Gastrobetriebe

AGV Aargauische Gebäudeversicherung
Abteilung Brandschutz
Januar 2016
Gastrobetriebe
Merkblatt zur Vermeidung von Bränden
im Gastrobereich
AGV Aargauische Gebäudeversicherung
Bleichemattstrasse 12/14 | Postfach | 5001 Aarau | Tel. 0848 836 800 | Fax 062 836 36 26 | [email protected] | www.agv-ag.ch
AGV Aargauische Gebäudeversicherung
Merkblatt Gastrobetriebe
Brandgefahren
 Unsachgemässer Umgang mit Raucherwaren
 Mangelhafte Elektroinstallationen und Elektroapparate
 Überlastete Elektrosteckleisten
 Umgang mit offenen Flammen
 Selbstentzündung von lösungsmittelhaltigen Stoffen
 Überhitzung von Fetten
Brandschutzvorkehrungen
 Geschlossene Metallbehälter für Ascheabfall verwenden
 Verschlossene Abfallsammelbehälter verwenden
 Fachmännischer Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
 Keine unbeaufsichtigten Pfannen auf Herd belassen
 Fettrückstände in Dampfabzug regelmässig entfernen
 Keine Gasflaschen im Untergeschoss lagern
Brandbekämpfungsmassnahmen
 Alarmieren der Feuerwehr
 Fettbrände nicht mit Wasser löschen
 Feuer ersticken mit Löschdecke
 Löschangriff mit Handfeuerlöscher
 Deckel auf überhitzte Pfanne legen
 Objektlöschanlage über Herdkombination auslösen
Hinweis
www.agv-ag.ch
0848 836 800
[email protected]
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Umbauten an Gebäuden oder deren Umnutzung erfordern
eine Neubeurteilung der brandschutztechnischen Situation.
Dies gilt auch, wenn sich die Anzahl der maximalen Personenzahl im Lokal verändert.
Das Vorhaben ist zu diesem Zweck via die Gemeinde an
die zuständige Brandschutzbehörde einzureichen.
Für die Beantwortung von Fragen steht die Aargauische
Gebäudeversicherung gerne zur Verfügung.
Januar 2016