Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen über die Nutzung von Bild-, Film- und Tonmaterial bzw. den digitalen Daten hiervon
A. Allgemeine
1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Thomas Bloch und der
Danielle & Thomas Bloch GbR übernommenen Aufträge, erstellten Angebote, vergebenen Nutzungsrechte, erbrachten Lieferungen und Leistungen.
2. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung, durch Annahme
von Lieferungen, Leistungen bzw. Download von Daten von meinem Bildserver via Internet, FTP etc.
3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn
sie von Thomas Bloch ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
4. Fotografien, Film-, Bild- und Tonmaterial im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen
Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
B. Urheberrechte, Nutzungsrechte
1. Das überlassene Film-, Bild- und Tonmaterial bzw. überlassene digitalen Daten bleiben stets Eigentum
von Thomas Bloch. Es werden grundsätzlich die einfachen Urhebernutzungsrechte übertragen. Die
Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
2. Die Vergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Eine Übertragung ist nur möglich nach
vorheriger schriftlichen Anerkennung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren,
Erstellung von Fotokollagen usw. ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung.
4. Grundsätzlich wird durch Thomas Bloch nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Unterliegen die Bildvorlagen bzw. Bilddaten einem weiteren gesetzlich geschützten
Urheberrecht – wie z.B. im Falle von abgebildeten Werken der bildenden oder darstellenden Kunst – so
erhält der Besteller mit Erhalt der fotografischen Nutzungsrechte, diese weiteren Rechte nicht. Derartige
Veröffentlichungsgenehmigungen sind beim Urheber des dargestellten Werkes einzuholen.
5. Sofern Sie uns Layouts, Layoutbilder (Previews) etc. Dritter übersenden (z. B. zur weiteren Recherche)
erklären Sie, dass Sie Inhaber der Urheberrechte sind oder vom Inhaber der Urheberrechte hierzu
berechtigt worden sind. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der
Auftraggeber.
6. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Thomas Bloch gelieferten Bild-, Film- und Tonmaterial
um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7. Thomas Bloch ist berechtigt jegliches Bild-, Film- und Tonmaterial zu eigenen Werbezwecken zu
verwenden. Der Auftraggeber gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
ansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, etc.), die Zustimmung abgebildeter Personen
vor der Veröffentlichung einzuholen. In jedem Fall bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung
zwischen dem Materialnutzer und Thomas Bloch.
2. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur
Herabwürdigung abgebildeter Personen geeignet sind, sind unzulässig und machen den Verwender
schadensersatzpflichtig.
F. Nicht genehmigte Verwendung von Bildern, Bilddaten
1. Die Bilder, Bilddaten und die Bilddatenbank, das gesamte Design und sonstige Inhalte des Internetangebotes sind Eigentum von Thomas Bloch. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
2. Jede nicht genehmigte Verwendung, ungenehmigte Weitergabe der Daten an Dritte, Veröffentlichung
der Seiteninhalte bzw. Bilddaten, egal ob für eine private oder gewerbliche Nutzung, ist unzulässig.
3. Wer Seiteninhalte, Bilder oder Bilddaten, gleich ob für private oder gewerbliche Nutzung, veröffentlicht
oder anderweitig, in einer nicht genehmigten Form nutzt, haftet mit bis zum 5fachen Honorar, welches
branchenüblich und angemessen ist.
G. Urhebervermerk/Belegexemplar
1. Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet, sofern nicht anderes schriftlich bestimmt wird, wie
folgt: „Thomas Bloch - www.thomasbloch.com“.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit entsprechendem Vermerk zu
versehen. Bei der Nutzung unserer Bilder in Medien der Werbung, welche kein Impressum führen, stellen
wir es dem Kunden frei, eine Urhebernennung anzubringen.
3. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet Thomas Bloch einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das
vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar.
4. Von jeder Veröffentlichung ist uns unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplare kostenlos
zuzusenden.
