Landratsamt Bamberg

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Waffenrecht
Bescheinigung über den vorübergehenden Erwerb von Schusswaffen
(gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 38 Nr. 1e WaffG)
Der Überlasser (Verleiher):
Name, Vorname
Geb.-Datum, Geb.-Ort
Anschrift
überlässt dem Erwerber (Leihnehmer und vorübergehender Besitzer):
Name, Vorname
Geb.-Datum, Geb.-Ort
Anschrift
für die Dauer von maximal einem Monat ab dem Datum der Überlassung und lediglich für einen vom
Bedürfnis umfassten Zweck bzw. im Zusammenhang damit gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG
vorübergehend zum Zeck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1b
WaffG
folgende Waffe(n), eingetragen auf der Waffenbesitzkarte
Nummer
Ausgestellt durch
Ausgestellt am
Folgende Waffe(n) wird / werden verliehen:
Lfd.
Nr.
Art der Schusswaffe
(z. B. Pistole, Repetierbüchse etc.)
Kaliber
Hersteller / Modell
Herstellungsnummer
Berechtigungsgrund des Leihnehmers:
Waffenbesitzkarte
Jagdschein (anstelle einer Waffenbesitzkarte beim vorübergehenden Erwerb von Langwaffen)
Nummer
Ausgestellt durch
Ausgestellt am
Gültig bis
Ein weiteres Überlassen der Waffe(n) an Dritte nach § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG wird nicht gestattet.
Dieser Beleg ist beim Umgang mit der/den vorbezeichneten Waffe(n) mitzuführen (§ 38 Nr. 1e WaffG).
Datum der Übergabe der Waffe:
Unterschrift des Verleihers (Überlassers)
Unterschrift des Leihnehmers (Erwerber)
© Landratsamt Bamberg, Waffenrecht, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
§ 12 Waffengesetz
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1.) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe (Waffenbesitzkarte, Anm.) bedarf nicht, wer diese
1) als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten
Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder Beförderung erwirbt.
2) ...
3) ...
4) ...
5) ...
6) ...
(2.) ...
(3.) ...
(4.) ...
(5.) ...
Weitere Waffen die verliehen werden:
Die Waffe(n) ist / sind eingetragen auf der Waffenbesitzkarte
Nummer
Ausgestellt durch
Ausgestellt am
Folgende Waffe(n) wird / werden verliehen
Lfd.
Nr.
Art der Schusswaffe
(z. B. Pistole, Repetierbüchse ect.)
Kaliber
Hersteller / Modell
© Landratsamt Bamberg, Waffenrecht, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Herstellungsnummer