B100 - Abzugsfähige Betriebsausgaben

B100 - Abzugsfähige Betriebsausgaben
Diese Liste bedeutet bares Geld. Bevor Sie Ihre Unterlagen zum Steuerberater bringen, gehen Sie
diese Liste noch einmal durch. Denn Ihr Steuerberater kann auch nur das absetzen, was Sie ihm
mitbringen.
♦ Allgemeine Verwaltungskosten : Porto, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, Computerdienste,
Büromaterial, Büroservice, Computermaterial- und Service, Fachbücher- und Zeitschriften,
Kleinmaterial, Werkzeuge, Reparaturen Einrichtung und Maschinen, Verpackung, Fracht,
Kontogebühren, Zinsaufwendungen Girokonto und Darlehen für Betrieb, Provisionen, Gebühren,
Betriebsversicherungen, Rechtsanwalt, Steuerberater, Buchhaltung, Fotokopien, Fotos, Werbung,
Anzeigen, Broschüren.
♦ Raumkosten : Miete, Strom, Heizung, Nebenkosten, Reinigung und Reinigungsmaterial,
Instandhaltung Räume, Makler, Büroeinrichtung, Bilder, Dekoration, Blumen, Vorhänge,
Teppiche, Tee, Wasser, Kaffee für Besucher.
♦ Arbeitszimmer : Ein Arbeitszimmer ist nur noch dann zu 100 % absetzbar, wenn die gesamte
berufliche Tätigkeit vom Arbeitszimmer aus durchgeführt wird. Wer z.B. wo anders ein Büro oder
Praxisräume hat, oder in einem anderen Büro oder Praxis arbeitet, kann ein Arbeitszimmer nicht
mehr oder nur noch beschränkt bis zu Euro 1.250,00 pro Jahr absetzen. Berufstypische
Gegenstände wie Schreibtisch, etc. können aber trotzdem noch abgesetzt werden.
♦ Anschaffungen : Büroeinrichtung, Praxiseinrichtung, Kraftfahrzeug, Maschinen, Einbauten,
Computer, Drucker, und andere Betriebsgegenstände dürfen, verteilt über 3 -13 Jahre abgesetzt
werden. Gegenstände unter € 410,00 können sofort abgesetzt werden. Ausnahme:
Computerzubehör, wie Aufrüstung, Drucker, etc. Das muss über 3 Jahre abgeschrieben werden.
♦ Kraftfahrzeug Methode 1 : Sie führen eine Liste mit allen betrieblichen Fahrten und addieren die
betrieblich gefahrenen KM. Sie können dann € 0,30 pro KM absetzen. Dies geht aber nur dann,
wenn Sie weniger als 50 % der gesamten gefahrenen KM betrieblich fahren. Alle Belege wie
Benzin und Reparaturen sammeln sie trotzdem, sie bekommen einen Teil der Umsatzsteuer daraus
zurück.
♦ Kraftfahrzeug Methode 2 : Sie setzen ab: Kfz.- Steuer - Versicherung, Reparaturen, Benzin,
Parken, ADAC, Anmeldung, Leasing, Anschaffung, Garagenmiete, TÜV - und führen ein
Fahrtenbuch. Nach Addition der betrieblichen (z.B. 90 %) und privaten Fahrten (z.B. 10 %)
können Sie dann in diesem Beispiel 90 % aller Kosten geltend machen, oder eben den Anteil der
bei Ihnen rauskommt.
♦ Kraftfahrzeug Methode 3 : wie bei Methode 2. setzen Sie alle Kosten an, aber Sie führen kein
Fahrtenbuch. Dann können Sie wie folgt absetzen: Gesamtkosten (z.B. € 3.000,00) abzüglich 12 %
des ursprünglichen Neupreises ihres Autos (auch wenn es nur € 1.500 gekostet hat) z.B. BMW 318
NP € 18.000,00 davon 12 % = € 2.160. Absetzbar sind dann € 3.000 ./. € 2.160 = € 840 also noch
gerade 28 %. Diese Methode funktioniert dann ganz gut, wenn Sie einen Neuwagen fahren und
hohe Kosten haben, also viel fahren.
♦ Löhne und Gehälter : Selbstverständlich sind alle Kosten für Angestellte absetzbar. Hierunter
fallen: Löhne, Gehälter, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Aushilfen, Kaffee, Getränke, Bewirtung,
Betriebsfeiern, kleine Geschenke, MVV, Direktversicherung, Vermögenswirksame Leistungen,
Honorare an freie Mitarbeiter (Vorsicht: Scheinselbständigkeit), Berufsgenossenschaft.
♦ Minijobs bis € 450,00: Wurden wieder wesentlich erleichtert. Jede Person, auch Angestellte und
Selbständige können wieder zusätzlich € 450,00 steuerfrei dazuverdienen. Der Arbeitgeber bezahlt
30 % pauschale Sozialabgaben für die Minijobs, bei privat Versicherten sogar nur 14 %. Denkbar
ist etwa die Beschäftigung der Ehefrau, insbesondere wenn Sie privat versichert ist.
