aufbau und inhalt der datenmeldungen 2016

Handbuch zur Dokumentation in
landesgesundheitsfondsfinanzierten
Krankenanstalten (Anhang 1)
ORGANISATION & DATENVERWALTUNG
AUFBAU UND INHALT DER DATENMELDUNGEN
2004+
Stand 1. Jänner 2016
Diagnosen- und Leistungsbericht
(inkl. Intensivbericht)
Krankenanstalten-Kostenrechnung
Krankenanstalten-Statistik
Berichtswesen zur KRBV
IMPRESSUM
Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller:
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Für den Inhalt verantwortlich:
Mag. Gerhard Embacher, Leiter des Bereichs I/C
Kontakte:
Dr. Peter Brosch, Leiter der Abteilung I/B/10
E-Mail: [email protected]
Dr. Ulrike Schermann-Richter, Leiterin der Abteilung I/B/11
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bmg.gv.at
Wien, September 2015
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
ANHANG: Aufbau und Inhalt der Datenmeldungen
1. EDV-SPEZIFISCHE ERLÄUTERUNGEN .............................................................. 5
1.1. Datenübermittlung ......................................................................................... 5
1.2. Dateiname .................................................................................................... 5
1.3. Dateiformat .................................................................................................. 5
1.4. Reihenfolge der Satzarten bei der Datenübermittlung ......................................... 6
2. HINWEISE ZUR DATENMELDUNG IM DIAGNOSEN- UND LEISTUNGSBERICHT . 7
2.1. Satzreihenfolge (Verarbeitungsreihenfolge) ....................................................... 7
2.2. Datenmeldung zur Intensivdokumentation ........................................................ 7
3. DATENSÄTZE – ÜBERSICHT ............................................................................ 8
4. DATENSÄTZE – DETAILBESCHREIBUNG ........................................................ 29
Satzart M01 Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB) .................................................. 30
Satzart M02 Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen
(DLB)
........................................................................................................ 36
Satzart M03 Diagnosen (DLB) ................................................................................ 39
Satzart M04 Medizinische Einzelleistungen (DLB) ...................................................... 40
Satzart M05 Kostenträger (DLB) ............................................................................. 42
Satzart M06 LKF-Scoringdaten (DLB) ...................................................................... 43
Satzart M07 Akzeptierte Errors/Warnings (DLB) ....................................................... 46
Satzart M08 Kommentare (DLB) ............................................................................. 47
Satzart I11 SAPS3-Daten (DLB-Intensiv) ................................................................ 49
Satzart I12 TISS-A-Daten (DLB-Intensiv) ............................................................... 66
Satzart L01 Spezielle Leistungsbereiche (DLB) ......................................................... 77
Satzart L02 Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB) ............................................. 79
Satzart L03 Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB) ................................... 80
Satzart L04 Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB) ............. 81
Satzart K01 Kostenstellenplan ............................................................................... 82
Satzart K02 KA-Stammdaten ................................................................................. 84
Satzart K03 KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) .................................... 87
Satzart K04 KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und
Dienstverhältnis) .................................................................................................. 91
Satzart K05 KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) ....................................... 94
Satzart K06 KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) ................................................. 97
Satzart K07 KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) ................. 99
Satzart K08 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (bettenführende
Hauptkostenstellen) ............................................................................................ 102
Satzart K09 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende
Hauptkostenstellen) ............................................................................................ 108
Satzart K10 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(Neben- und Hilfskostenstellen) ........................................................................... 114
Satzart K11 Sammel-Kostennachweis Summenblatt ............................................... 118
Satzart K12 Sammel-Kostennachweis Detailblätter ................................................. 122
Satzart K13 Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen .................................... 124
Satzart K14 Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel .................... 125
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Inhalt
Satzart K15 Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche ........................... 127
Satzart K16 Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten .................................... 128
Satzart G01 Großgerätebasisdaten ....................................................................... 129
Satzart G02 Großgeräteleistungsdaten .................................................................. 134
Satzart S11 Prüf- und Summensatz ...................................................................... 137
Satzart B01 Basisinformation ............................................................................... 143
Satzart B02 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) ................................................ 145
Satzart B03 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) ................................................. 147
Satzart B04 Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) ............................................ 149
Satzart B05 Erlösstruktur (ES) ............................................................................. 152
Satzart B06 Zuschussstruktur (ZS) ....................................................................... 154
BEILAGE: KOSTENTRÄGERKATALOG ............................................................... 156
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
EDV-spezifische Erläuterungen
1. EDV-spezifische Erläuterungen
1.1. Datenübermittlung
Für die Datenübermittlung zwischen den Ländern (Landesgesundheitsfonds) und dem
Bundesministerium für Gesundheit muss die vom Bundesministerium für Gesundheit betriebene Internet-Applikation "KH-Upload" verwendet werden.
1.2. Dateiname
Die Datensätze sind in einer Datei zu übermitteln. Wahlweise können auf einem Datenträger jedoch mehrere Dateien gemeldet werden. Der Dateiname muss der DOS-Notation
(8.3) genügen und setzt sich wie folgt zusammen:
Stelle
Länge Typ
Beschreibung
1
4
char
Krankenanstaltennummer "Kxxx" bzw. Trägernummer "Txxx"
5
4
char
Periode
T001–T365 (bzw. T366): Tag 1 bis 365 (bzw.
T366)
M001–M012: Monat Jänner bis Dezember
Q001–Q004: 1. bis 4.Quartal
H001–H002: 1./2. Halbjahr
J001: Ganzes Jahr
9
1
.
Trennzeichen (immer Punkt)
10
3
Char
Standard-Extension "s15" (für 2015),
"s16" (für 2016) ...
Gesamtlänge
12 Zeichen
1.3. Dateiformat
Alle Datensätze werden je Export-Vorgang in einer Datei und jeder Datensatz wird in einer Zeile abgelegt. Die Unterscheidung erfolgt über das Satzartenkennzeichen. Die Datei
wird als reine ASCII-Datei verwaltet. Die Zeilenlänge ist variabel und richtet sich nach
der maximalen Anzahl von Zeichen je Satzart.
Alphanumerische Felder, die durch Daten nicht zur Gänze aufgefüllt werden, sind linksbündig einzugeben, der Rest ist mit Blanks zu ergänzen. Numerische Felder sind rechtsbündig zu füllen, wobei bei negativen Zahlen das Minuszeichen unmittelbar vor die Zahl
zu stellen ist.
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ANHANG 1
EDV-spezifische Erläuterungen
1.4. Reihenfolge der Satzarten bei der
Datenübermittlung
Die einzelnen Satzarten sind folgendermaßen sortiert zu übermitteln:
1. Satzart K01–Kostenstellenplan
2. Satzarten M01–M08, I11–I12 (Blockung nach Aufenthalt oder Satzart)
3. Satzarten L01–L04
4. Satzarten K02–K16, G01–G02 (nur bei Jahresmeldung zu melden)
5. Satzart S11
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ANHANG 1
Datenmeldung im DLB
2. Hinweise zur Datenmeldung im Diagnosenund Leistungsbericht
2.1. Satzreihenfolge (Verarbeitungsreihenfolge)
Generell gilt, dass für jeden stationären Aufenthalt die Reihenfolge durch die SatzartZiffer vorgegeben ist. Das heißt, dass für einen Aufenthalt Einträge der Satzart M02 erst
nach einem Eintrag für Satzart M01 erfolgen dürfen (analog für alle weiteren Satzarten).
Für die Satzart S11 (Prüfsumme) existiert nur eine einzige Zeile am Ende der Datei.
Die Blockung nach Aufenthalten ist erlaubt. Das heißt, dass sämtliche Datensätze eines
Aufenthaltes (aufsteigend nach Satzart) in Folge eingegeben werden dürfen. Der nächste
Aufenthalt beginnt wieder mit Satzart M01. Die Blockung nach Satzarten (aufsteigend
nach Satzart) ist erlaubt. Das heißt, dass zuerst sämtliche Datensätze der Satzart M01
(für alle Aufenthalte) und weiter alle Datensätze der Satzart M02 (für alle durch Satzart
M01 bereits bekannten Aufenthalte) eingegeben werden dürfen (analog für alle weiteren
Satzarten).
2.2. Datenmeldung zur Intensivdokumentation
2.2.1. Erfassungszeitpunkte
Erfassungszeitpunkt
Satzarten
Aufnahme
Satzart M02 – Patientenadministration (Aufnahmedaten)
Tag 0 (=erste Stunde)
Satzart I11 – SAPS3-Daten
Täglich (pro Pflegetag)
Satzart I12 – TISS-A-Daten
Entlassung
Satzart M02 – Patientenadministration (Entlassungsdaten)
2.2.2. Dateneingabe
Im Rahmen der Intensivdokumentation gilt generell für alle Felder, dass Leerstellen über
das ganze Feld "nicht erhoben" bzw. "nicht pathologisch" bedeuten. Bei Dezimalzahlen ist
das Dezimaltrennzeichen in Abhängigkeit vom jeweiligen Datenformat explizit anzugeben, wobei ausschließlich das Komma gültig ist (z.B. 6,78).
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
3. Datensätze – Übersicht
Die Jahresmeldung gliedert sich in folgende Satzarten:
Satzart M01
Satzart M02
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
M03
M04
M05
M06
M07
M08
Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)
Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen
(DLB)
Diagnosen (DLB)
Medizinische Einzelleistungen (DLB)
Kostenträger (DLB)
LKF-Scoringdaten (DLB)
Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)
Kommentare (DLB)
Satzart I11
Satzart I12
SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)
TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
L01
L02
L03
L04
Spezielle Leistungsbereiche (DLB)
Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB)
Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB)
Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB)
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
K01
K02
K03
K04
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
K05
K06
K07
K08
Kostenstellenplan
KA-Stammdaten
KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme)
KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und
Dienstverhältnis)
KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes)
KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)
KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe)
Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle)
Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende
Hauptkostenstelle)
Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen)
Sammel-Kostennachweis Summenblatt
Sammel-Kostennachweis Detailblätter
Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen
Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel
Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche
Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten
Satzart K09
Satzart K10
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
K11
K12
K13
K14
K15
K16
Satzart G01
Satzart G02
Großgerätebasisdaten
Großgeräteleistungsdaten
Satzart S11
Prüf- und Summensatz
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Zur Übermittlung der Datenmeldungen zum Rechnungsabschluss sind folgende weitere
Satzarten vorgesehen:
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
Satzart
B01
B02
B03
B04
B05
B06
Basisinformation
Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Erlösstruktur (ES)
Zuschussstruktur (ZS)
Die einzelnen Satzarten enthalten die folgenden Felder:
Satzart M01 – Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Krankenanstaltennummer
4
6
Aufnahmezahl
10
10
Plausibilitätskennzeichen
20
1
Geburtsdatum
21
8
Geschlecht
29
1
Staatsbürgerschaft
30
3
Hauptwohnsitz – Staat
33
3
Hauptwohnsitz – Postleitzahl
36
6
Aufnahmeart 1
42
1
Aufnahmeart 2
43
1
Aufnahmeart 3
44
1
Zugewiesen von – Art (Aufnahmeart 4)
45
2
Zugewiesen von – Identifikationsnummer
47
6
Aufnahmedatum
53
8
Entlassungsart 1
61
1
Zugewiesen an – Art (Entlassungsart 2)
62
2
Zugewiesen an – Identifikationsnummer
64
6
Entlassungsdatum
70
8
Altersgruppe zum Entlassungszeitpunkt
78
3
Datensatz-ID
81
64
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
5)
5)
1)
1)
4)
2)
1)
4)
3)
5)
1) Diese Datenfelder sind nicht zu befüllen.
2) Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen ist dieses Datenfeld mit dem Kennzeichen
"V" zu befüllen.
3) Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
4) Diese Datenfelder sind ausschließlich für transferierte Patienten/-innen entsprechend zu befüllen.
5) Die Datenfelder "Aufnahmezahl" und "Geburtsdatum" sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium
für Gesundheit zu befüllen.
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart M02 – Aufenthaltsbezogene Daten nach bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB)
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Krankenanstaltennummer
4
6
alphanumerisch
Aufnahmezahl
10
10
alphanumerisch 3)
Bettenführende Hauptkostenstelle – Posi20
2
numerisch
tionsnummer
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funk22
8
numerisch
tionscode
Bettenführende Hauptkostenstelle – Zu30
8
numerisch
gangsdatum
Bettenführende Hauptkostenstelle – Zu38
4
numerisch
1)
gangsuhrzeit
Aufnahmeart Intensiv
42
1
numerisch
2)
Aufnahmetyp SAPS II
43
1
numerisch
2)
Coexistierende Erkrankungen
44
20
numerisch
2)
Bettenführende Hauptkostenstelle – Ab64
8
numerisch
1)
gangsdatum
Bettenführende Hauptkostenstelle – Ab72
4
numerisch
1)
gangsuhrzeit
Bettenführende Hauptkostenstelle – Ab76
1
numerisch
1)
gangsart
Fachlicher Funktionscode
77
8
numerisch
4)
Pflegerischer Funktionscode
85
8
numerisch
4)
Neugeborenes
93
1
alphanumerisch
Altersgruppe zum Zugangszeitpunkt
94
3
numerisch
Datensatz-ID
97
64
alphanumerisch 3)
1) Diese Datenfelder sind nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/
SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.
2) Diese Datenfelder sind nicht zu befüllen.
3) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
4) Diese Datenfelder sind zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird.
Satzart M03 – Diagnosen (DLB)
Feld
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Diagnose – Code
Diagnose – Typ
Datensatz-ID
1)
Pos.
1
4
10
20
27
29
Länge
in Byte
3
6
10
7
2
64
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
2)
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart M04 – Medizinische Einzelleistungen (DLB)
– Code
– Seiten-
1
4
10
20
28
Länge
in Byte
3
6
10
8
1
– Abrechnungs-
29
1
alphanumerisch
– Anzahl
– Datum der Er-
30
34
4
8
numerisch
numerisch
– leistungserbrin-
42
8
numerisch
3)
– leistungserbrin-
50
6
alphanumerisch
3)
56
64
alphanumerisch
2)
Feld
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Medizinische Einzelleistung
Medizinische Einzelleistung
lokalisation
Medizinische Einzelleistung
relevanz
Medizinische Einzelleistung
Medizinische Einzelleistung
bringung
Medizinische Einzelleistung
gender Funktionscode
Medizinische Einzelleistung
gende Krankenanstalt
Datensatz-ID
1)
Pos.
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
3) Diese Datenfelder sind zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird.
Satzart M05 – Kostenträger (DLB)
Feld
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Kostenträger – Code
Kostenträger – Spezifikation
Datensatz-ID
1)
Pos.
1
4
10
20
23
24
Länge
in Byte
3
6
10
3
1
64
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
3)
2)
3)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen.
3) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart M06 – LKF-Scoringdaten (DLB)
1)
Feld
1
4
10
20
28
31
Länge
in Byte
3
6
10
8
3
8
39
47
8
8
numerisch
numerisch
55
8
numerisch
63
8
numerisch
71
79
87
95
103
8
8
8
8
64
Pos.
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
LDF – Gruppe
LDF – Knoten
Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente
Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten –
Leistungskomponente
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten –
Tageskomponente
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach
oben
Zusatzpunkte Intensiv
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen
Punkte spezieller Bereiche (tageweise)
Punkte total
Datensatz-ID
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
2)
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
Satzart M07 – Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Error/Warning – Wert
Error/Warning – Code
Error/Warning – Kommentar
Datensatz-ID
1
4
10
20
30
34
234
1)
Länge
in Byte
3
6
10
10
4
200
64
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
2)
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart M08 – Kommentare (DLB)
1)
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Kommentar 1
Kommentar 2
Kommentar 3
Kommentar 4
Kommentar 5
Kommentar 6
Datensatz-ID
1
4
10
20
220
420
620
820
1020
1220
Länge
in Byte
3
6
10
200
200
200
200
200
200
64
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
2)
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
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ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart I11 – SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)
Feld
1)
Pos.
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
Erhebungsdatum
Akute Infektion bei Aufnahme
Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert
Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz
Aufnahmegrund: Gastrointestinal
Aufnahmegrund: Hämatologisch
Aufnahmegrund: Kardiovaskulär
Aufnahmegrund: Leber
Aufnahmegrund: Metabolisch
Aufnahmegrund: Neurologisch
Aufnahmegrund: Renal
Aufnahmegrund: Respiratorisch
Aufnahmegrund: Schweres Trauma
Aufnahmetyp
Blutbild: Leukozyten (Minimum)
Blutbild: pH-Wert
Blutbild: Thrombozyten (Minimum)
Chirurgie – Eingriff
Chirurgischer Status
Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion
Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion
Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion
Herzfrequenz (Maximum)
Koexistierende Erkrankungen
Körpertemperatur (Maximum)
Mechanische Beatmung
Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2)
Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2)
Serum: Bilirubin (Maximum)
Serum: Kreatinin (Maximum)
Systolischer Blutdruck (Minimum)
Therapeutische Maßnahmen (vor IBS)
Zutransferierung
Datensatz-ID
1
4
10
Länge
in Byte
3
6
10
20
2
22
30
32
33
34
35
36
38
39
40
41
42
43
44
45
50
54
58
60
61
62
63
64
67
88
92
93
98
101
106
110
113
116
117
8
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
5
4
4
2
1
1
1
1
3
21
4
1
5
3
5
4
3
3
1
64
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
2)
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
Seite 14 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart I12 – TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)
Feld
1)
1
4
10
20
Länge
in Byte
3
6
10
2
22
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
8
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
60
64
Pos.
Satzartenkennzeichen
Krankenanstaltennummer
Aufnahmezahl
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
Erhebungsdatum
Standard-Monitoring
Labor
Medikamente
Verbandswechsel
Drainagenpflege
Atmungsmodus
Atemwegszugang
Tubus-/Stomapflege
Atemtherapie
Medikamente vasoaktiv
Flüssigkeitsersatz massiv
Katheter arteriell
Monitoring hämodynamisch
Katheter zentralvenös
Reanimation kardiopulmonal
Nierenersatztherapie
Harnbilanzierung
Diurese aktiv
Hirndruckmessung
Behandlung metabolischer Entgleisungen
Ernährung enteral
Ernährung parenteral
Interventionen
Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS
Agitation und Delirium
Assist kardial
Assist pulmonal
Hypothermie therapeutisch
Lebersupport extrakorporal
Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive
Therapie
Datensatz-ID
Datenformat
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
2)
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
2)
1) Für am Jahresende verbleibende Patienten/-innen entfällt diese Satzart.
2) Das Datenfeld "Aufnahmezahl" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Fonds-KA und
den Landesgesundheitsfonds zu befüllen. Das Datenfeld "Datensatz-ID" ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen.
Seite 15 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart L01 – Spezielle Leistungsbereiche (DLB)
Feld
1
4
8
14
Länge
in Byte
3
4
6
8
22
23
25
1
2
6
Pos.
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstaltennummer
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
Leistungsbereich
Gruppe/Stufe
Punkte
Satzart L02 – Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Kostenträger – Code
14
3
LKF – Relevanz
17
1
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
Satzart L03 – Exklusionen medizinischer Einzelleistungen (DLB)
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Medizinische Einzelleistung – Code
14
10
alphanumerisch
Satzart L04 – Exklusionen tagesklinischer medizinischer Einzelleistungen (DLB)
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Medizinische Einzelleistung – Code
14
10
alphanumerisch
Seite 16 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K01 – Kostenstellenplan
Feld
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstaltennummer
Funktionscode
Interne Kostenstellennummer
Interne Kostenstellenbezeichnung
Spezielle Organisationsform
Pos.
1
4
8
14
22
28
78
Länge
in Byte
3
4
6
8
6
50
1
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
Satzart K02 – KA-Stammdaten
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstaltennummer
Krankenanstalt – Bezeichnung
Krankenanstalt – Straße
Krankenanstalt – Postleitzahl
Krankenanstalt – Ort
Krankenanstalt – Telefon
Krankenanstalt – Fax
Krankenanstalt – Homepage
Rechtsträger – Bezeichnung
Rechtsträger – Straße
Rechtsträger – Postleitzahl
Rechtsträger – Ort
Rechtsträger – Telefon
Rechtsträger – Fax
Rechtsträger – Homepage
Ärztliche Leitung
Verwaltungsleitung
Pflegedienstleitung
1
4
8
14
164
214
220
270
290
310
410
560
610
616
666
686
706
806
906
1006
Seite 17 von 160
Länge
in Byte
3
4
6
150
50
6
50
20
20
100
150
50
6
50
20
20
100
100
100
100
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K03 – KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme)
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Systemisierte Betten insgesamt
14
6
numerisch
Systemisierte Betten – Sonderklasse
20
6
numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt
26
6
numerisch
Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklas32
6
numerisch
se
Belagstage – Sonderklasse
38
6
numerisch
Aufnahmen – Sonderklasse
44
6
numerisch
Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse
50
6
numerisch
Entlassungen – Sonderklasse
56
6
numerisch
Verstorbene – Sonderklasse
62
6
numerisch
Aufnahmen von Begleitpersonen
68
6
numerisch
Belagstage von Begleitpersonen
74
6
numerisch
Ambulante Patienten/Patientinnen
80
6
numerisch
OP-Tische
86
6
numerisch
Entbindungsplätze
92
6
numerisch
Postoperative Überwachungsplätze
98
6
numerisch
Dialyseplätze
104
6
numerisch
Obduktionen durch Anstaltspersonal
110
6
numerisch
Obduktionen durch Fremdpersonal
116
6
numerisch
Entbindungen – Lebendgeborene
122
6
numerisch
Entbindungen – Totgeborene
128
6
numerisch
Satzart K04 – KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente
nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Personalgruppenindex
14
3
Personal – Vollzeitäquivalente
17
9
Seite 18 von 160
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K05 – KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes)
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Fachhauptbereichsindex
14
2
alphanumerisch
Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl
16
6
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopf22
6
numerisch
zahl
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl
28
6
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Aus34
6
numerisch
bildung – Kopfzahl
Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente
40
9
numerisch
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Voll49
9
numerisch
zeitäquivalente
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeit58
9
numerisch
äquivalente
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Aus67
9
numerisch
bildung – Vollzeitäquivalente
Satzart K06 – KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Fachrichtungsindex
14
2
Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl
16
6
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
Satzart K07 – KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe)
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
14
2
alphanumerisch
Personal männlich – Kopfzahl
16
6
numerisch
Personal weiblich – Kopfzahl
22
6
numerisch
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt –
28
6
numerisch
Kopfzahl
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insge34
6
numerisch
samt – Kopfzahl
Personal männlich – Vollzeitäquivalente
40
9
numerisch
Personal weiblich – Vollzeitäquivalente
49
9
numerisch
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt –
58
9
numerisch
Vollzeitäquivalente
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insge67
9
numerisch
samt – Vollzeitäquivalente
Seite 19 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K08 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(Bettenführende Hauptkostenstelle)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funk14
8
tionscode
Systemisierte Betten
22
6
Tatsächlich aufgestellte Betten
28
6
Nettogrundrissfläche
34
6
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)
40
9
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physi49
9
ker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2)
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)
58
9
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Kran67
9
kenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)
Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn.
76
9
Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)
Pflegehilfe und Sanitätshilfsdienste – Vollzeit85
9
äquivalente (MLV 1-6)
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeit94
9
äquivalente (MLV 1-7)
Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8) 103
9
Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1- 112
9
9)
Personalkosten (KOAGR01)
121
10
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver131
10
brauchsgüter (KOAGR02)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und
141
10
Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KO151
10
AGR04)
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen
161
10
(KOAGR05)
Energiekosten (KOAGR06)
171
10
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kos- 181
10
ten (KOAGR07)
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08) 191
10
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten
201
10
Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch be211
10
dingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
221
10
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
231
10
Kostenminderungen
241
10
Summe abgegebener innerbetr. Leistungen
251
10
Unter- oder Überdeckung
261
10
Endkosten der Kostenstelle
271
10
Seite 20 von 160
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K09 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(nicht-bettenführende Hauptkostenstelle)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funk14
8
tionscode
Ambulante Patienten/Patientinnen
22
6
Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen
28
8
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen
36
8
Frequenzen an stationären Patien44
8
ten/Patientinnen anderer Krankenhäuser
Nettogrundrissfläche
52
6
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)
58
9
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physi67
9
ker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2)
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)
76
9
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Kran85
9
kenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)
Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn.
