VERGLEICH Klimaschutzkonzept im Rahmen der Nationalen

VERGLEICH
Klimaschutzkonzept im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative & Aktionsplan für nachhaltige Energie
im Rahmen des Konvents der Bürgermeister
1. Ziel des Dokuments
Die Kernelemente des durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) geförderte Klimaschutzkonzepts werden in diesem Papier mit den
Kernelementen des Aktionsplan für nachhaltige Energie (Sustainable Energy Action Plan – SEAP) verglichen. Ziel dieses Dokuments ist es
die Synergien einer parallelen Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und eines SEAP herauszustellen.
2. Hintergrund: Die Nationale Klimaschutzinitiative und der Konvent der Bürgermeister
Die NKI wurde 2008 durch das Bundesumweltministerium ins Leben gerufen, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen: bis zum
Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 40 Prozent und bis 2050 zwischen 80 bis 95 Prozent
gegenüber 1990 gesenkt werden. Hierzu fördert die NKI Projekte zur Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen,
unterstützt Investitionen in Klimaschutztechnologien und motiviert zum Mitmachen. Zielgruppen sind Wirtschaft, Verbraucher, Bildung
und Kommunen. Kommunen können durch die Kommunalrichtlinie Unterstützung bei der Erarbeitung lokaler Klimaschutzstrategien und
– projekte erhalten. Diese Unterstützung umfasst auch die NKI Klimaschutzkonzepte, die in diesem Papier mit SEAPs verglichen werden.
Die Förderung der Klimaschutzkonzepte umfasst in der Regel einen nicht rückzahlbareren Zuschuss von bis zu 65%.
Auch der Konvent der Bürgermeister wurde 2008 ins Leben gerufen. Im Zuge des Integrierten Energie- und Klimapakets der EU initiierte
die Europäische Kommission die Initiative, um Kommunen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik zu unterstützen. Mit
Unterzeichnung des Konvents der Bürgermeister verpflichten sich die beteiligten Städte und Gemeinden freiwillig zur Steigerung der
Energieeffizienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen. Ziel ist es dabei die energiepolitischen Vorgaben der Europäischen Union zur
Reduzierung der CO2-Emissionen (20 % Reduktion im Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990) zu übertreffen. Hierzu sind die
Unterzeichner verpflichtet einen SEAP zu erstellen und über die Umsetzung des SEAP zu berichten. Seit 2015 können Kommunen auch
den Neuen Konvent der Bürgermeister für Energie und Klima zeichnen und verpflichten sich damit, entsprechend den neuen Beschlüssen
auf EU Ebene, ihre CO2-Emissionen um 40 % bis zum Jahr 2030 zu senken sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel.
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Klimaschutzkonzepts und des Aktionsplan für nachhaltige Energie
Sowohl das durch die NKI geförderte Klimaschutzkonzept als auch der SEAP dienen als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die
Klimaschutzanstrengungen der Kommunen. In den Plänen werden hierzu Ziele zur Minderung der Treibhausemissionen festgelegt: Im
Fall des Klimaschutzkonzepts sollen sich Kommunen an den bundesdeutschen nationalen Ziele orientieren, im Fall des SEAP sind die EU
Klimaschutzziele die Vorgabe. Damit einhergehend soll die langfristige Verankerung des Klimaschutzes als Querschnittsaufgabe in den
Kommunen erreicht werden. Durch die Einbeziehung lokaler Akteure über den gesamten Prozess dienen das Klimaschutzkonzept und der
SEAP als Kommunikationsmittel gegenüber Interessensgruppen und Bürgern.
Der Charakter der Instrumente ist jedoch unterschiedlich: die NKI bietet eine punktuelle finanzielle Förderung zur Erstellung des Plans
sowie zur Umsetzung investiver Maßnahmen und zur Förderung eines Klimaschutzmanagers. Die Zuständige Beratungsstelle ist das
SK:KK. Mit der Unterzeichnung des Konvents der Bürgermeister durch den Stadtrat setzten Kommunen hingegen an erster Stelle ein
politisches Zeichen, indem sie einer EU Initiative beitreten und sich zu einem Prozess verpflichten: den SEAP zu erstellen und über seine
Umsetzung kontinuierlich zu berichten. Dies wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU Kommission überprüft. Das Konvent
Büro ist erste Anlaufstelle für Unterzeichner und unterstützt diese bei Fragen rund um SEAP Erstellung und Monitoring und bietet hierzu
Publikationen und Trainings an, jedoch keine direkte finanzielle Förderung.
3. Kurzübersicht der Kernelemente beider Pläne und Empfehlungen
Die folgende Tabelle vergleicht die Kernelemente des Klimaschutzkonzepts im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, entnommen
aus dem „Merkblatt Erstellung von Klimaschutzkonzepten“, mit den Anforderungen des Aktionsplan für nachhaltige Energie im Rahmen
des Konvents der Bürgermeister, entnommen aus dem „Leitfaden zur Erstellung eines Aktionsplans für nachhaltige Energie“ sowie der
Broschüre „Von der Verpflichtung zum Handeln -Der Aktionsplan für nachhaltige Energie unter die Lupe genommen“. Ein ausführlicher
Vergleich befindet sich im Anhang dieses Dokuments.
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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NKI
SEAP
NKI Klimaschutzkonzepts vs. Aktionsplan für nachhaltige Energie
Ausrichtung an überregionalen Klimaschutzzielen



