Formular Bedürfnisbes

DER KREISSCHÜTZENMEISTER
SCHÜTZENKREIS 21 · AROLSEN
IM HESS.
SCHÜTZENVERBAND E.V.
Dienstag, 24. November 2015
Schützenkreis 21, 34454 Bad Arolsen, Fürstenallee 36
Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Hess. Schützenverband e.V.
Bedürfnisbescheinigung
Hessischer Schützenverband
HINWEISE
Schützenkreis 21 – Arolsen
IBAN: DE39523500050001062777
BIC: HELADEF1KOR
Sachbearbeiter
Kreisschriftführer Thomas Beling
Bahnhofstr. 48, 34289 Zierenberg
Tel. 05606-1714, 0170-2981714
Fax 05606-8036
[email protected]
www.schuetzenkreis21.de/
Der Antrag ist über > Fritz Emde, Fürstenallee 36, 34454 Bad Arolsen <
beim Hessischen Schützenverband e.V. einzureichen:
Waffenerwerb für Sportschützen
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)
Der Hessische Schützenverband e.V. ist durch den Deutschen Schützenbund e.V., der am 7.
November 2003 vom Bundesverwaltungsamt als Schießsportverband nach § 15 WaffG anerkannt worden ist, ermächtigt, das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe gemäß § 14 Abs. 2 und 3
WaffG zu bestätigen.
Grundlage für die Befürwortung eines Antrages "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb
einer Waffe (§ 14 WaffG)" bildet das Waffengesetz und die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz (WaffVwV)" vom 5.3.2012, die im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.03.2012
als Beilage veröffentlicht wurde und damit am 23.3.2012 in Kraft getreten ist.
1. Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)
Download Antrag
Es ist ausschließlich der Vordruck zu verwenden, der auf der Homepage des Hessischen
Schützenverbandes e.V. zum Download bereitgestellt ist oder den der Schützenverein oder Antragsteller beim Hessischen Schützenverband e.V. anfordern kann.
Sollten Sie den Antrag von unserer Homepage ausdrucken, verwenden Sie bitte WEISSES Papier.
SCHÜTZENKREIS 21 - AROLSEN
Dienstag, 24. November 2015
Der Antrag "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)" ist über den
zuständigen Kreisschützenmeister beim Hessischen Schützenverband e.V. einzureichen.
Der Vordruck findet Anwendung für die Beantragung von

Waffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und

Waffen, die in eine "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" (sogenannte "gelbe" WBK)
eingetragen werden.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 3 und 4 des Antrages sind auch Voraussetzung für die Erteilung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (nur Erstantrag). Somit ist für die Beantragung
einer Langwaffe und einer Freien Pistole ein separater Antrag zu stellen.
2. Voraussetzungen
Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

Vollendung des 18. Lebensjahres - Kleinkaliber

Vollendung des 21. Lebensjahres - Großkaliber

Der Antragsteller muss dem Hessischen Schützenverband e. V. seit mindestens 12 Monaten als Mitglied gemeldet sein.
3. Allgemeines

Pro Waffe muss ein Antrag gestellt werden; dies gilt auch für Wechselsysteme.

Ausnahme: das Wechselsystem hat ein kleineres Kaliber; hier entfällt der Antrag.

Für JEDEN Antrag sind die erforderlichen Kopien einzureichen.

Ab der dritten Schusswaffe ist ein gültiger Wettkampfpass Voraussetzung.

Gemäß WaffG § 14 Abs. 2 können innerhalb von sechs Monaten zwei Waffen beantragt
werden.

Pro Disziplin des Deutschen Schützenbundes wird eine Waffe befürwortet.

Falls der Antragsteller für die gleiche Disziplin eine weitere Schusswaffe erwerben möchte, muss er dies gemäß WaffG § 14 Abs. 3.2 schriftlich glaubhaft machen.

Fügen Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers (Bearbeitungsgebühr) bei.
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Dienstag, 24. November 2015

Der Antrag muss IMMER im Original unterschrieben sein.