94
9
Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)
Pflegehilfe und Sanitätshilfsdienste – Vollzeit103
9
äquivalente (MLV 1-6)
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeit112
9
äquivalente (MLV 1-7)
Betriebspersonal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-8)
121
9
Sonstiges Personal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-9)
130
9
Personalkosten (KOAGR01)
139
10
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver149
10
brauchsgüter (KOAGR02)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und
159
10
Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KO169
10
AGR04)
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen
179
10
(KOAGR05)
Energiekosten (KOAGR06)
189
10
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kos- 199
10
ten (KOAGR07)
Kalkulat. Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
209
10
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten
219
10
Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch be229
10
dingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
239
10
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
249
10
Kostenminderungen
259
10
Summe abgegebener innerbetr. Leistungen
269
10
Unter- oder Überdeckung
279
10
Endkosten der Kostenstelle
289
10
Seite 21 von 160
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K10 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(Neben- und Hilfskostenstellen)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode
14
8
Nettogrundrissfläche
22
6
Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente
28
9
Personalkosten (KOAGR01)
37
10
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver47
10
brauchsgüter (KOAGR02)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und
57
10
Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Kosten für medizinische Fremdleistungen
67
10
(KOAGR04)
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistun77
10
gen (KOAGR05)
Energiekosten (KOAGR06)
87
10
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige
97
10
Kosten (KOAGR07)
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KO107
10
AGR08)
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten 117
10
Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch be- 127
10
dingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
137
10
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
147
10
Kostenminderungen
157
10
Summe abgegebener innerbetrieblicher Leis167
10
tungen
Unter- oder Überdeckung
177
10
Endkosten der Kostenstelle
187
10
Seite 22 von 160
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K11 – Sammel-Kostennachweis Summenblatt
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Personalkosten (KOAGR01)
14
10
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Ver24
10
brauchsgüter (KOAGR02)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und
34
10
Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Kosten für medizinische Fremdleistungen
44
10
(KOAGR04)
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistun54
10
gen (KOAGR05)
Energiekosten (KOAGR06)
64
10
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige
74
10
Kosten (KOAGR07)
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KO84
10
AGR08)
Summe Primärkosten
94
10
Kostenminderungen
104
10
Endkosten der Krankenanstalt
114
10
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen 124
10
Davon kalkulatorische Abschreibungen für
134
10
Anlagegüter mit Restwert 0
Davon kalkulatorische Abschreibungen von
144
10
Restwerten ausgeschiedener oder stillgelegter
Anlagen
Summe der kalkulatorischen Zinsen
154
10
Summe der kalkulatorischen Mieten
164
10
Endkosten der stationären Patientenversor174
10
gung
Endkosten der ambulanten Patientenversor184
10
gung
Endkosten der Nebenkostenstellen
194
10
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
1)
numerisch
1)
numerisch
1)
1) Diese Datenfelder sind nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden.
Seite 23 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K12 – Sammel-Kostennachweis Detailblätter
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstaltennummer
8
6
Blattnummer
14
5
MLV-Nummer
19
3
Aufwand gemäß Finanzbuchführung
22
10
Neutraler Aufwand
32
10
Kalkulatorische Kosten
42
10
Kosten
52
10
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
Satzart K13 – Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Index Kostenminderungsart
14
2
alphanumerisch
Kostenminderungen
16
10
numerisch
Satzart K14 – Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Anlagenindex
14
2
alphanumerisch
Anschaffungs- und Herstellungskosten
16
10
numerisch
Zugänge
26
10
numerisch
Abgänge
36
10
numerisch
Umbuchungen
46
10
numerisch
Kumulierte Abschreibungen
56
10
numerisch
Buchwerte am Ende des Berichtsjahres
66
10
numerisch
Buchwerte Vorjahr
76
10
numerisch
Abschreibungen laufendes Berichtsjahr
86
10
numerisch
Satzart K15 – Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Kostenbereichs-Kennzahlenindex
14
2
alphanumerisch
Kosten
16
10
numerisch
Bezugsgröße
26
10
numerisch
Seite 24 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart K16 – Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten
Länge
Feld
Pos.
Datenformat
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
alphanumerisch
Jahr
4
4
numerisch
Krankenanstaltennummer
8
6
alphanumerisch
Kostenindex
14
2
alphanumerisch
Kosten
16
10
numerisch
Satzart G01 – Großgerätebasisdaten
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstaltennummer
Funktionscode
Großgerät – Positionsnummer
Großgerät – Art (Geräteindex)
Großgerät – Type
Hersteller
Baujahr
Anschaffungskosten
Betriebszeiten
Kommentar
1
4
8
14
22
26
29
129
229
233
243
443
Länge
in Byte
3
4
6
8
4
3
100
100
4
10
200
200
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstaltennummer
Großgerät – Positionsnummer
Großgerät – Leistungsindex
Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder
Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder
Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten
1
4
8
14
18
21
31
41
1) Dieses Datenfeld ist nur bei Erhebung von Frequenzen zu befüllen.
Seite 25 von 160
Länge
in Byte
3
4
6
4
3
10
10
4
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
1)
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart S11 – Prüf- und Summensatz
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstaltennummer
Periode
Periodennummer
Laufende Nummer
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M01
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M02
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M03
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M04
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M05
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M06
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M07
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M08
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I03
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02
Anzahl der Fehlersätze
Anzahl der Warningssätze
Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente
Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten –
Leistungskomponente
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten –
Tageskomponente
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben
Zusatzpunkte Intensiv
1
4
8
14
15
18
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
Länge
in Byte
3
4
6
1
3
2
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
380
390
10
10
numerisch
numerisch
400
10
numerisch
410
420
10
10
numerisch
numerisch
Seite 26 von 160
1)
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Feld
Pos.
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen
Punkte spezieller Bereiche (tageweise)
Summe Punkte total innerhalb LKF
Summe Punkte total außerhalb LKF
Kommentar
430
440
450
460
470
Länge
in Byte
10
10
10
10
200
Datenformat
numerisch
numerisch
numerisch
numerisch
alphanumerisch
1) Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen
Satzart B01 – Basisinformation
Feld
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstalten-/Trägernummer
Berichtstyp
Berechnungstyp
Zuordnungsart
Pos.
1
4
8
14
15
16
Länge
in Byte
3
4
6
1
1
1
Satzart B02 – Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstalten-/Trägernummer
8
6
Berichtstyp
14
1
VKSIndex
15
3
Wert Berichtsjahr
18
10
Wert Vorjahr
28
10
Satzart B03 – Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstalten-/Trägernummer
8
6
Berichtstyp
14
1
EVRIndex
15
3
Wert Berichtsjahr
18
10
Wert Vorjahr
28
10
Satzart B04 – Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Länge
Feld
Pos.
in Byte
Satzartenkennzeichen
1
3
Jahr
4
4
Krankenanstalten-/Trägernummer
8
6
Berichtstyp
14
1
QVAIndex
15
3
Wert Berichtsjahr
18
10
Wert Vorjahr
28
10
Seite 27 von 160
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Übersicht
Satzart B05 – Erlösstruktur (ES)
Feld
Pos.
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstalten-/Trägernummer
Berichtstyp
ErlösIndex
Wert Gesamt
Wert LGF
1
4
8
14
15
18
28
Länge
in Byte
3
4
6
1
3
10
10
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
numerisch
Satzart B06 – Zuschussstruktur (ZS)
Feld
Satzartenkennzeichen
Jahr
Krankenanstalten-/Trägernummer
Berichtstyp
FinanzierungsträgerIndex
ZuschussartIndex
Zuschuss
Pos.
1
4
8
14
15
17
20
Seite 28 von 160
Länge
in Byte
3
4
6
1
2
3
10
Datenformat
alphanumerisch
numerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
alphanumerisch
numerisch
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung
4. Datensätze – Detailbeschreibung
Im Folgenden sind die einzelnen Satzarten mit den dazugehörigen Feldern und ihren entsprechenden Wertebereichen im Detail beschrieben.
Seite 29 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M01
Satzart M01 Aufenthaltsbezogene Basisdaten (DLB)
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M01" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Plausibilitätskennzeichen
Das Plausibilitätskennzeichen ist bei Abrechnung über Landesgesundheitsfonds relevant.
Meldungen an die Landesgesundheitsfonds, für welche die durch LDF-Punkte erweiterte
Form vereinbart ist, enthalten hier die Markierungen nach der vom Scoring-Programm
des Bundesministeriums für Gesundheit vorgenommenen Plausibilitätsprüfung.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum des/der Patienten/in ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben.
Kann das Geburtsdatum eines/einer Patienten/in nicht exakt erhoben werden, ist aufgrund der vorliegenden Fakten ein realistisches Geburtsdatum anzunehmen.
Geschlecht
Das Geschlecht ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
M
W
Männlich
Weiblich
Staatsbürgerschaft
Hier ist das die Staatsbürgerschaft bezeichnende internationale Länderkennzeichen nach
der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Ländercode-Systematik anzugeben.
Seite 30 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M01
Hauptwohnsitz – Staat
Hier ist das den Wohnsitzstaat bezeichnende internationale Länderkennzeichen nach der
jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten LändercodeSystematik anzugeben.
Hauptwohnsitz – Postleitzahl
Hier ist die dem Hauptwohnsitz zugeordnete Postleitzahl nach der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Postleitzahlen-Systematik anzugeben. Dieses Feld ist bei Patienten/Patientinnen mit österreichischem Wohnsitz verpflichtend und bei einem Wohnsitz im Ausland optional zu erfassen.
Hinweis:
Das Länderkennzeichen ist hier nicht mit aufzunehmen.
Aufnahmeart 1
Die Aufnahmeart ist zur Kennzeichnung des jeweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes in jedem Fall anzugeben und bezeichnet gleichzeitig den Leistungsbereich, in welchem der/die stationäre Patient/in aufgenommen wurde.
Zulässige Kennzeichen:
A
T
W
R
P
H
K
L
Aufnahme in den allgemein stationären Bereich inkl. Aufnahme auf Intensiveinheiten
Transfer von einem anderen Krankenhaus in den allgemein stationären Bereich
inkl. Intensiveinheiten
Wiederaufnahme in den allgemein stationären Bereich inkl. Wiederaufnahme auf
Intensiveinheiten
Aufnahme in den Bereich der Rehabilitation
Aufnahme in den ausschließlichen Bereich der Pflege
Aufnahme in den halbstationären Bereich
Aufnahme eines 0-Tagesfalls
Kennzeichen der Datensätze, die den Patientenaufenthalt nach dem Zeitpunkt der
Asylierung beschreiben
Hinweis:
Eine Wiederaufnahme liegt dann vor, wenn der/die Patient/in innerhalb von
sieben Tagen mit derselben Hauptdiagnose in dasselbe Krankenhaus
nochmals stationär in den allgemein stationären Bereich (inklusive Intensivbereich) aufgenommen wird.
Aufnahmeart 2
Die Aufnahmeart 2 ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
P
A
geplante Aufnahme (mit vorhergehender Terminvereinbarung, Richtwert
mindestens 24 Stunden)
akute Aufnahme (ohne vorhergehende Terminvereinbarung)
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M01
Aufnahmeart 3
Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen.
Hinweis:
Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre
2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln.
Zugewiesen von – Art (Aufnahmeart 4)
Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen.
Hinweis:
Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre
2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln.
Zugewiesen von – Identifikationsnummer
Bei Patienten/Patientinnen mit Aufnahmeart 1 "T" (Transfer) ist die KA-Nummer jener
Krankenanstalt einzutragen, von der transferiert wurde.
Hinweis:
Im Falle einer Transferierung von einer ausländischen Krankenanstalt ist
die KA-Nummer "K000" einzutragen.
Weiters besteht die Möglichkeit in diesem Feld die Aufnahme aus einer Pflegeeinrichtung
zu dokumentieren. Dabei stehen folgende Codes zur Auswahl:
P100
P200
P300
P400
P500
P600
P700
P800
P900
Hinweis:
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
im BGL
in KTN
in NOE
in OOE
in SBG
in STMK
in TIR
in VLBG
in WIEN
Die Aufnahme aus einer Pflegeeinrichtung ist in Kombination mit sämtlichen Aufnahmearten codierbar. Ausgenommen ist jedoch die Aufnahmeart
"T – Transfer von einem anderen Krankenhaus in den allgemeinen stationären Bereich inkl. Intensiveinheiten", hier ist weiterhin die zuweisende
Krankenanstalt (Kxxx) zu codieren.
Aufnahmedatum
Das Aufnahmedatum in die Krankenanstalt ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ),
Monat (MM) und Tag (TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben.
Das Aufnahmedatum kann neben dem Datum der Aufnahme des/der Patienten/in in das
Krankenhaus auch das Datum der krankenhausinternen Verlegung in einen anderen Leistungsbereich (z.B. in den ausschließlichen Bereich der Pflege) oder das Datum des Eintritts der Asylierung (Datum, ab dem der stationäre Krankenhausfall von der Sozialversicherung nicht mehr als Krankheitsfall anerkannt wurde) sein.
Seite 32 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M01
Entlassungsart 1
Die Entlassungsart ist zur Kennzeichnung des jeweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes in jedem Fall anzugeben.
Zulässige Kennzeichen:
E
T
S
A
H
R
P
L
V
4
Hinweis:
Entlassung aus dem Krankenhaus
Transfer in ein anderes Krankenhaus
Sterbefall
Krankenhausinterne Verlegung vom Bereich der Rehabilitation und vom ausschließlichen Bereich der Pflege in den allgemeinen stationären Bereich (inkl.
Intensivbereich)
Abschluss eines Aufenthaltes im halbstationären Bereich oder krankenhausinterne Verlegung in den halbstationären Bereich
Krankenhausinterne Verlegung in den Bereich der Rehabilitation
Krankenhausinterne Verlegung in den ausschließlichen Bereich der Pflege
Kennzeichen der Datensätze, die zum Zeitpunkt der Asylierung dokumentarisch abgeschlossen werden
Kennzeichen für noch nicht abgeschlossene Aufenthalte von am Jahresende
verbleibenden Patienten/Patientinnen
Entlassung gegen Revers
Der Kategorie Entlassung aus dem Krankenhaus (Kennzeichen "E") sind
dabei auch jene Patienten/Patientinnen zuzuordnen, die aus disziplinären
Gründen entlassen wurden oder entwichen sind. 0-Tagesaufenthalte mit
einer "Entlassung gegen Revers" werden im Hinblick auf die Plausibilitätsprüfung bzw. die Punkteberechnung analog zu den Entlassungsarten "S –
Sterbefall" bzw. "T – Transfer in ein anderes Krankenhaus" behandelt.
Zugewiesen an – Art (Entlassungsart 2)
Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen.
Hinweis:
Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre
2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln.
Zugewiesen an – Identifikationsnummer
Bei Patienten/Patientinnen mit Entlassungsart 1 "T" (Transfer) ist die KA-Nummer jener
Krankenanstalt einzutragen, an die transferiert wird.
Hinweis:
Im Falle einer Transferierung an eine ausländische Krankenanstalt ist die
KA-Nummer "K000" einzutragen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M01
Weiters besteht die Möglichkeit in diesem Feld die Entlassung in eine Pflegeeinrichtung zu
dokumentieren. Dabei stehen folgende Codes zur Auswahl:
P100
P200
P300
P400
P500
P600
P700
P800
P900
Hinweis:
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
Pflegeheim
im BGL
in KTN
in NOE
in OOE
in SBG
in STMK
in TIR
in VLBG
in WIEN
Die Entlassung in eine Pflegeeinrichtung ist in Kombination mit sämtlichen
Entlassungsarten codierbar. Ausgenommen sind jedoch die Entlassungsarten "S – Sterbefall" und "T – Transfer in ein anderes Krankenhaus", unter
"T" ist weiterhin die zugewiesene Krankenanstalt (Kxxx) zu codieren.
Entlassungsdatum
Das Entlassungsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag
(TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben.
Dieses Datum kann neben dem Zeitpunkt der Entlassung, des Todes oder des Transfers
des/der Patienten/in in ein anderes Krankenhaus auch der Zeitpunkt der krankenhausinternen Verlegung in einen anderen Leistungsbereich (z.B. in den ausschließlichen Bereich
der Pflege) oder der Zeitpunkt des Eintritts der Asylierung (Zeitpunkt, zu dem der stationäre Krankenhausfall von der Sozialversicherung nicht mehr als Krankheitsfall anerkannt
wurde) sein.
Hinweis:
Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist
dieses Datenfeld nicht zu befüllen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M01
Altersgruppe zum Entlassungszeitpunkt
Zulässige Ausprägungen, wobei jeweils vollendete Lebensjahre ausschlaggebend sind:
0
1
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
0 Jahre
1 bis 4 Jahre
5 bis 9 Jahre
10 bis 14 Jahre
15 bis 19 Jahre
20 bis 24 Jahre
25 bis 29 Jahre
30 bis 34 Jahre
35 bis 39 Jahre
40 bis 44 Jahre
45 bis 49 Jahre
50 bis 54 Jahre
55 bis 59 Jahre
60 bis 64 Jahre
65 bis 69 Jahre
70 bis 74 Jahre
75 bis 79 Jahre
80 bis 84 Jahre
85 bis 89 Jahre
90 bis 94 Jahre
95 Jahre und älter
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M02
Satzart M02 Aufenthaltsbezogene Daten nach
bettenführenden Hauptkostenstellen (DLB)
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M02" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Hinweis:
Es ist auf eine Übereinstimmung der Aufnahmezahl zwischen der Satzart
M02 und allenfalls gemeldeten Satzarten I11 bis I12 zu achten.
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
Die Positionsnummer stellt die chronologische Abteilungsreihenfolge dar und ist durchlaufend zu nummerieren. Führende Nullen sind anzugeben.
Hinweis:
Es ist auf eine Übereinstimmung der Positionsnummer zwischen der Satzart M02 und allenfalls gemeldeten Satzarten I11 bis I12 zu achten.
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“
(Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 11---- bis 15---- und 19----).
Hinweis:
Unterbrechungen sind ab dem Berichtsjahr 2010 anhand des Funktionscodes „100000“ zu dokumentieren.
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
Bettenführende Hauptkostenstelle – Zugangsdatum
Das Zugangsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag
(TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M02
Bettenführende Hauptkostenstelle – Zugangsuhrzeit
Die Zugangsuhrzeit ist in der Form Stunde (HH) und Minute (MM) ausschließlich für jene
Patienten verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird.
Führende Nullen sind anzugeben. (Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.)
Aufnahmeart Intensiv
Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen.
Aufnahmetyp SAPS II
Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen.
Coexistierende Erkrankungen
Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen.
Bettenführende Hauptkostenstelle – Abgangsdatum
Das Abgangsdatum ist in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) ausschließlich
für jene Patienten/Patientinnen verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird. Führende Nullen sind anzugeben. (Bei Datensätzen für am
Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.)
Bettenführende Hauptkostenstelle – Abgangsuhrzeit
Die Abgangsuhrzeit ist in der Form Stunde (HH) und Minute (MM) ausschließlich für jene
Patienten/Patientinnen verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation
übermittelt wird. Führende Nullen sind anzugeben. (Bei Datensätzen für am Jahresende
verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.)
Bettenführende Hauptkostenstelle – Abgangsart
Die Abgangsart ist ausschließlich für jene Patienten/Patientinnen verpflichtend auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation übermittelt wird. (Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.)
Zulässige Kennzeichen:
1
2
3
4
Lebend
Lebend mit Therapiereduktion
Gestorben
Gestorben mit Therapiereduktion
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M02
Fachlicher Funktionscode
Um gegebenenfalls zwischen fachlicher und pflegerischer Zuständigkeit differenzieren zu
können, besteht die Möglichkeit, in diesem Feld den fachlichen Funktionscode zu übermitteln. Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Pflegerischer Funktionscode
Um gegebenenfalls zwischen fachlicher und pflegerischer Zuständigkeit differenzieren zu
können, besteht die Möglichkeit, in diesem Feld den pflegerischen Funktionscode zu übermitteln. Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Neugeborenes
Für Patienten/Patientinnen, die zum Zugangszeitpunkt auf die Abteilung 28 Tage noch
nicht vollendet haben, ist das Kennzeichen "J" zu setzen (= Neugeborenes). Weitere zulässige Kennzeichen sind "N" bzw. Blank (= kein Neugeborenes).
Altersgruppe zum Zugangszeitpunkt
Zulässige Ausprägungen, wobei jeweils vollendete Lebensjahre ausschlaggebend sind:
0
1
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
0 Jahre
1 bis 4 Jahre
5 bis 9 Jahre
10 bis 14 Jahre
15 bis 19 Jahre
20 bis 24 Jahre
25 bis 29 Jahre
30 bis 34 Jahre
35 bis 39 Jahre
40 bis 44 Jahre
45 bis 49 Jahre
50 bis 54 Jahre
55 bis 59 Jahre
60 bis 64 Jahre
65 bis 69 Jahre
70 bis 74 Jahre
75 bis 79 Jahre
80 bis 84 Jahre
85 bis 89 Jahre
90 bis 94 Jahre
95 Jahre und älter
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M03
Satzart M03 Diagnosen (DLB)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M03" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Diagnose – Code
Die Diagnose hat dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Diagnosenschlüssel zu entsprechen.
Diagnose – Typ
Der Diagnose-Typ ist verpflichtend zu melden.
Zulässige Kennzeichen:
H
Z
Definition:
Hauptdiagnose
Zusatzdiagnose
siehe Handbuch, Kapitel 7.3.2
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M04
Satzart M04 Medizinische Einzelleistungen (DLB)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M04" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Medizinische Einzelleistung – Code
Die Leistung hat dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen.
Medizinische Einzelleistung – Seitenlokalisation
Für medizinische Einzelleistungen mit Leistungseinheit "je Seite" ist das Kennzeichen "R"
für rechts bzw. "L" für links verpflichtend anzugeben.
Medizinische Einzelleistung – Abrechnungsrelevanz
Für kassenfrei erbrachte medizinische Einzelleistungen ist das Kennzeichen "N" zu setzen
(= nicht abrechnungsrelevant). Weitere zulässige Kennzeichen sind "J" bzw. Blank (= abrechnungsrelevant).
Medizinische Einzelleistung – Anzahl
Es ist anzugeben, wie oft die jeweilige Leistung im Rahmen des stationären Kankenhausaufenthaltes erbracht wurde.
Medizinische Einzelleistung – Datum der Erbringung
Dieses Feld ist in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag (TT) zu befüllen. Führende
Nullen sind anzugeben. Bei Leistungen, die über einen Kalendertag hinausgehen, ist der
Beginn der Leistungserbringung zu dokumentieren.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M04
Medizinische Einzelleistung – leistungserbringender Funktionscode
Handelt es sich bei dem Leisungserbringer um eine Abteilung innerhalb der behandelnden
Krankenanstalt, so kann hier der Funktionscode der leistungserbringenden Abteilung
übermittelt werden. Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Medizinische Einzelleistung – leistungserbringende Krankenanstalt
Handelt es sich bei dem Leisungserbringer um eine andere Krankenanstalt, so kann hier
die Krankenanstaltennummer der leistungserbringenden Krankenanstalt entsprechend
dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx) übermittelt werden.
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M05
Satzart M05 Kostenträger (DLB)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M05" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Kostenträger – Code
Der Kostenträger hat dem in der Beilage zum Anhang des Handbuches zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten enthaltenen Kostenträgerkatalog zu entsprechen. Definitionen und Erläuterungen für ausgewählte spezielle Kostenträger finden sich ebenfalls in der Beilage.
Hinweis:
Pro Aufenthalt ist exakt ein Kostenträger bekannt zu geben.
