Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom 08.10.2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland hat in seiner Sitzung am 08.10.2015 auf der Grundlage des Beschlusses vom 28.08.2015 folgende Feststellungen zur Überschreitung der allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrade um 40 Prozent gemäß § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die nachstehend aufgeführten Arztgruppen getroffen: Zu § 12 Allgemeine fachärztliche Versorgung: Für die Arztgruppe • Augenärzte wird festgestellt, dass im Planungsbereich Kreis Saarpfalz der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 160,1 Prozent. Für die Arztgruppe • Chirurgen wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: Planungsbereich Regionalverband Saarbrücken Versorgungsgrade in Prozent 160,6 Kreis Saarlouis 179,1 Kreis Merzig-Wadern 245,9 Kreis St. Wendel 142,9 Kreis Neunkirchen 174,8 Kreis Saarpfalz 233,5 Für die Arztgruppe • Frauenärzte wird festgestellt, dass im Planungsbereich Kreis Saarpfalz der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 140,0 Prozent. -2- Für die Arztgruppe • Hautärzte wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: Planungsbereich Kreis St. Wendel Versorgungsgrade in Prozent 140,9 Kreis Neunkirchen 158,3 Kreis Saarpfalz 201,0 Für die Arztgruppe • Hals-Nasen-Ohrenärzte wird festgestellt, dass im Planungsbereich Kreis St. Wendel der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 149,0 Prozent. Für die Arztgruppe • Kinderärzte wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: Planungsbereich Versorgungsgrade in Prozent Regionalverband Saarbrücken 145,3 Kreis Saarlouis 157,2 Kreis St. Wendel 158,5 Kreis Neunkirchen 175,0 Kreis Saarpfalz 197,9 Für die Arztgruppe • Nervenärzte wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: -3- Planungsbereich Kreis Merzig-Wadern Versorgungsgrade in Prozent 154,5 Kreis Neunkirchen 149,9 Kreis Saarpfalz 208,1 Für die Arztgruppe • Orthopäden wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: Planungsbereich Kreis Saarlouis Versorgungsgrade in Prozent 180,4 Kreis Neunkirchen 164,4 Kreis Saarpfalz 215,4 Für die Gruppe • Psychotherapeuten wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: Planungsbereich Regionalverband Saarbrücken Versorgungsgrade in Prozent 146,5 Kreis Merzig-Wadern 141,9 Kreis Saarpfalz 154,3 Für die Arztgruppe • Urologen wird festgestellt, dass in den nachstehend aufgeführten Planungsbereichen der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Die aktuellen Versorgungsgrade betragen: Planungsbereich Kreis Saarlouis Versorgungsgrade in Prozent 157,2 Kreis Merzig-Wadern 143,3 Kreis St. Wendel 163,1 -4- Zu § 13 Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Für die Arztgruppe • Anästhesisten wird festgestellt, dass im Planungsbereich Raumordnungsregion Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 148,0 Prozent. Für die Arztgruppe • Fachärztliche Internisten wird festgestellt, dass im Planungsbereich Raumordnungsregion Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 282,9 Prozent. Für die Arztgruppe • Radiologen wird festgestellt, dass im Planungsbereich Raumordnungsregion Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 167,3 Prozent. Zu § 14 Gesonderte fachärztliche Versorgung: Für die Arztgruppe • Neurochirurgen wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 150,7 Prozent. Für die Arztgruppe • Nuklearmediziner wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 146,7 Prozent. -5- Für die Arztgruppe • Strahlentherapeuten wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 210,5 Prozent. Für die Arztgruppe • Transfusionsmediziner wird festgestellt, dass im Planungsbereich Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. Der aktuelle Versorgungsgrad beträgt 401,0 Prozent. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.11.2015 die Nichtbeanstandung des Beschlusses erklärt. Damit ist der Beschluss seit dem 10.11.2015 wirksam.
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