DER KREISSCHÜTZENMEISTER SCHÜTZENKREIS 21 · AROLSEN IM HESS. SCHÜTZENVERBAND E.V. Dienstag, 24. November 2015 Schützenkreis 21, 34454 Bad Arolsen, Fürstenallee 36 Sparkasse Waldeck-Frankenberg Hess. Schützenverband e.V. Bedürfnisbescheinigung Hessischer Schützenverband HINWEISE Schützenkreis 21 – Arolsen IBAN: DE39523500050001062777 BIC: HELADEF1KOR Sachbearbeiter Kreisschriftführer Thomas Beling Bahnhofstr. 48, 34289 Zierenberg Tel. 05606-1714, 0170-2981714 Fax 05606-8036 [email protected] www.schuetzenkreis21.de/ Der Antrag ist über > Fritz Emde, Fürstenallee 36, 34454 Bad Arolsen < beim Hessischen Schützenverband e.V. einzureichen: Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.V. ist durch den Deutschen Schützenbund e.V., der am 7. November 2003 vom Bundesverwaltungsamt als Schießsportverband nach § 15 WaffG anerkannt worden ist, ermächtigt, das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe gemäß § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zu bestätigen. Grundlage für die Befürwortung eines Antrages "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)" bildet das Waffengesetz und die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)" vom 5.3.2012, die im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.03.2012 als Beilage veröffentlicht wurde und damit am 23.3.2012 in Kraft getreten ist. 1. Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) Download Antrag Es ist ausschließlich der Vordruck zu verwenden, der auf der Homepage des Hessischen Schützenverbandes e.V. zum Download bereitgestellt ist oder den der Schützenverein oder Antragsteller beim Hessischen Schützenverband e.V. anfordern kann. Sollten Sie den Antrag von unserer Homepage ausdrucken, verwenden Sie bitte WEISSES Papier. SCHÜTZENKREIS 21 - AROLSEN Dienstag, 24. November 2015 Der Antrag "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)" ist über den zuständigen Kreisschützenmeister beim Hessischen Schützenverband e.V. einzureichen. Der Vordruck findet Anwendung für die Beantragung von Waffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und Waffen, die in eine "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" (sogenannte "gelbe" WBK) eingetragen werden. Die Bescheinigung nach Abschnitt 3 und 4 des Antrages sind auch Voraussetzung für die Erteilung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (nur Erstantrag). Somit ist für die Beantragung einer Langwaffe und einer Freien Pistole ein separater Antrag zu stellen. 2. Voraussetzungen Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen: Vollendung des 18. Lebensjahres - Kleinkaliber Vollendung des 21. Lebensjahres - Großkaliber Der Antragsteller muss dem Hessischen Schützenverband e. V. seit mindestens 12 Monaten als Mitglied gemeldet sein. 3. Allgemeines Pro Waffe muss ein Antrag gestellt werden; dies gilt auch für Wechselsysteme. Ausnahme: das Wechselsystem hat ein kleineres Kaliber; hier entfällt der Antrag. Für JEDEN Antrag sind die erforderlichen Kopien einzureichen. Ab der dritten Schusswaffe ist ein gültiger Wettkampfpass Voraussetzung. Gemäß WaffG § 14 Abs. 2 können innerhalb von sechs Monaten zwei Waffen beantragt werden. Pro Disziplin des Deutschen Schützenbundes wird eine Waffe befürwortet. Falls der Antragsteller für die gleiche Disziplin eine weitere Schusswaffe erwerben möchte, muss er dies gemäß WaffG § 14 Abs. 3.2 schriftlich glaubhaft machen. Fügen Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers (Bearbeitungsgebühr) bei. Seite 2 SCHÜTZENKREIS 21 - AROLSEN Dienstag, 24. November 2015 Der Antrag muss IMMER im Original unterschrieben sein. Sollten Sie Kopien mehrerer Waffenbesitzkarten (Vorder- und Rückseite) einreichen, sind die entsprechenden Kopien zusammenzuheften; so dass ersichtlich ist, welche Waffenbesitzkarten zusammen gehören !!! Den Antrag nach dem Ausstellungsdatum bitte zeitnah über den Kreisschützenmeister beim Hessischen Schützenverband einreichen. 4. Ausfüllen und unterschreiben Der Vordruck ist wie folgt auszufüllen und zu unterschreiben: Punkt 1 - Antragsteller Punkt 2 - Schützenverein Punkt 3 - Kreisschützenmeister Bitte tragen Sie unter Punkt 1 eine Telefonnummer ein, unter der Sie während unserer Bürozeiten zu erreichen sind. Die geforderten Anlagen aus Punkt 1 und 2 des Antrages sind ausschließlich in KOPIE beizufügen ! Bitte fügen Sie nur die explizit geforderten Anlagen bei !!! 