Beschlussfassung des Landesausschusses vom 08.10.2015

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im
Saarland vom 08.10.2015
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland hat in seiner Sitzung am
08.10.2015 auf der Grundlage des Beschlusses vom 28.08.2015 folgende Feststellungen zur
Überschreitung der allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrade um 40 Prozent
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die nachstehend aufgeführten Arztgruppen getroffen:
Zu § 12 Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Für die Arztgruppe
•
Augenärzte
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Kreis Saarpfalz der allgemeine bedarfsgerechte
Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt
160,1 Prozent.
Für die Arztgruppe
•
Chirurgen
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
Planungsbereich
Regionalverband Saarbrücken
Versorgungsgrade
in Prozent
160,6
Kreis Saarlouis
179,1
Kreis Merzig-Wadern
245,9
Kreis St. Wendel
142,9
Kreis Neunkirchen
174,8
Kreis Saarpfalz
233,5
Für die Arztgruppe
•
Frauenärzte
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Kreis Saarpfalz der allgemeine bedarfsgerechte
Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt
140,0 Prozent.
-2-
Für die Arztgruppe
•
Hautärzte
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
Planungsbereich
Kreis St. Wendel
Versorgungsgrade
in Prozent
140,9
Kreis Neunkirchen
158,3
Kreis Saarpfalz
201,0
Für die Arztgruppe
•
Hals-Nasen-Ohrenärzte
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Kreis St. Wendel der allgemeine bedarfsgerechte
Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt
149,0 Prozent.
Für die Arztgruppe
•
Kinderärzte
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
Planungsbereich
Versorgungsgrade
in Prozent
Regionalverband Saarbrücken
145,3
Kreis Saarlouis
157,2
Kreis St. Wendel
158,5
Kreis Neunkirchen
175,0
Kreis Saarpfalz
197,9
Für die Arztgruppe
•
Nervenärzte
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
-3-
Planungsbereich
Kreis Merzig-Wadern
Versorgungsgrade
in Prozent
154,5
Kreis Neunkirchen
149,9
Kreis Saarpfalz
208,1
Für die Arztgruppe
•
Orthopäden
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
Planungsbereich
Kreis Saarlouis
Versorgungsgrade
in Prozent
180,4
Kreis Neunkirchen
164,4
Kreis Saarpfalz
215,4
Für die Gruppe
•
Psychotherapeuten
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
Planungsbereich
Regionalverband Saarbrücken
Versorgungsgrade
in Prozent
146,5
Kreis Merzig-Wadern
141,9
Kreis Saarpfalz
154,3
Für die Arztgruppe
•
Urologen
wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen
Versorgungsgrade betragen:
Planungsbereich
Kreis Saarlouis
Versorgungsgrade
in Prozent
157,2
Kreis Merzig-Wadern
143,3
Kreis St. Wendel
163,1
-4-
Zu § 13 Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Für die Arztgruppe
•
Anästhesisten
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Raumordnungsregion Saarland der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle
Versorgungsgrad beträgt 148,0 Prozent.
Für die Arztgruppe
•
Fachärztliche Internisten
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Raumordnungsregion Saarland der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle
Versorgungsgrad beträgt 282,9 Prozent.
Für die Arztgruppe
•
Radiologen
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Raumordnungsregion Saarland der allgemeine
bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle
Versorgungsgrad beträgt 167,3 Prozent.
Zu § 14 Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Für die Arztgruppe
•
Neurochirurgen
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist.
Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 150,7 Prozent.
Für die Arztgruppe
•
Nuklearmediziner
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist.
Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 146,7 Prozent.
-5-
Für die Arztgruppe
•
Strahlentherapeuten
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist.
Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 210,5 Prozent.
Für die Arztgruppe
•
Transfusionsmediziner
wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist.
Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 401,0 Prozent.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat in seiner Funktion als
Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.11.2015 die Nichtbeanstandung des
Beschlusses erklärt. Damit ist der Beschluss seit dem 10.11.2015 wirksam.