Sollten Sie Kopien mehrerer Waffenbesitzkarten (Vorder- und Rückseite) einreichen, sind
die entsprechenden Kopien zusammenzuheften; so dass ersichtlich ist, welche Waffenbesitzkarten zusammen gehören !!!

Den Antrag nach dem Ausstellungsdatum bitte zeitnah über den Kreisschützenmeister
beim Hessischen Schützenverband einreichen.
4. Ausfüllen und unterschreiben
Der Vordruck ist wie folgt auszufüllen und zu unterschreiben:

Punkt 1 - Antragsteller

Punkt 2 - Schützenverein

Punkt 3 - Kreisschützenmeister

Bitte tragen Sie unter Punkt 1 eine Telefonnummer ein, unter der Sie während unserer
Bürozeiten zu erreichen sind.

Die geforderten Anlagen aus Punkt 1 und 2 des Antrages sind ausschließlich in KOPIE
beizufügen !

Bitte fügen Sie nur die explizit geforderten Anlagen bei !!!
5. Schießnachweise
Gemäß WaffG § 14 Abs. 2 Pkt. 1 muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig als Sportschütze betreibt. Der Antragsteller kann
dies nachweisen, indem er seit mindestens 12 Monaten einmal pro Monat oder 18 mal verteilt
über das ganze Jahr den Schießsport betrieben hat.

Der Schießnachweis muss mindestens 12 Monate vor Ausstellungsdatum des Bedürfnisantrages beginnen.

Gemäß Änderung des Waffenrechtes zum 1.4.2008 muss ersichtlich sein, dass das
Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen erfolgt ist.

Es muss ersichtlich sein, dass der Schießnachweis dem Antragsteller zuzuordnen und im
Original unterschrieben ist (nicht eingescannt und / oder keine Kopie von Unterschrift und
Stempel)

Es muss ersichtlich sein, dass Training, Wettkämpfe, Meisterschaften etc. in Vereinen
des Hessischen Schützenverbandes bzw. in Vereinen angegliederter Landesverbände
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des Deutschen Schützenbundes durchgeführt wurden. Unterlagen und / oder Schießtermine von konkurrierenden Verbänden werden nicht akzeptiert.

Fall Sie nicht den zum Download bereitgestellten Schießnachweis verwenden, sind

Kopien der Schießnachweise oben links zu knicken, heften und vom Verein abzustempeln und zu unterschreiben. Es muss bestätigt werden, dass die Kopien mit dem Originalschießbuch und/oder -Kladde übereinstimmen und die Daten nicht von konkurrierenden Verbänden stammen.
Sofern Sie keine Kopien Ihres Schießbuches einreichen, stellen wir hier zum Download für Sie
bereit:
Schießnachweis Muster.pdf
Schießnachweis zum Ausfüllen.pdf
6. Bedürfnis ab der 3. Kurzwaffe
Nach Inkrafttreten der Änderungen des Waffengesetzes zum 25. Juli 2009 und der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift am 23.03.2012 muss ab der dritten Kurzwaffe (grüne WBK)

der Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei Wettkämpfen und / oder Meisterschaften innerhalb der letzten 12 Monate (vor Ausstellungsdatum des Bedürfnisantrages)
erbracht werden

der/die Antragsteller/in mit der zu erwerbenden Waffenart an den Wettkämpfen / Meisterschaften teilgenommen haben !

das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis begründet und schriftlich dargelegt werden
Als Nachweise werden anerkannt:

Schießsportwettkämpfe auf Vereinsebene im Sinn des § 14 Abs. 3, die alle nach der
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. des Regelwerkes des Hessischen
Schützenverbandes aus-geschrieben und durchgeführt werden; dies ist im Antragsformular zu bestätigen und eine bestätigte Kopie eines Wettkampfberichtes etc. ist einzureichen.

bestätigte Nachweise von Rundenwettkämpfen, Ligawettkämpfen, Kreismeisterschaften
etc.
Bitte reichen Sie einen entsprechenden Nachweis zusammen mit dem Antrag ein.

