beffi Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Der Staatssekretär Bernhard-Weiß-Str, 6 10178 Berlin-Mitte U + O Alexanderplatz Sen¡t5verwrltung lúr Bildung, lugend und Wi¡:tnrch¿ft I Bernhard,We¡0,St.. 6 r D-10178 Eerlin www, berlin. de/sen/bjw An die Schulleitungen der öffentlichen Schulen Geschãltszeichen StS B Sekr 2 Bearbeituns lleike Maiwald Zimmer Telefon zentrale r Fax eMait Datum 3C04 030 90227 5764 intern 030 90227 50 50 t 9227 +49 30 90227 5016 heike.maiwald @senbjw.berlin,de 17.11.2015 Nutzung von Sporthallen für Flüchtlinge / Nutzungsausgleich Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aktuell werden angesichts der Witterungsverhältnisse und der anhaltend hohen Zugangszahlen von Menschen auf der Flucht, Sporthallen durch das LAGESO beschlagnahmt. Dies geschieht bei der konkreten Auswahl im Benehmen mit den jeweiligen Schulträgern und ist nach Einschätzung der zuständigen Sozial- und Gesundheitsverwaltung zur Zeit ohne Alternative. lch nehme Bezug auf mein Schreiben v.24.09.2015 und versichere lhnen, dass wir als ,,betroffene" Fachven¡valtung mehr denn je darum bestrebt sind, den Eingriff und die Einschränkungen in den Schulbetrieb in Abstimmung mit dem Krisenstab auf das absolute Minimum zu beschränken. Hierzu haben wir als Senatsven¡valtung eine Verständigung auf Auswahlkriter¡en angeregt und kuzfristig erarbe¡tet. Diese sind zwischenzeitlich abgestimmt und waren im Senat am 10.11.2015 Konsens. lch füge lhnen die Auswahlkriterien zur lnformation bei. Diese sind nicht rechtsverbindlich, sondern dienen der Handlungsorientierung. Es kann in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass mangels Alternativen z.B. auch auf Hallen mit weniger als 1000 qm Fläche zurückgegriffen wird, bei Alternativen greift das Kriterium Hallengröße jedoch als Ausschlusskriterium. Nach der Senatsbefassung konnte mein Haus mit der Finanzverwaltung, der Sportveruvaltung und der Senatskanzlei eine Verständigung erzielen, dass der ím Text noch als Option ausgewiesene Nutzungsausausgleich in Form eines (zusätzlichen) Sanierungsbonus in 2016 bzw. 2017 gewährleistet werden kann. Somit erhalten die Einrichtungsträger der Halle nach Abschluss der Belegungsmaßnahme ergänzend zu den Maßnahmen/ Mitteln zur Wiederherstellung der Halle in den ursprünglichen Zustand vor Belegung einen zusätzlichen Sanierungsbonus in Höhe von 100.000,-€ (Hallen ab 1000 qm) bzw. 50.000,-€ (Hallen unter 1000 qm). Dies gilt sowohl für die aktuellen als auch für ggf. hinzukommenden Hallen unabhängig von der Nutzungsart (Schulsport/ Vereinssport). Ein Rechtsanspruch besteht nícht. Verfahrenshinweise folgen im Frühjahr 2016 an die jeweiligen Träger der Hallen, 2 Bitte beachten Sie, dass wir angesichts der Entwicklungen einen zentralen Ansprechpartner für beschlagnahmte Hallen (SenBJW-Hallen und bezirkliche Hallen) bestimmt haben, der lhnen bei Fragen/ Beschwerden/ Problemen mit schulischen Bezug in Verbindung mit einer konkreten Beschlagnahme zur Verfügung steht: Herr Michael Schwan, eMail: Michael.Schwan@SenBJW,berlin.de bzw. Tel.: 90227 6328. Fragen der (Um-) Verteilung von Hallenzeiten und der Organisation von Alternativangeboten (u.a. Schwimmzeiten) klären Sie jedoch bitte weiterhin mit lhrem zuständigen Schulträger und der regionalen Schulaufsicht. Bisher sind alle Hallenbelegungen mit sehr konstruktiver Begleitung durch die jeweiligen Schulleitungen und bezirklichen Verantwortungsträger/innen erfolgt. Dafi¡r möchte ich auch im Namen von Senatorin Scheeres ausdrücklich danken. Der Regierende Bürgermeister hat in seiner viel beachteten Regierungserklärung auf das Ausmaß der Herausforderung hingewiesen und zugleich an die Tatkraft und den Unterstützungswillen der Berlinerinnen und Berlin appelliert. lch bin nach den bisherigen Erfahrungen sehr zuversichtlich, dass dieser Appell an den Berliner Schulen Gehör findet. Es ist aber auch klar, dass die Notbelegung von Hallen weder schulorganisatorisch noch menschlich eine auch nur mittelfristig geeignete Maßnahme zur Unterbringung darstellt und die Erschließung regulärer Unterbringungsmöglichkeiten Prioritåt m LAGESO bzw, der Senatsvenrualtung für Gesundheit und Soziales hat. lichen Grüßen S
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