Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1) ORGANISATION & DATENVERWALTUNG AUFBAU UND INHALT DER DATENMELDUNGEN 2004+ Stand 1. Jänner 2016 Diagnosen- und Leistungsbericht (inkl. Intensivbericht) Krankenanstalten-Kostenrechnung Krankenanstalten-Statistik Berichtswesen zur KRBV IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller: Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Gerhard Embacher, Leiter des Bereichs I/C Kontakte: Dr. Peter Brosch, Leiter der Abteilung I/B/10 E-Mail: [email protected] Dr. Ulrike Schermann-Richter, Leiterin der Abteilung I/B/11 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bmg.gv.at Wien, September 2015 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS ANHANG: Aufbau und Inhalt der Datenmeldungen 1. EDV-SPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN .............................................................. 5 1.1. Datenübermittlung ......................................................................................... 5 1.2. Dateiname .................................................................................................... 5 1.3. Dateiformat .................................................................................................. 5 1.4. Reihenfolge der Satzarten bei der Datenübermittlung ......................................... 6 2. HINWEISE ZUR DATENMELDUNG IM DIAGNOSEN- UND LEISTUNGSBERICHT . 7 2.1. Satzreihenfolge (Verarbeitungsreihenfolge) ....................................................... 7 2.2. Datenmeldung zur Intensivdokumentation ........................................................ 7 3. DATENSÄTZE – ÜBERSICHT ............................................................................ 8 4. DATENSÄTZE – DETAILBESCHREIBUNG ........................................................ 29 Satzart M01 Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB) .................................................. 30 Satzart M02 Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB) ........................................................................................................ 36 Satzart M03 Diagnosen (DLB) ................................................................................ 39 Satzart M04 Medizinische Einzelleistungen (DLB) ...................................................... 40 Satzart M05 Kostenträger (DLB) ............................................................................. 42 Satzart M06 LKF-Scoringdaten (DLB) ...................................................................... 43 Satzart M07 Akzeptierte Errors/Warnings (DLB) ....................................................... 46 Satzart M08 Kommentare (DLB) ............................................................................. 47 Satzart I11 SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) ................................................................ 49 Satzart I12 TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) ............................................................... 66 Satzart L01 Spezielle Leistungsbereiche (DLB) ......................................................... 77 Satzart L02 Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB) ............................................. 79 Satzart L03 Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB) ................................... 80 Satzart L04 Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB) ............. 81 Satzart K01 Kostenstellenplan ............................................................................... 82 Satzart K02 KA-Stammdaten ................................................................................. 84 Satzart K03 KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) .................................... 87 Satzart K04 KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) .................................................................................................. 91 Satzart K05 KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) ....................................... 94 Satzart K06 KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) ................................................. 97 Satzart K07 KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) ................. 99 Satzart K08 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (bettenführende Hauptkostenstellen) ............................................................................................ 102 Satzart K09 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstellen) ............................................................................................ 108 Satzart K10 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) ........................................................................... 114 Satzart K11 Sammel-Kostennachweis Summenblatt ............................................... 118 Satzart K12 Sammel-Kostennachweis Detailblätter ................................................. 122 Satzart K13 Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen .................................... 124 Satzart K14 Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel .................... 125 Seite 3 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Inhalt Satzart K15 Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche ........................... 127 Satzart K16 Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten .................................... 128 Satzart G01 Großgerätebasisdaten ....................................................................... 129 Satzart G02 Großgeräteleistungsdaten .................................................................. 134 Satzart S11 Prüf- und Summensatz ...................................................................... 137 Satzart B01 Basisinformation ............................................................................... 143 Satzart B02 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) ................................................ 145 Satzart B03 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) ................................................. 147 Satzart B04 Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) ............................................ 149 Satzart B05 Erlösstruktur (ES) ............................................................................. 152 Satzart B06 Zuschussstruktur (ZS) ....................................................................... 154 BEILAGE: KOSTENTRÄGERKATALOG ............................................................... 156 Seite 4 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 EDV-spezifische Erläuterungen 1. EDV-spezifische Erläuterungen 1.1. Datenübermittlung Für die Datenübermittlung zwischen den Ländern (Landesgesundheitsfonds) und dem Bundesministerium für Gesundheit muss die vom Bundesministerium für Gesundheit betriebene Internet-Applikation "KH-Upload" verwendet werden. 1.2. Dateiname Die Datensätze sind in einer Datei zu übermitteln. Wahlweise können auf einem Datenträger jedoch mehrere Dateien gemeldet werden. Der Dateiname muss der DOS-Notation (8.3) genügen und setzt sich wie folgt zusammen: Stelle Länge Typ Beschreibung 1 4 char Krankenanstaltennummer "Kxxx" bzw. Trägernummer "Txxx" 5 4 char Periode T001–T365 (bzw. T366): Tag 1 bis 365 (bzw. T366) M001–M012: Monat Jänner bis Dezember Q001–Q004: 1. bis 4.Quartal H001–H002: 1./2. Halbjahr J001: Ganzes Jahr 9 1 . Trennzeichen (immer Punkt) 10 3 Char Standard-Extension "s15" (für 2015), "s16" (für 2016) ... Gesamtlänge 12 Zeichen 1.3. Dateiformat Alle Datensätze werden je Export-Vorgang in einer Datei und jeder Datensatz wird in einer Zeile abgelegt. Die Unterscheidung erfolgt über das Satzartenkennzeichen. Die Datei wird als reine ASCII-Datei verwaltet. Die Zeilenlänge ist variabel und richtet sich nach der maximalen Anzahl von Zeichen je Satzart. Alphanumerische Felder, die durch Daten nicht zur Gänze aufgefüllt werden, sind linksbündig einzugeben, der Rest ist mit Blanks zu ergänzen. Numerische Felder sind rechtsbündig zu füllen, wobei bei negativen Zahlen das Minuszeichen unmittelbar vor die Zahl zu stellen ist. Seite 5 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 EDV-spezifische Erläuterungen 1.4. Reihenfolge der Satzarten bei der Datenübermittlung Die einzelnen Satzarten sind folgendermaßen sortiert zu übermitteln: 1. Satzart K01–Kostenstellenplan 2. Satzarten M01–M08, I11–I12 (Blockung nach Aufenthalt oder Satzart) 3. Satzarten L01–L04 4. Satzarten K02–K16, G01–G02 (nur bei Jahresmeldung zu melden) 5. Satzart S11 Seite 6 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datenmeldung im DLB 2. Hinweise zur Datenmeldung im Diagnosenund Leistungsbericht 2.1. Satzreihenfolge (Verarbeitungsreihenfolge) Generell gilt, dass für jeden stationären Aufenthalt die Reihenfolge durch die SatzartZiffer vorgegeben ist. Das heißt, dass für einen Aufenthalt Einträge der Satzart M02 erst nach einem Eintrag für Satzart M01 erfolgen dürfen (analog für alle weiteren Satzarten). Für die Satzart S11 (Prüfsumme) existiert nur eine einzige Zeile am Ende der Datei. Die Blockung nach Aufenthalten ist erlaubt. Das heißt, dass sämtliche Datensätze eines Aufenthaltes (aufsteigend nach Satzart) in Folge eingegeben werden dürfen. Der nächste Aufenthalt beginnt wieder mit Satzart M01. Die Blockung nach Satzarten (aufsteigend nach Satzart) ist erlaubt. Das heißt, dass zuerst sämtliche Datensätze der Satzart M01 (für alle Aufenthalte) und weiter alle Datensätze der Satzart M02 (für alle durch Satzart M01 bereits bekannten Aufenthalte) eingegeben werden dürfen (analog für alle weiteren Satzarten). 2.2. Datenmeldung zur Intensivdokumentation 2.2.1. Erfassungszeitpunkte Erfassungszeitpunkt Satzarten Aufnahme Satzart M02 – Patientenadministration (Aufnahmedaten) Tag 0 (=erste Stunde) Satzart I11 – SAPS3-Daten Täglich (pro Pflegetag) Satzart I12 – TISS-A-Daten Entlassung Satzart M02 – Patientenadministration (Entlassungsdaten) 2.2.2. Dateneingabe Im Rahmen der Intensivdokumentation gilt generell für alle Felder, dass Leerstellen über das ganze Feld "nicht erhoben" bzw. "nicht pathologisch" bedeuten. Bei Dezimalzahlen ist das Dezimaltrennzeichen in Abhängigkeit vom jeweiligen Datenformat explizit anzugeben, wobei ausschließlich das Komma gültig ist (z.B. 6,78). Seite 7 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht 3. Datensätze – Übersicht Die Jahresmeldung gliedert sich in folgende Satzarten: Satzart M01 Satzart M02 Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart M03 M04 M05 M06 M07 M08 Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB) Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB) Diagnosen (DLB) Medizinische Einzelleistungen (DLB) Kostenträger (DLB) LKF-Scoringdaten (DLB) Akzeptierte Errors/Warnings (DLB) Kommentare (DLB) Satzart I11 Satzart I12 SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) Satzart Satzart Satzart Satzart L01 L02 L03 L04 Spezielle Leistungsbereiche (DLB) Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB) Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB) Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB) Satzart Satzart Satzart Satzart K01 K02 K03 K04 Satzart Satzart Satzart Satzart K05 K06 K07 K08 Kostenstellenplan KA-Stammdaten KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle) Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstelle) Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) Sammel-Kostennachweis Summenblatt Sammel-Kostennachweis Detailblätter Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten Satzart K09 Satzart K10 Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart K11 K12 K13 K14 K15 K16 Satzart G01 Satzart G02 Großgerätebasisdaten Großgeräteleistungsdaten Satzart S11 Prüf- und Summensatz Seite 8 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Zur Übermittlung der Datenmeldungen zum Rechnungsabschluss sind folgende weitere Satzarten vorgesehen: Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart Satzart B01 B02 B03 B04 B05 B06 Basisinformation Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) Erlösstruktur (ES) Zuschussstruktur (ZS) Die einzelnen Satzarten enthalten die folgenden Felder: Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Krankenanstaltennummer 4 6 Aufnahmezahl 10 10 Plausibilitätskennzeichen 20 1 Geburtsdatum 21 8 Geschlecht 29 1 Staatsbürgerschaft 30 3 Hauptwohnsitz – Staat 33 3 Hauptwohnsitz – Postleitzahl 36 6 Aufnahmeart 1 42 1 Aufnahmeart 2 43 1 Aufnahmeart 3 44 1 Zugewiesen von – Art (Aufnahmeart 4) 45 2 Zugewiesen von – Identifikationsnummer 47 6 Aufnahmedatum 53 8 Entlassungsart 1 61 1 Zugewiesen an – Art (Entlassungsart 2) 62 2 Zugewiesen an – Identifikationsnummer 64 6 Entlassungsdatum 70 8 Altersgruppe zum Entlassungszeitpunkt 78 3 Datensatz-ID 81 64 Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch alphanumerisch 5) 5) 1) 1) 4) 2) 1) 4) 3) 5) 1) Diese Datenfelder sind nicht zu befüllen. 2) Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen ist dieses Datenfeld mit dem Kennzeichen "V" zu befüllen. 3) Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen. 4) Diese Datenfelder sind ausschließlich für transferierte Patienten/-innen entsprechend zu befüllen. 5) Die Datenfelder "Aufnahmezahl" und "Geburtsdatum" sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 9 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB) Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Krankenanstaltennummer 4 6 alphanumerisch Aufnahmezahl 10 10 alphanumerisch 3) Bettenführende Hauptkostenstelle – Posi20 2 numerisch tionsnummer Bettenführende Hauptkostenstelle – Funk22 8 numerisch tionscode Bettenführende Hauptkostenstelle – Zu30 8 numerisch gangsdatum Bettenführende Hauptkostenstelle – Zu38 4 numerisch 1) gangsuhrzeit Aufnahmeart Intensiv 42 1 numerisch 2) Aufnahmetyp SAPS II 43 1 numerisch 2) Coexistierende Erkrankungen 44 20 numerisch 2) Bettenführende Hauptkostenstelle – Ab64 8 numerisch 1) gangsdatum Bettenführende Hauptkostenstelle – Ab72 4 numerisch 1) gangsuhrzeit Bettenführende Hauptkostenstelle – Ab76 1 numerisch 1) gangsart Fachlicher Funktionscode 77 8 numerisch 4) Pflegerischer Funktionscode 85 8 numerisch 4) Neugeborenes 93 1 alphanumerisch Altersgruppe zum Zugangszeitpunkt 94 3 numerisch Datensatz-ID 97 64 alphanumerisch 3) 1) Diese Datenfelder sind nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen. 2) Diese Datenfelder sind nicht zu befüllen. 3) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. 4) Diese Datenfelder sind zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird. Satzart M03 – Diagnosen (DLB) Feld Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Diagnose – Code Diagnose – Typ Datensatz-ID 1) Pos. 1 4 10 20 27 29 Länge in Byte 3 6 10 7 2 64 Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch 2) 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 10 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart M04 – Medizinische Einzelleistungen (DLB) – Code – Seiten- 1 4 10 20 28 Länge in Byte 3 6 10 8 1 – Abrechnungs- 29 1 alphanumerisch – Anzahl – Datum der Er- 30 34 4 8 numerisch numerisch – leistungserbrin- 42 8 numerisch 3) – leistungserbrin- 50 6 alphanumerisch 3) 56 64 alphanumerisch 2) Feld Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Medizinische Einzelleistung Medizinische Einzelleistung lokalisation Medizinische Einzelleistung relevanz Medizinische Einzelleistung Medizinische Einzelleistung bringung Medizinische Einzelleistung gender Funktionscode Medizinische Einzelleistung gende Krankenanstalt Datensatz-ID 1) Pos. Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. 3) Diese Datenfelder sind zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird. Satzart M05 – Kostenträger (DLB) Feld Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Kostenträger – Code Kostenträger – Spezifikation Datensatz-ID 1) Pos. 1 4 10 20 23 24 Länge in Byte 3 6 10 3 1 64 Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch 3) 2) 3) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen. 3) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 11 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart M06 – LKF-Scoringdaten (DLB) 1) Feld 1 4 10 20 28 31 Länge in Byte 3 6 10 8 3 8 39 47 8 8 numerisch numerisch 55 8 numerisch 63 8 numerisch 71 79 87 95 103 8 8 8 8 64 Pos. Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl LDF – Gruppe LDF – Knoten Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben Zusatzpunkte Intensiv Zusatzpunkte Mehrfachleistungen Punkte spezieller Bereiche (tageweise) Punkte total Datensatz-ID Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch alphanumerisch 2) 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB) Feld Pos. Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Error/Warning – Wert Error/Warning – Code Error/Warning – Kommentar Datensatz-ID 1 4 10 20 30 34 234 1) Länge in Byte 3 6 10 10 4 200 64 Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch 2) 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 12 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart M08 – Kommentare (DLB) 1) Feld Pos. Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Kommentar 1 Kommentar 2 Kommentar 3 Kommentar 4 Kommentar 5 Kommentar 6 Datensatz-ID 1 4 10 20 220 420 620 820 1020 1220 Länge in Byte 3 6 10 200 200 200 200 200 200 64 Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch 2) 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 13 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) Feld 1) Pos. Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer Erhebungsdatum Akute Infektion bei Aufnahme Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz Aufnahmegrund: Gastrointestinal Aufnahmegrund: Hämatologisch Aufnahmegrund: Kardiovaskulär Aufnahmegrund: Leber Aufnahmegrund: Metabolisch Aufnahmegrund: Neurologisch Aufnahmegrund: Renal Aufnahmegrund: Respiratorisch Aufnahmegrund: Schweres Trauma Aufnahmetyp Blutbild: Leukozyten (Minimum) Blutbild: pH-Wert Blutbild: Thrombozyten (Minimum) Chirurgie – Eingriff Chirurgischer Status Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion Herzfrequenz (Maximum) Koexistierende Erkrankungen Körpertemperatur (Maximum) Mechanische Beatmung Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2) Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2) Serum: Bilirubin (Maximum) Serum: Kreatinin (Maximum) Systolischer Blutdruck (Minimum) Therapeutische Maßnahmen (vor IBS) Zutransferierung Datensatz-ID 1 4 10 Länge in Byte 3 6 10 20 2 22 30 32 33 34 35 36 38 39 40 41 42 43 44 45 50 54 58 60 61 62 63 64 67 88 92 93 98 101 106 110 113 116 117 8 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 5 4 4 2 1 1 1 1 3 21 4 1 5 3 5 4 3 3 1 64 Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch 2) numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch alphanumerisch 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 14 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) Feld 1) 1 4 10 20 Länge in Byte 3 6 10 2 22 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 8 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 60 64 Pos. Satzartenkennzeichen Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer Erhebungsdatum Standard-Monitoring Labor Medikamente Verbandswechsel Drainagenpflege Atmungsmodus Atemwegszugang Tubus-/Stomapflege Atemtherapie Medikamente vasoaktiv Flüssigkeitsersatz massiv Katheter arteriell Monitoring hämodynamisch Katheter zentralvenös Reanimation kardiopulmonal Nierenersatztherapie Harnbilanzierung Diurese aktiv Hirndruckmessung Behandlung metabolischer Entgleisungen Ernährung enteral Ernährung parenteral Interventionen Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS Agitation und Delirium Assist kardial Assist pulmonal Hypothermie therapeutisch Lebersupport extrakorporal Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie Datensatz-ID Datenformat alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch 2) numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch alphanumerisch 2) 1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart. 2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Seite 15 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart L01 – Spezielle Leistungsbereiche (DLB) Feld 1 4 8 14 Länge in Byte 3 4 6 8 22 23 25 1 2 6 Pos. Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstaltennummer Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode Leistungsbereich Gruppe/Stufe Punkte Satzart L02 – Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Kostenträger – Code 14 3 LKF – Relevanz 17 1 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch Satzart L03 – Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB) Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Medizinische Einzelleistung – Code 14 10 alphanumerisch Satzart L04 – Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB) Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Medizinische Einzelleistung – Code 14 10 alphanumerisch Seite 16 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K01 – Kostenstellenplan Feld Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstaltennummer Funktionscode Interne Kostenstellennummer Interne Kostenstellenbezeichnung Spezielle Organisationsform Pos. 1 4 8 14 22 28 78 Länge in Byte 3 4 6 8 6 50 1 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch Satzart K02 – KA-Stammdaten Feld Pos. Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstaltennummer Krankenanstalt – Bezeichnung Krankenanstalt – Straße Krankenanstalt – Postleitzahl Krankenanstalt – Ort Krankenanstalt – Telefon Krankenanstalt – Fax Krankenanstalt – Homepage Rechtsträger – Bezeichnung Rechtsträger – Straße Rechtsträger – Postleitzahl Rechtsträger – Ort Rechtsträger – Telefon Rechtsträger – Fax Rechtsträger – Homepage Ärztliche Leitung Verwaltungsleitung Pflegedienstleitung 1 4 8 14 164 214 220 270 290 310 410 560 610 616 666 686 706 806 906 1006 Seite 17 von 160 Länge in Byte 3 4 6 150 50 6 50 20 20 100 150 50 6 50 20 20 100 100 100 100 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K03 – KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Systemisierte Betten insgesamt 14 6 numerisch Systemisierte Betten – Sonderklasse 20 6 numerisch Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt 26 6 numerisch Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklas32 6 numerisch se Belagstage – Sonderklasse 38 6 numerisch Aufnahmen – Sonderklasse 44 6 numerisch Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse 50 6 numerisch Entlassungen – Sonderklasse 56 6 numerisch Verstorbene – Sonderklasse 62 6 numerisch Aufnahmen von Begleitpersonen 68 6 numerisch Belagstage von Begleitpersonen 74 6 numerisch Ambulante Patienten/Patientinnen 80 6 numerisch OP-Tische 86 6 numerisch Entbindungsplätze 92 6 numerisch Postoperative Überwachungsplätze 98 6 numerisch Dialyseplätze 104 6 numerisch Obduktionen durch Anstaltspersonal 110 6 numerisch Obduktionen durch Fremdpersonal 116 6 numerisch Entbindungen – Lebendgeborene 122 6 numerisch Entbindungen – Totgeborene 128 6 numerisch Satzart K04 – KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Personalgruppenindex 14 3 Personal – Vollzeitäquivalente 17 9 Seite 18 von 160 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K05 – KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Fachhauptbereichsindex 14 2 alphanumerisch Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl 16 6 numerisch Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopf22 6 numerisch zahl Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl 28 6 numerisch Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Aus34 6 numerisch bildung – Kopfzahl Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente 40 9 numerisch Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Voll49 9 numerisch zeitäquivalente Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeit58 9 numerisch äquivalente Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Aus67 9 numerisch bildung – Vollzeitäquivalente Satzart K06 – KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Fachrichtungsindex 14 2 Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl 16 6 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch Satzart K07 – KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe 14 2 alphanumerisch Personal männlich – Kopfzahl 16 6 numerisch Personal weiblich – Kopfzahl 22 6 numerisch Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – 28 6 numerisch Kopfzahl Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insge34 6 numerisch samt – Kopfzahl Personal männlich – Vollzeitäquivalente 40 9 numerisch Personal weiblich – Vollzeitäquivalente 49 9 numerisch Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – 58 9 numerisch Vollzeitäquivalente Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insge67 9 numerisch samt – Vollzeitäquivalente Seite 19 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K08 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Bettenführende Hauptkostenstelle – Funk14 8 tionscode Systemisierte Betten 22 6 Tatsächlich aufgestellte Betten 28 6 Nettogrundrissfläche 34 6 Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1) 40 9 Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physi49 9 ker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2) Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3) 58 9 Gehobener Dienst für Gesundheits- und Kran67 9 kenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4) Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. 