Kostenträger – Spezifikation
Die konkrete Ausgestaltung dieses Feldes sowie der Zeitpunkt der verbindlichen Übermittlung von Inhalten ist Gegenstand laufender Diskussionen.
Hinweis:
Dieses Feld ist für die Diagnosen- und Leistungsberichte für die Jahre
2004+ jedenfalls mit Blanks zu übermitteln.
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
Seite 42 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M06
Satzart M06 LKF-Scoringdaten (DLB)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M06" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
LDF – Gruppe
Dieses Feld ist mit der Codenummer der zutreffenden leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe (LDF) zu füllen.
Bei Datensätzen von stationären Krankenhausaufenthalten, die keiner leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe zugeordnet werden, erfolgt ein Eintrag entsprechend der jeweiligen Aufnahmeart:
DIAG0PKT
FEHLER
GERIAT
KJP
LANGZEIT
NEURO
PALLIAT
PFLEGE
REMOB
VERBLEIB
bei Patienten/Patientinnen, deren codierte Hauptdiagnose für einen stationären Aufenthalt alleine nicht plausibel ist
bei fehlerhaften Datensätzen
bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Akutgeriatrie/Remobilisation
bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie
bei der Aufnahmeart "L"
bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Akut-Nachbehandlung von neurologischen Patienten
bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer palliativmedizinischen Einheit
bei der Aufnahmeart "P"
bei Patienten/Patientinnen mit ausschließlichem Aufenthalt auf einer Einheit für Remobilisation/Nachsorge
bei am Jahresende Verbleibenden Patienten/Patientinnen
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M06
LDF – Knoten
Lukriert der/die Patient/in über eine reguläre LDF Punkte, so ist in diesem Feld die entsprechende Knotenbezeichnung einzutragen.
Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Leistungskomponente der leistungsorientierten Diagnosenfallgruppe einzutragen.
Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Tageskomponente der leistungsorientierten
Diagnosenfallgruppe einzutragen.
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die ermittelte Leistungskomponente für jene/n
Patienten/in einzutragen, dessen/deren Belagsdauer des akut-stationären Krankenhausaufenthalts unter der im LKF-Modell in der jeweiligen LDF-Pauschale festgelegten Belagsdaueruntergrenze liegt.
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die ermittelte Tageskomponente für jene/n Patienten/in einzutragen, dessen/deren Belagsdauer des akut-stationären Krankenhausaufenthalts unter der im LKF-Modell in der jeweiligen LDF-Pauschale festgelegten Belagsdaueruntergrenze liegt.
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der tageweise ermittelten Zusatzpunkte für jene/n Patienten/in einzutragen, dessen/deren Belagsdauer des akutstationären Krankenhausaufenthaltes über der im LKF-Modell in der jeweiligen LDFPauschale festgelegten Belagsdauerobergrenze liegt.
Zusatzpunkte Intensiv
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der Zusatzpunkte für während des
stationären Krankenhausaufenthalts angefallene Tage auf abrechnungsrelevanten Intensiveinheiten einzutragen.
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der Zusatzpunkte für zusätzliche Leistungen außerhalb des Punktepauschales der zur Abrechnung gelangenden leistungsorientierten Diagnosefallgruppe einzutragen.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M06
Punkte spezieller Bereiche (tageweise)
In dieses Feld ist – soweit zutreffend – die Summe der tageweise ermittelten Punkte für
einen stationären Krankenhausaufenthalt in speziellen Leistungsbereichen (z.B. in den
Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Akut-Nachbehandlung von neurologischen Patienten/Patientinnen, der medizinischen Geriatrie, der Akutgeriatrie/Remobilisation sowie der palliativmedizinischen Einrichtungen) einzutragen.
Punkte total
In dieses Feld ist die Gesamtsumme der für den stationären Krankenhausaufenthalt ermittelten Punkte aus dem LKF-Modell einzutragen.
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
Seite 45 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M07
Satzart M07 Akzeptierte Errors/Warnings (DLB)
Im Zuge der Plausibilitätsprüfung wird die Plausibilität der Eingabedaten durch das SCORING-Programm geprüft. Treten unplausible Daten bzw. hinweisbedürftige Konstellationen auf, so werden die betroffenen Einzelmeldungen als Error, Warning oder Hinweis
gekennzeichnet. Es besteht die Möglichkeit für individuelle Aufnahmenummern Errors/Warnings/Hinweise zu definieren, die für künftige Plausibilitätsprüfungen akzeptiert
werden und somit in den Ausgabeprotokollen nicht mehr aufscheinen.
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M07" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Error/Warning – Wert
In dieses Feld ist die Ausprägung des unplausiblen/hinweisbezogenen Wertes einzutragen.
Error/Warning – Code
In dieses Feld ist der entsprechende Error/Warning/Hinweis-Code des unplausiblen/hinweisbezogenen Wertes einzutragen.
Error/Warning – Kommentar
In diesem Feld sind die akzeptierten Unplausibilitäten/Hinweise zu begründen.
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
Seite 46 von 160
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M08
Satzart M08 Kommentare (DLB)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "M08" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Kommentar 1
Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen.
Kommentar 2
Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen.
Kommentar 3
Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen.
Kommentar 4
Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen.
Kommentar 5
Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen.
Kommentar 6
Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Krankenhausaufenthalt vorgesehen.
Seite 47 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
M08
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
Seite 48 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Satzart I11 SAPS3-Daten (DLB-Intensiv)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "I11" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Hinweis:
Es ist auf eine Übereinstimmung der Aufnahmezahl zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten.
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
Die Positionsnummer stellt die chronologische Abteilungsreihenfolge dar und ist durchlaufend zu nummerieren. Führende Nullen sind anzugeben.
Hinweis:
Es ist auf eine Übereinstimmung der Positionsnummer zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten.
Erhebungsdatum
Das Erhebungsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag
(TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben.
Seite 49 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Akute Infektion bei Aufnahme
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Nicht zutreffend bzw. nicht vorhanden
Zutreffend bzw. vorhanden
Position
Position 1
Position 2
Akute Infektion bei Aufnahme
Nosokomiale Infektion
Infektion, welche bei Aufnahme in das Spital nicht existiert und sich 48
Stunden oder später nach Aufnahme im Spital oder nach einer medizinischen/chir-urgischen (diagnostischen oder therapeutischen) Intervention
entwickelt
Respiratorische Infektion
 Definitive Pneumonie: alle Haupt oder 2 Haupt- und 2 NebenKriterien plus mindestens 1 mikrobiologisches Kriterium
 Mögliche Pneumonie: Haupt- und mindestens 1 oder mehrere
Neben-Kriterien
 Lungenabszess oder
 andere Infektion des unteren Respirationstraktes
Hinweis: Bei Zutreffen einer oben angeführten Infektionen ist die entsprechende Position im Datenfeld auf "1" zu setzen, andernfalls ist "0" zu übermitteln. Eine
Mehrfachauswahl ist möglich.
Pneumoniekriterien:
Haupt-Kriterien (Pneumonie):
 Fieber oder Hypothermie
 Inflammatorische Antwort: Leukozyten >15.10 9/L, CRP > doppelter Normalwert
 Neues Infiltrat am CP
Neben-Kriterien (Pneumonie):
 Aushusten eines purulenten Sputums
 Physikalische Zeichen der Konsolidierung der Lunge
 Änderung des Sauerstoffbedarfs welche nicht anders erklärbar ist
Mikrobiologische Kriterien:
 Positive Blut-Kultur mit einem repiratorischen Pathogen
 Sputum entsprechend den Murray and Washington Kriterien mit Wachstum eines
möglichen pathogenen Keimes (gilt nur für nicht-beatmete Patienten)
 Positive Kultur einer Bronchial-Lavage (Quantitative Kultur >= 103 CFU/ml),
Transtracheale Aspiration (Quantitative Kultur >= 106 CFU/ml) oder einer perkutanen Lungenaspiration (beatmete Patienten)
 Pneumokokken Antigen in Blut, Sputum oder Urin
 Serologische Diagnose nur akzeptierbar für die Diagnose einer of Legionellen-,
Mykoplasmen- oder Chlamydien- Pneumonie.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert
Hier ist anzugeben, ob außer den angeführten organbezogenen Aufnahmegründen ein
anderer, nicht klassifizierter, direkter Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation vorliegt.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert/nicht erhoben
Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz
Hier ist anzugeben, ob Basispflege und Observanz direkter Grund für die Aufnahme des
Patienten an die Intensivstation sind.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
Kein Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz/nicht erhoben
Präoperative/Präinterventionelle Optimierung: Hämodynamische, renale oder
respiratorische Optimierung vor einem elektiven Eingriff für maximal 48 Stunden
Medizinische Überwachung: Patient benötigt mindestens stündliche Überwachung, der Vitalparameter
Postoperative/Postinterventionelle Überwachung: Patient benötigt mindestens
stündliche Überwachung der Vitalparameter nach operativen Eingriffen oder
Interventionen
Hinweis: Generell gilt, dass alle vitalen Organfunktionen funktionieren und der Support
minimal notwendig ist. Der Patient ist in der Intensivstation für ein/eine
 präoperative Optimierung (gilt für maximal 48 Stunden): Auswahl 1
 reine Überwachung aus medizinischen Gründen: Auswahl 2
 Monitoring bei Drogen-Intoxikation ohne Organdysfunktionen: Auswahl 2
 Überwachung nach schweren Eingriffen: Auswahl 3
 post-chirurgische Pflege mit besonderem Aufwand: Auswahl 3
 Entwöhnung von der Beatmung nach einem chirurgischen Eingriff:
Auswahl 3
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Aufnahmegrund: Gastrointestinal
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten gastrointestinalen Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation
darstellt.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Gastrointestinal/nicht erhoben
Blutung: Blutung im oberen oder unteren Gastrointestinaltrakt
Akutes Abdomen: Assoziiert mit einer Infektion, Perforation, Ischämie im oberen oder unteren Gastrointestinaltrakt. Exkludiert die schwere Pankreatitis.
Schwere Pankreatitis
Andere
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Aufnahmegrund: Hämatologisch
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten hämatologischen
Diagnosen/Patho-logien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die
Intensivstation darstellt.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Hämatologisch/nicht erhoben
Haemorrhagisches Syndrom/DIC: Koagulationsstörungen wie Thrombozytopenie mit Thrombozytenzahlen <20 G/L und/oder verlängerter PTZ und/oder
angeborenen oder erworbenen Störungen von Faktoren der Blutgerinnung
Schwere Hämolyse
Andere
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Seite 52 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Aufnahmegrund: Kardiovaskulär
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten kardiovaskulären Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation
darstellt.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Kardiovaskulär/nicht erhoben
Herzstillstand: Mit kardiopulmonaler Reanimation vor der Aufnahme an die Intensivstation. Die Reanimation muss enthalten: Herzmassage/Defibrillation
Schock: Hypovolämischer: durch externe Verluste oder interne Sequestration
Schock: Hämorrhagischer
Schock: Septischer
Schock: Kardiogener
Schock: Anaphylaktischer
Schock: Gemischt und undefiniert
Thoraxschmerzen: Mit EKG und/oder serologischen Veränderungen, welche
mit Angina pectoris oder einem akuten Myokardinfarkt kompatibel sind
Hypertensive Krise
Rhythmusstörungen: durch Herzfrequenz oder Herzleitungsstörungen
Herzinsuffizienz (ohne Schock): Links-, Rechts- oder Global-Insuffizienz
Andere
Schock: Definiert durch einen systolischen Blutdruck < 90mmHg oder einem Abfall > 40mmHg von der Ausgangssituation und Vorliegen klinischer
Symptome peripherer Kreislaufinsuffizienz (kalte Haut, Zyanose) und Organminderperfusion (Oligurie, Enzephalopathie, Metabolische Azidose). Zusätzlich Einsatz von Vasopressoren um den Blutdruck aufrecht zu erhalten
(Adrenalin, Noradrenalin, Dobutamin in jeder Dosierung, Dopamin >5
µg/kg/min).
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Aufnahmegrund: Leber
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten hepatischen Diagnosen/Pathologien der unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation ist.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Leber/nicht erhoben
Leberversagen: Leberversagen mit metabolischen Störungen oder hepatischer
Enzephalopathie.
Andere
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Aufnahmegrund: Metabolisch
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten metabolischen Diagnosen/Pathologien der unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation ist.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Metabolisch/nicht erhoben
Säure-Basen Haushalts- und Elektrolytstörungen
Hypo- und Hyperthermie
Hypo- und Hyperglykämie: Inkludiert diabetisches Koma
Andere
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Aufnahmegrund: Neurologisch
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten neurologischen Diagnosen/Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation
ist.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Neurologisch/nicht erhoben
Koma, Stupor, Konfusion, Agitation, Delirium
Epileptischer Anfall
Fokales neurologisches Defizit: Hemiplegie, Paraplegie, Tetraplegie
Intrakranieller Masseneffekt (Hirndruck)
Andere
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Seite 54 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Aufnahmegrund: Renal
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten renalen Diagnosen/Pathologien
den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Renal/nicht erhoben
Prärenales ANV: Akutes Nierenversagen welches hämodynamisch, also durch
Hypovolämie oder Schock ausgelöst wird
Obstruktives ANV: Postrenales Nierenversagen welches durch Obstruktion der
intra-renalen oder der ableitenden Harnwege ausgelöst wird
Organisches ANV: Akutes Nierenversagen welches von intraparenchymalen
Läsionen, also im Bereich der renalen Gefäße, der Glomeruli oder des Interstitiums, ausgelöst wird
Andere
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Aufnahmegrund: Respiratorisch
Hier ist anzugeben, ob eine von den unten angeführten respiratorischen Diagnosen/
Pathologien den unmittelbaren Grund für die Aufnahme des Patienten an die Intensivstation darstellt.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Respiratorisch/nicht erhoben
ALI und ARDS: Syndrom der akuten Inflammation und erhöhten Permeabilität, assoziiert mit klinischen, radiologischen und physiologischen Abnormalitäten: arterielle Hypoxämie welche nicht auf eine Sauerstofftherapie reagiert
(ALI: PaO2/FiO2 <300 mm Hg; ARDS: PaO2/FiO2 <200 mm Hg) und diffuse
bilaterale radiologische Infiltrate ohne Zeichen eines Herzversagens oder einer
pulmonalen Hypertension
Respiratorisches Versagen bei COPD: Obstruktive oder restriktive Form der
COPD
Andere: Eingeschränkte pulmonale Funktion, weniger ausgeprägt als bei ALI
oder ARDS, aufgrund pulmonaler Läsionen oder Pleuritis, welche einer Sauerstoffgabe oder einer mechanischen Beatmung bedürfen
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Seite 55 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Aufnahmegrund: Schweres Trauma
Hier ist anzugeben, ob ein vor der Aufnahme erlittenes Trauma der massgebliche Grund
für die Aufnahme an die Intensivstation darstellt. Unabhängig davon, ob der Patient deswegen einem chirurgischen Eingriff unterzogen wurde.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Aufnahmegrund: Schweres Trauma/nicht erhoben
Aufnahmegrund: Schweres Trauma
Die Aufnahmegründe beschreiben den direkten Grund für die Aufnahme
des Patienten an die Intensivstation, unabhängig von koexistierenden Erkrankungen oder therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. Innerhalb
eines Organsystems ist nur eine Auswahl möglich.
Aufnahmetyp
Zulässige Kennzeichen:
1
2
Geplant: Patienten, deren Aufnahme zumindest 12 Stunden im Voraus geplant
wurde
Ungeplant: Patienten, deren Aufnahme komplett ungeplant oder kürzer als 12
Stunden geplant wurde
Blutbild: Leukozyten (Minimum)
Den niedrigsten Wert eintragen, unabhängig von Steroiden, Inotropika oder einer
Splenektomie.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
G/L
4,0–15,0
1,0–40,0
0,0–999,0
Labormessung aus dem arteriellen oder venösen Blut.
Blutbild: pH-Wert
Den niedrigsten gemessenen Wert eintragen.
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
7,36–7,44
6,50–7,70
6,00–8,00
Labormessung aus dem arteriellen Blut.
Seite 56 von 160
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Blutbild: Thrombozyten (Minimum)
Den niedrigsten gemessenen Thrombozyten-Wert eintragen.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
G/L
100–500
0–1000
0-5000
Labormessung aus dem arteriellen oder venösen Blut.
Chirurgie – Eingriff
Hier ist für alle Patienten, die während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes einem
chirurgischen Eingriff unterzogen werden, die anatomische Region des Eingriffes zu dokumentieren.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
Keine Chirurgie - Eingriff/nicht erhoben
Abdomen: Oberer GI Trakt: Bis zu und inklusive Jejunum
Abdomen: Unterer GI Trakt
Abdomen: Biliärtrakt: Gallenblase und/oder biliäre Chirurgie
Abdomen: Leber-Chirurgie: Leberteilresektion, protosystemische Shunts
Abdomen: Pankreas
Abdomen: endokrine Chirurgie
Extremitäten-Chirurgie
Gefäß: Aortenchirurgie: Dissektion, Atherom, Aneurysmen
Gefäß: Karotischirurgie
Gefäß: Große Gefäße: Chirurgie im Bereich der intrathorakalen oder intraabdominalen Gefäße
Gefäß: Periphere Gefäßchirurgie: Chirurgie im Bereich arterieller oder venöser
Gefäße, mit oder ohne Bypass. Exkludiert intrakranielle, intrathorakale oder
intraabdominale Gefäße
Gefäß: Andere
Geburtshilflicher Eingriff: Kaiserschnitt, ektopische Schwangerschaft, peri- oder post-partum Blutung, intrauteriner Fruchttod
Gynäkologischer Eingriff: Chirurgie des Uterus, Ovarien, Zervix uteri, oder den
Genitalien
Herz: Klappe: Alle Klappenoperationen ohne gleichzeitiger Koronarchirurgie
Herz: Klappe mit CABG: Alle Klappenoperationen mit gleichzeitiger Koronarchirurgie
Herz: CABG: Koronar-arterielles Bypass Grafting ohne Klappenchirurgie
Herz: Andere: Herzchirurgie für andere Erkrankungen wie perikardialer Erguss, kongenitale Störungen, Ventrikuläres Aneurysma, Neoplasien, Vena
Cava Clipping oder Einsatz eines Vena Cava Filters
HNO-Chirurgie
Kiefer-Gesichtschirurgie
Neurochirurgie: Zerebrovaskuläres Ereignis: Intrakranielles Hämatom oder
anderes nicht-traumatisches Ereignis (z.B. Blutung oder Aneurysma)
Neurochirurgie: Intrakranieller Tumor
Neurochirurgie: Wirbelsäulenchirurgie
Neurochirurgie: Andere
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
Hinweis:
I11
Thorax-Chir.: Pneumektomie
Thorax-Chir.: Lobektomie
Thorax-Chir.: Pleurachirurgie: Jede Form der Pleurachirurgie entweder wegen
eines Tumors oder anderen Geschehens (Pneumothorax etc.)
Thorax-Chir.: Andere
Trauma: SHT: Chirurgie wegen eines subduralen-, epiduralen-, intrazerebralen Hämatoms und/oder Schädelfraktur
Trauma: Thorax
Trauma: Abdomen
Trauma: Extremitäten
Trauma: Polytrauma
Transplantation: Leber
Transplantation: Herz
Transplantation: Niere
Transplantation: Pankreas
Transplantation: Lunge
Transplantation: Herz/Lunge
Transplantation: Niere/Pankreas
Transplantation: Andere
Andere Eingriffe, nicht klassifiziert
Es ist nur eine Auswahl möglich. Invasive radiologische Prozeduren und
definitive Schrittmacherimplantationen fallen nicht darunter.
Chirurgischer Status
Zulässige Kennzeichen:
1
2
3
Hinweis:
Elektive Chirurgie: Patienten, welche einem chirurgischen Eingriff unterzogen
wurden (vor der Aufnahme an die Intensivstation) welcher länger als 24 Stunden voraus geplant wurde
Notfalls-Eingriff: Patienten, welche einem chirurgischen Eingriff unterzogen
wurden (vor der Aufnahme an die Intensivstation) welcher kürzer als 24
Stunden voraus geplant wurde
Kein chirurgischer Eingriff
Es ist nur eine Auswahl möglich. Invasive radiologische Prozeduren und
definitive Schrittmacherimplantationen fallen nicht darunter.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion
Motorische Antwort des unsedierten Patienten spontan oder auf Reizapplikation.
Zulässige Kennzeichen:
1
2
3
4
5
6
Keine Antwort
Streckung/Dezerebrationssteifigkeit auf Schmerz
Abnormale Beugung
Ungezielte Schmerzabwehr durch Beugung
Gezielte Schmerzabwehr
Befolgt verbale Aufforderung
Hinweis:
Kreuzen Sie die entsprechende Reaktion an. Alle eingegebenen Werte (motorische, verbale, visuelle Reaktion) müssen einer Erhebung entstammen.
Bei Mehrfacherhebung ist immer der Wert der schlechtesten Erhebung einzutragen.
Der GCS ist nur am unsedierten und unrelaxierten Patienten zu erheben.
Die Beurteilung, ob ein Patient unsediert und unrelaxiert ist, basiert auf klinischer Beobachtung. Wenn der Patient sediert/relaxiert ist, ist der
geschätzte Wert vor der Sedierung zu dokumentieren.
Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion
Verbale Antwort des unsedierten Patienten.
Zulässige Kennzeichen:
1
2
3
4
5
Unintubiert
Keine Antwort
Unverständliche Laute (keine Wörter)
Unangebrachte Phrasen
Desorientiert, betreibt Konversation
Orientiert, betreibt Konversation
Hinweis:
Intubiert
Generell unansprechbar
Ansprechbar, fraglich gesprächsfähig
Erscheint orientiert und gesprächsfähig
Kreuzen Sie die entsprechende Reaktion an. Alle eingegebenen Werte (motorische, verbale, visuelle Reaktion) müssen einer Erhebung entstammen.
Bei Mehrfacherhebung ist immer der Wert der schlechtesten Erhebung einzutragen.
Der GCS ist nur am unsedierten und unrelaxierten Patienten zu erheben.
Die Beurteilung, ob ein Patient unsediert und unrelaxiert ist, basiert auf klinischer Beobachtung. Wenn der Patient sediert/relaxiert ist, ist der
geschätzte Wert vor der Sedierung zu dokumentieren.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion
Augenöffnung des unsedierten Patienten spontan oder auf Reizapplikation.
Zulässige Kennzeichen:
1
2
3
4
Keine Antwort
Auf Schmerzreize
Befolgt Aufforderung
Spontan
Hinweis:
Kreuzen Sie die entsprechende Reaktion an. Alle eingegebenen Werte (motorische, verbale, visuelle Reaktion) müssen einer Erhebung entstammen.
Bei Mehrfacherhebung ist immer der Wert der schlechtesten Erhebung einzutragen.
Der GCS ist nur am unsedierten und unrelaxierten Patienten zu erheben.
Die Beurteilung, ob ein Patient unsediert und unrelaxiert ist, basiert auf klinischer Beobachtung. Wenn der Patient sediert/relaxiert ist, ist der
geschätzte Wert vor der Sedierung zu dokumentieren.
Herzfrequenz (Maximum)
Hier ist die höchste gemessene Herzfrequenz einzutragen.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
Schläge/min
50–120
40–240
0–600
Im Falle einer unterschiedlichen atrialen und ventrikulären Frequenz sollte
die ventrikuläre Frequenz genommen werden.