Wettkämpfe / Meisterschaften mit Luftgewehr oder Luftpistole dürfen wir nicht anerkennen.

Kopien von Startkarten werden nicht akzeptiert
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Vordruck für die Überschreitung des Grundkontingentes ab der 3. Kurzwaffe:
Nachweis der Wettkampfteilnahme
7. Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Euro pro Antrag.
Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes wie folgt:
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE 91 5005 0201 0000 3507 10
BIC: HELADEF1822
Verwendungszweck: Name, WBK-Gebühr, Vereins- und Mitgliedsnummer
Alternativ können Sie dem Antrag einen Verrechnungsscheck beifügen.
Bitte fügen Sie KEIN BARGELD bei !!
8. Sonstiges
Die Anträge "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe" werden nach Datum des
Posteinganges bearbeitet.
Ohne Zustimmung des zuständigen Kreisschützenmeisters werden keine Anträge bevorzugt
bearbeitet.
Auch die Abgabe der Anträge in der Geschäftsstelle begünstigt keine vorzeitige Bearbeitung.
Da die Bedürfnisbescheinigungen kopiert werden, bitten wir, diese nicht zusammenzutackern.
Antrag für Ordnungsbehörde - Download Antrag
Achtung: Der hier hinterlegte Antrag wird nicht von jeder Ordnungsbehörde akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor Ausstellung bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde.
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9. Informationen zur Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen:
Da die Bedürfnisbescheinigungen kopiert werden bitten wir, diese nicht zusammen zu heften.
Bei der Beantragung bitte nur nachfolgend aufgeführte Anlagen beifügen:

