AnzeigenSpezial vom 16. Mai 2015 Der Staat spendet mit Diplom-Betriebswirtin Spenden können abgesetzt werden als Sonderausgaben ■ In Deutschland ist der „Spendenmarkt“ riesig. Rund 600000 gemeinnützige Vereine und 15000 gemeinnützige Stiftungen werben um finanzielle Unterstützung. Die meisten Spenderinnen und Spender wählen die Empfänger von Spenden mit Bedacht aus. Eine Minderheit spendet immer noch spontan, besonders dann, wenn Mitleid erregt wird und kirchliche Feiertage vor der Tür stehen. Seriöse Hilfsorganisationen sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Ein weiterer Anhaltspunkt sind freiwillige Qualitätssiegel. Das bekannteste unter ihnen verleiht das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Zweimal im Jahr wird die Liste der Siegel veröffentlicht. Spenden können bis 20 Prozent der Gesamteinkünfte jährlich abgesetzt werden. Wird der Höchstbetrag Rettungshundestaffel des DRK überschritten, kann ein Übertrag ins nächste Jahr erfolgen. Das Finanzamt definiert eine Spende als Zuwendung, die ohne Gegenleistung erfolgt. Foto: Busche Lose einer Spendentombola oder Eintrittsgelder für Spendenveranstaltungen sind deshalb nicht absetzbar. Ausgenommen sind zum Beispiel UNICEF-Grußkarten. Spenden müssen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und an steuerbegünstigte Organisationen gehen. Für die steuerliche Anerkennung von Spenden verlangt der Fiskus eine vom Spendenempfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Sie ist der Steuererklärung im Original beizulegen. Ein vereinfachter Spendennachweis genügt bei Spenden bis 200 Euro an gemeinnützige Organisationen, staatliche Stellen, politische Parteien und zur Katastrophenhilfe. In diesen Fällen reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Darauf müssen der Name, die Kontonummern von Spender und Spendenempfänger sowie Spendenbetrag und Buchungstag ausgewiesen werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen Bewerbungen und Steuer Kosten können abgesetzt werden Aufwendungen als Werbungskosten absetzen ■ Gärtner, Handwerkerkosten, Kosten für Reinigungskräfte und Pflegekräfte im eigenen Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Wenn es sich um geringfügig Beschäftigte handelt, können Auftraggeber zwanzig Prozent der Aufwendungen absetzen, maximal 510 Euro pro Jahr, bei sozialversicherungs- ■ Wer auf Arbeitssuche ist, weiß, dass das unter Umständen ein teures Vergnügen werden kann. Bewerbungsfotos und entsprechende Mappen, Kosten für Einschreiben, die Anreise zu Bewerbungsgesprächen und unter Umständen selbst geschaltete Inserate – schnell summieren sich die Ausgaben. Hiervon kann aber so einiges von der Steuer abgesetzt werden. So sind gerade die Kosten für schriftliche Bewerbungen – also nicht nur für Mappe und Foto, sondern auch die Kosten für Ausdrucke und weitere anfallende Korrespondenz mit dem Unternehmen – steuerlich anrechenbar. Das trifft sogar auf Telefonkosten, die in Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, zu. Auch die Ausgaben für Ratgeber mit Tipps zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch fallen in diese Kategorie, ebenso wie die Anreise zu Interviews oder Assessment-Centern. Sollte sich Handwerksleistungen steuerlich geltend machen. Foto: Busche pflichtig Beschäftigten maximal 4000 Euro. Oft wechseln Verwitwete die Wohnung, weil die bisherige Wohnung zu groß ist. Dabei entstehen Umzugs- und meist auch Renovierungskosten für die bisherige und die neue Wohnung. Diese Kosten kann man ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Ein engerer zeitlicher Zusammenhang mit dem Umzug sollte bestehen. Nicht begünstigt sind Kosten für sogenannte Haushaltsauflösungen. Liegt der Rechnungsbetrag über der Höchstgrenze, sind auch Abschlagszahlungen möglich. Das bietet sich besonders an, wenn die Rechnung gegen Ende des Jahres eintrifft. So kann die Rechnungssumme steuergünstig auf zwei Jahre verteilt werden. Klaus Dörfer Buchenauer Weg 6a 36166 Haunetal Telefon 06673/919205 Telefax 06673/919207 [email protected] [email protected] Steuerberater 36251 Ludwigsau-Mecklar Gebrüder-Grimm-Straße 2 Fon 0 66 21 / 40 08 50 Fax 0 66 21 / 7 88 55 [email protected] Joachim Friedrich das Unternehmen so weit vom Wohnort des Bewerbers befinden, dass dieser vor Ort übernachten muss, sind sogar die Ausgaben für eine Hotelübernachtung und Verpflegung absetzbar. Nicht steuerlich geltend machen kann man hingegen die Kosten für Bekleidung, die man für ein Vorstellungsgespräch erworben hat. Damit man als Jobsuchender Ausgaben geltend machen kann, muss man jedoch fleißig Belege sammeln, die hiermit in Verbindung stehen, denn darauf legt das Finanzamt großen Wert. Wer aber bereits vom potentiellen Arbeitgeber Erstattungen – beispielsweise für die Anfahrt – erhalten oder vom Arbeitsamt einen Zuschuss für die Bewerbung bekommen hat, kann diese Kosten nicht mehr von der Steuer absetzen. Übrigens: Damit Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist es irrelevant, ob der Bewerber erfolgreich war oder nicht. R O L A N DIEGEL ratungsfeldern sind aktuelle Beratungsschwerpunkte: – beraten und gestalten – wünschen allen Leserinnen und Lesern August-Gottlieb-Str. 12 Ider 36251 Bad Hersfeld Telefon 0 66 21 / 95 93 -0 I Telefax elder Zeitung ein besinnliches Weihnachtsfest 0 66 21 / 95 93 -40 E-Mail: [email protected] I www.j-friedrich.com und einen guten Rutsch ins Jahr 2008 gust-Gottlieb-Str. 12 I 36251 Bad Hersfeld n 0 66 21 / 95 93-0 I Telefax 0 66 21 / 95 93-40 e-mail:[email protected] Wirtschafts- und Steuerberatung Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen Steuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen Nachfolgeberatungen und Schenkung-/Erbschaftsteuer Beratung zu Renten und Pensionen Beratung zu Kapitalerträgen Dipl.-Finanzwirt Volker Schäfer Bachweg 6a · 36251 Bad Hersfeld finanzielle Freiräume! Telefon: 0 66 21/1 37 25 Telefax: 0 66 21/7 92 75 Weitere Beratungsstelle: Ich berate Sie gerne – individuell und persönlich. 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