Koexistierende Erkrankungen
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Nicht zutreffend bzw. nicht vorhanden
Zutreffend bzw. vorhanden
Position
Position 1
Position 2
Position 3
Position 4
Koexistierende Erkrankung
Hämatologische Erkrankung
Lymphom, akute Leukämie oder Multiples Myelom
HIV positiv (kein AIDS)
Positive HIV-Serologie, aber keine AIDS-Kriterien nach den CDC/WHODefinitionen; CD4-Zellen sind, sofern gemessen, > 200
AIDS
Patienten, welche die CDC/WHO-Definitionen für AIDS erfüllen, wie HIVpositive Patienten mit klinischen Komplikationen wie Pneumocystis carinii
Pneumonie, Kaposi-Sarkom, Lymphom, Tuberkulose oder Toxoplasmose,
oder CD4-Zellen sind, sofern gemessen, < 200
Metastasierendes Malignom
Neoplasma mit Metastasen, bestätigt durch radiologische (z.B. CT), chirurgische oder andere Methoden
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
Position 5
Position 6
Position 7
Position 8
Position 9
Position 10
Position 11
Position 12
Position 13
Position 14
Position 15
Position 16
I11
Malignom, nicht metastasierend
Neoplasma ohne Metastasen, bestätigt durch radiologische (z.B. CT), chirurgische oder andere Methoden
Leberzirrhose
Dokumentiert durch Biopsie oder klinischen Symptomen portaler Hypertension, Präsenz ösophagealer oder gastrischer Varizen (bestätigt durch
Endoskopie oder Chirurgie) oder der Demonstration eines retrograden
Flusses in der Vena lienalis, Episoden hepatischer Enzephalopathie oder
einer Anamnese von Varizenblutungen
Herzinsuffizienz NYHA II
Müdigkeit, Dyspnoe oder Angina pectoris, welche mit normaler Betätigung einhergehen
Herzinsuffizienz NYHA III
Müdigkeit, Dyspnoe oder Angina pectoris, welche bereits bei mittelschwerer Betätigung auftreten
Herzinsuffizienz NYHA IV
Müdigkeit, Dyspnoe oder Angina pectoris, welche mit leichter Betätigung
einhergehen. Diese Patienten können nur geringe Wegstrecken zu Fuß
zurücklegen oder andere Tätigkeiten alleine durchführen.
Chronische respiratorische Insuffizienz
Permanente Atemnot bei leichter Aktivität aufgrund pulmonaler Erkrankungen (chronisch restriktiver oder obstruktiver Natur). Funktionell sind
diese Patienten unfähig, alleine Stiegen zu steigen, zu arbeiten oder den
Haushalt zu verrichten. Sollte auch dokumentiert werden, wenn eines der
folgenden Symptome vorliegt: chronische Hypoxie, Hyperkapnie, sekundäre Polyzythämie oder pulmonale Hypertension mit systolischem Druck
> 40 mmHg) oder Respirator-Abhängigkeit.
Chronische renale Insuffizienz
Chronische renale Therapie (Hämodialyse oder Peritonealdialyse) bei irreversiblen renalen Erkrankungen oder Anamnese einer chronischen
renalen Insuffizienz
Alkoholismus
Alkoholeinfuhr von mehr als 80g pro Tag über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor der Aufnahme, welche klinische Symptome verursacht wie: Logorrhoe, Enzephalopathie, andere neurologische Erkrankungen, schlechter Ernährungszustand oder Leberzirrhose
Drogensucht
Drogenabhängigkeit aufgrund intravenöser Drogeneinnahme (Kokain,
Opiate und Derivate) für mindestens 6 Monate vor der Aufnahme. Patienten im Methadonprogramm ohne andere Drogenkonsumation fallen nicht
darunter.
Immunsuppression, andere
Der Patient weist eine Erkrankung auf, welche genügend fortgeschritten
ist, um die Infektionsresistenz zu unterdrücken: Schwere Mangelernährung, angeborene Defektzustände des humoralen oder zellulären Systems. Exkludiert AIDS oder HIV-Infektion, metastasierende oder hämatologische Neoplasien, Chemotherapie, Radiotherapie und
Steroidbehandlung.
Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
Patienten, welche tägliche Insulingaben (Injektionen) benötigen
Nicht-Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
Patienten mit diagnostiziertem Diabetes mellitus, welcher durch diätetische Maßnahmen und/oder Medikamente kontrolliert werden kann. Diese
Patienten benötigen nicht regelmäßig Insulin.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
Position 17
Position 18
Position 19
Position 20
Position 21
Hinweis:
I11
Steroide Behandlung
Tägliche Gabe von >= 0,3mg/kg KG Prednisolon oder äquivalente Dosierungen anderer Kortikoide mindestens 6 Monate vor der Aufnahme. Topische Steroide oder Steroide per inhalationem gehören nicht dazu.
Bestrahlung
Strahlentherapie während der letzten 6 Monate vor der Aufnahme. Exkludiert Strahlentherapie für nicht-invasive Tumoren, enterale oder parenterale Radioisotop-Therapie, radioaktive Implantate, Therapie zur
Verhinderung heterotopischer Knochenformationen.
Chemotherapie
Chemotherapie in den 6 Monaten vor der Aufnahme, inkludiert immunsuppressierende Therapie für Malignome, Rheumatoide Arthritis oder
entzündliche Darmerkrankungen (außer reine Behandlung mit Steroiden).
COPD
Chronisch obstruktive pulmonale Erkrankungen aufgrund chronischer
Bronchitis und/oder Emphysem
Arterielle Hypertension
Anamnese eines systolischen Blutdrucks >= 160mmHg und/oder eines
diastolischen Blutdrucks >= 95mmHG, behandelt oder unbehandelt
Bei Zutreffen einer oben angeführten koexistierenden Erkrankung ist die
entsprechende Position im Datenfeld auf "1" zu setzen, andernfalls ist "0"
zu übermitteln. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.
Körpertemperatur (Maximum)
Hier ist die höchste gemessene Körpertemperatur einzutragen.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
° Celsius
36,0–38,5
20,0–42,0
0,0–45,0
Wenn möglich, ist die gemessene periphere Temperatur mit den zentralen
Temperaturen (nasopharyngeal, tympanisch, ösophageal, rektal, pulmonalarteriell) zu vergleichen. Bei peripherer Temperaturmessung sind 0,5º C zu
addieren.
Mechanische Beatmung
Hier ist einzutragen, ob zum Zeitpunkt der arteriellen Blutgasanalyse für die Bestimmung
des PaO2 eine mechanische Beatmung durchgeführt wurde.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Keine mechanische Beatmung/nicht erhoben
Mechanische Beatmung
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2)
Hier ist der zur FiO2-Eingabe korrespondierende Wert einzutragen. Bei Mehrfachmessungen ist jener Wert einzutragen, welcher zusammen mit der inspiratorischen Sauerstoffkonzentration den niedrigsten Oxygenierungsindex ergibt.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
mmHG
80,0–200,0
40,0–300,0
0,0–900,0
Labormessung aus arteriellem Blut
Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2)
Hier ist jene inspiratorische Sauerstoffkonzentration einzutragen, welche zusammen mit
dem eingetragenen arteriellen Sauerstoffpartialdruck (PaO2)erhoben wurde.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
%
21–60
21–100
10–100
Inspiratorische Sauerstoffkonzentration im Einatmungsschenkel des Beatmungssystems
Serum: Bilirubin (Maximum)
Hier ist der höchste gemessene Bilirubin-Wert einzutragen. Die Eingabe dieses Wertes ist
nur verpflichtend, wenn klinisch eine Gelbsucht vorliegt.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
mg/dL
0,2–1,2
0,1–50,0
0,0–200,0
Serum: Kreatinin (Maximum)
Hier ist der höchste gemessene Kreatinin-Wert einzutragen, unabhängig vom Einsatz
extrakorporaler Nierenersatzverfahren.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
mg/dL
0,7–2,5
0,2–15,0
0,0–50,0
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Systolischer Blutdruck (Minimum)
Hier ist der niedrigste gemessene systolische Blutdruck einzutragen.
Einheit:
Normalwert:
Plausibilitätsbereich:
Gültiger Wertebereich:
Hinweis:
mmHg
70–160
0–200
0–400
Die Messung des systolischen Blutdrucks kann mittels invasiven oder nicht
invasiven Verfahren vorgenommen werden. Im Fall eines dokumentierten
Herzstillstandes ist 0 einzugeben.
Therapeutische Maßnahmen (vor IBS)
Hier sind die folgenden therapeutischen Maßnahmen einzugeben, sofern diese direkt (innerhalb der letzten Stunden) vor der Aufnahme an die Intensivstation am Patienten
durchgeführt wurden. Mehrere Antworten sind möglich.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Maßnahme nicht durchgeführt
Maßnahme durchgeführt
Position
Position 1
Position 2
Position 3
Hinweis:
Therapeutische Maßnahme (vor IBS)
CPR
Herzstillstand mit kardiopulmonaler Reanimation vor der Aufnahme an
die Intensivstation. Die Reanimation muss enthalten: Thoraxkompressionen, Herzmassage oder Defibrillation.
Vasoaktive Medikamente
Kontinuierlicher Einsatz von Vasopressoren, um den Blutdruck aufrecht
zu erhalten (Adrenalin, Noradrenalin, Dobutamin in jeder Dosierung, Dopamin >5 µg/kgKG/min), für mindestens eine Stunde
Mechanische Beatmung
Invasive oder nicht-invasive Beatmung. Nicht inkludiert ist die alleinige
Sauerstoffgabe über eine Venturi-Maske oder Nasenbrille.
Beschreibt den Einsatz wichtiger therapeutischer Maßnahmen vor Aufnahme auf die Intensivstation.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I11
Zutransferierung
Lokalisation, von welcher der Patient aus zutransferiert wurde.
Zulässige Kennzeichen:
1
2
3
4
5
6
7
Hinweis:
Bettenstation: Der Patient wurde von einer Normalstation entweder derselben
oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert.
Notaufnahme: Der Patient wurde von der Notaufnahme entweder derselben
oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert.
Andere Intensivstation: Der Patient wurde von einer anderen Intensivstation
entweder derselben oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert.
IMCU: Der Patient wurde von einer Intermediate Care Unit entweder derselben oder einer anderen Krankenanstalt zutransferiert.
OP: Der Patient wurde von einem Operationssaal zutransferiert.
Aufwachraum: Der Patient wurde von einem Aufwachraum zutransferiert.
Andere: Der Patient wurde von anderen Lokalisationen aus an die Intensivstation zutransferiert.
Das Kennzeichen „0 – Nicht erhoben“ ist ab dem Berichtsjahr 2016 nicht
mehr zulässig. Eine Codierung von „0“ führt zu dem Error „EI2Z – Zutransferierung ungültig“.
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Satzart I12 TISS-A-Daten (DLB-Intensiv)
Hinweis:
Für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen entfällt diese Satzart.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "I12" zu befüllen.
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Aufnahmezahl
Hier ist die vom Krankenhaus für den einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt nach
einem beliebigen System vergebene und eindeutige Aufnahmezahl einzutragen.
Hinweis:
Es ist auf eine Übereinstimmung der Aufnahmezahl zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten.
Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer
Die Positionsnummer stellt die chronologische Abteilungsreihenfolge dar und ist durchlaufend zu nummerieren. Führende Nullen sind anzugeben.
Hinweis:
Es ist auf eine Übereinstimmung der Positionsnummer zwischen der Satzart M02 und den Satzarten I11 bis I12 zu achten.
Erhebungsdatum
Das Erhebungsdatum ist verpflichtend und in der Form Jahr (JJJJ), Monat (MM) und Tag
(TT) zu melden. Führende Nullen sind anzugeben.
Standard-Monitoring
Dieser Punkt beschreibt Standard-Überwachungs-Aktivitäten, wie die Dokumentation von
Vitalparametern und die Berechnung einer Flüssigkeitsbilanz.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Standard-Monitoring/nicht erhoben
Standard-Monitoring
Standard-Monitoring ("1") ist auszuwählen, wenn stündlich Vitalparameter
erhoben wurden und zumindest eine Flüssigkeitsbilanz in jeder Schwesternschicht berechnet wurde.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Labor
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Labor/nicht erhoben
Labor
Labor ("1") ist auszuwählen, wenn Blutabnahmen für die Erhebung von
Laborbefunden jeder Art (inklusive biochemischer und mikrobiologischer
Befunde) durchgeführt wurden. Nicht inkludiert sind Blutabnahmen, welche
ausschließlich für Blutgasanalysen sowie für Elektrolytbestimmungen
mittels bettseitigen Messgeräten verwendet werden.
Medikamente
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
Hinweis:
Keine Medikamente/nicht erhoben
Medikamente einfach
Medikamente mehrfach
Medikamente einfach ("1") ist auszuwählen, wenn ein einziges Medikament
verabreicht wurde; Medikamente mehrfach ("2") ist auszuwählen, wenn
mehr als ein Medikament verabreicht wurde; es zählen einmalige oder
mehrmalige intravenöse, intramuskuläre, subkutane, transkutane und/oder
orale (z.B.: über Magensonde) Verabreichungen von Medikamenten. Eine
reine Infusion z.B. von NaCl oder Ringer-Lösung ohne Zugabe von Medikamenten etc. zählt nicht.
Generell sind alle Medikamente unter allen zutreffenden Punkten einzugeben. (Beispiel: Ein Patient/eine Patientin erhält innerhalb eines Tages
Furosemid und Adrenalin: Medikamente mehrfach, Medikamente vasoaktiv
einfach, aktive Diurese.)
Verbandswechsel
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
Kein Verbandswechsel/nicht erhoben
Routineverbandswechsel
Verbandswechsel häufig
Routineverbandswechsel und Verbandswechsel häufig
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
Hinweis:
I12
Routineverbandswechsel ("1") ist auszuwählen, wenn folgende Aktivitäten
durchgeführt wurden: Pflege und Prävention von Dekubitus und täglicher
Verbandswechsel.
Verbandswechsel häufig ("2") ist auszuwählen, wenn häufiger Verbandswechsel (zumindest einmal pro Schicht) und/oder extensive Wundpflege
durchgeführt wurden. Verbandswechsel häufig liegt bei Verbandswechsel
einer Operationswunde oder einer Verletzung (exkl. Dekubitus) mindestens
einmal pro Schicht oder bei extensiver Wundpflege (exkl. Dekubitus) vor.
Verbände an Drainagen oder Katheter sind nicht hierunter zu verstehen.
Dekubituspflege und -prophylaxe ist hierunter nicht zu codieren, sondern
unter Routine-Verbandswechsel.
Routineverbandswechsel und Verbandswechsel häufig ("3") kann alternativ
ausgewählt werden, wenn Verbandswechsel häufig ("2") erfolgte.
Bei einer Umschlüsselung auf den TISS-28 ist zu berücksichtigen, dass bei
Verbandswechsel häufig ("2") sowohl Routineverbandswechsel als auch
Verbandswechsel häufig ausgegeben werden.
Drainagenpflege
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Drainagenpflege/nicht erhoben
Drainagenpflege
Drainagenpflege ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient zumindest eine
Drainage (jedweder Art) hat.
Als Drainagen gelten alle Ableitungen, die nicht über vorgeformte
Körperöffnungen erfolgen. Beispielsweise zählen dazu Wunddrainagen,
Bülaudrainagen, Ventrikeldrainage, perkutan gesetzte Magen- oder
Duodenalsonden, Aszitespunktion mit therapeutischer Ableitung,
suprapubischer Harnkatheter.
Als Drainage gelten nicht: Harnkatheter, nasooral gesetzte Magen- oder
Duodenalsonden, diagnostische Aszitespunktion ohne therapeutische
Ableitung.
Atmungsmodus
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
Spontanatmung/nicht erhoben
BIPAP
CPAP
Assistiert
Kontrolliert
HF-Beatmung
Hinweis:
Wählen Sie den Modus aus, welcher die höchste Invasivität bedeutet, unabhängig von der Dauer.
Beispiel:
War ein Patient/eine Patientin bis 8 Uhr früh kontrolliert beatmet und atmet
dann nach Extubation spontan mit O2-Maske, so gilt er für diesen Tag dennoch als kontrolliert beatmet.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Atemwegszugang
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
Keine Atemwegszugang/nicht erhoben
O2-Maske oder-Brille
CPAP-Maske
CPAP-Helm
Tubus
Kanüle
Hinweis:
Wählen Sie den Zugang aus, welcher die höchste Invasivität bedeutet, unabhängig von der Dauer.
Beispiel:
War ein Patient/eine Patientin bis 8 Uhr früh intubiert und erhält dann nach
Extubation eine O2-Maske, so gilt er für diesen Tag dennoch als intubiert.
Tubus-/Stomapflege
Pflege von künstlichen Atemwegen (Tubus, Tracheostoma).
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Tubuspflege/nicht erhoben
Tubuspflege
Tubuspflege ("1") ist auszuwählen, wenn die Pflege eines endotrachealen
Tubus oder eine Tracheostomas durchgeführt wurden.
Atemtherapie
Atemtherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Lungenfunktion.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Atemtherapie/nicht erhoben
Atemtherapie
Atemtherapie ("1") ist auszuwählen, wenn eine der folgenden Aktivitäten
durchgeführt wurden: Physiotherapie des Thorax, Spirometrie, Inhalationstherapie, Intratracheales Absaugen.
Medikamente vasoaktiv
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
Keine Medikamente vasoaktiv/nicht erhoben
Medikamente vasoaktiv einfach
Medikamente vasoaktiv mehrfach
Seite 69 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
Hinweis:
I12
Medikamente vasoaktiv einfach ("1") ist auszuwählen, wenn ein einziges
vasoaktives Medikament kontinuierlich intravenös verabreicht wurde;
Medikation vasoaktiv mehrfach ("2") ist auszuwählen, wenn mehr als ein
vasoaktives Medikament kontinuierlich intravenös verabreicht wurde; zu
den vasoaktiven Medikamenten gehören: Vasopressoren (z.B.: Dopamin,
Adrenalin, Noradrenalin), Inodilatoren (z.B.: Dobutamin, Milrinon),
Vasodilatoren (z.B.: Nitroglycerin, Na-Nitroprussid, Urapidil etc.).
Medikamente, welche über die Magensonde, transkutan oder per os
gegeben werden, zählen nicht dazu.
Dopamin in Nierendosierung (< 3µg/kgKG/min) ist nicht als vasoaktive
Medikation zu verstehen. Die kontinuierliche Gabe von Betablockern ist hier
nicht zu codieren. Die kontinuierliche Gabe von Calciumantagonisten ist auf
Grund der vasodilatatorischen Komponente hier zu codieren.
Eine Auflistung der unter diesem Item zu erfassenden Substanzen findet
sich im Handbuch „Medizinische Dokumentation“.
Generell sind alle Medikamente unter allen zutreffenden Punkten einzugeben. (Beispiel: Ein Patient/eine Patientin erhält innerhalb eines Tages Furosemid und Adrenalin: Medikamente mehrfach, Medikamente vasoaktiv
einfach, Aktive Diurese.)
Flüssigkeitsersatz massiv
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Flüssigkeitsersatz massiv/nicht erhoben
Flüssigkeitsersatz massiv
Flüssigkeitsersatz massiv ("1") ist auszuwählen, wenn massiver Flüssigkeitsersatz mit mehr als 3 l/m2/d, unabhängig von der Flüssigkeit,
durchgeführt wurde.
Katheter arteriell
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Katheter arteriell/nicht erhoben
Katheter arteriell
Katheter arteriell ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient einen peripheren
arteriellen Katheter erhalten hat (z.B. A. radialis, A. femoralis, A. dorsalis
pedis etc.). Katheter zählen vom Tag des Legens des Zuganges bis zur
Entfernung täglich. Nach Koronarangiographie vorübergehend in der Art.
Femoralis liegengelassene „Schleusen“, die nicht zur Druckmessung verwendet werden, sind hier nicht zu codieren.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Hämodynamisches Monitoring
Systeme zur Messung des Herz-Zeit Volumens und/oder kardialer Drücke und daraus
hergeleiteter Parameter.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
Hinweis:
Kein Monitoring hämodynamisch/nicht erhoben
Pulmonaliskatheter
Linksatrialer Katheter
Lithium-Dilution
Pulskontur-Analyse
Ösophagus Doppler
Katheter zählen vom Tag des Legen des Zuganges bis zur Entfernung täglich. Das Legen eines pulmonal-arteriellen Katheters (nicht aber eines arteriellen oder zentralvenösen Katheters) zählt auch als "Intervention".
Katheter zentralvenös
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein Katheter zentralvenös/nicht erhoben
Katheter zentralvenös
Katheter zentralvenös ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient einen
zentralvenösen Katheter erhalten hat (z.B. V. jugularis, V. subclavia, V.
femoralis etc.), unabhängig von der anatomischen Lage der Punktionsstelle. Katheter zählen vom Tag des Legens des Zuganges bis zur
Entfernung täglich.
Reanimation kardiopulmonal
Jede kardiopulmonale Reanimation nach Aufnahme auf der Intensivbehandlungseinheit
innerhalb der letzten 24 Stunden.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Reanimation kardiopulmonal/nicht erhoben
Reanimation kardiopulmonal
Reanimation kardiopulmonal ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient nach
einem Herzstillstand reanimiert wurde. Dies inkludiert sämtliche Techniken
der mechanischen und pharmakologischen Reanimation, ausgenommen
einem einzelnen präkordialen Faustschlag. Eine kardiopulmonale Reanimation, die vor der Aufnahme in die Intensivstation durchgeführt wurde, kann
hier nicht codiert werden. Wurde der Patient durch einen implantierten Defibrillator reanimiert, ist hier nicht zu codieren.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Nierenersatztherapie
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Nierenersatztherapie/nicht erhoben
Nierenersatztherapie
Nierenersatztherapie ("1") ist auszuwählen, wenn eine extrakorporale
Nierenersatztherapie durchgeführt wurde. Als Nierenersatztherapie zählen:
Hämodialyse, Hämodiafiltration, Hämofiltration, Peritonealdialyse, Plasmapherese.
Harnbilanzierung
Quantitative Messung des Harnvolumens (z.B. über gelegten Harnkatheter).
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Harnbilanzierung/nicht erhoben
Harnbilanzierung
Harnbilanzierung ("1") ist auszuwählen, wenn (zumindest alle 8 Stunden)
die Harnmenge gemessen wurde.
Diurese aktiv
Forcierte Harnausscheidung mit Diuretika
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Diurese aktiv/nicht erhoben
Diurese aktiv
Diurese aktiv ("1") ist auszuwählen, wenn die Diurese forciert wurde: z.B.
mit Furosemid > 0,5 mg/kgKG/d, aber auch mit anderen Diuretika
(Etacrinsäure, Mannitol etc.), welche intravenös, entweder im Bolus oder
kontinuierlich gegeben wurden. Dopamin in „Nierendosierung“
(<3µg/kgKG/min) ist nicht als aktive Diurese zu verstehen.
Generell sind alle Medikamente unter allen zutreffenden Punkten einzugeben. Beispiel: der Patient erhält innerhalb eines Tages Furosemid und
Adrenalin: „Medikamente mehrfach“, „Medikamente vasoaktiv einfach“,
„Diurese aktiv“.
Hirndruckmessung
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Hirndruckmessung/nicht erhoben
Hirndruckmessung
Hirndruckmessung ("1") ist auszuwählen, wenn der intrakranielle Druck
durch intrakranielle, epi- oder subdurale, intracerebrale oder Ventrikeldruckmessung gemessen wird.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Behandlung metabolischer Entgleisungen
Jede Behandlung einer komplizierten metabolischen Azidose oder Alkalose.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Behandlung metabolischer Entgleisungen/nicht erhoben
Behandlung metabolischer Entgleisungen
Behandlung metabolischer Entgleisungen ("1") ist auszuwählen, wenn die
Behandlung einer komplizierten metabolischen Azidose oder Alkalose
vorlag: z.B. TRIS oder Natrium-Bicarbonat Pufferung. Isolierte Veränderungen der Beatmung, um eine metabolische Veränderung zu kompensieren
zählen nicht dazu. Die Behandlung einer metabolischen Entgleisung liegt
bei Behandlung einer komplizierten metabolischen Azidose oder Alkalose
mit TRIS oder mit Natrium-Bikarbonat-Pufferung oder alkalisierenden
Substanzen vor. Jedenfalls müssen dazu pathologische Base Excess-Werte
und pH-Werte in der Krankengeschichte dokumentiert sein. Veränderungen
der Beatmung, um eine metabolische Veränderung zu kompensieren,
zählen nicht dazu. Die ausschließliche Behandlung der Grundkrankheit
alleine (z.B. bei Diabetes mellitus die Insulingabe und Flüssigkeits- und
Elektrolytersatz, die Behandlung der Urämie oder reversibler Schockzustände) zählen nicht dazu. Die Indikation zur Puffergabe muss vorliegen
und lege artis durchgeführt werden.