Kopien der Waffenbesitzkarten

Schießnachweise, im Original vom Verein abgestempelt und unterschrieben
Begründung ab der 3. Kurzwaffe:
Nachweis über die Teilnahme an 2 Wettkämpfen und / oder Meisterschaften
 Kopie des Überweisungsträgers
Überweisung bitte auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes:
Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE 91 5005 0201 0000 3507 10, BIC: HELADEF1822
Verwendungszweck: WBK-Gebühr, Name, Vereins- und Mitgliedsnummer
Bei der Beantragung bitte nachfolgend aufgeführte Dokumente nicht beifügen:
Keine Sachkundenachweise bzw. Anträge der Ordnungsbehörden als Anlage zum Bedürfnisantrag. Diese sind bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Keine Unterlagen über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition
Keine Kopie des Personalausweises
Keine Kopie des Wettkampfpasses
Sachbearbeiterin: Monika Ferling, Telefon 069 93522210, Mail: [email protected]
telefonisch erreichbar: montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Hessischer Schützenverband e.V.
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( § 14 WaffG)
Der Hessische Schützenverband e. V. ist durch den Deutschen Schützenbund e. V. der am 7. November 2003
vom Bundesverwaltungsamt als Schießsportverband nach § 15 WaffG anerkannt worden ist, ermächtigt, das
Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe gemäß § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zu bestätigen.
1
Angaben zur antragstellenden Person (vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen)
Name: ____________________________________
Straße: ____________________________________
Vorname:
_____________________________
Telefonnummer
für Rückfragen: _____________________________
PLZ:
Ort:
_____________________________
in:
_____________________________
____________________________________
geb. am:____________________________________
Ich beabsichtige bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den Erwerb
und Besitz folgender Waffe zu beantragen:
Art: _________________________________
Kaliber:_____________________________________
Ich beabsichtige bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz
der dazugehörigen Munition für die folgende Disziplin (Sportordnungsnummer und Bezeichnung) zu beantragen:
Nr.: ___________ Bezeichnung: _________________________________________
Anlagen:
Die Kopien aller Waffenbesitzkarten sind als Anlage beigefügt.
______Nr., ausgestellt von der Behörde
____________________________________________
______Nr., ausgestellt von der Behörde
____________________________________________
______Nr., ausgestellt von der Behörde
____________________________________________
______Nr., ausgestellt von der Behörde
____________________________________________
Ich beabsichtige bei der zuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte
für Sportschützen ( § 14 Abs. 4 WaffG) zu beantragen.
Erklärung zum Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz:
Der Antragsteller /die Antragstellerin stimmt zu, dass seine / ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der
Bearbeitung dieses Antrags erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Er / Sie ist mit der Speicherung auf
unbestimmte Zeit ausdrücklich einverstanden.
Die vorstehenden Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht.
Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen.
Ort/ Datum _____________________________
_______________________________________
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
2
Angaben zum Verein nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) und c) WaffG (Nur vom Verein auszufüllen)
Name: __________________________________________________________________________
Vertreten durch: ___________________________________________________________________
Straße: __________________________________________________________________________
PLZ/Ort: __________________________________________________________________________
Unser Verein ist unter der Nr.  Mitglied im Hessischen Schützenverband e. V.
Die antragstellende Person hat die Mitgliedsnummer  beim Hessischen Schützenverband e.V.
Wir bestätigen hiermit der antragstellenden Person, dass sie Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig
seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt.
Ferner bescheinigen wir,
dass wir die notwendigen Standanlagen für Schusswaffen für die beantragte Disziplin im eigenen Besitz haben in ____________________________________________ bzw.
eine Nutzungsmöglichkeit auf dem Schießstand in ____________________ nachweisen können. Eine Kopie der Nutzungsvereinbarung und der Standzulassung* liegt bei/vor*.
dass die Schießsportwettkämpfe auf Vereinsebene im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG gemäß der
