Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2404
21. Wahlperiode
04.12.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 26.11.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Nächste Flüchtlingsunterkunft im Geheimen geplant und ohne Bürgerbeteiligung eingerichtet – Und das schon wieder in Hummelsbüttel
Anfang dieser Woche ist einigen Bürgern in Hummelsbüttel bekannt geworden, dass schon wieder eine neue Flüchtlingsunterkunft in Hummelsbüttel
errichtet wird, die bereits Ende dieser Woche bezogen werden soll. Am
Lademannbogen 55 soll eine neue Unterkunft für bis zu 250 Flüchtlinge
errichtet werden. Die Abgeordneten der Opposition wurden davon genauso
wenig informiert wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Bereits am
Wochenende 28./29.11.2015 soll die Belegung erfolgen. Eine erste Informationsveranstaltung soll dann am 14.12.2015 stattfinden.
Dieser Vorgang zeigt: Der Senat, die zuständigen Fachbehörden und die
Abgeordneten von SPD und GRÜNEN haben überhaupt nichts gelernt. Es
wird weiterhin eine Politik an den Interessen der Bürger vorbei gemacht. Dies
ist bereits die siebte Flüchtlingsunterkunft in Hummelsbüttel, die bis Ende
2016 errichtet wird. Damit soll ein einzelner Stadtteil über 5.000 Flüchtlinge
aufnehmen. Dies ist eine klare Überforderung des Stadtteils.
Die Informationspolitik kann erneut nur noch als katastrophal bezeichnet
werden. Zu keinem Zeitpunkt der Planung wurden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen oder auch nur informiert. Eine erste Informationsveranstaltung soll stattfinden, zwei Wochen nachdem Fakten geschaffen wurden. Es
ist politisch unverantwortlich, derart mit den Bürgerinnen und Bürgern umzugehen. Dies zerstört das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat immer
weiter und schadet der Politik insgesamt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Das Objekt Lademannbogen wurde für die Flüchtlingsunterbringung angeboten. Die
zuständigen Behörden haben unmittelbar danach eine Prüfung vorgenommen, das
Objekt für grundsätzlich geeignet befunden und haben Verhandlungen aufgenommen.
Ungeachtet des noch ausstehenden Verhandlungsergebnisses wurde im Interesse
einer zügigen Information das Vorhaben bekannt gemacht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Realisierung des Vorhabens aufgrund noch offener Verhandlungen bisher nicht feststeht. Konkrete Planungen sind daher bisher nicht möglich.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wie viele Flüchtlinge werden im Lademannbogen 55 am Ende tatsächlich untergebracht werden, welcher Herkunft werden diese Flüchtlinge
sein und schließt der Senat eine nachträgliche Aufstockung der Kapazität aus?
Drucksache 21/2404
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Nach derzeitigen Planungen könnten bis 250 Schlafplätze eingerichtet werden. Für
die Nationalitäten gibt es derzeit keine Festlegungen oder Präferenzen.
Die Frage nach der abschließenden Kapazitätsplanung stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des noch ausstehenden Vertrages nicht.
2.
Wie lange soll das Grundstück am Landemannbogen 55 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden?
Siehe Vorbemerkung.
3.
Wie werden die Flüchtlinge genau untergebracht? Um was für ein/en
Gebäude/Gebäudekomplex handelt es sich?
Es handelt sich um eine Halle mit Verwaltungsbereich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
4.
Wie viele Flüchtlinge sollen pro Wohneinheit untergebracht werden?
Siehe Vorbemerkung.
5.
Handelt es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine Folgeunterbringung?
Vorgesehen wäre eine Erstaufnahmeeinrichtung.
6.
Wie viele Betreuer werden rund um die Uhr vor Ort sein?
7.
Wie wird die Sicherheit in der Zeltstadt und Umgebung gewährleistet?
Von wann bis wann sind wie viele Sicherheitsleute vor Ort und wie viel
bezahlt die Freie und Hansestadt Hamburg dafür an das private Wachunternehmen?
8.
In welcher Schule/Kita sollen die Flüchtlingskinder beschult/untergebracht werden oder soll dies in der Unterkunft selbst geschehen?