5. Schießnachweise Gemäß WaffG § 14 Abs. 2 Pkt. 1 muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig als Sportschütze betreibt. Der Antragsteller kann dies nachweisen, indem er seit mindestens 12 Monaten einmal pro Monat oder 18 mal verteilt über das ganze Jahr den Schießsport betrieben hat. Der Schießnachweis muss mindestens 12 Monate vor Ausstellungsdatum des Bedürfnisantrages beginnen. Gemäß Änderung des Waffenrechtes zum 1.4.2008 muss ersichtlich sein, dass das Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen erfolgt ist. Es muss ersichtlich sein, dass der Schießnachweis dem Antragsteller zuzuordnen und im Original unterschrieben ist (nicht eingescannt und / oder keine Kopie von Unterschrift und Stempel) Es muss ersichtlich sein, dass Training, Wettkämpfe, Meisterschaften etc. in Vereinen des Hessischen Schützenverbandes bzw. in Vereinen angegliederter Landesverbände Seite 3 SCHÜTZENKREIS 21 - AROLSEN Dienstag, 24. November 2015 des Deutschen Schützenbundes durchgeführt wurden. Unterlagen und / oder Schießtermine von konkurrierenden Verbänden werden nicht akzeptiert. Fall Sie nicht den zum Download bereitgestellten Schießnachweis verwenden, sind Kopien der Schießnachweise oben links zu knicken, heften und vom Verein abzustempeln und zu unterschreiben. Es muss bestätigt werden, dass die Kopien mit dem Originalschießbuch und/oder -Kladde übereinstimmen und die Daten nicht von konkurrierenden Verbänden stammen. Sofern Sie keine Kopien Ihres Schießbuches einreichen, stellen wir hier zum Download für Sie bereit: Schießnachweis Muster.pdf Schießnachweis zum Ausfüllen.pdf 6. Bedürfnis ab der 3. Kurzwaffe Nach Inkrafttreten der Änderungen des Waffengesetzes zum 25. Juli 2009 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift am 23.03.2012 muss ab der dritten Kurzwaffe (grüne WBK) der Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei Wettkämpfen und / oder Meisterschaften innerhalb der letzten 12 Monate (vor Ausstellungsdatum des Bedürfnisantrages) erbracht werden der/die Antragsteller/in mit der zu erwerbenden Waffenart an den Wettkämpfen / Meisterschaften teilgenommen haben ! das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis begründet und schriftlich dargelegt werden Als Nachweise werden anerkannt: Schießsportwettkämpfe auf Vereinsebene im Sinn des § 14 Abs. 3, die alle nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. des Regelwerkes des Hessischen Schützenverbandes aus-geschrieben und durchgeführt werden; dies ist im Antragsformular zu bestätigen und eine bestätigte Kopie eines Wettkampfberichtes etc. ist einzureichen. bestätigte Nachweise von Rundenwettkämpfen, Ligawettkämpfen, Kreismeisterschaften etc. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Nachweis zusammen mit dem Antrag ein. Wettkämpfe / Meisterschaften mit Luftgewehr oder Luftpistole dürfen wir nicht anerkennen. Kopien von Startkarten werden nicht akzeptiert Seite 4 SCHÜTZENKREIS 21 - AROLSEN Dienstag, 24. November 2015 Vordruck für die Überschreitung des Grundkontingentes ab der 3. Kurzwaffe: Nachweis der Wettkampfteilnahme 7. Bearbeitungsgebühr Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Euro pro Antrag. Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes wie folgt: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE 91 5005 0201 0000 3507 10 BIC: HELADEF1822 Verwendungszweck: Name, WBK-Gebühr, Vereins- und Mitgliedsnummer Alternativ können Sie dem Antrag einen Verrechnungsscheck beifügen. Bitte fügen Sie KEIN BARGELD bei !! 8. Sonstiges Die Anträge "Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe" werden nach Datum des Posteinganges bearbeitet. Ohne Zustimmung des zuständigen Kreisschützenmeisters werden keine Anträge bevorzugt bearbeitet. Auch die Abgabe der Anträge in der Geschäftsstelle begünstigt keine vorzeitige Bearbeitung. Da die Bedürfnisbescheinigungen kopiert werden, bitten wir, diese nicht zusammenzutackern. Antrag für Ordnungsbehörde - Download Antrag Achtung: Der hier hinterlegte Antrag wird nicht von jeder Ordnungsbehörde akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor Ausstellung bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Seite 5 SCHÜTZENKREIS 21 - AROLSEN Dienstag, 24. November 2015 9. Informationen zur Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen: Da die Bedürfnisbescheinigungen kopiert werden bitten wir, diese nicht zusammen zu heften. Bei der Beantragung bitte nur nachfolgend aufgeführte Anlagen beifügen: Kopien der Waffenbesitzkarten Schießnachweise, im Original vom Verein abgestempelt und unterschrieben Begründung