Entgeltordnung des Hessischen Volkshochschulverbandes e.V. für die akkreditierten Prüfungszentren: Gütig von April 2015 bis April 2016 Die Entgeltordnung stimmt überein mit der Prüfungsordnung der Lizenzgeber für die Durchführung fremdsprachlicher Zertifikatsprüfungen. 1. Prüfungspreise: Der hvv e.V. legt folgende Prüfungspreise fest. Der Zeitraum für die Preisgültigkeit richtet sich nach den Vorgaben der Lizenzgeber. Prüfungsanbieter und Preise telc language tests: DaF/DaZ und 10 „telc-Fremdsprachen“: Englisch, Französisch , Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Tschechisch, Arabisch Stufe GER A1+A2 A2/B1 DTZ Format für Selbstzahler A2/B1 Skalierte Formate B1 Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate B2 Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate C1 Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate B2/C1 Skalierte Formate C2 Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate Schüler- und Juniorprüfungen (Preise gültig ab 01.09.2015) A B C Basis- Tests Grundbildung Aufgabenheft 1 TN Aufgabenheft 5 TN Paket Handbuch für Durchführende Goethe-Institut. Feste Endkundenpreise B1 Komplette Prüfung 4 Module B1 Einzelmodule B2 Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate C1 Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate C2 Großes Deutsches Sprachdiplom (komplette Prüfung) C2 Einzelmodule Fester Empfohlener Empfohlener Abgabepreis für Prüfungszentren EndkundenPreis pro TN für Gruppen EndkundenPreis pro TN bei Einzel/Kleingr. pro TN (ab 6 TN) Prüfung 55,00 61,00 85,00 85,00 90,00 110,00 110,00 115,00 85,00 120,00 150,00 150,00 170,00 190,00 190,00 195,00 130,00 -------195,00 195,00 215,00 235,00 235,00 245,00 35,00 (50,00) 45,00 (55,00) 65,00 (60,00) 50,00 (80,00) 80,00 (100,00) 100,00 (120,00) ------------------- - 25,00 115,00 - 10,00 45,00 10,00 120,00 40,00 140,00 160,00 190,00 60,00 150,00 50,00 170,00 190,00 220,00 75,00 195,00 75,00 215,00 235,00 345,00 100,00 130,00 170,00 190,00 130,00 170,00 190,00 Cambridge English (s. Tabelle „Cambridge English Certificates”): Feste Endkundenpreise Neue Preise gelten ab 01.08.2015! DELE Prüfungen des Instituto Cervantes B1 Nivel Inicial B2 Nivel Intermedio C2 Nivel Superior CELI / CIC Prüfungen der Universität von Perugia (alle Stufen) Seite 1 von 4 150,00 2. Fälligkeit der Entgelte 2.1. Grundsätzlich werden die Prüfungsentgelte mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Eine unterschriebene schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Prüfungsentgelts. 2.2. Der Zahlungsschuldner gegenüber dem hvv e.V. ist das jeweilige Prüfungszentrum. 2.3. Der "Vertrag über die Durchführung von Sprachprüfungen" zwischen dem hvv e.V. und dem örtlichen Prüfungszentrum stellt sicher, dass die in Ziffer 1 festgelegten Entgelte von den Prüfungszentren eingehalten werden. Dieser Vertrag ist eine der Voraussetzung für die Akkreditierung einer Volkshochschule als Prüfungszentrum. 3. Anmeldung 3.1. Alle Prüfungsformate von telc language tests (außer DTZ für BAMF und DTZ für Selbstzahler), Goethe Institut, Cambridge English und DELE werden an die Landesprüfungszentrale des hvv e.V. verbindlich gemeldet. Die Prüfungen CELI und CIC der Universität von Perugia werden von der VHS Frankfurt, die SWEDEX-Prüfungen von der VHS Wiesbaden durchgeführt und bei diesen direkt angemeldet. 3.2. Die telc DTZ-Prüfung für die Integrationsteilnehmer/-innen und Selbstzahler wird von den Prüfungszentren, im Online-Verfahren mit 30 Tagen Anmeldefrist, direkt bei telc angemeldet. Die Anmeldung der BAMF-geförderten Teilnehmer/-innen und der Selbstzahler (SZ) erfolgt getrennt. 