DVSI Positionspapier zur aktuellen Entwicklung eines

DVSI Positionspapier
DVSI Positionspapier zur aktuellen
Entwicklung eines Umweltzeichens:
Blauer Engel für die Produktgruppe
Spielzeug.
DVSI Positionspapier
Umweltzeichen für
Produktgruppe Spielzeug
Nürnberg, 18. Oktober 2016
Im Rahmen des Projektes „Entwicklung eines Umweltzeichens Typ I für die Produktgruppe Spielzeug“ hat die
Jury Umweltzeichen (Österreich) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Anhörungsbesprechungen einen Kriterienkatalog zur Vergabe des Zeichens „Blauer Engel“ veröffentlicht.
Heute, am Dienstag, den 18. und Mittwoch, den 19.10.2016 findet in Berlin eine weitere Anhörungssitzung statt.
Bei Vergabe des Blauen Engels bzw. des Österreichischen Umweltzeichens sollen neben Chemikalien, die eine potenzielle Gesundheitsgefahr darstellen, auch Stoffe reguliert werden, die vornehmlich ein Umweltrisiko darstellen.
Die bei der Herstellung und Verarbeitung von Spielzeug entstehenden Umwelteinwirkungen sollen näher betrachtet und es soll an die nachhaltige Bewirtschaftung von Rohstoffquellen appelliert werden. Zusätzlich soll das neue
Zertifikat die Einkaufspraxis so gestalten dass umfassende Sozialstandards eingehalten werden können.
Soll ein Produkt mit dem Blauen Engel bzw. dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert werden ist die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien bei der Herstellung sowie der Rohstoffgewinnung gefordert.
Die neue Vergabegrundlage vereint also Gesundheitsschutz, Umwelt- und Sozialstandards und will damit ein breites Spektrum an verbraucherrelevanten Kriterien abdecken.
Das Institut für Ökologie und Politik (Ökopol) hat die Ausarbeitung dieser neuen Vergabegrundlage übernommen.
Das Institut sagt von sich, nicht bei der Analyse der Umweltkrise stehen zu bleiben, sondern geeignete wissenschaftliche und politische Strategien zur ökologischen Zukunftsgestaltung der heutigen Industriegesellschaft zu
erarbeiten. Zeichenvergebende Stelle ist die RAL gGmbH in Sankt Augustin.
Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) steht der Einhaltung sozialer Standards und der Erhöhung des Umweltbewusstseins bei der Produktion von sicheren Spielwaren grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Zudem hat die Sicherheit ihrer Produkte bei den DVSI-Mitgliedsfirmen oberste Priorität. Es ist dabei nicht
nur das erklärte Ziel, sondern auch Anspruch der Spielwarenindustrie, sämtliche gesetzlichen Anforderungen
einzuhalten .
DVSI Positionspapier Umweltzeichen für Produktgruppe Spielzeug
© 2016 DVSI Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.
DVSI Positionspapier
Umweltzeichen für
Produktgruppe Spielzeug
Zur Bestätigung der Sicherheit eines Spielwaren-Produktes gibt es ein umfassendes und unter Mitwirkung der
wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Union und des Verbraucherschutzes entstandenes Gefüge an
Regelungen, Richtlinien, Verordnungen und Normen, welches dazu beigetragen hat, dass wir bei Spielzeug
ein sehr hohes Sicherheitsniveau erreicht haben. Basis stellt die Europäische Richtlinie 2009/48/EG über die
Sicherheit von Spielzeug dar, deren deutsche Umsetzung man in der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug, 2. ProdSV) findet. Dort sind detaillierte Anforderungen an Spielzeug, welches auf dem europäischen bzw. deutschen Markt angeboten werden soll, gestellt: sowohl physikalische, mechanische, chemische, elektrische Eigenschaften, als auch Anforderungen an Hygiene und
Radioaktivität sind vorgeschrieben und stehen unter ständiger Beobachtung. Sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die in der Richtlinie noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtig sind, werden sie entsprechend ergänzt (sog. Komitologisches Verfahren). Jüngstes Beispiel hierfür ist die Aufnahme eines Grenzwertes für
Konservierungsmittel wie z.B. Benzisothiazolinon (BIT) in Anhang II, Anlage C der Richtlinie. Zusätzlich gibt es die
Normenreihe EN 71, die detaillierte Methoden beinhaltet, mit Hilfe derer man die Forderungen der Spielzeugrichtlinie bestätigen und Spielzeug für konform erklären kann. Die REACH-Verordnung 1907/2006/EG fügt noch weitere
Grenzwerte zur Erhöhung der Sicherheit von Spielzeug hinzu. Ein Beispiel hierfür sind krebserregende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (kurz: PAK), die gemäß REACH in Gummi- und Kunststoffmaterialien in
Spielzeug bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung unmittelbar, länger oder wiederholt
für kurze Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen, limitiert sind.
All diese Vorschriften, an denen sich die Hersteller von Spielzeug orientieren, stellen einen sehr hohen Qualitätsund Sicherheitsstandard für Spielzeug dar. Die Vergabe zusätzlicher Labels, Zertifikate, Zeichen etc. erhöht die
Sicherheit der Produkte nicht.