Verpflichtende Abnahme des Plans durch das Stadtparlament
Emissionsbilanz
Sektoren der Emissionsbilanz
Referenzjahr der Emissionsbilanz
Erfasste Einheiten in der Emissionsbilanz
Potenzialanalyse
Maßnahmenkatalog
Sektoren des Maßnahmenkatalogs
Kriterien zur Beschreibung der Maßnahme
Erfolgsindikatoren
Akteursbeteiligung
Verstetigungsstrategie
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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Controlling Konzept
Kommunikationsstrategie
Bewertung und Prüfung des Plans durch Dritte
Zusammenschlüsse von Kommunen erstellen einen Gemeinsamen Plan
Landkreise können die Erstellung der Pläne koordinieren
oder selbst einen Plan erstellen
Identische Anforderungen…………………….
Ähnliche Anforderungen……………………….
Anforderung nicht vorhanden……………….
Anforderung vorhanden………………………..
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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Es ergeben sich folgende Empfehlungen für eine parallele Erstellung des NKI Klimaschutzkonzepts und des Aktionsplans für
nachhaltige Energie:

Sowohl das Klimaschutzkonzept als auch der Aktionsplan für nachhaltige Energie richten sich an überregionalen Klimaschutzzielen
aus. Im Rahmen des NKI Klimaschutzkonzept wird empfohlen sich an den deutschen Zielen zur Reduktion von
Treibhausgasemission zu orientieren. Im Rahmen des Konvents der Bürgermeister verpflichten sich die Kommunen die EUKlimaschutzziele für das Jahr 2020 zu erreichen, im Neue Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie die EU
Klimaschutzziele für 2030. Wenn unterschiedliche Zeithorizonte im Klimaschutzkonzept und im Aktionsplan gewählt werden, hat
dies Auswirkungen auf die Potenzialanalyse sowie das Monitoring. Kommunen sollten sich bei der Erstellung der Konzepte dessen
bewusst sein.

Der Konvent schreibt vor, dass der SEAP durch das Stadtparlament abgestimmt werden muss. In der Förderung des
Klimaschutzkonzeptes gibt es keine solche Vorschrift, jedoch ist dies gängige Praxis. Die Kommunen könnten das
Klimaschutzkonzept und den SEAP zur gleichen Zeit im Stadtparlament abstimmen lassen. Eine andere Möglichkeit ist es, beide
Dokumente in eines zusammenzuführen und dies dann vom Stadtparlament abstimmen lassen.

Im Klimaschutzkonzept wird die Einsparung von Treibhausgasemissionen angestrebt, im SEAP CO2 Einsparungen. Kommunen
haben jedoch die Möglichkeit im SEAP auch CO2 Äquivalente anzugeben.

Die Sektoren, in die die Emissionsbilanz und der Maßnahmenkatalog unterteilt sind, sind im Klimaschutzkonzept und im SEAP
ähnlich. Bei der Erstellung des SEAP gibt es jedoch striktere Vorgaben als im Klimaschutzkonzept. Kommunen könnten in Ihrem
Klimaschutzkonzept die vorgeschriebenen Sektoren des SEAP berücksichtigen, um Synergien zwischen SEAP und
Klimaschutzkonzept zu schaffen.