ab der 3. Kurzwaffe: Nachweis über die Teilnahme an 2 Wettkämpfen und / oder Meisterschaften Kopie des Überweisungsträgers Überweisung bitte auf das Konto des Hessischen Schützenverbandes: Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE 91 5005 0201 0000 3507 10, BIC: HELADEF1822 Verwendungszweck: WBK-Gebühr, Name, Vereins- und Mitgliedsnummer Bei der Beantragung bitte nachfolgend aufgeführte Dokumente nicht beifügen: Keine Sachkundenachweise bzw. Anträge der Ordnungsbehörden als Anlage zum Bedürfnisantrag. Diese sind bei der zuständigen Behörde einzureichen. Keine Unterlagen über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition Keine Kopie des Personalausweises Keine Kopie des Wettkampfpasses Sachbearbeiterin: Monika Ferling, Telefon 069 93522210, Mail: [email protected] telefonisch erreichbar: montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Seite 6 Hessischer Schützenverband e.V. Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( § 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e. V. ist durch den Deutschen Schützenbund e. V. der am 7. November 2003 vom Bundesverwaltungsamt als Schießsportverband nach § 15 WaffG anerkannt worden ist, ermächtigt, das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe gemäß § 14 Abs. 2 und 3 WaffG zu bestätigen. 1 Angaben zur antragstellenden Person (vom Antragsteller / von der Antragstellerin auszufüllen) Name: ____________________________________ Straße: ____________________________________ Vorname: _____________________________ Telefonnummer für Rückfragen: _____________________________ PLZ: Ort: _____________________________ in: _____________________________ ____________________________________ geb. am:____________________________________ Ich beabsichtige bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz folgender Waffe zu beantragen: Art: _________________________________ Kaliber:_____________________________________ Ich beabsichtige bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der dazugehörigen Munition für die folgende Disziplin (Sportordnungsnummer und Bezeichnung) zu beantragen: Nr.: ___________ Bezeichnung: _________________________________________ Anlagen: Die Kopien aller Waffenbesitzkarten sind als Anlage beigefügt. ______Nr., ausgestellt von der Behörde ____________________________________________ ______Nr., ausgestellt von der Behörde ____________________________________________ ______Nr., ausgestellt von der Behörde ____________________________________________ ______Nr., ausgestellt von der Behörde ____________________________________________ Ich beabsichtige bei der zuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ( § 14 Abs. 4 WaffG) zu beantragen. Erklärung zum Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz: Der Antragsteller /die Antragstellerin stimmt zu, dass seine / ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung dieses Antrags erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Er / Sie ist mit der Speicherung auf unbestimmte Zeit ausdrücklich einverstanden. Die vorstehenden Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen. Ort/ Datum _____________________________ _______________________________________ Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin 2 Angaben zum Verein nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) und c) WaffG (Nur vom Verein auszufüllen) Name: __________________________________________________________________________ Vertreten durch: ___________________________________________________________________ Straße: __________________________________________________________________________ PLZ/Ort: __________________________________________________________________________ Unser Verein ist unter der Nr. Mitglied im Hessischen Schützenverband e. V. Die antragstellende Person hat die Mitgliedsnummer beim Hessischen Schützenverband e.V. Wir bestätigen hiermit der antragstellenden Person, dass sie Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für Schusswaffen für die beantragte Disziplin im eigenen Besitz haben in ____________________________________________ bzw. eine Nutzungsmöglichkeit auf dem Schießstand in ____________________ nachweisen können. Eine Kopie der Nutzungsvereinbarung und der Standzulassung* liegt bei/vor*. dass die Schießsportwettkämpfe auf Vereinsebene im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG gemäß der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. bzw. des Regelwerkes des Hessischen Schützenverbandes ausgeschrieben und durchgeführt wurden; eine bestätigte Kopie eines Wettkampfnachweises liegt bei. Ein bestätigter Auszug aus dem Schießbuch liegt bei. Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft des Antragstellers liegen bei. Ort/ Datum ________________________________ ______________________________________ Unterschrift des Vorstandes laut Vereinsregister 3 (Stempel des Vereins) Bestätigung des Kreisschützenmeisters über die Sportschützeneigenschaft nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG und die Schießstätten. Die Angaben des Vereins über die Schießstätten sowie die Sportschützeneigenschaft des Antragstellers /der Antragstellerin werden auf Grund der vorgelegten Unterlagen bestätigt. ________________________________ Unterschrift des Kreisschützenmeister ________________________________ (Unterschrift und Stempel des Verbandes) (im Auftrag des Verbandes) * Die Kopie der Standzulassung ist nur erforderlich, wenn sich der vom Schützenverein genutzte Schießstand nicht im Bereich der Waffenbehörde des Wohnsitzes der antragstellenden Person befindet. 4.0 Bedürfnisbescheinigung des Verbandes nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG (Nur vom Verband auszufüllen) Die beantragte Waffe Art: ______________________________________________ Kaliber: ________________________ ist nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. oder nach dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes e. V. für den/ die folgende Wettbewerb/ e zugelassen: Nr.: ____________________________________ Bezeichnung: ____________________________ Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe. Im Besitz des Antragstellers / der Antragstellerin befinden sich nach den vorgelegten Unterlagen weniger als zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition / weniger als drei halbautomatische Langwaffen. Der Erwerb der beantragten Waffe und der dazugehörigen Munition ist für die Ausübung der o. g. Disziplin durch den Antragsteller / die Antragstellerin erforderlich. Die Bescheinigungen nach Abschnitt 3 und 4 sind auch Voraussetzung für die Erteilung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 13 Abs. 4 WaffG (gelbe Waffenbesitzkarte). 4.1 Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 3 WaffG (Nur vom Verband auszufüllen) Der Antragsteller /die Antragstellerin benötigt über die bereits im Besitz befindlichen (Anzahl) mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition eine weitere mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition (Anzahl) halbautomatischen Langwaffen halbautomatische Langwaffe eine weitere halbautomatische Langwaffe sowie die dazugehörige Munition. Für die Ausübung der folgenden weiteren Sportdisziplin Nr.: _______ Bezeichnung: ______________________________________________ Die beantragte Waffe: Art: __________________________________________ Kaliber: _________________ ist nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. oder nach dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes e. V. für den o. g. Wettbewerb zugelassen. Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe. Zur Ausübung des Wettkampfsportes eine weitere mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition / eine weitere halbautomatische Langwaffe Art: _________________________________ Kaliber: ____________ erforderlich. Begründung: Der Hessische Schützenverband e. V., Schwanheimer Bahnstraße 115, 60529 Frankfurt am Main, vertreten durch seinen Beauftragten / seine Beauftragte, hält den Erwerb der beantragten Waffe für die Ausübung des Wettkampfsportes durch den Antragsteller / die Antragstellerin für erforderlich. Die angegebene Disziplin ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. bzw. im Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes e. V. geregelt. Der Hessische Schützenverband e.V. bestätigt die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers / der Antragstellerin an Wettkämpfen / Meisterschaften gemäß der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. des Regelwerkes des Hessischen Schützenverbandes mit der zu erwerbenden Waffenart. __________________________________ Unterschrift des Verbandes (Stempel des Verbandes) Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Die Angaben zur antragstellenden Person (Abschnitt 1) sind in allen Fällen auszufüllen. Der Schützenverein bestätigt in Abschnitt 2, der Kreisschützenmeister in Abschnitt 3. Die Bescheinigung nach Abschnitt 4.0 gilt für jeden Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, soweit der Erwerb nicht aufgrund der WBK für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 WaffG erfolgt, für zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition sowie für drei halbautomatische Langwaffen. Die Bescheinigung nach Abschnitt 4.1 gilt je nach Einzelfall ab der dritten mehrschüssigen Kurzwaffe für Patronenmunition oder ab der vierten halbautomatischen Langwaffe. Es sind grundsätzlich Kopien aller waffenrechtlichen Erlaubnisse der antragstellenden Person beizulegen. Die Bescheinigung nach Abschnitt 3.0 und 4.0 gilt auch für die Waffenbesitzkarte für Sportschützen zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetierlangwaffen ausgenommen Repetierflinten, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die erworbenen Schusswaffen, sowie die für diese Schusswaffen bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der für die antragstellende Person zuständigen Waffenbehörde ein Miet-/ Pachtvertrag für die relevanten Disziplinen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V., verbunden mit dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes e.V., nachzuweisen ist. Nach § 4 Abs. 4 des WaffG wird das Bedürfnis nach drei Jahren von der zuständigen Behörde, zumindest bei erstmaligen Antragstellern / Antragstellerinnen, nachgeprüft. Die Aufzeichnungen über die schießsportlichen Aktivitäten des Antragstellers / der Antragstellerin sind daher auch hierfür erforderlich. Verfahrensablauf Der Antragsteller / die Antragstellerin sendet den Antrag nebst Ablichtungen von allen seinen / ihren waffenrechtlichen Erlaubnissen über den Verein an den zuständigen Kreisschützenmeister. Der Kreisschützenmeister füllt den Abschnitt 3 aus und leitet die Bedürfnisbescheinigung zum Verband. Die Bestätigung des Verbandes wird über den Kreisschützenmeister an den Verein zurückgesandt. Allgemeiner Hinweis Innerhalb von sechs Monaten dürfen nach § 14 Abs. 2 in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden; dies gilt auch für Waffen, die aufgrund der gelben Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 WaffG erworben werden. Schützenverein „Muster“ e.V. Vereinsnr. XXXX Nachweis der sportlichen Betätigung zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Waffengesetz XXXX ‐ XXXX Musterfrau Viktoria Pass‐Nr. Name Vorname Nr. Datum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 xx.xx.xxxx xx.xx.xxxx Disziplin T RK 2.59 2.40 Pistole .45 KK Sportpistole Ergebnis *) 333 246 T = Training RK = Rundenwettkampf L = Ligawettkampf VM = Vereinsmeisterschaft WV = Wettkampf auf Vereinsebene (ausgeschrieben und durchgeführt nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes) KM = Kreismeisterschaft GM = Gaumeisterschaft HM = Hessische Meisterschaft *) nicht zwingend erforderlich Hiermit versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben und bestätige dies durch meine Unterschrift. _____________________________ Ort, Datum ____________________________________ Stempel des Vereins Unterschrift 1. Vorsitzender oder Schießleitung Verein: Vereinsnr. Nachweis der sportlichen Betätigung zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Waffengesetz Pass‐Nr. Name Vorname Nr. Datum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Disziplin Ergebnis *) T = Training RK = Rundenwettkampf L = Ligawettkampf VM = Vereinsmeisterschaft WV = Wettkampf auf Vereinsebene (ausgeschrieben und durchgeführt nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes) KM = Kreismeisterschaft GM = Gaumeisterschaft HM = Hessische Meisterschaft *) nicht zwingend erforderlich Hiermit versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben und bestätige dies durch meine Unterschrift. _____________________________ Ort, Datum ____________________________________ Stempel des Vereins Unterschrift 1. Vorsitzender oder Schießleitung 5 Nachweis der Wettkampfteilnahme als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe (ab der 3. Kurzwaffe) § 14 Abs. 3 Name: _____________________________ Vorname ____________________________ Datum Art des Wettkampfes Disziplinnummer z.B. Verein, Kreis, Gau, lt.Sportordnung oder Ligawettkämpfe Ergebnis Unterschrift und Stempel des Veranstalters oder Nachweis durch Ergebnislisten, Urkunden usw. Hinweis zum Punkt Regelmäßigkeit: Der in § 14 Abs. 3 WaffG verwendete Begriff "regelmäßig" kann nicht mit dem in Nr. 2.2 beschriebenen Begriff des § 14 Abs. 2 WaffG gleichgesetzt werden, da er nicht an Trainingseinheiten, sondern an eine Wettkampfteilnahme anknüpft und eine andere Zielrichtung verfolgt. Die Teilnahme an 18 Wettkämpfen im Jahr wäre selbst für Sportschützen im Leistungsbereich kaum zu erfüllen. Eine "regelmäßige" Wettkampfteilnahme im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt (grundsätzlich zwei Wettkämpfe innerhalb der letzten 12 Monate, mit der gleichen Waffenart). Anerkannt werden Wettkämpfe, die nach den Regeln des DSB/HS ausgeschrieben wurden. Die Teilnahme des Antragstellers an den entsprechenden Wettkämpfen kann durch Urkunden, Ergebnislisten oder durch Übersendung des Vordrucks (Abschnitt 5) nachgewiesen werden. Die Unterlagen sind durch Stempel und Unterschrift des vertretungsberechtigten Vereinsvorstandes zu bestätigen Sollten Sie bereits im Besitz einer Waffe des beantragten Kalibers sein, dann bitte eine plausible Erklärung, warum sie die zusätzliche Waffe benötigen. Begründung des Antragstellers: Hiermit versichere ich die Richtigkeit meiner oben gemachten Angaben Ort/ Datum _____________________________ ____________________________________________ Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Die Angaben zur antragstellenden Person (Abschnitt 1) sind in allen Fällen auszufüllen. Der Schützenverein bestätigt in Abschnitt 2, der Kreisschützenmeister in Abschnitt 3. Die Bescheinigung nach Abschnitt 4.0 und Abschnitt 4.1 werden vom Verband ausgefüllt und müssen nicht eingereicht werden. Die Bescheinigung nach Abschnitt 5 gilt je nach Einzelfall ab der dritten mehrschüssigen Kurzwaffe für Patronenmunition oder ab der vierten halbautomatischen Langwaffe. Es sind grundsätzlich Kopien aller waffenrechtlichen Erlaubnisse der antragstellenden Person beizulegen. Die Bescheinigung nach Abschnitt 3.0 und 4.0 gilt auch für die Waffenbesitzkarte für Sportschützen zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetierlangwaffen ausgenommen Repetierflinten, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die erworbenen Schusswaffen, sowie die für diese Schusswaffen bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der für die antragstellende Person zuständigen Waffenbehörde ein Miet-/ Pachtvertrag für die relevanten Disziplinen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V., verbunden mit dem Regelwerk des Hessischen Schützenverbandes e.V., nachzuweisen ist. Nach § 4 Abs. 4 des WaffG wird das Bedürfnis nach drei Jahren von der zuständigen Behörde, zumindest bei erstmaligen Antragstellern / Antragstellerinnen, nachgeprüft. Die Aufzeichnungen über die schießsportlichen Aktivitäten des Antragstellers / der Antragstellerin sind daher auch hierfür erforderlich. Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb, zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen einer Erlaubnis zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) eines Waffenscheins zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe einer Schießerlaubnis einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Schusswaffen vor dem 21 Lebensjahr bzw. einer Ausnahmegenehmigung von dem Erfordernis des Mindestalters zum Schießen einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler oder Waffensachverständige einer Änderung/Ergänzung der Waffenbesitzkarte eines Munitionserwerbsscheins Angaben zur Person (zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen) 1 Name Familienname, Geburtsname, Vornamen 2 Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit Geburtsdatum 3 Beruf erlernter Beruf 4 Wohnung Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Aufbewahrungsort der Schusswaffe(n) 5 Nebenwohnung Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Aufbewahrungsort der Schusswaffe(n) 6 Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ununterbrochen in der Bundesrepublik wohnhaft seit Geburtsort und Kreis Staatsangehörigkeit derzeit ausgeübter Beruf erstmals wohnhaft in der Bundesrepublik im Jahr Wohnungen in den letzten 5 Jahren (Jahr, Gemeinde, Landkreis, Land) 7 Geburtsname eines Geburtsname der Mutter oder Geburtsname des Vaters Elternteils 8 Familienname, Geburtsname, Vornamen und Beruf des Vaters Nur bei Minderjährigen Familienname, Geburtsname, Vornamen und Beruf der Mutter 9 10 Körperliche Behinderung Sind Sie körperbehindert? Sehbehinderung Sind Sie sehbehindert? nein nein Art der Behinderung (z. B. Hörfehler, Amputation von Gliedmaßen, etc.) ja ja Angabe der Dioptrien links: rechts: Sofern Sie telefonisch, durch Telefax oder eMail zu erreichen sind, können Sie die Verbindungen hier angeben. Vorwahl: Rufnummer: Faxnummer: Email: Angaben zur beantragten Erlaubnis 11 Persönliche Voraussetzungen Können Sie Ihre Sachkunde nachweisen? durch (Nachweis bitte beifügen) ja nein Auf welche Weise haben Sie die Handhabung der Waffe erlernt? Können Sie Ihre Schießleistung nachweisen? ja nein Wenn ja, wie Sind Sie mit den Vorschriften über Notstand und Notwehr vertraut? ja nein Erläuterung: Die Sachkunde ist grundsätzlich durch eine behördliche Prüfung (Sachkundeprüfung) nachzuweisen. Als anderweitiger Nachweis der Sachkunde gelten: die Jägerprüfung oder eine Bescheinigung durch eine Person, welche die Schießausbildung in einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung geleitet hat, dass die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an diesem Lehrgang erworben wurden. die Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk die nachgewiesene Fachkunde nach § 22 des Waffengesetzes (WaffG) Nachweis der Kenntnisse der Fachkunde nach § 22 WaffG durch eine anderweitige, insbesondere behördliche oder staatlich anerkannte Ausbildung Mindestens drei Jahre Tätigkeit im Handel mit Schusswaffen und Munition. Besitzen Sie bereits Schusswaffen oder Munition? ja nein Zahl Art Erwerbsjahr Bitte hier beschreiben, wie Sie Wie bewahren Sie die Schusswaffen/Munition auf bzw. wie beabsichtigen Sie zukünftig, SchusswafSchusswaffe(n) und Munition fen/Munition aufzubewahren? (Bitte genaue Beschreibung des Stahlschrankes/Tresors) aufbewahren. Bezeichnen Sie die Norm und den Widerstands grad des Stahlschrankes bzw. Tresors, sowie die Absicherung des Zugangs zu diesem. Besitzen Sie einen gültigen Jagdschein? ja nein Wurden von Ihnen bereits waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt? ja nein Bei welcher Behörde? 12 Nur bei Waffenschein oder Schießerlaubnis Haben Sie dafür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? ja nein Versicherer 13 Erwerb/Führen der Waffe oder Munition 14 Nur bei Schießerlaubnis Wann und wo und mit welchen Waffen bzw. Geräten wollen Sie schießen? Jahr Versicherungssumme Welche Art von Waffen oder Munition wollen Sie erwerben/führen? Genaue Angabe des Waffentyps/Kalibers 15 Begründung Zu welchem Zweck wollen Sie die Schusswaffe oder Munition erwerben oder die Schusswaffe führen? Warum reichen erwerbscheinfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus? Nur bei Schießerlaubnis Aus welchem Anlass bzw. Grund wollen Sie schießen? 16 Nur bei Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung Welche Waffen wollen Sie herstellen, bearbeiten oder instand setzen? Aus welchem Grund wollen Sie Schusswaffen herstellen, bearbeiten oder instand setzen? (Ggf. auf besonderem Blatt begründen) 17 Nur bei Schusswaffen Ist in die zum Erwerb beantragte Schusswaffe ein Schalldämpfer eingebaut? ja nein Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung Nach § 6 Waffengesetz (WaffG) ist vor der Erteilung einer Erlaubnis eine Überprüfung ihrer persönlichen Eignung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort zu Ihrer Person Erkenntnisse über eine debile oder psychische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten vorliegen. Da das Gesundheitsamt aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, Gesundheitsdaten weiterzugeben, werden Sie um Ihre Einwilligung gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Das Gesundheitsamt antwortet auf die Anfrage der Waffenbehörde nur mit ”ja, Erkenntnisse vorhanden” oder ”nein, keine Erkenntnisse vorhanden”. Nähere Erkenntnisse werden zunächst nicht mitgeteilt. Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, werden Sie hiervon durch die Waffenbehörde unterrichtet und von ihr um die erneute Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ersucht. Nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bittet die Waffenbehörde das Gesundheitsamt um Mitteilung von Erkenntnissen, Übersendung von einschlägigen Unterlagen oder um eine Begutachtung. Dieses Verfahren gilt auch für die Regelüberprüfung, die gemäß § 4 Abs. 3 WaffG für Inhaberrinnen und Inhaber von Waffenbesitzkarten mindestens alle drei Jahre erneut vorzunehmen ist. Hiermit erkläre ich mich mit dem oben beschriebenen Verfahren einverstanden. _________________________ (Ort, Datum) _________________________ (Unterschrift) ____________________________________ bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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