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. bzw. des Regelwerkes des Hessischen
Schützenverbandes ausgeschrieben und durchgeführt wurden; eine bestätigte Kopie eines
Wettkampfnachweises liegt bei.
Ein bestätigter Auszug aus dem Schießbuch liegt bei.
Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft des
Antragstellers liegen bei.
Ort/ Datum ________________________________
______________________________________
Unterschrift des Vorstandes laut Vereinsregister
3
(Stempel des Vereins)
Bestätigung des Kreisschützenmeisters über die Sportschützeneigenschaft nach § 14 Abs. 2 Nr. 1
WaffG und die Schießstätten.
Die Angaben des Vereins über die Schießstätten sowie die Sportschützeneigenschaft des Antragstellers /der Antragstellerin werden auf Grund der vorgelegten Unterlagen bestätigt.
________________________________
Unterschrift des Kreisschützenmeister
________________________________
(Unterschrift und Stempel des Verbandes)
(im Auftrag des Verbandes)
* Die Kopie der Standzulassung ist nur erforderlich, wenn sich der vom Schützenverein genutzte
Schießstand nicht im Bereich der Waffenbehörde des Wohnsitzes der antragstellenden Person befindet.
4.0
Bedürfnisbescheinigung des Verbandes nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG
(Nur vom Verband auszufüllen)
Die beantragte Waffe
Art: ______________________________________________
Kaliber: ________________________
ist nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. oder nach dem Regelwerk des
Hessischen Schützenverbandes e. V. für den/ die folgende Wettbewerb/ e zugelassen:
Nr.: ____________________________________
Bezeichnung: ____________________________
Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe. Im Besitz
des Antragstellers / der Antragstellerin befinden sich nach den vorgelegten Unterlagen weniger als zwei
mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition / weniger als drei halbautomatische Langwaffen.
Der Erwerb der beantragten Waffe und der dazugehörigen Munition ist für die Ausübung der o. g.
Disziplin durch den Antragsteller / die Antragstellerin erforderlich.
Die Bescheinigungen nach Abschnitt 3 und 4 sind auch Voraussetzung für die Erteilung der
Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 13 Abs. 4 WaffG (gelbe Waffenbesitzkarte).
4.1
Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 3 WaffG (Nur vom Verband auszufüllen)
Der Antragsteller /die Antragstellerin benötigt über die bereits im Besitz befindlichen
(Anzahl) mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition
eine weitere mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition
(Anzahl) halbautomatischen Langwaffen halbautomatische Langwaffe
eine weitere halbautomatische Langwaffe sowie die dazugehörige Munition.
Für die Ausübung der folgenden weiteren Sportdisziplin
Nr.: _______
Bezeichnung: ______________________________________________
Die beantragte Waffe:
Art: __________________________________________ Kaliber: _________________
ist nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. oder nach dem Regelwerk des
Hessischen Schützenverbandes e. V. für den o. g. Wettbewerb zugelassen.
Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe.
Zur Ausübung des Wettkampfsportes eine weitere mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition / eine weitere halbautomatische Langwaffe
Art: _________________________________
Kaliber: ____________ erforderlich.
Begründung:
Der Hessische Schützenverband e. V., Schwanheimer Bahnstraße 115, 60529 Frankfurt am Main, vertreten durch seinen
Beauftragten / seine Beauftragte, hält den Erwerb der beantragten Waffe für die Ausübung des Wettkampfsportes durch den
Antragsteller / die Antragstellerin für erforderlich. Die angegebene Disziplin ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes
e. V. bzw. im Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes e. V. geregelt. Der Hessische Schützenverband e.V. bestätigt die
regelmäßige Teilnahme des Antragstellers / der Antragstellerin an Wettkämpfen / Meisterschaften gemäß der Sportordnung des
Deutschen Schützenbundes bzw. des Regelwerkes des Hessischen Schützenverbandes mit der zu erwerbenden Waffenart.
__________________________________
Unterschrift des Verbandes
(Stempel des Verbandes)
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages
Die Angaben zur antragstellenden Person (Abschnitt 1) sind in allen Fällen auszufüllen.
Der Schützenverein bestätigt in Abschnitt 2, der Kreisschützenmeister in Abschnitt 3.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 4.0 gilt
für jeden Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, soweit der Erwerb nicht
