bereichen besteht, ist nicht
zuletzt auf Frauenrechtsbewegungen des 20. Jh. zurückzuführen. Im Islam versuchten
muslimische Frauen schon zu Beginn der ersten Gemeinschaft in Mekka und Medina aktiv
ihre Rechte durchzusetzen, da sie aufgrund des Qur'anstudiums sehr früh bemerkten, dass
der Qur'an an alle Muslime ohne Rücksicht auf das Geschlecht adressiert ist.
"Wahrlich, für alle Männer und Frauen, die sich Gott ergeben haben, und alle
gläubigen Männer und gläubigen Frauen und alle wahrhaft demütig ergebenen
Männer und wahrhaft demütig ergebenen Frauen und alle Männer und Frauen, die
ihrem Wort treu sind, und alle Männer und Frauen, die geduldig in Widrigkeit sind,
und alle Männer und Frauen, die sich (vor Gott) demütigen, und alle Männer und
Frauen, die aus Mildtätigkeit geben, und alle selbstverleugnenden Männer und
selbstverleugnenden Frauen, und alle Männer und Frauen, die auf ihre Keuschheit
achten, und alle Männer und Frauen, die unaufhörlich Gottes gedenken: für (alle von)
ihnen hat Gott Vergebung der Sünden und eine mächtige Belohnung bereitet. "
Neben den gleichen Rechten und Pflichten für Frauen, ist es nicht erstaunlich, dass einige
muslimische Frauen auch das Amt des Staatsoberhauptes innehatten. So regierte etwa
Arwa al Sulayhi den Jemen von 1067 bis 1138 oder Schadschar al Durr in Ägypten im Jahre
1250. Benazir Bhutto war in Pakistan als erste Premierministerin von 1988 bis 1990 und von
1993 bis 1996 im Amt. Als erste Premierministerin regierte auch Khaleda Zia von 1991 bis
1996 und 2001 bis 2006 in Bangladesch, worauf ihr etwas später Scheikha Hasina bis heute
folgte. Tansu Ciller regierte als erste Frau von 1993 bis 1996 in der Türkei und Megawati
Sukarnoputri war von 2001 bis 2004 als erste Frau Staatspräsidentin von Indonesien. Atifete
Jahjaga ist als Präsidenten des Kosovo seit 2011 im Amt. Mame Madior Boye war von 2001
bis 2002 die erste Premierministerin in Senegal und Aminata Toure von 2013 bis 2014 die
erste Ministerpräsidentin. Cisse Mariam Kaidama Sidibe leitete von 2011 bis 2012 zum
ersten Mal als Frau das Amt der Premierministerin von MalL
In diesem Sinne sei noch auf all jene Frauen hingewiesen, die sich aus ihrem qur'anischen
Verständnis heraus für die politischen Rechte einsetzen, die aus traditionellen Gründen
eingeschränkt werden. Dieses Thema wird jedoch ausführlicher in einem eigenen Artikel
über Frauen und Islam behandelt.
Konklusion
So sehr sich zum Teil die Realitäten der heutigen Welt im Hinblick der verschiedenen
Herrschafts-formen unterscheiden, lässt sich anhand der islamischen Theorie samt seinen
Werten und Grundsätzen erkennen, dass eine islamische Regierung im Rahmen des
aufgezeigten islamischen Wertesystems durchaus eine demokratische Staatsführung
befürworten könnte, die im Einklang mit einem instinktiven Gerechtigkeitsempfinden der
Bevölkerung steht und von der menschlichen Vemunft akzeptiert werden kann.
14
Aufgrund der Tatsache, dass es keine einheitliche politische Theorie im Islam gibt und selbst
die ersten Führungspersönlichkeiten gewählt wurden, kann davon ausgegangen werden,
dass im Einklang mit Qur'an 4:58 die kompetenten, gerechten und gütigen Personen aus
den verschiedensten Völkern dieser Erde für die politischen Ämter im jeweiligen Land zur
Wahl stehen, um den einzelnen Prinzipien im Sinne des Allgemeinwohls zu dienen. Denn
"Arroganz, Heuchelei und Egoismus sind Pfeile des Teufels in eure Herzen, weshalb man
eine Strategie zur Verteidigung dieser Attacken entwerfen sollte". (Abd al Qadir al
DschilanilMuhtar Holland. AI Fath ur Rabbani, 150)
M. A. Kramer / M. Rausch
Weiterführende Literatur
AI Fadl Abou, Islam and the Challenge of Democracy (2004)
Asad Muhammad, Die Botschaft des Qur'an (2009)
Cavuldak Ahmet/Hidalgo Oliver/Hildmann Philipp W./Zapf Holger (Hrsg.), Demokratie und
Islam: Theoretische und empirische Studien (2014)
Heller Erdmute/Mosbahi Hassouna, Islam Demokratie Moderne - Aktuelle Antworten
arabischer Denker (1998)
Krämer Gudrun, Demokratie im Islam: Der Kampf für Toleranz und Freiheit in der
arabischen Welt (2011)
Küng Hans, Der Islam - Geschichte, Gegenwart, Zukunft (2004)
Muckel Stefan, Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates (2008)
Lewis Bernard, Die politische Sprache des Islam (2002)
Mitterauer Michael, Parlament und Schura Ratsversammlungen und Demokratieentwicklung
in Europa und der islamischen Welt - Wiener Vorlesungen im Rathaus Band 144 (2009)
Yousefi Hamid Reza, Demokratie im Islam: Analysen-Theorien-Perspektiven (2014)
Empfehlende Links
http://www.politik-Iexikon.at/demokratie/
http://www.demokratiezentrum.org/themen/demokratieentwicklun9
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/islam-lexikon/21488/kalifat
http://www.islamische-zeitung.deliz3.cai?id=13911
http://www.sunnah.com/
15
Islam und Menschenrechte Zum Begriff "Menschenrechte" und ihre Geschichte ••••••••••••••••••.•..•••.•..••.•••••••••.•••....•.••.•••••..••••••••• 2 Was sind IIMenschenrechtell ...................................... ......................................................................... 2 Die Entstehung der Menschenrechte aus westlicher Sicht ............................................ ..................... 2 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) .................................................................... 3 Die Entstehung der Menschenrechte aus islamischer Sicht ........................................................... .. .. 4 Die Verfassung von Medina ................................................................................................................ 5 Einige menschen rechtliche Errungenschaften durch die Entstehung des Islams .............................. . 6 Die Universalität und ihre kulturspezifischen Eigenheiten ••••..••.•.••••••••••.••.•••..•••••.••••••••••.•..•••.•..••..• 6 Die Gründung der UNO und die Menschenrechte nach dem 2. Weltkrieg................ .............. ........... 6 Hat die AEMR für Muslime universale Geltung? ................................................................................ 7 Das menschen rechtliche Verständnis unter Einbeziehung von rationalem Denken .......................... 7 Warum besteht in der islamischen Welt eine Distanz zu der AEMR? ................................................. 7 Die Vielfalt im Islam und die dynamische Auslegung des Qur'an ..... .................................................. 8 Einzelne Menschenrechte unter Heranziehung islamischer und westlicher Quellen: •••.•••••••..••.••.••.• 9 Das Recht auf Freiheit ......................................................................................................................... 9 Das Recht auf leben ............................................................................................................................ 9 Die Religionsfreiheit .......................... ................................................................................................ 10 Recht auf politische Partizipation - gegenseitige Konsultation ........................................................ 11 Das Recht auf Gleichheit ........................................................................................ ........................... 11 Die Würde des Menschen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau ................................... 12 Verbot der Rassendiskriminierung - Chancengleichheit - Kulturvielfalt.. ............................ ............ 13 Konklusion ••••••••.•.••••.••••..•••.••.•••••••••..••.•.•.••••.••...••..•.•••..•......•.•.....•.•••••.•••••••••••••.•••••••••••••••••.•.••.. 14 Weiterführende literatur •••.•.••••••..•.••..•••••...••.•••..•.••.••••..•••••..•••..•••••.....••.••...•.•••..•.•••..••••.••.•••••••• 15 Institut für
Islamische Studien
1
Zum Begriff "Menschenrechte" und ihre Geschichte
Was sind "Menschenrechte"
Der Begriff "Menschenrechte" bezieht sich auf moralische bzw naturrechtliche Prinzipien und
Werte in Bezug auf das staatliche Verhalten gegenüber Mensch und Gesellschaft, das
grundsätzlich unabhängig von Nationalitä~ ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Sprache,
Religion, Titel oder einem sonstigen Status ist. Sie werden häufig als Grundrechte bzw in
Österreich auch als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte für die Bürger eines
Staates verstanden. Die Menschenrechte wurden durch Unterzeichnung der jeweiligen
Staaten zuerst in internationalen Verträgen anerkannt, wodurch sie völkerrechtlich bindend
werden. In Österreich folgt anschließend die Ratifizierung dieser Verträge, bei der die
Umsetzung der normativen Bestimmungen im nationalen Recht vollzogen wird. Vorrangig
sollen die Menschenrechte den Menschen als Individuum mit Rechten ausstatten, die als
Berechtigungen gegenüber Staat und Gesellschaft gelten und die ihm die Abwehr und den
Schutz vor staatlichen Eingriffen ermöglicht. Unter individuellen Menschenrechten versteht
man Abwehrrechte gegenüber staatlicher Autorität, weshalb sie auch Negativrechte
bezeichnet werden, weil die Aussagen mit "Der Staat darf nicht ... " charakterisiert werden
können.
