B100 - Abzugsfähige Betriebsausgaben Diese Liste bedeutet bares Geld. Bevor Sie Ihre Unterlagen zum Steuerberater bringen, gehen Sie diese Liste noch einmal durch. Denn Ihr Steuerberater kann auch nur das absetzen, was Sie ihm mitbringen. ♦ Allgemeine Verwaltungskosten : Porto, Telefon, Telefax, Mobiltelefon, Computerdienste, Büromaterial, Büroservice, Computermaterial- und Service, Fachbücher- und Zeitschriften, Kleinmaterial, Werkzeuge, Reparaturen Einrichtung und Maschinen, Verpackung, Fracht, Kontogebühren, Zinsaufwendungen Girokonto und Darlehen für Betrieb, Provisionen, Gebühren, Betriebsversicherungen, Rechtsanwalt, Steuerberater, Buchhaltung, Fotokopien, Fotos, Werbung, Anzeigen, Broschüren. ♦ Raumkosten : Miete, Strom, Heizung, Nebenkosten, Reinigung und Reinigungsmaterial, Instandhaltung Räume, Makler, Büroeinrichtung, Bilder, Dekoration, Blumen, Vorhänge, Teppiche, Tee, Wasser, Kaffee für Besucher. ♦ Arbeitszimmer : Ein Arbeitszimmer ist nur noch dann zu 100 % absetzbar, wenn die gesamte berufliche Tätigkeit vom Arbeitszimmer aus durchgeführt wird. Wer z.B. wo anders ein Büro oder Praxisräume hat, oder in einem anderen Büro oder Praxis arbeitet, kann ein Arbeitszimmer nicht mehr oder nur noch beschränkt bis zu Euro 1.250,00 pro Jahr absetzen. Berufstypische Gegenstände wie Schreibtisch, etc. können aber trotzdem noch abgesetzt werden. ♦ Anschaffungen : Büroeinrichtung, Praxiseinrichtung, Kraftfahrzeug, Maschinen, Einbauten, Computer, Drucker, und andere Betriebsgegenstände dürfen, verteilt über 3 -13 Jahre abgesetzt werden. Gegenstände unter € 410,00 können sofort abgesetzt werden. Ausnahme: Computerzubehör, wie Aufrüstung, Drucker, etc. Das muss über 3 Jahre abgeschrieben werden. ♦ Kraftfahrzeug Methode 1 : Sie führen eine Liste mit allen betrieblichen Fahrten und addieren die betrieblich gefahrenen KM. Sie können dann € 0,30 pro KM absetzen. Dies geht aber nur dann, wenn Sie weniger als 50 % der gesamten gefahrenen KM betrieblich fahren. Alle Belege wie Benzin und Reparaturen sammeln sie trotzdem, sie bekommen einen Teil der Umsatzsteuer daraus zurück. ♦ Kraftfahrzeug Methode 2 : Sie setzen ab: Kfz.- Steuer - Versicherung, Reparaturen, Benzin, Parken, ADAC, Anmeldung, Leasing, Anschaffung, Garagenmiete, TÜV - und führen ein Fahrtenbuch. Nach Addition der betrieblichen (z.B. 90 %) und privaten Fahrten (z.B. 10 %) können Sie dann in diesem Beispiel 90 % aller Kosten geltend machen, oder eben den Anteil der bei Ihnen rauskommt. ♦ Kraftfahrzeug Methode 3 : wie bei Methode 2. setzen Sie alle Kosten an, aber Sie führen kein Fahrtenbuch. Dann können Sie wie folgt absetzen: Gesamtkosten (z.B. € 3.000,00) abzüglich 12 % des ursprünglichen Neupreises ihres Autos (auch wenn es nur € 1.500 gekostet hat) z.B. BMW 318 NP € 18.000,00 davon 12 % = € 2.160. Absetzbar sind dann € 3.000 ./. € 2.160 = € 840 also noch gerade 28 %. Diese Methode funktioniert dann ganz gut, wenn Sie einen Neuwagen fahren und hohe Kosten haben, also viel fahren. ♦ Löhne und Gehälter : Selbstverständlich sind alle Kosten für Angestellte absetzbar. Hierunter fallen: Löhne, Gehälter, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Aushilfen, Kaffee, Getränke, Bewirtung, Betriebsfeiern, kleine Geschenke, MVV, Direktversicherung, Vermögenswirksame Leistungen, Honorare an freie Mitarbeiter (Vorsicht: Scheinselbständigkeit), Berufsgenossenschaft. ♦ Minijobs bis € 450,00: Wurden wieder wesentlich erleichtert. Jede Person, auch Angestellte und Selbständige können wieder zusätzlich € 450,00 steuerfrei dazuverdienen. Der Arbeitgeber bezahlt 30 % pauschale Sozialabgaben für die Minijobs, bei privat Versicherten sogar nur 14 %. Denkbar ist etwa die Beschäftigung der Ehefrau, insbesondere wenn Sie privat