aufgrund der WBK für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 WaffG erfolgt, für zwei
mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition sowie für drei halbautomatische
Langwaffen.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 4.1 gilt
je nach Einzelfall ab der dritten mehrschüssigen Kurzwaffe für
Patronenmunition oder ab der vierten halbautomatischen Langwaffe.
Es sind grundsätzlich Kopien aller waffenrechtlichen Erlaubnisse der antragstellenden Person
beizulegen.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 3.0 und 4.0 gilt auch
für die Waffenbesitzkarte für Sportschützen zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen,
Repetierlangwaffen ausgenommen Repetierflinten, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für
Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die erworbenen Schusswaffen, sowie die
für diese Schusswaffen bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen.
Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der für die antragstellende
Person zuständigen Waffenbehörde ein Miet-/ Pachtvertrag für die relevanten Disziplinen der
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V., verbunden mit dem Regelwerk des
Hessischen Schützenverbandes e.V., nachzuweisen ist.
Nach § 4 Abs. 4 des WaffG wird das Bedürfnis nach drei Jahren von der zuständigen
Behörde, zumindest bei erstmaligen Antragstellern / Antragstellerinnen, nachgeprüft. Die
Aufzeichnungen über die schießsportlichen Aktivitäten des Antragstellers / der Antragstellerin
sind daher auch hierfür erforderlich.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller / die Antragstellerin sendet den Antrag nebst Ablichtungen von allen seinen /
ihren waffenrechtlichen Erlaubnissen über den Verein an den zuständigen Kreisschützenmeister.
Der Kreisschützenmeister füllt den Abschnitt 3 aus und leitet die Bedürfnisbescheinigung zum
Verband.
Die Bestätigung des Verbandes wird über den Kreisschützenmeister an den Verein zurückgesandt.
Allgemeiner Hinweis
Innerhalb von sechs Monaten dürfen nach § 14 Abs. 2 in der Regel nicht mehr als zwei
Schusswaffen erworben werden; dies gilt auch für Waffen, die aufgrund der gelben Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 WaffG erworben werden.
Schützenverein „Muster“ e.V. Vereinsnr. XXXX Nachweis der sportlichen Betätigung zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Waffengesetz XXXX ‐ XXXX Musterfrau Viktoria Pass‐Nr. Name
Vorname Nr. Datum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 xx.xx.xxxx xx.xx.xxxx Disziplin
T RK 2.59 2.40 Pistole .45 KK Sportpistole Ergebnis *)
333 246 T = Training  RK = Rundenwettkampf  L = Ligawettkampf  VM = Vereinsmeisterschaft WV = Wettkampf auf Vereinsebene (ausgeschrieben und durchgeführt nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes) KM = Kreismeisterschaft  GM = Gaumeisterschaft  HM = Hessische Meisterschaft *) nicht zwingend erforderlich Hiermit versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben und bestätige dies
durch meine Unterschrift.
_____________________________ Ort, Datum ____________________________________ Stempel des Vereins Unterschrift 1. Vorsitzender oder Schießleitung Verein: Vereinsnr. Nachweis der sportlichen Betätigung zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Waffengesetz Pass‐Nr. Name
Vorname Nr. Datum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Disziplin
Ergebnis *)
T = Training  RK = Rundenwettkampf  L = Ligawettkampf  VM = Vereinsmeisterschaft WV = Wettkampf auf Vereinsebene (ausgeschrieben und durchgeführt nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes) KM = Kreismeisterschaft  GM = Gaumeisterschaft  HM = Hessische Meisterschaft *) nicht zwingend erforderlich Hiermit versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben und bestätige dies
durch meine Unterschrift.
_____________________________ Ort, Datum ____________________________________ Stempel des Vereins Unterschrift 1. Vorsitzender oder Schießleitung 5
Nachweis der Wettkampfteilnahme
als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe (ab der 3. Kurzwaffe) § 14 Abs. 3
Name: _____________________________ Vorname ____________________________
Datum
Art des Wettkampfes
Disziplinnummer
z.B. Verein, Kreis, Gau, lt.Sportordnung
oder Ligawettkämpfe
Ergebnis
Unterschrift und Stempel des Veranstalters
oder Nachweis durch Ergebnislisten,
Urkunden usw.
Hinweis zum Punkt Regelmäßigkeit:
Der in § 14 Abs. 3 WaffG verwendete Begriff "regelmäßig" kann nicht mit dem in Nr. 2.2 beschriebenen
Begriff des § 14 Abs. 2 WaffG gleichgesetzt werden, da er nicht an Trainingseinheiten, sondern an eine
Wettkampfteilnahme anknüpft und eine andere Zielrichtung verfolgt. Die Teilnahme an 18 Wettkämpfen im