Siehe Vorbemerkung.
9.
Wann wurde mit der Prüfung des Lademannbogens 55 als Flüchtlingsunterkunft begonnen?
Am 18. November 2015.
10. Wann hat wer entschieden, dass im Lademannbogen 55 eine neue
Unterkunft eingerichtet wird?
Der Leiter des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge (ZKF) hat am 20. November 2015 entschieden, dass über die Nutzung konkret verhandelt werden soll.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
11. An welcher Stelle und wann genau wurde der Bezirksamtsleiter in diese
Entscheidung eingebunden und hält er diese Einbindung für ausreichend?
Der Bezirksamtsleiter wurde am 20. November 2015 telefonisch über das Vorhaben
informiert.
12. Wann, wie und durch wen wurden die betroffenen Anliegerinnen und
Anlieger erstmals über die neue Flüchtlingsunterkunft informiert und hält
der Senat diese Informationspolitik nach wie vor für angemessen und
ausreichend? Wenn diese nicht informiert wurden, warum nicht?
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden am 24. November 2015 durch einen
vom ZKF beauftragten Dienstleister über Handzettel informiert.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
13. Wann genau und wo soll die Informationsveranstaltung zur der neuen
Unterkunft am 14.12.2015 stattfinden?
Aufgrund des noch ausstehenden Vertragsabschlusses muss der ursprünglich für den
14. Dezember 2015 vorgesehene Termin entfallen. Soweit ein Vertragsabschluss
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Drucksache 21/2404
erfolgt, wird dieser Termin nachgeholt, die Bürgerinnen und Bürger werden hierüber
rechtzeitig informiert werden.
14. Wie viele Flüchtlinge werden nach Bezug der neuen Flüchtlingsunterkunft im Lademannbogen 55 insgesamt im Stadtteil Hummelsbüttel
untergebracht sein und aus welchen Herkunftsländern kommen diese
genau?
Ab Ende Januar 2016/Februar 2016 werden planmäßig in den Unterkünften Flughafenstraße, Poppenbüttler Weg und einer weiteren Einrichtung Lademannbogen 12
insgesamt circa 680 Personen, davon zurzeit (Stand: 1. Dezember 2015) 168 Wohnungslose, im Stadtteil Hummelsbüttel leben.
Mit der Einrichtung eines Standortes der Zentralen Erstaufnahme Lademannbogen 55
kämen 250 Asylbewerberinnen und Asylbewerber hinzu. Im Übrigen siehe Antwort zu
1.
15. Versteht der Senat den immer stärker steigenden Unmut in der Bevölkerung über nachträgliche Informationen und fehlende Bürgerbeteiligung?
Und hält der Senat diesen wachsenden Unmut und das sinkende Vertrauen in die Politik und Verwaltung für verkraftbar?
Der Senat ist gesetzlich zur Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden verpflichtet. Die Abwendung von Obdachlosigkeit der in Hamburg eintreffenden Flüchtlinge hat höchste Priorität. In diesem Zusammenhang sind alle beteiligten Behörden
laufend mit der Suche und Akquise geeigneter Flächen und Gebäude beschäftigt.
Sobald sich eine Fläche beziehungsweise ein Gebäude für die Unterbringung von
Schutz suchenden Menschen eignet, wird in der Regel unverzüglich mit der Vorbereitung der Belegung begonnen.
Bei der Entscheidung für einen neuen Standort werden nachbarschaftliche Belange
stets berücksichtigt. Eine Information der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner
erfolgt in der Regel, sobald konkrete Informationen (zum Beispiel zur geplanten Belegungszahl) zur Verfügung stehen. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden zudem auf
www.hamburg.de/sofortmassnahmen.
16. Wurde beziehungsweise wird die Zahl der zuständigen Polizeibeamten
insgesamt wegen der neuen Flüchtlingsunterkunft erhöht?
Wenn ja, in welcher Zahl und hält der Senat dies für ausreichend?
Wenn nein, warum nicht und wie möchte der Senat die Sicherheit in der
und um die Einrichtung dauerhaft gewährleisten?
Siehe Drs. 21/2303.
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