Den Menschenrechten werden vier Attribute zugeschrieben: Sie sind universell, dh immer
und überall anwendbar; sie sind egalitär, dh auf rechtliche, soziale und politische Gleichheit
bedacht oder anders ausgedrückt: "Sie sind für alle gleich". Zusätzlich sind sie
unveräußerlidl, dh ein Mensch kann seine eigenen Rechte nicht abtreten oder zur
Einschränkung freigeben, und letztlich sind sie unteilbar, dh die Rechte sind alle gleichwertig
bzw gleich wichtig und somit gleichermaßen anzustreben.
Damit die Menschenrechte jedoch aufrechterhalten und durchgesetzt werden können,
bedürfen sie einer institutionellen Basis bzw einer gesetzlichen Struktur, die dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit gerecht wird. Die Gesetze sind sowohl von den Bürgern als auch vom
Staat einzuhalten, weshalb eine Gewaltenteilung, in der die Exekutive als
Vollstreckungsorgan von der Judikative als Gerichtsbarkeit und Legislative als
Gesetzgebung getrennt ist, unumgänglich erscheint. Daraus ergibt sich der für die
tatSächliche Existenz der Menschenrechte in einem Staat unmittelbare Zusammenhang von
Norm und Institution, in dem institutionalisierte Kontrollen die praktische Umsetzung
einzelner Bestimmungen garantieren. Dafür sind zwei essentielle Voraussetzungen
notwendig: zum einen muss der Machthaber Macht abgeben, um sich selbst unter Kontrolle
stellen zu lassen und zum anderen muss die politische Kultur das demokratische Prinzip der
Freiheit des Andersdenkenden zulassen. Beispielhaft, dass das seit jeher nur selten der Fall
war, steht etwa in der Präambel der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789,
dass die Unkenntnis, das Vergessen oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen
Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen seien.
Die Entstehung der Menschenrechte aus westlicher Sicht
Die Geschichte der Menschenrechte reicht bis in die griechische Antike zurück, wenn man
zulässt, dass Sokrates, Platon und Aristoteles den Menschen als das Maß aller Dinge neu
definierten und erstmals der Mensch als autonomes Individuum im Spannungsfeld von Staat
und Gesellschaft stand. Das Naturrecht und die gottgegebene Vernunft waren geboren und
fortan die Entwicklung der Menschenrechte nicht mehr aufzuhalten. Vom christlichen Erbe
mit dem Grundsatz der absoluten Willensfreiheit Gottes, der Nächstenliebe und der
Vernunftordnung über den Humanismus der Renaissance zur Aufklärung im Zeitalter der
Revolutionen war es ein weiter Weg. Der Vorläufer des Diskurses der Allgemeinen Erklärung
2
der Menschenrechte (AEMR) von 1948, der natürliche Rechtsdiskurs, entstand also
innerhalb der mittelalterlichen Naturrechtstradition. Wichtige Persönlichkeiten wie Thomas
von Aquin und später John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Immanuel Kant und Thomas
Jefferson, um nur ein paar wenige zu nennen, waren an diesem Diskurs und der
Weiterentwicklung beteiligt. Die Entwicklung der Menschenrechte kann in historischen
Dokumenten zurückverfolgt werden, insbesondere in der Magna Carta Libertatum (1215),
English Bill of Rights (1689), französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789)
und den US Bill of Rights (1791).
Weitere Argumente für die Fortsetzung der Menschenrechtsidee tauchten Mitte des 20. Jh.
wieder auf, wobei es um die Abschaffung der Sklaverei, Folter, Völkermord und
Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der dem Menschen innewohnenden Verletzlichkeit
als auch um die Diskussionen über die Schaffung einer gerechten Gesellschaft ging. Die sich
in
der
Zeit
nach
den
Gräueltaten
des
Zweiten
Weltkriegs
entwickelte
Menschenrechtsbewegung fand ihren Höhepunkt mit der Verabschiedung der AEMR durch
die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris im Jahr 1948. Heute bildet die
Doktrin der Menschenrechte die gemeinsame moralische Sprache des öffentlichen
Diskurses in Friedenszeiten der globalen Gesellschaft.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
Die AEMR besteht aus 30 Artikeln und beginnt mit einer Präambel, die den Zweck der
Erklärung erläutert, wie etwa, dass "dass die Völker [ ... ] die Würde und den Wert der
menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt
und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in
größerer Freiheit zu fördern".
In der AEMR finden sich die Grundlagenprinzipien der Würde, Freiheit, Gleichheit und
Brüderlichkeit, die Rechte des Einzelnen, wie das Recht auf Leben und das Verbot der
Sklaverei, die grundlegende Gesetzmäßigkeit der Menschenrechte und die Mittel, sie zu
verteidigen, die Rechte des Einzelnen in der bürgerlichen und politischen Gesellschaft, die
geistigen, politischen und bürgerlichen Freiheiten, wie die Vereinigungs-, Gedanken-,
Gewissens-, und Religionsfreiheit und etliche soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte.
Die anfängliche Erklärung wurde elf Mal seit 1949 ergänzt:
• der humanitäre Schutz für die Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten in der Vierten
Genfer Konvention 1949,
• die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK 1952) plus Zusatzprotokolle
über die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in Österreich im Verfassungsrang
steht,
• das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1954,
• das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
1969,
• der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1976 (einschließlich
des Rechts auf Leben, der Religions-, Rede- und Versammlungsfreiheit, des
Wahlrechts und des Rechts auf rechtsstaatliche Verfahren und eines fairen
Prozesses,
• der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1976,
• das Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau 1981 (CEDAW),
• das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe 1984,
• das Übereinkommen bezüglich der Rechte des Kindes, in deren zivilen, sozialen,
politischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Belargen 1996,
3
• die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2000 (Vertrag von Lissabon
2009), die ebenfalls im österreich ischen Verfassungsrang steht,
• die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2007 und
• die Resolution über die Menschenrechte bezüglich der sexuellen Ausrichtung 2011
(Pro-LGBT Resolution), die aber noch keinen offiziellen Status eines Zusatzes
aufweist.