Jahr wäre selbst für Sportschützen im Leistungsbereich kaum zu erfüllen. Eine "regelmäßige"
Wettkampfteilnahme im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit,
die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt (grundsätzlich zwei
Wettkämpfe innerhalb der letzten 12 Monate, mit der gleichen Waffenart). Anerkannt werden Wettkämpfe,
die nach den Regeln des DSB/HS ausgeschrieben wurden. Die Teilnahme des Antragstellers an den
entsprechenden Wettkämpfen kann durch Urkunden, Ergebnislisten oder durch Übersendung des
Vordrucks (Abschnitt 5) nachgewiesen werden. Die Unterlagen sind durch Stempel und Unterschrift des
vertretungsberechtigten Vereinsvorstandes zu bestätigen
Sollten Sie bereits im Besitz einer Waffe des beantragten Kalibers sein, dann bitte eine plausible Erklärung,
warum sie die zusätzliche Waffe benötigen.
Begründung des Antragstellers:
Hiermit versichere ich die Richtigkeit meiner oben gemachten Angaben
Ort/ Datum _____________________________
____________________________________________
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages
Die Angaben zur antragstellenden Person (Abschnitt 1) sind in allen Fällen auszufüllen.
Der Schützenverein bestätigt in Abschnitt 2, der Kreisschützenmeister in Abschnitt 3.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 4.0 und Abschnitt 4.1 werden vom Verband ausgefüllt und
müssen nicht eingereicht werden.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 5 gilt je nach Einzelfall ab der dritten mehrschüssigen
Kurzwaffe für Patronenmunition oder ab der vierten halbautomatischen Langwaffe.
Es sind grundsätzlich Kopien aller waffenrechtlichen Erlaubnisse der antragstellenden Person
beizulegen.
Die Bescheinigung nach Abschnitt 3.0 und 4.0 gilt auch für die Waffenbesitzkarte für
Sportschützen zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetierlangwaffen ausgenommen
Repetierflinten, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige
Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt
über die erworbenen Schusswaffen, sowie die für diese Schusswaffen bestimmte Munition zu
erwerben und zu besitzen.
Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der für die antragstellende
Person zuständigen Waffenbehörde ein Miet-/ Pachtvertrag für die relevanten Disziplinen der
Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V., verbunden mit dem Regelwerk des
Hessischen Schützenverbandes e.V., nachzuweisen ist.
Nach § 4 Abs. 4 des WaffG wird das Bedürfnis nach drei Jahren von der zuständigen
Behörde, zumindest bei erstmaligen Antragstellern / Antragstellerinnen, nachgeprüft. Die
Aufzeichnungen über die schießsportlichen Aktivitäten des Antragstellers / der Antragstellerin
sind daher auch hierfür erforderlich.
Antrag
auf
Erteilung
Verlängerung
einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb, zur Ausübung
der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen
einer Erlaubnis zum Munitionserwerb in der
Waffenbesitzkarte
einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen zum
Erwerb von Einzelladerlangwaffen mit glatten und
gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit
gezogenen Läufen, sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von
mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit
Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
eines Waffenscheins zum Führen einer
erlaubnispflichtigen Schusswaffe
einer Schießerlaubnis
einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen
Waffenherstellung
einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von
Schusswaffen vor dem 21 Lebensjahr bzw.
einer Ausnahmegenehmigung von dem Erfordernis des Mindestalters zum Schießen
einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler oder
Waffensachverständige
einer Änderung/Ergänzung der Waffenbesitzkarte
eines Munitionserwerbsscheins
Angaben zur Person
(zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen)
1
Name
Familienname, Geburtsname, Vornamen
2
Geburtsdaten,
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
3
Beruf
erlernter Beruf
4
Wohnung
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Aufbewahrungsort der Schusswaffe(n)
5
Nebenwohnung
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Aufbewahrungsort der Schusswaffe(n)
6
Aufenthalt in der
Bundesrepublik
Deutschland
ununterbrochen in der Bundesrepublik wohnhaft seit
Geburtsort und Kreis
Staatsangehörigkeit
derzeit ausgeübter Beruf
erstmals wohnhaft in der Bundesrepublik im Jahr
Wohnungen in den letzten 5 Jahren (Jahr, Gemeinde, Landkreis, Land)
7
Geburtsname eines
Geburtsname der Mutter
oder
Geburtsname des Vaters
Elternteils
8
Familienname, Geburtsname, Vornamen und Beruf des Vaters
Nur bei
Minderjährigen
Familienname, Geburtsname, Vornamen und Beruf der Mutter