versichert ist. ♦ Angestellte ab € 460,00 sind Sozialversicherungspflichtig was etwa 42 % vom Bruttogehalt ausmacht, wovon der Arbeitgeber 21 % und der Angestellte die andere Hälfte trägt. Ab etwa € 800,00 fällt Lohnsteuer an, die dem Angestellten abgezogen wird. Derzeit gibt es noch dazu die besondere Gleitregel. Bei einem Lohn zwischen € 460,00 und € 850,00 fallen sehr geringe Sozialabgaben an. Hier bitte informieren. ♦ Reisekosten : Übernachtungen, Flüge, Taxifahrten, Bahn, Öffentliche Verkehrsmittel, Automieten, Fahrradkurier, Fortbildung im ausgeübten Beruf, Messen, Standgebühren, Ausstellungen. Ab sofort auch Fortbildungen in einem künftig ausgeübtem Beruf. ♦ Reisekostenpauschalen : Für Mehraufwand für Verpflegung gibt’s dazu noch Pauschalen: • Reisen oder Abwesenheit von der Betriebsstätte ab 8 bis 24 Stunden € 12 ab 24 Stunden € 24 täglich. Dies gilt insbesondere auch für Handwerker auf Baustellen, Fortbildungen, Seminare, Geschäftsreisen, Handelsvertreter, usw. Für Dienstreisen ins Ausland gelten andere Pauschalen. Diese finden Sie unter www.abacusonline.de in der Infothek. ♦ Kundenbewirtungen 70 %: Auf Restaurantquittungen müssen auf der Rückseite vermerkt werden: Der eigene Name, der Name des Kunden, der genaue Anlass der Bewirtung, die Unterschrift. Ein besonderer Vordruck ist nicht mehr notwendig. ♦ Kundengeschenke: Geschenke die nicht mehr als € 35,00 + USt. gekostet haben, dürfen abgesetzt werden. Bedingung: Der Anlass des Geschenks und der Name des Beschenkten müssen auf dem Beleg vermerkt werden. ♦ Sonderausgaben : Kranken - Renten - Lebens- Unfall - Privat- und Kfz Haftpflichtversicherungen, Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner, 30 % vom Schulgeld, Spenden, Kirchensteuer. Dienstleistungen bis Euro 6.000,00 im Haushaltsbereich sowie Handwerkerrechnungen gegen Rechnung und Banküberweisung. Beiträge zur Riesterrente und Basis-Rüruprente. ♦ Private Versicherungen Die Beiträge zur Krankenversicherung können inzwischen ohne Begrenzung abgesetzt werden. Renten- und Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sowie Haftpflicht, Unfall und Kfz-Versicherungen können, zusammen mit der Krankenversicherung, bis etwa Euro 6.000,00 abgesetzt werden. Das wirkt sich aber nur aus, wenn die Krankenversicherung weniger als Euro 6.000,00 gekostet hat, denn diese kann man ja voll absetzen. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge. Die Beiträge zu Rüruprente oder Basisrente, sowie die gesetzliche Rentenversicherung, können bis zu Euro 20.000,00 pro Jahr abgesetzt werden. (verh. Doppelt). Beiträge zur Riesterrente können pro Jahr bis zu Euro 2.100,00 pro Person abgesetzt werden. ♦ Außergewöhnliche Belastungen : Unterstützung Bedürftige, Arzt- und Zahnarztkosten, Ausbildungskosten für Kinder, Kinderbetreuung, Heilpraktiker, Schicksalsschläge, Behinderungen (Scheidungskosten nicht mehr). ♦ Die Rechnung oder Quittung : muss folgendes beinhalten: Absender mit Adresse, Datum, genaue Bezeichnung der Lieferung oder der Leistung, der Preis, die Mehrwertsteuer. Ist der Rechnungsbetrag höher als € 150,00 müssen noch Ihr Firmenname mit Anschrift, der genaue Betrag der Mehrwertsteuer, sowie der Netto- und Bruttobetrag und zusätzlich die Steuernummer und eine Rechnungsnummer ausgewiesen sein. ♦ Was ist eigentlich absetzen oder wie rechne ich meine Steuer aus: Hier ein Beispiel, welches Sie für Ihre Situation und Ihre spezifischen Zahlen anwenden können. Umsatz Ausgaben Versicherungen Freibetrag Zu versteuern • daraus etwa 25 % • • • • • € € € € € € 55.000,00 25.000,00 4.000,00 8.200,00 17.800,00 4.450,00 Einkommensteuer A Service by ABACUS – Pestalozzistr. 40, 80469 München - Fon: 089-48952959
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