Ernährung enteral
Zufuhr von Nährstoffgemischen und Zusätzen entweder oral oder über eine Ernährungssonde.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Ernährung enteral/nicht erhoben
Ernährung enteral
Ernährung enteral ("1") ist auszuwählen, wenn eine Nahrungszufuhr über
eine transnasale/-orale oder PEG-Sonde (transgastrale/jejunale Sonde)
durchgeführt wurde.
Ernährung parenteral
Zufuhr von Nährstoffgemischen und Zusätzen über einen intravenösen Zugang.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Ernährung parenteral/nicht erhoben
Ernährung parenteral
Ernährung parenteral ("1") ist auszuwählen, wenn der Patient parenteral
ernährt wurde. Hierzu gehören zumindest die Zufuhr entsprechender
Nährlösungen mit Aminosäuren mit/ohne Lipiden über einen zentralvenösen Zugang. Die alleinige Zufuhr von Glucose oder Lösungen niedriger
Osmolarität über periphere Venenzugänge zählen nicht dazu.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Interventionen
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
Hinweis:
Keine Intervention einfach/nicht erhoben
Intervention einfach
Interventionen mehrfach
Intervention einfach ("1") ist auszuwählen, wenn innerhalb der letzten 24
Stunden eine der folgenden spezifischen Intervention zu diagnostischen
oder therapeutischen Zwecken an der Intensivstation durchgeführt wurde:
Naso- oder orotracheale Intubation, Tracheostomie, Legen eines Schrittmachers, Cardioversion, Endoskopien (Bronchoskopie, Gastroskopie,
Kolonoskopie), Notoperation, Magenspülung, Legen einer SengstakenSonde, Legen eines Pulmonaliskatheters.
Interventionen mehrfach ("2") ist auszuwählen, wenn innerhalb der letzten
24 Stunden mehrere der oben angeführten Interventionen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken an der Intensivstation durchgeführt
wurden. Nicht inkludiert sind alle Routine-Maßnahmen, wie Röntgen, Echokardiographie, EKG, Verbandswechsel, Einführen von venösen oder
arteriellen Kathetern.
Interventionen sind nur für den Tag der Durchführung einzutragen, nicht
für Folgetage. Dabei handelt es sich um Interventionen, welche an der
Intensivstation durchgeführt werden. Interventionen, welche außerhalb
durchgeführt werden (z.B. die Implantation eines Schrittmachers im
Schrittmacher-OP) zählen nicht dazu.
Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS
Jede diagnostische/therapeutische Maßnahme zu der ein Transport des Patienten an
einen Ort außerhalb der Intensivstation (und wieder zurück) notwendig ist.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine Diagnostik/Therapie außerhalb der IBS/nicht erhoben
Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS
Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS ("1") ist auszuwählen, wenn
eine Diagnostik/Behandlung außerhalb der Intensivstation durchgeführt
wurde. Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS ist erst nach Aufnahme
auf die IBS zu berücksichtigen. Zuvor stattgefundene Untersuchungen oder
Operationen und Therapien sind nicht zu berücksichtigen. Nach Aufnahme
auf die IBS erfolgte Untersuchungen oder Therapien außerhalb der IBS sind
hier zu codieren, soferne der Patient dazu besonderer Intensivüberwachung
oder Intensivbehandlung bedarf, die ein aufwendigeres Procedere als auf
der Normalstation verlangt (Begleitung durch Arzt oder diplomiertes Pflegepersonal). Wenn dieser besondere Aufwand nicht gegeben ist, ist dieser
Punkt nicht zu codieren, gegebenenfalls ist die Indikation zur Aufnahme auf
die Intensivbehandlungsstation zu überprüfen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Agitation und Delirium
Kontinuierliche Behandlung und Betreuung von schwer agitierten oder deliranten Patienten.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
2
3
4
5
6
7
Hinweis:
Keine Agitation/Delirium/nicht erhoben
nicht weckbar
sehr sediert
sediert
ruhig und kooperativ
agitiert
sehr agitiert
Selbst- oder Fremdgefährdung
1 Minimale oder keine Reaktion auf Schmerzreize, kann nicht
kommunizieren oder Anweisungen befolgen.
2 Weckbar durch stärkere physische Stimuli (Beklopfen eines Körperteils,
Schmerzreiz), kann aber nicht kommunizieren oder Anweisungen
befolgen. Spontane Bewegungen sind möglich.
3 Kann durch Ansprechen oder leichtes Schütteln geweckt werden, kann
einfache Anweisungen befolgen, aber dämmert wieder ein.
4 Ist ruhig, leicht weckbar und befolgt Anweisungen.
5 Ist ängstlich oder unruhig, kann durch Zusprechen beruhigt werden.
6 Benötigt Schutzfixierung und muss häufig durch Zusprechen beruhigt
werden, beisst auf den Tubus.
7 Ist aggressiv, zieht am Tubus, versucht Katheter zu entfernen, versucht
über Bettgitter zu steigen, wirft sich im Bett herum, schlägt um sich.
Assist kardial
Maschinelle Systeme zur Unterstützung oder Ersatz der kardialen Pumpfunktion.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein kadialer Assist/nicht erhoben
Kardialer Assist
Kardialer Assist ("1") ist auszuwählen, wenn eines der folgenden Geräte
zum Einsatz kommt: Intraaortale Ballonpumpe oder Kunstherz (RVAD,
LVAD, andere).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB-INTENSIV, Satzart
I12
Assist pulmonal
Pulmonale Unterstützung/Ersatz mittels ECMO und ECCO Geräten.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein pulmonaler Assist/nicht erhoben
Pulmonaler Assist
Pulmonaler Assist ("1") ist auszuwählen, wenn eine extrakorporale Oxygenierung und/oder extrakorporale CO2 Elimination erfolgt.
Hypothermie therapeutisch
Therapeutische Hypothermie mittels medizintechnischer Verfahren.
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Keine therapeutische Hypothermie/nicht erhoben
Therapeutische Hypothermie
Therapeutische Hypothermie ("1") ist auszuwählen, wenn eine therapeutische Hypothermie mittels apparativer Verfahren durchgeführt wird.
Lebersupport extrakorporal
Elimination toxischer Substanzen und/oder Stoffwechselprodukte mittels Albumindialyse .
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Hinweis:
Kein extrakorporaler Lebersupport/nicht erhoben
Extrakorporaler Lebersupport
Extrakorporaler Lebersupport ("1") ist auszuwählen, wenn ein extrakorporales Leberunterstützungssystem verwendet wird, bei dem entweder Zellsysteme oder Membran-und Adsorptionssysteme in verschiedenen Kombinationen eingesetzt werden.
Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie
Zulässige Kennzeichen:
0
1
Keine kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie/nicht erhoben
Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie
Datensatz-ID
Die Datensatz-ID wird als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei für alle
Hash-Ableitungen die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
L01
Satzart L01 Spezielle Leistungsbereiche (DLB)
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L01" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“
(Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 11---- bis 15---- und 19----).
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
Hinweis:
Für den Leistungsbereich „M“ entfällt die Angabe eines Funktionscodes.
Leistungsbereich
Zulässige Kennzeichen:
I
G
L
N
J
P
S
A
M
R
O
Intensivüberwachungs-/-behandlungseinheiten (Erwachsene/Kinder)
Akutgeriatrie/Remobilisation
Palliativmedizinische Einrichtungen
Neurologische Akut-Nachbehandlung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Psychiatrie
Stroke Unit
Alkohol- und Drogenentwöhnung
Spezielle Leistungen
Remobilisation/Nachsorge
Psychosomatik
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
L01
Gruppe/Stufe
Hier ist die für den aktuell definierten Leistungsbereich definierte Gruppe bzw. Stufe einzutragen.
Punkte
Hier sind die dem aktuell definierten Leistungsbereich und der verknüpften Stufe zugeordneten Punkte einzutragen.
Seite 78 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
L02
Satzart L02 Abrechnungsrelevante Kostenträger (DLB)
Innerhalb der Bundesländer können die Kostenträger unterschiedliche Finanzierungsrelevanz haben. Der Landesgesundheitsfonds hat innerhalb des SCORING-Programms die
Möglichkeit, einzelne Kostenträger als "nicht LKF-relevant" zu kennzeichnen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L02" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Kostenträger – Code
Der Kostenträger hat dem in der Beilage zum Anhang des Handbuches zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten enthaltenen Kostenträgerkatalog zu entsprechen.
LKF – Relevanz
Zulässige Kennzeichen:
J
N
Ja
Nein
(Kostenträger ist LKF-relevant)
(Kostenträger ist nicht LKF-relevant)
Seite 79 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
L03
Satzart L03 Exklusionen medizinischer Einzelleistungen
(DLB)
Ein Bereich der Plausibilitätsprüfung zielt auf unplausible Leistungen in einzelnen Krankenhäusern ab. Die Festlegung solcher unplausiblen Kombinationen kann im Rahmen des
SCORING-Programms von den Landesgesundheitsfonds getroffen werden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L03" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Medizinische Einzelleistung – Code
Die Leistung hat dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: DLB, Satzart
L04
Satzart L04 Exklusionen tagesklinischer medizinischer
Einzelleistungen (DLB)
Ein Bereich der Plausibilitätsprüfung zielt auf unplausible tagesklinische Leistungen in
einzelnen Krankenanstalten ab. Die Festlegung solcher unplausiblen Kombinationen kann
im Rahmen des SCORING-Programms von den Landesgesundheitsfonds getroffen werden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "L04" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Medizinische Einzelleistung – Code
Die Leistung hat einer tagesklinischen Leistung aus dem vom Bundesministerium für Gesundheitherausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLENPLAN, Satzart
K01
Satzart K01 Kostenstellenplan
Im Kostenstellenplan sind alle relevanten Kostenstellen des Berichtszeitraumes vollständig einzutragen, unabhängig davon, ob einzelne Kostenstellen erst während des Berichtszeitraumes eingerichtet oder während des Berichtszeitraumes geschlossen wurden. Für
die Krankenanstalten-Kostenrechnung und Krankenanstalten-Statistik nicht mehr relevante Kostenstellen aus Vorjahren, die allenfalls im Bereich einzelner Diagnosen- und
Leistungsberichte noch aufscheinen, sind im Kostenstellenplan nicht anzuführen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K01" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Funktionscode
Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“
(Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes).
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
Hinweis:
Referenzzentren gemäß ÖSG 2012 bzw. gemäß KAKuG, die nicht als eigene Kostenstellen geführt werden, oder Sonderfächer, in denen mehr
als ein RFZ geführt wird, sind zusätzlich zu der Abteilung, innerhalb der sie
geführt werden, im Kostenstellenplan mit einem „virtuellen“ Funktionscode (1. Stelle = 9) anzugeben. Dieser virtuelle Funktionscode ist nur im
Kostenstellenplan anzugeben und spielt für die weitere Datenmeldung keine Rolle. Die Abteilung, innerhalb der sie geführt werden, ist jedenfalls
mit der Organisationsform „R“ zu kennzeichnen. Der jeweils maßgebliche virtuelle FUCO (3.-6. Stelle) wird ergänzt um das Kennzeichen der Organisationsform „R“ bzw. „Z“ oder „S“ in Abhängigkeit von der Art bzw. der
Versorgungsstufe des Referenzzentrums (siehe Handbuch Organisation und
Datenverwaltung – Anhang 2, Kapitel 1.3.4).
Interne Kostenstellennummer
Das Feld enthält die krankenhausinterne Kostenstellennummer, sofern diese nicht mit
dem Funktionscode ident ist.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLENPLAN, Satzart
K01
Interne Kostenstellenbezeichnung
Das Feld enthält die krankenhausinterne Bezeichnung (den Namen) der Kostenstelle.
Spezielle Organisationsform
Die spezielle Organisationsform der stationären Versorgung ist im Kostenstellenplan zusätzlich zum Funktionscode mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen.
Spezielle Organisationsformen
(gemäß ÖSG bzw. KAKuG)
Abteilung
Referenzzentrum – ohne Versorgungsstufengliederung
Referenzzentrum – höchste Versorgungsstufe
Referenzzentrum – 2. Versorgungsstufe
Department
Fachschwerpunkt
Dislozierte Tagesklinik
Dislozierte Wochenklinik
Kennzeichnung im
Kostenstellenplan
A
R
Z
S
D
F
T
W
Spezielle Betriebssformen
(gemäß ÖSG bzw. KAKuG)
Tagesklinik
(für einmalige Aufenthalte über Tag oder über Nacht)
Halbstationärer Bereich (für Intervallaufenthalte)
Fachspezifische Wochenklinik
K
H
M
ohne fachlich eindeutige Zuordnung
X
Dokumentationsregeln zur Kennzeichnung der fachrichtungsspezifischen Organisationsform sowie Betriebsform gemäß ÖSG bzw. KAKuG sind im Handbuch Organisation und
Datenverwaltung – Anhang 2, Kapitel 1.3 dargestellt.
Seite 83 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STAMMDATEN, Satzart
K02
Satzart K02 KA-Stammdaten
In dieser Satzart sind die Stammdaten des Krankenhauses bzw. des Rechtsträgers zu
melden. Bei mehreren Standorten haben sich die Angaben auf den Hauptsitz des Krankenhauses bzw. des Rechtsträgers zu beziehen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K02" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Krankenanstalt – Bezeichnung
Hier ist der offizielle Name des Krankenhauses in vollem Wortlaut laut sanitätsbehördlicher Bewilligung (Bescheid) einzutragen. Gebräuchliche Abkürzungen sind zu verwenden,
z.B.:
Allgemein(es) öffentliche(s)
Allgemeines Krankenhaus
Landeskrankenhaus
A.ö.
AKH
LKH
Krankenanstalt – Straße
Hier ist die Straße inklusive Hausnummer einzutragen.
Krankenanstalt – Postleitzahl
Hier ist die Postleitzahl (ohne Länderkennzeichen) einzutragen.
Krankenanstalt – Ort
Hier ist der der Postleitzahl zugeordnete Ortsname in vollem Wortlaut einzutragen.
Krankenanstalt – Telefon
Hier ist die Telefonnummer des Krankenhauses, in der Form Ortsvorwahl/Nummer (ohne
Durchwahl) anzugeben.
Seite 84 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STAMMDATEN, Satzart
K02
Krankenanstalt – Fax
Hier ist die Telefaxnummer des Krankenhauses in der Form Ortsvorwahl/Nummer anzugeben.
Krankenanstalt – Homepage
Hier ist die Internetadresse des Krankenhauses anzugeben (ohne http://).
Rechtsträger – Bezeichnung
Hier ist der offizielle Name des Rechtsträgers in vollem Wortlaut laut sanitätsbehördlicher
Bewilligung (Bescheid) einzutragen.
Rechtsträger – Straße
Hier ist die Straße inklusive Hausnummer einzutragen.
Rechtsträger – Postleitzahl
Hier ist die Postleitzahl (ohne Länderkennzeichen) einzutragen.
Rechtsträger – Ort
Hier ist der der Postleitzahl zugeordnete Ortsname in vollem Wortlaut einzutragen.
Rechtsträger – Telefon
Hier ist die Telefonnummer des Rechtsträgers in der Form Ortsvorwahl/Nummer (ohne
Durchwahl) anzugeben.
Rechtsträger – Fax
Hier ist die Telefaxnummer des Rechtsträgers in der Form Ortsvorwahl/Nummer anzugeben.
Rechtsträger – Homepage
Hier ist die Internetadresse des Rechtsträgers anzugeben (ohne http://).
Ärztliche Leitung
Der Name ist in der folgenden Form einzutragen:
NACHNAME/Vorname/Titel (unter Verwendung gängiger Abkürzungen);
der Nachname ist in Großbuchstaben anzugeben.
Seite 85 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STAMMDATEN, Satzart
Verwaltungsleitung
Der Name ist in der folgenden Form einzutragen:
NACHNAME/Vorname/Titel (unter Verwendung gängiger Abkürzungen);
der Nachname ist in Großbuchstaben anzugeben.
Pflegedienstleitung
Der Name ist in der folgenden Form einzutragen:
NACHNAME/Vorname/Titel (unter Verwendung gängiger Abkürzungen);
der Nachname ist in Großbuchstaben anzugeben.
Seite 86 von 160
K02
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K03
Satzart K03 KA-Statistik (Ressourcen und
Inanspruchnahme)
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K03" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Systemisierte Betten insgesamt
Es ist die Anzahl der systemisierten Betten des Krankenhauses insgesamt, inkl. Tagesklinikbetten, per 31.12. des Berichtsjahres anzugeben.
Hinweis:
Die Anzahl der systemisierten Betten insgesamt muss den systemisierten
Betten in Summe aller bettenführenden Hauptkostenstellen (Satzart K08)
entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Systemisierte Betten – Sonderklasse
Es ist die Anzahl der systemisierten Betten der Sonderklasse des Krankenhauses, inkl.
Tagesklinikbetten, per 31.12. des Berichtsjahres anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt
Es ist die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten des Krankenhauses insgesamt, inkl.
Tagesklinikbetten, anzugeben.
Hinweis:
Die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten insgesamt muss den tatsächlich aufgestellten Betten in Summe aller bettenführenden Hauptkostenstellen (Satzart K08) entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K03
Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklasse
Es ist die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten der Sonderklasse des Krankenhauses, inkl. Tagesklinikbetten, anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Belagstage – Sonderklasse
Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr angefallenen Belagstage von SonderklassePatienten/Patientinnen für das Krankenhaus in Summe anzugeben.
Hinweis:
Es sind nur die in der Sonderklasse angefallenen Belagstage zu zählen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Aufnahmen – Sonderklasse
Es ist die Summe der im Berichtsjahr erfolgten Aufnahmen von SonderklassePatienten/Patientinnen des Krankenhauses anzugeben.
Hinweis:
Die während des Aufenthaltes von der allgemeinen Klasse in die Sonderklasse verlegten Patienten/Patientinnen sind mit zu zählen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse
Es ist die Anzahl der vom Vorjahr verbliebenen Sonderklasse-Patienten/Patientinnen des
Krankenhauses in Summe anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Entlassungen – Sonderklasse
Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr erfolgten Entlassungen von SonderklassePatienten/Patientinnen für das Krankenhaus in Summe anzugeben.
Hinweis:
Die während des Aufenthaltes von der Sonderklasse in die allgemeine Klasse verlegten Patienten/Patientinnen sind mit zu zählen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Verstorbene – Sonderklasse
Es ist die Anzahl der im Berichtsjahr verstorbenen Sonderklasse-Patienten/Patientinnen
(ohne Totgeborene) für das Krankenhaus in Summe anzugeben.
Seite 88 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K03
Aufnahmen von Begleitpersonen
Es ist die Anzahl der nicht anstaltsbedürftigen Begleitpersonen für das Krankenhaus in
Summe anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Belagstage von Begleitpersonen
Es ist die Anzahl der Mitternachtsstände der Begleitpersonen für das Krankenhaus in
Summe anzugeben.
Ambulante Patienten/Patientinnen
Es ist die Anzahl der auf allen nicht-bettenführenden Hauptkostenstellen gezählten ambulanten Patienten/Patientinnen in Summe anzugeben.
Hinweis:
Die Anzahl der ambulanten Patienten/Patientinnen insgesamt muss den
ambulanten Patienten/Patientinnen in Summe aller nicht-bettenführenden
Hauptkostenstellen (Satzart K09) entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
OP-Tische
Es ist die Anzahl der OP-Tische des Krankenhauses insgesamt anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Entbindungsplätze
Es ist die Anzahl der Entbindungsplätze des Krankenhauses insgesamt anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Postoperative Überwachungsplätze
Es ist die Anzahl der postoperativen Überwachungsplätze des Krankenhauses insgesamt
anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Dialyseplätze
Es ist die Anzahl der Dialyseplätze des Krankenhauses insgesamt anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K03
Obduktionen durch Anstaltspersonal
Es ist die Anzahl der Obduktionen anzugeben, die vom Personal des Krankenhauses während des Berichtsjahres durchgeführt wurden.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Obduktionen durch Fremdpersonal
Es ist die Anzahl der Obduktionen anzugeben, die von nicht dem Krankenhaus angehörigen Personal während des Berichtsjahres durchgeführt wurden.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Entbindungen – Lebendgeborene
Es ist die Anzahl der im Krankenhaus lebend Geborenen in Summe anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Entbindungen – Totgeborene
Es ist die Anzahl der im Krankenhaus tot Geborenen in Summe anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K04
Satzart K04 KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente
nach Funktionsgruppen und
Dienstverhältnis)
Hinweis:
Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen
anzugeben (z.B. 3,00).
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K04" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Personalgruppenindex
Personalgruppen sind die Funktionsgruppen nach Art des Dienstverhältnisses entsprechend dem Material- und Leistungsverzeichnis (MLV) im „Handbuch zur Dokumentation
von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang B,
MLV-Untergruppen 1-1 bis 1-9). Der Index (111 bis 139) entspricht den MLV-Nummern.
Zusätzliches Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische
Personalkosten angesetzt werden (z.B. Schüler/innen und Studierende, Personal in Ausbildung, Zivildiener, Leihpersonal) ist sowohl in das Personal unter den Indizes 111 bis
139 zu inkludieren, als auch gesondert unter den zusätzlichen Indizes Z01-Z09 zu erfassen.
Hinweis
zu den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen
(Indizes 1-3, 1-4, 1-5, 1-6):
Die unter diesen Indizes jeweils anzugebenden Zahlen haben nur jene
nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zu enthalten, die im Handbuch Kapitel
9.3. definiert sind. Sonstige nicht-ärztliche Gesundheitsberufe i.w.S. (z.B.
pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, Drogisten/
Drogistinnen u.ä.) sind unter „1-9 Sonstiges Personal“ zu dokumentieren.
Definition
zu den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen
(Indizes 1-3, 1-4, 1-5, 1-6): siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
Index
K04
Personalgruppe
Pragmatisiert Bedienstete
111
112
113
114
115
116
117
118
119
Ärzte/Ärztinnen
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä.
Hebammen (inkl. Schüler/innen)
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (inkl. Schüler/innen)
Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (inkl. Schüler/innen)
Sanitäter, Pflegehilfe und MA
Verwaltungs- und Kanzleipersonal
Betriebspersonal
Sonstiges Personal
Vertragsbedienstete
121
122
123
124
125
126
127
128
129
Ärzte/Ärztinnen
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä.
Hebammen – Vertragsbedienstete (inkl. Schüler/innen)
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (inkl. Schüler/innen)
Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (inkl. Schüler/innen)
Sanitäter, Pflegehilfe und MA
Verwaltungs- und Kanzleipersonal
Betriebspersonal
Sonstiges Personal
Sonstige Bedienstete
131
132
133
134
135
136
137
138
139
Ärzte/Ärztinnen
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä.
Hebammen (inkl. Schüler/innen)
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (inkl. Schüler/innen)
Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (inkl. Schüler/innen)
Sanitäter, Pflegehilfe und MA
Verwaltungs- und Kanzleipersonal
Betriebspersonal
Sonstiges Personal
Darunter: Zusätzliches Personal, für das kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden
Z01
Z02
Z03
Z04
Z05
Z06
Z07
Z08
Z09
Ärzte/Ärztinnen
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä.
Hebammen (z.B. Schüler/innen)
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe (z.B. Schüler/innen)
Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst und Masseure/Masseurinnen (z.B. Schüler/innen)
Sanitäter, Pflegehilfe und MA
Verwaltungs- und Kanzleipersonal
Betriebspersonal
Sonstiges Personal
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K04
Personal – Vollzeitäquivalente
Es ist die Anzahl des Personals des Krankenhauses je Personalgruppe in Vollzeitäquivalenten anzugeben.