H. Leistungszeiten/-Fristen/Lieferverzug
Leistungszeiten und Leistungsfristen sind ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung unverbindlich.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Lizenznehmers. Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz des
Lizenzgebers. Bei Lieferverzug ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
I. Schadensersatz/ Haftung/Gewährleistung
C. Nutzungshonorare, Zahlungsbedingungen
1. Jegliche Verwendung, Veröffentlichung oder andere Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Der
Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Entsprechen die Angaben
des Kunden nicht der tatsächlich umgesetzten Nutzungsart, gilt das Einverständnis für die Nutzung als
nicht erteilt und ist Thomas Bloch von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
2. Für die Herstellung von Fotografien, Film-, Bild- und Tonmaterial wird ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
3. Vorbehaltlich einer abweichenden, schriftlichen Vereinbarung gelten Honorarvereinbarungen nur für
eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das
Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf
auch der erneuten Zustimmung von Thomas Bloch, soweit nicht vorab anders vereinbart.
4. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei
Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne
jeden Abzug fällig und zahlbar. Das vereinbarte Nutzungsrecht erhalten Sie erst mit der vollständigen
Zahlung des Honorars.
5. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits
gezahltes Honorar nicht zurück erstattet werden. Ein Rücktritt vom Nutzungsvertrag ist nur unter den
gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen möglich.
D. Lizenzfreier Erwerb von Nutzungsrechten
1. Auf Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung können dem Kunden auch lizenzfreie
Nutzungsrechte übertragen werden. Thomas Bloch bleibt als Urheber in diesem Fall Inhaber sämtlicher
Rechte am Foto, Film oder der Musik. Der Kunde erhält das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht
in Unterlizenz zu vergebende Recht, das erworbene Material in unbegrenzter Anzahl und in jeglichen
Medienformaten zu reproduzieren.
2. Das Material darf nicht unterlizensiert, wieder- oder weiterverkauft, verliehen oder anderweitig für
Dritte verfügbar gemacht werden. Es steht dem Kunden frei, Werke, die unter Verwendung des lizensierten Fotos entstanden sind, zu verkaufen oder zu lizenzieren. Dem Kunden ist jedoch untersagt, das
Lizenzmaterial online in einem herunterladbaren Format bereitzustellen.
3. Das lizensierte Foto darf nicht in Logos oder eingetragenen Marken enthalten sein.
4. Die lizenzfreie Nutzung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung des
Urhebervermerks (Ziffer G); es sei denn in der schriftlichen Vereinbarung wird hierauf ausdrücklich
verzichtet.
5. Auch für diese Lizenzart gilt folgende Beschränkungen für den Kunden:
- Die Nutzung der Fotos in einer für den Fotografen oder die abgebildeten Person(en) erniedrigender oder
rufschädigender Art ist verboten.
- Die Nutzung der Fotos zu pornografi schen, unerlaubten und strafbaren Zwecken ist nicht gestattet.
1. Thomas Bloch verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm
überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Häuser und andere Gegenstände sorgfältig zu
behandeln. Thomas Bloch haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein
über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Thomas Bloch verpflichtet sich, seine Erfüllungshilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber
hinaus haftet Thomas Bloch nicht für seine Erfüllungshilfen.
3. Alle Angaben, Ortsbezeichnungen, Schreibweisen von Eigennamen etc. sind nach bestem Wissen
vorgenommen worden. Eine Gewähr kann und wird nicht übernommen. Es empfiehlt sich hier nochmals
genau zu recherchieren.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc.
zu versichern.
J. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Hat der Auftraggeber Thomas Bloch keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bild- und Tonauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
so hat er die Nebenkosten zu tragen. Thomas Bloch behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden von Thomas Bloch nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar
in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüsse, so kann Thomas Bloch eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch
Schadensansprüche geltend machen.
K. Vertraulichkeit
Die dem Lizenzgeber unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts anderes
vereinbart wird. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §
4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass der Lizenzgeber seine Anschrift in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich der Lizenzgeber Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Lizenzgeber
berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des
Betriebs erforderlich ist.
L. Schlussbestimmung/Gerichtsstand
1. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.
2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Thomas Bloch.
3. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
E. Persönlichkeitsrechte Dritter
1. Thomas Bloch haftet nicht, wenn eine auf Bild- oder Filmmaterial abgebildete Person mit der Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatz-
thomas b och
Stand : 25.06.2015
Danielle & Thomas Bloch GbR, Hindelanger Str. 35, 87527 Sonthofen, Germany, www.thomasbloch.com, [email protected]