Dennoch sind diese aus der heutigen Zeit und dem heutigen Konsumentenverhalten nicht mehr wegzudenken und
der DVSI sieht es als Aufgabe, für faire Kriterien und die Anwendung validierter Messmethoden mit reproduzierbaren Ergebnissen einzutreten.
Bei dem vorliegenden Entwurf der Vergabegrundlage Blauer Engel für Spielzeug finden sich Abweichungen zu
geltendem Gesetz oder gar sinnlose Anforderungen wie folgt:
Komplettverbot von PVC als Material für Kunststoffspielzeug:
PVC stellt durchaus ein Material dar, aus dem sicheres Spielzeug entwickelt werden kann, denn die
Verwendung gesundheitsschädlicher Weichmacher (Phtalate) ist bereits umfassend geregelt und
gemäß REACH-Verordnung verboten. Es gibt unschädliche, toxikologisch unbedenkliche Substitutionsprodukte, die dem PVC eine geeignete Härte verleihen. Ein grundsätzliches Verbot, so wie es die
Vergabegrundlage Blauer Engel vorsieht, würde dem Gerücht Gewicht verleihen, PVC sei grundsätzlich
„gefährlich“. Dies kann nicht im Interesse der Verbraucher sein.
Der Grenzwert von 0,04mg/L für Bisphenol A (BPA) in Polycarbonat:
Es liegt bereits ein Entwurf einer Änderungsrichtlinie für Anhang II Anlage C der Spielzeugrichtlinie
2009/48/EG vor, der diesen Grenzwert von 0,04mg/L für BPA vorsieht. Die Vergabegrundlage des Blauen
Engels besteht hier auf eine Verweildauer in der Migrationslösung von 12h, obwohl es längst einen ausführlichen Report über das sog. „mouthing behaviour“ von Kleinkindern gibt, in dem das Europäische
Normungsinstitut CEN bestätigt, dass ein Kontakt und somit eine Migrationszeit von 12 Stunden absurd ist.
DVSI Positionspapier Umweltzeichen für Produktgruppe Spielzeug
© 2016 DVSI Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.
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Umweltzeichen für
Produktgruppe Spielzeug
Das Verbot von Substanzen, die ohnehin nicht zur Herstellung von Spielzeugen verwendet werden,
da es entweder geeignetere Stoffe gibt oder bereits Verbote bzw. Grenzwerte existieren. Beispiele aus
dem Vergabeentwurf hierfür sind Duftstoffe, Blei- Cadmium- oder Chrom(VI)-haltige Komponenten,
Halogenierte organische Verbindungen, Alkylphenole oder Alkylphenolethoxylate.
Das Verbot von Nanomaterialien.
Es gibt keine wissenschaftliche Basis, die für ein solches Verbot spricht. Es laufen derzeit neue Studien,
um die schädlichen Substanzen unter den Nanomaterialien einzugrenzen. Sobald hier Daten vorliegen,
macht es mehr Sinn sich auf diese zu konzentrieren, anstatt Nanomaterialien per Definition auszuschließen.
Die Forderung für Verpackungskartons nur Altpapier verwenden zu dürfen.
Diese Forderung stellt keine Garantie für sichereres Spielzeug dar; im Gegenteil: durch das Recycling
könnten Schadstoffe aus früheren Verwendungen den Weg in Spielzeugverpackungen finden.
Der DVSI e.V. begrüßt jede konstruktive Diskussion zu den Themen Spielzeugsicherheit, Umwelteinwirkungen,
Nachhaltigkeit und Sozialstandards.
Aber Grundlagen zur Vergabe freiwilliger Prüfsiegel/Zeichen wie der Blaue Engel sollten nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen, bereits geltenden gesetzlichen Vorgaben und reproduzierbaren Analysemethoden abweichen.
Ist dies nicht der Fall, wie hier beim Blauen Engel, werden Verbraucher verunsichert und der Eindruck erweckt, die
Sicherheit von Spielzeug sei nicht gewährleistet. Dem widersprechen die Mitglieder des DVSI ausdrücklich.
Über den DVSI:
Der DVSI mit Sitz in Nürnberg vertritt die Interessen von 230 Unternehmen. Die Mitgliedsfirmen repräsentieren
mit ihren Marken mehr als 80 Prozent der Spielwaren in Deutschland. Der Jahresumsatz der Branche liegt bei
mehr als 3 Mrd. Euro. Ein großer Teil der Mitgliedsunternehmen hat sich in Fachgruppen organisiert, die kooperative Mitglieder des DVSI sind. Entsprechend der internationalen Ausrichtung sind mittlerweile auch ausländische
Hersteller Mitglieder im DVSI. Die europäische Integration der Branche wird durch den europäischen Verband TIE
(Toy Industries of Europe) gefördert. Der DVSI ist Mitglied im internationalen Verband ICTI (International Council of
Toy Industries). Die Verbandspolitik wird von einem ehrenamtlichen Vorstand und der Geschäftsführung gestaltet.
Geschäftsführer des DVSI ist seit 2012 der Jurist Ulrich Brobeil.
Ulrich Brobeil
Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.
Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e.V.
Wiesentalstraße 34 | 90419 Nürnberg
Ulrich Brobeil
Tel 0911/477112-11
Fax 0911/477112-99
Mail [email protected]
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