AGV Aargauische Gebäudeversicherung Abteilung Brandschutz Januar 2016 Gastrobetriebe Merkblatt zur Vermeidung von Bränden im Gastrobereich AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 | Postfach | 5001 Aarau | Tel. 0848 836 800 | Fax 062 836 36 26 | [email protected] | www.agv-ag.ch AGV Aargauische Gebäudeversicherung Merkblatt Gastrobetriebe Brandgefahren Unsachgemässer Umgang mit Raucherwaren Mangelhafte Elektroinstallationen und Elektroapparate Überlastete Elektrosteckleisten Umgang mit offenen Flammen Selbstentzündung von lösungsmittelhaltigen Stoffen Überhitzung von Fetten Brandschutzvorkehrungen Geschlossene Metallbehälter für Ascheabfall verwenden Verschlossene Abfallsammelbehälter verwenden Fachmännischer Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten Keine unbeaufsichtigten Pfannen auf Herd belassen Fettrückstände in Dampfabzug regelmässig entfernen Keine Gasflaschen im Untergeschoss lagern Brandbekämpfungsmassnahmen Alarmieren der Feuerwehr Fettbrände nicht mit Wasser löschen Feuer ersticken mit Löschdecke Löschangriff mit Handfeuerlöscher Deckel auf überhitzte Pfanne legen Objektlöschanlage über Herdkombination auslösen Hinweis www.agv-ag.ch 0848 836 800 [email protected] 2 Umbauten an Gebäuden oder deren Umnutzung erfordern eine Neubeurteilung der brandschutztechnischen Situation. Dies gilt auch, wenn sich die Anzahl der maximalen Personenzahl im Lokal verändert. Das Vorhaben ist zu diesem Zweck via die Gemeinde an die zuständige Brandschutzbehörde einzureichen. Für die Beantwortung von Fragen steht die Aargauische Gebäudeversicherung gerne zur Verfügung. Januar 2016
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