Beschlüsse Gemeinderatssitzung 26.01.2016

Beschlüsse Gemeinderatssitzung 26.01.2016
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im
Bereich des Grundstückes 153/1, KG Thal, Unterweger Früchteküche GmbH
Es ist geplant, die Produktion zu steigern, sodass die Produktionsstätte mit Personal- und
Lagerräumen erweitert werden soll. Das Gebäude soll im Süden des Bestandes, auf Gst.
153/1, KG Thal, stehen. Am südöstlichen Eck des Grundstückes ist eine dreiecksförmige
Fläche als Freiland gewidmet, da die Fläche in der Gefahrenzone „Wildbach rot“ liegt (Gefahrenzone des „Kronen Baches“). Damit fehlt dem Grundstück die einheitliche Widmung,
welche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung darstellt. Die Auflage der
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 153/1
KG Thal von derzeit Freiland nach § 41 in künftig allgemeines Mischgebiet nach § 40 Abs 2
TROG 2011 wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich
des Grundstückes 290/20, KG Unterassling, Fa. Zimmerei Stocker
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus zur bestehenden Betriebsstätte. Auf dem gegenständlichen Grundstück 290/20 gilt auf dem östlichen Teil ein allgemeiner und ergänzender
Bebauungsplan (ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom 06.04.2011). Dieser
Grundstücksteil bildete 2011 den Bauplatz Gst. 290/20, KG Unterassling. Inzwischen wurde
das Betriebsareal um das ehemalige Grundstück 290/14, KG Unterassling, Richtung Westen
erweitert. Für den Grundstücksteil gilt kein Bebauungsplan.
Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 290/20 KG 85039 Unterassling durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im
Bereich einer Teilfläche der Gp. 944, KG Oberassling, ehem. Tischlerei Unterweger
Geplant ist es, die Tischlerei auf Grundstück 944 wieder zu aktivieren. Dazu sind einige bauund gewerberechtliche Maßnahmen Voraussetzung (sicherheitstechnische Maßnahmen, die
Änderung der Grundstücksgrenzen, Rückbau einiger Bauteile auf den baurechtlich genehmigten Bestand, baurechtliche Genehmigung einiger bestehender Bauteile). Im Zusammenhang mit den Behebungen hat sich herausgestellt, dass das Grundstück 944 nicht einheitlich
gewidmet ist. Dies ist raumordnerisch nicht begründbar, die Schaffung bzw. Erhaltung von
Arbeitsplätzen in der Gemeinde ein wichtiges öffentliches Interesse.
Der Gemeinderat beschließt die Auflage des Entwurfes über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 944 KG Oberassling von derzeit
Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 3 in künftig allgemeines
Mischgebiet nach § 40 Abs. 2.
Beratung und Beschlussfassung über den anteiligen Betriebsbeitrag der Gemeinde
Assling zum Nightlinerkonzept
Der Gemeindeverband Öffentlicher Personennahverkehr Osttirol (GV ÖPNV Osttirol) hat mit
dem Verkehrsverbund Tirol ein Konzept ausgearbeitet, bei dem der Nightliner auch im Pustertal fahren könnte. Die Kosten für den Betrieb des Nightliners betragen jährlich ca. €
32.000,--, das Land Tirol würde sich vorbehaltlich der Zustimmung der Pustertaler Gemeinden mit einem Drittel beteiligen, der Anteil der Gemeinde Assling würde € 1.384,19 betragen.
Dieser Betrag wird übernommen und nachträglich im Budget vorgesehen.
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