♦ Angestellte ab € 460,00 sind Sozialversicherungspflichtig was etwa 42 % vom Bruttogehalt
ausmacht, wovon der Arbeitgeber 21 % und der Angestellte die andere Hälfte trägt. Ab etwa €
800,00 fällt Lohnsteuer an, die dem Angestellten abgezogen wird. Derzeit gibt es noch dazu die
besondere Gleitregel. Bei einem Lohn zwischen € 460,00 und € 850,00 fallen sehr geringe
Sozialabgaben an. Hier bitte informieren.
♦ Reisekosten : Übernachtungen, Flüge, Taxifahrten, Bahn, Öffentliche Verkehrsmittel,
Automieten, Fahrradkurier, Fortbildung im ausgeübten Beruf, Messen, Standgebühren,
Ausstellungen. Ab sofort auch Fortbildungen in einem künftig ausgeübtem Beruf.
♦ Reisekostenpauschalen : Für Mehraufwand für Verpflegung gibt’s dazu noch Pauschalen:
• Reisen oder Abwesenheit von der Betriebsstätte
ab 8 bis 24 Stunden € 12
ab 24 Stunden € 24 täglich.
Dies gilt insbesondere auch für Handwerker auf Baustellen, Fortbildungen, Seminare,
Geschäftsreisen, Handelsvertreter, usw. Für Dienstreisen ins Ausland gelten andere Pauschalen.
Diese finden Sie unter www.abacusonline.de in der Infothek.
♦ Kundenbewirtungen 70 %: Auf Restaurantquittungen müssen auf der Rückseite vermerkt
werden: Der eigene Name, der Name des Kunden, der genaue Anlass der Bewirtung, die
Unterschrift. Ein besonderer Vordruck ist nicht mehr notwendig.
♦ Kundengeschenke: Geschenke die nicht mehr als € 35,00 + USt. gekostet haben, dürfen abgesetzt
werden. Bedingung: Der Anlass des Geschenks und der Name des Beschenkten müssen auf dem
Beleg vermerkt werden.
♦ Sonderausgaben : Kranken - Renten - Lebens- Unfall - Privat- und Kfz
Haftpflichtversicherungen, Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner, 30 % vom Schulgeld,
Spenden, Kirchensteuer. Dienstleistungen bis Euro 6.000,00 im Haushaltsbereich sowie
Handwerkerrechnungen gegen Rechnung und Banküberweisung. Beiträge zur Riesterrente und
Basis-Rüruprente.
♦ Private Versicherungen
Die Beiträge zur Krankenversicherung können inzwischen ohne Begrenzung abgesetzt werden.
Renten- und Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sowie Haftpflicht, Unfall
und Kfz-Versicherungen können, zusammen mit der Krankenversicherung, bis etwa Euro
6.000,00 abgesetzt werden. Das wirkt sich aber nur aus, wenn die Krankenversicherung weniger
als Euro 6.000,00 gekostet hat, denn diese kann man ja voll absetzen. Bei Verheirateten
verdoppeln sich die Beträge.
Die Beiträge zu Rüruprente oder Basisrente, sowie die gesetzliche Rentenversicherung, können bis
zu Euro 20.000,00 pro Jahr abgesetzt werden. (verh. Doppelt).
Beiträge zur Riesterrente können pro Jahr bis zu Euro 2.100,00 pro Person abgesetzt werden.
♦ Außergewöhnliche Belastungen : Unterstützung Bedürftige, Arzt- und Zahnarztkosten,
Ausbildungskosten für Kinder, Kinderbetreuung, Heilpraktiker, Schicksalsschläge, Behinderungen
(Scheidungskosten nicht mehr).
♦ Die Rechnung oder Quittung : muss folgendes beinhalten: Absender mit Adresse, Datum, genaue
Bezeichnung der Lieferung oder der Leistung, der Preis, die Mehrwertsteuer. Ist der
Rechnungsbetrag höher als € 150,00 müssen noch Ihr Firmenname mit Anschrift, der genaue
Betrag der Mehrwertsteuer, sowie der Netto- und Bruttobetrag und zusätzlich die Steuernummer
und eine Rechnungsnummer ausgewiesen sein.
♦ Was ist eigentlich absetzen oder wie rechne ich meine Steuer aus: Hier ein Beispiel, welches Sie
für Ihre Situation und Ihre spezifischen Zahlen anwenden können.
Umsatz
Ausgaben
Versicherungen
Freibetrag
Zu versteuern
• daraus etwa 25 %
•
•
•
•
•
€
€
€
€
€
€
55.000,00
25.000,00
4.000,00
8.200,00
17.800,00
4.450,00 Einkommensteuer
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