76 9 Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5) Pflegehilfe und Sanitätshilfsdienste – Vollzeit85 9 äquivalente (MLV 1-6) Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeit94 9 äquivalente (MLV 1-7) Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8) 103 9 Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1- 112 9 9) Personalkosten (KOAGR01) 121 10 Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver131 10 brauchsgüter (KOAGR02) Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und 141 10 Verbrauchsgüter (KOAGR03) Kosten für medizinische Fremdleistungen (KO151 10 AGR04) Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen 161 10 (KOAGR05) Energiekosten (KOAGR06) 171 10 Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kos- 181 10 ten (KOAGR07) Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 191 10 Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten 201 10 Ver- und Entsorgung (KOAGR11) Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch be211 10 dingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) Kosten der Verwaltung (KOAGR13) 221 10 Andere Sekundärkosten (KOAGR14) 231 10 Kostenminderungen 241 10 Summe abgegebener innerbetr. Leistungen 251 10 Unter- oder Überdeckung 261 10 Endkosten der Kostenstelle 271 10 Seite 20 von 160 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K09 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstelle) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funk14 8 tionscode Ambulante Patienten/Patientinnen 22 6 Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen 28 8 Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen 36 8 Frequenzen an stationären Patien44 8 ten/Patientinnen anderer Krankenhäuser Nettogrundrissfläche 52 6 Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1) 58 9 Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physi67 9 ker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2) Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3) 76 9 Gehobener Dienst für Gesundheits- und Kran85 9 kenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4) Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. 94 9 Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5) Pflegehilfe und Sanitätshilfsdienste – Vollzeit103 9 äquivalente (MLV 1-6) Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeit112 9 äquivalente (MLV 1-7) Betriebspersonal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-8) 121 9 Sonstiges Personal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-9) 130 9 Personalkosten (KOAGR01) 139 10 Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver149 10 brauchsgüter (KOAGR02) Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und 159 10 Verbrauchsgüter (KOAGR03) Kosten für medizinische Fremdleistungen (KO169 10 AGR04) Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen 179 10 (KOAGR05) Energiekosten (KOAGR06) 189 10 Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kos- 199 10 ten (KOAGR07) Kalkulat. Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 209 10 Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten 219 10 Ver- und Entsorgung (KOAGR11) Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch be229 10 dingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) Kosten der Verwaltung (KOAGR13) 239 10 Andere Sekundärkosten (KOAGR14) 249 10 Kostenminderungen 259 10 Summe abgegebener innerbetr. Leistungen 269 10 Unter- oder Überdeckung 279 10 Endkosten der Kostenstelle 289 10 Seite 21 von 160 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K10 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode 14 8 Nettogrundrissfläche 22 6 Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente 28 9 Personalkosten (KOAGR01) 37 10 Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver47 10 brauchsgüter (KOAGR02) Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und 57 10 Verbrauchsgüter (KOAGR03) Kosten für medizinische Fremdleistungen 67 10 (KOAGR04) Kosten für nicht-medizinische Fremdleistun77 10 gen (KOAGR05) Energiekosten (KOAGR06) 87 10 Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige 97 10 Kosten (KOAGR07) Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KO107 10 AGR08) Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten 117 10 Ver- und Entsorgung (KOAGR11) Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch be- 127 10 dingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) Kosten der Verwaltung (KOAGR13) 137 10 Andere Sekundärkosten (KOAGR14) 147 10 Kostenminderungen 157 10 Summe abgegebener innerbetrieblicher Leis167 10 tungen Unter- oder Überdeckung 177 10 Endkosten der Kostenstelle 187 10 Seite 22 von 160 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K11 – Sammel-Kostennachweis Summenblatt Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Personalkosten (KOAGR01) 14 10 Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver24 10 brauchsgüter (KOAGR02) Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und 34 10 Verbrauchsgüter (KOAGR03) Kosten für medizinische Fremdleistungen 44 10 (KOAGR04) Kosten für nicht-medizinische Fremdleistun54 10 gen (KOAGR05) Energiekosten (KOAGR06) 64 10 Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige 74 10 Kosten (KOAGR07) Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KO84 10 AGR08) Summe Primärkosten 94 10 Kostenminderungen 104 10 Endkosten der Krankenanstalt 114 10 Summe der kalkulatorischen Abschreibungen 124 10 Davon kalkulatorische Abschreibungen für 134 10 Anlagegüter mit Restwert 0 Davon kalkulatorische Abschreibungen von 144 10 Restwerten ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen Summe der kalkulatorischen Zinsen 154 10 Summe der kalkulatorischen Mieten 164 10 Endkosten der stationären Patientenversor174 10 gung Endkosten der ambulanten Patientenversor184 10 gung Endkosten der Nebenkostenstellen 194 10 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch 1) numerisch 1) numerisch 1) 1) Diese Datenfelder sind nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. Seite 23 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K12 – Sammel-Kostennachweis Detailblätter Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstaltennummer 8 6 Blattnummer 14 5 MLV-Nummer 19 3 Aufwand gemäß Finanzbuchführung 22 10 Neutraler Aufwand 32 10 Kalkulatorische Kosten 42 10 Kosten 52 10 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch Satzart K13 – Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Index Kostenminderungsart 14 2 alphanumerisch Kostenminderungen 16 10 numerisch Satzart K14 – Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Anlagenindex 14 2 alphanumerisch Anschaffungs- und Herstellungskosten 16 10 numerisch Zugänge 26 10 numerisch Abgänge 36 10 numerisch Umbuchungen 46 10 numerisch Kumulierte Abschreibungen 56 10 numerisch Buchwerte am Ende des Berichtsjahres 66 10 numerisch Buchwerte Vorjahr 76 10 numerisch Abschreibungen laufendes Berichtsjahr 86 10 numerisch Satzart K15 – Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Kostenbereichs-Kennzahlenindex 14 2 alphanumerisch Kosten 16 10 numerisch Bezugsgröße 26 10 numerisch Seite 24 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart K16 – Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten Länge Feld Pos. Datenformat in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 alphanumerisch Jahr 4 4 numerisch Krankenanstaltennummer 8 6 alphanumerisch Kostenindex 14 2 alphanumerisch Kosten 16 10 numerisch Satzart G01 – Großgerätebasisdaten Feld Pos. Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstaltennummer Funktionscode Großgerät – Positionsnummer Großgerät – Art (Geräteindex) Großgerät – Type Hersteller Baujahr Anschaffungskosten Betriebszeiten Kommentar 1 4 8 14 22 26 29 129 229 233 243 443 Länge in Byte 3 4 6 8 4 3 100 100 4 10 200 200 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten Feld Pos. Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstaltennummer Großgerät – Positionsnummer Großgerät – Leistungsindex Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten 1 4 8 14 18 21 31 41 1) Dieses Datenfeld ist nur bei Erhebung von Frequenzen zu befüllen. Seite 25 von 160 Länge in Byte 3 4 6 4 3 10 10 4 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch 1) Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart S11 – Prüf- und Summensatz Feld Pos. Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstaltennummer Periode Periodennummer Laufende Nummer Anzahl übermittelte Sätze Satzart M01 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M02 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M03 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M04 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M05 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M06 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M07 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M08 Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11 Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12 Anzahl übermittelte Sätze Satzart I03 Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01 Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02 Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03 Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16 Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01 Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02 Anzahl der Fehlersätze Anzahl der Warningssätze Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben Zusatzpunkte Intensiv 1 4 8 14 15 18 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 Länge in Byte 3 4 6 1 3 2 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch numerisch 380 390 10 10 numerisch numerisch 400 10 numerisch 410 420 10 10 numerisch numerisch Seite 26 von 160 1) Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Feld Pos. Zusatzpunkte Mehrfachleistungen Punkte spezieller Bereiche (tageweise) Summe Punkte total innerhalb LKF Summe Punkte total außerhalb LKF Kommentar 430 440 450 460 470 Länge in Byte 10 10 10 10 200 Datenformat numerisch numerisch numerisch numerisch alphanumerisch 1) Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen Satzart B01 – Basisinformation Feld Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstalten-/Trägernummer Berichtstyp Berechnungstyp Zuordnungsart Pos. 1 4 8 14 15 16 Länge in Byte 3 4 6 1 1 1 Satzart B02 – Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstalten-/Trägernummer 8 6 Berichtstyp 14 1 VKSIndex 15 3 Wert Berichtsjahr 18 10 Wert Vorjahr 28 10 Satzart B03 – Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstalten-/Trägernummer 8 6 Berichtstyp 14 1 EVRIndex 15 3 Wert Berichtsjahr 18 10 Wert Vorjahr 28 10 Satzart B04 – Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) Länge Feld Pos. in Byte Satzartenkennzeichen 1 3 Jahr 4 4 Krankenanstalten-/Trägernummer 8 6 Berichtstyp 14 1 QVAIndex 15 3 Wert Berichtsjahr 18 10 Wert Vorjahr 28 10 Seite 27 von 160 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Übersicht Satzart B05 – Erlösstruktur (ES) Feld Pos. Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstalten-/Trägernummer Berichtstyp ErlösIndex Wert Gesamt Wert LGF 1 4 8 14 15 18 28 Länge in Byte 3 4 6 1 3 10 10 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch numerisch Satzart B06 – Zuschussstruktur (ZS) Feld Satzartenkennzeichen Jahr Krankenanstalten-/Trägernummer Berichtstyp FinanzierungsträgerIndex ZuschussartIndex Zuschuss Pos. 1 4 8 14 15 17 20 Seite 28 von 160 Länge in Byte 3 4 6 1 2 3 10 Datenformat alphanumerisch numerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch alphanumerisch numerisch Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung 4. Datensätze – Detailbeschreibung Im Folgenden sind die einzelnen Satzarten mit den dazugehörigen Feldern und ihren entsprechenden Wertebereichen im Detail beschrieben. Seite 29 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M01 Satzart M01 Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB) Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M01" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Plausibilitätskennzeichen Das Plausibilitätskennzeichen ist bei Abrechnung über Landesgesundheitsfonds relevant. Meldungen an die Landesgesundheitsfonds, für welche die durch LDF-Punkte erweiterte Form vereinbart ist, enthalten hier die Markierungen nach der vom Scoring-Programm des Bundesministeriums für Gesundheit vorgenommenen Plausibilitätsprüfung. Geburtsdatum Das Geburtsdatum des/der Patienten/in ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben. Kann das Geburtsdatum eines/einer Patienten/in nicht exakt erhoben werden, ist aufgrund der vorliegenden Fakten ein realistisches Geburtsdatum anzunehmen. Geschlecht Das Geschlecht ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: M W Männlich Weiblich Staatsbürgerschaft Hier ist das die Staatsbürgerschaft bezeichnende internationale Länderkennzeichen nach der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Ländercode-Systematik anzugeben. Seite 30 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M01 Hauptwohnsitz – Staat Hier ist das den Wohnsitzstaat bezeichnende internationale Länderkennzeichen nach der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten LändercodeSystematik anzugeben. Hauptwohnsitz – Postleitzahl Hier ist die dem Hauptwohnsitz zugeordnete Postleitzahl nach der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Postleitzahlen-Systematik anzugeben. Dieses Feld ist bei Patienten/Patientinnen mit österreichischem Wohnsitz verpflichtend und bei einem Wohnsitz im Ausland optional zu erfassen. Hinweis: Das Länderkennzeichen ist hier nicht mit aufzunehmen. Aufnahmeart 1 Die Aufnahmeart ist zur Kennzeichnung des jeweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes in jedem Fall anzugeben und bezeichnet gleichzeitig den Leistungsbereich, in welchem der/die stationäre Patient/in aufgenommen wurde. Zulässige Kennzeichen: A T W R P H K L Aufnahme in den allgemein stationären Bereich inkl. Aufnahme auf Intensiveinheiten Transfer von einem anderen Krankenhaus in den allgemein stationären Bereich inkl. Intensiveinheiten Wiederaufnahme in den allgemein stationären Bereich inkl. Wiederaufnahme auf Intensiveinheiten Aufnahme in den Bereich der Rehabilitation Aufnahme in den ausschließlichen Bereich der Pflege Aufnahme in den halbstationären Bereich Aufnahme eines 0-Tagesfalls Kennzeichen der Datensätze, die den Patientenaufenthalt nach dem Zeitpunkt der Asylierung beschreiben Hinweis: Eine Wiederaufnahme liegt dann vor, wenn der/die Patient/in innerhalb von sieben Tagen mit derselben Hauptdiagnose in dasselbe Krankenhaus nochmals stationär in den allgemein stationären Bereich (inklusive Intensivbereich) aufgenommen wird. Aufnahmeart 2 Die Aufnahmeart 2 ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: P A geplante Aufnahme (mit vorhergehender Terminvereinbarung, Richtwert mindestens 24 Stunden) akute Aufnahme (ohne vorhergehende Terminvereinbarung) Seite 31 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M01 Aufnahmeart 3 Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen. Hinweis: Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre 2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln. Zugewiesen von – Art (Aufnahmeart 4) Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen. Hinweis: Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre 2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln. Zugewiesen von – Identifikationsnummer Bei Patienten/Patientinnen mit Aufnahmeart 1 "T" (Transfer) ist die KA-Nummer jener Krankenanstalt einzutragen, von der transferiert wurde. Hinweis: Im Falle einer Transferierung von einer ausländischen Krankenanstalt ist die KA-Nummer "K000" einzutragen. Weiters besteht die Möglichkeit in diesem Feld die Aufnahme aus einer Pflegeeinrichtung zu dokumentieren. Dabei stehen folgende Codes zur Auswahl: P100 P200 P300 P400 P500 P600 P700 P800 P900 Hinweis: Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim im BGL in KTN in NOE in OOE in SBG in STMK in TIR in VLBG in WIEN Die Aufnahme aus einer Pflegeeinrichtung ist in Kombination mit sämtlichen Aufnahmearten codierbar. Ausgenommen ist jedoch die Aufnahmeart "T – Transfer von einem anderen Krankenhaus in den allgemeinen stationären Bereich inkl. Intensiveinheiten", hier ist weiterhin die zuweisende Krankenanstalt (Kxxx) zu codieren. Aufnahmedatum Das Aufnahmedatum in die Krankenanstalt ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben. Das Aufnahmedatum kann neben dem Datum der Aufnahme des/der Patienten/in in das Krankenhaus auch das Datum der krankenhausinternen Verlegung in einen anderen Leistungsbereich (z.B. in den ausschließlichen Bereich der Pflege) oder das Datum des Eintritts der Asylierung (Datum, ab dem der stationäre Krankenhausfall von der Sozialversicherung nicht mehr als Krankheitsfall anerkannt wurde) sein. Seite 32 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M01 Entlassungsart 1 Die Entlassungsart ist zur Kennzeichnung des jeweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes in jedem Fall anzugeben. Zulässige Kennzeichen: E T S A H R P L V 4 Hinweis: Entlassung aus dem Krankenhaus Transfer in ein anderes Krankenhaus Sterbefall Krankenhausinterne Verlegung vom Bereich der Rehabilitation und vom ausschließlichen Bereich der Pflege in den allgemeinen stationären Bereich (inkl. Intensivbereich) Abschluss eines Aufenthaltes im halbstationären Bereich oder krankenhausinterne Verlegung in den halbstationären Bereich Krankenhausinterne Verlegung in den Bereich der Rehabilitation Krankenhausinterne Verlegung in den ausschließlichen Bereich der Pflege Kennzeichen der Datensätze, die zum Zeitpunkt der Asylierung dokumentarisch abgeschlossen werden Kennzeichen für noch nicht abgeschlossene Aufenthalte von am Jahresende verbleibenden Patienten/Patientinnen Entlassung gegen Revers Der Kategorie Entlassung aus dem Krankenhaus (Kennzeichen "E") sind dabei auch jene Patienten/Patientinnen zuzuordnen, die aus disziplinären Gründen entlassen wurden oder entwichen sind. 0-Tagesaufenthalte mit einer "Entlassung gegen Revers" werden im Hinblick auf die Plausibilitätsprüfung bzw. die Punkteberechnung analog zu den Entlassungsarten "S – Sterbefall" bzw. "T – Transfer in ein anderes Krankenhaus" behandelt. Zugewiesen an – Art (Entlassungsart 2) Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen. Hinweis: Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre 2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln. Zugewiesen an – Identifikationsnummer Bei Patienten/Patientinnen mit Entlassungsart 1 "T" (Transfer) ist die KA-Nummer jener Krankenanstalt einzutragen, an die transferiert wird. Hinweis: Im Falle einer Transferierung an eine ausländische Krankenanstalt ist die KA-Nummer "K000" einzutragen. Seite 33 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M01 Weiters besteht die Möglichkeit in diesem Feld die Entlassung in eine Pflegeeinrichtung zu dokumentieren. Dabei stehen folgende Codes zur Auswahl: P100 P200 P300 P400 P500 P600 P700 P800 P900 Hinweis: Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim Pflegeheim im BGL in KTN in NOE in OOE in SBG in STMK in TIR in VLBG in WIEN Die Entlassung in eine Pflegeeinrichtung ist in Kombination mit sämtlichen Entlassungsarten codierbar. Ausgenommen sind jedoch die Entlassungsarten "S – Sterbefall" und "T – Transfer in ein anderes Krankenhaus", unter "T" ist weiterhin die zugewiesene Krankenanstalt (Kxxx) zu codieren. Entlassungsdatum Das Entlassungsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben. Dieses Datum kann neben dem Zeitpunkt der Entlassung, des Todes oder des Transfers des/der Patienten/in in ein anderes Krankenhaus auch der Zeitpunkt der krankenhausinternen Verlegung in einen anderen Leistungsbereich (z.B. in den ausschließlichen Bereich der Pflege) oder der Zeitpunkt des Eintritts der Asylierung (Zeitpunkt, zu dem der stationäre Krankenhausfall von der Sozialversicherung nicht mehr als Krankheitsfall anerkannt wurde) sein. Hinweis: Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen. Seite 34 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M01 Altersgruppe zum Entlassungszeitpunkt Zulässige Ausprägungen, wobei jeweils vollendete Lebensjahre ausschlaggebend sind: 0 1 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 0 Jahre 1 bis 4 Jahre 5 bis 9 Jahre 10 bis 14 Jahre 15 bis 19 Jahre 20 bis 24 Jahre 25 bis 29 Jahre 30 bis 34 Jahre 35 bis 39 Jahre 40 bis 44 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 bis 64 Jahre 65 bis 69 Jahre 70 bis 74 Jahre 75 bis 79 Jahre 80 bis 84 Jahre 85 bis 89 Jahre 90 bis 94 Jahre 95 Jahre und älter Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 35 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M02 Satzart M02 Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB) Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M02" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Hinweis: Es ist auf eine Übereinstimmung der Aufnahmezahl zwischen der Satzart M02 und allenfalls gemeldeten Satzarten I11 bis I12 zu achten. Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer Die Positionsnummer stellt die chronologische Abteilungsreihenfolge dar und ist durchlaufend zu nummerieren. Führende Nullen sind anzugeben. Hinweis: Es ist auf eine Übereinstimmung der Positionsnummer zwischen der Satzart M02 und allenfalls gemeldeten Satzarten I11 bis I12 zu achten. Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 11---- bis 15---- und 19----). Hinweis: Unterbrechungen sind ab dem Berichtsjahr 2010 anhand des Funktionscodes „100000“ zu dokumentieren. Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Bettenführende Hauptkostenstelle – Zugangsdatum Das Zugangsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben. Seite 36 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M02 Bettenführende Hauptkostenstelle – Zugangsuhrzeit Die Zugangsuhrzeit ist in der Form Stunde (HH) und Minute (MM) ausschließlich für jene Patienten verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird. Führende Nullen sind anzugeben. (Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.) Aufnahmeart Intensiv Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen. Aufnahmetyp SAPS II Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen. Coexistierende Erkrankungen Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen. Bettenführende Hauptkostenstelle – Abgangsdatum Das Abgangsdatum ist in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) ausschließlich für jene Patienten/Patientinnen verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird. Führende Nullen sind anzugeben. (Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.) Bettenführende Hauptkostenstelle – Abgangsuhrzeit Die Abgangsuhrzeit ist in der Form Stunde (HH) und Minute (MM) ausschließlich für jene Patienten/Patientinnen verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird. Führende Nullen sind anzugeben. (Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.) Bettenführende Hauptkostenstelle – Abgangsart Die Abgangsart ist ausschließlich für jene Patienten/Patientinnen verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird. (Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.) Zulässige Kennzeichen: 1 2 3 4 Lebend Lebend mit Therapiereduktion Gestorben Gestorben mit Therapiereduktion Seite 37 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M02 Fachlicher Funktionscode Um gegebenenfalls zwischen fachlicher und pflegerischer Zuständigkeit differenzieren zu können, besteht die Möglichkeit, in diesem Feld den fachlichen Funktionscode zu übermitteln. Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Pflegerischer Funktionscode Um gegebenenfalls zwischen fachlicher und pflegerischer Zuständigkeit differenzieren zu können, besteht die Möglichkeit, in diesem Feld den pflegerischen Funktionscode zu übermitteln. Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Neugeborenes Für Patienten/Patientinnen, die zum Zugangszeitpunkt auf die Abteilung 28 Tage noch nicht vollendet haben, ist das Kennzeichen "J" zu setzen (= Neugeborenes). Weitere zulässige Kennzeichen sind "N" bzw. Blank (= kein Neugeborenes). Altersgruppe zum Zugangszeitpunkt Zulässige Ausprägungen, wobei jeweils vollendete Lebensjahre ausschlaggebend sind: 0 1 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 0 Jahre 1 bis 4 Jahre 5 bis 9 Jahre 10 bis 14 Jahre 15 bis 19 Jahre 20 bis 24 Jahre 25 bis 29 Jahre 30 bis 34 Jahre 35 bis 39 Jahre 40 bis 44 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 bis 64 Jahre 65 bis 69 Jahre 70 bis 74 Jahre 75 bis 79 Jahre 80 bis 84 Jahre 85 bis 89 Jahre 90 bis 94 Jahre 95 Jahre und älter Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 38 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M03 Satzart M03 Diagnosen (DLB) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M03" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Diagnose – Code Die Diagnose hat dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Diagnosenschlüssel zu entsprechen. Diagnose – Typ Der Diagnose-Typ ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: H Z Definition: Hauptdiagnose Zusatzdiagnose siehe Handbuch, Kapitel 7.3.2 Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 39 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M04 Satzart M04 Medizinische Einzelleistungen (DLB) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M04" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Medizinische Einzelleistung – Code Die Leistung hat dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen. Medizinische Einzelleistung – Seitenlokalisation Für medizinische Einzelleistungen mit Leistungseinheit "je Seite" ist das Kennzeichen "R" für rechts bzw. "L" für links verpflichtend anzugeben. Medizinische Einzelleistung – Abrechnungsrelevanz Für kassenfrei erbrachte medizinische Einzelleistungen ist das Kennzeichen "N" zu setzen (= nicht abrechnungsrelevant). Weitere zulässige Kennzeichen sind "J" bzw. Blank (= abrechnungsrelevant). Medizinische Einzelleistung – Anzahl Es ist anzugeben, wie oft die jeweilige Leistung im Rahmen des stationären Kankenhausaufenthaltes erbracht wurde. Medizinische Einzelleistung – Datum der Erbringung Dieses Feld ist in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu befüllen. Führende Nullen sind anzugeben. Bei Leistungen, die über einen Kalendertag hinausgehen, ist der Beginn der Leistungserbringung zu dokumentieren. Seite 40 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M04 Medizinische Einzelleistung – leistungserbringender Funktionscode Handelt es sich bei dem Leisungserbringer um eine Abteilung innerhalb der behandelnden Krankenanstalt, so kann hier der Funktionscode der leistungserbringenden Abteilung übermittelt werden. Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Medizinische Einzelleistung – leistungserbringende Krankenanstalt Handelt es sich bei dem Leisungserbringer um eine andere Krankenanstalt, so kann hier die Krankenanstaltennummer der leistungserbringenden Krankenanstalt entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx) übermittelt werden. Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 41 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M05 Satzart M05 Kostenträger (DLB) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M05" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Kostenträger – Code Der Kostenträger hat dem in der Beilage zum Anhang des Handbuches zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten enthaltenen Kostenträgerkatalog zu entsprechen. Definitionen und Erläuterungen für ausgewählte spezielle Kostenträger finden sich ebenfalls in der Beilage. Hinweis: Pro Aufenthalt ist exakt ein Kostenträger bekannt zu geben. Kostenträger – Spezifikation Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen. Hinweis: Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre 2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln. Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 42 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M06 Satzart M06 LKF-Scoringdaten (DLB) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M06" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. LDF – Gruppe Dieses Feld ist mit der Codenummer der zutreffenden leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe (LDF) zu füllen. Bei Datensätzen von stationären Krankenhausaufenthalten, die keiner leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe zugeordnet werden, erfolgt ein Eintrag entsprechend der jeweiligen Aufnahmeart: DIAG0PKT FEHLER GERIAT KJP LANGZEIT NEURO PALLIAT PFLEGE REMOB VERBLEIB bei Patienten/Patientinnen, deren codierte Hauptdiagnose für einen stationären Aufenthalt alleine nicht plausibel ist bei fehlerhaften Datensätzen bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Akutgeriatrie/Remobilisation bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie bei der Aufnahmeart "L" bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Akut-Nachbehandlung von neurologischen Patienten bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer palliativmedizinischen Einheit bei der Aufnahmeart "P" bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Remobilisation/Nachsorge bei am Jahresende Verbleibenden Patienten/Patientinnen Seite 43 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M06 LDF – Knoten Lukriert der/die Patient/in über eine reguläre LDF Punkte, so ist in diesem Feld die entsprechende Knotenbezeichnung einzutragen. Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Leistungskomponente der leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe einzutragen. Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Tageskomponente der leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe einzutragen. Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die ermittelte Leistungskomponente für jene/n Patienten/in einzutragen, dessen/deren Belagsdauer des akut-stationären Krankenhausaufenthalts unter der im LKF-Modell in der jeweiligen LDF-Pauschale festgelegten Belagsdaueruntergrenze liegt. Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die ermittelte Tageskomponente für jene/n Patienten/in einzutragen, dessen/deren Belagsdauer des akut-stationären Krankenhausaufenthalts unter der im LKF-Modell in der jeweiligen LDF-Pauschale festgelegten Belagsdaueruntergrenze liegt. Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der tageweise ermittelten Zusatzpunkte für jene/n Patienten/in einzutragen, dessen/deren Belagsdauer des akutstationären Krankenhausaufenthaltes über der im LKF-Modell in der jeweiligen LDFPauschale festgelegten Belagsdauerobergrenze liegt. Zusatzpunkte Intensiv In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der Zusatzpunkte für während des stationären Krankenhausaufenthalts angefallene Tage auf abrechnungsrelevanten Intensiveinheiten einzutragen. Zusatzpunkte Mehrfachleistungen In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der Zusatzpunkte für zusätzliche Leistungen außerhalb des Punktepauschales der zur Abrechnung gelangenden leistungsorientierten Diagnosefallgruppe einzutragen. Seite 44 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M06 Punkte spezieller Bereiche (tageweise) In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der tageweise ermittelten Punkte für einen stationären Krankenhausaufenthalt in speziellen Leistungsbereichen (z.B. in den Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Akut-Nachbehandlung von neurologischen Patienten/Patientinnen, der medizinischen Geriatrie, der Akutgeriatrie/Remobilisation sowie der palliativmedizinischen Einrichtungen) einzutragen. Punkte total In dieses Feld ist die Gesamtsumme der für den stationären Krankenhausaufenthalt ermittelten Punkte aus dem LKF-Modell einzutragen. Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 45 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M07 Satzart M07 Akzeptierte Errors/Warnings (DLB) Im Zuge der Plausibilitätsprüfung wird die Plausibilität der Eingabedaten durch das SCORING-Programm geprüft. Treten unplausible Daten bzw. hinweisbedürftige Konstellationen auf, so werden die betroffenen Einzelmeldungen als Error, Warning oder Hinweis gekennzeichnet. Es besteht die Möglichkeit für individuelle Aufnahmenummern Errors/Warnings/Hinweise zu definieren, die für künftige Plausibilitätsprüfungen akzeptiert werden und somit in den Ausgabeprotokollen nicht mehr aufscheinen. Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M07" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Error/Warning – Wert In dieses Feld ist die Ausprägung des unplausiblen/hinweisbezogenen Wertes einzutragen. Error/Warning – Code In dieses Feld ist der entsprechende Error/Warning/Hinweis-Code des unplausiblen/hinweisbezogenen Wertes einzutragen. Error/Warning – Kommentar In diesem Feld sind die akzeptierten Unplausibilitäten/Hinweise zu begründen. Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 46 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M08 Satzart M08 Kommentare (DLB) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M08" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Kommentar 1 Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Kommentar 2 Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Kommentar 3 Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Kommentar 4 Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Kommentar 5 Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Kommentar 6 Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Seite 47 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart M08 Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 48 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Satzart I11 SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "I11" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Hinweis: Es ist auf eine Übereinstimmung der Aufnahmezahl zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten. Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer Die Positionsnummer stellt die chronologische Abteilungsreihenfolge dar und ist durchlaufend zu nummerieren. Führende Nullen sind anzugeben. Hinweis: Es ist auf eine Übereinstimmung der Positionsnummer zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten. Erhebungsdatum Das Erhebungsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben. Seite 49 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Akute Infektion bei Aufnahme Zulässige Kennzeichen: 0 1 Nicht zutreffend bzw. nicht vorhanden Zutreffend bzw. vorhanden Position Position 1 Position 2 Akute Infektion bei Aufnahme Nosokomiale Infektion Infektion, welche bei Aufnahme in das Spital nicht existiert und sich 48 Stunden oder später nach Aufnahme im Spital oder nach einer medizinischen/chir-urgischen (diagnostischen oder therapeutischen) Intervention entwickelt Respiratorische Infektion Definitive Pneumonie: alle Haupt oder 2 Haupt- und 2 NebenKriterien plus mindestens 1 mikrobiologisches Kriterium Mögliche Pneumonie: Haupt- und mindestens 1 oder mehrere Neben-Kriterien Lungenabszess oder andere Infektion des unteren Respirationstraktes Hinweis: Bei Zutreffen einer oben angeführten Infektionen ist die entsprechende Position im Datenfeld auf "1" zu setzen, andernfalls ist "0" zu übermitteln. Eine Mehrfachauswahl ist möglich. Pneumoniekriterien: Haupt-Kriterien (Pneumonie): Fieber oder Hypothermie Inflammatorische Antwort: Leukozyten >15.10 9/L, CRP > doppelter Normalwert Neues Infiltrat am CP Neben-Kriterien (Pneumonie): Aushusten eines purulenten Sputums Physikalische Zeichen der Konsolidierung der Lunge Änderung des Sauerstoffbedarfs welche nicht anders erklärbar ist Mikrobiologische Kriterien: Positive Blut-Kultur mit einem repiratorischen Pathogen Sputum entsprechend den Murray and Washington Kriterien mit Wachstum eines möglichen pathogenen Keimes (gilt nur für nicht-beatmete Patienten) Positive Kultur einer Bronchial-Lavage (Quantitative Kultur >= 103 CFU/ml), Transtracheale Aspiration (Quantitative Kultur >= 106 CFU/ml) oder einer perkutanen Lungenaspiration (beatmete Patienten) Pneumokokken Antigen in Blut, Sputum oder Urin Serologische Diagnose nur akzeptierbar für die Diagnose einer of Legionellen-, Mykoplasmen- oder Chlamydien- Pneumonie. Seite 50 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert Hier ist anzugeben, ob außer den angeführten organbezogenen Aufnahmegründen ein anderer, nicht klassifizierter, direkter Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation vorliegt. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert/nicht erhoben Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz Hier ist anzugeben, ob Basispflege und Observanz direkter Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation sind. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 Kein Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz/nicht erhoben Präoperative/Präinterventionelle Optimierung: Hämodynamische, renale oder respiratorische Optimierung vor einem elektiven Eingriff für maximal 48 Stunden Medizinische Überwachung: Patient benötigt mindestens stündliche Überwachung, der Vitalparameter Postoperative/Postinterventionelle Überwachung: Patient benötigt mindestens stündliche Überwachung der Vitalparameter nach operativen Eingriffen oder Interventionen Hinweis: Generell gilt, dass alle vitalen Organfunktionen funktionieren und der Support minimal notwendig ist. Der Patient ist in der Intensivstation für ein/eine präoperative Optimierung (gilt für maximal 48 Stunden): Auswahl 1 reine Überwachung aus medizinischen Gründen: Auswahl 2 Monitoring bei Drogen-Intoxikation ohne Organdysfunktionen: Auswahl 2 Überwachung nach schweren Eingriffen: Auswahl 3 post-chirurgische Pflege mit besonderem Aufwand: Auswahl 3 Entwöhnung von der Beatmung nach einem chirurgischen Eingriff: Auswahl 3 Seite 51 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Aufnahmegrund: Gastrointestinal Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten gastrointestinalen Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Gastrointestinal/nicht erhoben Blutung: Blutung im oberen oder unteren Gastrointestinaltrakt Akutes Abdomen: Assoziiert mit einer Infektion, Perforation, Ischämie im oberen oder unteren Gastrointestinaltrakt. Exkludiert die schwere Pankreatitis. Schwere Pankreatitis Andere Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Aufnahmegrund: Hämatologisch Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten hämatologischen Diagnosen/Patho-logien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Hämatologisch/nicht erhoben Haemorrhagisches Syndrom/DIC: Koagulationsstörungen wie Thrombozytopenie mit Thrombozytenzahlen <20 G/L und/oder verlängerter PTZ und/oder angeborenen oder erworbenen Störungen von Faktoren der Blutgerinnung Schwere Hämolyse Andere Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Seite 52 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Aufnahmegrund: Kardiovaskulär Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten kardiovaskulären Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Kardiovaskulär/nicht erhoben Herzstillstand: Mit kardiopulmonaler Reanimation vor der Aufnahme an die Intensivstation. Die Reanimation muss enthalten: Herzmassage/Defibrillation Schock: Hypovolämischer: durch externe Verluste oder interne Sequestration Schock: Hämorrhagischer Schock: Septischer Schock: Kardiogener Schock: Anaphylaktischer Schock: Gemischt und undefiniert Thoraxschmerzen: Mit EKG und/oder serologischen Veränderungen, welche mit Angina pectoris oder einem akuten Myokardinfarkt kompatibel sind Hypertensive Krise Rhythmusstörungen: durch Herzfrequenz oder Herzleitungsstörungen Herzinsuffizienz (ohne Schock): Links-, Rechts- oder Global-Insuffizienz Andere Schock: Definiert durch einen systolischen Blutdruck < 90mmHg oder einem Abfall > 40mmHg von der Ausgangssituation und Vorliegen klinischer Symptome peripherer Kreislaufinsuffizienz (kalte Haut, Zyanose) und Organminderperfusion (Oligurie, Enzephalopathie, Metabolische Azidose). Zusätzlich Einsatz von Vasopressoren um den Blutdruck aufrecht zu erhalten (Adrenalin, Noradrenalin, Dobutamin in jeder Dosierung, Dopamin >5 µg/kg/min). Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Aufnahmegrund: Leber Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten hepatischen Diagnosen/Pathologien der unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation ist. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Leber/nicht erhoben Leberversagen: Leberversagen mit metabolischen Störungen oder hepatischer Enzephalopathie. Andere Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Seite 53 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Aufnahmegrund: Metabolisch Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten metabolischen Diagnosen/Pathologien der unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation ist. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Metabolisch/nicht erhoben Säure-Basen Haushalts- und Elektrolytstörungen Hypo- und Hyperthermie Hypo- und Hyperglykämie: Inkludiert diabetisches Koma Andere Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Aufnahmegrund: Neurologisch Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten neurologischen Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation ist. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Neurologisch/nicht erhoben Koma, Stupor, Konfusion, Agitation, Delirium Epileptischer Anfall Fokales neurologisches Defizit: Hemiplegie, Paraplegie, Tetraplegie Intrakranieller Masseneffekt (Hirndruck) Andere Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Seite 54 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Aufnahmegrund: Renal Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten renalen Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Renal/nicht erhoben Prärenales ANV: Akutes Nierenversagen welches hämodynamisch, also durch Hypovolämie oder Schock ausgelöst wird Obstruktives ANV: Postrenales Nierenversagen welches durch Obstruktion der intra-renalen oder der ableitenden Harnwege ausgelöst wird Organisches ANV: Akutes Nierenversagen welches von intraparenchymalen Läsionen, also im Bereich der renalen Gefäße, der Glomeruli oder des Interstitiums, ausgelöst wird Andere Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Aufnahmegrund: Respiratorisch Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten respiratorischen Diagnosen/ Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Respiratorisch/nicht erhoben ALI und ARDS: Syndrom der akuten Inflammation und erhöhten Permeabilität, assoziiert mit klinischen, radiologischen und physiologischen Abnormalitäten: arterielle Hypoxämie welche nicht auf eine Sauerstofftherapie reagiert (ALI: PaO2/FiO2 <300 mm Hg; ARDS: PaO2/FiO2 <200 mm Hg) und diffuse bilaterale radiologische Infiltrate ohne Zeichen eines Herzversagens oder einer pulmonalen Hypertension Respiratorisches Versagen bei COPD: Obstruktive oder restriktive Form der COPD Andere: Eingeschränkte pulmonale Funktion, weniger ausgeprägt als bei ALI oder ARDS, aufgrund pulmonaler Läsionen oder Pleuritis, welche einer Sauerstoffgabe oder einer mechanischen Beatmung bedürfen Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Seite 55 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Aufnahmegrund: Schweres Trauma Hier ist anzugeben, ob ein vor der Aufnahme erlittenes Trauma der massgebliche Grund für die Aufnahme an die Intensivstation darstellt. Unabhängig davon, ob der Patient deswegen einem chirurgischen Eingriff unterzogen wurde. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Aufnahmegrund: Schweres Trauma/nicht erhoben Aufnahmegrund: Schweres Trauma Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich. Aufnahmetyp Zulässige Kennzeichen: 1 2 Geplant: Patienten, deren Aufnahme zumindest 12 Stunden im Voraus geplant wurde Ungeplant: Patienten, deren Aufnahme komplett ungeplant oder kürzer als 12 Stunden geplant wurde Blutbild: Leukozyten (Minimum) Den niedrigsten Wert eintragen, unabhängig von Steroiden, Inotropika oder einer Splenektomie. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: G/L 4,0–15,0 1,0–40,0 0,0–999,0 Labormessung aus dem arteriellen oder venösen Blut. Blutbild: pH-Wert Den niedrigsten gemessenen Wert eintragen. Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: 7,36–7,44 6,50–7,70 6,00–8,00 Labormessung aus dem arteriellen Blut. Seite 56 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Blutbild: Thrombozyten (Minimum) Den niedrigsten gemessenen Thrombozyten-Wert eintragen. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: G/L 100–500 0–1000 0-5000 Labormessung aus dem arteriellen oder venösen Blut. Chirurgie – Eingriff Hier ist für alle Patienten, die während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterzogen werden, die anatomische Region des Eingriffes zu dokumentieren. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Keine Chirurgie - Eingriff/nicht erhoben Abdomen: Oberer GI Trakt: Bis zu und inklusive Jejunum Abdomen: Unterer GI Trakt Abdomen: Biliärtrakt: Gallenblase und/oder biliäre Chirurgie Abdomen: Leber-Chirurgie: Leberteilresektion, protosystemische Shunts Abdomen: Pankreas Abdomen: endokrine Chirurgie Extremitäten-Chirurgie Gefäß: Aortenchirurgie: Dissektion, Atherom, Aneurysmen Gefäß: Karotischirurgie Gefäß: Große Gefäße: Chirurgie im Bereich der intrathorakalen oder intraabdominalen Gefäße Gefäß: Periphere Gefäßchirurgie: Chirurgie im Bereich arterieller oder venöser Gefäße, mit oder ohne Bypass. Exkludiert intrakranielle, intrathorakale oder intraabdominale Gefäße Gefäß: Andere Geburtshilflicher Eingriff: Kaiserschnitt, ektopische Schwangerschaft, peri- oder post-partum Blutung, intrauteriner Fruchttod Gynäkologischer Eingriff: Chirurgie des Uterus, Ovarien, Zervix uteri, oder den Genitalien Herz: Klappe: Alle Klappenoperationen ohne gleichzeitiger Koronarchirurgie Herz: Klappe mit CABG: Alle Klappenoperationen mit gleichzeitiger Koronarchirurgie Herz: CABG: Koronar-arterielles Bypass Grafting ohne Klappenchirurgie Herz: Andere: Herzchirurgie für andere Erkrankungen wie perikardialer Erguss, kongenitale Störungen, Ventrikuläres Aneurysma, Neoplasien, Vena Cava Clipping oder Einsatz eines Vena Cava Filters HNO-Chirurgie Kiefer-Gesichtschirurgie Neurochirurgie: Zerebrovaskuläres Ereignis: Intrakranielles Hämatom oder anderes nicht-traumatisches Ereignis (z.B. Blutung oder Aneurysma) Neurochirurgie: Intrakranieller Tumor Neurochirurgie: Wirbelsäulenchirurgie Neurochirurgie: Andere Seite 57 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Hinweis: I11 Thorax-Chir.: Pneumektomie Thorax-Chir.: Lobektomie Thorax-Chir.: Pleurachirurgie: Jede Form der Pleurachirurgie entweder wegen eines Tumors oder anderen Geschehens (Pneumothorax etc.) Thorax-Chir.: Andere Trauma: SHT: Chirurgie wegen eines subduralen-, epiduralen-, intrazerebralen Hämatoms und/oder Schädelfraktur Trauma: Thorax Trauma: Abdomen Trauma: Extremitäten Trauma: Polytrauma Transplantation: Leber Transplantation: Herz Transplantation: Niere Transplantation: Pankreas Transplantation: Lunge Transplantation: Herz/Lunge Transplantation: Niere/Pankreas Transplantation: Andere Andere Eingriffe, nicht klassifiziert Es ist nur eine Auswahl möglich. Invasive radiologische Prozeduren und definitive Schrittmacherimplantationen fallen nicht darunter. Chirurgischer Status Zulässige Kennzeichen: 1 2 3 Hinweis: Elektive Chirurgie: Patienten, welche einem chirurgischen Eingriff unterzogen wurden (vor der Aufnahme an die Intensivstation) welcher länger als 24 Stunden voraus geplant wurde Notfalls-Eingriff: Patienten, welche einem chirurgischen Eingriff unterzogen wurden (vor der Aufnahme an die Intensivstation) welcher kürzer als 24 Stunden voraus geplant wurde Kein chirurgischer Eingriff Es ist nur eine Auswahl möglich. Invasive radiologische Prozeduren und definitive Schrittmacherimplantationen fallen nicht darunter. Seite 58 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion Motorische Antwort des unsedierten Patienten spontan oder auf Reizapplikation. Zulässige Kennzeichen: 1 2 3 4 5 6 Keine Antwort Streckung/Dezerebrationssteifigkeit auf Schmerz Abnormale Beugung Ungezielte Schmerzabwehr durch Beugung Gezielte Schmerzabwehr Befolgt verbale Aufforderung Hinweis: Kreuzen Sie die entsprechende Reaktion an. Alle eingegebenen Werte (motorische, verbale, visuelle Reaktion) müssen einer Erhebung entstammen. Bei Mehrfacherhebung ist immer der Wert der schlechtesten Erhebung einzutragen. Der GCS ist nur am unsedierten und unrelaxierten Patienten zu erheben. Die Beurteilung, ob ein Patient unsediert und unrelaxiert ist, basiert auf klinischer Beobachtung. Wenn der Patient sediert/relaxiert ist, ist der geschätzte Wert vor der Sedierung zu dokumentieren. Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion Verbale Antwort des unsedierten Patienten. Zulässige Kennzeichen: 1 2 3 4 5 Unintubiert Keine Antwort Unverständliche Laute (keine Wörter) Unangebrachte Phrasen Desorientiert, betreibt Konversation Orientiert, betreibt Konversation Hinweis: Intubiert Generell unansprechbar Ansprechbar, fraglich gesprächsfähig Erscheint orientiert und gesprächsfähig Kreuzen Sie die entsprechende Reaktion an. Alle eingegebenen Werte (motorische, verbale, visuelle Reaktion) müssen einer Erhebung entstammen. Bei Mehrfacherhebung ist immer der Wert der schlechtesten Erhebung einzutragen. Der GCS ist nur am unsedierten und unrelaxierten Patienten zu erheben. Die Beurteilung, ob ein Patient unsediert und unrelaxiert ist, basiert auf klinischer Beobachtung. Wenn der Patient sediert/relaxiert ist, ist der geschätzte Wert vor der Sedierung zu dokumentieren. Seite 59 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion Augenöffnung des unsedierten Patienten spontan oder auf Reizapplikation. Zulässige Kennzeichen: 1 2 3 4 Keine Antwort Auf Schmerzreize Befolgt Aufforderung Spontan Hinweis: Kreuzen Sie die entsprechende Reaktion an. Alle eingegebenen Werte (motorische, verbale, visuelle Reaktion) müssen einer Erhebung entstammen. Bei Mehrfacherhebung ist immer der Wert der schlechtesten Erhebung einzutragen. Der GCS ist nur am unsedierten und unrelaxierten Patienten zu erheben. Die Beurteilung, ob ein Patient unsediert und unrelaxiert ist, basiert auf klinischer Beobachtung. Wenn der Patient sediert/relaxiert ist, ist der geschätzte Wert vor der Sedierung zu dokumentieren. Herzfrequenz (Maximum) Hier ist die höchste gemessene Herzfrequenz einzutragen. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: Schläge/min 50–120 40–240 0–600 Im Falle einer unterschiedlichen atrialen und ventrikulären Frequenz sollte die ventrikuläre Frequenz genommen werden. Koexistierende Erkrankungen Zulässige Kennzeichen: 0 1 Nicht zutreffend bzw. nicht vorhanden Zutreffend bzw. vorhanden Position Position 1 Position 2 Position 3 Position 4 Koexistierende Erkrankung Hämatologische Erkrankung Lymphom, akute Leukämie oder Multiples Myelom HIV positiv (kein AIDS) Positive HIV-Serologie, aber keine AIDS-Kriterien nach den CDC/WHODefinitionen; CD4-Zellen sind, sofern gemessen, > 200 AIDS Patienten, welche die CDC/WHO-Definitionen für AIDS erfüllen, wie HIVpositive Patienten mit klinischen Komplikationen wie Pneumocystis carinii Pneumonie, Kaposi-Sarkom, Lymphom, Tuberkulose oder Toxoplasmose, oder CD4-Zellen sind, sofern gemessen, < 200 Metastasierendes Malignom Neoplasma mit Metastasen, bestätigt durch radiologische (z.B. CT), chirurgische oder andere Methoden Seite 60 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart Position 5 Position 6 Position 7 Position 8 Position 9 Position 10 Position 11 Position 12 Position 13 Position 14 Position 15 Position 16 I11 Malignom, nicht metastasierend Neoplasma ohne Metastasen, bestätigt durch radiologische (z.B. CT), chirurgische oder andere Methoden Leberzirrhose Dokumentiert durch Biopsie oder klinischen Symptomen portaler Hypertension, Präsenz ösophagealer oder gastrischer Varizen (bestätigt durch Endoskopie oder Chirurgie) oder der Demonstration eines retrograden Flusses in der Vena lienalis, Episoden hepatischer Enzephalopathie oder einer Anamnese von Varizenblutungen Herzinsuffizienz NYHA II Müdigkeit, Dyspnoe oder Angina pectoris, welche mit normaler Betätigung einhergehen Herzinsuffizienz NYHA III Müdigkeit, Dyspnoe oder Angina pectoris, welche bereits bei mittelschwerer Betätigung auftreten Herzinsuffizienz NYHA IV Müdigkeit, Dyspnoe oder Angina pectoris, welche mit leichter Betätigung einhergehen. Diese Patienten können nur geringe Wegstrecken zu Fuß zurücklegen oder andere Tätigkeiten alleine durchführen. Chronische respiratorische Insuffizienz Permanente Atemnot bei leichter Aktivität aufgrund pulmonaler Erkrankungen (chronisch restriktiver oder obstruktiver Natur). Funktionell sind diese Patienten unfähig, alleine Stiegen zu steigen, zu arbeiten oder den Haushalt zu verrichten. Sollte auch dokumentiert werden, wenn eines der folgenden Symptome vorliegt: chronische Hypoxie, Hyperkapnie, sekundäre Polyzythämie oder pulmonale Hypertension mit systolischem Druck > 40 mmHg) oder Respirator-Abhängigkeit. Chronische renale Insuffizienz Chronische renale Therapie (Hämodialyse oder Peritonealdialyse) bei irreversiblen renalen Erkrankungen oder Anamnese einer chronischen renalen Insuffizienz Alkoholismus Alkoholeinfuhr von mehr als 80g pro Tag über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor der Aufnahme, welche klinische Symptome verursacht wie: Logorrhoe, Enzephalopathie, andere neurologische Erkrankungen, schlechter Ernährungszustand oder Leberzirrhose Drogensucht Drogenabhängigkeit aufgrund intravenöser Drogeneinnahme (Kokain, Opiate und Derivate) für mindestens 6 Monate vor der Aufnahme. Patienten im Methadonprogramm ohne andere Drogenkonsumation fallen nicht darunter. Immunsuppression, andere Der Patient weist eine Erkrankung auf, welche genügend fortgeschritten ist, um die Infektionsresistenz zu unterdrücken: Schwere Mangelernährung, angeborene Defektzustände des humoralen oder zellulären Systems. Exkludiert AIDS oder HIV-Infektion, metastasierende oder hämatologische Neoplasien, Chemotherapie, Radiotherapie und Steroidbehandlung. Insulinpflichtiger Diabetes mellitus Patienten, welche tägliche Insulingaben (Injektionen) benötigen Nicht-Insulinpflichtiger Diabetes mellitus Patienten mit diagnostiziertem Diabetes mellitus, welcher durch diätetische Maßnahmen und/oder Medikamente kontrolliert werden kann. Diese Patienten benötigen nicht regelmäßig Insulin. Seite 61 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart Position 17 Position 18 Position 19 Position 20 Position 21 Hinweis: I11 Steroide Behandlung Tägliche Gabe von >= 0,3mg/kg KG Prednisolon oder äquivalente Dosierungen anderer Kortikoide mindestens 6 Monate vor der Aufnahme. Topische Steroide oder Steroide per inhalationem gehören nicht dazu. Bestrahlung Strahlentherapie während der letzten 6 Monate vor der Aufnahme. Exkludiert Strahlentherapie für nicht-invasive Tumoren, enterale oder parenterale Radioisotop-Therapie, radioaktive Implantate, Therapie zur Verhinderung heterotopischer Knochenformationen. Chemotherapie Chemotherapie in den 6 Monaten vor der Aufnahme, inkludiert immunsuppressierende Therapie für Malignome, Rheumatoide Arthritis oder entzündliche Darmerkrankungen (außer reine Behandlung mit Steroiden). COPD Chronisch obstruktive pulmonale Erkrankungen aufgrund chronischer Bronchitis und/oder Emphysem Arterielle Hypertension Anamnese eines systolischen Blutdrucks >= 160mmHg und/oder eines diastolischen Blutdrucks >= 95mmHG, behandelt oder unbehandelt Bei Zutreffen einer oben angeführten koexistierenden Erkrankung ist die entsprechende Position im Datenfeld auf "1" zu setzen, andernfalls ist "0" zu übermitteln. Eine Mehrfachauswahl ist möglich. Körpertemperatur (Maximum) Hier ist die höchste gemessene Körpertemperatur einzutragen. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: ° Celsius 36,0–38,5 20,0–42,0 0,0–45,0 Wenn möglich, ist die gemessene periphere Temperatur mit den zentralen Temperaturen (nasopharyngeal, tympanisch, ösophageal, rektal, pulmonalarteriell) zu vergleichen. Bei peripherer Temperaturmessung sind 0,5º C zu addieren. Mechanische Beatmung Hier ist einzutragen, ob zum Zeitpunkt der arteriellen Blutgasanalyse für die Bestimmung des PaO2 eine mechanische Beatmung durchgeführt wurde. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Keine mechanische Beatmung/nicht erhoben Mechanische Beatmung Seite 62 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2) Hier ist der zur FiO2-Eingabe korrespondierende Wert einzutragen. Bei Mehrfachmessungen ist jener Wert einzutragen, welcher zusammen mit der inspiratorischen Sauerstoffkonzentration den niedrigsten Oxygenierungsindex ergibt. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: mmHG 80,0–200,0 40,0–300,0 0,0–900,0 Labormessung aus arteriellem Blut Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2) Hier ist jene inspiratorische Sauerstoffkonzentration einzutragen, welche zusammen mit dem eingetragenen arteriellen Sauerstoffpartialdruck (PaO2)erhoben wurde. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: % 21–60 21–100 10–100 Inspiratorische Sauerstoffkonzentration im Einatmungsschenkel des Beatmungssystems Serum: Bilirubin (Maximum) Hier ist der höchste gemessene Bilirubin-Wert einzutragen. Die Eingabe dieses Wertes ist nur verpflichtend, wenn klinisch eine Gelbsucht vorliegt. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: mg/dL 0,2–1,2 0,1–50,0 0,0–200,0 Serum: Kreatinin (Maximum) Hier ist der höchste gemessene Kreatinin-Wert einzutragen, unabhängig vom Einsatz extrakorporaler Nierenersatzverfahren. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: mg/dL 0,7–2,5 0,2–15,0 0,0–50,0 Seite 63 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Systolischer Blutdruck (Minimum) Hier ist der niedrigste gemessene systolische Blutdruck einzutragen. Einheit: Normalwert: Plausibilitätsbereich: Gültiger Wertebereich: Hinweis: mmHg 70–160 0–200 0–400 Die Messung des systolischen Blutdrucks kann mittels invasiven oder nicht invasiven Verfahren vorgenommen werden. Im Fall eines dokumentierten Herzstillstandes ist 0 einzugeben. Therapeutische Maßnahmen (vor IBS) Hier sind die folgenden therapeutischen Maßnahmen einzugeben, sofern diese direkt (innerhalb der letzten Stunden) vor der Aufnahme an die Intensivstation am Patienten durchgeführt wurden. Mehrere Antworten sind möglich. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Maßnahme nicht durchgeführt Maßnahme durchgeführt Position Position 1 Position 2 Position 3 Hinweis: Therapeutische Maßnahme (vor IBS) CPR Herzstillstand mit kardiopulmonaler Reanimation vor der Aufnahme an die Intensivstation. Die Reanimation muss enthalten: Thoraxkompressionen, Herzmassage oder Defibrillation. Vasoaktive Medikamente Kontinuierlicher Einsatz von Vasopressoren, um den Blutdruck aufrecht zu erhalten (Adrenalin, Noradrenalin, Dobutamin in jeder Dosierung, Dopamin >5 µg/kgKG/min), für mindestens eine Stunde Mechanische Beatmung Invasive oder nicht-invasive Beatmung. Nicht inkludiert ist die alleinige Sauerstoffgabe über eine Venturi-Maske oder Nasenbrille. Beschreibt den Einsatz wichtiger therapeutischer Maßnahmen vor Aufnahme auf die Intensivstation. Seite 64 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I11 Zutransferierung Lokalisation, von welcher der Patient aus zutransferiert wurde. Zulässige Kennzeichen: 1 2 3 4 5 6 7 Hinweis: Bettenstation: Der Patient wurde von einer Normalstation entweder derselben oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert. Notaufnahme: Der Patient wurde von der Notaufnahme entweder derselben oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert. Andere Intensivstation: Der Patient wurde von einer anderen Intensivstation entweder derselben oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert. IMCU: Der Patient wurde von einer Intermediate Care Unit entweder derselben oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert. OP: Der Patient wurde von einem Operationssaal zutransferiert. Aufwachraum: Der Patient wurde von einem Aufwachraum zutransferiert. Andere: Der Patient wurde von anderen Lokalisationen aus an die Intensivstation zutransferiert. Das Kennzeichen „0 – Nicht erhoben“ ist ab dem Berichtsjahr 2016 nicht mehr zulässig. Eine Codierung von „0“ führt zu dem Error „EI2Z – Zutransferierung ungültig“. Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 65 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Satzart I12 TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) Hinweis: Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "I12" zu befüllen. Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Aufnahmezahl Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen. Hinweis: Es ist auf eine Übereinstimmung der Aufnahmezahl zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten. Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer Die Positionsnummer stellt die chronologische Abteilungsreihenfolge dar und ist durchlaufend zu nummerieren. Führende Nullen sind anzugeben. Hinweis: Es ist auf eine Übereinstimmung der Positionsnummer zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten. Erhebungsdatum Das Erhebungsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben. Standard-Monitoring Dieser Punkt beschreibt Standard-Überwachungs-Aktivitäten, wie die Dokumentation von Vitalparametern und die Berechnung einer Flüssigkeitsbilanz. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Standard-Monitoring/nicht erhoben Standard-Monitoring Standard-Monitoring ("1") ist auszuwählen, wenn stündlich Vitalparameter erhoben wurden und zumindest eine Flüssigkeitsbilanz in jeder Schwesternschicht berechnet wurde. Seite 66 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Labor Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Labor/nicht erhoben Labor Labor ("1") ist auszuwählen, wenn Blutabnahmen für die Erhebung von Laborbefunden jeder Art (inklusive biochemischer und mikrobiologischer Befunde) durchgeführt wurden. Nicht inkludiert sind Blutabnahmen, welche ausschließlich für Blutgasanalysen sowie für Elektrolytbestimmungen mittels bettseitigen Messgeräten verwendet werden. Medikamente Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 Hinweis: Keine Medikamente/nicht erhoben Medikamente einfach Medikamente mehrfach Medikamente einfach ("1") ist auszuwählen, wenn ein einziges Medikament verabreicht wurde; Medikamente mehrfach ("2") ist auszuwählen, wenn mehr als ein Medikament verabreicht wurde; es zählen einmalige oder mehrmalige intravenöse, intramuskuläre, subkutane, transkutane und/oder orale (z.B.: über Magensonde) Verabreichungen von Medikamenten. Eine reine Infusion z.B. von NaCl oder Ringer-Lösung ohne Zugabe von Medikamenten etc. zählt nicht. Generell sind alle Medikamente unter allen zutreffenden Punkten einzugeben. (Beispiel: Ein Patient/eine Patientin erhält innerhalb eines Tages Furosemid und Adrenalin: Medikamente mehrfach, Medikamente vasoaktiv einfach, aktive Diurese.) Verbandswechsel Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 Kein Verbandswechsel/nicht erhoben Routineverbandswechsel Verbandswechsel häufig Routineverbandswechsel und Verbandswechsel häufig Seite 67 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart Hinweis: I12 Routineverbandswechsel ("1") ist auszuwählen, wenn folgende Aktivitäten durchgeführt wurden: Pflege und Prävention von Dekubitus und täglicher Verbandswechsel. Verbandswechsel häufig ("2") ist auszuwählen, wenn häufiger Verbandswechsel (zumindest einmal pro Schicht) und/oder extensive Wundpflege durchgeführt wurden. Verbandswechsel häufig liegt bei Verbandswechsel einer Operationswunde oder einer Verletzung (exkl. Dekubitus) mindestens einmal pro Schicht oder bei extensiver Wundpflege (exkl. Dekubitus) vor. Verbände an Drainagen oder Katheter sind nicht hierunter zu verstehen. Dekubituspflege und -prophylaxe ist hierunter nicht zu codieren, sondern unter Routine-Verbandswechsel. Routineverbandswechsel und Verbandswechsel häufig ("3") kann alternativ ausgewählt werden, wenn Verbandswechsel häufig ("2") erfolgte. Bei einer Umschlüsselung auf den TISS-28 ist zu berücksichtigen, dass bei Verbandswechsel häufig ("2") sowohl Routineverbandswechsel als auch Verbandswechsel häufig ausgegeben werden. Drainagenpflege Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Drainagenpflege/nicht erhoben Drainagenpflege Drainagenpflege ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient zumindest eine Drainage (jedweder Art) hat. Als Drainagen gelten alle Ableitungen, die nicht über vorgeformte Körperöffnungen erfolgen. Beispielsweise zählen dazu Wunddrainagen, Bülaudrainagen, Ventrikeldrainage, perkutan gesetzte Magen- oder Duodenalsonden, Aszitespunktion mit therapeutischer Ableitung, suprapubischer Harnkatheter. Als Drainage gelten nicht: Harnkatheter, nasooral gesetzte Magen- oder Duodenalsonden, diagnostische Aszitespunktion ohne therapeutische Ableitung. Atmungsmodus Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 Spontanatmung/nicht erhoben BIPAP CPAP Assistiert Kontrolliert HF-Beatmung Hinweis: Wählen Sie den Modus aus, welcher die höchste Invasivität bedeutet, unabhängig von der Dauer. Beispiel: War ein Patient/eine Patientin bis 8 Uhr früh kontrolliert beatmet und atmet dann nach Extubation spontan mit O2-Maske, so gilt er für diesen Tag dennoch als kontrolliert beatmet. Seite 68 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Atemwegszugang Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 Keine Atemwegszugang/nicht erhoben O2-Maske oder-Brille CPAP-Maske CPAP-Helm Tubus Kanüle Hinweis: Wählen Sie den Zugang aus, welcher die höchste Invasivität bedeutet, unabhängig von der Dauer. Beispiel: War ein Patient/eine Patientin bis 8 Uhr früh intubiert und erhält dann nach Extubation eine O2-Maske, so gilt er für diesen Tag dennoch als intubiert. Tubus-/Stomapflege Pflege von künstlichen Atemwegen (Tubus, Tracheostoma). Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Tubuspflege/nicht erhoben Tubuspflege Tubuspflege ("1") ist auszuwählen, wenn die Pflege eines endotrachealen Tubus oder eine Tracheostomas durchgeführt wurden. Atemtherapie Atemtherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Lungenfunktion. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Atemtherapie/nicht erhoben Atemtherapie Atemtherapie ("1") ist auszuwählen, wenn eine der folgenden Aktivitäten durchgeführt wurden: Physiotherapie des Thorax, Spirometrie, Inhalationstherapie, Intratracheales Absaugen. Medikamente vasoaktiv Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 Keine Medikamente vasoaktiv/nicht erhoben Medikamente vasoaktiv einfach Medikamente vasoaktiv mehrfach Seite 69 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart Hinweis: I12 Medikamente vasoaktiv einfach ("1") ist auszuwählen, wenn ein einziges vasoaktives Medikament kontinuierlich intravenös verabreicht wurde; Medikation vasoaktiv mehrfach ("2") ist auszuwählen, wenn mehr als ein vasoaktives Medikament kontinuierlich intravenös verabreicht wurde; zu den vasoaktiven Medikamenten gehören: Vasopressoren (z.B.: Dopamin, Adrenalin, Noradrenalin), Inodilatoren (z.B.: Dobutamin, Milrinon), Vasodilatoren (z.B.: Nitroglycerin, Na-Nitroprussid, Urapidil etc.). Medikamente, welche über die Magensonde, transkutan oder per os gegeben werden, zählen nicht dazu. Dopamin in Nierendosierung (< 3µg/kgKG/min) ist nicht als vasoaktive Medikation zu verstehen. Die kontinuierliche Gabe von Betablockern ist hier nicht zu codieren. Die kontinuierliche Gabe von Calciumantagonisten ist auf Grund der vasodilatatorischen Komponente hier zu codieren. Eine Auflistung der unter diesem Item zu erfassenden Substanzen findet sich im Handbuch „Medizinische Dokumentation“. Generell sind alle Medikamente unter allen zutreffenden Punkten einzugeben. (Beispiel: Ein Patient/eine Patientin erhält innerhalb eines Tages Furosemid und Adrenalin: Medikamente mehrfach, Medikamente vasoaktiv einfach, Aktive Diurese.) Flüssigkeitsersatz massiv Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Flüssigkeitsersatz massiv/nicht erhoben Flüssigkeitsersatz massiv Flüssigkeitsersatz massiv ("1") ist auszuwählen, wenn massiver Flüssigkeitsersatz mit mehr als 3 l/m2/d, unabhängig von der Flüssigkeit, durchgeführt wurde. Katheter arteriell Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Katheter arteriell/nicht erhoben Katheter arteriell Katheter arteriell ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient einen peripheren arteriellen Katheter erhalten hat (z.B. A. radialis, A. femoralis, A. dorsalis pedis etc.). Katheter zählen vom Tag des Legens des Zuganges bis zur Entfernung täglich. Nach Koronarangiographie vorübergehend in der Art. Femoralis liegengelassene „Schleusen“, die nicht zur Druckmessung verwendet werden, sind hier nicht zu codieren. Seite 70 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Hämodynamisches Monitoring Systeme zur Messung des Herz-Zeit Volumens und/oder kardialer Drücke und daraus hergeleiteter Parameter. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 Hinweis: Kein Monitoring hämodynamisch/nicht erhoben Pulmonaliskatheter Linksatrialer Katheter Lithium-Dilution Pulskontur-Analyse Ösophagus Doppler Katheter zählen vom Tag des Legen des Zuganges bis zur Entfernung täglich. Das Legen eines pulmonal-arteriellen Katheters (nicht aber eines arteriellen oder zentralvenösen Katheters) zählt auch als "Intervention". Katheter zentralvenös Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein Katheter zentralvenös/nicht erhoben Katheter zentralvenös Katheter zentralvenös ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient einen zentralvenösen Katheter erhalten hat (z.B. V. jugularis, V. subclavia, V. femoralis etc.), unabhängig von der anatomischen Lage der Punktionsstelle. Katheter zählen vom Tag des Legens des Zuganges bis zur Entfernung täglich. Reanimation kardiopulmonal Jede kardiopulmonale Reanimation nach Aufnahme auf der Intensivbehandlungseinheit innerhalb der letzten 24 Stunden. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Reanimation kardiopulmonal/nicht erhoben Reanimation kardiopulmonal Reanimation kardiopulmonal ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient nach einem Herzstillstand reanimiert wurde. Dies inkludiert sämtliche Techniken der mechanischen und pharmakologischen Reanimation, ausgenommen einem einzelnen präkordialen Faustschlag. Eine kardiopulmonale Reanimation, die vor der Aufnahme in die Intensivstation durchgeführt wurde, kann hier nicht codiert werden. Wurde der Patient durch einen implantierten Defibrillator reanimiert, ist hier nicht zu codieren. Seite 71 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Nierenersatztherapie Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Nierenersatztherapie/nicht erhoben Nierenersatztherapie Nierenersatztherapie ("1") ist auszuwählen, wenn eine extrakorporale Nierenersatztherapie durchgeführt wurde. Als Nierenersatztherapie zählen: Hämodialyse, Hämodiafiltration, Hämofiltration, Peritonealdialyse, Plasmapherese. Harnbilanzierung Quantitative Messung des Harnvolumens (z.B. über gelegten Harnkatheter). Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Harnbilanzierung/nicht erhoben Harnbilanzierung Harnbilanzierung ("1") ist auszuwählen, wenn (zumindest alle 8 Stunden) die Harnmenge gemessen wurde. Diurese aktiv Forcierte Harnausscheidung mit Diuretika Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Diurese aktiv/nicht erhoben Diurese aktiv Diurese aktiv ("1") ist auszuwählen, wenn die Diurese forciert wurde: z.B. mit Furosemid > 0,5 mg/kgKG/d, aber auch mit anderen Diuretika (Etacrinsäure, Mannitol etc.), welche intravenös, entweder im Bolus oder kontinuierlich gegeben wurden. Dopamin in „Nierendosierung“ (<3µg/kgKG/min) ist nicht als aktive Diurese zu verstehen. Generell sind alle Medikamente unter allen zutreffenden Punkten einzugeben. Beispiel: der Patient erhält innerhalb eines Tages Furosemid und Adrenalin: „Medikamente mehrfach“, „Medikamente vasoaktiv einfach“, „Diurese aktiv“. Hirndruckmessung Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Hirndruckmessung/nicht erhoben Hirndruckmessung Hirndruckmessung ("1") ist auszuwählen, wenn der intrakranielle Druck durch intrakranielle, epi- oder subdurale, intracerebrale oder Ventrikeldruckmessung gemessen wird. Seite 72 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Behandlung metabolischer Entgleisungen Jede Behandlung einer komplizierten metabolischen Azidose oder Alkalose. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Behandlung metabolischer Entgleisungen/nicht erhoben Behandlung metabolischer Entgleisungen Behandlung metabolischer Entgleisungen ("1") ist auszuwählen, wenn die Behandlung einer komplizierten metabolischen Azidose oder Alkalose vorlag: z.B. TRIS oder Natrium-Bicarbonat Pufferung. Isolierte Veränderungen der Beatmung, um eine metabolische Veränderung zu kompensieren zählen nicht dazu. Die Behandlung einer metabolischen Entgleisung liegt bei Behandlung einer komplizierten metabolischen Azidose oder Alkalose mit TRIS oder mit Natrium-Bikarbonat-Pufferung oder alkalisierenden Substanzen vor. Jedenfalls müssen dazu pathologische Base Excess-Werte und pH-Werte in der Krankengeschichte dokumentiert sein. Veränderungen der Beatmung, um eine metabolische Veränderung zu kompensieren, zählen nicht dazu. Die ausschließliche Behandlung der Grundkrankheit alleine (z.B. bei Diabetes mellitus die Insulingabe und Flüssigkeits- und Elektrolytersatz, die Behandlung der Urämie oder reversibler Schockzustände) zählen nicht dazu. Die Indikation zur Puffergabe muss vorliegen und lege artis durchgeführt werden. Ernährung enteral Zufuhr von Nährstoffgemischen und Zusätzen entweder oral oder über eine Ernährungssonde. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Ernährung enteral/nicht erhoben Ernährung enteral Ernährung enteral ("1") ist auszuwählen, wenn eine Nahrungszufuhr über eine transnasale/-orale oder PEG-Sonde (transgastrale/jejunale Sonde) durchgeführt wurde. Ernährung parenteral Zufuhr von Nährstoffgemischen und Zusätzen über einen intravenösen Zugang. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Ernährung parenteral/nicht erhoben Ernährung parenteral Ernährung parenteral ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient parenteral ernährt wurde. Hierzu gehören zumindest die Zufuhr entsprechender Nährlösungen mit Aminosäuren mit/ohne Lipiden über einen zentralvenösen Zugang. Die alleinige Zufuhr von Glucose oder Lösungen niedriger Osmolarität über periphere Venenzugänge zählen nicht dazu. Seite 73 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Interventionen Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 Hinweis: Keine Intervention einfach/nicht erhoben Intervention einfach Interventionen mehrfach Intervention einfach ("1") ist auszuwählen, wenn innerhalb der letzten 24 Stunden eine der folgenden spezifischen Intervention zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken an der Intensivstation durchgeführt wurde: Naso- oder orotracheale Intubation, Tracheostomie, Legen eines Schrittmachers, Cardioversion, Endoskopien (Bronchoskopie, Gastroskopie, Kolonoskopie), Notoperation, Magenspülung, Legen einer SengstakenSonde, Legen eines Pulmonaliskatheters. Interventionen mehrfach ("2") ist auszuwählen, wenn innerhalb der letzten 24 Stunden mehrere der oben angeführten Interventionen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken an der Intensivstation durchgeführt wurden. Nicht inkludiert sind alle Routine-Maßnahmen, wie Röntgen, Echokardiographie, EKG, Verbandswechsel, Einführen von venösen oder arteriellen Kathetern. Interventionen sind nur für den Tag der Durchführung einzutragen, nicht für Folgetage. Dabei handelt es sich um Interventionen, welche an der Intensivstation durchgeführt werden. Interventionen, welche außerhalb durchgeführt werden (z.B. die Implantation eines Schrittmachers im Schrittmacher-OP) zählen nicht dazu. Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS Jede diagnostische/therapeutische Maßnahme zu der ein Transport des Patienten an einen Ort außerhalb der Intensivstation (und wieder zurück) notwendig ist. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine Diagnostik/Therapie außerhalb der IBS/nicht erhoben Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS ("1") ist auszuwählen, wenn eine Diagnostik/Behandlung außerhalb der Intensivstation durchgeführt wurde. Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS ist erst nach Aufnahme auf die IBS zu berücksichtigen. Zuvor stattgefundene Untersuchungen oder Operationen und Therapien sind nicht zu berücksichtigen. Nach Aufnahme auf die IBS erfolgte Untersuchungen oder Therapien außerhalb der IBS sind hier zu codieren, soferne der Patient dazu besonderer Intensivüberwachung oder Intensivbehandlung bedarf, die ein aufwendigeres Procedere als auf der Normalstation verlangt (Begleitung durch Arzt oder diplomiertes Pflegepersonal). Wenn dieser besondere Aufwand nicht gegeben ist, ist dieser Punkt nicht zu codieren, gegebenenfalls ist die Indikation zur Aufnahme auf die Intensivbehandlungsstation zu überprüfen. Seite 74 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Agitation und Delirium Kontinuierliche Behandlung und Betreuung von schwer agitierten oder deliranten Patienten. Zulässige Kennzeichen: 0 1 2 3 4 5 6 7 Hinweis: Keine Agitation/Delirium/nicht erhoben nicht weckbar sehr sediert sediert ruhig und kooperativ agitiert sehr agitiert Selbst- oder Fremdgefährdung 1 Minimale oder keine Reaktion auf Schmerzreize, kann nicht kommunizieren oder Anweisungen befolgen. 2 Weckbar durch stärkere physische Stimuli (Beklopfen eines Körperteils, Schmerzreiz), kann aber nicht kommunizieren oder Anweisungen befolgen. Spontane Bewegungen sind möglich. 3 Kann durch Ansprechen oder leichtes Schütteln geweckt werden, kann einfache Anweisungen befolgen, aber dämmert wieder ein. 4 Ist ruhig, leicht weckbar und befolgt Anweisungen. 5 Ist ängstlich oder unruhig, kann durch Zusprechen beruhigt werden. 6 Benötigt Schutzfixierung und muss häufig durch Zusprechen beruhigt werden, beisst auf den Tubus. 7 Ist aggressiv, zieht am Tubus, versucht Katheter zu entfernen, versucht über Bettgitter zu steigen, wirft sich im Bett herum, schlägt um sich. Assist kardial Maschinelle Systeme zur Unterstützung oder Ersatz der kardialen Pumpfunktion. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein kadialer Assist/nicht erhoben Kardialer Assist Kardialer Assist ("1") ist auszuwählen, wenn eines der folgenden Geräte zum Einsatz kommt: Intraaortale Ballonpumpe oder Kunstherz (RVAD, LVAD, andere). Seite 75 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart I12 Assist pulmonal Pulmonale Unterstützung/Ersatz mittels ECMO und ECCO Geräten. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein pulmonaler Assist/nicht erhoben Pulmonaler Assist Pulmonaler Assist ("1") ist auszuwählen, wenn eine extrakorporale Oxygenierung und/oder extrakorporale CO2 Elimination erfolgt. Hypothermie therapeutisch Therapeutische Hypothermie mittels medizintechnischer Verfahren. Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Keine therapeutische Hypothermie/nicht erhoben Therapeutische Hypothermie Therapeutische Hypothermie ("1") ist auszuwählen, wenn eine therapeutische Hypothermie mittels apparativer Verfahren durchgeführt wird. Lebersupport extrakorporal Elimination toxischer Substanzen und/oder Stoffwechselprodukte mittels Albumindialyse . Zulässige Kennzeichen: 0 1 Hinweis: Kein extrakorporaler Lebersupport/nicht erhoben Extrakorporaler Lebersupport Extrakorporaler Lebersupport ("1") ist auszuwählen, wenn ein extrakorporales Leberunterstützungssystem verwendet wird, bei dem entweder Zellsysteme oder Membran-und Adsorptionssysteme in verschiedenen Kombinationen eingesetzt werden. Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie Zulässige Kennzeichen: 0 1 Keine kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie/nicht erhoben Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie Datensatz-ID Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist. Seite 76 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart L01 Satzart L01 Spezielle Leistungsbereiche (DLB) Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L01" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 11---- bis 15---- und 19----). Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Hinweis: Für den Leistungsbereich „M“ entfällt die Angabe eines Funktionscodes. Leistungsbereich Zulässige Kennzeichen: I G L N J P S A M R O Intensivüberwachungs-/-behandlungseinheiten (Erwachsene/Kinder) Akutgeriatrie/Remobilisation Palliativmedizinische Einrichtungen Neurologische Akut-Nachbehandlung Kinder- und Jugendpsychiatrie Psychiatrie Stroke Unit Alkohol- und Drogenentwöhnung Spezielle Leistungen Remobilisation/Nachsorge Psychosomatik Seite 77 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart L01 Gruppe/Stufe Hier ist die für den aktuell definierten Leistungsbereich definierte Gruppe bzw. Stufe einzutragen. Punkte Hier sind die dem aktuell definierten Leistungsbereich und der verknüpften Stufe zugeordneten Punkte einzutragen. Seite 78 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart L02 Satzart L02 Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB) Innerhalb der Bundesländer können die Kostenträger unterschiedliche Finanzierungsrelevanz haben. Der Landesgesundheitsfonds hat innerhalb des SCORING-Programms die Möglichkeit, einzelne Kostenträger als "nicht LKF-relevant" zu kennzeichnen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L02" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Kostenträger – Code Der Kostenträger hat dem in der Beilage zum Anhang des Handbuches zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten enthaltenen Kostenträgerkatalog zu entsprechen. LKF – Relevanz Zulässige Kennzeichen: J N Ja Nein (Kostenträger ist LKF-relevant) (Kostenträger ist nicht LKF-relevant) Seite 79 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart L03 Satzart L03 Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB) Ein Bereich der Plausibilitätsprüfung zielt auf unplausible Leistungen in einzelnen Krankenhäusern ab. Die Festlegung solcher unplausiblen Kombinationen kann im Rahmen des SCORING-Programms von den Landesgesundheitsfonds getroffen werden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L03" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Medizinische Einzelleistung – Code Die Leistung hat dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen. Seite 80 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart L04 Satzart L04 Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB) Ein Bereich der Plausibilitätsprüfung zielt auf unplausible tagesklinische Leistungen in einzelnen Krankenanstalten ab. Die Festlegung solcher unplausiblen Kombinationen kann im Rahmen des SCORING-Programms von den Landesgesundheitsfonds getroffen werden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L04" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Medizinische Einzelleistung – Code Die Leistung hat einer tagesklinischen Leistung aus dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen. Seite 81 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLENPLAN, Satzart K01 Satzart K01 Kostenstellenplan Im Kostenstellenplan sind alle relevanten Kostenstellen des Berichtszeitraumes vollständig einzutragen, unabhängig davon, ob einzelne Kostenstellen erst während des Berichtszeitraumes eingerichtet oder während des Berichtszeitraumes geschlossen wurden. Für die Krankenanstalten-Kostenrechnung und Krankenanstalten-Statistik nicht mehr relevante Kostenstellen aus Vorjahren, die allenfalls im Bereich einzelner Diagnosen- und Leistungsberichte noch aufscheinen, sind im Kostenstellenplan nicht anzuführen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K01" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Funktionscode Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes). Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Hinweis: Referenzzentren gemäß ÖSG 2012 bzw. gemäß KAKuG, die nicht als eigene Kostenstellen geführt werden, oder Sonderfächer, in denen mehr als ein RFZ geführt wird, sind zusätzlich zu der Abteilung, innerhalb der sie geführt werden, im Kostenstellenplan mit einem „virtuellen“ Funktionscode (1. Stelle = 9) anzugeben. Dieser virtuelle Funktionscode ist nur im Kostenstellenplan anzugeben und spielt für die weitere Datenmeldung keine Rolle. Die Abteilung, innerhalb der sie geführt werden, ist jedenfalls mit der Organisationsform „R“ zu kennzeichnen. Der jeweils maßgebliche virtuelle FUCO (3.-6. Stelle) wird ergänzt um das Kennzeichen der Organisationsform „R“ bzw. „Z“ oder „S“ in Abhängigkeit von der Art bzw. der Versorgungsstufe des Referenzzentrums (siehe Handbuch Organisation und Datenverwaltung – Anhang 2, Kapitel 1.3.4). Interne Kostenstellennummer Das Feld enthält die krankenhausinterne Kostenstellennummer, sofern diese nicht mit dem Funktionscode ident ist. Seite 82 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLENPLAN, Satzart K01 Interne Kostenstellenbezeichnung Das Feld enthält die krankenhausinterne Bezeichnung (den Namen) der Kostenstelle. Spezielle Organisationsform Die spezielle Organisationsform der stationären Versorgung ist im Kostenstellenplan zusätzlich zum Funktionscode mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen. Spezielle Organisationsformen (gemäß ÖSG bzw. KAKuG) Abteilung Referenzzentrum – ohne Versorgungsstufengliederung Referenzzentrum – höchste Versorgungsstufe Referenzzentrum – 2. Versorgungsstufe Department Fachschwerpunkt Dislozierte Tagesklinik Dislozierte Wochenklinik Kennzeichnung im Kostenstellenplan A R Z S D F T W Spezielle Betriebssformen (gemäß ÖSG bzw. KAKuG) Tagesklinik (für einmalige Aufenthalte über Tag oder über Nacht) Halbstationärer Bereich (für Intervallaufenthalte) Fachspezifische Wochenklinik K H M ohne fachlich eindeutige Zuordnung X Dokumentationsregeln zur Kennzeichnung der fachrichtungsspezifischen Organisationsform sowie Betriebsform gemäß ÖSG bzw. KAKuG sind im Handbuch Organisation und Datenverwaltung – Anhang 2, Kapitel 1.3 dargestellt. Seite 83 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STAMMDATEN, Satzart K02 Satzart K02 KA-Stammdaten In dieser Satzart sind die Stammdaten des Krankenhauses bzw. des Rechtsträgers zu melden. Bei mehreren Standorten haben sich die Angaben auf den Hauptsitz des Krankenhauses bzw. des Rechtsträgers zu beziehen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K02" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Krankenanstalt – Bezeichnung Hier ist der offizielle Name des Krankenhauses in vollem Wortlaut laut sanitätsbehördlicher Bewilligung (Bescheid) einzutragen. Gebräuchliche Abkürzungen sind zu verwenden, z.B.: Allgemein(es) öffentliche(s) Allgemeines Krankenhaus Landeskrankenhaus A.ö. AKH LKH Krankenanstalt – Straße Hier ist die Straße inklusive Hausnummer einzutragen. Krankenanstalt – Postleitzahl Hier ist die Postleitzahl (ohne Länderkennzeichen) einzutragen. Krankenanstalt – Ort Hier ist der der Postleitzahl zugeordnete Ortsname in vollem Wortlaut einzutragen. Krankenanstalt – Telefon Hier ist die Telefonnummer des Krankenhauses, in der Form Ortsvorwahl/Nummer (ohne Durchwahl) anzugeben. Seite 84 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STAMMDATEN, Satzart K02 Krankenanstalt – Fax Hier ist die Telefaxnummer des Krankenhauses in der Form Ortsvorwahl/Nummer anzugeben. Krankenanstalt – Homepage Hier ist die Internetadresse des Krankenhauses anzugeben (ohne http://). Rechtsträger – Bezeichnung Hier ist der offizielle Name des Rechtsträgers in vollem Wortlaut laut sanitätsbehördlicher Bewilligung (Bescheid) einzutragen. Rechtsträger – Straße Hier ist die Straße inklusive Hausnummer einzutragen. Rechtsträger – Postleitzahl Hier ist die Postleitzahl (ohne Länderkennzeichen) einzutragen. Rechtsträger – Ort Hier ist der der Postleitzahl zugeordnete Ortsname in vollem Wortlaut einzutragen. Rechtsträger – Telefon Hier ist die Telefonnummer des Rechtsträgers in der Form Ortsvorwahl/Nummer (ohne Durchwahl) anzugeben. Rechtsträger – Fax Hier ist die Telefaxnummer des Rechtsträgers in der Form Ortsvorwahl/Nummer anzugeben. Rechtsträger – Homepage Hier ist die Internetadresse des Rechtsträgers anzugeben (ohne http://). Ärztliche Leitung Der Name ist in der folgenden Form einzutragen: NACHNAME/Vorname/Titel (unter Verwendung gängiger Abkürzungen); der Nachname ist in Großbuchstaben anzugeben. Seite 85 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STAMMDATEN, Satzart Verwaltungsleitung Der Name ist in der folgenden Form einzutragen: NACHNAME/Vorname/Titel (unter Verwendung gängiger Abkürzungen); der Nachname ist in Großbuchstaben anzugeben. Pflegedienstleitung Der Name ist in der folgenden Form einzutragen: NACHNAME/Vorname/Titel (unter Verwendung gängiger Abkürzungen); der Nachname ist in Großbuchstaben anzugeben. Seite 86 von 160 K02 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K03 Satzart K03 KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K03" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Systemisierte Betten insgesamt Es ist die Anzahl der systemisierten Betten des Krankenhauses insgesamt, inkl. Tagesklinikbetten, per 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Hinweis: Die Anzahl der systemisierten Betten insgesamt muss den systemisierten Betten in Summe aller bettenführenden Hauptkostenstellen (Satzart K08) entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Systemisierte Betten – Sonderklasse Es ist die Anzahl der systemisierten Betten der Sonderklasse des Krankenhauses, inkl. Tagesklinikbetten, per 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt Es ist die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten des Krankenhauses insgesamt, inkl. Tagesklinikbetten, anzugeben. Hinweis: Die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten insgesamt muss den tatsächlich aufgestellten Betten in Summe aller bettenführenden Hauptkostenstellen (Satzart K08) entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 87 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K03 Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklasse Es ist die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten der Sonderklasse des Krankenhauses, inkl. Tagesklinikbetten, anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Belagstage – Sonderklasse Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr angefallenen Belagstage von SonderklassePatienten/Patientinnen für das Krankenhaus in Summe anzugeben. Hinweis: Es sind nur die in der Sonderklasse angefallenen Belagstage zu zählen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Aufnahmen – Sonderklasse Es ist die Summe der im Berichtsjahr erfolgten Aufnahmen von SonderklassePatienten/Patientinnen des Krankenhauses anzugeben. Hinweis: Die während des Aufenthaltes von der allgemeinen Klasse in die Sonderklasse verlegten Patienten/Patientinnen sind mit zu zählen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse Es ist die Anzahl der vom Vorjahr verbliebenen Sonderklasse-Patienten/Patientinnen des Krankenhauses in Summe anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Entlassungen – Sonderklasse Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr erfolgten Entlassungen von SonderklassePatienten/Patientinnen für das Krankenhaus in Summe anzugeben. Hinweis: Die während des Aufenthaltes von der Sonderklasse in die allgemeine Klasse verlegten Patienten/Patientinnen sind mit zu zählen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Verstorbene – Sonderklasse Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr verstorbenen Sonderklasse-Patienten/Patientinnen (ohne Totgeborene) für das Krankenhaus in Summe anzugeben. Seite 88 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K03 Aufnahmen von Begleitpersonen Es ist die Anzahl der nicht anstaltsbedürftigen Begleitpersonen für das Krankenhaus in Summe anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Belagstage von Begleitpersonen Es ist die Anzahl der Mitternachtsstände der Begleitpersonen für das Krankenhaus in Summe anzugeben. Ambulante Patienten/Patientinnen Es ist die Anzahl der auf allen nicht-bettenführenden Hauptkostenstellen gezählten ambulanten Patienten/Patientinnen in Summe anzugeben. Hinweis: Die Anzahl der ambulanten Patienten/Patientinnen insgesamt muss den ambulanten Patienten/Patientinnen in Summe aller nicht-bettenführenden Hauptkostenstellen (Satzart K09) entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. OP-Tische Es ist die Anzahl der OP-Tische des Krankenhauses insgesamt anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Entbindungsplätze Es ist die Anzahl der Entbindungsplätze des Krankenhauses insgesamt anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Postoperative Überwachungsplätze Es ist die Anzahl der postoperativen Überwachungsplätze des Krankenhauses insgesamt anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Dialyseplätze Es ist die Anzahl der Dialyseplätze des Krankenhauses insgesamt anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 89 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K03 Obduktionen durch Anstaltspersonal Es ist die Anzahl der Obduktionen anzugeben, die vom Personal des Krankenhauses während des Berichtsjahres durchgeführt wurden. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Obduktionen durch Fremdpersonal Es ist die Anzahl der Obduktionen anzugeben, die von nicht dem Krankenhaus angehörigen Personal während des Berichtsjahres durchgeführt wurden. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Entbindungen – Lebendgeborene Es ist die Anzahl der im Krankenhaus lebend Geborenen in Summe anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Entbindungen – Totgeborene Es ist die Anzahl der im Krankenhaus tot Geborenen in Summe anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 90 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K04 Satzart K04 KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) Hinweis: Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen anzugeben (z.B. 3,00). Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K04" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Personalgruppenindex Personalgruppen sind die Funktionsgruppen nach Art des Dienstverhältnisses entsprechend dem Material- und Leistungsverzeichnis (MLV) im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang B, MLV-Untergruppen 1-1 bis 1-9). Der Index (111 bis 139) entspricht den MLV-Nummern. Zusätzliches Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden (z.B. Schüler/innen und Studierende, Personal in Ausbildung, Zivildiener, Leihpersonal) ist sowohl in das Personal unter den Indizes 111 bis 139 zu inkludieren, als auch gesondert unter den zusätzlichen Indizes Z01-Z09 zu erfassen. Hinweis zu den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen (Indizes 1-3, 1-4, 1-5, 1-6): Die unter diesen Indizes jeweils anzugebenden Zahlen haben nur jene nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zu enthalten, die im Handbuch Kapitel 9.3. definiert sind. Sonstige nicht-ärztliche Gesundheitsberufe i.w.S. (z.B. pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, Drogisten/ Drogistinnen u.ä.) sind unter „1-9 Sonstiges Personal“ zu dokumentieren. Definition zu den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen (Indizes 1-3, 1-4, 1-5, 1-6): siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 91 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart Index K04 Personalgruppe Pragmatisiert Bedienstete 111 112 113 114 115 116 117 118 119 Ärzte/Ärztinnen Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. Hebammen (inkl. Schüler/innen) Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (inkl. Schüler/innen) Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (inkl. Schüler/innen) Sanitäter, Pflegehilfe und MA Verwaltungs- und Kanzleipersonal Betriebspersonal Sonstiges Personal Vertragsbedienstete 121 122 123 124 125 126 127 128 129 Ärzte/Ärztinnen Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. Hebammen – Vertragsbedienstete (inkl. Schüler/innen) Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (inkl. Schüler/innen) Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (inkl. Schüler/innen) Sanitäter, Pflegehilfe und MA Verwaltungs- und Kanzleipersonal Betriebspersonal Sonstiges Personal Sonstige Bedienstete 131 132 133 134 135 136 137 138 139 Ärzte/Ärztinnen Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. Hebammen (inkl. Schüler/innen) Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (inkl. Schüler/innen) Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (inkl. Schüler/innen) Sanitäter, Pflegehilfe und MA Verwaltungs- und Kanzleipersonal Betriebspersonal Sonstiges Personal Darunter: Zusätzliches Personal, für das kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden Z01 Z02 Z03 Z04 Z05 Z06 Z07 Z08 Z09 Ärzte/Ärztinnen Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. Hebammen (z.B. Schüler/innen) Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (z.B. Schüler/innen) Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (z.B. Schüler/innen) Sanitäter, Pflegehilfe und MA Verwaltungs- und Kanzleipersonal Betriebspersonal Sonstiges Personal Seite 92 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K04 Personal – Vollzeitäquivalente Es ist die Anzahl des Personals des Krankenhauses je Personalgruppe in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Hinweis: Die Gesamtsumme des Personals (Summe aller Personalgruppen, inkl. Z01-Z09) muss dem Personal in Summe aller Kostenstellen (Satzarten K08, K09, K10) entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 93 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K05 Satzart K05 KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) Hinweis: „Kopfzahlen“ sind als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) zu übermitteln. Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen anzugeben (z.B. 3,00). Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K05" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Fachhauptbereichsindex Der Fachhauptbereichsindex ist die 3. und 4. Stelle des Funktionscodes der Hauptkostenstellen entsprechend dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang C). Hinweis: Fachärzte/-ärztinnen, die in mehreren Fachhauptbereichen tätig sind, sind in dem Fachhauptbereich ihrer vorwiegenden Tätigkeit anzugeben (keine Mehrfachzählungen). Seite 94 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart Index 11 12 21 22 23 24 25 26 27 28 29 31 32 33 41 42 43 45 48 51 62 63 64 71 72 73 75 78 81 82 83 91 99 00 K05 Fachhauptbereich Innere Medizin Pulmologie (Lungenheilkunde) Chirurgie Unfallchirurgie Orthopädie und orthopädische Chirurgie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Neurochirurgie Plastische Chirurgie Kinder-Chirurgie Herzchirurgie Thoraxchirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frauenheilkunde (Gynäkologie) Geburtshilfe Augenheilkunde Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Urologie Haut- und Geschlechtskrankheiten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Kinderheilkunde Psychiatrie Neurologie Kinder- und Jugendpsychiatrie Anästhesiologie Radiologie Strahlentherapie-Radioonkologie Nuklearmedizin Physikalische Medizin Pathologie Medizinisch-chemische Labordiagnostik Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik Interdisziplinärer Bereich Fachhauptbereich(e) – andere(r) Basisausbildung (§ 6a) Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Fachärzte/-ärztinnen in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben. Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopfzahl Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben. Seite 95 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K05 Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen in Ausbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin im Hauptfach in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben. Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Kopfzahl Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben. Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Kapitel 9.3. Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 96 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K06 Satzart K06 KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K06" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Fachrichtungsindex Der Fachrichtungsindex bezieht sich auf die Fachcodes bzw. die Bezeichnungen der Österreichischen Ärztekammer (Stand Oktober 2003). Hinweis: Index 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 11 12 13 14 15 16 19 20 24 29 30 42 Fachärzte/-ärztinnen mit Ausbildung in mehr als einem Sonderfach sind in jenem Sonderfach anzugeben, in welchem sie im Krankenhaus vorwiegend tätig sind (keine Mehrfachzählungen). Zusatzausbildungen sind nicht zu berücksichtigen. Sonderfach Allgemeinmedizin Anästhesiologie und Intensivmedizin Augenheilkunde und Optometrie Chirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin Kinder- und Jugendheilkunde Lungenkrankheiten Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Physikalische Medizin Radiologie (siehe auch 51!) Unfallchirurgie Urologie Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (siehe auch 91!) Medizinische und Chemische Labordiagnostik Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik Pathologie Neurochirurgie Plastische Chirurgie Kinderchirurgie Seite 97 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart Index 44 45 47 49 50 51 91 98 K06 Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Nuklearmedizin Strahlentherapie-Radioonkologie Neurologie (inkl. 10 Neurologie/Psychiatrie) Psychiatrie (inkl. 18 Psychiatrie/Neurologie) Medizinische Radiologie-Diagnostik (siehe auch 13!) Zahnarzt (siehe auch 16!) Sonstige Sonderfächer (siehe unten) Unter Index „98“ sind Fachärzte/-ärztinnen aller sonstigen Sonderfächer in Summe anzugeben (in alphabetischer Reihenfolge): Index 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 98 Sonderfach (Code der ÖÄK) Anatomie (21) Arbeits- und Betriebsmedizin (40) Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin (41) Gerichtsmedizin (27) Histologie und Embryologie (22) Hygiene und Mikrobiologie (23) Immunologie (31) Medizinische Biologie (32) Medizinische Biophysik (33) Medizinische Leistungsphysiologie (43) Neurobiologie (34) Neuropathologie (35) Pathophysiologie (36) Pharmakologie und Toxikologie (25) Physiologie (26) Sozialmedizin (37) Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene (46) Theoretiker (28) Tumorbiologie (38) Virologie (48) Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl Es ist je Fachrichtung die Anzahl der Konsiliarärzte/-ärztinnen gemäß § 2a KAKuG in physischen Personen („Kopfzahl“), welche am 31.12. des Berichtsjahres – unabhängig vom Anstellungs- oder Dienstverhältnis – in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben. Hinweis: „Kopfzahlen“ sind als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) zu übermitteln. Seite 98 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K07 Satzart K07 KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) Hinweis: „Kopfzahlen“ sind als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) zu übermitteln. Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen anzugeben (z.B. 3,00). Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K07" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe Die Gliederung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe bezieht sich auf das Material- und Leistungsverzeichnis (MLV) im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang B, Untergruppen 1-3 bis 1-6) und basiert auf den gesetzlichen Regelungen zu diesen Berufsgruppen. Hinweis: Je Berufsgruppe sind nur jene Personen anzugeben, deren Ausbildung den angegebenen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Andere Beschäftigte in diesen Tätigkeitsfeldern (z.B. Berufsgruppe mit nicht angeführter gesetzlicher Grundlage, Beschäftigte ohne (abgeschlossene) Ausbildung, Famulanten/Famulantinnen) sind in dieser Satzart nicht anzugeben. Beschäftigte, die mehr als eine der angegebenen Berufe ausüben bzw. mehrere entsprechende Ausbildungen haben, sind in jener Berufsgruppe anzugeben, in der sie im Krankenhaus vorwiegend tätig sind (keine Mehrfachzählungen). Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Der Index entspricht der 3. und 4. Stelle der Hauptgattung im MLV (mit Ausnahme der Hebammen, Gipsassistenten/-innen und Röntgenassistenten/-innen). Seite 99 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart Index 30 41 42 43 44 51 52 53 54 55 56 57 58 59 61 62 63 64 65 66 67 68 69 6A 6B K07 Berufsgruppe Hebammen Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Kinder- und Jugendlichenpflege Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege Kardiotechnischer Dienst Physiotherapeutischer Dienst Medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst Radiologisch-technischer Dienst Diätdienst- u. ernährungsmed. Beratungsdienst Ergotherapeutischer Dienst Logopäd.-phoniatr.-audiol. Dienst Orthoptischer Dienst Medizinisch-technischer Fachdienst und Med. Fachassistenz Medizinische Masseure/Masseurinnen und Heilmasseure/-masseurinnen Sanitäter/innen Pflegehilfe Operationsassistent/-in Laborassistent/-in Obduktionsassistent/-in Heilbadegehilfen/-gehilfinnen Ordinationsassistent/-in Ergotherapiegehilfen/-gehilfinnen Desinfektionsassistent/-in Gipsassistent/-in Röntgenassistent/-in Personal männlich – Kopfzahl Anzahl der männlichen Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe, welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen. Personal weiblich – Kopfzahl Anzahl der weiblichen Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe, welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen. Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl Anzahl der Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe insgesamt (männlich und weiblich), die Staatsangehörige eines anderen EU-Staates sind und am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen. Hinweis: Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres. Seite 100 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart K07 Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl Anzahl der Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe insgesamt (männlich und weiblich), die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind und am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen. Hinweis: Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres. Personal männlich – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Personal weiblich – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Hinweis: Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt- Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben. Hinweis: Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres. Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 101 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K08 Satzart K08 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (bettenführende Hauptkostenstellen) Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen anzugeben (z.B. 3,00). Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des KORE-Handbuches. Es ist darauf zu achten, dass in die Berechnung der Vollzeitäquivalente nur jenes Personal in jenem Umfang einbezogen wird, für welches auch Personalkosten inkl. kalkulatorische Personalkosten (KOAGR01) in entsprechendem Ausmaß auf der bettenführenden Hauptkostenstelle erfasst wurden. Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K08" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im KORE-Handbuch (Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 11---- bis 15---- und 19----). Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Seite 102 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K08 Systemisierte Betten Es ist die Anzahl der systemisierten Betten der bettenführenden Hauptkostenstelle, inkl. Tagesklinikbetten, per 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Hinweis: Die Anzahl der systemisierten Betten des Krankenhauses insgesamt (Satzart K03) muss der Summe der systemisierten Betten aller bettenführenden Hauptkostenstellen entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Tatsächlich aufgestellte Betten Es ist die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten der bettenführenden Hauptkostenstelle, inkl. Tagesklinikbetten, anzugeben. Hinweis: Die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten des Krankenhauses insgesamt (Satzart K03) muss der Summe der tatsächlich aufgestellten Betten aller bettenführenden Hauptkostenstellen entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Nettogrundrissfläche Die Nettogrundrissfläche der bettenführenden Hauptkostenstelle ist in Quadratmetern als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1) Es ist die Anzahl des ärztlichen Personals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2) Es ist die Anzahl der Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 103 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K08 Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3) Es ist die Anzahl der Hebammen der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4) Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5) Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, medizinisch-technischen Fachdienstes und die Anzahl der Masseure/Masseurinnen der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Sanitäter, Pflegehilfe und Medizinische Assistenzberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6) Es ist die Anzahl des Personals der Sanitäter, Pflegehilfe und der medizinischen Assistenzberufe der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 104 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K08 Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7) Es ist die Anzahl des Verwaltungs- und Kanzleipersonals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8) Es ist die Anzahl des Betriebspersonals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9) Es ist die Anzahl des sonstigen Personals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Personalkosten (KOAGR01) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Personalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.). Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.). Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.). Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.4.). Seite 105 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K08 Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.3. und 4.5.) Energiekosten (KOAGR06) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Energiekosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4. und 4.6.). Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.5. und 4.7.). Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten kalkulatorischen Anlagekapitalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.). Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben. Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben. Kosten der Verwaltung (KOAGR13) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der Verwaltung anzugeben. Andere Sekundärkosten (KOAGR14) Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten anderen Sekundärkosten anzugeben. Seite 106 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K08 Kostenminderungen Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kostenminderungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil). Hinweis: Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten K11 und K13 übereinzustimmen. Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen Es sind die aufgrund abgegebener innerbetrieblicher Leistungen anderen Kostenstellen weiterverrechneten Kosten in Summe anzugeben. Hinweis: Die Summe der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen ist ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Unter- oder Überdeckung Es sind die auf der bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Unter- oder Überdeckungsbeträge anzugeben. Hinweis: Unterdeckungsbeträge sind mit negativem Vorzeichen anzugeben. Endkosten der Kostenstelle Es sind die auf der bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Endkosten anzugeben. Seite 107 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K09 Satzart K09 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstellen) Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen anzugeben (z.B. 3,00). Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des KORE-Handbuchs. Es ist darauf zu achten, dass in die Berechnung der Vollzeitäquivalente nur jenes Personal in jenem Umfang einbezogen wird, für welches auch Personalkosten inkl. kalkulatorische Personalkosten (KOAGR01) in entsprechendem Ausmaß auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle erfasst wurden. Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K09" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode Dieses Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im KORE-Handbuch (Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 16---- bis 18----). Seite 108 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K09 Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Ambulante Patienten/Patientinnen Es ist die Anzahl der auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle gezählten ambulanten Patienten/Patientinnen anzugeben. Hinweis: Die Anzahl der ambulanten Patienten/Patientinnen des Krankenhauses insgesamt (Satzart K03) muss der Summe der ambulanten Patienten/ Patientinnen aller nicht-bettenführenden Hauptkostenstellen entsprechen. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen Es ist die Summe der Frequenzen ambulanter Patienten/Patientinnen (physischer Personen) der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle je Berichtsjahr anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen Es ist die Summe der Frequenzen stationärer Patienten/Patientinnen (physischer Personen) der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle je Berichtsjahr anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser Es ist die Summe der Frequenzen stationärer Patienten/Patientinnen (physischer Personen) anderer Krankenhäuser, die zu einer ambulanten Untersuchung/Behandlung überwiesen werden, je Berichtsjahr anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Nettogrundrissfläche Die Nettogrundrissfläche der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle ist in Quadratmetern als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1) Es ist die Anzahl des ärztlichen Personals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 109 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K09 Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2) Es ist die Anzahl der Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. der nichtbettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3) Es ist die Anzahl der Hebammen der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4) Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5) Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, medizinisch-technischen Fachdienstes und die Anzahl der Masseure/Masseurinnen der nichtbettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Seite 110 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K09 Sanitäter, Pflegehilfe und Medizinische Assistenzberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6) Es ist die Anzahl des Personals der Sanitäter, Pflegehilfe und der medizinischen Assistenzberufe der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der KrankenanstaltenKostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Hinweis: Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen entspricht. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7) Es ist die Anzahl des Verwaltungs- und Kanzleipersonals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8) Es ist die Anzahl des Betriebspersonals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9) Es ist die Anzahl des sonstigen Personals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Personalkosten (KOAGR01) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Personalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.). Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.). Seite 111 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K09 Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.). Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.4.). Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.3 und 4.5.). Energiekosten (KOAGR06) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Energiekosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4 und 4.6.). Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.5 und 4.7.). Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten kalkulatorischen Anlagekapitalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.). Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben. Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben. Seite 112 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K09 Kosten der Verwaltung (KOAGR13) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der Verwaltung anzugeben. Andere Sekundärkosten (KOAGR14) Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten anderen Sekundärkosten anzugeben. Kostenminderungen Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kostenminderungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil). Hinweis: Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten K11 und K13 übereinzustimmen. Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen Es sind die aufgrund abgegebener innerbetrieblicher Leistungen auf andere Kostenstellen weiterverrechneten Kosten anzugeben. Hinweis: Die Summe der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen ist ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Unter- oder Überdeckung Es sind die auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Unter- oder Überdeckungsbeträge anzugeben. Hinweis: Unterdeckungsbeträge sind mit negativem Vorzeichen anzugeben. Endkosten der Kostenstelle Es sind die auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Endkosten anzugeben. Seite 113 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K10 Satzart K10 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen anzugeben (z.B. 3,00). Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des KORE-Handbuchs. Es ist darauf zu achten, dass in die Berechnung der Vollzeitäquivalente nur jenes Personal in jenem Umfang einbezogen wird, für welches auch Personalkosten inkl. kalkulatorische Personalkosten (KOAGR01) in entsprechendem Ausmaß auf den Neben- und Hilfskostenstellen erfasst wurden. Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K10" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode Dieses Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im KORE-Handbuch (Anhang C, Kapitel 2.2 und 2.3, Funktionscodes 20---- bzw. 31---- bis 33----). Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Seite 114 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K10 Nettogrundrissfläche Die Nettogrundrissfläche der Neben- bzw. Hilfskostenstelle ist in Quadratmetern als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Definition: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente Es ist die Anzahl des Personals insgesamt der Neben- bzw. Hilfskostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden. Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3. Personalkosten (KOAGR01) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Personalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.). Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.). Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.). Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.4.). Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.3 und 4.5.). Energiekosten (KOAGR06) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Energiekosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4 und 4.6.). Seite 115 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K10 Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.5 und 4.7.). Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten kalkulatorischen Anlagekapitalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.). Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben. Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben. Kosten der Verwaltung (KOAGR13) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der Verwaltung anzugeben. Andere Sekundärkosten (KOAGR14) Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten anderen Sekundärkosten anzugeben. Kostenminderungen Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kostenminderungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil). Hinweis: Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten K11 und K13 übereinzustimmen. Seite 116 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart K10 Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen Es sind die aufgrund abgegebener innerbetrieblicher Leistungen auf andere Kostenstellen weiterverrechneten Kosten anzugeben. Hinweis: Die Summe der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen ist ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Unter- oder Überdeckung Es sind die auf der Neben- bzw. Hilfskostenstelle sich ergebenden Unter- oder Überdeckungsbeträge anzugeben. Hinweis: Unterdeckungsbeträge sind mit negativem Vorzeichen anzugeben. Endkosten der Kostenstelle Es sind die auf der Neben- bzw. Hilfskostenstelle sich ergebenden Endkosten anzugeben. Hinweis: Die sich aufgrund von Kostenminderungen auf Nebenkostenstellen ergebenden negativen Endkosten sind mit einem negativen Vorzeichen zu versehen. Hilfskostenstellen sind auf „0“ abzurechnen. Unter- oder Überdeckungen sind in dem eigens dafür vorgesehenen Datenfeld „Unter- oder Überdeckung“ auszuweisen. Seite 117 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart K11 Satzart K11 Sammel-Kostennachweis Summenblatt Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang H – Summenblatt). Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K11" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Personalkosten (KOAGR01) Es sind die Personalkosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.). Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass für alle in Satzart K04 gemeldeten PersonalVollzeitäquivalente (inklusive der Schüler/innen und Studierenden) entsprechende Personalkosten angesetzt werden. Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02) Es sind die Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.). Seite 118 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart K11 Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03) Es sind die Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.). Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04) Es sind die Kosten für medizinische Fremdleistungen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.4.). Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05) Es sind die Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.3 und 4.5.). Energiekosten (KOAGR06) Es sind die Energiekosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4 und 4.6.). Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07) Es sind die Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.5 und 4.7.). Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) Es sind die kalkulatorischen Anlagekapitalkosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.) Hinweis: Die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen, der kalkulatorischen Zinsen, und der kalkulatorischen Mieten hat mit den kalkulatorischen Anlagekapitalkosten (KOAGR 08) übereinzustimmen. Summe Primärkosten Es sind die sich aufgrund der Summation der Kostenartengruppen 01 bis 08 ergebenden Kosten anzugeben. Seite 119 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart K11 Kostenminderungen Es sind die Kostenminderungen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil). Hinweis: Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben. Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten K11 und K13 übereinzustimmen. Endkosten der Krankenanstalt Es sind die für das Krankenhaus insgesamt sich ergebenden Endkosten anzugeben. Hinweis: Die Endkosten ergeben sich aus den Primärkosten minus Kostenminderungen. Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Es ist die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.1.). Davon kalkulatorische Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert 0 Es ist die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert bzw. Restbuchwert 0 des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.1.1.). Davon kalkulatorische Abschreibungen von Restwerten ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen Es ist die Summe kalkulatorischer Abschreibungen von Restwerten bzw. Restbuchwerten ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe insbesondere § 30 Abs. 4 der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten). Summe der kalkulatorischen Zinsen Es ist die Summe der kalkulatorischen Zinsen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.2.). Summe der kalkulatorischen Mieten Es ist die Summe der kalkulatorischen Mieten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.3.). Seite 120 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart K11 Endkosten der stationären Patientenversorgung Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. In diesem Fall sind die auf den Bereich der stationären Patientenversorgung entfallenden Endkosten in Summe anzugeben, wobei die Unter- oder Überdeckungsbeträge möglichst verursachungsgerecht auf die Bereiche stationär, ambulant und Nebenkostenstellen aufzuteilen sind. Hinweis: Die Endkosten der stationären Patientenversorgung, die Endkosten der ambulanten Patientenversorgung und die Endkosten der Nebenkostenstellen haben in Summe die Endkosten der Krankenanstalt zu ergeben. Endkosten der ambulanten Patientenversorgung Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. In diesem Fall sind die auf den Bereich der ambulanten Patientenversorgung entfallenden Endkosten in Summe anzugeben, wobei die Unter- oder Überdeckungsbeträge möglichst verursachungsgerecht auf die Bereiche stationär, ambulant und Nebenkostenstellen aufzuteilen sind. Hinweis: Die Endkosten der stationären Patientenversorgung, die Endkosten der ambulanten Patientenversorgung und die Endkosten der Nebenkostenstellen haben in Summe die Endkosten der Krankenanstalt zu ergeben. Endkosten der Nebenkostenstellen Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. In diesem Fall sind die auf den Bereich der Nebenkostenstellen entfallenden Endkosten in Summe anzugeben, wobei die Unter- oder Überdeckungsbeträge möglichst verursachungsgerecht auf die Bereiche stationär, ambulant und Nebenkostenstellen aufzuteilen sind. Hinweis: Die Endkosten der stationären Patientenversorgung, die Endkosten der ambulanten Patientenversorgung und die Endkosten der Nebenkostenstellen haben in Summe die Endkosten der Krankenanstalt zu ergeben. Seite 121 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart K12 Satzart K12 Sammel-Kostennachweis Detailblätter Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen. Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang H). Es ist darauf zu achten, dass für die jeweiligen in Satzart K04 gemeldeten Personal-Vollzeitäquivalente je Personalgruppenindex entsprechende Personalkosten in den jeweiligen Kostenartennummern angesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die kalkulatorischen Personalkosten für Schüler/innen und Studierenden, die in der Satzart K04 gesondert ausgewiesen sind, in den Personalkosten unter den entsprechenden Kostenartennummern zu berücksichtigen sind. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K12" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Blattnummer Es ist die Blattnummer entsprechend folgender Tabelle anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, Anhang H, Seiten 4 bis 15): Seite 122 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart Blattnummer 01/11 01/12 01/13 02 03 04 05 06 07 08/3 08/5 08/9 K12 Blattbezeichnung Personalkosten (Kostenartennummer 111-119) Personalkosten (Kostenartennummer 121-129) Personalkosten (Kostenartennummer 131-139) Med. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter Nicht-med. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter Kosten für med. Fremdleistungen Kosten für nicht-med. Fremdleistungen Energiekosten Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten Kalk. Anlagekapitalkosten (Kostenartennummer 31-39) Kalk. Anlagekapitalkosten (Kostenartennummer 51-59) Kalk. Anlagekapitalkosten (Kostenartennummer 91-99) MLV-Nummer (Kostenartennummer) Es ist die Kostenartennummer anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Anhang H, Seiten 4 bis 15). Aufwand gemäß Finanzbuchführung Es ist für die jeweilige Kostenartennummer der Aufwand gemäß Finanzbuchführung anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H). Neutraler Aufwand Es ist für die jeweilige Kostenartennummer der Neutrale Aufwand anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H). Kalkulatorische Kosten Es sind für die jeweilige Kostenartennummer die kalkulatorischen Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H). Kosten Es sind für die jeweilige Kostenartennummer die sich ergebenden Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H). Seite 123 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart K14 Satzart K13 Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K13" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Index Kostenminderungsart Es ist die Kostenminderungsart entsprechend folgender Tabelle anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Anhang I, Kapitel 1): Index A B C D E F G H Kostenminderungsart GSBG-Beihilfen Klinischer Mehraufwand Kostenersätze für Schulen und Akademien Erlöse für die in § 27 Abs. 2 KAKuG angeführten Leistungen Erlöse für Anlagegüterverkäufe Erlöse für sonstige Leistungen Übrige Kostenminderungen FLAF - Ausgleich für die Abschaffung der Selbstträgerschaft Kostenminderungen Es ist für die jeweilige Kostenminderungsart der entsprechende Wert anzugeben. Hinweis: Kostenminderungen sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Der Ansatz von Kostenminderungen hat den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang I, Kapitel 1.) zu entsprechen. Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten K11 und K13 übereinzustimmen. Seite 124 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart K14 Satzart K14 Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Die Erstellung des kalkulatorischen Anlagenspiegels erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang I, Kapitel 2). Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K14" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Anlagenindex Es ist das Anlagevermögen entsprechend folgender Tabelle anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, Anhang I, Kapitel 2): Index A B C D E F G H Anlagevermögen Grundstücke (MLV-Nr. 91) Bauten (MLV-Nr. 92–99) Anlagen in Bau Medizinische Anlagegüter (MLV-Nr. 31–39) Nicht-medizinische Anlagegüter (MLV-Nr. 51–57, 59) EDV-Software (geräte- und hardwareunabhängig) (MLV-Nr. 58) Medizinische Gebrauchsgüter (MLV-Nr. 31–39) Nicht-medizinische Gebrauchsgüter (MLV-Nr. 51–57, 59) Anschaffungs- und Herstellungskosten Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Berichtsjahres anzugeben. Seite 125 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart K14 Zugänge Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Berichtsjahr erfolgten Zugänge (z.B. Investitionen) anzugeben. Abgänge Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Abgänge des Berichtsjahres (z.B. Verkauf von Anlagegütern) zu Anschaffungs- und Herstellungskosten anzugeben. Umbuchungen Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die im Berichtsjahr erfolgten Umgruppierungen zwischen einzelnen Posten des betriebsnotwendigen Anlagevermögens auf Anschaffungs- oder Herstellungskostenbasis anzugeben. Kumulierte Abschreibungen Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die gesamten Abschreibungen bis zum Ende des Berichtsjahres (kumulierte Abschreibungen) anzugeben. Buchwerte am Ende des Berichtsjahres Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Buchwerte am Ende des Berichtsjahres anzugeben. Buchwerte Vorjahr Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Buchwerte am Ende des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres anzugeben. Abschreibungen laufendes Berichtsjahr Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen anzugeben. Hinweis: „Abschreibungen über 0“ werden im kalkulatorischen Anlagenspiegel nicht berücksichtigt, sie werden in der Satzart K11 (Sammel-Kostennachweis Summenblatt) gesondert ausgewiesen. Seite 126 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart K15 Satzart K15 Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche Hinweis: Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K15" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Kostenbereichs-Kennzahlenindex Es ist der Allgemeine Kostenbereich entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index K1 K2 K3 K9 Allgemeiner Kostenbereich Küche Küche Küche Küche – – – – Tablettsystem Schöpfsystem Cook and Chill Nicht näher bezeichnetes Ausgabesystem (z.B. Mischsysteme) Kosten Es ist für den jeweiligen Allgemeinen Kostenbereich die Höhe der Kosten in Summe anzugeben. Die Kostenermittlung hat entsprechend den Vorgaben des KORE-Handbuchs, Anhang I, Kapitel 3 zu erfolgen. Bezugsgröße Es ist für den jeweiligen Allgemeinen Kostenbereich der Wert für die entsprechende Bezugsgröße anzugeben. Die Ermittlung der Bezugsgröße hat entsprechend den Vorgaben des KORE-Handbuchs, Anhang I, Kapitel 3 zu erfolgen. Hinweis: Werte für Bezugsgrößen sind generell in ganzen Zahlen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Seite 127 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart K16 Satzart K16 Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten Hinweis: Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Die Erstellung dieses Teils des kalkulatorischen Anhangs erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des „Handbuchs zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (siehe dazu insbesondere Anhang I, Kapitel 4). Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K16" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Kostenindex Es ist der Index für die einzelnen zu meldenden Positionen entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index 10 20 30 31 32 33 34 35 Allgemeiner Kostenbereich Blut Chirurgisches Nahtmaterial Implantate und Prothesen (Summe) Implantate und Prothesen für Gefäß- und Herzchirurgie Implantate und Prothesen für Knochenchirurgie Implantate und Prothesen für Neurochirurgie Körperersatzteile, andere Implantate für HNO Kosten Es ist für die einzelne zu meldende Position die Höhe der Kosten in Summe anzugeben. Seite 128 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart G01 Satzart G01 Großgerätebasisdaten Diese Erhebung (inkl. Satzart G02) dient als Planungsgrundlage für die Gesundheitsplanung, insbesondere für Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG, inklusive Großgeräteplan). Hinweis: Es werden grundsätzlich jene medizinisch-technischen Großgerätearten erhoben, die in der jeweils gültigen Fassung des ÖSG taxativ aufgezählt werden, wobei alle unten (vgl. „Großgerät – Art (Geräteindex)“) angeführten, teilweise auch nicht planungsrelevanten Geräte zu erfassen sind. Es sind jene Geräte zu erheben, die am 31.12. des jeweiligen Erhebungsjahres in Verwendung der Krankenanstalt sind. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "G01" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Funktionscode In diesem Feld ist anzugeben, welcher Kostenstelle des Krankenhauses das nachfolgend beschriebene Großgerät zugeordnet ist. Dieses Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode. Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im Handbuch über die Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang C, Kapitel 2.1). Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen. Großgerät – Positionsnummer Hier ist eine laufende Nummer einzugeben, die zur eindeutigen Identifikation jedes einzelnen Gerätes dient. Hinweis: Eine Positionsnummer kann nur einmal pro Gerät vergeben werden. Die Positionsnummer muss in den Satzarten G01 und G02 je Gerät übereinstimmen. Seite 129 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart G01 Großgerät – Art (Geräteindex) Es ist für das jeweilige Großgerät die Großgeräteart entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index C02 C03 C05 C06 C07 C30 C49 M01 M02 M04 M05 M06 M07 M30 M49 H00 H49 S01 S02 S03 S04 S05 S49 E01 E02 E03 E49 P02 P03 P49 Hinweis: Großgerät – Art Computertomographie (CT) Spiral-CT Multi Slice CT < 16-zeilig Multi-Slice CT = 16-zeilig Multi-Slice CT = 64-zeilig Multi-Slice CT = 128-zeilig Funktionsgerät (CT) Sonstige CT-Geräte Magnetresonanz-Tomographie (MR) Magnetresonanz-Tomographiegerät (geschlossen) – Feldstärke < 1 Tesla Magnetresonanz-Tomographiegerät – Feldstärke = 1 Tesla Magnetresonanz-Tomographiegerät (offen) – Feldstärke < 1 Tesla Magnetresonanz-Tomographiegerät (offen) – Feldstärke >= 1 Tesla Magnetresonanz-Tomographiegerät – Feldstärke = 1,5 Tesla Magnetresonanz-Tomographiegerät – Feldstärke = 3 Tesla Funktionsgerät (MR) Sonstige MR-Geräte Coronarangiographie (COR) Coronarangiographie – Herzkatheterarbeitsplatz sonstige Herzkatheterarbeitsplätze Strahlentherapie (STR) Linearbeschleuniger Linearbeschleuniger inkl. Stereotaxiezusatz Linearbeschleuniger, geeignet für intraoperativen Einsatz Telekobalttherapiegerät Gamma-Knife sonstige Hochvolttherapiegeräte Emissions-Computertomographie (ECT) Emissions-Computertomographie, nicht SPECT-fähig Emissions-Computertomographie, SPECT-fähig SPECT-Kamera mit Koinzidenzmessung sonstige ECT-Geräte Positronenemissions-Tomographie (PET) Positronenemissions-Tomographiegeräte – PET-Scanner PET-CT sonstige PET-Geräte Im Bereich der Strahlentherapie ist bei der Satzart G02 die Angabe von Patientenanzahl und Anzahl von Bestrahlungsterminen (= Frequenz) unbedingt erforderlich; ergänzend kann noch die Anzahl an Feldern angegeben werden. Seite 130 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart G01 Erläuterungen zur Großgeräte-Art: - Computertomographie (CT; C02-C49): Jene CT-Geräte, die keiner der angeführten Kategorien C02-C07 entsprechen, sind unter C49 anzugeben inkl. Ausführung hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung in der Rubrik „Anmerkungen“. Soweit es sich um CT-Geräte, die ausschließlich intraoperativ oder für unmittelbar erforderliche Abklärung im Schockraum verwendet werden, oder um Planungs-CT-Geräte in Zusammenhang mit Strahlentherapie handelt, sind diese unter C30 anzuführen; Ausführungen hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung sind in der Rubrik „Anmerkungen“ zu ergänzen. - Magnetresonanz-Tomographie (MR; M01-M49): Unter M49 sind nur jene MR-Geräte anzugeben, die keiner der angeführten Kategorien M01M07 entsprechen inkl. Ausführung hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung in der Rubrik „Anmerkungen“. Soweit es sich um intraoperative MR-Geräte oder Planungs-MR-Geräte in Zusammenhang mit Strahlentherapie handelt, sind diese unter M30 anzuführen; Ausführungen hinsichtlich der gerätetechnishen Ausprägung sind in der Rubrik „Anmerkungen“ zu ergänzen. - Coronarangiographie (COR; H00 und H49): Unter H49 sind DSA/CORKombinationsgeräte anzugeben (DSA: Digitale Subtraktions-Angiographie), sofern diese DSA-Anlagen entsprechende coronarangiographische Leistungserbringung ermöglichen. - Strahlentherapie (STR; S01-S49): Unter S49 sind nur jene STR anzugeben, die keiner der angeführten Kategorien S01-S05 entsprechen. - Emissions-Computertomographie (ECT; E01-E49): Unter der Kategorie E03 sind so genannte Kombinationsgeräte (SPECT inkl. Koinzidenzmessung) anzugeben. Ein solches Gerät gilt nur als ein Großgerät und ist daher nur einmal unter E03 zu erfassen. Unter E49 sind nur jene ECTGeräte anzugeben, die keiner der angeführten Kategorien E01-E03 entsprechen. - Positronenemissions-Tomographie (PET; P02-P49): Ein PET/CT-Gerät gilt nur als ein Großgerät, da die Nutzung durch die PET-Technologie bestimmt wird, und ist daher nur einmal unter P02 zu erfassen. Jene PETGeräte, die keiner der angeführten Kategorien P02-P03 entsprechen, sind unter P49 anzugeben, inkl. Ausführung hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung in der Rubrik „Anmerkungen“. - Bei Computertomographiegeräten (Index C03) ist die entsprechende Zeilenanzahl, bei Magnetresonanz-Tomographiegeräten (außer bei M02, M06 und M07) die entsprechende Feldstärke (in Tesla) des Gerätes im entsprechenden Kommentarfeld des jeweiligen Gerätes anzugeben. Seite 131 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart G01 Großgerät – Type Es ist für das jeweilige Großgerät die Großgerätetype anzugeben. Beispiele: - CT: Somatom Plus 4, Pro Speed SX, etc. MR: Magnetom Symphony, Achieva, etc. COR: Bicor T.O.P., Integris Allura 9C, etc. STR: SL 25, Precise, etc. ECT: Apex Helix, Argus Epic, etc. PET: ECAT, Vertex, etc. Hersteller Es ist für das jeweilige Großgerät der Hersteller anzugeben. Baujahr Es ist für das jeweilige Großgerät das Baujahr anzugeben (JJJJ). Anschaffungskosten Es sind für das jeweilige Großgerät die Anschaffungskosten ganzzahlig in Euro (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Hinweis: Diese Information dient neben Großgeräterart, Großgerätetype und Hersteller zur zusätzlichen Identifikation des Großgerätes und ist keine Information im Sinne der Kostenrechnung bzw. wird in den Datenauswertungen nicht mit den Daten aus der Kostenrechnung in Beziehung gesetzt. Es müssen daher nicht zwangsläufig die tatsächlichen Anschaffungskosten (die bereits Rabatte, Skonti etc. berücksichtigen) angegeben werden, sondern es kann auch ein „Listenpreis“ genannt werden. Seite 132 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart G01 Betriebszeiten Es sind für das jeweilige Großgerät die Betriebszeiten anzugeben. Weiters ist eine Angabe über die Nachtdienstbereitschaft des Großgerätes erforderlich. Abkürzungen: Mo Di Mi Do Fr Sa So+F NB Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag und Feiertag Nachdienstbereitschaft bzw. Bereitschaft außerhalb der regulären Betriebszeiten Eingabeformat: Informationen pro Tag oder gleiche Informationen für mehrere Tage (wie Mo–Fr) sind mit „;“ zu trennen. Informationen innerhalb eines Tages oder eines Blockes mit gleichen Informationen sind mit „,“ zu trennen. Sonstige Informationen sind – wo notwendig – mit „blank“ zu trennen. Beispiele: 1) 2) 3) Mo–Fr 8:00–14:00, NB ja; Sa 9:00–12:00, NB nein; So+F keine, NB nein Mo–Do 8:00–13:00 und 14:00–16:00, NB ja; Fr 9:00–13:00, NB ja; etc. Mo 8:00–14:00, NB ja; Di 7:00–13:00 und 14:00–17:00, NB ja; Mi etc. Kommentar Es sind für das jeweilige Großgerät gegebenenfalls zusätzliche Kommentare anzugeben. Wie unter „Erläuterungen zur Großgeräte-Art“ angeführt ist bei Computertomographiegeräten (Index C03) die entsprechende Zeilenanzahl, bei Magnetresonanz-Tomographiegeräten (außer bei M02, M06 und M07) die entsprechende Feldstärke (in Tesla) des Gerätes anzugeben (z.B. CT: 32-zeilig, MR: 2 Tesla). Seite 133 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart G02 Satzart G02 Großgeräteleistungsdaten Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "G02" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Großgerät – Positionsnummer Hier ist eine laufende Nummer einzugeben, die zur eindeutigen Identifikation jedes einzelnen Gerätes dient. Hinweis: Eine Positionsnummer kann nur einmal pro Gerät vergeben werden. Die Positionsnummer muss in den Satzarten G01 und G02 je Gerät übereinstimmen. Großgerät – Leistungsindex Es sind für das jeweilige Großgerät die entsprechenden Leistungsarten aus folgender Tabelle auszuwählen: Index C50 M50 H51 H52 H53 H54 H55 H56 Großgerät – Leistungsart Computertomographie (CT) Alle Leistungen Magnetresonanz-Tomographie (MR) Alle Leistungen Coronarangiographie (COR) Coronarangiographie PTCA ein Gefäß PTCA mehr als ein Gefäß Stentimplantation Ablation Elektrophysiologie Seite 134 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart Index S51 S52 S53 S54 S55 S56 S57 S58 S59 E51 E52 P51 P99 G02 Großgerät – Leistungsart (Fortsetzung) Strahlentherapie (STR) Anzahl an Patienten/Patientinnen mit strahlentherapeut. Leistungen Anzahl an Patienten/Patientinnen mit radiochirurgischen Leistungen Anzahl an Patienten/Patientinnen mit intensitätsmodulierter Strahlentherapie (IMRT) Bestrahlungstermine für strahlentherapeutische Leistungen Bestrahlungstermine für radiochirurgische Leistungen Bestrahlungstermine für intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) Anzahl an Feldern für strahlentherapeutische Leistungen Anzahl an Feldern für radiochirurgische Leistungen Anzahl an Feldern für intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) Emissions-Computertomographie (ECT) Untersuchungen mit planarer Technik Untersuchungen mit Schichttechnik Positronenemissions-Tomographie (PET) Untersuchungen mit 18-FDG Untersuchungen mit sonstigen Tracern Hinweis: Der Leistungsindex dient generell zur Erhebung der Anzahl der Leistungen gemäß den oben dargestellten Leistungskategorien. Nur im Bereich der Strahlentherapie ist die Anzahl an Patienten/Patientinnen, Bestrahlungsterminen sowie Feldern differenziert anzugeben. Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder Es ist für das jeweilige Großgerät und die entsprechende Leistungsart die Anzahl der Frequenzen (im Sinne der Anzahl an erbrachten Untersuchungen) an ambulanten Patienten/Patientinnen anzugeben. Die Anzahl an Patienten/Patientinnen und Feldern bezieht sich nur auf die strahlentherapeutische Leistungserbringung. Im Bereich der Großgeräte-Arten CT und MR ist nach Möglichkeit die Anzahl jener Untersuchungen anzugeben, die den aktuellen Vorgaben des LKF-Leistungskatalogs entsprechen (vgl. XIV. Computertomographie- und Magnetresonanzdiagnostik). Hinweis: Unter Frequenzen ist hier die Anzahl der Untersuchungen im Sinne der Gerätebelegungen vom Start bis zum Ende des Untersuchungsablaufs zu verstehen (siehe auch „Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten“). Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder Es ist für das jeweilige Großgerät und die entsprechende Leistungsart die Anzahl der Frequenzen (im Sinne der Anzahl an erbrachten Untersuchungen) an stationären Patienten/Patientinnen anzugeben. Mit zu berücksichtigen sind auch stationäre Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser, für die Leistungen mit diesem Großgerät erbracht worden sind. Die Anzahl an Patienten/Patientinnen und Feldern bezieht sich nur auf die strahlentherapeutische Leistungserbringung. Im Bereich der Großgeräte-Arten CT und MR ist die Angabe jener Anzahl an Untersuchungen erforderlich, die den aktuellen Vorgaben des LKF-Leistungskatalogs entsprechen (vgl. XIV. Computertomographie- und Magnetresonanzdiagnostik). Seite 135 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart Hinweis: G02 Unter Frequenzen ist hier die Anzahl der Untersuchungen im Sinne der Gerätebelegungen vom Start bis zum Ende des Untersuchungsablaufs zu verstehen (siehe auch „Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten“). Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten Es ist für das jeweilige Großgerät und die entsprechende Leistungsart die durchschnittliche Dauer je Frequenz (=Untersuchung) an ambulanten und stationären Patienten/Patientinnen bzw. für STR je Bestrahlungstermin in Minuten (ganzzahlig) anzugeben. Diese durchschnittliche Dauer bezieht sich auf die Untersuchungszeit im Sinne der Zeitspanne vom Start bis zum Ende des Untersuchungsablaufs (exkl. Patientenvorbereitung ausserhalb des Untersuchungsraums) beginnend bei der Patientenabholung aus der Umkleidekabine/Patientenwarteraum, Lagerung, Vor- und Nachbereitung allfälliger Kontrastmittelinjektion, Durchführung der Untersuchung bis zum Begleiten des Patienten in die Umkleidekabine bzw. Warteraum sowie inkl. allfälliger gerätebezogener Bildnachbearbeitung. Seite 136 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart S11 Satzart S11 Prüf- und Summensatz Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "S11" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstaltennummer Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx). Periode Zulässige Kennzeichen: T M Q H J Tag Monat Quartal Halbjahr Jahr Periodennummer Das Feld hat die Periodennummer zu enthalten. Laufende Nummer Das Feld hat die laufende Nummer der Übermittlung zu enthalten. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M01 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M01 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M02 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M02 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M03 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M03 anzugeben. Seite 137 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart S11 Anzahl übermittelte Sätze Satzart M04 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M04 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M05 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M05 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M06 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M06 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M07 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M07 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart M08 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M08 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart I11 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart I12 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart I03 Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen. Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L01 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L02 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L03 anzugeben. Seite 138 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart S11 Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L04 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K01 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K02 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K03 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K04 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K05 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K06 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K07 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K08 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K09 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K10 anzugeben. Seite 139 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart S11 Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K11 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K12 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K13 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K14 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K15 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K16 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart G01 anzugeben. Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02 Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart G02 anzugeben. Anzahl der Fehlersätze Dieses Feld hat die Anzahl jener Sätze der Satzart M01 zu enthalten, die aufgrund der Plausibilitätsprüfung fehlerhaft und daher nicht scorefähig sind. Anzahl der Warningssätze Dieses Feld hat die Anzahl jener Sätze der Satzart M01 zu enthalten, die aufgrund der Plausibilitätsprüfung unplausibel, aber scorefähig sind. Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente In dieses Feld ist die Summe der Leistungskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten LDF-Punktepauschale rechtsbündig einzutragen. Seite 140 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart S11 Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente In dieses Feld ist die Summe der Tageskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten LDF-Punktepauschale rechtsbündig einzutragen. Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente In dieses Feld ist die Summe der Leistungskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Punkte für Belagsdauerausreißer nach unten rechtsbündig einzutragen. Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente In dieses Feld ist die Summe der Tageskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Punkte für Belagsdauerausreißer nach unten rechtsbündig einzutragen. Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Zusatzpunkte für Belagsdauerausreißer nach oben rechtsbündig einzutragen. Zusatzpunkte intensiv In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Zusatzpunkte für Tage auf abrechnungsrelevanten Intensiveinheiten rechtsbündig einzutragen. Zusatzpunkte Mehrfachleistungen In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Zusatzpunkte für Leistungen außerhalb des Punktepauschales rechtsbündig einzutragen. Punkte spezieller Bereiche (tageweise) In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten tagesbezogenen Punkte für stationäre Krankenhausaufenthalte in speziellen Leistungsbereichen rechtsbündig einzutragen. Summe Punkte total innerhalb LKF In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 mit einem LKFrelevanten Kostenträger ermittelten Gesamtpunkte aus dem LKF-Modell rechtsbündig einzutragen. Summe Punkte total außerhalb LKF In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 mit einem NichtLKF-relevanten Kostenträger ermittelten Gesamtpunkte aus dem LKF-Modell rechtsbündig einzutragen. Seite 141 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart S11 Kommentar Dieses Feld ist für allgemeine krankenanstaltenspezifische Anmerkungen vorgesehen (kann pro Krankenanstalt nur einmal ausgefüllt werden). Seite 142 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B01 Satzart B01 Basisinformation Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B01" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstalten-/Trägernummer Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx, Txxx). Berichtstyp Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: K G A T KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution) Berechnungstyp Der Berechnungstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: E K S Eigenständig Konsolidiert Summiert Eigenständig: Dieser Bericht hat einen Rechnungsabschluss zur Grundlage, der nicht Teil eines übergeordneten Gesamt-Rechnungsabschlusses (z.B. Konzern-Rechnungsabschluss) ist. Konsolidiert: Konsolidierung bedeutet, dass zwischen den Rechnungsabschluss-Teilen der einzelnen Einrichtungen (z.B. Krankenanstalt eines Verbundes, Managementebene) Saldierungen bei den einzelnen Positionen (z.B. Verbindlichkeiten, Forderungen) zwischen diesen Einrichtungen vorgenommen worden sind. Summiert: Reine Summierungen der Rechnungsabschluss-Teile werden ohne entsprechende Saldierungen vorgenommen, d. h. es liegt hier keine Konsolidierung vor. Seite 143 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B01 Zuordnungsart Hier ist die entsprechende Zuordnungsart anzugeben. Zulässige Kennzeichen: D G Direkt Geschlüsselt Direkt: ist dann anzugeben, wenn Positionen auf der Trägerebene in weiterer Folge den einzelnen Einrichtungen (Krankenanstalten) verursachungsgerecht aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme unmittelbar (direkt) zugerechnet wurden. Geschlüsselt: ist dann anzugeben, wenn Positionen auf der Trägerebene in weiterer Folge den einzelnen Einrichtungen (Krankenanstalten) aufgrund eines festgelegten Verteilungsschlüssels auf die Krankenanstalten aufgeteilt wurden. Seite 144 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B02 Satzart B02 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) Hinweis: Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet und sind nicht zu melden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B02" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstalten-/Trägernummer Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx, Txxx). Berichtstyp Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: K G A T KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution) VKSIndex Es sind die einzelnen Posten der Vermögens- und Kapitalstruktur entsprechend folgender Tabellen anzugeben: Index Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) Vermögen V01 V02 V03 V04 V05 V06 V07 V08 V09 Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes Immaterielle Vermögensgegenstände Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Finanzanlagen Anlagevermögen (= V02 + V03 + V04 + V05 + V06 + V07 + V08) Seite 145 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart Index B02 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) (Fortsetzung) Vermögen V10 V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20 V21 V22 Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Gesamt) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (davon Landesgesundheitsfonds) Sonstige Forderungen (Gesamt) Sonstige Forderungen (davon Bund) Sonstige Forderungen (davon Land) Sonstige Forderungen (davon Gemeinde) Sonstige Forderungen (davon Rechtsträger) 1) Sonstige Forderungen (davon Landesgesundheitsfonds) Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten Liquide Mittel i.w.S. Umlaufvermögen (= V10 + V11 + V13 + V19 + V20) Gesamtvermögen (= V01 + V09 + V21) 1) Nur auszuweisen, wenn Rechtsträger keine Gebietskörperschaft bzw. kein Gemeindeverbund ist Index Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) Kapital K01 K02 K03 K04 K05 K06 K07 K08 K09 K10 K11 K12 K13 K14 K15 K16 K17 Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristiges Fremdkapital (= K01 + K02 + K03) Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen langfristige Anleihen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristige Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (Gesamt) Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Bund) Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Land) Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Gemeinde) Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Rechtsträger) Langfristiges Fremdkapital (= K05 + K06 + K07 + K08 + K09) Fremdkapital (= K04 + K14) Eigenkapital i.w.S. + Mezzaninkapital (= V22 - K15) Gesamtkapital (= K15 + K16) Index K18 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) Eventualverbindlichkeiten Wert Berichtsjahr Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den VKS-Posten anzugeben. Wert Vorjahr Es ist der Wert des Vorjahres in Bezug auf den VKS-Posten anzugeben. Seite 146 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B03 Satzart B03 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) Hinweis: Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet und sind nicht zu melden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B03" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstalten-/Trägernummer Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx, Txxx). Berichtstyp Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: K G A T KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution) EVRIndex Es sind die einzelnen Posten der Eigenmittelverteilung entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index R01 R02 R03 R04 R05 R06 R07 R08 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) Eigenmittel i.w.S. + Mezzaninkapital Mezzaninkapital Eigenmittel i.w.S. (= R01 - R02) Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, verbraucht Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, nicht verbraucht Eigenmittel gem. §23 URG (= R03 - R04 - R05) Unversteuerte Rücklagen Eigenkapital (= R06 - R07) Seite 147 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart Index R09 R10 R11 R12 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) (Fortsetzung) Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/Bilanzverlust Nenn-Kapital (Grund-, Stammkapital) (= R08 - R09 - R10 - R11) Wert Berichtsjahr Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den EVR-Posten anzugeben. Wert Vorjahr Es ist der Wert des Vorjahres in Bezug auf den EVR-Posten anzugeben. Seite 148 von 160 B03 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B04 Satzart B04 Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) Hinweis: Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet und sind nicht zu melden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B04" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstalten-/Trägernummer Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx, Txxx). Berichtstyp Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: K G A T KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution) QVAIndex Es sind die einzelnen Posten der Quellen- und Verwendungsanalyse entsprechend folgender Tabellen anzugeben: Index Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) Einnahmen E01 E02 E03 E04 E05 E06 E07 Umsatzerlöse (Gesamt) Umsatzerlöse (davon stationäre Erlöse) Umsatzerlöse (davon ambulante Erlöse) Umsatzerlöse (davon sonstige Umsatzerlöse) Ersatz für klinischen Mehraufwand (laufender Betrieb) Sonstige betriebliche Erlöse Betriebliche Einnahmen vor Erlöse Verwaltungskostenumlage (= E01 + E05 + E06) Seite 149 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart Index B04 Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) (Fortsetzung) Einnahmen E08 E09 E10 E11 E12 E13 E14 E15 E16 E17 E18 E19 E20 E21 E22 E23 E24 E25 E26 E27 E28 E29 E30 E31 Erlöse aus der Umlage der Verwaltungskosten Betriebliche Einnahmen (= E07 + E08) Vorläufiges Ergebnis (= E09 - A11) Zuschüsse zum Betriebsabgang Sonstige Betriebszuschüsse GSBG-Beihilfe Weiterleitung von Zuschüssen 1) Laufende Einnahmen aus Zuschüssen und Beihilfen (= E11 + E12 + E13 E14) Summe laufende Einnahmen (= E09 + E15) Laufendes Ergebnis (= E16 – A15) Erlöse aus Desinvestitionen Investitionszuschüsse Ersatz für klinischen Mehraufwand (Investitionsmittel) Weiterleitung von Zuschüssen Einnahmen aus der Investitionstätigkeit (= E18 + E19 + E20 – E21) Summe aller Einnahmen vor Finanzierung (= E16 + E22) Ergebnis vor Finanzierung (= E23 – A20) Aufnahme von verzinslichem Fremdkapital Aufnahme von Mezzaninkapital Zinsen und ähnliche Erträge Zins- und Annuitätenzuschüsse Einzahlungen von Gesellschaftern Einnahmen aus der Finanzierungstätigkeit (= E25 + E26 + E27 + E28 + E29) Summer aller Einnahmen (= E23 + E30) 1) Nur im gemeinsamen Bereich, wenn die Zuschüsse nicht an Krankenanstalten zugeordnet werden Index Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) Ausgaben A01 A02 A03 A04 A05 A06 A07 A08 A09 A10 A11 A12 A13 A14 A15 Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand FLAF-Zuschüsse Geringwertige Vermögensgegenstände/GWG Miete für unbewegliche Vermögensgegenstände Sonstige betriebliche Aufwendungen Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Betriebliche Ausgaben vor Aufwendungen Verwaltungskostenumlage (= A01 + A02 – A03 + A04 + A05 + A06 – A07 – A08) Aufwendungen aus der Umlage der Verwaltungskosten Betriebliche Ausgaben (= A9 + A10) Nicht abzugsfähige Vorsteuern (soweit gesondert erfasst) Übrige Steuern Summe übrige Ausgaben (=A12 + A13) Summe laufende Ausgaben (=A11 + A14) Seite 150 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart Index Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) (Fortsetzung) Ausgaben A16 A17 A18 A19 A20 A21 A22 A23 A24 A25 A26 Investitionen immaterielle Vermögensgegenstände Investitionen Sachanlagen Investitionen Finanzanlagen Summe Ausgaben für Investitionen (= A16 + A17 + A18) Summe aller Ausgaben vor Finanzierung (= A15 + A19) Tilgung von verzinslichem Fremdkapital Tilgung von Mezzaninkapital Zinsen und ähnliche Aufwendungen Rückzahlungen an Gesellschafter Ausgaben aus der Finanzierungstätigkeit (= A21 + A22 + A23 + A24) Summe aller Ausgaben (= A20 + A25) Index Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) Saldo S01 Saldo Einnahmen/Ausgaben (= E31 - A26) Wert Berichtsjahr Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den QVA-Posten anzugeben. Wert Vorjahr Es ist der Wert des Vorjahres in Bezug auf den QVA -Posten anzugeben. Seite 151 von 160 B04 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B05 Satzart B05 Erlösstruktur (ES) Hinweis: Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet und sind nicht zu melden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B05" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstalten-/Trägernummer Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx, Txxx). Berichtstyp Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: K G A T KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution) ErlösIndex Es sind die einzelnen Posten der Erlösstruktur entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index Erlösstruktur (ES) U01 U02 U03 U04 U05 U06 U07 U08 LKF-Gebührenersätze LKF-Gebühren Pflegegebührenersätze Amtliche Pflegegebühren Anstaltsgebühren inkl. Anteile an Arzthonoraren Kostenbeiträge (§ 27a KAKuG) Sonstige Erlöse akutstationärer Bereich (Pauschalabgeltungen) Stationäre Erlöse Gesamt (= U01 + U02 + U03 + U04 + U05 + U06 + U07) Seite 152 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart Index U09 U10 U11 U12 U13 U14 U15 U16 U17 U18 U19 B05 Erlösstruktur (ES) (Fortsetzung) Leistungsbezogene Vergütung Zeitraumbezogene Vergütung (Pauschalabgeltungen) Sonstige Erlöse ambulanter Bereich Ambulante Erlöse Gesamt (= U09 + U10 + U11) Erlöse aus sonstigen Patientenversorgungsleistungen Begleitpersonen (§ 27a KAKuG) Erlöse aus dem Pflege-/Rehabilitations-/Heilstättenbereich Sonstige Umsatzerlöse Gesamt (= U13 + U14 + U15) Umsatzerlöse (= U08 + U12 + U16) Ersatz für klinischen Mehraufwand (laufender Betrieb) Sonstige betriebliche Erträge Wert Gesamt Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den Erlösindex anzugeben. Wert LGF Es ist der in Bezug auf den Erlösindex vom Landesgesundheitsfonds für inländische Patienten vergütete Wert anzugeben. Seite 153 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B06 Satzart B06 Zuschussstruktur (ZS) Hinweis: Zuschüsse sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet und sind nicht zu melden. Satzartenkennzeichen Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B06" zu befüllen. Jahr Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ). Krankenanstalten-/Trägernummer Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx, Txxx). Berichtstyp Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen: K G A T KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution) FinanzierungsträgerIndex Es ist der entsprechende Finanzierungsträger entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index LF LD GM RT SO Finanzierungsträger Landesgesundheitsfonds Land Gemeinde(n) Rechtsträger Sonstige Seite 154 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten ANHANG 1 Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart B06 ZuschussartIndex Es ist die entsprechende Zuschussart entsprechend folgender Tabelle anzugeben: Index Z01 Z02 Z03 Z04 Z05 Zuschussart Zuschüsse zum Betriebsabgang Sonstige Betriebszuschüsse Betriebszuschüsse (= Z01 + Z02) Investitionszuschüsse Zins und Annuitätenzuschüsse Zuschuss Es sind die Zuschüsse des Berichtsjahres in Bezug auf den Finanzierungsträger und die jeweilige Zuschussart anzugeben. Seite 155 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten KOSTENTRÄGERKATALOG – ANHANG 1 BEILAGE BEILAGE: Kostenträgerkatalog Kostenträger Schlüssel Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (allgemein) 08 Betriebskrankenkasse Austria Tabak 21 Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe 22 Betriebskrankenkasse Kapfenberg 28 Betriebskrankenkasse Mondi Business Paper 24 Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme 25 Betriebskrankenkasse Zeltweg 26 Gebietskrankenkasse Burgenland 13 Gebietskrankenkasse Kärnten 16 Gebietskrankenkasse Niederösterreich 12 Gebietskrankenkasse Oberösterreich 14 Gebietskrankenkasse Salzburg 17 Gebietskrankenkasse Steiermark 15 Gebietskrankenkasse Tirol 18 Gebietskrankenkasse Vorarlberg 19 Gebietskrankenkasse Wien 11 Pensionsversicherungsanstalt 02 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft (Hauptstelle) 40 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Burgenland 43 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Kärnten 46 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Niederösterreich 42 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Oberösterreich 44 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Salzburg 47 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Steiermark 45 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Tirol 48 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Vorarlberg 49 Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Wien 41 Seite 156 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten KOSTENTRÄGERKATALOG – Kostenträger (Fortsetzung) ANHANG 1 BEILAGE Schlüssel Sozialversicherungsanstalt der Bauern 50 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Burgenland 53 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Kärnten 56 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Niederösterreich 52 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Oberösterreich 54 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Salzburg 57 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Steiermark 55 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Tirol 58 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Vorarlberg 59 Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Wien 51 Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 05 Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates 06 Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 07 Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien 1A Krankenfürsorge der Beamten der Statdgemeinde Baden 2A Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz 4A Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeindebeamte 4B Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte 4C Oberösterreichische Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge 4D Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr 4E Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels 4F Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Graz 5A Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Villach 6A Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg 7A Krankenversicherungsfonds der Beamten der Gemeinde Badgastein 7B Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein 7C Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck 8A Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten 8B Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten 8C Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer 8D Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Landeshauptstadt Bregenz 9A Seite 157 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten KOSTENTRÄGERKATALOG – Kostenträger (Fortsetzung) ANHANG 1 BEILAGE Schlüssel Arbeitsmarktservice 79 Arbeitsmarktservice Wien A1 Arbeitsmarktservice Niederösterreich A2 Arbeitsmarktservice Burgenland A3 Arbeitsmarktservice Oberösterreich A4 Arbeitsmarktservice Steiermark A5 Arbeitsmarktservice Kärnten A6 Arbeitsmarktservice Salzburg A7 Arbeitsmarktservice Tirol A8 Arbeitsmarktservice Vorarlberg A9 Magistrat(e) im Bundesland Wien B1 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Niederösterreich B2 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Burgenland B3 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Oberösterreich B4 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Steiermark B5 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Kärnten B6 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Salzburg B7 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Tirol B8 Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Vorarlberg B9 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Wien G1 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Niederösterreich G2 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Burgenland G3 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Oberösterreich G4 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Steiermark G5 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Kärnten G6 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Salzburg G7 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Tirol G8 Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Vorarlberg G9 Bundessozialamt Wien, Niederösterreich und Burgenland S1 Bundessozialamt Oberösterreich S4 Bundessozialamt Steiermark S5 Bundessozialamt Kärnten S6 Bundessozialamt Salzburg S7 Bundessozialamt Tirol S8 Bundessozialamt Vorarlberg S9 Seite 158 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten KOSTENTRÄGERKATALOG – Kostenträger (Fortsetzung) ANHANG 1 BEILAGE Schlüssel Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen M1 Bundesministerium für Inneres M2 Bundesministerium für Justiz M3 Bundesministerium für Landesverteidigung M4 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M5 Bundesministerium für Innovation und Zukunft M6 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Wien L1 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK NÖ L2 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Bgld L3 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK OÖ L4 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Stmk L5 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Ktn L6 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Sbg L7 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Tirol L8 Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Vbg L9 Ausländische Versicherungsträger (nicht abrechenbar für LGF) AN Selbstzahler (inkl. Vollzahler durch die private Krankenversicherung) SZ Kostenträger unbekannt UB Uneinbringliche Forderungen (kein Zahler bzw. Betriebsabgang) UF Sonstige Kostenträger (abrechenbar für Landesgesundheitsfonds) SL Sonstige Kostenträger (nicht abrechenbar für Landesgesundheitsfonds) SN Definitionen und Erläuterungen: L1 bis L9 – Ausländische Versicherungsträger (abrechenbar für Landesgesundheitsfonds): zu dokumentieren bei Patienten, die bei einer ausländischen Sozialversicherung versichert sind und über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können AN – Ausländische Versicherungsträger (nicht abrechenbar für Landesgesundheitsfonds): zu dokumentieren bei Patienten, die bei einer ausländischen Sozialversicherung versichert sind und nicht über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können SZ – Selbstzahler (inkl. Vollzahler durch die private Krankenversicherung): zu dokumentieren bei Patienten, bei denen der Patient selbst (beispielsweise dann, wenn der Kostenträger die Kostenübernahme für den gesamten Aufenthalt aus medizinischen Gründen ablehnt) oder eine in- oder ausländische Privatversicherung die Kosten für den gesamten Aufenthalt trägt Seite 159 von 160 Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten KOSTENTRÄGERKATALOG – ANHANG 1 BEILAGE UF – Uneinbringliche Forderungen (kein Zahler bzw. Betriebsabgang): zu dokumentieren bei Patienten, deren Kosten zur Gänze als uneinbringlich gebucht werden müssen SL – Sonstige Kostenträger (abrechenbar für Landesgesundheitsfonds): zu dokumentieren bei Patienten, deren Kostenträger über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können und für die keiner der oben angeführten Kostenträger-Codes zutrifft SN – Sonstige Kostenträger (nicht abrechenbar für Landesgesundheitsfonds): zu dokumentieren bei Patienten, deren Kostenträger nicht über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können und für die keiner der oben angeführten KostenträgerCodes zutrifft Seite 160 von 160
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