Cecilia Bizenberger-Brasser Mittelweg 16 7203 Trimmis Einschreiben Kantonspolizei GR Kommando Hrn. W. Schlegel Ringstrasse 2 7000 Chur Trimmis, 17.07.2015 Sehr geehrter Herr Schlegel Ich habe Aufgaben und Pflichten auch meinem Land gegenüber, die ich hiermit wahrnehme. Ich wende mich heute wieder an Sie, weil ich Ihren Polizisten des Posten Landquart Wm mbA Paul Orlik in unseren Fällen längst nicht mehr als unabhängig und neutral betrachte und das auch beweisen kann. Seine seit Jahren stets vorverurteilenden, falsch anschuldigenden Fragen: Was haben Sie den wieder gemacht? Meinen Sie Sie würden nie illegal handeln? - Oder - Seien sie froh, dass die Ihnen nicht noch mehr Schaden zugefügt haben! Können sie das denn überhaupt verstehen? Sie können das evtl. schon, er aber nicht!“ - oder nach unserer Anzeige gegen Hubert Wittmanns Überfall mit Körperverletzung vom 19.08. 2014 bearbeitet von Paul Orlik, den wir ablehnten, machte Orlik bereits während unserer gemeinsamen Aussage auf dem Posten Landquart meinen Mann zum Täter und klagte ihn offiziell an! Dass dieser Polizist so verbissen an unsere Fälle gelassen wird, stimmt schon nachdenklich. Anscheinend braucht man ihn, weil er für gewisse Leute gute Arbeit verrichtet - amtlich gesteuertes Mobbing !!!!! Weil Orlik aus seiner gewalttätigen Ader heraus oder evtl. für gewisse Personen amtsmissbräuchliche Taten ausüben muss, stört es ihn, wenn er trotz Beisshemmung der Richter gegenüber Polizisten (gegenüber ihm) im Internet zu finden ist; denn seit 1996 haben wir verschiedene Strafklagen eingereicht gegen Orliks amtsmissbräuchliches, begünstigendes, beweisvernichtendes, falschanschuldigendes etc. Handeln in unseren Fällen und aus gegebenem Interesse der Öffentlichkeit ins Netz gestellt. Seit 1996 unterstellt er uns in unseren Fällen rechtswidriges Handeln etc. und tritt vorbehaltlos wohlwollend und unterstützend, begünstigend für unsere seit 1976/96/2010 sich rechtswidrig verhaltenden Nachbarn ein. Seine Abhängigkeit, Befangenheit zeigt sich klar und er beweist auch mit seinem vorsätzlichen, voreingenommenem Handeln gegen uns, dass er vor allem grosses Interesse am Ausgang der Urteile in unseren Fällen hat. Da stört es ihn, wenn er mit Bild und Namen im Netz erscheint und sein amtmissbräuchliches Handeln eben anders ans Licht kommt. Er trägt aber auch Vorteile daraus; denn wie hätte ihn am 15. Okt. 2014 Herr Bruno Bolli gefunden und zum Anlass des Judo-Team Bülach einladen können - ohne über uns und unseren Hinweis zur Arbeitsstelle Landquart? Das wie Wm mbA Paul Orlik voreingenommen, vorsätzlich nötigend etc. gegen uns vorgeht, kann ich im Rechtstaat Schweiz nicht akzeptieren. Weshalb ich gestern 15. Juli 2015 die - nach einem erneuten körperverletzenden Überfall der Nachbarn mit Raub und Sachbeschädigung auf unserem Privat-Grundstück - gerufene Polizei, Paul Orlik kam mit Wm Zinsli, nicht akzeptierte. Orlik trat auf den Garagenvorplatz und fragte mit vorgefasster Meinung: „Was haben Sie denn wieder gemacht?“ Ich mache hiermit die Straf- und Schadenanzeige schriftlich. Einschreiben Kantonspolizei Graubünden Kommandant Hrn. Walter Schlegel Ringstrasse 2 7000 Chur Straf- und Schadenanzeige gegen Hubert Wittmann, Gabi Berger , Mittelweg 18 Trimmis Klaus und Margarethe Kruschel-Weller , Mittelweg 22 Trimmis den ebenfalls Mehrfach- und Wiederholungstäter Paul Orlik Kapo GR /Landquart Am 15.07.2015 gegen 12 Uhr bewässerte ich auf unserem Grundstück unseren Garten. Da hat Hubert Wittmann mich erneut und wie schon oft, wiederholt fotografiert. Als ich daraufhin meine Kamera holte und ihm einmal mehr klar gemacht hatte, dass sein Fotografieren ebenfalls wieder einer