Die Kriterien zur Beschreibung der einzelnen Maßnahmen sind ähnlich. Jedoch gibt es Unterschiede, die im Anhang aufgeführt
werden.
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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
Das Klimaschutzkonzept und der Konvent der Bürgermeister sehen ein Controllingkonzept vor. Um Synergien zu schaffen, können
Kommunen das im Konvent der Bürgermeister ausgearbeitete Controllingkonzept für beide Pläne nutzen.

Der Aktionsplan für nachhaltige Energie wird bei der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission eingereicht und von
dieser überprüft und bewertet. Aus diesem Grund sollten die Kriterien zur Erstellung des Aktionsplans eingehalten werden. Bei
Fragen hierzu können sich Kommunen an das Büro des Konvents der Bürgermeister wenden.

Sowohl das NKI Klimaschutzkonzept als auch der Aktionsplan für nachhaltige Energie können von Zusammenschlüssen von
Kommunen erstellt und umgesetzt werden.
4. Fazit
Wie oben dargelegt, sind die Zielsetzungen des Klimaschutzkonzepts und des SEAP identisch. Auch viele der Kernelemente ähneln sich.
Größter Unterschied besteht im Charakter der Instrumente: die NKI bietet eine punktuelle finanzielle Förderungen während der Konvent
der Bürgermeister vor allem die Verpflichtung zu einem Prozess darstellt und Teilnahme an einer EU Initiative bedeutet.
Das Konvent-Büro empfiehlt aufgrund der Ähnlichkeiten des Klimaschutzkonzeptes und des SEAPS beide Konzepte gleichzeitig zu
erstellen und dabei die spezifischen Vorgaben der NKI und des Konvents der Bürgermeister zu berücksichtigen.
Für Kommunen bietet es sich an, die finanzielle Förderung der NKI und die technischen Unterstützung und methodischen Vorgaben durch
den Konvent der Bürgermeister ergänzend zu nutzen.
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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Kontakt Konvent der Bürgermeister Büro
Svenja Schuchmann – Helpdesk Focal Point Deutschland und Österreich
Tel: +49-69-71713927
E-Mail: [email protected]
www.konventderbuergermeister.eu
Konvent-Büro, Stand 16.12.2015
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ANHANG
Ausrichtung an
überregionalen
Klimaschutzzielen
Es wird empfohlen das Klimaschutzkonzept an die
Erreichung nationaler Klimaschutzziele auszurichten.
Reduktion von Treibhausgasemission um 40% bis
2030, 55% bis 2030 und zwischen 80 und 95 % bis
2050 gegenüber 1990.
Verpflichtende
Abnahme des Plans
durch das
Stadtparlament
Emissionsbilanz
erforderlich
nein
Selbstverpflichtung EU Klimaschutzziele zu erreichen.