Der Prozess der Ergänzung bzw der Anpassung der AEMR umfasst die gegenseitige
Konsultation und Diskussion, vor allem im Falle solcher Resolutionen, die sich mit
kontroversen Themen befassen. Dieser Prozess ermöglicht es ihnen, sich gemeinsam bei
neu vorgeschlagenen Rechten zu beratschlagen, ob diese anerkannt werden sollten und in
welcher Weise die Anerkennung und damit deren Schutz gewährleistet werden kann.
Die Entstehung der Menschenrechte aus islamischer Sicht
Aus islamischer Perspektive wurden zwar keine Menschenrechte im oben genannten Sinne
entwickelt, sondern durch die Offenbarung des Qur'an und den Hadithen des Propheten
Mohammad wurden viel mehr menschliche Werte und Verhaltensweisen gegenüber Gott
und seinen Mitmenschen vermittelt. Der Islam bestimmt seit der Auswanderung nach Medina
bzw seit dem Beginn der islamischen Zeitrechnung (Hidschra) im Jahre 622 das Leben des
Einzelnen in seinen privaten und auch öffentlichen Aspekten, da er den Menschen die
Botschaft von Menschenwürde, menschlichem Wohlergehen und einer idealen Gesellschaft
brachte. Dabei geht es nicht nur um Werte wie Toleranz, Aufrichtigkeit in der Absicht,
Gerechtigkeit, Mitgefühl und Barmherzigkeit, Höflichkeit und Benehmen (Adab) und
Solidarität gegenüber den Mitmenschen, sondern auch um Gesetzes- bzw Vertragstreue, um
nur ein paar zu nennen. Daneben stellte der Islam Konzepte von Ethik, Moral und vom guten
Benehmen vor, die wesentliche Bestandteile der Religion darstellen.
Es stehen also nicht unbedingt Menschenrechte im Mittelpunkt des Islam als vielmehr Werte,
Prinzipien und Grundsätze. Es gibt jedoch durchaus Strukturen dieser Werte und Prinzipien,
die in der folgenden Darstellung einer islamischen Menschenrechtskonzeption gleichen:
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Die Sicherheit des Lebens und Eigentums (Qur'an 6:151 und 26:183)
Der Schutz der Ehre (Qur'an 49:11)
Die Unantastbarkeit und die Sicherheit des Privatlebens (Qur'an 49:12)
Die Sicherheit der persönlichen Freiheit (Qur'an 10:99 und 17: 15)
Das Recht, gegen Tyrannei zu protestieren (Qur'an 4:148 und 26:151)
Freiheit der Meinungsäußerung (Qur'an 22:41)
Vereinigungsfreiheit (Qur'an 3: 103)
Freiheit des Gewissens und der Überzeugung (Qur'an 2:256)
Schutz der religiösen Gefühle (Qur'an 6: 108 und 29:46)
Schutz vor willkürlicher Haft (Qur'an 2:85)
Das Recht auf die Grundbedürfnisse des Menschen (Qur'an 51 :19)
Gleichheit vor dem Gesetz (Qur'an 42: 15 und 16:90)
Die Verantwortungstragenden in der Gesellschaft sind nicht über dem Gesetz
(Qur'an 42:9)
• Das Recht, an Staatsangelegenheiten teilzunehmen (Qur'an 42:38)
Diese Rechte wurden teils auch in der Verfassung von Medina im Jahre 622 oder im
frühzeitlichen Vertrag über die Rechte "Risalah al-Huquq" im Jahre 659 (engl. Treatise of
Laws) niedergeschrieben. Die moderneren islamischen Menschenrechtserklärungen sind
unter anderem die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam" von 1981,
beschlossen vom Islamrat für Europa mit Sitz in London, die "Kairoer Erklärung der
4
Menschenrechte im Islam" (KEMR) von 1990, beschlossen von der Organisation für
Islamische Zusammenarbeit, und letztlich die "Arabische Charta der Menschenrechte" von
2004 als Nachfolgedeklaration von 1994, beschlossen durch die Arabische Liga. Speziell bei
den ersten beiden Deklarationen wird explizit darauf hingewiesen, dass die Schari'a als
Grenze und Auslegungshorizont eine besondere Stellung einnimmt. Das ist insofern
problematisch, als dass die Schari'a als Ordnung Gottes, die Frieden und Gerechtigkeit
schafft, nicht im Einklang mit den universellen Menschenrechten stehen kann, wenn sie sich
im Sinne einer wortwörtlichen Auslegung am Menschen- und Gesellschaftsbild des 7. Jh.
und an den Schriften der Juristen und Theologen des Mittelalters orientiert. Die Arabische
Charta der Menschenrechte von 2004 verweist hingegen nicht auf die Schari'a, dafür auf die
Kairoer Menschenrechtserklärung, weshalb die Idee einer modernen Menschenrechts­
konzeption in einigen islamischen Ländern ad absurdum geführt wird.
Die Verfassung von Medina
Die Verfassung Medinas enthielt Regelungen, die als beispielhafte Grundlage für eine
friedliche Koexistenz dienen und in aller Kürze vorgestellt werden sollen. Insgesamt umfasst
diese Verfassung rund 60 Artikel. Jeder Artikel verfügte über Zuständigkeiten und Rechte
des Einzelnen und der Gruppen in Beziehung zueinander.
Zu den Rechten gehörte etwa der rechtliche Schutz vor Diskriminierung gemäß Artikel 17:
"Keinem Jude wird aufgrund seines Jüdisch-Seins Unrecht getan." Von den Mitgliedern der
Gemeinschaft, Muslime und Nicht-Muslime, wurde der Respekt dieses Rechts in Bezug auf
die anderen Mitglieder erwartet. Artikel 30 schützt speziell das Recht der Juden, um ihre
Religion frei auszuüben und lautet wie folgt: "Die Juden von Banu Awf gelten als eine
Gemeinschaft zusammen mit den Gläubigen. Ihnen wird das Recht auf Religionsfreiheit,
zusammen mit den Muslimen, garantiert. Das Recht wird auf ihre Mitglieder sowie auf sie
selbst übertragen, ausgenommen sind diejenigen, die schuldig an der Unterdrückung oder
der Verletzung von Verträgen sind, denn sie werden das Böse auf sich selbst und ihre
Familie bringen." Wem auch immer dieses Recht gewährt wird, ihm wird im Gegenzug die
Verantwortung auferlegt, dieses Recht allen anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zu
gewähren und zu respektieren.
Eine weitere Aufgabe, die durch die Verfassung auf alle Gemeindemitglieder übertragen
wurde, war die Bereitstellung von gegenseitiger Unterstützung in Zeiten des Krieges gemäß
Artikel 45: "Es soll gegenseitige Unterstützung herrschen gegenüber jenen, die sich im Krieg
mit den Verbündeten dieses Schriftstücks befinden". Gleichzeitig regelt Artikel 45 auch das
Recht auf Hilfeleistung gegenüber anderen Gruppen. Darüber hinaus gewährt die
Verfassung offiziellen Mitgliedsstatus, der die grundlegende Gleichheit für Gruppen und ihre
Mitglieder zusichert. Artikel 58 beispielsweise verleiht den Status der Mitgliedschaft einer
jüdischen Gruppe: "Die Juden von Aws und ihre Verbündeten sollen denselben
konstitutionellen Status erhalten, wie die anderen Parteien dieses Dokuments, mit der
Bedingung, dass sie durch und durch aufrichtig und ehrlich in ihrem Umgang mit diesen
Parteien sind." Schließlich beinhaltet Artikel 28 noch das Zugeständnis zur Meinungs­
verschiedenheit, um Konflikte zu minimieren: "Wer bezüglich dieser Verfassung in einem
Punkt anderer Meinung ist, dessen Anliegen soll vor Gott und Muhammed gebracht werden".