3.3. Das Prüfungszentrum meldet der Landesprüfungszentrale formlos die Teilnehmerzahl der BAMFgeförderten DTZ-Kandidaten und schickt die Kopie der Onlineanmeldung „Anmeldedetails“ für die DTZ-Selbstzahler. 3.4. Alle anderen Prüfungsteilnehmer/-innen, die von BAMF nicht gefördert sind, keinen Integrationskurs besucht haben und eine Prüfung auf der Stufe B1 machen möchten, absolvieren die Prüfung telc B1 Zertifikat Deutsch. 3.5. Die Anmeldefrist für alle Prüfungen des Goethe Instituts und der telc language tests ist 5 Wochen vor Prüfungstermin. Davon ausgenommen sind die DTZ-Prüfungen mit 30 Tagen Meldefrist, sowie die telc Prüfungen der GER-Stufe A1 mit 3 Wochen. Cambridge English Prüfungen: Die Anmeldefrist für FCE und CAE Prüfungen beträgt 6 Wochen, für alle anderen Prüfungen 5 Wochen vor Prüfungstermin. 3.6. Die Anmeldung nach Anmeldeschluss ist mit Entrichtung einer Spätmeldegebühr pro TN in Höhe von 35,00 € bei telc und Goethe sowie über 55,00 € bei Cambridge English unter Voraussetzung der vorhandenen Prüfungskapazitäten möglich. 3.7 Gemäß Prüfungsordnung der Lizenzgeber dürfen die Prüfungszentren nach Anmeldeschluss weder den Termin, noch den Prüfungsort verschieben bzw. wechseln. 3.8. Barrierefreie Prüfungen werden gesondert, 3 Monate vor Prüfungstermin unter Vorlage eines ärztlichen Attests sowie einer ausführlichen Stellungnahme des Prüfungszentrums, angemeldet. 4. Prüfungstermine 4.1. Für die Prüfungsabnahme sehen die Lizenzgeber und der hvv e.V. sowohl feste, als auch flexible Termine vor. Die Übersicht der festen Termine enthält die Anlage „Feste Prüfungstermine“, „Cambridge English Prüfungstermine“ 4.2. Außerhalb der fest vorgegebenen Prüfungstermine können die Prüfungszentren für telc (außer DTZ) und Goethe Prüfungen eigene Termine frei wählen. Für Cambridge English Prüfungen sind zusätzliche (feste) Termine im Cambridge Calendar in der Anlage vorhanden. Seite 2 von 4 5. Prüfungsdurchführung 5.1. Führt ein Prüfungszentrum die Prüfung selbst durch, meldet es die Prüfungskandidaten/-innen an die Landesprüfungszentrale des hvv e.V. mit dem VHS-Anmeldeformular an und zieht die Prüfungsgebühren selbst ein. Bei einer Gruppe ab 6 TN pro Prüfungsformat werden die Gruppenpreise und bei einer Prüfung von Einzelpersonen oder einer Kleingruppe bis 5 Personen die Einzel- und Kleingruppenpreise empfohlen. 5.2. Führt ein Prüfungszentrum die Prüfung nicht selbst durch, meldet es seine Kandidaten/-innen bei der Landesprüfungszentrale des hvv e.V. an. Diese Kandidaten/-innen werden anderen Prüfungszentren zugeordnet und entrichten die Prüfungsgebühr an den hvv e.V. Das durchführende Prüfungszentrum bekommt vom hvv e.V. die zusätzlichen Durchführungskosten erstattet. 5.3. Für telc Prüfungen gilt: die Abgabepreise des hvv e.V. an die Prüfungszentren sind feste Preise. Die Höhe der Endkundenpreise wird empfohlen. Die konkrete Situation vor Ort kann durch das Gewähren von Mengenrabatten und Sonderkonditionen, sowie die Erhebung von Zuschlägen für Einzelprüfungen und zusätzliche Leistungen im Prüfungszusammenhang (Einstufungstest, Prüfungsberatung, dringender Prüfungstermin usw.) berücksichtigt werden. Auf die Zuschläge erhebt der hvv e.V. keinen Anspruch, die gewährten Rabatte und Sonderkonditionen mindern nicht den Abgabepreis des hvv e.V. 5.4. Für Cambridge English und Goethe Prüfungen sind keine Rabatte oder Sonderkonditionen gestattet. Die Endkundenpreise sind von den Lizenzgebern festgelegt. 5.5. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bei telc Prüfungen ist grundsätzlich möglich. Ausnahmen sind: DTZ, A1 und alle skalierten Formate. Die Voraussetzung für die Anerkennung des bestandenen Teils ist die Vorlage des Bewertungsbogens. Bei einer Wiederholung berechnet der hvv e.V. dem Prüfungszentrum den vollen Abgabepreis. Bei Goethe Prüfungen ist die Teil-Wiederholung nur bei modularen Formaten (B1, C2) möglich. 6. Rücktrittsregelungen 6.1. Erfolgt der Rücktritt eines Prüfungskandidaten/-in vor Anmeldeschluss, hat er/sie Anspruch auf Rückerstattung der vollen Prüfungsgebühr abzüglich 25,00 € Bearbeitungsgebühr. Das Prüfungszentrum regelt die Rücktrittserstattung selbst und behält die 25,00 € als Arbeitsaufwandsentschädigung. 6.2. Der Rücktritt von einer Prüfung nach Anmeldeschluss ist nur im Falle einer Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen möglich. Diese sind der Landesprüfungszentrale durch ein ärztliches Attest oder eine andere glaubhafte Erklärung und ein Rücktrittsformular bis spätestens 1 Woche nach dem Prüfungstag (Eingangsstempel des hvv) schriftlich nachzuweisen. In diesem Fall hat der Teilnehmer/-in das Anrecht auf die Erstattung von 50% der Prüfungsgebühr. Die Überprüfung der Rücktrittsgründe und der Erstattungsberechtigung erfolgt durch die Landeprüfungszentrale. Wird die Erstattung genehmigt, werden dem Prüfungszentrum 50 % des Abgabepreises gutgeschrieben. Die Erstattung an den Teilnehmer/-in erfolgt durch das Prüfungszentrum. 6.3. Bei DELE Prüfungen gilt: bei Rücktritt bis 30 Tage vor Prüfungstermin beträgt die Erstattung 100 % abzüglich 25,00 €, bis 14 Tage vor Prüfungstermin - 50 % der Prüfungsgebühr. 7. Prüfungsabrechnung 7.1. Die Abrechnung der an die Landesprüfungszentrale angemeldeten Prüfungen erfolgt nach dem Anmeldeschluss. 7.2. Bei allen telc Prüfungen wird der Abgabepreis in Rechnung gestellt. Die Kosten der Durchführung und Organisation von Prüfungen tragen die Prüfungszentren. 7.3. Die Selbstzahler einer DTZ-Prüfung werden über die Landesprüfungszentrale des hvv e.V. abgerechnet. Seite 3 von 4 8. Serviceleistungen und Gebühren Zertifikatsduplikat/Namensänderung Expressauswertung (außer Goethe C2) in 14 Tagen nach Eingang der Prüfungsunterlagen Bewertung Subtest „Schreiben“ durch telc Bewertung schriftliche Kurzantworten (fill-ins) durch telc Spätmeldegebühr – telc, Goethe Spätmeldegebühr – Cambridge ESOL Erinnerungsgebühr – alle 9. Pro TN Pro Format 10,00 € Pro TN 5,00 € Pro TN 35,00 € 55,00 € 20,00 € Pro TN Pro TN pro Fall telc Serviceleistungen und Gebühren für die DTZ-Prüfungen: Gültig ab 1. Januar 2015 Leistungen Online-Anmeldung Nachmeldegebühr Sicherheitsumschläge Zertifikatsduplikat/ Namensänderung 9.1 50,00 € 150,00 € Gebühren kostenlos entfällt entfällt 40,00 € pro Zertifikat Zertifikate/ Namensänderung Sofern die Prüfung vor dem 01.04.2013 stattgefunden hat, ist die Ausstellung eines Zertifikatsduplikats bis 10 Jahre möglich. Für Prüfungen, die nach dem 01.04.2013 abgelegt wurden, gelten die Bestimmungen der Integrationskurstestverordnung (IntTestV), veröffentlicht im BGB I S.801 § 13, Archivierung: “Personenbezogene Ergebnisdaten werden fünf Jahre nach Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis mitgeteilt worden ist, gelöscht“. Daher kann ein Duplikat für Prüfungen, nach Inkrafttreten der IntTestV, nur noch in diesem Zeitraum ausgestellt werden. 10. Inkrafttreten der Entgeltordnung Diese Entgeltordnung tritt im April 2015 in Kraft und ersetzt die vorherige. Im Falle einer Preisänderung seitens der Lizenzgeber ist der hvv e.V. berechtigt, die Abgabepreise und die Empfehlung für die Endkundenpreise anzupassen. Frankfurt am Main, April 2015 Dr. Christoph Köck Verbandsdirektor Seite 4 von 4
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