Seite 1 April 14, 2016 Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München Einwendung gegen die geplante Deponie der Deponieklasse I in Odelsham, Gemeinde Babensham Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse I in Odelsham, Gemeinde Babensham, erhebe ich/erheben wir im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die folgenden Einwendungen: Fehlender Bedarf 1. Laut der aktuellen bayerischen Abfallbilanz sind in Bayern ausreichende Kapazitäten in DK I und DK IIDeponien vorhanden (Abfallbilanz 2014). Die Entsorgungssicherheit für Abfälle zur Ablagerung in Bayern ist mittelfristig gesichert. Die Kapazität der vorhandenen DKI und DKII-Deponien reicht noch für mehrere Jahrzehnte aus. 2. Auch der aktuelle bayerische Abfallwirtschaftsplan sieht mittelfristig keinen Bedarf für zusätzliche Deponiekapazitäten. 3. Derzeit sind in Bayern 8 genehmigte DK I-Deponien nicht in Betrieb, obwohl dort noch Kapazitäten vorhanden sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb in Odelsham eine zusätzliche Deponie der Deponieklasse I errichtet werden soll. 4. Die Bedarfsberechnung des Antragstellers ist daher nicht belastbar. Gesundheitsschutz 5. Die geplante Einlagerung asbesthaltiger Abfälle führt zur permanenten Freisetzung von Asbestfasern in die Umgebung. Bei unsachgemäßem Transport ist hiervon nicht nur die Deponie und deren unmittelbare Umgebung betroffen, sondern auch die Ortschaften entlang der Zufahrtsstraßen B 304 und B 15 sowie St 2092. 6. Eine sichere Einlagerung asbesthaltiger Abfälle ist auch bei Beachtung der aktuellen, rechtlichen Vorgaben (z.B. TRGS 519) nicht gegeben. In diesem Zusammenhang sei auf die durch die Regierung von Oberbayern untersagte Einlagerung von Asbest in der Deponie in Bruck (Gemeinde Emmerting) verwiesen. Trotz Vorgehen nach TRGS 519 wurde dort beim Einbau von asbesthaltigen Abfällen Asbeststaub in die Umgebung freigesetzt. 7. Gesundheitliche Auswirkungen durch Asbestfasern auf die Wasserburger Bevölkerung sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung von asbesthaltigen Stäuben (z.B. bei beschädigten Transportgebinden) wurden in den Antragsunterlagen nicht ausreichend betrachtet. 8. Im Nahbereich der geplanten Deponie befinden sich die Wasserburger RoMed-Klinik sowie in Hauptwindrichtung auch die Wasserburger Altstadt mit zahlreichen Schulen und Kindergärten. Aufgrund der zum Teil sehr langen Latenzzeit asbestbedingter Erkrankungen (20-50 Jahre bei Mesotheliom) sind besonders Kinder und Jugendliche vor asbesthaltigen Stäuben zu schützen. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, wie dies gewährleistet werden soll. Wohnqualität und Wertminderung 9. Die Schadstoffbelastung der im Planungsraum lebenden Menschen steigt. Darüber hinaus ist auch das subjektive Sicherheitsgefühl in der Nähe einer Deponie der Deponieklasse I, zumal in der beantragten Größe, beeinträchtigt. Dies bedeutet eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und die Entwertung von Wohneigentum. 10. Die Deponie bedeutet für die Anlieger der Deponie selbst sowie die Anlieger an den Hauptzufahrtsstraßen zusätzliche Verkehrsbelastungen. Insbesondere sei hier auf die Situation der Ortsdurchfahrt der B 304 durch den Wasserburger Ortsteil Reitmehring verwiesen. 11. Die Deponie beeinträchtigt den Freizeitwert der angrenzenden Waldflächen (beliebtes Pilzsammelgebiet), der durch die Deponie entstehende Schwerlastverkehr, der laut Planung über die straßenbegleitenden Landwirtschaftswegen an die B 304 abgewickelt werden soll, beeinträchtigt deren Funktion als Rad- und Wanderweg. Seite 2 April 14, 2016 Natur und Klima 12. Durch den geplanten Bau der Deponie werden zusammenhängende Waldflächen zerstört und großflächig Boden versiegelt. Im Sinne eines sparsamen Umganges mit dem Schutzgut Boden sollte hier einer Verfüllung der bereits genehmigten DK I und DK II-Deponien (siehe Punkt 1, 2, 3) Vorrang gegeben werden. 13. Der aktuelle UN-Klimabericht betont die sofortige Notwendigkeit der CO2-Reduzierung. Die geplante Deponie erzeugt mehr Verkehr, da das Einzugsgebiet voraussichtlich einen Großteil von Oberbayern und darüber hinaus umfasst und vernichtet CO2-bindende Bäume. Dieser Verlust an Bäumen wird erst in Jahrzehnten durch die dann erfolgende Aufforstung ausgeglichen. Standfestigkeit 14. Die behördlichen Vorgaben an eine fachgerechte Verfüllung der Kiesgrube um die geforderten Verdichtungsgrade und die Tragfähigkeitswerte (nach ZTVE-StB 09) zu erreichen, erfordern einen fachgerechten Einbau und die Verdichtung der Böden zu klar definierten Randbedingungen. 15. Der hierzu erforderliche lagenweise Einbau des Verfüllmaterials von maximal 50 cm Schütthöhen, die lagenweise Verdichtung des Verfüllmaterials mit geeigneten Verdichtungsgeräten und der Schutz des Ablagerungsmaterials vor Witterungseinflüssen ist nicht fachgerecht erfolgt. 16. Der Aushub der Kiesgrube erfolgte nicht bis zu einer Tiefe von ca. 5 m, wie für die Standfestigkeit der Verfüllung angesetzt, sondern teilweise bis zu einer Tiefe von mehr als 10m. 17. Die Standfestigkeit des 30m hohen Deponiehügels mit einem Gewicht von ca. 1 Mio. Tonnen auf der Kiesgrubenverfüllung ist nicht gegeben. 18. Weitere Einwendungspunkte: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Als Vertreter der nachstehenden Unterzeichner wird für dieses Verfahren benannt: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vertreter: Name / Vorname Beruf Straße, Postleitzahl / Ort Name, Vorname Straße, Plz / Ort Datum Unterschrift 1 2 3 4 5 6 Achtung: Bitte leserlich eintragen und Unterschrift nicht vergessen! Die Einwendung muss bis spätestens 04.05.2016 bei der Regierung von Oberbayern (ersatzweise bei der Stadt Wasserburg, der Gemeinde Babensham oder der Gemeinde Soyen) eingehen.
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