Bemerkenswert ist die große Anzahl an Parallelen mit der UNO-Charta von 1945, in deren
Kapiteln VI bis VIII von der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, von den Maßnahmen bei
einem Bruch des Friedens sowie von regionalen Abmachungen der einzelnen Mitglieder die
Rede ist. Die Verfassung von Medina enthält darüber hinaus erstaunlich viele Ansätze
zeitgenössischer Verfassungen demokratischer Gesellschaften und ähnelt diesen
Verfassungen in ihrer Form, Inhalt und Zielen, allen voran: die Erhaltung des sozialen
Friedens und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens.
5
Einige menschenrechtliche Errungenschaften durch die Entstehung des Islams
Mit Entstehen des Islam begann eine neue Zeitrechnung einer menschenwürdigeren
Behandlung für viele Menschen, ob Frauen, Kinder, Sklaven oder Andersgläubige. In vielen
Suren (zB Qur'an 2:177, 5:89 oder 4:92) wird erwähnt, dass der Loskauf von Sklaven als
gute Tat angesehen wird, woraus geschlossen werden kann, dass der Zweck der
Offenbarung in der Abschaffung der Sklaverei lag. Ein anderes Phänomen dieser Zeit, aus
Armut seine Kinder zu töten, wurde durch Qur'an 6:151 verboten. Für Andersgläubige hat
enthält Qur'an 109:6 die Botschaft: "Ihr habt eure Religion, und ich habe meine Religion."
Gleichzeitig entstanden die ersten Frauenrechte, die sich unter anderem im Ehe- und
Scheidungsrecht, im Erbrecht, im Vertrags- oder Eigentumsrecht niederschlugen. Um ein
Beispiel zu nennen: Qur'an 4:4 und 4:7 brachte den muslimischen Frauen das Recht auf
Eigentum, das etwas später als Grundlage für das Recht der Frauen auf Arbeit diente, um
ihnen entgeltliche Arbeitsverträge zu geben, die Bedingungen dafür selbst zu verhandeln
oder Klagen einzureichen, wenn eines dieser Rechte verweigert wurde.
Die Universalität und ihre kulturspezifischen Eigenheiten
Die Gründung der UNO und die Menschenrechte nach dem 2. Weltkrieg
Die Menschenrechte gewannen erste ernstzunehmende Aufmerksamkeit durch die UNO, die
gleich nach seinem Gründungsdatum 1945 seine Arbeit aufnahm. Seine Ziele liegen in der
Pflege und Unterstützung des internationalen Friedens und der Sicherheit, die
Menschenrechte zu fördern, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen voran zu treiben, die
Umwelt zu schützen und nicht zuletzt die Bereitstellung humanitärer Hilfe in Fällen von
Hunger, Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten.
Bei ihrer Gründung unterstützten 51 Länder die UNO-Charta, die ihren Zweck, ihre
institutionelle Struktur und die Bedingungen der Mitgliedschaft beschreiben. Ihre
Befürwortung war die Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Nur sieben mehrheitlich
muslimische Länder wie Ägypten, Iran, Irak, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und die Türkei
waren mit einbezogen und unter den Gründungsmitgliedern. Dies beruht auf der Tatsache,
dass sich der Rest der heutigen muslimischen Länder zum Zeitpunkt der Gründung noch
immer unter der Kontrolle der europäischen Kolonialmächte befand. Heute sind nur noch vier
aus der Mehrheit von 52 muslimischen Ländern keine Mitglieder: Palästina, die Türkische
Republik Nord-Zypern, die Republik Kosovo und die Westsahara. Dies beruht auf der
Tatsache, dass sie nicht universell als eigenständige und vollständige Staaten anerkannt
sind.
Obwohl diese überwältigende Annahme nahe legt, dass die islamischen Mitbegründer die
Grundsätze und Werte der UNO-Charta, die AEMR sowie das Netz institutioneller Strukturen
fördern, widerspredlen doch einige muslimische Gelehrte der Charta und den
Menschenrechtserklärungen. Ihr Haupteinwand ist, dass diese Dokumente mit westlichen
Bei
der
Vorbereitung
eines
internationalen
Werten
überspannt
sind.
Menschenrechtsgesetzes war die im Jahr 1947 konstituierte Menschenrechtskommission
zwar versucht, Vertreter aus allen Kulturen und Religionen der Welt auf ihrem Ausschuss zur
Verfassung der Charta anzuhören, jedoch wurden die Stimmen der muslimischen Ländern
offensichtlich zu ausreichend berücksichtigt.
6
Hat die AEMR für Muslime universale Geltung?
Es ist wichtig, sich mit Menschenrechten in einem kulturellen Verständnis zu beschäftigen,
weshalb die Frage von zentraler Bedeutung ist, ob die Menschenrechte universelle Geltung
haben, also auch von Muslimen in islamischen Ländern akzeptiert und praktiziert werden
können. Vorweggenommen lautet die Antwort "Ja", wenn Muslime für einen interkulturellen
und kulturübergreifenden Konsens über anerkannte Werte zur Etablierung einer universellen
Menschenrechtstradition offen sind, den Demokratisierungsprozess in ihren Ländern
vorantreiben, den Qur'an in einem dynamischen Prozess unter den neuen gesellschaftlichen
Verhältnissen verstehen und im Sinne des Qur'ans die Würde des Menschen schützen.
Aber sind nicht alle Menschen auf dieser Welt von Gott erschaffen und schon deshalb
gleich? Diese Frage bedeutet nicht, dass Muslime ihre Religion aufgeben sollten. Vielmehr
bedeutet es, dass Muslime ihre Religion kritisch hinterfragen und ihren eigenen Verstand zur
Auslegung von Qur'an und Sunna, wie etwa hinsichtlich Qur'an 49:13, benützen sollen.
Das menschen rechtliche Verständnis unter Einbeziehung von rationalem Denken
Der Qur'an als Buch der Anleitung enthält selbstverständlich Prinzipien einer islamischen
Ethik, die unterschiedliche Interpretationen im Sinne einer lebendigen Wissenschaftstradition
zulassen, um problemorientiertes Denken bei Muslimen anhand der realen Gegebenheiten
und nicht anhand eines starren Textes zu etablieren. Die in der Blütezeit des Islam, zwischen
dem 9. und 12. Jh. n. ehr., vorherrschende Tradition rationalistischen Denkens war unter
anderem von den Mutaziliten und Philosophen wie al-Farabi, Ibn Sina und Ibn Ruschd
(Averroes) geprägt. In dieser Zeit nahm die Vernunft als Quelle des Denkens und Urteilens
die primäre Stellung zur Rechtsauslegung ein. Kultur, Wissenschaft und Forschung
beherrschten
die
gesellschaftlichen
Debatten.
Unterdessen
entwickelte
die
Rechtsphilosophie den Begriff vom denkenden Subjekt, das die Grundvoraussetzung für die
Bestimmung des Menschen als Individuum und für die Ableitung individueller Rechte ist. Die
islamische Orthodoxie verschaffte sich aber bald wieder die Kontrolle über die
Bildungseinrichtungen und unterband den islamischen Rationalismus in den Lernprozessen
der Muslime.
Warum besteht in der islamischen Welt eine Distanz zu der AEMR?
Dass die individuellen Menschenrechte in Teilen der islamischen Welt abgelehnt werden, hat
mehrere Gründe: Erstens, in den islamischen Ländern wurde die Säkularisierung abgelehnt,
weshalb es keine definitive Trennung von weltlichen und religiösen Angelegenheit gegeben
hat. Teilweise haben islamische Länder Verfassungen, deren materielle Rechte im Sinne
einer engen Definition des Begriffes Schari'a inhaltlich aus dem Qur'an entnommen, einem
dynamischen Prozess entzogen und einzementiert werden. Zweitens, bestimmte islamische
Herrscher und Religionsgelehrte propagieren aus einer Opferrolle heraus, dass alles
"Westliche" abgelehnt werden sollte, da die Menschenrechte westlicher und hegemonialer
Natur und deshalb als westliche Werte unmoralisch seien und folglich im krassen
Widerspruch zu den islamischen Werten stünden, wie beispielsweise die Forderung nach
Gleichberechtigung von Frauen. Drittens, spätestens seit Beginn des 21. Jh. tritt etwa die
Organisation der Islamischen Konferenz (OIG) im Rahmen der UNO vermehrt zusammen,
um islamische Positionen hinsichtlich der Menschenrechte zu kommunizieren. Dabei lautet
der Tenor, dass die Menschenrechte vom Westen politisch missbraucht wurden und, dass
Menschenrechte im Islam immer schon enthalten wären.
Eine weitere wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt die islamische Orthodoxie, die
die islamischen Quellen im Verständnis der gesellschaftlichen, sozialen und politischen
7
Ordnung des 7. Jh. auslegt. Beispielhaft für die Unvereinbarkeit mit den individuellen
Menschenrechten seien 'für ein derartiges Verständnis drei Faktoren aufgezählt, die dem
Menschenrechtsverständnis der kulturellen Moderne diametral entgegenstehen: 1. das
Fehlen von Religionsfreiheit und damit der Toleranz im Allgemeinen, 2. die Hilflosigkeit des
einzelnen Individuums gegenüber dem von Kollektiven getragenen Staat und 3. die fehlende
Gleichstellung von Mann und Frau in sehr vielen Bereidlen des Lebens.
Die Vielfalt im Islam und die dynamische Auslegung des Qur'an
Die Etablierung von individuellen Menschenrechten durch einen islamischen Rationalismus
schließt das kollektive Denken im Sinne der Gemeindezugehörigkeit nicht aus, denn die
Annahme von individuellen Berechtigungen gegenüber Mensch und Staat läuft den Pflichten
gegenüber Gott nicht zuwider. Wichtig zu verstehen ist in diesem Sinne auch, dass es einen
einheitlichen Islam bzw ein einheitlidles islamisches Recht nicht gibt, denn die Welt des
Islam ist durch größte Vielfalt und kulturelle Unterschiede gekennzeichnet. Auch die Schari'a
ist in einem dynamischen Prozess zu verstehen, weshalb eine Zementierung dem Geist des
Qur'an widerspricht.
Die Geltung jeder Kultur ist stets lokal, weshalb es viele islamische Kulturen (arabischer
Islam, Indo-Islam, Afro-Islam, etc.) gibt. Die Zeit menschlichen Fortschritts, der Raum
gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Geist kollektiver Genügsamkeit war immer
dynamisch und bleibt auch dynamisch, weshalb Gott von den Menschen unterschiedlicher
Herkunft mit unterschiedlichen Sprachen bestimmt keine statische Auslegung seiner
Offenbarungen verlangt. In Qur'an 49: 13 und 30:22 wird nahegelegt, dass man aus der
Interaktion mit Menschen aus unterschiedlichen Gruppen Mitgefühl und Barmherzigkeit
erprobt und erlernt und somit ein friedliches Zusammenleben möglich macht. Damit hat auch
der Lernprozess Auswirkungen auf die eigene Fähigkeit zur geistigen Entwicklung. Auf diese
Weise kann die Interaktion zwischen Individuen aus unterschiedlichen Gruppen intellektuell
und spirituell bereichernd sein. Aus Qur'an 7:199 lässt sich zudem das Zugeständnis für
kulturelle Normen ausmachen: "Übe gebührende Nachsicht gegenüber der Natur des
Menschen und gebiete das Tun dessen, was recht ist [ ... ]" Dieses Gebot führte zur
Formulierung der fünften Universalmaxime der islamischen Rechtswissenschaft, in der es
heißt: "Kulturelle Nutzung muss das Gewicht des Gesetzes haben."
Der Islam, dessen primären Rechtsquellen (Qur'an und Sunna) von seinen Anhängern im
Verständnis einer dynamischen Gesellschaft und unter Heranziehung des eigenen
vernunftgesteuerten Urteilsbemühen (Idschtihad) auslegt werden, ist dann sehr wohl mit den
individuellen Menschenrechten vereinbar. Erst ein aufgeklärter Islam lässt eine Universalität
der Menschenrechte zu, die auf der Vorstellung von der Menschheit als eine Einheit basiert.
Die Anhänger eines solchen aufgeklärten Islam sind ebenfalls bereit, die traditionelle
Zweiteilung der Welt in Gut und Böse, Gläubige und Ungläubige bzw in Dar al-Islam (Haus
des Islam) und Dar al-Harb (Haus des Krieges) aufzugeben. Gerade für aufgeklärte Muslime
wird es leicht sein, dem Kulturpluralismus im Sinne einer Bindung der Vielfalt an einen
kulturübergreifenden Wertekonsenses, dessen Ziel ein friedliches Miteinander ist, gegenüber
dem Kulturrelativismus, dessen Ziel das Nebeneinander der Kulturen ist, den Vorrang
einzuräumen.
8
Einzelne Menschenrechte unter Heranziehung islamischer
und westlicher Quellen:
Hier sind nur einige wenige Menschenrechte in aller Kürze dargestellt. Auf manche Themen,
wie beispielsweise Frauenrechte und Demokratie, folgt ein eigener Artikel.
Das Recht auf Freiheit
Artikel 1 AEMR: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [ ..]".
Die EMRK verknüpft in Artikel 5 EMRK das Recht auf Freiheit mit dem Recht auf Sicherheit
wobei die Freiheit einem Menschen nur in den gesetzlich geregelten Bestimmungen
entzogen werden darf. Darunter fällt jedenfalls die rechtmäßige Festnahme wegen
Nichtbefolgung eines Gerichtsbeschlusses, die Haft nach gerichtlicher Verurteilung oder
aufgrund einer begründeten Annahme der Begehung einer Straftat oder aber, weil die
Freiheitsentziehung wegen einer Gefahrenquelle (ansteckende Krankheit, Alkohol- oder
Drogenkonsum, Landstreicher) notwendig ist. Jede festgenommene Person muss über die
Gründe der Festnahme informiert werden. Bei ungerechtfertigter Haft oder Festnahme
entsteht ein Schadenersatzanspruch.
Im Islam ist das grundsätzliche Freiheitsverständnis ein integraler Bestandteil des
islamischen Glaubens, in dem der Qur'an in mehreren Stellen davon spricht, dass Menschen
am richtigen Weg sind, wenn sie Sklaven befreien (vgl. Qur'an 90:13 oder 4:92). Der Zweck
dieser Vorschriften liegt in der Beseitigung der Sklaverei und der Vermeidung menschlicher
Unterdrückung. Der zweite Khalif Umar Ibn al-Khattab hat zu den Muslimen einmal gesagt:
"Wie könnt ihr nur Menschen versklaven, obwohl ihre Mütter sie frei geboren haben." Diese
Aussage korrespondiert übrigens mit Artikel 4 AEMR, dass niemand in Sklaverei oder
Leibeigenschaft gehalten werden darf. Im Islam herrscht das Prinzip der Gleichheit in der
Freiheit, das viel mehr als ein Menschenrecht ist und als Recht auf Freiheit nicht explizit
niedergeschrieben steht, denn es setzt die Notwendigkeit des Menschseins voraus, dessen
Würde und Identität im Sinne seiner Freiheit verstanden wird. Allerdings steht in Art 11
KEMR, dass der Mensch frei geboren ist.
Sowohl unter Artikel 20 KEMR ist es verboten, "jemanden ohne legitimen Grund zu
verhaften, seine Freiheit einzuschränken, ihn zu verbannen oder zu bestrafen [ ... ]" als auch
im Artikel 1 KEMR setzen sich arabische Staaten das Ziel, dass künftige Generationen frei
und verantwortungsvoll in einer Zivilgesellschaft leben können [ ... ]".
Das Recht auf Leben
Gemäß Artikel 3 AEMR hat jeder "das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Der Artikel 2 EMRK hingegen kennt zusätzlich einige Vorbehalte, in denen die absichtliche
Tötung eines Menschen durchaus erlaubt sein kann, etwa bei der - in Europa nach dem 13.
Zusatzprotokoll abgeschafften - Todesstrafe, bei einer unbedingt erforderlichen
Gewaltanwendung zur Verteidigung eines Menschenlebens, zur ordnungsgemäßen
Festnahme (natürlich unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) oder zur
Unterdrückung eines Aufruhrs bzw Aufstandes.
Nach dem Qur'an ist das Leben ein göttliches Geschenk an die Menschheit, das respektiert,
geschützt und mit allen Mitteln verteidigte werden soll. Der Heiligkeit des menschlichen
Lebens wird im Qur'an ein enormer Wert beigemessen. So heißt es in Qur'an 5:32: ,,[... ]
wenn irgendeiner einen Menschen tötet - es sei denn (als Strafe) für Mord oder für
Verbreiten von Verderbnis auf Erden -, es sein soll, als ob er alle Menschheit getötet hätte;
9
während, wenn irgendeiner ein Leben rettet, es sein soll, als ob er aller Menschheit das
Leben gerettet hätte [ ... ]". Daraus ergeben sich die zwei Prinzipien, wonach erstens, die
Rettung eines Lebens verpflichtend ist, und zweitens, die ungerechtfertigte Tötung eines
Menschen verboten ist. Um die Rechtfertigung einer Tötung festzustellen, bedarf es eines
ordentlichen Verfahrens auf Basis von Gesetzen.
Weil kein Mensch über einen anderen Menschen urteilen kann, ob er gläubig oder ungläubig
ist, ist jedes Menschenleben schützenswert, nach Qur'an 4:29 auch das eigene Leben: ,,[... ]
Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig) [ ... ]". Erwähnenswert ist auch der Kindsmord, der
nach Qur'an 6:151 verboten ist: "Und tötet nicht eure Kinder aus Furcht vor Verarmung; Wir
versorgen sie und auch euch. Gewiss, sie zu töten ist ein großes Vergehen." Im Artikel 2
KEMR findet sich der Hinweis darauf, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist, denn
immerhin hat uns Gott in seiner schönsten Ausgestaltung geschaffen (Qur'an 95:4).
Die Religionsfreiheit
Nach Artikel 18 AEMR und Artikel 9 EMRK besitzt jeder das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Recht auf Freiheit zum Wechsel der Religion oder
Weltanschauung mit einschließt.
Der Islam kennt drei wesentliche Quellen, die den Schluss zulassen, dass es keine
Einschränkung dieser Freiheit gibt. Qur'an 2:256: "Es gibt keinen Zwang in der Religion. [ ... ]"
Qur'an 18:29: "Und sag: Es ist die Wahrheit von eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben,
und wer will, der soll ungläubig sein [ ... ]". Qur'an 109:6: "Euch eure Religion und mir meine
Religion."
Ein Beweis für die Toleranz der Muslime gegenüber Andersgläubigen stellt überdies die
Verfassung Medinas dar, in deren Artikel 15 festgelegt wurde, dass Juden ihre Religion und
Muslime ihre Religion haben.
An dieser Stelle soll das islamische Fitra-Konzept kurz erklärt werden, das unter anderem im
Qur'an 30:30 seinen Niederschlag findet. Es lässt jeden Menschen von Geburt an als
"natürliche Art" seiner Existenz ein Muslim sein, demgemäß Gott den Menschen erschaffen
hat. Ob der Mensch Muslim bleibt wird in weiterer Folge von seinem sozialen Umfeld, vor
allem aber hängt es von den Eltern und den eigenen Entscheidungen ab. Was aber, wenn
man seine Religion aufgeben möchte?
Ein bewusster Abfall vom Islam im Sinne der Apostasie wird in einigen islamischen Ländern
(zB Saudi Arabien und Iran) nach wie vor mit der Todesstrafe geahndet, obwohl im Qur'an
die vielen Hinweise des Abirrens vom rechten Weg (zB Qur'an 2:108 oder 4:115) niemals mit
einem irdischen Strafmaß belegt sind und die meisten Länder die Religionsfreiheit in ihren
Verfassungen verankert haben.
Dass sehr viele Länder die Religionsfreiheit auch nach internationalem Recht anerkannt
haben, zeigt sich in der Unterzeichnung der Arabischen Charta der Menschenrechte 2004, in
der es in Artikel 30 paradoxerweise heißt, dass die individuelle und kollektive
Religionsfreiheit anzuerkennen sei, sie jedoch den gesetzlichen Beschränkungen unterliegt,
soweit sie in einer toleranten Gesellschaft, die Freiheiten und Menschenrechte respektiert,
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gesundheit, Moral oder
fundamentalistischen Rechten und Freiheiten anderer notwendig sind.
10
Recht auf politische Partizipation - gegenseitige Konsultation
Die politische Teilnahme wird in Art 21 AEMR geregelt, wonach jeder das Recht hat, "an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch fei
gewählte Vertreter mitzuwirken."
Ein Versuch von Muhammad zur Abwendung oder Minimierung von Konflikten und zur
Stärkung der Solidarität, war die praktische Einführung der gegenseitigen Konsultation
(Schura). Diese Methode ist vergleichbar mit der gegenseitigen Konsultation in der UNO, um
die Solidarität zwischen ihren Mitgliedern zu gewährleisten. Zur Förderung der Solidarität in
der Gemeinde Muhammads wurde betont, die Praxis der gegenseitigen Konsultationen ernst
zu nehmen und alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam zu verabschieden, es sei denn,
die Entscheidung stehe im Widerspruch zum Qur'an. Die gegenseitige Konsultation wird in
den folgenden Quellen erwähnt:
Qur'an 2:233 im Hinblick auf die gegenseitige Absprache zwischen Ehegatten über die
Betreuung eines Kindes im Falle einer Scheidung. Unter Qur'an 42:38 versteht man die
Erledigung der ausführenden bzw handelnden Organe (Exekutive und Legislative) und
seinen Mitgliedern, die durch freie und unabhängige Wahlen gewählt werden sollen.
Letzterer Vers 3:159 auch in Bezug auf eine freundliche Annäherung an den
widerspenstigen Feind, um Konflikte zu eliminieren und künftig Teilnahme und Solidarität
walten zu lassen. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es im Islam ist, auf Konsultationen
zurückzugreifen, bei der die Abwehr von Konflikten, die Förderung von Gleichberechtigung
und die Entwicklung des sozialen Zusammenhalts im Vordergrund stehen.
Artikel 23 KEMR garantiert jedem Menschen das Recht, sich direkt oder indirekt an der
Verwaltung der Staatsangelegenheiten in seinem Land zu beteiligen, und im Einklang mit der
Scharia ein öffentliches Amt zu bekleiden. Einleitend zu diesem Artikel heißt es: ,Autorität
bedeutet Verantwortung; es ist deshalb absolut verboten, Autorität zu missbrauchen oder
böswillig auszunutzen. Nur so können die grundlegenden Menschenrechte garantiert
werden."
