Schäden und Risiken am Hauseigentum in der Silvesternacht

Pressemitteilung
Haus & Grund Rheinland
Verband Rheinischer Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer e.V.
Düsseldorf, 23. Dezember 2015
Schäden und Risiken am Hauseigentum in der Silvesternacht
Die Silvesternacht verbinden viele Menschen mit fröhlichem Feiern und der Begrüßung
des neuen Jahres. Für den Haus- und Wohnungseigentümer birgt die Nacht zum
Jahreswechsel eventuelle Schäden bzw. Risiken am Haus- und Wohnungs-Eigentum,
ausgelöst durch Silvester-Böller und Feuer. Haus & Grund Rheinland informiert über die
Risiken in der Silvesternacht.
Welche Versicherung zahlt, wenn es zu Schäden und Unfällen kommt? Die
Wohngebäudeversicherung deckt alle Kosten bei entstandenen Schäden durch Böller- oder
Feuerwerkkörper an der Hauswand und am Dach ab. Auch bei Beschädigung des Briefkastens
durch Böller oder Feuerwerkskörper durch Unbekannte zahlt die Wohngebäudeversicherung. Ist
ein Schuldiger ermittelt worden, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Kommt es zu
Brandschäden in der Wohnung oder im Haus tritt die Hausratversicherung in Kraft.
„Nach einem Brand in der Wohnung drohen neben Schadensersatzansprüchen auch
strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn Personen verletzt oder andere Gebäude
beschädigt wurden“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.
Bei entstandenen Schäden mit gezündeten Feuerwerksmaterial durch Gäste im Haus oder Keller
kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. „Leicht entzündbare Gegenstände sollten
vor Beginn der Silvesterknallerei in Sicherheit und außer Reichweite gebracht werden. Denn
Leichtsinnigkeit kann teuer werden. Menschen, die keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
haben, zahlen den entstandenen Schaden selbst“, so der Verbandsdirektor von Haus & Grund
Rheinland, Erik Uwe Amaya. Auch am Folgetag ist der Haus- und Wohnungseigentümer
gefordert. Die Überbleibsel von Böllern und Feuerwerkskörpern auf dem Bürgersteig, müssen
wegen der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden.
Haus & Grund Rheinland wünscht Ihnen fröhliche Weihnachten und einen guten Start 2016!
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Telefax: 02 11 / 41 63 17 - 89
Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Peter Rasche
Verbandsdirektor Ass. jur. Erik Uwe Amaya
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