Emissionsreduktion bis 2020 um mindestens 20%
gegenüber 1990. Seit 2016 Möglichkeiten Neuen
Konvent der Bürgermeister für Energie und Klima zu
unterzeichnen mit einem Emissionsreduktionsziele für
das Jahre 2030 (40%).
ja
Energie- und THG-Bilanz: Umfasst die
Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen.
Diese werden nach Verursachern und Energieträgern
gegliedert. Fortschreibbare Bilanz.
Alle klimarelevanten Bereiche: Flächenmanagement,
eigene Liegenschaften, kommunale
Beschaffungswesen, Straßenbeleuchtung, private
Haushalte, Industrie, Gewerbe, Handel und
Basisemissionsinventar (BEI): Umfasst die
Energieverbräuche und CO2 Emissionen. Gegliedert
nach Verursachern und Energieträgern.
Fortschreibbare Bilanz.
Im SEAP gibt es folgende Schlüsselsektoren:
 kommunale Gebäude, Ausstattungen und Anlagen;
 tertiäre Gebäude, Ausstattungen und Anlagen;
 Privathaushalte;
Sektoren der
Emissionsbilanz
Konvent-Büro, Stand 30.06.2015
Übereinstimmung
SSEAP
Klimaschutzkonzept
Elemente
Vergleich: Klimaschutzkonzept im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und Aktionsplan für nachhaltige Energie im Rahmen
des Konvents der Bürgermeister (SEAP)
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Dienstleistungen, Verkehr, Abwasser und Abfall
Referenzjahr
Emissionsbilanz
Erfasste Einheit
Emissionsbilanz
Potenzialanalyse
empfohlen
Maßnahmenkatalog vorhanden
Zeithorizont
Maßnahmen
Sektoren
Maßnahmenkatalog
1990 empfohlen
Treibhausgasemissionen
Referenzszenario und Klimaschutzszenario
empfohlen.
Übersicht über die wichtigsten bereits
durchgeführten Maßnahmen und deren Wirkung
sowie die noch umzusetzenden
Klimaschutzmaßnahmen.
Es werden Maßnahmen zur Umsetzung in den
nächsten zehn bis 15 Jahre identifiziert.
Alle klimarelevanten Bereiche: Flächenmanagement,
eigene Liegenschaften, kommunale
Beschaffungswesen, Straßenbeleuchtung, private
Haushalte, Industrie, Gewerbe, Handel und
Dienstleistungen, Verkehr, Abwasser und Abfall
Optionaler Bereich: Anpassung an den Klimawandel
Beischreibung der
Die Kurzdarstellung der Maßnahmen beinhaltet
Konvent-Büro, Stand 30.06.2015
 Verkehr.
Die Emissionsbilanz sollte mindestens 3 dieser 4
Schlüsselsektoren abdecken,
Weitere Bereiche sind Öffentliche Beleuchtung;
Industrien; Sonstige (z.B. Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft),
Abfallentsorgung, Abfallmanagement
Lokale Energieerzeugung: Strom und Wärme/Kälte
1990 empfohlen
CO2 Emissionen, Möglichkeit CO2 Äquivalente zu
verwenden
Business-as-Usual Szenario fakultativ möglich,
Schätzung für CO2 Einsparungen in 2020 obligatorisch.
Übersicht über die wichtigsten bereits durchgeführten
Maßnahmen seit dem Referenzjahr der
Emissionsbilanz und deren Wirkung sowie die noch
umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen.
Die Maßnahmen dienen dem CO2 Einsparungsziel in
2020.
Im SEAP gibt es folgende Schlüsselbereiche:
 kommunale Gebäude, Ausstattungen und Anlagen
 Tertiäre Gebäude, Ausstattungen und Anlagen
 Privathaushalt
 Verkehr.
Der Maßnahmenkatalog soll mindestens 2 dieser 4
Schlüsselbereiche abdecken.
Weitere Bereiche sind Öffentliche Beleuchtung;
Industrien; Sonstige (z.B. Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft),
Abfallentsorgung, Abfallmanagement
Lokale Energieerzeugung: Strom und Wärme/Kälte
Optionaler Bereich: Anpassung an den Klimawandel
Maßnahmen werden anhand folgender Kategorien
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Maßnahme
folgende Punkte:
 Beschreibung der Maßnahmen
 Erwartete Gesamtausgaben mit
Finanzierungsmöglichkeiten
 Quantitative Angaben zu erwarteten Energie-,
Kosten- und Treibhausgaseinsparungen
 Auswirkung auf die regionale Wertschöpfung
 Zeitraum der Durchführung
 Bezug zur demografischen Entwicklung wenn
relevant
 Akteure, Verantwortliche und Zielgruppe
 Priorität der Maßnahmen
 Handlungsschritte und Erfolgsindikatoren
Akteursbeteiligung
Einbeziehung von Stakeholdern und Bürgern bei der
Entwicklung einer gemeinsamen Vision und
Erarbeitung und Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes notwendig.
Organisatorische Einbindung des Klimaschutzes in
die Verwaltung.
Das Konzept beinhaltet die kontinuierliche
Erfassung/Auswertung der Verbräuche und
Treibhausgasemissionen sowie Überprüfung der
Wirksamkeit der Maßnahmen.
Elemente sind:
 Maßnahmen zur Kontrolle des Projektfortschritts
Verstetigungsstrategie
Controlling Konzept
Konvent-Büro, Stand 30.06.2015
beschrieben:
• Interventionsbereich
• Politisches Instrument
• Aktion durchgeführt von
• Verantwortliche Behörde
• Umsetzungszeitraum
• Geschätzte Umsetzungskosten
• Potenzial für Energieeinsparungen bis 2020
• Potenzial für Erzeugung Erneuerbarer Energie bis
2020
• Potenzial für CO2 Reduzierung bis 2020
Drei der Maßnahmen sind als Benchmarks für
Excellence auszuwählen die anderen Kommunen als
Gute Beispiele zur Verfügung stehen. Für diese
Benchmarks für Exzellenz sind unter anderem
folgende zusätzliche Informationen anzugeben:
 Finanzierungsquellen
 direkt geschaffene Arbeitsplätze
 Finanzkennzahlen: Lebenserwartung der
Maßnahme, Angewendeter Diskontsatz,
Erstes Investitionsjahr, Finanzielle
Einsparungen, Investitionskosten, Zusätzliche
Kosten
Einbeziehung von Stakeholdern und Bürgern bei der
Entwicklung einer gemeinsamen Vision und
Erarbeitung und Umsetzung des SEAP empfohlen.
Organisatorische Einbindung des Klimaschutzes in die
Verwaltung.
Die Kommunen verpflichten sich alle zwei Jahre einen
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zu
erstellen und alle vier Jahre ihre Emissionsbilanz
fortzuschreiben.
Auf SEAP Ebene:
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




