Abbau-Regelung

Abbau-Regelung am 29. September 2016
Mit dem Abbau darf nicht vor 18:00 Uhr begonnen werden. Zur Sicherung eines reibungslosen Abbaus im Interesse aller Aussteller gelten folgende Regeln:
Tagsüber
Parkplätze zur Bereitstellung von Fahrzeugen für den Abbau:
 Lkw auf P-11, P-12, P-13
 Kleintransporter auf P-37, P-39 und P-44 Nord
 Messespediteure mit Leergut-Lkw durch Tor Ost 1 zur Halle 6
ab 15:00 Uhr
 keine Zufahrt mehr zum Gelände, alle Einfahrscheine verlieren ihre
Gültigkeit (ausgenommen Fahrzeuge mit Sondergenehmigung)
 Autotransporter werden ab 18:00 Uhr über Tor West 3 in der Halle 21
zur Beladung vorsortiert.
 Tor West 3 ist für diesen Zweck bis 21:00 Uhr geöffnet
ab 18:00 Uhr
Veranstaltungsende
 selbstfahrende Exponate im Freigelände (nicht in den Hallen) können
ausfahren
 Aufnahme der Teppichböden in den Hallen
 Personal für den Abbau kann zu Fuß auf das Messegelände
 Leergutanlieferung an die Hallen durch die beauftragten Messespediteure
ab 18:30 Uhr
ab 20:00 Uhr
gegen
21:00 Uhr
03.10.
Achtung:
Feiertag!
situationsbedingt ggf. 30 Minuten früher oder später (Entscheidung liegt
beim Halleninspektor):
 Ausfahrt der selbstfahrenden Exponate aus den Hallen zur Halle 21
zur Beladung der Autotransporter
 Leergutanlieferung an die Messestände
 Autotransporter aus Halle 21 für nicht selbstfahrende Exponate können an die Hallen zur sofortigen Abholung der Exponate fahren
Geländeöffnung:
 Tore Nord 2, Ost 1, Süd 1, Süd 2, West 1 und West 4
gesetzliches Feiertags-Fahrverbot für Lkw ab 7,5 t (zul. Gesamtgewicht)
von 0:00 bis 22:00 Uhr
Anträge auf Ausnahmen von diesem Verbot bei:
 Straßenverkehrsbehörden beim Betriebssitz des Transportunternehmens
 Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hannover
Ausnahmegenehmigung für die Fahrt vom P-Ost (P11-P13) zum IAAAusstellungsgelände am 02./03.10.16 besteht grundsätzlich
4. Oktober 2016 - 24 Uhr: Ende des Abbaus