Nutzung von Sporthallen für Flüchtlinge

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Der Staatssekretär
Bernhard-Weiß-Str, 6
10178 Berlin-Mitte
U + O Alexanderplatz
Sen¡t5verwrltung lúr Bildung, lugend und Wi¡:tnrch¿ft
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6
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D-10178 Eerlin
www, berlin. de/sen/bjw
An die Schulleitungen
der öffentlichen Schulen
Geschãltszeichen StS
B Sekr 2
Bearbeituns lleike Maiwald
Zimmer
Telefon
zentrale
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Fax
eMait
Datum
3C04
030 90227 5764
intern 030 90227 50 50
t
9227
+49 30 90227 5016
heike.maiwald
@senbjw.berlin,de
17.11.2015
Nutzung von Sporthallen für Flüchtlinge / Nutzungsausgleich
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aktuell werden angesichts der Witterungsverhältnisse und der anhaltend hohen Zugangszahlen
von Menschen auf der Flucht, Sporthallen durch das LAGESO beschlagnahmt. Dies geschieht
bei der konkreten Auswahl im Benehmen mit den jeweiligen Schulträgern und ist nach
Einschätzung der zuständigen Sozial- und Gesundheitsverwaltung zur Zeit ohne Alternative.
lch nehme Bezug auf mein Schreiben v.24.09.2015 und versichere lhnen, dass wir als
,,betroffene" Fachven¡valtung mehr denn je darum bestrebt sind, den Eingriff und die
Einschränkungen in den Schulbetrieb in Abstimmung mit dem Krisenstab auf das absolute
Minimum zu beschränken. Hierzu haben wir als Senatsven¡valtung eine Verständigung auf
Auswahlkriter¡en angeregt und kuzfristig erarbe¡tet. Diese sind zwischenzeitlich abgestimmt
und waren im Senat am 10.11.2015 Konsens. lch füge lhnen die Auswahlkriterien zur
lnformation bei. Diese sind nicht rechtsverbindlich, sondern dienen der Handlungsorientierung.
Es kann in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass mangels Alternativen z.B. auch auf Hallen
mit weniger als 1000 qm Fläche zurückgegriffen wird, bei Alternativen greift das Kriterium
Hallengröße jedoch als Ausschlusskriterium.
Nach der Senatsbefassung konnte mein Haus mit der Finanzverwaltung, der Sportveruvaltung
und der Senatskanzlei eine Verständigung erzielen, dass der ím Text noch als Option
ausgewiesene Nutzungsausausgleich in Form eines (zusätzlichen) Sanierungsbonus in 2016
bzw. 2017 gewährleistet werden kann. Somit erhalten die Einrichtungsträger der Halle nach
Abschluss der Belegungsmaßnahme ergänzend zu den Maßnahmen/ Mitteln zur
Wiederherstellung der Halle in den ursprünglichen Zustand vor Belegung einen zusätzlichen
Sanierungsbonus in Höhe von 100.000,-€ (Hallen ab 1000 qm) bzw. 50.000,-€ (Hallen unter
1000 qm). Dies gilt sowohl für die aktuellen als auch für ggf. hinzukommenden Hallen
unabhängig von der Nutzungsart (Schulsport/ Vereinssport). Ein Rechtsanspruch besteht nícht.
Verfahrenshinweise folgen im Frühjahr 2016 an die jeweiligen Träger der Hallen,
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Bitte beachten Sie, dass wir angesichts der Entwicklungen einen zentralen Ansprechpartner für
beschlagnahmte Hallen (SenBJW-Hallen und bezirkliche Hallen) bestimmt haben, der lhnen bei
Fragen/ Beschwerden/ Problemen mit schulischen Bezug in Verbindung mit einer konkreten
Beschlagnahme zur Verfügung steht: Herr Michael Schwan, eMail:
Michael.Schwan@SenBJW,berlin.de bzw. Tel.: 90227 6328. Fragen der (Um-) Verteilung von
Hallenzeiten und der Organisation von Alternativangeboten (u.a. Schwimmzeiten) klären Sie
jedoch bitte weiterhin mit lhrem zuständigen Schulträger und der regionalen Schulaufsicht.
Bisher sind alle Hallenbelegungen mit sehr konstruktiver Begleitung durch die jeweiligen
Schulleitungen und bezirklichen Verantwortungsträger/innen erfolgt. Dafi¡r möchte ich auch im
Namen von Senatorin Scheeres ausdrücklich danken. Der Regierende Bürgermeister hat in
seiner viel beachteten Regierungserklärung auf das Ausmaß der Herausforderung hingewiesen
und zugleich an die Tatkraft und den Unterstützungswillen der Berlinerinnen und Berlin
appelliert. lch bin nach den bisherigen Erfahrungen sehr zuversichtlich, dass dieser Appell an
den Berliner Schulen Gehör findet. Es ist aber auch klar, dass die Notbelegung von Hallen
weder schulorganisatorisch noch menschlich eine auch nur mittelfristig geeignete Maßnahme
zur Unterbringung darstellt und die Erschließung regulärer Unterbringungsmöglichkeiten
Prioritåt
m LAGESO bzw, der Senatsvenrualtung für Gesundheit und Soziales hat.
lichen Grüßen
S