Kommunikationsstrategie
Zeit zur Erstellung
des Plans
Bewertung des
fertigerstellten
Plans durch Dritte
Erarbeitung und
Umsetzung eines
Gemeinsamen Plans
durch
Zusammenschlüsse
von Kommunen
Landkreise können
die Erstellung der
Pläne koordinieren
oder selbst einen
Plan erstellen
Indikatoren
Turnus der Fortschreibung der Bilanz
Personalbedarf
notwendige Investitionen
Zeitpläne etc.
Die Kommunikationsstrategie beinhaltet die
Bekanntmachung des Inhaltes des fertigen Konzepts
und des Leitbildes sowie die aktive Mitarbeit der
Stakeholder bei der Umsetzung des
Klimaschutzkonzepts.
Vorhabendauer beträgt ein Jahr.
Kein direktes Feedback zum Konzept, sondern
Überprüfung des Vorhabens im Rahmen der
Förderung.
Ja
1. Ein Landkreis kann zusammen mit einigen oder
allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
einen gemeinsamen Antrag einreichen. Hier
umfasst das Klimaschutzkonzept die
Handlungsfelder des Landkreises sowie der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
2. Landkreise können die Erstellung eines
Konvent-Büro, Stand 30.06.2015
 Verwendetes Budget für SEAP Umsetzung
 Beteiligtes Personal an der SEAP Umsetzung
Indikatoren auf der Maßnahmeneben sind:
 Stand der Umsetzung der Maßnahmen
 Schätzungen für 2020 bezgl. Energieeinsparungen,
Erzeugung Erneuerbarer Energie, CO2 Reduzierung,
 Umsetzungskosten bislang
Kommunen verpflichten sich lokale Energietage
durchzuführen, zur Bekanntmachung des SEAP und
zur Aktivierung der Stakeholder zur dessen
Umsetzung.
Der SEAP sollte ein Jahr nach Unterzeichnung des
Konvents der Bürgermeister eingereicht werden.
Bewertung des SEAP durch die Gemeinsame
Forschungsstelle der Europäischen Kommission.
Konvent-Koordinatoren dürfen SEAPs die von
Kommunen in ihrem Gebiet erstellt worden sind
anstelle der Gemeinsamen Forschungsstelle
bewerten.
Ja
Empfohlen für benachbarte Kommunen unter 10.000
Einwohnern.
Landkreise können als Konvent Koordinatoren
Gemeinde und Städte in ihrem Gebiet darin
unterstützen einen SEAP oder einen Gemeinsamen
SEAP zu erstellen.
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Klimaschutzkonzepts ausschließlich für ihre
eigenen und/oder von den kreisangehörigen
Städte und Gemeinden auf sie übertragenen
Zuständigkeiten beantragen.
3. Der Landkreis kann als Koordinator für mehrere
kreisangehörigen Städte und Gemeinden einen
Antrag einreichen. Das Klimaschutzkonzept
umfasst in diesem Fall nur die Handlungsfelder
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und
nicht die des Landkreises.
Grün:
Hell grün:
Rot:
Element im SEAP vorhanden - vollkommene Übereinstimmung mit dem Klimaschutzkonzept
Element im SEAP abgewandelt vorhanden – große Übereinstimmung mit dem Klimaschutzkonzept
Keine Übereinstimmung zwischen SEAP und Klimaschutzkonzept
Konvent-Büro, Stand 30.06.2015
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