Hinweis:
Die Gesamtsumme des Personals (Summe aller Personalgruppen, inkl.
Z01-Z09) muss dem Personal in Summe aller Kostenstellen (Satzarten
K08, K09, K10) entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K05
Satzart K05 KA-Statistik (Personal des ärztlichen
Dienstes)
Hinweis:
„Kopfzahlen“ sind als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) zu übermitteln.
Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen
anzugeben (z.B. 3,00).
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K05" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Fachhauptbereichsindex
Der Fachhauptbereichsindex ist die 3. und 4. Stelle des Funktionscodes der Hauptkostenstellen entsprechend dem Kostenstellenkatalog im „Handbuch zur Dokumentation von
Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang C).
Hinweis:
Fachärzte/-ärztinnen, die in mehreren Fachhauptbereichen tätig sind, sind
in dem Fachhauptbereich ihrer vorwiegenden Tätigkeit anzugeben (keine
Mehrfachzählungen).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
Index
11
12
21
22
23
24
25
26
27
28
29
31
32
33
41
42
43
45
48
51
62
63
64
71
72
73
75
78
81
82
83
91
99
00
K05
Fachhauptbereich
Innere Medizin
Pulmologie (Lungenheilkunde)
Chirurgie
Unfallchirurgie
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Neurochirurgie
Plastische Chirurgie
Kinder-Chirurgie
Herzchirurgie
Thoraxchirurgie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Frauenheilkunde (Gynäkologie)
Geburtshilfe
Augenheilkunde
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Urologie
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kinderheilkunde
Psychiatrie
Neurologie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Anästhesiologie
Radiologie
Strahlentherapie-Radioonkologie
Nuklearmedizin
Physikalische Medizin
Pathologie
Medizinisch-chemische Labordiagnostik
Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik
Interdisziplinärer Bereich
Fachhauptbereich(e) – andere(r)
Basisausbildung (§ 6a)
Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl
Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Fachärzte/-ärztinnen in physischen Personen
(„Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben.
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopfzahl
Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K05
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl
Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen in Ausbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin im Hauptfach in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12.
des Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben.
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Kopfzahl
Es ist je Fachhauptbereich die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung in physischen Personen („Kopfzahlen“), welche am 31.12. des Berichtsjahres in
Dienstverwendung des Krankenhauses standen, anzugeben.
Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Kapitel 9.3.
Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K06
Satzart K06 KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K06" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Fachrichtungsindex
Der Fachrichtungsindex bezieht sich auf die Fachcodes bzw. die Bezeichnungen der Österreichischen Ärztekammer (Stand Oktober 2003).
Hinweis:
Index
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
11
12
13
14
15
16
19
20
24
29
30
42
Fachärzte/-ärztinnen mit Ausbildung in mehr als einem Sonderfach sind in
jenem Sonderfach anzugeben, in welchem sie im Krankenhaus vorwiegend
tätig sind (keine Mehrfachzählungen). Zusatzausbildungen sind nicht zu berücksichtigen.
Sonderfach
Allgemeinmedizin
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Augenheilkunde und Optometrie
Chirurgie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Innere Medizin
Kinder- und Jugendheilkunde
Lungenkrankheiten
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
Physikalische Medizin
Radiologie (siehe auch 51!)
Unfallchirurgie
Urologie
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (siehe auch 91!)
Medizinische und Chemische Labordiagnostik
Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik
Pathologie
Neurochirurgie
Plastische Chirurgie
Kinderchirurgie
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
Index
44
45
47
49
50
51
91
98
K06
Sonderfach
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Nuklearmedizin
Strahlentherapie-Radioonkologie
Neurologie (inkl. 10 Neurologie/Psychiatrie)
Psychiatrie (inkl. 18 Psychiatrie/Neurologie)
Medizinische Radiologie-Diagnostik (siehe auch 13!)
Zahnarzt (siehe auch 16!)
Sonstige Sonderfächer (siehe unten)
Unter Index „98“ sind Fachärzte/-ärztinnen aller sonstigen Sonderfächer in Summe anzugeben (in alphabetischer Reihenfolge):
Index
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
98
Sonderfach (Code der ÖÄK)
Anatomie (21)
Arbeits- und Betriebsmedizin (40)
Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin (41)
Gerichtsmedizin (27)
Histologie und Embryologie (22)
Hygiene und Mikrobiologie (23)
Immunologie (31)
Medizinische Biologie (32)
Medizinische Biophysik (33)
Medizinische Leistungsphysiologie (43)
Neurobiologie (34)
Neuropathologie (35)
Pathophysiologie (36)
Pharmakologie und Toxikologie (25)
Physiologie (26)
Sozialmedizin (37)
Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene (46)
Theoretiker (28)
Tumorbiologie (38)
Virologie (48)
Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl
Es ist je Fachrichtung die Anzahl der Konsiliarärzte/-ärztinnen gemäß § 2a KAKuG in physischen Personen („Kopfzahl“), welche am 31.12. des Berichtsjahres – unabhängig vom
Anstellungs- oder Dienstverhältnis – in Dienstverwendung des Krankenhauses standen,
anzugeben.
Hinweis:
„Kopfzahlen“ sind als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) zu übermitteln.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K07
Satzart K07 KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen
Gesundheitsberufe)
Hinweis:
„Kopfzahlen“ sind als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) zu übermitteln.
Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen
anzugeben (z.B. 3,00).
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K07" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
Die Gliederung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe bezieht sich auf das Material- und
Leistungsverzeichnis (MLV) im „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (Anhang B, Untergruppen 1-3 bis
1-6) und basiert auf den gesetzlichen Regelungen zu diesen Berufsgruppen.
Hinweis:
Je Berufsgruppe sind nur jene Personen anzugeben, deren Ausbildung den
angegebenen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Andere Beschäftigte in
diesen Tätigkeitsfeldern (z.B. Berufsgruppe mit nicht angeführter gesetzlicher Grundlage, Beschäftigte ohne (abgeschlossene) Ausbildung, Famulanten/Famulantinnen) sind in dieser Satzart nicht anzugeben.
Beschäftigte, die mehr als eine der angegebenen Berufe ausüben bzw.
mehrere entsprechende Ausbildungen haben, sind in jener Berufsgruppe
anzugeben, in der sie im Krankenhaus vorwiegend tätig sind (keine Mehrfachzählungen).
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Der Index entspricht der 3. und 4. Stelle der Hauptgattung im MLV (mit Ausnahme der
Hebammen, Gipsassistenten/-innen und Röntgenassistenten/-innen).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
Index
30
41
42
43
44
51
52
53
54
55
56
57
58
59
61
62
63
64
65
66
67
68
69
6A
6B
K07
Berufsgruppe
Hebammen
Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
Kinder- und Jugendlichenpflege
Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Kardiotechnischer Dienst
Physiotherapeutischer Dienst
Medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst
Radiologisch-technischer Dienst
Diätdienst- u. ernährungsmed. Beratungsdienst
Ergotherapeutischer Dienst
Logopäd.-phoniatr.-audiol. Dienst
Orthoptischer Dienst
Medizinisch-technischer Fachdienst und Med. Fachassistenz
Medizinische Masseure/Masseurinnen und Heilmasseure/-masseurinnen
Sanitäter/innen
Pflegehilfe
Operationsassistent/-in
Laborassistent/-in
Obduktionsassistent/-in
Heilbadegehilfen/-gehilfinnen
Ordinationsassistent/-in
Ergotherapiegehilfen/-gehilfinnen
Desinfektionsassistent/-in
Gipsassistent/-in
Röntgenassistent/-in
Personal männlich – Kopfzahl
Anzahl der männlichen Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe, welche am 31.12. des
Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen.
Personal weiblich – Kopfzahl
Anzahl der weiblichen Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe, welche am 31.12. des
Berichtsjahres in Dienstverwendung des Krankenhauses standen.
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl
Anzahl der Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe insgesamt (männlich und weiblich),
die Staatsangehörige eines anderen EU-Staates sind und am 31.12. des Berichtsjahres in
Dienstverwendung des Krankenhauses standen.
Hinweis:
Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der
EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KA-STATISTIK, Satzart
K07
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl
Anzahl der Personen („Kopfzahlen“) je Berufsgruppe insgesamt (männlich und weiblich),
die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind und am 31.12. des Berichtsjahres in
Dienstverwendung des Krankenhauses standen.
Hinweis:
Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der
EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres.
Personal männlich – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Personal weiblich – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Hinweis:
Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der
EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt- Vollzeitäquivalente
Vollzeitäquivalente sind zusätzlich verpflichtend anzugeben.
Hinweis:
Als Basis für die Zuordnung zu EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gilt der
EU-Mitgliedsstatus zum 31.12. des Berichtsjahres.
Definition der Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K08
Satzart K08 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(bettenführende Hauptkostenstellen)
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen
anzugeben (z.B. 3,00).
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des
KORE-Handbuches.
Es ist darauf zu achten, dass in die Berechnung der Vollzeitäquivalente nur
jenes Personal in jenem Umfang einbezogen wird, für welches auch Personalkosten inkl. kalkulatorische Personalkosten (KOAGR01) in entsprechendem Ausmaß auf der bettenführenden Hauptkostenstelle erfasst wurden.
Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis
K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen
in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K08" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
Das Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im KORE-Handbuch
(Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 11---- bis 15---- und 19----).
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K08
Systemisierte Betten
Es ist die Anzahl der systemisierten Betten der bettenführenden Hauptkostenstelle, inkl.
Tagesklinikbetten, per 31.12. des Berichtsjahres anzugeben.
Hinweis:
Die Anzahl der systemisierten Betten des Krankenhauses insgesamt (Satzart K03) muss der Summe der systemisierten Betten aller bettenführenden
Hauptkostenstellen entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Tatsächlich aufgestellte Betten
Es ist die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten der bettenführenden Hauptkostenstelle, inkl. Tagesklinikbetten, anzugeben.
Hinweis:
Die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten des Krankenhauses insgesamt (Satzart K03) muss der Summe der tatsächlich aufgestellten Betten
aller bettenführenden Hauptkostenstellen entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Nettogrundrissfläche
Die Nettogrundrissfläche der bettenführenden Hauptkostenstelle ist in Quadratmetern als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)
Es ist die Anzahl des ärztlichen Personals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente
(MLV 1-2)
Es ist die Anzahl der Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K08
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)
Es ist die Anzahl der Hebammen der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)
Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst
und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)
Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, medizinisch-technischen Fachdienstes und die Anzahl der Masseure/Masseurinnen der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische
Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Sanitäter, Pflegehilfe und Medizinische Assistenzberufe – Vollzeitäquivalente
(MLV 1-6)
Es ist die Anzahl des Personals der Sanitäter, Pflegehilfe und der medizinischen Assistenzberufe der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben,
inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung
kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K08
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7)
Es ist die Anzahl des Verwaltungs- und Kanzleipersonals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das
in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8)
Es ist die Anzahl des Betriebspersonals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9)
Es ist die Anzahl des sonstigen Personals der bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Personalkosten (KOAGR01)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Personalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.).
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.).
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch,
insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.).
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil,
Punkt 4.4.).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K08
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere
Erster Teil, Punkt 3.3. und 4.5.)
Energiekosten (KOAGR06)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Energiekosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4. und 4.6.).
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Abgaben, Beiträge,
Gebühren und sonstige Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere
Erster Teil, Punkt 3.5. und 4.7.).
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten kalkulatorischen Anlagekapitalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt
4.8.).
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben.
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben.
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten
Kosten der Verwaltung anzugeben.
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten
Kosten anderen Sekundärkosten anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K08
Kostenminderungen
Es sind die der bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kostenminderungen
anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil).
Hinweis:
Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit
den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten
K11 und K13 übereinzustimmen.
Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen
Es sind die aufgrund abgegebener innerbetrieblicher Leistungen anderen Kostenstellen
weiterverrechneten Kosten in Summe anzugeben.
Hinweis:
Die Summe der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen ist ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Unter- oder Überdeckung
Es sind die auf der bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Unter- oder
Überdeckungsbeträge anzugeben.
Hinweis:
Unterdeckungsbeträge sind mit negativem Vorzeichen anzugeben.
Endkosten der Kostenstelle
Es sind die auf der bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Endkosten anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K09
Satzart K09 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(nicht-bettenführende Hauptkostenstellen)
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen
anzugeben (z.B. 3,00).
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des
KORE-Handbuchs.
Es ist darauf zu achten, dass in die Berechnung der Vollzeitäquivalente nur
jenes Personal in jenem Umfang einbezogen wird, für welches auch Personalkosten inkl. kalkulatorische Personalkosten (KOAGR01) in entsprechendem Ausmaß auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle erfasst wurden.
Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis
K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen
in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K09" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode
Dieses Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im KORE-Handbuch
(Anhang C, Kapitel 2.1, Funktionscodes 16---- bis 18----).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K09
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
Ambulante Patienten/Patientinnen
Es ist die Anzahl der auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle gezählten ambulanten Patienten/Patientinnen anzugeben.
Hinweis:
Die Anzahl der ambulanten Patienten/Patientinnen des Krankenhauses insgesamt (Satzart K03) muss der Summe der ambulanten Patienten/
Patientinnen aller nicht-bettenführenden Hauptkostenstellen entsprechen.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen
Es ist die Summe der Frequenzen ambulanter Patienten/Patientinnen (physischer Personen) der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle je Berichtsjahr anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen
Es ist die Summe der Frequenzen stationärer Patienten/Patientinnen (physischer Personen) der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle je Berichtsjahr anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser
Es ist die Summe der Frequenzen stationärer Patienten/Patientinnen (physischer Personen) anderer Krankenhäuser, die zu einer ambulanten Untersuchung/Behandlung überwiesen werden, je Berichtsjahr anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Nettogrundrissfläche
Die Nettogrundrissfläche der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle ist in Quadratmetern als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)
Es ist die Anzahl des ärztlichen Personals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in
Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der
Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K09
Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente
(MLV 1-2)
Es ist die Anzahl der Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. der nichtbettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)
Es ist die Anzahl der Hebammen der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)
Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in
Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der
Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-technischer Fachdienst
und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)
Es ist die Anzahl des Personals des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes, medizinisch-technischen Fachdienstes und die Anzahl der Masseure/Masseurinnen der nichtbettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K09
Sanitäter, Pflegehilfe und Medizinische Assistenzberufe – Vollzeitäquivalente
(MLV 1-6)
Es ist die Anzahl des Personals der Sanitäter, Pflegehilfe und der medizinischen Assistenzberufe der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der KrankenanstaltenKostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Hinweis:
Es ist nur jenes Personal anzugeben, dessen Ausbildung und Aufgabenbereich den im Handbuch, Kapitel 9.3. dargestellten gesetzlichen Grundlagen
entspricht.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7)
Es ist die Anzahl des Verwaltungs- und Kanzleipersonals der nicht-bettenführenden
Hauptkostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8)
Es ist die Anzahl des Betriebspersonals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in
Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der
Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9)
Es ist die Anzahl des sonstigen Personals der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle in
Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der
Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Personalkosten (KOAGR01)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Personalkosten
anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.).
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K09
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch,
insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.).
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster
Teil, Punkt 4.4.).
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere
Erster Teil, Punkt 3.3 und 4.5.).
Energiekosten (KOAGR06)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Energiekosten
anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4 und 4.6.).
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.5 und 4.7.).
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten kalkulatorischen
Anlagekapitalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil,
Punkt 4.8.).
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben.
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K09
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten der Verwaltung anzugeben.
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten anderen Sekundärkosten anzugeben.
Kostenminderungen
Es sind die der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle zugerechneten Kostenminderungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil).
Hinweis:
Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit
den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten
K11 und K13 übereinzustimmen.
Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen
Es sind die aufgrund abgegebener innerbetrieblicher Leistungen auf andere Kostenstellen
weiterverrechneten Kosten anzugeben.
Hinweis:
Die Summe der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen ist ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Unter- oder Überdeckung
Es sind die auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Unter- oder
Überdeckungsbeträge anzugeben.
Hinweis:
Unterdeckungsbeträge sind mit negativem Vorzeichen anzugeben.
Endkosten der Kostenstelle
Es sind die auf der nicht-bettenführenden Hauptkostenstelle sich ergebenden Endkosten
anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K10
Satzart K10 Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis
(Neben- und Hilfskostenstellen)
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Vollzeitäquivalente sind generell als Dezimalzahlen mit zwei Kommastellen
anzugeben (z.B. 3,00).
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und
des KORE-Handbuchs.
Es ist darauf zu achten, dass in die Berechnung der Vollzeitäquivalente nur
jenes Personal in jenem Umfang einbezogen wird, für welches auch Personalkosten inkl. kalkulatorische Personalkosten (KOAGR01) in entsprechendem Ausmaß auf den Neben- und Hilfskostenstellen erfasst wurden.
Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis
K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen
in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K10" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode
Dieses Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im KORE-Handbuch
(Anhang C, Kapitel 2.2 und 2.3, Funktionscodes 20---- bzw. 31---- bis 33----).
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
Seite 114 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K10
Nettogrundrissfläche
Die Nettogrundrissfläche der Neben- bzw. Hilfskostenstelle ist in Quadratmetern als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben.
Definition:
siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente
Es ist die Anzahl des Personals insgesamt der Neben- bzw. Hilfskostenstelle in Vollzeitäquivalenten anzugeben, inklusive dem zusätzlichen Personal, für das in der Krankenanstalten-Kostenrechnung kalkulatorische Personalkosten angesetzt werden.
Definition Vollzeitäquivalente: siehe Handbuch, Kapitel 9.3.
Personalkosten (KOAGR01)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Personalkosten anzugeben
(siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.).
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere
Erster Teil, Punkt 4.2.).
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch,
insbesondere Erster Teil, Punkt 4.3.).
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für medizinische
Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil,
Punkt 4.4.).
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere
Erster Teil, Punkt 3.3 und 4.5.).
Energiekosten (KOAGR06)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Energiekosten anzugeben
(siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4 und 4.6.).
Seite 115 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K10
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster
Teil, Punkt 3.5 und 4.7.).
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten kalkulatorischen Anlagekapitalkosten anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.).
Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten
der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben.
Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten
der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung anzugeben.
Kosten der Verwaltung (KOAGR13)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten Kosten
der Verwaltung anzugeben.
Andere Sekundärkosten (KOAGR14)
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle innerbetrieblich weiterverrechneten anderen
Sekundärkosten anzugeben.
Kostenminderungen
Es sind die der Neben- bzw. Hilfskostenstelle zugerechneten Kostenminderungen anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil).
Hinweis:
Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit
den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten
K11 und K13 übereinzustimmen.
Seite 116 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KOSTENSTELLEN, Satzart
K10
Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen
Es sind die aufgrund abgegebener innerbetrieblicher Leistungen auf andere Kostenstellen
weiterverrechneten Kosten anzugeben.
Hinweis:
Die Summe der abgegebenen innerbetrieblichen Leistungen ist ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Unter- oder Überdeckung
Es sind die auf der Neben- bzw. Hilfskostenstelle sich ergebenden Unter- oder Überdeckungsbeträge anzugeben.
Hinweis:
Unterdeckungsbeträge sind mit negativem Vorzeichen anzugeben.
Endkosten der Kostenstelle
Es sind die auf der Neben- bzw. Hilfskostenstelle sich ergebenden Endkosten anzugeben.
Hinweis:
Die sich aufgrund von Kostenminderungen auf Nebenkostenstellen ergebenden negativen Endkosten sind mit einem negativen Vorzeichen zu versehen.
Hilfskostenstellen sind auf „0“ abzurechnen. Unter- oder Überdeckungen
sind in dem eigens dafür vorgesehenen Datenfeld „Unter- oder Überdeckung“ auszuweisen.
Seite 117 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart
K11
Satzart K11 Sammel-Kostennachweis Summenblatt
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und
des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang H – Summenblatt).
Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis
K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen
in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K11" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Personalkosten (KOAGR01)
Es sind die Personalkosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.2. und 4.1.).
Hinweis:
Es ist darauf zu achten, dass für alle in Satzart K04 gemeldeten PersonalVollzeitäquivalente (inklusive der Schüler/innen und Studierenden) entsprechende Personalkosten angesetzt werden.
Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)
Es sind die Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Krankenhauses
insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.2.).
Seite 118 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart
K11
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)
Es sind die Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil,
Punkt 4.3.).
Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)
Es sind die Kosten für medizinische Fremdleistungen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.4.).
Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)
Es sind die Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen des Krankenhauses insgesamt
anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.3 und 4.5.).
Energiekosten (KOAGR06)
Es sind die Energiekosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.4 und 4.6.).
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)
Es sind die Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 3.5 und
4.7.).
Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)
Es sind die kalkulatorischen Anlagekapitalkosten des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.)
Hinweis:
Die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen, der kalkulatorischen Zinsen, und der kalkulatorischen Mieten hat mit den kalkulatorischen Anlagekapitalkosten (KOAGR 08) übereinzustimmen.
Summe Primärkosten
Es sind die sich aufgrund der Summation der Kostenartengruppen 01 bis 08 ergebenden
Kosten anzugeben.
Seite 119 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart
K11
Kostenminderungen
Es sind die Kostenminderungen des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu
KORE-Handbuch, insbesondere Dritter Teil).
Hinweis:
Kostenminderungen sind ohne negatives Vorzeichen anzugeben.
Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit
den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten
K11 und K13 übereinzustimmen.
Endkosten der Krankenanstalt
Es sind die für das Krankenhaus insgesamt sich ergebenden Endkosten anzugeben.
Hinweis:
Die Endkosten ergeben sich aus den Primärkosten minus Kostenminderungen.
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen
Es ist die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen des Krankenhauses insgesamt
anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.1.).
Davon kalkulatorische Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert 0
Es ist die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert bzw.
Restbuchwert 0 des Krankenhauses insgesamt anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch,
insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.1.1.).
Davon kalkulatorische Abschreibungen von Restwerten ausgeschiedener oder
stillgelegter Anlagen
Es ist die Summe kalkulatorischer Abschreibungen von Restwerten bzw. Restbuchwerten
ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen des Krankenhauses insgesamt anzugeben
(siehe insbesondere § 30 Abs. 4 der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten).
Summe der kalkulatorischen Zinsen
Es ist die Summe der kalkulatorischen Zinsen des Krankenhauses insgesamt anzugeben
(siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.2.).
Summe der kalkulatorischen Mieten
Es ist die Summe der kalkulatorischen Mieten des Krankenhauses insgesamt anzugeben
(siehe dazu KORE-Handbuch, insbesondere Erster Teil, Punkt 4.8.3.).
Seite 120 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart
K11
Endkosten der stationären Patientenversorgung
Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. In diesem Fall sind die auf den Bereich der stationären Patientenversorgung entfallenden Endkosten in Summe anzugeben, wobei die Unter- oder Überdeckungsbeträge
möglichst verursachungsgerecht auf die Bereiche stationär, ambulant und Nebenkostenstellen aufzuteilen sind.
Hinweis:
Die Endkosten der stationären Patientenversorgung, die Endkosten der
ambulanten Patientenversorgung und die Endkosten der Nebenkostenstellen haben in Summe die Endkosten der Krankenanstalt zu ergeben.
Endkosten der ambulanten Patientenversorgung
Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. In diesem Fall sind die auf den Bereich der ambulanten Patientenversorgung entfallenden Endkosten in Summe anzugeben, wobei die Unter- oder Überdeckungsbeträge
möglichst verursachungsgerecht auf die Bereiche stationär, ambulant und Nebenkostenstellen aufzuteilen sind.
Hinweis:
Die Endkosten der stationären Patientenversorgung, die Endkosten der
ambulanten Patientenversorgung und die Endkosten der Nebenkostenstellen haben in Summe die Endkosten der Krankenanstalt zu ergeben.