Straftat gleichkomme und es verboten sei, mich auf meinem privaten Grundstück zu filmen oder fotografieren, wurde Wittmann immer aggressiver. Mit seinem Handy fotografierte und filmte er mich daraufhin auch noch von hinten - mit Körperkontakt! Als nun ich meinerseits diese Hubert Wittmannsche Straftat ebenfalls zu filmen begann, mit meiner Videokamera, da griff mich Wittmann verbal an. Ich bewässerte weiter immer noch unsere Hecke. Da griff mich Wittmann, ca. 3 m ab Grundstücksgrenze innerhalb unseres Privatgrundstücks von hinten an, stiess mich und warf mich ca. 9m innerhalb unseres Grundstücks zu Boden. Erneut entriss er mir meine Kamera. Sofort kamen Wittmann der ebenfalls bekannte Straftäter Klaus Kruschel-Weller zu Hilfe und Gabi Berger, die auch ihr Nötiges dazubeigetragen hat. So hat Klaus Kruschel Hubert Wittmann zusätzlich noch stärker auf mich am Boden liegend gedrückt. Gabi Berger hat ebenfalls an der Kamera gerissen, dass selbst der Metallring an dem der Tragegurt befestigt war, gerissen ist. Sach-beschädigt wurde bei diesem erneuten Überfall selbst die Spritzdüse am Wasserschlauch, die Videokamera etc. An mir stellte der Arzt erhebliche Körperverletzungen fest. Aus der beigelegten Diagnose des Notfalls am Kantonsspital Chur sind einige durch die Straftäter verursachten Körperverletzungen dokumentiert. Ich erstatte Straf- und Schadenanzeige gegen - Margarete Kruschel-Weller, welche mich erneut auf unserem Privatgrundstück gefilmt hatte. - Hubert Wittmann wegen erneutem mich Filmen auf unserem Privatgrundstück, Nötigung, Drohungen, Schweren Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Beschimpfungen etc. etc. Da wie erwähnt Gabi Berger und Klaus Kruschel ebenfalls ihr Nötigendes dazu beigetragen haben, erstatte ich auch Straf- und Schadenanzeige gegen diese zwei Personen. Ich verlange eine Entschädigung von Fr. 100‘000.die kaputte Kamera Fr. 2‘000.die Spritzdüse zum Wasserschlauch Fr. 50.--------------vorläufige Forderung Fr.102‘050.Da die erheblichen Schmerzen und die Körperverletzungen laut Notfallarzt noch Monate dauern können und die körperlichen Verletzungen weitere Folgen haben werden, werden weitere Kosten dieser Schadenersatzklage folgen. Ich erstatte auch Straf- und Schadenersatzklage gegen alle involvierten und mitverantwortlichen Regierungsmitglieder, Staatsanwälte, Kreis-, Bezirks-, Kantons- und Bundesgerichtsmitglieder, den Kommandanten der Kantonspolizei GR und dessen Polizisten, RA Martin Buchli-Casper und RA Hermann Just, welche die nachgewiesenen Straftäter mit Lug und Trug begünstigt, unterstützt und gefördert haben. Ich verlange eine Entschädigung von Fr. 1‘000‘000.Produktion weiterer Beweismittel vorbehalten, wie z.B. Bilder und Fotos auch vom Kantonsspital. Auch diese Straf- und Schadenersatzklage kann nicht von Personen bearbeitet werden, welche am Ausgang des Entscheides ein Interesse haben wie z.B. Mitglieder der Staatsanwaltschaft GR, Mitglieder von Logen, Service Clubs oder anderen Sympatisanten der Straftäter etc. etc. Weitere Straf-und Schadenersatzklagen von gegen uns und unser Eigentum begangenen Straftaten werden die nächsten Tage noch folgen. Da öffentliches Interesse auch im Ausland besteht, untersteht diese Angelegenheit dem Öffentlichkeitsprinzip - auch zum Schutze meiner Frau, mir und unseres Eigentums. Die beigelegte Erklärung ist durch die diesen Fall bearbeitende Person im Doppel auszufüllen und zu unterschreiben. Ein Exemplar geht zu den Akten, das zweite ist an mich zurückzuschicken. verschiedene Beilagen Mit freundlichen Grüssen Emil Bizenberger Mittelweg 16 7203 Trimmis Trimmis, 17.Juli 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc