Erörterungen mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten: Für

Wirtschaft | Abrechnungstipps
Erörterungen mit Bezugspersonen ohne
Beisein des Patienten: Für Hausärzte
stehen zwei Positionen zur Verfügung
Hausärzte werden häufiger als andere
Gebietsärzte von Bezugspersonen ohne
Beisein des Patienten in Anspruch genommen. der niedergelassene arzt gibt
Hinweise zur Abrechnung von Kontakten
mit Bezugspersonen ohne Beisein des
Patienten.
ontakte mit Bezugspersonen ergeben
sich sowohl in Quartalen, in denen die
Patienten selbst schon in der Praxis waren,
als auch in Folgequartalen, in denen die Patienten nicht in die Praxis kommen. Daraus
resultieren unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten.
chertenpauschale berechnet hat, von einem
Patienten angerufen oder hat dieser andere
Arzt Kontakt mit einer Bezugsperson, kann
dieser Arzt die 01435 abrechnen. Weiterer
Nachteil: Auch bei mehreren telefonischen
Konsultationen oder mittelbaren Kontakten mit Bezugspersonen in demselben
Quartal ist die 01435 bei demselben Patienten nur einmal berechnungsfähig. Und:
Erfolgen zunächst telefonische Kontakte
beziehungsweise mittelbare Beratungen,
dann kommt der Patient aber in demselben
Quartal in die Praxis mit Abrechnung einer
Versichertenpauschale, entfällt die zuvor
abgerechnete 01435.
Minuten kann jeweils die 03230 berechnet
werden. Zum Ende des Quartals wird eine
Versichertenpauschale abgerechnet, die zuvor abgerechneten 03230 bleiben erhalten.
Hausärzte sollten somit bei alleinigen
Kontakten mit Bezugspersonen von mehr
als zehn Minuten Dauer grundsätzlich die
03230 abrechnen. Die 01435 sollte nur
wenn in Folgequartalen ausschließlich telefonische oder mittelbare Kontakte erfolgen
und keine Versichertenpauschale berechnet
wird oder in Fällen, in denen die Kontakte
in Folgequartalen keine zehn Minuten dauern, abgerechnet werden.
Bereitschaftspauschale 01435 EBM
Gesprächsleistung 03230 EBM
Wichtig
Die 01435 ist für alleinige telefonische
Arzt-Patienten-Kontakte oder für alleinige
mittelbare Patientenkontakte im Quartal
berechnungsfähig. Definition „mittelbare
Kontakte“: Der Patient selbst ist nicht zugegen, der Kontakt erfolgt nur mit einer
Bezugsperson. Ruft somit ein Patient den
Arzt an oder berät der Arzt eine Bezugsperson, ist die 01435 (88 Punkte / 9,04 Euro)
berechnungsfähig.
Aber: Wird bei demselben Patienten
von demselben Arzt in demselben Quartal
eine Versichertenpauschale abgerechnet,
entfällt die 01435. Diese Konstellation
dürfte in der Mehrzahl der Fälle zutreffen, da telefonische Konsultationen beziehungsweise mittelbare Beratungen von
Bezugspersonen überwiegend bei Patienten
erbracht werden, die in demselben Quartal
in die Praxis kommen und bei denen eine
Versichertenpauschale abgerechnet wird.
Ausnahme für Gemeinschaftspraxen: Die
01435 ist nur für denselben Arzt in demselben Quartal von der Berechnung neben
einer Versichertenpauschale ausgeschlossen. Wird in einer Gemeinschaftspraxis ein
anderer Arzt als derjenige, der die Versi-
Mit der 03230 wurde erstmalig eine
­Position in den EBM aufgenommen, die
für Erörterungen mit Bezugspersonen ohne
Beisein des Patienten berechnungsfähig ist.
Erörterungen mit Bezugspersonen sind je
vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer
nach 03230 zu berechnen.
Vorteile der 03230 gegenüber der
01435: Erörterungen nach 03230 können bei demselben Patienten mehrfach im
Quartatal und mehrfach nebeneinander
im Rahmen einer Konsultation abgerechnet werden. Und: Kommt es in demselben
Quartal doch noch zu einem persönlichen
Arzt-Patienten-Kontakt mit Berechnung
einer Versichertenpauschale, werden die
zuvor abgerechneten 03230 im Gegensatz
zur 01435 nicht gestrichen. Nachteil der
03230: Für telefonische Erörterungen,
weder mit den Patienten noch mit Bezugspersonen, ist die 03230 nicht berechnungsfähig.
Beispiel für die Hausarztpraxis: Zu
­Beginn eines Quartals, gegebenenfalls auch
mehrfach in demselben Quartal, kommt
die Bezugsperson eines Patienten in die
Praxis. Bei einer Gesprächsdauer von zehn
K
36 — der niedergelassene arzt 11/2015
Mittelbare Kontakte
• 03230: Immer abrechnen, wenn
Kontakte mit Bezugspersonen ohne
Beisein des Patienten länger als
zehn Minuten dauern
• Die 03230 wird nicht gestrichen
wenn bei demselben Patienten eine
Versichertenpauschale berechnet
wird
• 01435: Nur bei alleinigen telefonischen oder mittelbaren Kontakten
unter zehn Minuten in Folgequartalen abrechnen
• 01435 wird gestrichen, wenn eine
Versichertenpauschale bei demselben Patienten berechnet wird
• Bei alleinigen Kontakten mit
­Bezugspersonen die Versichertenkarte des Patienten vorlegen lassen, damit nach deren Einlesen die
01435 beziehungsweise 03230
berechnet werden kann
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