ANWENDUNG BONUS “RENZI” - Autonome Provinz Bozen

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
Abteilung 4 - Personal
Amt 4.6 – Gehaltsamt
Amt 4.8 – Gehaltsamt für Lehrpersonal
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 4 - Personale
Ufficio 4.6 - Ufficio Stipendi
Ufficio 4.8 - Ufficio Stipendi Personale Insegnante
KURZINFO (aktualisiert 04.02.2016)
ANWENDUNG BONUS “RENZI” (Gesetz 190/2014, Abs.12)
MONATLICHER BETRAG 80,00 EURO
EINKOMMEN – FINANZJAHR 2016
a) Einkommen aus abhängiger Arbeit gemäß Art. 49 DPR Nr. 917/86 – EINHEITSTEXT ÜBER DIE
EINKOMMENSSTEUER, ausgenommen Renten aller Art und gleichgestellte Einkünfte gemäß
Buchstabe a) Abs. 2 (siehe circolare n.8/E Agenzia delle Entrate).
b) Einkommen, die den Einkommen aus abhängiger Arbeit gleichgestellt sind, gemäß Art. 50 Absatz. 1 des
Einheitstextes über die Einkommenssteuer, Buchstabe a),b),c), c-bis),d),h-bis) und l) (siehe circolare
n.8/E Agenzia delle Entrate).
VORAUSSETZUNGEN
1. Voraussetzung: Gesamteinkommen
Ein jährliches Gesamteinkommen bis zu 24.000,00 Euro gibt Anrecht auf einen theoretischen Jahresbonus
von 960,00 Euro, der auf die gearbeiteten Tage im Jahr berechnet wird.
Ein jährliches Gesamteinkommen von 24.000,00 bis 26.000,00 Euro gibt Anrecht auf einen theoretischen
Jahresbonus von 960,00 Euro x((26.000,00 – Gesamteinkommen)/2000), der auf die gearbeiteten Tage
im Jahr berechnet wird.
Auf diese Weise reduziert sich der Bonus für Einkommen von 25.000,00 Euro um die Hälfte und erlischt
bei Erreichung des Einkommens von 26.000 Euro.
2. Voraussetzung: Einkommenssteuer
Brutto Einkommenssteuer > Steuerabzüge für abhängige Arbeit (Art. 13, Absatz 1 – D.P.R. Nr. 917/86 –
Einheitstext über die Einkommenssteuer). Ein eventueller Steuerausfall (incapienza) aufgrund der Steuerabzüge
für zu Lasten lebende Familienmitglieder hat keinen Einfluss auf die Gewährung des Bonus.
BEISPIEL 1
Gesamtjahreseinkommen
Bruttosteuer
Steuerabzüge für abhängige Arbeit
Steuerabzüge für Familienangeh.
Insgesamt Steuerabzüge
Zu entrichtende Nettosteuer
Bonus zustehend für 365 Tage
15.000,00 Euro für 365 gearbeitete Tage
3.450,00 Euro
1.564,30 Euro
2.107,27 Euro (2 Kinder < 3 Jahre zu 100% für 12 Monate)
3.671,57 Euro (höher als Bruttosteuer)
0,00 Euro
960,00 Euro
Monatlicher Bonus:
Monate mit 31 Tagen: 960,00/365*31 Tage = 81,53 Euro
Monate mit 30 Tagen.: 960,00/365*30 Tage = 78,90 Euro
(Formel: zustehender Jahresbonus/365*Tage x effektive Tage)
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PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
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AUSBEZAHLUNG DES BONUS
Der zustehende Jahresbetrag wird monatlich ab Jänner ausbezahlt, wenn die oben angeführten
Voraussetzungen gegeben sind. Da im Laufe des Jahres das Jahreseinkommen zur Ermittlung des
theoretisch zustehenden Jahresbonus nur geschätzt wird, kann erst beim Steuerausgleich Ende des
Finanzjahres, ein eventueller Ausgleich (Restguthaben oder Restschuld) vorgenommen werden, wenn das
definitive Gesamteinkommen bekannt ist. Der Steuerausgleich wird in den Monaten Dezember und Jänner
berechnet.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die/der Bedienstete beim Arbeitgeber beantragen kann, den
Bonus nicht zu gewähren, sollte er kein Anrecht darauf haben; z.B. wenn das Jahreseinkommen aufgrund
zusätzlicher Einkommen 26.000 Euro überschreitet (siehe Vordruck Verzicht Bonus). Sie/er kann die
Richtigstellung aber auch über die Steuererklärung vornehmen.
Da für die Berechnung des Jahresgesamteinkommens nur die Erstwohnung mit Zubehör ausgenommen ist,
wird der Bonus den Teilzeitpensionisten nur auf Gesuch ausbezahlt.
BEISPIEL 2 - BERECHNUNG BONUS FÜR EINKOMMEN ZWISCHEN 24.000,00 und 26.000,00
EURO FÜR 365 TAGE
ZAHLUNG AB JÄNNER 2016:
Theoret. Jahreseinkommen
Jahresbruttosteuer
Steuerabzüge für abh. Arbeit
Zu entrichtende Nettosteuer
= 25.000,00 Euro für 365 theor. gearbeitete Tage Jänn. – Dez.
= 6.150,00 Euro
= 1.113,30 Euro
= 5.036,70 Euro
Bonus zustehend für 365 Tage =
Bonus Tagessatz
=
*
480,00 Euro *
1,3151 Euro ( 480,00/365 Tage)
Theoret. Jahresbonus Euro 960,00 x ((26.000,00 – 25.000,00)/2.000,00)= Euro 480,00
Bonus Jänner x 31 Tage
Bonus Februar x 28 Tage
Bonus März x 31 Tage
Bonus April x 30 Tage
Bonus Mai x 31 Tage
Bonus Juni x 30 Tage
Bonus Juli x 31 Tage
Bonus August x 31 Tage
Bonus September x 30 Tage.
Bonus Oktober x 31 Tage
Bonus November x 30 Tage
Bonus Dezember x 31Tage.
Insgesamt Bonus
=
40,77 Euro
36,82 Euro
40,77 Euro
39,45 Euro
40,77 Euro
39,45 Euro
40,77 Euro
40,77 Euro
39,45 Euro
40,77 Euro
39,45 Euro
40,77 Euro
480 Euro l.J. (Ausgleich Dezember und Jänner)
Weitere Informationen
Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, Abs. 12 / Amtsblatt der Republik Nr. 300 vom 29.12.2014
Rundschreiben Nr. 8/E – Agentur für Einnahmen vom 28.04.2014
Rundschreiben Nr 9/E – Agentur für Einnahmen vom 14.05.2014
Vordruck Verzicht Bonus
INFO BONUS RENZI 2015_dt