9
10
Körperliche
Behinderung
Sind Sie körperbehindert?
Sehbehinderung
Sind Sie sehbehindert?
nein
nein
Art der Behinderung (z. B. Hörfehler, Amputation von Gliedmaßen, etc.)
ja
ja
Angabe der Dioptrien
links:
rechts:
Sofern Sie telefonisch, durch Telefax oder eMail zu erreichen sind, können Sie die Verbindungen hier angeben.
Vorwahl:
Rufnummer:
Faxnummer:
Email:
Angaben zur beantragten Erlaubnis
11
Persönliche Voraussetzungen
Können Sie Ihre Sachkunde nachweisen?
durch (Nachweis bitte beifügen)
ja
nein
Auf welche Weise haben Sie die Handhabung der Waffe erlernt?
Können Sie Ihre Schießleistung nachweisen?
ja
nein
Wenn ja, wie
Sind Sie mit den Vorschriften über Notstand und Notwehr vertraut?
ja
nein
Erläuterung:
Die Sachkunde ist grundsätzlich durch eine behördliche Prüfung (Sachkundeprüfung) nachzuweisen.
Als anderweitiger Nachweis der Sachkunde gelten:
die Jägerprüfung oder eine Bescheinigung durch eine Person, welche die Schießausbildung in einem
Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung geleitet hat, dass die erforderlichen Kenntnisse durch
Teilnahme an diesem Lehrgang erworben wurden.
die Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk
die nachgewiesene Fachkunde nach § 22 des Waffengesetzes (WaffG)
Nachweis der Kenntnisse der Fachkunde nach § 22 WaffG durch eine anderweitige, insbesondere
behördliche oder staatlich anerkannte Ausbildung
Mindestens drei Jahre Tätigkeit im Handel mit Schusswaffen und Munition.
Besitzen Sie bereits Schusswaffen oder Munition?
ja
nein
Zahl
Art
Erwerbsjahr
Bitte hier beschreiben, wie Sie Wie bewahren Sie die Schusswaffen/Munition auf bzw. wie beabsichtigen Sie zukünftig, SchusswafSchusswaffe(n) und Munition fen/Munition aufzubewahren? (Bitte genaue Beschreibung des Stahlschrankes/Tresors)
aufbewahren. Bezeichnen Sie
die Norm und den Widerstands grad des Stahlschrankes bzw. Tresors, sowie die
Absicherung des Zugangs zu
diesem.
Besitzen Sie einen gültigen Jagdschein?
ja
nein
Wurden von Ihnen bereits waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt?
ja
nein
Bei welcher Behörde?
12
Nur bei Waffenschein
oder Schießerlaubnis
Haben Sie dafür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
ja
nein
Versicherer
13
Erwerb/Führen der
Waffe oder Munition
14
Nur bei Schießerlaubnis Wann und wo und mit welchen Waffen bzw. Geräten wollen Sie schießen?
Jahr
Versicherungssumme
Welche Art von Waffen oder Munition wollen Sie erwerben/führen? Genaue Angabe des Waffentyps/Kalibers
15
Begründung
Zu welchem Zweck wollen Sie die Schusswaffe oder Munition erwerben oder die Schusswaffe führen?
Warum reichen erwerbscheinfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus?
Nur bei Schießerlaubnis Aus welchem Anlass bzw. Grund wollen Sie schießen?
16
Nur bei Erlaubnis zur
nichtgewerbsmäßigen
Waffenherstellung
Welche Waffen wollen Sie herstellen, bearbeiten oder instand setzen?
Aus welchem Grund wollen Sie Schusswaffen herstellen, bearbeiten oder instand setzen?
(Ggf. auf besonderem Blatt begründen)
17
Nur bei Schusswaffen
Ist in die zum Erwerb beantragte Schusswaffe ein Schalldämpfer eingebaut?
ja
nein
Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung
Nach § 6 Waffengesetz (WaffG) ist vor der Erteilung einer Erlaubnis eine Überprüfung ihrer persönlichen Eignung
durchzuführen.
In diesem Zusammenhang wird beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort zu Ihrer Person Erkenntnisse über eine debile oder psychische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten vorliegen. Da das Gesundheitsamt
aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, Gesundheitsdaten weiterzugeben, werden Sie um Ihre
Einwilligung gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Das Gesundheitsamt antwortet auf die Anfrage der Waffenbehörde nur mit ”ja, Erkenntnisse vorhanden” oder ”nein, keine
Erkenntnisse vorhanden”.
Nähere Erkenntnisse werden zunächst nicht mitgeteilt. Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, werden Sie
hiervon durch die Waffenbehörde unterrichtet und von ihr um die erneute Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ersucht.
Nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bittet die Waffenbehörde das Gesundheitsamt um Mitteilung
von Erkenntnissen, Übersendung von einschlägigen Unterlagen oder um eine Begutachtung. Dieses Verfahren gilt
auch für die Regelüberprüfung, die gemäß § 4 Abs. 3 WaffG für Inhaberrinnen und Inhaber von Waffenbesitzkarten
mindestens alle drei Jahre erneut vorzunehmen ist.
Hiermit erkläre ich mich mit dem oben beschriebenen Verfahren einverstanden.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift)
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bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten