Landratsamt Bamberg Waffenrecht Bescheinigung über den vorübergehenden Erwerb von Schusswaffen (gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 38 Nr. 1e WaffG) Der Überlasser (Verleiher): Name, Vorname Geb.-Datum, Geb.-Ort Anschrift überlässt dem Erwerber (Leihnehmer und vorübergehender Besitzer): Name, Vorname Geb.-Datum, Geb.-Ort Anschrift für die Dauer von maximal einem Monat ab dem Datum der Überlassung und lediglich für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck bzw. im Zusammenhang damit gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG vorübergehend zum Zeck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG folgende Waffe(n), eingetragen auf der Waffenbesitzkarte Nummer Ausgestellt durch Ausgestellt am Folgende Waffe(n) wird / werden verliehen: Lfd. Nr. Art der Schusswaffe (z. B. Pistole, Repetierbüchse etc.) Kaliber Hersteller / Modell Herstellungsnummer Berechtigungsgrund des Leihnehmers: Waffenbesitzkarte Jagdschein (anstelle einer Waffenbesitzkarte beim vorübergehenden Erwerb von Langwaffen) Nummer Ausgestellt durch Ausgestellt am Gültig bis Ein weiteres Überlassen der Waffe(n) an Dritte nach § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG wird nicht gestattet. Dieser Beleg ist beim Umgang mit der/den vorbezeichneten Waffe(n) mitzuführen (§ 38 Nr. 1e WaffG). Datum der Übergabe der Waffe: Unterschrift des Verleihers (Überlassers) Unterschrift des Leihnehmers (Erwerber) © Landratsamt Bamberg, Waffenrecht, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg § 12 Waffengesetz Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1.) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe (Waffenbesitzkarte, Anm.) bedarf nicht, wer diese 1) als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder Beförderung erwirbt. 2) ... 3) ... 4) ... 5) ... 6) ... (2.) ... (3.) ... (4.) ... (5.) ... Weitere Waffen die verliehen werden: Die Waffe(n) ist / sind eingetragen auf der Waffenbesitzkarte Nummer Ausgestellt durch Ausgestellt am Folgende Waffe(n) wird / werden verliehen Lfd. Nr. Art der Schusswaffe (z. B. Pistole, Repetierbüchse ect.) Kaliber Hersteller / Modell © Landratsamt Bamberg, Waffenrecht, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Herstellungsnummer
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