AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 4 - Personal Amt 4.6 – Gehaltsamt Amt 4.8 – Gehaltsamt für Lehrpersonal PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 4 - Personale Ufficio 4.6 - Ufficio Stipendi Ufficio 4.8 - Ufficio Stipendi Personale Insegnante KURZINFO (aktualisiert 04.02.2016) ANWENDUNG BONUS “RENZI” (Gesetz 190/2014, Abs.12) MONATLICHER BETRAG 80,00 EURO EINKOMMEN – FINANZJAHR 2016 a) Einkommen aus abhängiger Arbeit gemäß Art. 49 DPR Nr. 917/86 – EINHEITSTEXT ÜBER DIE EINKOMMENSSTEUER, ausgenommen Renten aller Art und gleichgestellte Einkünfte gemäß Buchstabe a) Abs. 2 (siehe circolare n.8/E Agenzia delle Entrate). b) Einkommen, die den Einkommen aus abhängiger Arbeit gleichgestellt sind, gemäß Art. 50 Absatz. 1 des Einheitstextes über die Einkommenssteuer, Buchstabe a),b),c), c-bis),d),h-bis) und l) (siehe circolare n.8/E Agenzia delle Entrate). VORAUSSETZUNGEN 1. Voraussetzung: Gesamteinkommen Ein jährliches Gesamteinkommen bis zu 24.000,00 Euro gibt Anrecht auf einen theoretischen Jahresbonus von 960,00 Euro, der auf die gearbeiteten Tage im Jahr berechnet wird. Ein jährliches Gesamteinkommen von 24.000,00 bis 26.000,00 Euro gibt Anrecht auf einen theoretischen Jahresbonus von 960,00 Euro x((26.000,00 – Gesamteinkommen)/2000), der auf die gearbeiteten Tage im Jahr berechnet wird. Auf diese Weise reduziert sich der Bonus für Einkommen von 25.000,00 Euro um die Hälfte und erlischt bei Erreichung des Einkommens von 26.000 Euro. 2. Voraussetzung: Einkommenssteuer Brutto Einkommenssteuer > Steuerabzüge für abhängige Arbeit (Art. 13, Absatz 1 – D.P.R. Nr. 917/86 – Einheitstext über die Einkommenssteuer). Ein eventueller Steuerausfall (incapienza) aufgrund der Steuerabzüge für zu Lasten lebende Familienmitglieder hat keinen Einfluss auf die Gewährung des Bonus. BEISPIEL 1 Gesamtjahreseinkommen Bruttosteuer Steuerabzüge für abhängige Arbeit Steuerabzüge für Familienangeh. Insgesamt Steuerabzüge Zu entrichtende Nettosteuer Bonus zustehend für 365 Tage 15.000,00 Euro für 365 gearbeitete Tage 3.450,00 Euro 1.564,30 Euro 2.107,27 Euro (2 Kinder < 3 Jahre zu 100% für 12 Monate) 3.671,57 Euro (höher als Bruttosteuer) 0,00 Euro 960,00 Euro Monatlicher Bonus: Monate mit 31 Tagen: 960,00/365*31 Tage = 81,53 Euro Monate mit 30 Tagen.: 960,00/365*30 Tage = 78,90 Euro (Formel: zustehender Jahresbonus/365*Tage x effektive Tage) AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Seite / Pag. 2 AUSBEZAHLUNG DES BONUS Der zustehende Jahresbetrag wird monatlich ab Jänner ausbezahlt, wenn die oben angeführten Voraussetzungen gegeben sind. Da im Laufe des Jahres das Jahreseinkommen zur Ermittlung des theoretisch zustehenden Jahresbonus nur geschätzt wird, kann erst beim Steuerausgleich Ende des Finanzjahres, ein eventueller Ausgleich (Restguthaben oder Restschuld) vorgenommen werden, wenn das definitive Gesamteinkommen bekannt ist. Der Steuerausgleich wird in den Monaten Dezember und Jänner berechnet. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die/der Bedienstete beim Arbeitgeber beantragen kann, den Bonus nicht zu gewähren, sollte er kein Anrecht darauf haben; z.B. wenn das Jahreseinkommen aufgrund zusätzlicher Einkommen 26.000 Euro überschreitet (siehe Vordruck Verzicht Bonus). Sie/er kann die Richtigstellung aber auch über die Steuererklärung vornehmen. Da für die Berechnung des Jahresgesamteinkommens nur die Erstwohnung mit Zubehör ausgenommen ist, wird der Bonus den Teilzeitpensionisten nur auf Gesuch ausbezahlt. BEISPIEL 2 - BERECHNUNG BONUS FÜR EINKOMMEN ZWISCHEN 24.000,00 und 26.000,00 EURO FÜR 365 TAGE ZAHLUNG AB JÄNNER 2016: Theoret. Jahreseinkommen Jahresbruttosteuer Steuerabzüge für abh. Arbeit Zu entrichtende Nettosteuer = 25.000,00 Euro für 365 theor. gearbeitete Tage Jänn. – Dez. = 6.150,00 Euro = 1.113,30 Euro = 5.036,70 Euro Bonus zustehend für 365 Tage = Bonus Tagessatz = * 480,00 Euro * 1,3151 Euro ( 480,00/365 Tage) Theoret. Jahresbonus Euro 960,00 x ((26.000,00 – 25.000,00)/2.000,00)= Euro 480,00 Bonus Jänner x 31 Tage Bonus Februar x 28 Tage Bonus März x 31 Tage Bonus April x 30 Tage Bonus Mai x 31 Tage Bonus Juni x 30 Tage Bonus Juli x 31 Tage Bonus August x 31 Tage Bonus September x 30 Tage. Bonus Oktober x 31 Tage Bonus November x 30 Tage Bonus Dezember x 31Tage. Insgesamt Bonus = 40,77 Euro 36,82 Euro 40,77 Euro 39,45 Euro 40,77 Euro 39,45 Euro 40,77 Euro 40,77 Euro 39,45 Euro 40,77 Euro 39,45 Euro 40,77 Euro 480 Euro l.J. (Ausgleich Dezember und Jänner) Weitere Informationen Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, Abs. 12 / Amtsblatt der Republik Nr. 300 vom 29.12.2014 Rundschreiben Nr. 8/E – Agentur für Einnahmen vom 28.04.2014 Rundschreiben Nr 9/E – Agentur für Einnahmen vom 14.05.2014 Vordruck Verzicht Bonus INFO BONUS RENZI 2015_dt
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