Endkosten der Nebenkostenstellen
Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden. In diesem Fall sind die auf den Bereich der Nebenkostenstellen entfallenden Endkosten in Summe anzugeben, wobei die Unter- oder Überdeckungsbeträge möglichst
verursachungsgerecht auf die Bereiche stationär, ambulant und Nebenkostenstellen aufzuteilen sind.
Hinweis:
Die Endkosten der stationären Patientenversorgung, die Endkosten der
ambulanten Patientenversorgung und die Endkosten der Nebenkostenstellen haben in Summe die Endkosten der Krankenanstalt zu ergeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart
K12
Satzart K12 Sammel-Kostennachweis Detailblätter
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Die Summe der einzelnen Kostenartengruppen in den Satzarten K08 bis
K10 hat jeweils mit den Summen der entsprechenden Kostenartengruppen
in den Satzarten K11 und K12 übereinzustimmen.
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist. Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und des
KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang H).
Es ist darauf zu achten, dass für die jeweiligen in Satzart K04 gemeldeten
Personal-Vollzeitäquivalente je Personalgruppenindex entsprechende Personalkosten in den jeweiligen Kostenartennummern angesetzt werden. Es
ist darauf zu achten, dass die kalkulatorischen Personalkosten für Schüler/innen und Studierenden, die in der Satzart K04 gesondert ausgewiesen
sind, in den Personalkosten unter den entsprechenden Kostenartennummern zu berücksichtigen sind.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K12" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Blattnummer
Es ist die Blattnummer entsprechend folgender Tabelle anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, Anhang H, Seiten 4 bis 15):
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: SAMMELKOSTEN, Satzart
Blattnummer
01/11
01/12
01/13
02
03
04
05
06
07
08/3
08/5
08/9
K12
Blattbezeichnung
Personalkosten (Kostenartennummer 111-119)
Personalkosten (Kostenartennummer 121-129)
Personalkosten (Kostenartennummer 131-139)
Med. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter
Nicht-med. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter
Kosten für med. Fremdleistungen
Kosten für nicht-med. Fremdleistungen
Energiekosten
Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten
Kalk. Anlagekapitalkosten (Kostenartennummer 31-39)
Kalk. Anlagekapitalkosten (Kostenartennummer 51-59)
Kalk. Anlagekapitalkosten (Kostenartennummer 91-99)
MLV-Nummer (Kostenartennummer)
Es ist die Kostenartennummer anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Anhang H, Seiten
4 bis 15).
Aufwand gemäß Finanzbuchführung
Es ist für die jeweilige Kostenartennummer der Aufwand gemäß Finanzbuchführung anzugeben (siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H).
Neutraler Aufwand
Es ist für die jeweilige Kostenartennummer der Neutrale Aufwand anzugeben (siehe dazu
KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H).
Kalkulatorische Kosten
Es sind für die jeweilige Kostenartennummer die kalkulatorischen Kosten anzugeben
(siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H).
Kosten
Es sind für die jeweilige Kostenartennummer die sich ergebenden Kosten anzugeben
(siehe dazu KORE-Handbuch, Erster Teil, Kapitel 2 und Anhang H).
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart
K14
Satzart K13 Kalkulatorischer Anhang –
Kostenminderungen
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K13" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Index Kostenminderungsart
Es ist die Kostenminderungsart entsprechend folgender Tabelle anzugeben (siehe dazu
KORE-Handbuch, Anhang I, Kapitel 1):
Index
A
B
C
D
E
F
G
H
Kostenminderungsart
GSBG-Beihilfen
Klinischer Mehraufwand
Kostenersätze für Schulen und Akademien
Erlöse für die in § 27 Abs. 2 KAKuG angeführten Leistungen
Erlöse für Anlagegüterverkäufe
Erlöse für sonstige Leistungen
Übrige Kostenminderungen
FLAF - Ausgleich für die Abschaffung der Selbstträgerschaft
Kostenminderungen
Es ist für die jeweilige Kostenminderungsart der entsprechende Wert anzugeben.
Hinweis:
Kostenminderungen sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Der Ansatz
von Kostenminderungen hat den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und
des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang I, Kapitel 1.) zu
entsprechen.
Die Summe der Kostenminderungen in den Satzarten K08 bis K10 hat mit
den Summen der entsprechenden Kostenminderungen in den Satzarten
K11 und K13 übereinzustimmen.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart
K14
Satzart K14 Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer
Anlagenspiegel
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Die Erstellung des kalkulatorischen Anlagenspiegels erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten
und des KORE-Handbuchs (siehe dazu insbesondere Anhang I, Kapitel 2).
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K14" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Anlagenindex
Es ist das Anlagevermögen entsprechend folgender Tabelle anzugeben (siehe dazu KOREHandbuch, Anhang I, Kapitel 2):
Index
A
B
C
D
E
F
G
H
Anlagevermögen
Grundstücke (MLV-Nr. 91)
Bauten (MLV-Nr. 92–99)
Anlagen in Bau
Medizinische Anlagegüter (MLV-Nr. 31–39)
Nicht-medizinische Anlagegüter (MLV-Nr. 51–57, 59)
EDV-Software (geräte- und hardwareunabhängig) (MLV-Nr. 58)
Medizinische Gebrauchsgüter (MLV-Nr. 31–39)
Nicht-medizinische Gebrauchsgüter (MLV-Nr. 51–57, 59)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Berichtsjahres anzugeben.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart
K14
Zugänge
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Anschaffungs- und
Herstellungskosten der im Berichtsjahr erfolgten Zugänge (z.B. Investitionen) anzugeben.
Abgänge
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Abgänge des Berichtsjahres (z.B. Verkauf von Anlagegütern) zu Anschaffungs- und Herstellungskosten anzugeben.
Umbuchungen
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die im Berichtsjahr erfolgten Umgruppierungen zwischen einzelnen Posten des betriebsnotwendigen Anlagevermögens auf Anschaffungs- oder Herstellungskostenbasis anzugeben.
Kumulierte Abschreibungen
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die gesamten Abschreibungen bis zum Ende des Berichtsjahres (kumulierte Abschreibungen) anzugeben.
Buchwerte am Ende des Berichtsjahres
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Buchwerte am Ende
des Berichtsjahres anzugeben.
Buchwerte Vorjahr
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die Buchwerte am Ende
des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres anzugeben.
Abschreibungen laufendes Berichtsjahr
Es sind für die einzelnen Posten des Anlagevermögens jeweils die im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen anzugeben.
Hinweis:
„Abschreibungen über 0“ werden im kalkulatorischen Anlagenspiegel nicht
berücksichtigt, sie werden in der Satzart K11 (Sammel-Kostennachweis
Summenblatt) gesondert ausgewiesen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart
K15
Satzart K15 Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine
Kostenbereiche
Hinweis:
Verweise auf das „Handbuch zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ erfolgen mit der Kurzbezeichnung „KORE-Handbuch“.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K15" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Kostenbereichs-Kennzahlenindex
Es ist der Allgemeine Kostenbereich entsprechend folgender Tabelle anzugeben:
Index
K1
K2
K3
K9
Allgemeiner Kostenbereich
Küche
Küche
Küche
Küche
–
–
–
–
Tablettsystem
Schöpfsystem
Cook and Chill
Nicht näher bezeichnetes Ausgabesystem (z.B. Mischsysteme)
Kosten
Es ist für den jeweiligen Allgemeinen Kostenbereich die Höhe der Kosten in Summe anzugeben. Die Kostenermittlung hat entsprechend den Vorgaben des KORE-Handbuchs,
Anhang I, Kapitel 3 zu erfolgen.
Bezugsgröße
Es ist für den jeweiligen Allgemeinen Kostenbereich der Wert für die entsprechende Bezugsgröße anzugeben. Die Ermittlung der Bezugsgröße hat entsprechend den Vorgaben
des KORE-Handbuchs, Anhang I, Kapitel 3 zu erfolgen.
Hinweis:
Werte für Bezugsgrößen sind generell in ganzen Zahlen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: KALK. ANHANG, Satzart
K16
Satzart K16 Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte
Kosten
Hinweis:
Kosten sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben. Die Erstellung dieses Teils
des kalkulatorischen Anhangs erfolgt nach den Vorschriften der Kostenrechnungsverordnung für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten und des „Handbuchs zur Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten“ (siehe dazu
insbesondere Anhang I, Kapitel 4).
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "K16" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Kostenindex
Es ist der Index für die einzelnen zu meldenden Positionen entsprechend folgender Tabelle anzugeben:
Index
10
20
30
31
32
33
34
35
Allgemeiner Kostenbereich
Blut
Chirurgisches Nahtmaterial
Implantate und Prothesen (Summe)
Implantate und Prothesen für Gefäß- und Herzchirurgie
Implantate und Prothesen für Knochenchirurgie
Implantate und Prothesen für Neurochirurgie
Körperersatzteile, andere
Implantate für HNO
Kosten
Es ist für die einzelne zu meldende Position die Höhe der Kosten in Summe anzugeben.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
G01
Satzart G01 Großgerätebasisdaten
Diese Erhebung (inkl. Satzart G02) dient als Planungsgrundlage für die Gesundheitsplanung, insbesondere für Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG, inklusive Großgeräteplan).
Hinweis:
Es werden grundsätzlich jene medizinisch-technischen Großgerätearten
erhoben, die in der jeweils gültigen Fassung des ÖSG taxativ aufgezählt
werden, wobei alle unten (vgl. „Großgerät – Art (Geräteindex)“) angeführten, teilweise auch nicht planungsrelevanten Geräte zu erfassen sind.
Es sind jene Geräte zu erheben, die am 31.12. des jeweiligen Erhebungsjahres in Verwendung der Krankenanstalt sind.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "G01" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Funktionscode
In diesem Feld ist anzugeben, welcher Kostenstelle des Krankenhauses das nachfolgend
beschriebene Großgerät zugeordnet ist.
Dieses Feld enthält einen 6-stelligen Funktionscode sowie einen 2-stelligen Subcode.
Der 6-stellige Funktionscode entspricht dem Kostenstellenkatalog im Handbuch über die
Dokumentation von Kostendaten in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
(Anhang C, Kapitel 2.1).
Der Subcode ist eine Untergliederung des Funktionscodes: Ist ein 6-stelliger Funktionscode mehrfach vergeben, so ist mittels Subcode eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Kostenstellen sicherzustellen.
Großgerät – Positionsnummer
Hier ist eine laufende Nummer einzugeben, die zur eindeutigen Identifikation jedes einzelnen Gerätes dient.
Hinweis:
Eine Positionsnummer kann nur einmal pro Gerät vergeben werden. Die
Positionsnummer muss in den Satzarten G01 und G02 je Gerät übereinstimmen.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
G01
Großgerät – Art (Geräteindex)
Es ist für das jeweilige Großgerät die Großgeräteart entsprechend folgender Tabelle anzugeben:
Index
C02
C03
C05
C06
C07
C30
C49
M01
M02
M04
M05
M06
M07
M30
M49
H00
H49
S01
S02
S03
S04
S05
S49
E01
E02
E03
E49
P02
P03
P49
Hinweis:
Großgerät – Art
Computertomographie (CT)
Spiral-CT
Multi Slice CT < 16-zeilig
Multi-Slice CT = 16-zeilig
Multi-Slice CT = 64-zeilig
Multi-Slice CT = 128-zeilig
Funktionsgerät (CT)
Sonstige CT-Geräte
Magnetresonanz-Tomographie (MR)
Magnetresonanz-Tomographiegerät (geschlossen) – Feldstärke < 1 Tesla
Magnetresonanz-Tomographiegerät – Feldstärke = 1 Tesla
Magnetresonanz-Tomographiegerät (offen) – Feldstärke < 1 Tesla
Magnetresonanz-Tomographiegerät (offen) – Feldstärke >= 1 Tesla
Magnetresonanz-Tomographiegerät – Feldstärke = 1,5 Tesla
Magnetresonanz-Tomographiegerät – Feldstärke = 3 Tesla
Funktionsgerät (MR)
Sonstige MR-Geräte
Coronarangiographie (COR)
Coronarangiographie – Herzkatheterarbeitsplatz
sonstige Herzkatheterarbeitsplätze
Strahlentherapie (STR)
Linearbeschleuniger
Linearbeschleuniger inkl. Stereotaxiezusatz
Linearbeschleuniger, geeignet für intraoperativen Einsatz
Telekobalttherapiegerät
Gamma-Knife
sonstige Hochvolttherapiegeräte
Emissions-Computertomographie (ECT)
Emissions-Computertomographie, nicht SPECT-fähig
Emissions-Computertomographie, SPECT-fähig
SPECT-Kamera mit Koinzidenzmessung
sonstige ECT-Geräte
Positronenemissions-Tomographie (PET)
Positronenemissions-Tomographiegeräte – PET-Scanner
PET-CT
sonstige PET-Geräte
Im Bereich der Strahlentherapie ist bei der Satzart G02 die Angabe von
Patientenanzahl und Anzahl von Bestrahlungsterminen (= Frequenz) unbedingt erforderlich; ergänzend kann noch die Anzahl an Feldern angegeben
werden.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
G01
Erläuterungen zur Großgeräte-Art:
-
Computertomographie (CT; C02-C49): Jene CT-Geräte, die keiner der
angeführten Kategorien C02-C07 entsprechen, sind unter C49 anzugeben
inkl. Ausführung hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung in der
Rubrik „Anmerkungen“. Soweit es sich um CT-Geräte, die ausschließlich
intraoperativ oder für unmittelbar erforderliche Abklärung im Schockraum
verwendet werden, oder um Planungs-CT-Geräte in Zusammenhang mit
Strahlentherapie handelt, sind diese unter C30 anzuführen; Ausführungen
hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung sind in der Rubrik „Anmerkungen“ zu ergänzen.
-
Magnetresonanz-Tomographie (MR; M01-M49): Unter M49 sind nur
jene MR-Geräte anzugeben, die keiner der angeführten Kategorien M01M07 entsprechen inkl. Ausführung hinsichtlich der gerätetechnischen Ausprägung in der Rubrik „Anmerkungen“. Soweit es sich um intraoperative
MR-Geräte oder Planungs-MR-Geräte in Zusammenhang mit Strahlentherapie handelt, sind diese unter M30 anzuführen; Ausführungen hinsichtlich der gerätetechnishen Ausprägung sind in der Rubrik „Anmerkungen“
zu ergänzen.
-
Coronarangiographie (COR; H00 und H49): Unter H49 sind DSA/CORKombinationsgeräte anzugeben (DSA: Digitale Subtraktions-Angiographie), sofern diese DSA-Anlagen entsprechende coronarangiographische
Leistungserbringung ermöglichen.
-
Strahlentherapie (STR; S01-S49): Unter S49 sind nur jene STR anzugeben, die keiner der angeführten Kategorien S01-S05 entsprechen.
-
Emissions-Computertomographie (ECT; E01-E49): Unter der Kategorie E03 sind so genannte Kombinationsgeräte (SPECT inkl. Koinzidenzmessung) anzugeben. Ein solches Gerät gilt nur als ein Großgerät und ist
daher nur einmal unter E03 zu erfassen. Unter E49 sind nur jene ECTGeräte anzugeben, die keiner der angeführten Kategorien E01-E03 entsprechen.
-
Positronenemissions-Tomographie (PET; P02-P49): Ein PET/CT-Gerät
gilt nur als ein Großgerät, da die Nutzung durch die PET-Technologie bestimmt wird, und ist daher nur einmal unter P02 zu erfassen. Jene PETGeräte, die keiner der angeführten Kategorien P02-P03 entsprechen, sind
unter P49 anzugeben, inkl. Ausführung hinsichtlich der gerätetechnischen
Ausprägung in der Rubrik „Anmerkungen“.
-
Bei Computertomographiegeräten (Index C03) ist die entsprechende
Zeilenanzahl, bei Magnetresonanz-Tomographiegeräten (außer bei
M02, M06 und M07) die entsprechende Feldstärke (in Tesla) des Gerätes im entsprechenden Kommentarfeld des jeweiligen Gerätes anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
G01
Großgerät – Type
Es ist für das jeweilige Großgerät die Großgerätetype anzugeben.
Beispiele:
-
CT: Somatom Plus 4, Pro Speed SX, etc.
MR: Magnetom Symphony, Achieva, etc.
COR: Bicor T.O.P., Integris Allura 9C, etc.
STR: SL 25, Precise, etc.
ECT: Apex Helix, Argus Epic, etc.
PET: ECAT, Vertex, etc.
Hersteller
Es ist für das jeweilige Großgerät der Hersteller anzugeben.
Baujahr
Es ist für das jeweilige Großgerät das Baujahr anzugeben (JJJJ).
Anschaffungskosten
Es sind für das jeweilige Großgerät die Anschaffungskosten ganzzahlig in Euro (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
Hinweis:
Diese Information dient neben Großgeräterart, Großgerätetype und Hersteller zur zusätzlichen Identifikation des Großgerätes und ist keine Information im Sinne der Kostenrechnung bzw. wird in den Datenauswertungen
nicht mit den Daten aus der Kostenrechnung in Beziehung gesetzt. Es
müssen daher nicht zwangsläufig die tatsächlichen Anschaffungskosten (die
bereits Rabatte, Skonti etc. berücksichtigen) angegeben werden, sondern
es kann auch ein „Listenpreis“ genannt werden.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
G01
Betriebszeiten
Es sind für das jeweilige Großgerät die Betriebszeiten anzugeben. Weiters ist eine Angabe
über die Nachtdienstbereitschaft des Großgerätes erforderlich.
Abkürzungen:
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So+F
NB
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag und Feiertag
Nachdienstbereitschaft bzw. Bereitschaft außerhalb
der regulären Betriebszeiten
Eingabeformat: Informationen pro Tag oder gleiche Informationen für mehrere Tage
(wie Mo–Fr) sind mit „;“ zu trennen.
Informationen innerhalb eines Tages oder eines Blockes mit gleichen
Informationen sind mit „,“ zu trennen.
Sonstige Informationen sind – wo notwendig – mit „blank“ zu trennen.
Beispiele:
1)
2)
3)
Mo–Fr 8:00–14:00, NB ja; Sa 9:00–12:00, NB nein; So+F keine, NB nein
Mo–Do 8:00–13:00 und 14:00–16:00, NB ja; Fr 9:00–13:00, NB ja; etc.
Mo 8:00–14:00, NB ja; Di 7:00–13:00 und 14:00–17:00, NB ja; Mi etc.
Kommentar
Es sind für das jeweilige Großgerät gegebenenfalls zusätzliche Kommentare anzugeben.
Wie unter „Erläuterungen zur Großgeräte-Art“ angeführt ist bei Computertomographiegeräten (Index C03) die entsprechende Zeilenanzahl, bei Magnetresonanz-Tomographiegeräten (außer bei M02, M06 und M07) die entsprechende Feldstärke (in Tesla) des Gerätes anzugeben (z.B. CT: 32-zeilig, MR: 2 Tesla).
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
G02
Satzart G02 Großgeräteleistungsdaten
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "G02" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Großgerät – Positionsnummer
Hier ist eine laufende Nummer einzugeben, die zur eindeutigen Identifikation jedes einzelnen Gerätes dient.
Hinweis:
Eine Positionsnummer kann nur einmal pro Gerät vergeben werden. Die
Positionsnummer muss in den Satzarten G01 und G02 je Gerät übereinstimmen.
Großgerät – Leistungsindex
Es sind für das jeweilige Großgerät die entsprechenden Leistungsarten aus folgender Tabelle auszuwählen:
Index
C50
M50
H51
H52
H53
H54
H55
H56
Großgerät – Leistungsart
Computertomographie (CT)
Alle Leistungen
Magnetresonanz-Tomographie (MR)
Alle Leistungen
Coronarangiographie (COR)
Coronarangiographie
PTCA ein Gefäß
PTCA mehr als ein Gefäß
Stentimplantation
Ablation
Elektrophysiologie
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
Index
S51
S52
S53
S54
S55
S56
S57
S58
S59
E51
E52
P51
P99
G02
Großgerät – Leistungsart (Fortsetzung)
Strahlentherapie (STR)
Anzahl an Patienten/Patientinnen mit strahlentherapeut. Leistungen
Anzahl an Patienten/Patientinnen mit radiochirurgischen Leistungen
Anzahl an Patienten/Patientinnen mit intensitätsmodulierter Strahlentherapie
(IMRT)
Bestrahlungstermine für strahlentherapeutische Leistungen
Bestrahlungstermine für radiochirurgische Leistungen
Bestrahlungstermine für intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT)
Anzahl an Feldern für strahlentherapeutische Leistungen
Anzahl an Feldern für radiochirurgische Leistungen
Anzahl an Feldern für intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT)
Emissions-Computertomographie (ECT)
Untersuchungen mit planarer Technik
Untersuchungen mit Schichttechnik
Positronenemissions-Tomographie (PET)
Untersuchungen mit 18-FDG
Untersuchungen mit sonstigen Tracern
Hinweis:
Der Leistungsindex dient generell zur Erhebung der Anzahl der Leistungen
gemäß den oben dargestellten Leistungskategorien.
Nur im Bereich der Strahlentherapie ist die Anzahl an Patienten/Patientinnen, Bestrahlungsterminen sowie Feldern differenziert anzugeben.
Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder
Es ist für das jeweilige Großgerät und die entsprechende Leistungsart die Anzahl der
Frequenzen (im Sinne der Anzahl an erbrachten Untersuchungen) an ambulanten Patienten/Patientinnen anzugeben.
Die Anzahl an Patienten/Patientinnen und Feldern bezieht sich nur auf die strahlentherapeutische Leistungserbringung.
Im Bereich der Großgeräte-Arten CT und MR ist nach Möglichkeit die Anzahl jener Untersuchungen anzugeben, die den aktuellen Vorgaben des LKF-Leistungskatalogs entsprechen (vgl. XIV. Computertomographie- und Magnetresonanzdiagnostik).
Hinweis:
Unter Frequenzen ist hier die Anzahl der Untersuchungen im Sinne der Gerätebelegungen vom Start bis zum Ende des Untersuchungsablaufs zu verstehen (siehe auch „Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten“).
Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder
Es ist für das jeweilige Großgerät und die entsprechende Leistungsart die Anzahl der
Frequenzen (im Sinne der Anzahl an erbrachten Untersuchungen) an stationären Patienten/Patientinnen anzugeben. Mit zu berücksichtigen sind auch stationäre Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser, für die Leistungen mit diesem Großgerät erbracht worden sind.
Die Anzahl an Patienten/Patientinnen und Feldern bezieht sich nur auf die strahlentherapeutische Leistungserbringung.
Im Bereich der Großgeräte-Arten CT und MR ist die Angabe jener Anzahl an Untersuchungen erforderlich, die den aktuellen Vorgaben des LKF-Leistungskatalogs entsprechen (vgl. XIV. Computertomographie- und Magnetresonanzdiagnostik).
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: GROSSGERÄTE, Satzart
Hinweis:
G02
Unter Frequenzen ist hier die Anzahl der Untersuchungen im Sinne der Gerätebelegungen vom Start bis zum Ende des Untersuchungsablaufs zu verstehen (siehe auch „Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten“).
Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten
Es ist für das jeweilige Großgerät und die entsprechende Leistungsart die durchschnittliche Dauer je Frequenz (=Untersuchung) an ambulanten und stationären Patienten/Patientinnen bzw. für STR je Bestrahlungstermin in Minuten (ganzzahlig) anzugeben.
Diese durchschnittliche Dauer bezieht sich auf die Untersuchungszeit im Sinne der Zeitspanne vom Start bis zum Ende des Untersuchungsablaufs (exkl. Patientenvorbereitung
ausserhalb des Untersuchungsraums) beginnend bei der Patientenabholung aus der Umkleidekabine/Patientenwarteraum, Lagerung, Vor- und Nachbereitung allfälliger Kontrastmittelinjektion, Durchführung der Untersuchung bis zum Begleiten des Patienten in
die Umkleidekabine bzw. Warteraum sowie inkl. allfälliger gerätebezogener Bildnachbearbeitung.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart
S11
Satzart S11 Prüf- und Summensatz
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "S11" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstaltennummer
Das Feld enthält die Krankenanstaltennummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstaltenkataster des Bundesministeriums für Gesundheit (Kxxx).
Periode
Zulässige Kennzeichen:
T
M
Q
H
J
Tag
Monat
Quartal
Halbjahr
Jahr
Periodennummer
Das Feld hat die Periodennummer zu enthalten.
Laufende Nummer
Das Feld hat die laufende Nummer der Übermittlung zu enthalten.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M01
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M01 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M02
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M02 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M03
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M03 anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart
S11
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M04
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M04 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M05
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M05 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M06
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M06 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M07
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M07 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart M08
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart M08 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart I11 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart I12 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart I03
Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L01 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L02 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L03 anzugeben.
Seite 138 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart
S11
Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart L04 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K01 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K02 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K03 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K04 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K05 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K06 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K07 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K08 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K09 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K10 anzugeben.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart
S11
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K11 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K12 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K13 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K14 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K15 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart K16 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart G01 anzugeben.
Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02
Hier ist die Anzahl der in der Meldung enthaltenen Sätze der Satzart G02 anzugeben.
Anzahl der Fehlersätze
Dieses Feld hat die Anzahl jener Sätze der Satzart M01 zu enthalten, die aufgrund der
Plausibilitätsprüfung fehlerhaft und daher nicht scorefähig sind.
Anzahl der Warningssätze
Dieses Feld hat die Anzahl jener Sätze der Satzart M01 zu enthalten, die aufgrund der
Plausibilitätsprüfung unplausibel, aber scorefähig sind.
Punkte LDF-Pauschale – Leistungskomponente
In dieses Feld ist die Summe der Leistungskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten LDF-Punktepauschale rechtsbündig einzutragen.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart
S11
Punkte LDF-Pauschale – Tageskomponente
In dieses Feld ist die Summe der Tageskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart
M06 ermittelten LDF-Punktepauschale rechtsbündig einzutragen.
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente
In dieses Feld ist die Summe der Leistungskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart
M06 ermittelten Punkte für Belagsdauerausreißer nach unten rechtsbündig einzutragen.
Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente
In dieses Feld ist die Summe der Tageskomponenten der unter allen Sätzen der Satzart
M06 ermittelten Punkte für Belagsdauerausreißer nach unten rechtsbündig einzutragen.
Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben
In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Zusatzpunkte für Belagsdauerausreißer nach oben rechtsbündig einzutragen.
Zusatzpunkte intensiv
In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Zusatzpunkte für Tage auf abrechnungsrelevanten Intensiveinheiten rechtsbündig einzutragen.
Zusatzpunkte Mehrfachleistungen
In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten Zusatzpunkte für Leistungen außerhalb des Punktepauschales rechtsbündig einzutragen.
Punkte spezieller Bereiche (tageweise)
In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 ermittelten tagesbezogenen Punkte für stationäre Krankenhausaufenthalte in speziellen Leistungsbereichen
rechtsbündig einzutragen.
Summe Punkte total innerhalb LKF
In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 mit einem LKFrelevanten Kostenträger ermittelten Gesamtpunkte aus dem LKF-Modell rechtsbündig
einzutragen.
Summe Punkte total außerhalb LKF
In dieses Feld ist die Summe der unter allen Sätzen der Satzart M06 mit einem NichtLKF-relevanten Kostenträger ermittelten Gesamtpunkte aus dem LKF-Modell rechtsbündig einzutragen.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: PRÜF- UND SUMMENSATZ, Satzart
S11
Kommentar
Dieses Feld ist für allgemeine krankenanstaltenspezifische Anmerkungen vorgesehen
(kann pro Krankenanstalt nur einmal ausgefüllt werden).
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B01
Satzart B01 Basisinformation
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B01" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstalten-/Trägernummer
Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx, Txxx).
Berichtstyp
Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
K
G
A
T
KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht
Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich
Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich
Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution)
Berechnungstyp
Der Berechnungstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
E
K
S
Eigenständig
Konsolidiert
Summiert
Eigenständig: Dieser Bericht hat einen Rechnungsabschluss zur Grundlage, der nicht
Teil eines übergeordneten Gesamt-Rechnungsabschlusses (z.B. Konzern-Rechnungsabschluss) ist.
Konsolidiert: Konsolidierung bedeutet, dass zwischen den Rechnungsabschluss-Teilen
der einzelnen Einrichtungen (z.B. Krankenanstalt eines Verbundes, Managementebene)
Saldierungen bei den einzelnen Positionen (z.B. Verbindlichkeiten, Forderungen) zwischen diesen Einrichtungen vorgenommen worden sind.
Summiert: Reine Summierungen der Rechnungsabschluss-Teile werden ohne entsprechende Saldierungen vorgenommen, d. h. es liegt hier keine Konsolidierung vor.
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B01
Zuordnungsart
Hier ist die entsprechende Zuordnungsart anzugeben. Zulässige Kennzeichen:
D
G
Direkt
Geschlüsselt
Direkt: ist dann anzugeben, wenn Positionen auf der Trägerebene in weiterer Folge den
einzelnen Einrichtungen (Krankenanstalten) verursachungsgerecht aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme unmittelbar (direkt) zugerechnet wurden.
Geschlüsselt: ist dann anzugeben, wenn Positionen auf der Trägerebene in weiterer
Folge den einzelnen Einrichtungen (Krankenanstalten) aufgrund eines festgelegten Verteilungsschlüssels auf die Krankenanstalten aufgeteilt wurden.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B02
Satzart B02 Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Hinweis:
Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist.
Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet
und sind nicht zu melden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B02" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstalten-/Trägernummer
Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx, Txxx).
Berichtstyp
Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
K
G
A
T
KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht
Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich
Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich
Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution)
VKSIndex
Es sind die einzelnen Posten der Vermögens- und Kapitalstruktur entsprechend folgender
Tabellen anzugeben:
Index
Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Vermögen
V01
V02
V03
V04
V05
V06
V07
V08
V09
Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes
Immaterielle Vermögensgegenstände
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Finanzanlagen
Anlagevermögen (= V02 + V03 + V04 + V05 + V06 + V07 + V08)
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
Index
B02
Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) (Fortsetzung)
Vermögen
V10
V11
V12
V13
V14
V15
V16
V17
V18
V19
V20
V21
V22
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Gesamt)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (davon Landesgesundheitsfonds)
Sonstige Forderungen (Gesamt)
Sonstige Forderungen (davon Bund)
Sonstige Forderungen (davon Land)
Sonstige Forderungen (davon Gemeinde)
Sonstige Forderungen (davon Rechtsträger) 1)
Sonstige Forderungen (davon Landesgesundheitsfonds)
Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Liquide Mittel i.w.S.
Umlaufvermögen (= V10 + V11 + V13 + V19 + V20)
Gesamtvermögen (= V01 + V09 + V21)
1) Nur auszuweisen, wenn Rechtsträger keine Gebietskörperschaft bzw. kein Gemeindeverbund ist
Index
Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Kapital
K01
K02
K03
K04
K05
K06
K07
K08
K09
K10
K11
K12
K13
K14
K15
K16
K17
Rückstellungen kurzfristige
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristige
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristiges Fremdkapital (= K01 + K02 + K03)
Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen langfristige
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristige
Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (Gesamt)
Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Bund)
Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Land)
Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Gemeinde)
Sonstige Verbindlichkeiten langfristige (davon Rechtsträger)
Langfristiges Fremdkapital (= K05 + K06 + K07 + K08 + K09)
Fremdkapital (= K04 + K14)
Eigenkapital i.w.S. + Mezzaninkapital (= V22 - K15)
Gesamtkapital (= K15 + K16)
Index
K18
Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)
Eventualverbindlichkeiten
Wert Berichtsjahr
Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den VKS-Posten anzugeben.
Wert Vorjahr
Es ist der Wert des Vorjahres in Bezug auf den VKS-Posten anzugeben.
Seite 146 von 160
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B03
Satzart B03 Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)
Hinweis:
Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist.
Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet
und sind nicht zu melden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B03" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstalten-/Trägernummer
Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx, Txxx).
Berichtstyp
Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
K
G
A
T
KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht
Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich
Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich
Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution)
EVRIndex
Es sind die einzelnen Posten der Eigenmittelverteilung entsprechend folgender Tabelle
anzugeben:
Index
R01
R02
R03
R04
R05
R06
R07
R08
Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)
Eigenmittel i.w.S. + Mezzaninkapital
Mezzaninkapital
Eigenmittel i.w.S. (= R01 - R02)
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, verbraucht
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, nicht verbraucht
Eigenmittel gem. §23 URG (= R03 - R04 - R05)
Unversteuerte Rücklagen
Eigenkapital (= R06 - R07)
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
Index
R09
R10
R11
R12
Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) (Fortsetzung)
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Nenn-Kapital (Grund-, Stammkapital) (= R08 - R09 - R10 - R11)
Wert Berichtsjahr
Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den EVR-Posten anzugeben.
Wert Vorjahr
Es ist der Wert des Vorjahres in Bezug auf den EVR-Posten anzugeben.
Seite 148 von 160
B03
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B04
Satzart B04 Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Hinweis:
Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist.
Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet
und sind nicht zu melden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B04" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstalten-/Trägernummer
Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx, Txxx).
Berichtstyp
Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
K
G
A
T
KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht
Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich
Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich
Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution)
QVAIndex
Es sind die einzelnen Posten der Quellen- und Verwendungsanalyse entsprechend folgender Tabellen anzugeben:
Index
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Einnahmen
E01
E02
E03
E04
E05
E06
E07
Umsatzerlöse (Gesamt)
Umsatzerlöse (davon stationäre Erlöse)
Umsatzerlöse (davon ambulante Erlöse)
Umsatzerlöse (davon sonstige Umsatzerlöse)
Ersatz für klinischen Mehraufwand (laufender Betrieb)
Sonstige betriebliche Erlöse
Betriebliche Einnahmen vor Erlöse Verwaltungskostenumlage (= E01 + E05 +
E06)
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
Index
B04
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) (Fortsetzung)
Einnahmen
E08
E09
E10
E11
E12
E13
E14
E15
E16
E17
E18
E19
E20
E21
E22
E23
E24
E25
E26
E27
E28
E29
E30
E31
Erlöse aus der Umlage der Verwaltungskosten
Betriebliche Einnahmen (= E07 + E08)
Vorläufiges Ergebnis (= E09 - A11)
Zuschüsse zum Betriebsabgang
Sonstige Betriebszuschüsse
GSBG-Beihilfe
Weiterleitung von Zuschüssen 1)
Laufende Einnahmen aus Zuschüssen und Beihilfen (= E11 + E12 + E13 E14)
Summe laufende Einnahmen (= E09 + E15)
Laufendes Ergebnis (= E16 – A15)
Erlöse aus Desinvestitionen
Investitionszuschüsse
Ersatz für klinischen Mehraufwand (Investitionsmittel)
Weiterleitung von Zuschüssen
Einnahmen aus der Investitionstätigkeit (= E18 + E19 + E20 – E21)
Summe aller Einnahmen vor Finanzierung (= E16 + E22)
Ergebnis vor Finanzierung (= E23 – A20)
Aufnahme von verzinslichem Fremdkapital
Aufnahme von Mezzaninkapital
Zinsen und ähnliche Erträge
Zins- und Annuitätenzuschüsse
Einzahlungen von Gesellschaftern
Einnahmen aus der Finanzierungstätigkeit (= E25 + E26 + E27 + E28 + E29)
Summer aller Einnahmen (= E23 + E30)
1) Nur im gemeinsamen Bereich, wenn die Zuschüsse nicht an Krankenanstalten zugeordnet werden
Index
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Ausgaben
A01
A02
A03
A04
A05
A06
A07
A08
A09
A10
A11
A12
A13
A14
A15
Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
FLAF-Zuschüsse
Geringwertige Vermögensgegenstände/GWG
Miete für unbewegliche Vermögensgegenstände
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an
noch nicht abrechenbaren Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Betriebliche Ausgaben vor Aufwendungen Verwaltungskostenumlage
(= A01 + A02 – A03 + A04 + A05 + A06 – A07 – A08)
Aufwendungen aus der Umlage der Verwaltungskosten
Betriebliche Ausgaben (= A9 + A10)
Nicht abzugsfähige Vorsteuern (soweit gesondert erfasst)
Übrige Steuern
Summe übrige Ausgaben (=A12 + A13)
Summe laufende Ausgaben (=A11 + A14)
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
Index
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) (Fortsetzung)
Ausgaben
A16
A17
A18
A19
A20
A21
A22
A23
A24
A25
A26
Investitionen immaterielle Vermögensgegenstände
Investitionen Sachanlagen
Investitionen Finanzanlagen
Summe Ausgaben für Investitionen (= A16 + A17 + A18)
Summe aller Ausgaben vor Finanzierung (= A15 + A19)
Tilgung von verzinslichem Fremdkapital
Tilgung von Mezzaninkapital
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Rückzahlungen an Gesellschafter
Ausgaben aus der Finanzierungstätigkeit (= A21 + A22 + A23 + A24)
Summe aller Ausgaben (= A20 + A25)
Index
Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)
Saldo
S01
Saldo Einnahmen/Ausgaben (= E31 - A26)
Wert Berichtsjahr
Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den QVA-Posten anzugeben.
Wert Vorjahr
Es ist der Wert des Vorjahres in Bezug auf den QVA -Posten anzugeben.
Seite 151 von 160
B04
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B05
Satzart B05 Erlösstruktur (ES)
Hinweis:
Werte sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro) als
ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist.
Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet
und sind nicht zu melden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B05" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstalten-/Trägernummer
Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx, Txxx).
Berichtstyp
Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
K
G
A
T
KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht
Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich
Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich
Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution)
ErlösIndex
Es sind die einzelnen Posten der Erlösstruktur entsprechend folgender Tabelle anzugeben:
Index
Erlösstruktur (ES)
U01
U02
U03
U04
U05
U06
U07
U08
LKF-Gebührenersätze
LKF-Gebühren
Pflegegebührenersätze
Amtliche Pflegegebühren
Anstaltsgebühren inkl. Anteile an Arzthonoraren
Kostenbeiträge (§ 27a KAKuG)
Sonstige Erlöse akutstationärer Bereich (Pauschalabgeltungen)
Stationäre Erlöse Gesamt (= U01 + U02 + U03 + U04 + U05 + U06 + U07)
Seite 152 von 160
Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
Index
U09
U10
U11
U12
U13
U14
U15
U16
U17
U18
U19
B05
Erlösstruktur (ES) (Fortsetzung)
Leistungsbezogene Vergütung
Zeitraumbezogene Vergütung (Pauschalabgeltungen)
Sonstige Erlöse ambulanter Bereich
Ambulante Erlöse Gesamt (= U09 + U10 + U11)
Erlöse aus sonstigen Patientenversorgungsleistungen
Begleitpersonen (§ 27a KAKuG)
Erlöse aus dem Pflege-/Rehabilitations-/Heilstättenbereich
Sonstige Umsatzerlöse Gesamt (= U13 + U14 + U15)
Umsatzerlöse (= U08 + U12 + U16)
Ersatz für klinischen Mehraufwand (laufender Betrieb)
Sonstige betriebliche Erträge
Wert Gesamt
Es ist der Wert des Berichtsjahres in Bezug auf den Erlösindex anzugeben.
Wert LGF
Es ist der in Bezug auf den Erlösindex vom Landesgesundheitsfonds für inländische Patienten vergütete Wert anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B06
Satzart B06 Zuschussstruktur (ZS)
Hinweis:
Zuschüsse sind generell in Euro (kaufmännisch gerundet auf ganze Euro)
als ganze Zahlen (ohne Kommastellen) anzugeben, wobei bei negativen
Beträgen das Minuszeichen unmittelbar vor den Betrag zu stellen ist.
Die Werte zu den markierten Summenindizes werden von KDok berechnet
und sind nicht zu melden.
Satzartenkennzeichen
Das Feld kennzeichnet die aktuelle Satzart und ist mit "B06" zu befüllen.
Jahr
Das Berichtsjahr ist 4-stellig einzugeben (JJJJ).
Krankenanstalten-/Trägernummer
Das Feld enthält die Krankenanstalten- bzw. Trägernummer entsprechend dem österreichischen Krankenanstalten- bzw. Trägerkataster des Bundesministeriums für Gesundheit
(Kxxx, Txxx).
Berichtstyp
Der Berichtstyp ist verpflichtend zu melden. Zulässige Kennzeichen:
K
G
A
T
KA-Ebene – Gesamtdarstellung/-bericht
Trägerebene – krankenanstaltenübergreifender (gemeinsamer) Bereich
Trägerebene – krankenanstaltenfremder Bereich
Trägerebene – Gesamtdarstellung/-bericht (KA-übergeordnete Institution)
FinanzierungsträgerIndex
Es ist der entsprechende Finanzierungsträger entsprechend folgender Tabelle anzugeben:
Index
LF
LD
GM
RT
SO
Finanzierungsträger
Landesgesundheitsfonds
Land
Gemeinde(n)
Rechtsträger
Sonstige
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ANHANG 1
Datensätze – Detailbeschreibung: RECHNUNGSABSCHLUSS, Satzart
B06
ZuschussartIndex
Es ist die entsprechende Zuschussart entsprechend folgender Tabelle anzugeben:
Index
Z01
Z02
Z03
Z04
Z05
Zuschussart
Zuschüsse zum Betriebsabgang
Sonstige Betriebszuschüsse
Betriebszuschüsse (= Z01 + Z02)
Investitionszuschüsse
Zins und Annuitätenzuschüsse
Zuschuss
Es sind die Zuschüsse des Berichtsjahres in Bezug auf den Finanzierungsträger und die
jeweilige Zuschussart anzugeben.
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
KOSTENTRÄGERKATALOG –
ANHANG 1
BEILAGE
BEILAGE: Kostenträgerkatalog
Kostenträger
Schlüssel
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (allgemein)
08
Betriebskrankenkasse Austria Tabak
21
Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
22
Betriebskrankenkasse Kapfenberg
28
Betriebskrankenkasse Mondi Business Paper
24
Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
25
Betriebskrankenkasse Zeltweg
26
Gebietskrankenkasse Burgenland
13
Gebietskrankenkasse Kärnten
16
Gebietskrankenkasse Niederösterreich
12
Gebietskrankenkasse Oberösterreich
14
Gebietskrankenkasse Salzburg
17
Gebietskrankenkasse Steiermark
15
Gebietskrankenkasse Tirol
18
Gebietskrankenkasse Vorarlberg
19
Gebietskrankenkasse Wien
11
Pensionsversicherungsanstalt
02
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft (Hauptstelle)
40
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Burgenland
43
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Kärnten
46
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Niederösterreich
42
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Oberösterreich
44
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Salzburg
47
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Steiermark
45
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Tirol
48
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Vorarlberg
49
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft – Wien
41
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
KOSTENTRÄGERKATALOG –
Kostenträger (Fortsetzung)
ANHANG 1
BEILAGE
Schlüssel
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
50
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Burgenland
53
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Kärnten
56
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Niederösterreich
52
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Oberösterreich
54
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Salzburg
57
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Steiermark
55
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Tirol
58
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Vorarlberg
59
Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Wien
51
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
05
Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates
06
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
07
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
1A
Krankenfürsorge der Beamten der Statdgemeinde Baden
2A
Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz
4A
Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeindebeamte
4B
Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte
4C
Oberösterreichische Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge
4D
Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr
4E
Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels
4F
Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
5A
Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Villach
6A
Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt
Salzburg
7A
Krankenversicherungsfonds der Beamten der Gemeinde Badgastein
7B
Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein
7C
Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
8A
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
8B
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten
8C
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer
8D
Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Landeshauptstadt Bregenz
9A
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
KOSTENTRÄGERKATALOG –
Kostenträger (Fortsetzung)
ANHANG 1
BEILAGE
Schlüssel
Arbeitsmarktservice
79
Arbeitsmarktservice Wien
A1
Arbeitsmarktservice Niederösterreich
A2
Arbeitsmarktservice Burgenland
A3
Arbeitsmarktservice Oberösterreich
A4
Arbeitsmarktservice Steiermark
A5
Arbeitsmarktservice Kärnten
A6
Arbeitsmarktservice Salzburg
A7
Arbeitsmarktservice Tirol
A8
Arbeitsmarktservice Vorarlberg
A9
Magistrat(e) im Bundesland Wien
B1
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Niederösterreich
B2
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Burgenland
B3
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Oberösterreich
B4
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Steiermark
B5
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Kärnten
B6
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Salzburg
B7
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Tirol
B8
Bezirkshauptmannschaft(en) im Bundesland Vorarlberg
B9
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Wien
G1
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Niederösterreich
G2
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Burgenland
G3
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Oberösterreich
G4
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Steiermark
G5
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Kärnten
G6
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Salzburg
G7
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Tirol
G8
Arbeits- und Sozialgericht(e) im Bundesland Vorarlberg
G9
Bundessozialamt Wien, Niederösterreich und Burgenland
S1
Bundessozialamt Oberösterreich
S4
Bundessozialamt Steiermark
S5
Bundessozialamt Kärnten
S6
Bundessozialamt Salzburg
S7
Bundessozialamt Tirol
S8
Bundessozialamt Vorarlberg
S9
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
KOSTENTRÄGERKATALOG –
Kostenträger (Fortsetzung)
ANHANG 1
BEILAGE
Schlüssel
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
M1
Bundesministerium für Inneres
M2
Bundesministerium für Justiz
M3
Bundesministerium für Landesverteidigung
M4
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
M5
Bundesministerium für Innovation und Zukunft
M6
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Wien
L1
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK NÖ
L2
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Bgld
L3
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK OÖ
L4
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Stmk
L5
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Ktn
L6
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Sbg
L7
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Tirol
L8
Ausl. Versicherungsträger (abrechenbar für LGF) – GKK Vbg
L9
Ausländische Versicherungsträger (nicht abrechenbar für LGF)
AN
Selbstzahler (inkl. Vollzahler durch die private Krankenversicherung)
SZ
Kostenträger unbekannt
UB
Uneinbringliche Forderungen (kein Zahler bzw. Betriebsabgang)
UF
Sonstige Kostenträger (abrechenbar für Landesgesundheitsfonds)
SL
Sonstige Kostenträger (nicht abrechenbar für Landesgesundheitsfonds)
SN
Definitionen und Erläuterungen:
L1 bis L9 – Ausländische Versicherungsträger (abrechenbar für Landesgesundheitsfonds):
zu dokumentieren bei Patienten, die bei einer ausländischen Sozialversicherung versichert sind und über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können
AN – Ausländische Versicherungsträger (nicht abrechenbar für Landesgesundheitsfonds):
zu dokumentieren bei Patienten, die bei einer ausländischen Sozialversicherung versichert sind und nicht über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können
SZ – Selbstzahler (inkl. Vollzahler durch die private Krankenversicherung):
zu dokumentieren bei Patienten, bei denen der Patient selbst (beispielsweise dann, wenn
der Kostenträger die Kostenübernahme für den gesamten Aufenthalt aus medizinischen
Gründen ablehnt) oder eine in- oder ausländische Privatversicherung die Kosten für den
gesamten Aufenthalt trägt
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Handbuch zur Dokumentation in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten
KOSTENTRÄGERKATALOG –
ANHANG 1
BEILAGE
UF – Uneinbringliche Forderungen (kein Zahler bzw. Betriebsabgang):
zu dokumentieren bei Patienten, deren Kosten zur Gänze als uneinbringlich gebucht werden müssen
SL – Sonstige Kostenträger (abrechenbar für Landesgesundheitsfonds):
zu dokumentieren bei Patienten, deren Kostenträger über den Landesgesundheitsfonds
abgerechnet werden können und für die keiner der oben angeführten Kostenträger-Codes
zutrifft
SN – Sonstige Kostenträger (nicht abrechenbar für Landesgesundheitsfonds):
zu dokumentieren bei Patienten, deren Kostenträger nicht über den Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden können und für die keiner der oben angeführten KostenträgerCodes zutrifft
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