Abbau-Regelung am 29. September 2016 Mit dem Abbau darf nicht vor 18:00 Uhr begonnen werden. Zur Sicherung eines reibungslosen Abbaus im Interesse aller Aussteller gelten folgende Regeln: Tagsüber Parkplätze zur Bereitstellung von Fahrzeugen für den Abbau: Lkw auf P-11, P-12, P-13 Kleintransporter auf P-37, P-39 und P-44 Nord Messespediteure mit Leergut-Lkw durch Tor Ost 1 zur Halle 6 ab 15:00 Uhr keine Zufahrt mehr zum Gelände, alle Einfahrscheine verlieren ihre Gültigkeit (ausgenommen Fahrzeuge mit Sondergenehmigung) Autotransporter werden ab 18:00 Uhr über Tor West 3 in der Halle 21 zur Beladung vorsortiert. Tor West 3 ist für diesen Zweck bis 21:00 Uhr geöffnet ab 18:00 Uhr Veranstaltungsende selbstfahrende Exponate im Freigelände (nicht in den Hallen) können ausfahren Aufnahme der Teppichböden in den Hallen Personal für den Abbau kann zu Fuß auf das Messegelände Leergutanlieferung an die Hallen durch die beauftragten Messespediteure ab 18:30 Uhr ab 20:00 Uhr gegen 21:00 Uhr 03.10. Achtung: Feiertag! situationsbedingt ggf. 30 Minuten früher oder später (Entscheidung liegt beim Halleninspektor): Ausfahrt der selbstfahrenden Exponate aus den Hallen zur Halle 21 zur Beladung der Autotransporter Leergutanlieferung an die Messestände Autotransporter aus Halle 21 für nicht selbstfahrende Exponate können an die Hallen zur sofortigen Abholung der Exponate fahren Geländeöffnung: Tore Nord 2, Ost 1, Süd 1, Süd 2, West 1 und West 4 gesetzliches Feiertags-Fahrverbot für Lkw ab 7,5 t (zul. Gesamtgewicht) von 0:00 bis 22:00 Uhr Anträge auf Ausnahmen von diesem Verbot bei: Straßenverkehrsbehörden beim Betriebssitz des Transportunternehmens Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hannover Ausnahmegenehmigung für die Fahrt vom P-Ost (P11-P13) zum IAAAusstellungsgelände am 02./03.10.16 besteht grundsätzlich 4. Oktober 2016 - 24 Uhr: Ende des Abbaus
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