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Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.
DVSI - Stellungnahme zum Plüschtiertest der Stiftung Warentest vom 26. November 2015
Nürnberg, 26.11.2015
Die Sicherheit ihrer Produkte hat bei den Mitgliedsfirmen des Deutschen Verbandes der
Spielwarenindustrie (DVSI) oberste Priorität. Es ist erklärtes Ziel und Anspruch der
Spielwarenindustrie, sämtliche gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die Hersteller führen im
Rahmen des Entwicklungsprozesses und darüber hinaus daher in eigenen Laboren oder mithilfe
externer Testinstitute umfangreiche Tests durch, um die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu
gewährleisten.
Der DVSI begrüßt, dass unabhängige Institutionen wie die Stiftung Warentest eigene
Produktuntersuchungen durchführen, da auf diesem Wege fehlerhafte Produkte aufgefunden
werden können. Die Stiftung Warentest legt dabei aber zum Bedauern des DVSI bei seiner
Produktuntersuchung von Plüschtieren „Nur wenige zum Kuscheln“ wieder einmal selbstdefinierte,
intransparente Kriterien und Vorgaben freiwilliger Prüfsiegel zugrunde, die nicht auf den gesetzlichen
Vorgaben basieren, an denen sich die Spielzeughersteller orientieren. Es werden zusätzlich
Anforderungen überprüft, die jedoch keine sicherheitstechnische Relevanz besitzen. Wenn dann
Produkte, welche solche willkürlich erhöhten Anforderungen nicht einhalten, als unsicher und sogar
gefährlich bezeichnet werden, entsteht leider ein verzerrtes Bild. Die Testergebnisse von Stiftung
Warentest stellen somit das Gesamtbild nicht differenziert und sachlich korrekt dar. Die
Spielwarenindustrie begrüßt jede konstruktive Diskussion zum Thema Spielzeugsicherheit. Diese
sollten jedoch stets auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben
erfolgen.
Seit vielen Jahren arbeitet die deutsche und europäische Spielwarenindustrie intensiv daran,
Spielzeuge bereitzustellen, die höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Beleg dafür sind
viele positive Testergebnisse, die unabhängige Institutionen ermitteln. Es hat die höchste Priorität für
Spielwarenhersteller, dass die Spielzeuge neben dem Spaß beim Spiel auch einen in jeder Hinsicht
gefahrlosen Umgang ermöglichen. Werden Mängel ermittelt, werden die von den betreffenden
Herstellern sehr ernst genommen und sind ein Ansporn für die Industrie, auch in Zukunft alles daran
zu setzen, dass Kinderspielzeug jederzeit unbedenklich und sicher ist.
Leider sind die von Stiftung Warentest ermittelten Mängel und Bewertungen aus Sicht des DVSI
oftmals nicht nachvollziehbar. Der DVSI bemängelt, dass weder die Messwerte angegeben werden
noch eine Erklärung dafür gegeben wird, dass man z.B. nur einzelne PAK findet, obwohl diese immer,
aufgrund ihrer Entstehung, in Gruppen auftreten. Hier wird vermutet ein schon häufig in Fachkreisen
diskutiertes Phänomen der Artefaktbildung. Ein selbsternannter Wächter wie die Stiftung Warentest
sollte so transparent wie möglich arbeiten, denn wenn hohe Maßstäbe angelegt werden, muss man
diese auch gegen sich anlegen lassen. Alarmistische Testberichte verunsichern nur unnötig die
Verbraucher und es wird der Eindruck erweckt, die Sicherheit von Spielzeug sei auf breiter Front
nicht gewährleistet. Dem widersprechen die Mitglieder des DVSI ausdrücklich. So seien 21 von 30
getesteten Plüschtieren mangelhaft, aber nur drei würden nicht den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie
entsprechen. Versteht ein Verbraucher, dass hier eigene Maßstäbe jenseits der gesetzlichen
Regelungen, die nicht unbedingt toxikologisch begründet sind, wie z.B. das GS-Zeichen, zugrunde
gelegt werden? Der DVSI appelliert an die Endverbraucher: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Es
besteht bei allen 30 Plüschtieren im Test kein toxikologisches Risiko für unsere Kinder.
Die Spielwarenindustrie ist sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Kindern bewusst; darauf
können Verbraucher vertrauen, denn insbesondere die Hersteller, aber auch Distributoren und
Händler stehen für die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte ein. Die auf europäischen Vorgaben
beruhenden und auch unter Mitwirkung des Verbraucherschutzes entstandenen gesetzlichen
Bestimmungen zur Spielzeugsicherheit haben dazu beigetragen, dass wir ein hohes Sicherheitsniveau
erreicht haben. Die Spielzeugrichtlinie wird fortlaufend gemäß neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen hinterfragt und entsprechend angepasst, um maximale Sicherheit für Kinder zu
gewährleisten.
Beim Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter (RAPEX) gelistet zu sein, bedeutet eine
Nicht-Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, somit handelt es sich dann um ein nicht verkehrsfähiges
Produkt. Diese Tatsache mit den Ergebnissen der Stiftung Warentest und deren individuellen
Grenzwerten gleichzustellen, und verkehrsfähige Produkte als nicht konform zu suggerieren, verletzt
die journalistische Sorgfaltspflicht.
Auch Eltern können dazu beizutragen, ihren Kindern ein sicheres Spielen zu ermöglichen, indem sie
nur Waren von vertrauenswürdigen Herstellern und bei ebensolchen Händlern kaufen und darauf
achten, dass Spielzeuge das CE-Kennzeichen tragen. Dieses bestätigt, dass ein Spielzeugprodukt, auf
dem es angebracht ist, sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen erfüllt, wie sie von der
europäischen Spielzeugrichtlinie auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgegeben
werden.
Über den DVSI:
Der DVSI vertritt die Interessen von derzeit 230 Unternehmen der Spielwaren-Industrie in
Deutschland. Der Jahresumsatz der Branche liegt bei mehr als 2,8 Milliarden Euro, die
Mitglieder beschäftigen in Deutschland knapp 10 500 Mitarbeitende.
Weitere Informationen:
Pressekontakt:
Ulrich Brobeil
DVSI-Geschäftsführer
Wiesentalstraße 34
D-90419 Nürnberg
Tel: 0911/477112-0
Fax: 0911/477112-99
Email: [email protected]
Wolf M. Günthner
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D-71336 Waiblingen
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Mobil: 0171/317 6442
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