Das Recht auf Gleichheit
In Österreich wurde der Gleichheitsgrundsatz als Staatsbürgerrecht in Artikel 7
Bundesverfassungsgesetz und Art 2 Staatsgrundgesetz verankert, der besagt, dass
Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Schon in der französischen
Revolution war eine der Hauptforderungen, die folglich in der Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte von 1789 an erster Stelle niedergeschrieben wurde: "Die Menschen sind und
bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen
Nutzen begründet sein." Des Weiteren hat gemäß Artikel 2 AEMR jeder Anspruch auf die
darin verkündeten "Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler
oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand". Diese Bestimmung der
AEMR findet sich verteilt auf mehrere Passagen unter anderem in Qur'an 49:13 ("... und Wir
haben euch zu Nationen und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander kennen lernen möget
... ") und 30:22 "Und unter seinen Wundern ist die Schöpfung der Himmel und der Erde und
die Vielfalt eurer Zungen und Farben ... ").
Unterstrichen wird diese Aussage durch die Abschlusspredigt (al-Khutba al-Wada) des
Propheten am Berg Arafat: "Die ganze Menschheit ist von Adam und Eva, ein Araber ist
einem Nicht-Araber nicht überlegen und ein Nicht-Araber ist einem Araber nicht überlegen,
auch ein Weißer hat keine Überlegenheit über einen Schwarzen und ein Schwarzer hat
keine Überlegenheit über einen Weißen, außer durch Frömmigkeit und gute Taten. [ ... ]".
11
Wenn wir von Gleichheit sprechen, können wir nur annehmen, dass wir im Sinne des
Menschseins gleich sind. Alle sind wir Menschen, die wir alle mit der gleichen Würde
ausgestattet sind. Das bedeutet, dass alle Menschen die höchste Stufe der moralischen und
spirituellen Entwicklung erreichen können und deshalb alle Menschen zu respektieren sind.
So sagte der Prophet Muhammad nachdem er die Hände hob und die beiden Zeigefinger
zusammenführe: "Selbst wie die Finger dieser beiden Hände gleich sind, so sind auch die
Menschen untereinander gleich. Niemand hat irgendeine Überlegenheit über einen anderen
Menschen zu beanspruchen. Ihr seid wie Brüder," (Mahmud Ahmad, Muhammad 277)
Demzufolge ist jede Ungleich behandlung von Nicht-Muslime - seien es Anhänger der
Buchreligionen, Atheisten oder Polytheisten - strikt abzulehnen. Gott hat den Menschen
erschaffen, aber er hat nicht alle Menschen gleich erschaffen, weshalb der Islam für die
Gleichheit im Sinne der Chancengleichheit eintritt.
Bemerkenswert und doch paradox ist die Tatsache, dass in sehr vielen islamischen Ländem
diese Ungleich behandlung im Sinne des Verbots der Diskriminierung aufgrund religiöser
Zughörigkeit in den einzelnen Verfassungen verankert ist. FOhlen sich Muslime den
"Ungläubigen (Kufar)" oder "Polytheisten (Muschrikun)" überlegen, haben sie offensichtlich
Gottes Botschaft nicht verstanden. Qur'an 4:36 listet neben den bekannten, verwandten oder
befreundeten Menschenden auch die Waisen, die Bedürftigen, die Nachbarn und die
Reisenden auf, um zu ihnen gütig zu sein, denn Allah liebt nicht die Prahler und
Eingebildeten. Im Islam ist dies eine Frage des Respekts aber auch der Toleranz gegenüber
den Mitmenschen, wie man mit ihnen, ob gläubig oder ungläubig, umgeht. Auffallend
widersprüchlich ist demgegenüber Artikel 1 KEMR, der davon spricht, dass "nur" der
wahrhafte Glaube die Garantie für das Erlangen solcher Würde auf dem Pfad zur
menschlichen Vollkommenheit sei. Dieser Artikel schließt auch unter Heranziehung von
Artikel 10 KEMR die Andersgläubigen und die Atheisten aus.
Die Würde des Menschen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau
Wie im oben genannten Artikel 1 AEMR sind die Menschen gleich an der Würde und
Rechten geboren. Da es unter den Menschen jedoch Unterscheidungsmerkmale gibt, muss
über die Würde des Menschen als Fundament der Menschenrechte
hinaus von
Gleichberechtigung gesprochen werden, weil Frauen und Männer zwar nicht gleich sind aber
doch gleiche Rechte haben. In Art 5 des 7. Zusatzprotokolls der EMRK ist die
Gleichberechtigung der Ehegatten zu entnehmen. Im Rahmen der EU wurde 2004 die EU­
Gleichbehandlungsrichtlinie erlassen,
die speziell
auf die
Bekämpfung
der
Ungleichbehandlung von Mann und Frau abzielt.
Das UNO-Übereinkommen von 1981 über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau
(CEDA~ versuchte alle geltenden Gesetze und Praktiken, die Frauen benachteiligt
behandeln, zu verhindern und zu beseitigen. Denn die Würde der Frau ist unantastbar.
Frauen sollen Männern gegenüber gleichgestellt behandelt werden. Die gleichen Ziele, wenn
auch nicht ausdrücklich festgelegt, werden in vielen Passagen vor allem in der vierten Sure
des Qur'ans erwähnt, die den Titel "Die Frauen" (AI-Nisa) trägt. Schon zu Beginn dieser
Sure (Qur'an 4:1) werden neben der wesentlichen Einheit der Menschheit die
Verpflichtungen von Männern und Frauen gegenüber einander betont.
Einer der Hauptprobleme ist heute, dass die orthodoxe islamische Jurisprudenz unter
anderem den Fehler begehe, dass sie annehme, die Befreiung der Frau habe mit der
Sendung Muhammads begonnen und mit seinem Tod geendet, und weil sie damals nicht
arbeiten und politische Ämter bekleiden durfte, sie das heute auch nicht dürfe. Den
Fortschritt, den der Islam für die Frauen brachte, war jedoch bloß der Anfang eines langen
Prozesses, weshalb die Stellung der Frau nicht als statisch, sondern als sich im historischen
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Kontext und innerhalb der Grenzen Gottes wandelbar angesehen werden müssen. Dass der
Mensch der Diener Gottes sei, bedeute ebenfalls, dass die Frau ein Recht auf ein
selbstbestimmtes und von den Entscheidungen der Ulama unabhängiges Leben habe,
weshalb ihr dieselben Rechte zustehen als dem muslimischen Mann. Die Gleichheit von
Mann und Frau ist an zahlreichen Stellen im Qur'an zu finden, wie etwa in Qur'an 33:35,
33:73 oder in Qur'an 49:13, die auf die gleiche Abstammung aus einem männlichen und
weiblichen Wesen abzielt.
Als unerklärliches Beispiel für die adynamische und nicht kontextorientierte Auslegung des
Qur'ans lässt sich die prozessrechtliche Regelung anführen, bei der die Aussagen zweier
Zeuginnen so viel wie die eines Zeugen wiegen (Qur'an 2:282). Dies stehe im klaren
Widerspruch zu Artikel 19 KEMR und Artikel 11 der Arabischen Charta der Menschenrechte,
wo es heißt: "Alle Personen sind gleich vor dem Gesetz und haben das Recht auf Schutz vor
Diskriminierung". Weitere Einseitigkeiten ergeben sich aus Artikel 6 KEMR, der Mann und
Frau nur anhand der Würde, nicht aber anhand der Rechte gleichstellt. In Artikel 5 KEMR
(siehe Qur'an 2:221) wird der muslimischen Frau untersagt, einen Nicht-Muslim zu heiraten.
Hingegen ist die Zwangsheirat (sowie auch der Ehrenmord) unislamisch.
Abschließend soll noch kurz in zwei Punkten auf die Ursache dieser verfehlten orthodoxen
islamischen Jurisprudenz eingegangen werden. Demnach ergeben sich die rechtlichen
Unterschiede zwischen den Geschlechtern aus Qur'an 4:34, auch als Prügelvers bekannt,
woraus die Ulama die fälschliche Überordnung des Mannes über die Frau annahm, in dem
sie ihm die Befehlsgewalt über die Frau in den Bereichen der ehelichen Rechte und
Pflichten, im Recht auf Freiheit der Person, in der Freizügigkeit und in der freien Berufswahl
zusprach. Die Heilige Schrift sei so ausgelegt worden, wie es den Männern gepasst habe.
Zum Beispiel, obwohl im Qur'an keine Rede davon sei, dass die Frau eine Versuchung
(fitna) für den Mann darstelle, sei sie als eine solche betrachtet worden und habe sich
deswegen verschleiern müssen. Diesbezüglich müsste der Frau nach dem Verständnis der
Selbstbestimmung die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob sie im Sinne
von Qur'an 24:31 ein Kopftuch tragen will oder nicht.
Verbot der Rassendiskriminierung - Chancengleichheit - Kulturvielfalt
Mit dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von
1969, fordert die UNO ihre Mitglieder dazu auf, Rassendiskriminierung zu beseitigen, das
Verständnis unter allen Rassen zu fördern, Hassreden und die Mitgliedschaft in rassistischen
Organisationen zu verbieten sowie die im internationalen Pakt für kulturelle. soziale und
wirtschaftliche Rechte von 1976 enthaltenen Rechte allen Mitglieder zu gewähren. Dies
umfasst vor allem die Bereiche Gesundheit, Bildung und Lebensstandard. In der EMRK
findet sich eine derartige Bestimmung in Artikel 14 und in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokolls.
Hier finden sich Parallelen zu Muhammads Haltung gegenüber seiner Gemeinschaft von
Anhängern, deren Vielfalt er respektierte und selbst geschätzt hat. Er bekundete seine
Anerkennung, indem sie regelmäßig mit Adjektiven und Angaben zu ihren Herkunftsorten,
Ethnien, Kulturen und Religionen bedachte, als er von ihnen sprach. Dazu gehörten ein
ehemaliger Sklave aus Abessinien (heutiges Äthiopien) namens Bilal, eine ägyptische Frau
namens Mariya, ein römischer Mann namens Suhayb, ein persischer Mann namens Salman,
ein jüdischer Mann namens Abdul-Salam, und eine jüdische Frau Safiyya sowie wie Männer
und Frauen aus vielen verschiedenen Stämmen Arabiens. Ein Beispiel für die Art und Weise,
wie er seine Anerkennung für ihre verschiedenen Kulturen aufbot wird in folgenden
Aufzeichnungen gefunden: "Zur Feier eines jährlichen islamischen Festes begann eine
Gruppe von afrikanischen Konvertiten einen Tanz mit Speeren, begleitet durch das Schlagen
der Ledertrommeln in der Moschee des Propheten. Umar Ibn al-Khattab, einer der engsten
Gefährten des Propheten, fühlte sich gezwungen, hier Einhalt zu gebieten aber der Prophet
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intervenierte in ihrem Namen, und gebot Umar sie in Ruhe zu lassen, mit den Worten, dass
sie "die Söhne Afrikas" und nicht sein Volk seien. Der Prophet lud seine Frau Aischa ein, um
sie tanzen zu sehen. Er nahm sie in die Menge und hob sie über seinen Rücken, so dass sie
sie deutlich beobachten konnten. Ein jeder konnte sehen, wie sie sich eifrig vorbeugte und
ihre Wange gegen die seine drückte. Der Prophet präsentierte sich so, um das Bedenken
und die Verunsicherung der Äthiopier gegenüber Umar zu zerstreuen und ermutigte sie ihre
Darbietungen gut zu machen. In einem Bericht über diese authentische Geschichte wird
versichert, dass er ihnen bezüglich ihrer Trommeln und dem Tanzen gut zusprach: "Spielt
eure Spiele, 0 Söhne Afrikas, damit die Juden und Christen wissen, dass es Freiheit in
unserer Religion gibt." [Bukhari, Iydayn 2, 3; Muslim, Iydayn 19]
Sein Respekt für sie war von der Tatsache gekennzeichnet, dass er ihnen allen
Chancengleichheit anbot. Ein Beispiel dafür ist auch, dass er den ehemaligen afrikanischen
Sklaven namens Bilal mit dem Auftrag des ersten Gebetsrufers der ersten Moschee in
Medina geehrt hatte.
Der folgende Auszug aus einer juristischen Abhandlung zeigt, dass einige Rechtsgelehrte
seine Bedeutung betonen:
Der Jurist und Berber Maliki Shihab al-Din Qarafi aus dem 13. Jahrhundert erklärte:
"Personen, die die Gerichtsurteile unter blinder Einhaltung der Texte aus ihren Büchern
tradieren, ohne Rücksicht auf die kulturellen Gegebenheiten ihres Volkes zu nehmen, sind
im groben Irrtum. Sie handeln im Widerspruch zum etablierten rechtlichen Konsens und sind
schuldig an der Ungerechtigkeit und Ungehorsam vor Gott. Ihre Unwissenheit ist keine
Entschuldigung, weil sie es auf sich genommen haben, um Gerichtsurteile abzugeben, ohne
dieser Praxis würdig zu sein. Das blinde Festhalten an etwas, was in schriftlicher Form als
Rechtskompendien dient, ist Irreführung im Namen des Islam und führt zu völliger
Unkenntnis der ultimativen Ziele hinter der die Urteile der Gelehrten und großen
Persönlichkeiten der Vergangenheit stehen, die sie fälschlicherweise nachahmen. "
Konklusion
Abschließend kann gesagt werden, dass die Werte und Prinzipien in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948 mit den Werten und Prinzipien des Islam konform
und mit dem Qur'an und den Hadith-Sammlungen kompatibel sind. Ebenso sind diese Werte
und Prinzipien durch die Wissenschaften der islamischen Rechtswissenschaft und dem
Rechtssystem belegt. Darüber hinaus wurden sie von den Muslimen anerkannt und seit dem
7. Jahrhundert in ihren Handlungen und Lebenswei!:en in der ganzen Welt übernommen.
Es ist daher nicht überraschend, dass die Mehrheit der muslimischen Länder, die zum
Zeitpunkt der Gründung der UNO existierten, ihrer Charta zustimmte und dass der Rest, der
erst später die Souveränität erlangte, ihr folgte.
M. A. Kramer I M. Rausch
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Weiterführende Literatur
Asad Muhammad, Die Botschaft des Qur'an (2009). Assheha Abdur Rahman, Islamic Concepts of Human Rights; translated by Siddiqui (2004). Ebert Hans Georg, Beiträge zum islamischen Recht. 7. Islam und Menschenrechte (2010). Khan Muhammad Zafrullah, Islam and Human Rights (2007). Kühnhardt Ludger, Die Universalität der Menschenrechte: Studie zur ideengeschichtlichen Bestimmung eines politi&:hen Schlüsselbegriffs (1987) 174 - 194. Lecker Michael, The Constitution of Medina - Muhammad's First Legal Document (2004). Luttenberger Wolfgang, Menschenrechte und Religion - Der Anspruch der Menschenrechte aus Sicht westlicher Islam-Interpreten (1995). Mahmud Ahmad Hadhrat Mirza Baschir ud-Din, Muhammad: Das Leben des Heiligen Propheten 2 (2012). Müller Lorenz, Islam und Menschenrechte - Sunnitische Muslime zwischen Islamismus, Säkularismus und Modernismus (1996). Tibi Bassam, Im Schatten Allahs - Der Islam und die Menschenrechte (2003). Yousefi Hamid Reza, Einführung in die islamische Philosophie: eine Geschichte des Denkens von den Anfängen bis zur Gegenwart (2014). 15