Willi Lindner Weihernstrasse 1 4533 Riedholz Bürgerbewegung Riedholz Riedholz, den 2. August 2016 Amt für Raumplanung Deponie Attisholzwald Werkhostrasse 59 4509 Solothurn Mitwirkungseingabe zur Erweiterung der Deponie im Attisholzwald Sehr geehrte Damen und Herren Bei der geplanten Erweiterung der Inertstoffdeponie (neu Deponie Typ A und B) im Attisholzwald auf dem Gemeindegebiet von Flumenthal und Riedholz setzen wir uns für eine bürger- und umweltverträgliche Umsetzung ein und legen deshalb die nachfolgenden Forderungen vor. Diese stützen sich u.a. ab auf die neueste Datenlage, auf die aktuellen Ortspläne von Riedholz und auf den Umrechnungsfaktor von 1,9 Tonnen pro Kubikmeter, d. h. dem spezifischen Gewicht von Inertstoffen. Die neueste Datenlage des Bundes geht von einem hochgerechneten Bedarf für den oberen Kantonsteil von ca. 30‘000 Kubikmetern pro Jahr aus. In den Unterlagen ist die Abgrenzung zwischen Kubikmeter und Tonnen nicht ersichtlich, das spezifische Gewicht von 1,9 Tonnen pro Kubikmeter wird ausgeblendet. Dies führt zu einem geplanten Bedarf, der statt von den tatsächlich anfallenden 30‘000 m3 pro Jahr, von 80‘000 m3 pro Jahr ausgeht. Der Einbezug des aktuellen Ortsplanes von Riedholz würde aufzeigen, dass die Beeinträchtigungen für neu entstandene Quartiere, die in der Planung teilweise nicht nachgeführt sind, erheblich sind. Dazu möchten wir den Bericht des BAFU „Ent-Sorgen, Abfall in der Schweiz illustriert“ vom Mai 2016 (unter http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01851/index.html?lang=de) vorausschicken, der für unsere Einlassungen wegweisend ist: Zwei grundlegende Zielsetzungen sind nötig, um den nachhaltigeren Umgang mit unseren Ressourcen zu sichern: die Entkopplung der Abfallproduktion vom Wirtschaftswachstum und die Vermeidung der schädlichen Auswirkungen des Abfalls. Würde man beim beschriebenen Vorhaben diese beiden Zielsetzungen einbeziehen, wären unsere folgenden Vorschläge und Forderungen selbstverständlicher Bestandteil des Projektes. Dazu wollen wir vorgängig, wiederum Bezug nehmend auf den Bericht mit der Strategie des BAFU vom Mai 2016 (Seite 12), nachweisen, dass die geplante Deponie überdimensioniert ist. Die Deponie würde bei der geplanten Dimensionierung von ca. 2,5 Mio. Kubikmeter für mehr als 80 Jahre ausreichen. Dies sogar, wenn die heute existierenden Randbedingungen auf die Zukunft projiziert würden, d.h. nicht mehr Vermeidung angestrebt würde. Die rasant fortschreitende technologische Entwicklung würde von einer höheren Vermeidung ausgehen. Die Fakten sind: • 65 Prozent der Abfälle in der Schweiz sind Bauabfälle, das sind 15,5 Mio. Tonnen pro Jahr; • davon werden 80 Prozent rezykliert und 20 Prozent deponiert, das sind 3,1 Mio. Tonnen pro Jahr in der Schweiz, die deponiert werden; 1 • das spez. Gewicht von Inertstoffen wird mit 1,7 bis 2,0 Tonnen pro Kubikmeter angegeben, das sind 1,6 Mio. Kubikmeter pro Jahr in der Schweiz; • Der Anteil das Kantons Solothurn an der Bevölkerung der Schweiz beträgt ca. 3 Prozent (240T von 8 Mio.), da ergäbe dann 3 Prozent von 1,6 Mio. m3/Jahr, das sind ca. 50‘000 Kubikmeter pro Jahr; • Der obere Kantonsteil, um den es geht hat (grosszügig gerechnet) einen Anteil von 60 Prozent der Kantonsbevölkerung, d. h. die zu deponierende Menge an Abfall beträgt ca. 30‘000 Kubikmeter pro Jahr; Bei der geplanten Kapazität von mehr als 2,4 Mio. Kubikmeter kann bei 30‘000 Kubikmeter pro Jahr der Bedarf für den zu deponierenden Bauabfall für mehr als 80 Jahre gedeckt werden. I. Die obigen Einlassungen unterstützen unsere Forderungen nach dem Vermeiden von dauerhaften Kompartimenten (Aufschüttungen) und der Reduktion des Perimeters auf den unteren Teil des Attisholzwaldes. Dies ist bei den jährlich anfallenden 30‘000 Kubikmeter für eine Deponie im oberen Kantonsteil weder nötig noch sinnvoll. Generell war das Vorhaben bisher als „Inertstoffdeponie Attisholzwald“ beschrieben und ausgeschrieben. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte unter folgendem Titel: „Anpassung des kantonalen Richtplans: Inertstoffdeponie (ISD) Attisholzwald, Flumenthal und Riedholz“ vom 1. Juni 2015 bis 30. Juni 2015 vom Regierungsrat wurde die Richtplananpassung im Dezember 2015 bewilligt. Eine Bewilligung des Bundes ist nach Auskunft am Informationsanlass vom 1. Juli 2016 noch ausstehend. Seit 1.1.2016 existieren im entsprechenden Gesetz – nach Auskunft am Informationsanlass vom 1. Juli 2016 - Inertstoffdeponien nicht mehr. Neu werden Deponien verschiedener Kategorien unterschieden. Die im Attisholzwald geplante Deponie ist mit dem Typ B (und teilweise A) gekennzeichnet. Deren Umschreibung entspricht nicht der bisher in den Unterlagen erwähnten Inertstoffdeponie. In diesem Deponietyp dürfen nicht nur Inert- sondern auch Giftstoffe (in den Abfällen enthalten) deponiert werden, was wesentlich andere Voraussetzungen für das Bewilligungsverfahren bedeutet. Im Raumplanungsverfahren wurde dem zufolge eine andere Materie behandelt als im Nutzungsplanungsverfahren. Die Zustimmung der betroffenen Gemeinden erfolgte zu einer Inertstoffdeponie. Die Einheit der Materie ist nicht gewahrt. II. Da die raumplanerische Beurteilung von anderen gesetzlichen Grundlagen ausgeht als die Gestaltungsplanung, ist das gesamte Vorhaben raumplanerisch neu zu beurteilen. Im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wird einige Male für das Vorhaben die Bezeichnung Inertstoffdeponie anstelle Deponie A resp. B verwendet. Ausserdem werden einige unzulässige, nicht erhärtete und sogar falsche Annahmen getroffen. Unsere Einlassungen zum UVB finden Sie im Anhang. III. Der UVB ist so anzupassen, dass die Fehler korrigiert, Annahmen begründet und durch Daten erhärtet werden. Die Planung ist auf mehr als 50 Jahr ausgelegt. Planerisch umgesetzt werden sollen Umfang und Gestaltung der Deponie in den nächsten 30 Jahren. Normalerweise geht man von Planungsperioden von 10 – 15 Jahren aus. Dies weil die Rahmenbedingungen rasch ändern können. Solche Änderungen sind bei Deponien, wegen des allgemeinen Trends zur Vermeidung und zur Wiederverwertung zu erwarten. IV. Wir fordern, den Planungshorizont nur bis 2030 festzulegen. Weitere Ausbauschritte müssen mit einer Neuplanung mit allen Auflagen und nicht durch Freigabe des Kantons erfolgen. 2 Die Kantone haben dem BAFU alle fünf Jahre Bericht über Betrieb und Zustand der Deponien auf ihrem Gebiet zu erstatten. Der Bericht enthält insbesondere folgende Angaben: • Menge und Art der abgelagerten Abfälle sowie Restvolumen bestehender Deponien; bei neuen Deponien und Änderungen bestehender Deponiebauwerke: • Nachweise, dass die Anlagen des Bauwerks die Anforderungen gemäss Anhang 2 Ziffer 2.12.4 erfüllen; • gegebenenfalls Massnahmen nach Artikel 53 Absatz 4 zur Verhinderung möglicher schädlicher oder lästiger Einwirkungen der Deponien auf die Umwelt. V. Wir fordern, dass dieser Bericht auch den Gemeinden Riedholz und Flumenthal respektive deren Bevölkerung zugänglich gemacht wird. Eine dauerhafte Aufschüttung (Kompartiment) und damit die Umgestaltung des Charakters einer Landschaft müssen transparent sein. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, die neue Gestaltung zu kennen. Deshalb sollen mit Höhenprofilen die geplanten Verhältnisse, nach der Wiederaufforstung angezeigt werden, damit sich die Betroffenen ein realistisches Bild von den zu erwartenden Beeinträchtigungen machen können. Die an der Informationsveranstaltung vom 1. Juli 2016 präsentierten Ansichten berücksichtigen die perspektivische Veränderung nur unzureichend: • Der Kamin im Attisholz ist als Referenzpunkt nicht geeignet, da er (in Riedholz) weiter vom Betrachter entfernt ist als die Spitze der Aufschüttung. • Durch die Perspektive ist die Beeinträchtigung der Aussicht gravierender als vom Betreiber dargestellt. VI. Wir fordern, Profile über die projektierte Aufschüttung zu setzen, die eine relevante Waldhöhe von 40 Meter anzeigen. Wir bezweifeln bei der Aufschüttung auch, dass eine derart einschneidende Veränderung des Charakters einer Landschaft vorgenommen werden soll und darf. Es wird nicht etwa eine sanfte Anpassung vorgenommen, sondern es entsteht ein neuer, markanter Hügelzug. Dies kann mit organisatorischen Mitteln verhindert werden. Wird nämlich zuerst Kies gefördert und dann anschliessend in die Grube deponiert, muss nur temporär aufgeschüttet werden. Durch eine Geländeausgleich - auffüllen von Löchern und Senken im südlichen Teil – kann im Bedarfsfall zusätzliche Kapazität zur Verfügung gestellt werden. VII. Wir fordern, den bisherigen Charakter der Landschaft im Attisholzwald beizubehalten, eine Aufschüttung über die bisher höchsten Stellen im Höhenprofil ist zu vermeiden. An der Kantonsstrasse (Baselstrasse) gibt es einzelne Häuser mit lärmempfindlichen Räumen, die durch Lärmschutzwände abgeschirmt sind. Es gibt aber stark exponierte Häuser ohne Abschirmung. Bei diesen ist gemäss den Lärmberechnungen der Immissionsgrenzwert im Ausgangszustand überschritten. Ein lärmdämmender Belag ist bereits seit den 1990-iger Jahren eingebaut, damit ist diese lärmreduzierende Massnahme bereits ausgeschöpft. VIII. Zusätzlich zur Überschreitung des Lärm-Immissionsgrenzwertes im Ausgangszustand, kommen weitere Immissionen dazu. Wir fordern diese möglichst gering zu halten, indem das Vorhaben auf die benötigten 30‘000 m3 Abfälle pro Jahr begrenzt wird. Der Attisholzwald liegt gem. kantonaler Gewässerschutzkarte zu recht in der Gewässerschutzzone Au. Eine Südhang-Fläche des östlichen Dorfteils Riedholz von mehr als 1 km2 nördlich des Attisholzwaldes hat keinen einzigen Bachlauf als Oberflächengewässer und auch die Strassen werden ins angrenzende Kulturland entwässert. Es ist nur schwer vorstellbar, dass bei einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 1'388 mm lediglich unbedeutende Grundwasserströme resultieren. Die Topographie zeigt den möglichen Verlauf förmlich auf. Logischerweise findet man auf alten Landkarten am Fusse des Attisholzwaldes den Flurname "Giese"; was auf eine ergiebige Wasserstelle hinweisen dürfte. 3 NB: Der römische Gutshof mit nebenstehendem Badegebäude dürfte aufgrund genügender Wasservorkommen an der "Giese" errichtet worden sein. Die Deponie Waldacker wurde erst viel später aufgeschüttet und verfälscht heute das ursprüngliche topographische Bild. Die Behauptung, die geplante Deponie Attisholzwald liege im Randbereich des Gewässerschutzbereiches Au ist für uns nicht haltbar. Gemäss Karte GEOTEST (Anhang Umweltverträglichkeitsbericht) fliesst doch genau das oben beschriebene Grundwasser mitten durch die geplante Typ B Deponie. Im Weiteren darf aus den schlechten Messwerten (siehe Schreiben Bau- und Justizdepartement vom 3.12.15) aus dem Bereich der bisherigen Deponien nicht ein Recht abgeleitet werden, das bisher saubere Grundwasser im Grossteil des Attisholzwaldes auch zu vergiften. IX. Aus Gründen des Grundwasserschutzes fordern wir die Vermeidung von dauerhaften Kompartimenten (Aufschüttungen) und die Reduktion des Perimeters auf den unteren Teil des Attisholzwaldes. Anhang 5 der Abfallverordnung des Bundes beinhaltet „auf Typ B zugelassene Abfälle“. Durch die enormen Volumina, die deponiert werden können, fallen auch sehr grosse Mengen von giftigen Stoffen an. Die im Anhang aufgeführten Schadstoffe dürfen sogar noch überschritten werden, wenn „eine Überschreitung nicht auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist“. Unsere Berechnungen im Anhang berücksichtigen die möglichen giftigen Stoffe in der Deponie Typ A im Attisholzwald nicht, diese müssten noch dazu gezählt werden. X. Um die Einbringung von derart grossen Mengen von giftigen Stoffen zu vermindern, fordern wir die Vermeidung von dauerhaften Kompartimenten (Aufschüttungen) und die Reduktion des Perimeters auf den südlichen Teil des Attisholzwaldes. Da die Gesetze laufen an neue Gegebenheiten angepasst werden, sollten Vorkehrungen für eine verursachergerechte, spätere Sanierung des kontaminierten Bodens getroffen werden. Es würde dem Verursacherprinzip widersprechen, wenn die Allgemeinheit (der Steuerzahler) dafür aufkommen müsste. XI. Durch einen Vertrag soll sichergestellt werden, dass die Betreiber Gesellschaft resp. die Landbesitzer unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, für allfällige Kosten der Sanierung des kontaminierten Bodens vollumfänglich haften. Durch jährliche Zahlungen in einen zu schaffenden Fond, sind die notwendigen Mittel dazu bereit zu stellen. Für die Bürgerbewegung Riedholz Willi Lindner Ruedi Mangold 4 Anhang: Grenzwerte und angesammelte Schadstoffe Stoff Erlaubt sind 3 pro Jahr bis Ende Giftigkeit mg/kg 30 30 500 10 500 0.1 500 500 2 1000 0.5 1 1 g/m 57.00 57.00 950 19.00 950 0.19 950 950 3.80 1900 0.95 1.90 1.90 kg 4'560 4'560 76'000 1'520 76'000 15 76'000 76'000 304 152'000 76 152 152 Tonnen 143 143 2'375 48 2'375 0.48 2'375 2'375 10 4'750 2.38 4.75 4.75 Kohlenwasserstoffe < C10 10 19.00 1'520 48 Gelten bei Emission als umweltschädigend Kohlenwasserstoffe > C10 BTEX Benzol PAK Benzopyren TOC Gesamt 500 10 1 25 3 20'000 950 19.00 1.90 47.50 5.70 38'000 76'000 1'520 152 3'800 456 3'040'000 2'375 48 4.75 119 14 95'000 Gelten bei Emission als umweltschädigend Antimon Arsen Blei Cadmium Chrom gesamt Chrom (VI) Kupfer Nickel Quecksilber Zink Cyanid (neu nicht mehr) LCKW PCB Kann bereits bei Ingestion von 200 bis 1200 mg tödlich sein Einnahme von 60 bis 170 Milligramm Arsenik gilt für Menschen als tödliche Dosis Blei reichert sich an und kann eine chronische Vergiftung hervorrufen Einatmen kann die Lungen ernsthaft schädigen und sogar zum Tod führen Sind mutagen und können Krebs auslösen Verbindungen sind äußerst giftig, sie sind mutagen und schädigen die DNA Lagert sich bei langfristiger hoher Zufuhr im Hirn ab und schädigt die Blut-Hirn-Schranke Ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien, erhöhtes Krebsrisiko Ist ein giftiges Schwermetall, eingeatmete Dämpfe wirken stark toxisch Beim Menschen führt die Aufnahme von Zink ab 2 g zu akuten Vergiftungserscheinungen Cyanide wie Blausäure (HCN) und deren Alkalisalze (KCN oder NaCN) sind hoch toxisch Krebserregend, verschiedenste Krankheitsbilder Eine chronische Giftigkeit ist schon bei geringen Mengen festzustellen Verursachen Leberschäden und chronischen Nervenschäden. Verursachen Leberschäden und chronischen Nervenschäden, zusätzlich krebserregend. Beim Menschen eindeutig krebserzeugend Beim Menschen eindeutig krebserzeugend, für Hautkrebs verantwortlich Umrechnung Spez. Gewicht 1,9 (1 Kubikmeter sind 1,9 Tonnen) Pro Jahr sind 80'000 m3 geplant Bis Ende: die Deponie Typ B soll ca. 2,4 Mio. m3 enthalten, die der Deponie Typ A mit über einer Mio. m3 sind noch nicht eingerechnet Giftigkeit: aus Wikipedia 5 Anhang: Einlassungen zum UVB Im Folgenden haben wir uns bemüht, den UVB aus kritischer aber auch möglichst neutraler Position zu betrachten. Wir sind der Überzeugung, dass die kantonalen Vertreter eine unvoreingenommene und kritische Prüfung des UVB vornehmen werden. Zu deren Unterstützung haben wir die folgenden Gedanken zum UVB zu Papier gebracht. Dabei haben wir jeweils im „Kleingedruckten“ die Originalpassagen aus dem UVB eingefügt und darunter unsere Einlassungen angegeben. Aus wissenschaftlichen Blickwinkel betrachtet und mit der nötigen Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen, ist zu konstatieren, dass der vorliegende UVB (zu)viele Annahmen enthält, aus denen Schlüsse gezogen werden, die nicht faktisch untermauert sind. Viele Annahmen, wenige Fakten und unklare Aussagen führen zum Schluss, dass sich die Ersteller – zumindest teilweise - der hohen Verantwortung nicht stellen wollen. Dies weist auf einen Schwachpunkt hin. Entweder sind sich die Ersteller bewusst, dass in einigen Bereichen die Vorgaben nicht zu erfüllen sind oder sie wissen dies schlicht nicht. Eine solide, klare und abschliessende Prüfung dürfen und müssen wir erwarten, vor allem für die zukünftigen Generationen. Es wird erwartet, dass der UVB grundsätzlich überarbeitet und mit Fakten ergänzt und erhärtet wird. Sollte, wollte und ähnliche Ausdrücke sind durch klare Vorgaben – mit Zahlen, Daten und Fakten - zu ersetzen. Annähernd, erfahrungsgemäss, voraussichtlich etc. sind durch erhobene und/oder in der Literatur recherchierte Werte zu ersetzen. Ausserdem wird erwartet, dass die Abgrenzung zwischen dem alten Vorhaben „Inertstoffdeponie“ und dem neuen „Deponie Typ A resp. B“ im UVB konsequent umgesetzt wird. Abbau- und Deponievorgang (Seite 29 und folgende) Etappierung Da der gesamte Deponieperimeter im Wald zu liegen kommt, soll durch eine Etappierung und einen optimierten Betriebsablauf die betrieblich notwendige offene Fläche möglichst klein gehalten werden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Typ B-Kompartimente werden daher in sechs Etappen unterteilt. Mit jeder Etappe soll ein Abfallvolumen für fünf Jahre (letzte Etappe M4: sechs Jahre), d.h. rund 400 000 m3, zur Verfügung gestellt werden. Die Lage der Etappen W1 und W2 im KW und der Etappen M1 bis M4 im KM ist aus Beilage 3 ersichtlich. Eine neue Abdichtungsetappe wird erst in Angriff genommen, wenn die vorherige Etappe beinahe verfüllt ist. Die Geschwindigkeit des Kiesabbaus wird dem Deponierungsfortschritt angepasst. Mit Beginn der Deponierung Typ B-Kompartiment Mitte wird die Abbaurate von 3 3 50 000 m (fest) auf 40 000 m (fest) pro Jahr reduziert. Sollte sich zeigen, dass jährlich deutlich mehr oder weniger Inertstoffe angeliefert werden, kann die Abbaurate angepasst werden. Mit dem letzten Satz erhält der Betreiber die Möglichkeit alle vorgängig und nachfolgend aufgeführten Vorgaben zu umgehen. Archäologie (Seite 33) Sollte es im Pufferstreifen jemals zu archäologischen Arbeiten (Rettungsgrabungen) kommen, ist dennoch mit gewissen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den ordentlichen Betrieb zu rechnen. Die Höhe der Ausfälle kann im heutigen Zeitpunkt naturgemäss noch nicht messen werden, wird allerdings aufgrund bereits heute vorhandener Prospektionsergebnisse als mutmasslich gering eingeschätzt. Hier handelt es sich um eine unbewiesene Annahme, die das Ergebnis in tendenziöser Weise bereits vorweg nimmt. Rodung und Ersatzaufforstung (Seite 34) Mit der Errichtung der Deponie werden in vier Etappen 17.4 ha temporär und 2.7 ha definitiv gerodet (total 20.1 ha, vgl. dazu die Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne in den Beilagen 8 und 9). Die Waldrodung schliesst unmittelbar an die heutige ISD Attisholz an und hält zum künftigen Deponierand einen Sicherheitsabstand 6 von 10–15 m ein. Etappe 1 liegt dabei auf dem Areal der heutigen ISD Attisholz. Die Erschliessung der Deponie erfolgt über einen teils bereits bestehenden Weg, welcher auch in die Rodungsfläche aufgenommen wurde. Mit dem Abschluss der Deponie wird das Areal mit Ausnahme des benötigten Unterhaltsplatzes für die Nachsorge des Entwässerungsbauwerks Mitte aufgeforstet. Die Ersatzaufforstung ist in neun Etappen unterteilt, wobei die Etappen ii und vi auf dem Areal der heutigen ISD Attisholz und die Etappen I und III als Ersatz für die definitiven Rodungen in der nahegelegenen Kiesgrube Hobühl (Attiswil BE) liegen. Langfristig werden gemäss § 7.4.2 SBV auch die definitiv gerodeten Flächen wieder zu Wald. Der Sicherheitsabstand muss präzisiert werden, vermutlich müsste es korrekt heissen, es werden zusätzlich zur Deponiefläche am Rande 10-15m zusätzlich gerodet. Beim letzten Satz handelt es sich um eine Absichtserklärung, dem Betreiber wird dabei ein unzulässiger Freiraum gelassen. Es wird auch nicht die gesamte Fläche wieder zu Wald. Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen, ökologischer Ausgleich (Seite 35) Für Kiesabbauvorhaben gilt zudem, dass die Artenvielfalt während der Betriebsphase mittels Wanderbiotopen zu fördern und zu erhalten ist. Als Richtwert sind bei Kiesabbauvorhaben während der gesamten Betriebsphase rund 15% der Abbaufläche als funktionsfähige Wanderbiotope sicherzustellen. Es ist unklar, ob die 15 Prozent die Abbaufläche der einzelnen Etappen oder des gesamten Vorhabens betreffen. Materialflüsse (Seite 36 und folgende) Die Materialflüsse für die Aufbereitungsanlagen entsprechen den Prognosen im UVB 2012 für die ISD 3 Attisholz. Für diese Materialien (lose) wird eine mittlere Dichte von 1.5 t/m angenommen. Es darf nicht vorausgesetzt werden, dass die UVB 2012 dem Leser bekannt ist und es findet sich auch kein Hinweis auf das entsprechende Dokument. Ausserdem geht es im vorliegenden UVB um die Deponie Typ A und B und nicht um eine ISD. In der Literatur wird die Dichte von Inertstoffen mit 1,7 bis 2,0 t/m3 angegeben. Der wesentlich tiefere Wert wird nicht erklärt, die Quelle nicht angegeben. Innerhalb des Deponieperimeters werden grosse Materialflüsse zu bewältigen sein für die Umlagerung des Abraums aus der Kiesgrube und des abgetragenen Bodens zu den Depots. Bezugnehmend auf die Unsicherheit der Angaben zur Dichte (s.o), treffen die vorgängig vorgelegten Berechnungen nicht zu. Die Emissionen werden höher ausfallen. Maschineneinsatz (Seite 37) Für die spätere Verfüllung des Typ B-Kompartiments Mitte ist ein geringerer Maschineneinsatz zu erwarten. Die verschiedenen Tätigkeiten im betrachteten Zustand mit ihrem Ausmass und die dafür notwendige, geschätzte Betriebsdauer der einzelnen Maschinentypen zeigt die folgende Tabelle. Es wird angenommen, dass die Überdeckung des Kieskörpers mit einem Bagger abgetragen und mit Dumper transportiert, der Kies mit einem Dozer abgestossen und mit einem Radlader auf Lastwagen aufgeladen wird. Die hier erwähnten (dreimal), nicht begründeten Annahmen und durch den bei Rodung und Ersatzaufforstung (Seite 34) gewährten Freiraum, werden zu Spekulationen verdichtet und sind nichtssagend. Die zu beantworteten Fragen sind: Warum ist bei Mitte ein geringerer Maschineneinsatz zu erwarten? Um welche Betriebszeiten handelt es sich und warum wird dazu nicht wenigstens ein Maximalwert angegeben? Warum wird die Bearbeitungsart angenommen und nicht festgelegt? Es ist festzuhalten, dass durch die erwähnten Annahmen, die Berechnungen zu den Emissionen keinerlei Aussagewert besitzen. 7 Verkehr des Vorhabens (Seite 40) Für den Transport von Inertstoffen und Recyclingmaterialien wird die durchschnittliche Beladung der Lastwagen unverändert zu 20 t angesetzt. Beim Transport des Wandkieses ist die durchschnittliche Beladung abhängig davon, an welche Abnehmer der Kies geliefert werden wird. Je grössere Mengen an einen bestimmten Ort transportiert werden, umso höher ist die mittlere Beladung für den gesamten Kiestransport. Da der Bestimmungsort zurzeit noch nicht bekannt ist, wird vom verkehrsmässig ungünstigeren Fall vieler kleinerer Lieferungen und daher einer mittleren Beladung von 20 t ausgegangen. Die nächste Tabelle zeigt die aus den Materialflüssen berechnete Anzahl der erforderlichen Transporte pro Jahr und Materialkategorie. Für den Kiesabbau wird der maximale Wert der ersten Betriebsjahre verwendet. Mit der Deponie Attisholzwald ergeben sich durch den Kiestransport wesentlich mehr Möglichkeiten für Kombitransporte als im heutigen Betrieb der ISD Attisholz. Es wird geschätzt, dass etwa 30% der anliefernden Lastwagen für die Rückfahrt mit Wandkies beladen werden können (entspricht 2250 Lastwagen). Es werden keine Vergleichszahlen für die durchschnittliche Beladung angegeben. Aus den Erfahrungen mit anderen Deponien, sollten entsprechende Zahlen vorhanden sein. Ausserdem werden Recyclingmaterialien erwähnt, die nicht Gegenstand des Berichts sind. Die „wesentlich mehr Möglichkeiten für Kombitransporte“ sind ebenfalls eine Annahme, die nicht begründet wird. Es ist nochmals festzuhalten, dass durch die erwähnten Annahmen, die Berechnungen zu den Emissionen geringen Aussagewert besitzen. Luftreinhaltung (Seite 42) Ausgangszustand 2003 bis 2005 wurden an der Jurastrasse in Luterbach jahresdurchschnittliche Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) von ungefähr 25 μg/m3 gemessen. Heute dürften sie hier, wie auch entlang der Kantonsstrasse T5, noch ungefähr 20 μg/m3 betragen. Am Standort der Deponie Attisholzwald werden die NO2-Immissionen zu höchstens 15 μg/m3 geschätzt. Dieser Vergleich ist nicht begründet und auch nicht haltbar. Das Verkehrsaufkommen an der T5 in Riedholz ist wesentlich höher als an der Jurastrasse in Luterbach. Dies zu erheben wäre eine Aufgabe dieses Berichts. Messungen würden auch bei den NO2-Werten dazu führen, dass mit Fakten gearbeitet und nicht aufgrund einer nicht bewiesenen Ausgangslage, alle weiteren Ergebnisse als Spekulation betrachtet werden müssten. Auswirkungen des Vorhabens (Seite 43) Es wird geschätzt, dass die mittleren NO2-Immissionen des Betriebes am Rand des grossen Betriebsareals 3 nicht mehr als 0.1 μg/m betragen. Die durchschnittlichen Dieselruss-Immissionen des Betriebes betragen, 3 entsprechend der viel geringeren Emissionen, weniger als 0.01 μg/m . Warum wird hier geschätzt, entweder sollten Vergleichszahlen vorliegen oder es werden Messungen erhoben. Der zweite Satz enthält zwei unbewiesene Behauptungen: der Wert von 0,01 und die angeblich (nicht ausreichend resp. fehlerhaft begründet) geringeren Emissionen. Wieso können genaue Werte (0,1) genannt werden, die Baumaschinen sind unklar? Der weitaus grösste Teil des Staubes lagert sich innerhalb des ausgedehnten Betriebsareals wieder ab. Im angrenzenden Wald direkt am Rand der Deponie oder der Kiesgrube können jedoch gewisse Staubimmissionen auftreten. Erfahrungsgemäss liegen sie deutlich unter dem Immissionsgrenzwert der 2 LRV für den Jahresmittelwert des Staubniederschlags von 200 mg/(m * Tag). Auch hier sollten vorliegende Erfahrungswerte dokumentiert werden. Dieser Satz ist ein Lehrbeispiel für unprofessionelle Arbeitsweise. Es werden zwei unbegründete Mutmassungen 8 in Relation zu einem fix vorgegebenen Wert gesetzt und dann noch gefolgert, dass dieser erfüllt sei. In der Infrastrukturzone passieren die Lastwagen vor der Ausfahrt auf die Attisholzstrasse eine Radwaschanlage. Verschleppungen von Erdmaterial auf die Attisholzstrasse sind aber nicht ganz ausgeschlossen. Daher wird auch diese nach Bedarf gereinigt. Ab- und Anlieferungen erfolgt gemäss Konzept nicht über die Attisholzstrasse. Ist das Material so gefährlich, dass Verschleppungen nicht vorkommen dürfen? Wie wird die Radwaschanlage gereinigt? Wer haftet bei Unfällen von Zweiradfahrern durch die Verunreinigungen? Transportverkehr (Seite 45 und folgende) Vom Gesamtverkehr im Jahr 2020 allein resultieren jahresdurchschnittliche strassennahe 3 3 NO2-Konzentrationen von 1.3 μg/m an der Attisholzstrasse und 2.6 μg/m an der Jurastrasse. Der Verkehr des Vorhabens allein verursacht strassennahe NO2-Konzentrationen von 3 3 0.6 μg/m an der Attisholzstrasse und 0.2 μg/m an der Jurastrasse. Es ist zu beachten, dass dies nicht die Zunahme der Immissionen durch das Vorhaben darstellt. Da im heutigen Zustand Immissionen vom Verkehr der ISD Attisholzwald auftreten, macht die effektive Zunahme durch das Vorhaben nur knapp die Hälfte der berechneten Werte aus. Weshalb kennt man die Werte aus dem Jahr 2020 so genau, müsste hier nicht die Quelle angegeben werden? Wie hoch ist nun die Zunahme genau (ist nicht dies der relevante Wert)? Strassenverkehrslärm (Seite 46 und folgende) Ausgangslage Bei allen Strecken wir der Abschnitt mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit 60 km/h betrachtet (Ausnahme: Waldaustrasse 80 km/h). Entspricht nicht den Fakten, auch auf der T5 östlich Attisholzstrasse ist mit 80 km/h signalisiert. Beurteilung (Seite 48) Einzelne Häuser an der Kantonsstrasse mit lärmempfindlichen Räumen sind durch Lärmschutzwände abgeschirmt. Es gibt aber stark exponierte Häuser ohne Abschirmung. Bei diesen ist gemäss den Lärmberechnungen der Immissionsgrenzwert im Ausgangszustand überschritten. Nach Auskunft des Amtes für Verkehr und Tiefbau wird die Baselstrasse in Riedholz ungefähr 2020 strassenbautechnisch saniert werden, wobei der Einbau eines lärmmindernden Belags vorgesehen ist. Es sind nicht einzelne Häuser, die abgeschirmt sind, es handelt sich um eine Liegenschaft. In verschiedenen anderen Liegenschaften wurden spezielle Fenster eingebaut. Ein lärmdämmender Belag ist bereits in den 1990-iger Jahren eingebaut worden. Festzuhalten bleibt als Fakt, dass zusätzlich zur Überschreitung des Immissionsgrenzwertes im Ausgangszustand, weitere Immissionen oben drauf kommen. Dies ist nicht legal. Die Erhöhung der Lärmimmissionen durch das Vorhaben beträgt bei den betroffenen lärmempfindlichen Räumen weniger als 0.2 dB(A). Sie ist damit zu gering, um eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes begründen zu können.17 Sie ist zudem «nicht wahrnehmbar » im Sinne von Art. 9 LSV. Unzulässige Verallgemeinerung, die nicht berücksichtigt, dass es sich um eine logarithmische Skala mit Bezug zu verschiedenen Situationen handelt. Hier wäre zumindest der Hinweis angebracht, dass an der Baselstrasse in Riedholz die Situation kritisch ist, weil der Grenzwert schon jetzt überschritten wird. Anschliessend wären Massnahmen abzuleiten, 9 die seriös abgeklärt werden sollten. Es handelt sich hier lediglich um Annahmen (siehe vorheriges: Anzahl Liegenschaften, Lärmschutzbelag). Damit müsste die gesamte Lärmschutzbetrachtung neu beurteilt werden. Industrie- und Gewerbelärm (Seite 49) Für die Berechnung der Immissionen werden jene Maschinenstandorte angenommen, welche zu den jeweils grössten Immissionen an den betrachteten Immissionsorten führen. Die berechneten Lärmimmissionen dauern daher nur für relativ kurze Zeit (ein bis zwei Jahre). Vorher und nachher sind die Lärmimmissionen deutlich geringer. Bei den Lärmimmissionen ist nicht die Dauer in Jahren massgebend, die Berechnungsgrundlagen sind da eindeutig. Mit der obigen Aussage wird suggeriert, dass eine Überschreitung während zwei Jahren nicht relevant ist. Als weitere Immissionsorte werden in Riedholz die Liegenschaften Bodenrain 27 (EP2) in 455 m Entfernung vom Kompartiment West und Schöpferstrasse 15 (EP3) in 480 m Entfernung vom Typ A-Kompartiment untersucht. Die Liegenschaft Schöpferhof und die darrunter liegenden Immobilien wurden nicht in die Untersuchungen einbezogen, obwohl diese wesentlich näher an der Deponie liegen. Erschütterungen (Seite 52) Das Vorhaben führt nicht zu relevanten Erschütterungen ausserhalb des Deponieperimeters. Für diese Annahme fehlt jegliche Begründung, sie ist auch nicht stichhaltig. Sie ist so auch nicht korrekt, da Erschütterungen durch den Betrieb (Verdichtung) zu erwarten sind und diese nicht einfach an der Grenze der Deponie aufhören. Gewässer (Seite 55 und folgende) Die Ost-West Geoelektrikprofile zeigen westlich der geplanten Kiesgrube kein nutzbares Rohstoffvorkommen mehr an. Die geringen spezifischen Wiederstände, welche feinkörnige oder wassergesättigte Schichten anzeigen, stehen im Einklang mit dem Befund aus den Bohrungen. Unter den geplanten Kompartimenten Typ B West und Typ A liegt kein nutzbares Kiesvorkommen. Es ist unklar, wie „nutzbares Rohstoffvorkommen“ definiert ist. Heute nicht nutzbares Vorkommen bedeutet, dass Vorkommen vorhanden ist. Mit späteren Entwicklungen bei den Abbaumethoden wäre also eine Nutzung sehr wohl denkbar. Am Fuss des Attisholzwaldes beim Übergang in die Ebene tritt das in den älteren glazialen Schotterablagerungen fliessende Grundwasser teilweise wieder aus. Früher entwässerte es über eine WestOst verlaufende Giessen (in alten topografischen Karten als „Giese“ bezeichnet), die im Bereich Längacker in die Aare mündete (s. Fig. 8). Heute ist die Giesse eingedolt. Die Eindolung der Giesse ist auf den Plänen nicht ersichtlich. Die dazwischenliegende Aare stellt oberhalb des Stauwehrs eine hydraulische Barriere dar, da der Aarespiegel höher liegt als das umliegende Grundwasser. Aus dem kleinen Grundwasservorkommen nördlich der Aare kann somit in diesem Bereich kein Grundwasser dem Vorkommen südlich der Aare zufliessen. Es kann davon ausgegangen werden, dass oberhalb der Staustufe Flumenthal die Aare infiltriert, das heisst, sie gibt Wasser ins Grundwasser ab. Unterhalb der Staustufe exfiltriert das Grundwasser in die Aare, diese wirkt hier somit als Vorfluter. Beide Aussagen sind nicht begründet. Erstere ist so auch nicht korrekt, da sicher eine Vermischung mit dem Aarewasser stattfindet. Die zweite geht von einer Annahme aus, es könnte aber bereits Grundwasser vor der Staustufe in die Aare gelangen. 10 Erfahrungsgemäss erfüllen Sickerwasser aus Inertstoffdeponien im Normalfall diese Kriterien. Die Aare als sehr grosser Vorfluter wird durch das eingeleitete Wasser zudem kaum beeinträchtigt. Es handelt sich nicht um eine Inertstoffdeponie, sondern um eine Deponie A und B. Quantitative Beurteilung: Die Mächtigkeiten der Grundwasser gesättigten Schichten im Bereich der geplanten Deponie sind eher bescheiden (generell < 2 m, bei Niederwasser sogar < 1 m) und der Grundwasserdurchfluss ist somit gering. Einzig die beiden Messstellen Kb 02/14 und Kb 03/14 zeigen bei einem Hochwasserstand grössere Grundwassermächtigkeiten an. Es handelt sich dabei jedoch um Messwerte, die nach intensiven Niederschlägen erfasst worden sind und nur sehr kurzfristige Hochwasserspitzen darstellen. Bei der Messstelle Kb 02/14 kann entlang der Bohrung einsickerndes Oberflächenwasser nicht völlig ausgeschlossen werden, was den ausgeprägten, sehr kurzfristigen Grundwasseranstieg erklären könnte. Die Bohrung RB 2/P24 scheint ausserdem in einer lokal übertieften Rinne zu liegen, was die leicht höheren Grundwassermächtigkeiten erklären kann. Jede der oben angegebenen Mutmassungen wird durch eine nachfolgende relativiert. Es ist festzuhalten, dass die vorgenommenen Erhebungen ungenügend und untauglich sind. Die Spitzen müssten genau abgeklärt werden, da sie relevant sind. Die Mutmassung in kursiver (beim PDF auch roter) Schrift muss erhärtet werden, weil andere Ursachen mit gravierenden Folgen nicht ausgeschlossen werden können. Entwässerung (Seite 60 und folgende) Erfahrungsgemäss erfüllen Sickerwasser aus Inertstoffdeponien im Normalfall diese Kriterien. Die Aare als sehr grosser Vorfluter wird durch das eingeleitete Wasser zudem kaum beeinträchtigt. Inertstoffdeponien existieren nicht mehr. Kaum beeinträchtigt ist genauer zu definieren, auch hier sind Extremsituationen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Erfahrungsgemäss erfüllen Sickerwasser aus Inertstoffdeponien im Normalfall diese Kriterien. Die Aare als sehr grosser Vorfluter wird durch das eingeleitete Wasser zudem kaum beeinträchtigt. Es handelt sich nicht (mehr) um eine Inertstoffdeponie. Was bedeutet erfahrungsgemäss, was ist der Normalfall? Was heisst kaum beeinträchtigt. Wenn solche Aussagen in einem UVB gemacht werden, muss an dessen Seriosität gezweifelt werden. Der geforderte Nachweis ist nicht erbracht. Für beide Entwässerungsbauwerke werden zwar zwei separate Ableitungen (Sauberwasser und Schmutzwasser) projektiert, ausgeführt wird jedoch nur die Sauberwasserleitung für die Ableitung in den regionalen Vorfluter Aare. Eine Ableitung zur Kanalisation (ARA Unterleberberg in Flumenthal) wird nur bei Bedarf erstellt. Mit Schreiben vom 20. November 2015 stimmt die ARA Unterleberberg dem Anschluss der Deponie zu. Hier ist anzugeben, wie lange für die Erstellung einer Leitung in die ARA Flumenthal zu rechnen ist und welche Sofort-Massnahmen getroffen werden. Auch ist nicht vorstellbar, dass in jedem Schadensfall, eine Einleitung in eine Kläranlage möglich und sinnvoll ist. Die Inhaberin der Deponie reicht der kantonalen Behörde frühestens drei Jahre und spätestens sechs Monate vor dem Ende der Ablagerung ein Projekt zur Ausführung der notwendigen Abschlussarbeiten zur Genehmigung ein (Art. 42 Abs. 1 VVEA). Darin wird geregelt, was mit dem Sickerwasser nach Abschluss der Nachsorgephase geschieht. Die Wichtigkeit und das Schadenspotenzial würden erfordern, dass dies bei Projektbeginn bekannt ist. Die zeitliche Angabe „sechs Monate vor dem Ende der Ablagerung“ erlaubt dem Betreiber einen zu grossen Spielraum, dies auch weil das Ende nicht definiert ist (sind es 30, 50, 80 oder sogar mehr Jahre?). 11 Das Sickerwasser wird in den Entwässerungsbauwerken zweimal jährlich beprobt und neben den gängigen Feldparametern (Temperatur, pH, elektrische Leitfähigkeit und Sauerstoffsättigung) auf folgende Parameter analysiert: Ammonium, Nitrat, Nitrit, Chlorid, Sulfat, DOC und BSB5. Es ist festzuhalten, dass weitere Schadstoffe aus dem Anhang zu Deponien Typ B – schon aus Sicherheitsgründen - ebenfalls gemessen werden müssten. Boden (Seite 65 und folgende) ISD Borregaard (KbS 22.015.0005A/22.006.0008A): Beim Boden im Bereich der rekultivierten Deponie handelt es sich um eine Auffüllung (Anthroposol). Die Rekultivierung wurde ungenügend ausgeführt. Eine maximal 20 cm mächtige Oberbodenschicht wurde direkt auf den Deponiekörper aufgetragen. Aus diesem Grund ist vor der Überschüttung kein Bodenabtrag vorgesehen. Auf eine Schadstoffbeprobung wurde verzichtet. Was sind die Schlüsse und Folgen der früheren Versäumnisse? Wäre es nicht sinnvoll gerade hier eine Untersuchung auf Schadstoffe durchzuführen? Hier wird exemplarische aufgezeigt, dass frühere Versäumnisse keine Auswirkungen haben, der heutige Besitzer fühlt sich nicht verantwortlich. Während der Rodungsarbeiten kommen in Bezug auf den Bodenschutz oft nicht optimale Maschinen zum Einsatz (Radfahrzeuge). Weiter verursacht die Entfernung der Wurzelstöcke erfahrungsgemäss einen variablen Teilverlust von Oberbodenmaterial. Die im Bodenschutzkonzept definierten Massnahmen zum physikalischen Bodenschutz sind daher konsequent umzusetzen, und die Verluste an Oberbodenmaterial so gering als möglich zu halten. Durch das Fehlen von Vegetation auf den gerodeten Flächen, wird der Boden anfälliger auf Erosionsschäden. Aus diesem Grund werden die Bereiche der gerodeten Flächen ohne Bodenabtrag sowie die Ober- und Unterbodendepots möglichst rasch mit einer geeigneten Pflanzenmischung begrünt. Geht es hier darum, Ausflüchte für nicht sachgemässe Bearbeitung zu finden oder Beispiele dafür auszuführen? Was ist ein variabler Teilverlust und wie wirkt sich dieser aus? Das Bodendepot Waldacker kann nicht den gesamten anfallenden Boden aufnehmen. Der überschüssige Boden wird nach Attiswil (Kiesgrube Hobühl) abgeführt (vgl. Kap. 4.1, Bodenmanagement). Es ist anzugeben um welche Mengen es sich dabei handelt, ausserdem sind die anfallenden Immissionen mit zu berücksichtigen. Als Rekultivierungsziel werden folgende Bodenmächtigkeiten vorgesehen (in gesetztem Zustand): • 25 cm Oberboden • mindestens 95 cm Unterboden Unter dem Unterboden ist bei den Typ B-Kompartimenten eine Ausgleichsschicht (80 cm in gesetztem Zustand) aus unverdichtetem, durchlässigem Aushub oder Abraum vorgesehen, welche bezüglich der Rekultivierung eine drainierende und bezüglich des Deponiekörpers eine trennende Funktion aufweist. Toniges Material ist für einen Einbau in der Ausgleichsschicht nicht zulässig. Beim Typ A-Kompartiment werden die obersten 80 cm Aushubmaterial lose geschüttet. Die Gesamtmächtigkeit der Rekultivierungsschicht beträgt 2 m (in gesetztem Zustand). Wird mehr als 95 cm Unterboden eingebracht, reduziert sich die Mächtigkeit der Ausgleichschicht bzw. des Aushubmaterials entsprechend. Für die Rekultivierung müssen ungefähr 18 000 m3 (fest) Ober- und 69 000 m3 (fest) Unterboden zugeführt werden (vgl. Bodenbilanz, Kap. 4.1). Die Herkunft dieses Materials ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Ein Teil könnte mit dem Bodenabtrag der möglichen Erweiterung Ost abgedeckt werden. Das zugeführte Bodenmaterial muss nachweislich unbelastet (Bafu, 2001) und hinsichtlich Chemismus und Qualität mit dem Waldboden des Attisholzwaldes vergleichbar sein. Der Bodenaufbau wird im Endzustand wieder annähernd dem Ausgangszustand entsprechen. Bis der ursprüngliche Bodenzustand wieder annähernd erreicht wird, kann es jedoch sehr lange dauern. 12 Die hier gemachten Vorgaben sind mit einem grossen Spielraum versehen und nicht zu überprüfen. Die Herkunft des Materials müsste bekannt sein, weil sonst die gesamte Planung bei den Emissionen nicht relevant ist. Eine Angabe, wie gross der Zeithorizont bis zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes (sehr lange) ist, müsste angegeben werden. Altlasten (Seite 70 und folgende) Im Betrieb der Deponie fallen nur geringe Mengen an Abfällen an. Diese werden ordnungsgemäss entsorgt. Im Betrieb der Deponie fallen grosse Mengen von Abfällen an, die erlaubten Schadstoffmengen sind gross. Diese werden nicht entsorgt, sondern abgelagert. Wald (Seite 74 und folgende) Die seit dem Ende des vorletzten Jahrhunderts stattfindende Nutzung des Attisholzwaldes zur Rohstoffgewinnung und Abfallablagerung wird mit dem Projektvorhaben fortgesetzt. Sie basiert auf einem langfristigen, im Kantonalen Richtplan festgesetzten Konzept, welches den gesamten Attisholzwald möglichst effizient als mineralisches Rohstoffvorkommen und Abfalldeponie nutzen will. Damit die heute in Betrieb stehende und sich rasch auffüllende ISD Attisholz ohne Unterbruch weitergeführt werden kann, sind zu Beginn vergleichsweise grosse Rodungen notwendig. Der Attisholzwald wurde nie für die Rohstoffgewinnung und Abfallablagerung genutzt. Es war die Böschung zur Aare, die dafür benutzt wurde. Die Planung über eine dermassen lange Frist führt zu einer Festschreibung von Annahmen, die meist nicht von der tatsächlichen Entwicklung ausgehen (z. B. Vorgaben Bund: Vermeidung statt Deponierung). Die Rodungen oder zumindest ein Teil davon werden nicht notwendig wegen der unterbruchsfreien Weiterführung, sondern weil das Konzept unsinnig ist (Aufschütten, statt in die Grube des Kiesabbaus ablagern). Zweitens wird die bestehende ISD Attisholz auf 20 ha grossflächig gegen Norden vergrössert und als Deponie Attisholzwald während mindestens 30 Jahre weiter betrieben. Dies bedeutet, dass der Attisholzwald, wie bereits in der Vergangenheit, weniger Naturvorteile für den Menschen erzeugt. Im Vordergrund steht dabei sicher der Wald für Naherholungssuchende. Die temporär geringeren Ökosystemleistungen ergeben sich durch die kleinere zur Verfügung stehende Waldfläche und die «Verjüngung» des Waldes im Projektperimeter. Auch die Kiesgrube und die Deponie haben einen Ökosystemleistungsoutput. Dieser ist anderer Art als derjenige des Waldes, teils jedoch auch wertvoll (vgl. Kap. 5.13). Die Betreiberin ist gemäss § 5.2 und 8.2.3 SBV gehalten, die unbestockte Fläche möglichst klein zu halten. Wie die Prognose in Fig. 12 zeigt, nimmt die offene Waldfläche im ersten Betriebsjahr der ISD Attisholzwald schlagartig zu, reduziert sich aber anschliessend auch wieder vergleichsweise rasch. In der Vergangenheit hat der Attisholzwald wohl erhebliche Naturvorteile (was genau ist das?) erzeugt. Was steht im Wald im Vordergrund (der Wald). Es würde genau die gleiche Waldfläche zur Verfügung stehen, nur will man aus betrieblichen Gründen weniger Wald. Der Output im Ökosystemleistungs-System einer Kiesgruppe und Deponie wären noch zu beschreiben, so handelt es sich um eine aus der Luft gegriffene Behauptung. Dass die offene Waldfläche im ersten Betriebsjahr der ISD Attisholzwald schlagartig zunimmt, ist eine Tatsache, die bei Rodungen selbstverständlich ist. Die vergleichsweise rasche Reduzierung eine unbewiesene Behauptung, die erst noch falsch ist. Fazit: Dieser Abschnitt zeigt deutlich den Erklärungsbedarf (eigentlich Notstand) auf, der sogar bei den Bearbeitern besteht. 13 Drittens wird der gesamte gerodete Wald an Ort und Stelle ersetzt. Nach sechs Jahren sind die ersten vier Aufforstungsetappen26 I, ii, III, IV, welche zusammen eine Fläche von 8 ha aufweisen, bestockt. Entspricht nicht den Tatsachen, es ist in Attiswil eine Ersatzaufforstung vorgesehen. … Mit dem dermassen geplanten ökologischen Ausgleich bleibt der Handlungsspielraum für die Waldbewirtschaftung einigermassen intakt. Die lange Realisierungsdauer des ökologischen Ausgleichs und das komplexe Zusammenwirken von Deponieprojekt und Waldbewirtschaftung stellen allerdings hohe organisatorische Anforderungen an alle Beteiligten. Was bedeutet hier einigermassen intakt? Sollte das anzustrebende Ziel nicht doch höher angesetzt werden, wenn die Waldbesitzerin vorher Millionen verdient? Dazu gehören namentlich die Berücksichtigung des Natur- und Heimatschutzes (vgl. Kap. 5.13), die Voraussetzungen der Raumplanung (Richtplan, Nutzungsplan), die Standortgebundenheit (Kap. 5.1 Planungsbericht) und die Anforderungen des Umweltschutzes (keine Umweltgefährdung). Das Vorliegen von Gründen, welche jene der Walderhaltung überwiegen, ist im Kapitel 3.2 des Planungsberichts umfassend behandelt. Über den Heimatschutz wird nichts im UVB ausgesagt. Unsere Heimat wird jahrzehntlang anders aussehen als jetzt und wird sich nachhaltig verändern, dies ist im UVB zwingend zu berücksichtigen. Mit temporären Fusswegen steht ein Teil des Waldes weiterhin den Naherholungssuchenden – zum Beispiel aus dem neu geplanten Wohnquartier «Attisholz-Areal» – zur Verfügung. Das Vorhaben liegt in einem Wald bzw. einem Gebiet, welches schon seit sehr langer Zeit von industriellen Tätigkeiten wie Kies-, Zement-, Zellulose- oder Elektrizitätsproduktion in mannigfaltiger Art und Weise geprägt ist. Das Vorhaben setzt diese industrielle Widmung konsequent fort – was sich im zunehmenden Flächenanspruch bemerkbar macht. Temporäre Fusswege sind als Absichtserklärung aufgeführt, in der Realisierungs-Planung findet sich kein Hinweis dazu. Das Vorhaben liegt zum grossen Teil im Wald, eine konsequente Fortsetzung wäre das brachliegende Gelände der ehemaligen Cellulosefabrik. Flora, Fauna, Lebensräume (Seite 80 und folgende) Nach Aussagen von Experten und Info Species kommen in der unmittelbaren Umgebung der Zone Deponie Attisholzwald verschiedene geschützte und gefährdete Arten vor (Beilage 15). In den folgenden Angaben ist nur eine Symptombekämpfung aufgeführt, die Ursache selbst – die überdimensionierte Deponie - wird nicht in Frage gestellt. Der quantitative Verlust an Lebensraum wird relativiert durch die unmittelbar angrenzenden Waldbestände, welche als Ersatzlebensräume zur Verfügung stehen. Abgesehen von Pflanzen, Pilzen und Kleinlebewesen können die meisten Tierarten die Auswirkungen durch den Deponiebetrieb wie Lärm, Unruhe und Lebensraumverlust meiden und temporär in die angrenzenden Waldbestände ausweichen. Diese Aussage stellt alle Anstrengungen in Frage. Ein Ausweichen ist immer möglich, aber es ist keine Lösung. Es werden keine konkreten Angaben dazu gemacht, welche Massnahmen genau zu treffen sind. Der Umfang in dem Flora und Fauna betroffen sind, sollte mit Fakten untermauert werden. Die Bedeutung der Zone Deponie Attisholzwald als Wildtier-Vernetzungsachse wird durch den Eingriff geschmälert. Damit die Projektauswirkungen auf die Wildtiere minimiert werden können, ist eine Abklärung der Nutzung des Attisholzwaldes durch Reh, Wildschweine und Rothirsche und insbesondere die Standorte der Wildwechsel notwendig. Daraus soll ein optimaler Standort für eine Wildwarnanlage und weiterführende Massnahmen zur Erhaltung der Durchlässigkeit des Wildtierkorridors abgeleitet werden (wildtierfreundliche Zäunung, Optimierung der Etappen des Deponiebetriebs). 14 Die Abklärung muss im UVB erfolgen, die Etappen sind bereits festgelegt und eine Anpassung im Betrieb ist in der Planung nicht vorgesehen. Eine Optimierung der Etappen des Deponiebetriebs würde die gesamte Planung tangieren und viele der vorgängigen Einlassungen werden obsolet. Nur der Nachweis des Braunen Fichtensplintbocks stammt jedoch direkt aus der Zone Deponie Attisholzwald. Laut Einschätzung eines Forstentomologen ist diese Art nicht selten und wird durch das Deponievorhaben nicht massgeblich beeinflusst. Hier stellt sich die Frage, warum diese Art geschützt ist und ob nicht Naturschützer dies beurteilen müssten. Die Verluste der oben beschriebenen Lebensräume werden nach der Rekultivierung ausgeglichen. Die Bedeutung des Projektperimeters als Vernetzungsachse ist aber gross und weiterführende Abklärungen sollen dazu beitragen, Projektauswirkungen in Zusammenarbeit mit dem AWJF mit geeigneten noch zu definierenden Massnahmen zu minimieren. Wie oben erwähnt sollte oder müssten diese Abklärungen und die daraus folgenden Massnahmen im UVB festgehalten sein, auch weil die Bedeutung als Vernetzungsachse gross ist. Landschaft und Ortsbild (Seit 86 und folgende) Der Projektperimeter befindet sich mitten im Attisholzwald und nimmt ungefähr 30% der gesamten Waldfläche ein. Durch den Perimeter verlaufen zwei Waldstrassen, welche vornehmlich für die Waldwirtschaft genutzt werden. Zudem wird der Attisholzwald als Naherholungsgebiet genutzt. Von Westen her bestehen diverse Waldstrassen, welche durch Fussgänger als Zugang in den Attisholzwald genutzt werden. Im Osten ist einzig die bei der Kreuzung Hinterriedholz einmündende Waldstrasse von Bedeutung, da diese die Verbindung zur Bahnstation Flumenthal darstellt (s. Fig. 17). Die eingenommene Waldfläche kann berechnet werden und ist grösser als 30 Prozent der gesamten Waldfläche des Attisholzwaldes. Bei der vorliegenden Berechnung besteht der Verdacht, dass der westlich der Attisholzstrasse liegende Wald mit einbezogen wurde. Es verlaufen drei Waldstrassen durch den Attisholzwald, somit münden auch zwei weitere in die Waldaustrasse. Die neue flache Hügelkuppe wird eine höchste Kote von 488.5 m ü.M. erreichen und sich um ca. 20 m über dem heutigen Terrain erheben. Sie liegt damit tiefer als die höchsten Baumwipfel des umgebenden Waldes. Durch die Abbautätigkeit wird ein relativ grosses und tiefes Loch entstehen, welches fortlaufend wieder verfüllt wird. Die Einsehbarkeit wird durch den Mischwald von Oktober bis April voll gegeben sein. Verfüllt wird nicht fortlaufend, sondern nach Erreichen der maximalen Abbautiefe. Die Einsehbarkeit während des Betriebes und die Auswirkungen im Endzustand für diese Standorte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Neben diesen vier Standorten wurden die Auswirkungen von Betrieb und Endzustand des Vorhabens auch für die Standorte Gutshof Hübeli und Gutshof Attisholz in Riedholz sowie Hinterriedholz geprüft und beurteilt. Negative Auswirkungen auf die Standorte wurden keine festgestellt. Negative Auswirkungen sind sehr wohl vorhanden. Dass sich für einen Teil der Liegenschaften in Riedholz die Fernsicht dramatisch verändert, ist ein Fakt. Für die Mitwirkung müssten die Auswirkungen mit geeigneten Visualisierungsmitteln sichtbar gemacht werden. Hier sollte auch noch ergänzt werden, wer die Kosten für allfällige Schadensersatzforderungen für die Wertminderung von Immobilien zu tragen hätte. Ist das der Landbesitzer, der Betreiber oder die Öffentliche Hand? 15 Um eine Querung des Attisholzwaldes dennoch durchgehend gewährleisten zu können, werden temporäre Fuss- und Maschinenwege angelegt, welche die verbleibenden Abschnitte der Waldstrassen verbinden (s. Fig. 17). Aufgrund der Waldbeanspruchung des Deponieprojektes wird die Funktion des Attisholzwaldes als Naherholungsgebiet während der Betriebszeit dennoch eingeschränkt sein. Aus betrieblichen Gründen ist zu erwarten, dass die Wege längere Zeit gesperrt, resp. gar nicht mehr vorhanden sind. Auch hier müssten die Aussagen durch entsprechende Planungsschritte erhärtet werden. Als Naherholungsgebiet wird der Attisholzwald jahrzehntlang für die Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen. Aus landschaftlicher Sicht wird nach Abschluss des Deponiebetriebs die Terrainveränderung von Bedeutung sein. Die Hügelkuppe der ISD Attisholz wird nach Norden verlängert und um gut zehn Meter erhöht. Die geplante maximale Höhendifferenz der Aufschüttung im Bezug zum heutigen Terrain beträgt rund 20 m. Die modellierte Geländeerhöhung wird sich in ihrer Form gut in das natürliche Relief der Umgebung eingliedern. Die Geländeerhöhung führt dazu, dass für gewisse Bereiche in Riedholz der Blick ins Mittelland und den Oberaargau hinter dem Attisholzwald geringfügig vermindert wird. Die Weitsicht auf die Alpen wird vom Vorhaben in keiner Weise eingeschränkt. Die hier aufgestellten Behauptungen sind in sich widersprüchlich. Ob die Gestaltung sich gut in das natürliche Relief einfügt, müsste mit einer geeigneten Visualisierung erhärtet werden. Danach könnten die Direktbetroffenen entscheiden, ob die Einfügung auch für sie so harmonisch ist, wie von einem weit entfernten Schreibtisch aus. Zumindest beim letzten Satz besteht der Verdacht, dass dieser nach dem Erstellungsdatum 15.02.2016 eingefügt wurde, nachdem die SZ getitelt hatte: „Keine Alpensicht…“. Kulturdenkmäler, archäologische Stätten (Seite 92 und folgende) Hier ist lediglich festzuhalten, dass sich die Kulturdenkmäler seit 1943 unter Schutz stehen. Es hat sich also keine Veränderung beim erwähnten Vorhaben Deponie Typ A und B ergeben. Auch die auf der Seite 33 aufgeführten Angaben legen den Schluss nahe, dass fälschlicherweise von der Annahme ausgegangen wird: • Zuerst sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Betrieb zu minimieren, • dann ist zu sichern, was archäologische wertvoll ist und • dann erst kommen die Interessen der Bevölkerung. 16
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