EO 2015-2016 Prüfungszentren - Hessischer Volkshochschulverband

Entgeltordnung des Hessischen Volkshochschulverbandes e.V. für die
akkreditierten Prüfungszentren: Gütig von April 2015 bis April 2016
Die Entgeltordnung stimmt überein mit der Prüfungsordnung der Lizenzgeber für die
Durchführung fremdsprachlicher Zertifikatsprüfungen.
1.
Prüfungspreise: Der hvv e.V. legt folgende Prüfungspreise fest. Der Zeitraum für
die Preisgültigkeit richtet sich nach den Vorgaben der Lizenzgeber.
Prüfungsanbieter und Preise
telc language tests: DaF/DaZ und 10 „telc-Fremdsprachen“: Englisch,
Französisch , Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch,
Türkisch, Tschechisch, Arabisch
Stufe GER
A1+A2
A2/B1
DTZ Format für Selbstzahler
A2/B1
Skalierte Formate
B1
Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate
B2
Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate
C1
Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate
B2/C1
Skalierte Formate
C2
Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate
Schüler- und Juniorprüfungen (Preise gültig ab 01.09.2015)
A
B
C
Basis- Tests Grundbildung
Aufgabenheft 1 TN
Aufgabenheft 5 TN Paket
Handbuch für Durchführende
Goethe-Institut. Feste Endkundenpreise
B1
Komplette Prüfung 4 Module
B1
Einzelmodule
B2
Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate
C1
Allgemeinsprachliche und berufsbezogene Formate
C2
Großes Deutsches Sprachdiplom (komplette Prüfung)
C2
Einzelmodule
Fester
Empfohlener
Empfohlener
Abgabepreis
für
Prüfungszentren
EndkundenPreis pro TN für
Gruppen
EndkundenPreis pro TN bei
Einzel/Kleingr.
pro TN
(ab 6 TN)
Prüfung
55,00
61,00
85,00
85,00
90,00
110,00
110,00
115,00
85,00
120,00
150,00
150,00
170,00
190,00
190,00
195,00
130,00
-------195,00
195,00
215,00
235,00
235,00
245,00
35,00 (50,00)
45,00 (55,00)
65,00 (60,00)
50,00 (80,00)
80,00 (100,00)
100,00 (120,00)
-------------------
-
25,00
115,00
-
10,00
45,00
10,00
120,00
40,00
140,00
160,00
190,00
60,00
150,00
50,00
170,00
190,00
220,00
75,00
195,00
75,00
215,00
235,00
345,00
100,00
130,00
170,00
190,00
130,00
170,00
190,00
Cambridge English (s. Tabelle „Cambridge English Certificates”): Feste Endkundenpreise
Neue Preise gelten ab 01.08.2015!
DELE Prüfungen des Instituto Cervantes
B1
Nivel Inicial
B2
Nivel Intermedio
C2
Nivel Superior
CELI / CIC Prüfungen der Universität von Perugia (alle Stufen)
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150,00
2.
Fälligkeit der Entgelte
2.1.
Grundsätzlich werden die Prüfungsentgelte mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Eine
unterschriebene schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des
Prüfungsentgelts.
2.2.
Der Zahlungsschuldner gegenüber dem hvv e.V. ist das jeweilige Prüfungszentrum.
2.3.
Der "Vertrag über die Durchführung von Sprachprüfungen" zwischen dem hvv e.V. und dem
örtlichen Prüfungszentrum stellt sicher, dass die in Ziffer 1 festgelegten Entgelte von den
Prüfungszentren eingehalten werden. Dieser Vertrag ist eine der Voraussetzung für die
Akkreditierung einer Volkshochschule als Prüfungszentrum.
3.
Anmeldung
3.1.
Alle Prüfungsformate von telc language tests (außer DTZ für BAMF und DTZ für
Selbstzahler), Goethe Institut, Cambridge English und DELE werden an die
Landesprüfungszentrale des hvv e.V. verbindlich gemeldet. Die Prüfungen CELI und CIC der
Universität von Perugia werden von der VHS Frankfurt, die SWEDEX-Prüfungen von der VHS
Wiesbaden durchgeführt und bei diesen direkt angemeldet.
3.2.
Die telc DTZ-Prüfung für die Integrationsteilnehmer/-innen und Selbstzahler wird von den
Prüfungszentren, im Online-Verfahren mit 30 Tagen Anmeldefrist, direkt bei telc angemeldet. Die
Anmeldung der BAMF-geförderten Teilnehmer/-innen und der Selbstzahler (SZ) erfolgt getrennt.
3.3.
Das Prüfungszentrum meldet der Landesprüfungszentrale formlos die Teilnehmerzahl der BAMFgeförderten DTZ-Kandidaten und schickt die Kopie der Onlineanmeldung „Anmeldedetails“ für die
DTZ-Selbstzahler.
3.4.
Alle anderen Prüfungsteilnehmer/-innen, die von BAMF nicht gefördert sind, keinen
Integrationskurs besucht haben und eine Prüfung auf der Stufe B1 machen möchten, absolvieren
die Prüfung telc B1 Zertifikat Deutsch.
3.5.
Die Anmeldefrist für alle Prüfungen des Goethe Instituts und der telc language tests ist 5 Wochen
vor Prüfungstermin. Davon ausgenommen sind die DTZ-Prüfungen mit 30 Tagen Meldefrist,
sowie die telc Prüfungen der GER-Stufe A1 mit 3 Wochen.
Cambridge English Prüfungen: Die Anmeldefrist für FCE und CAE Prüfungen beträgt 6 Wochen,
für alle anderen Prüfungen 5 Wochen vor Prüfungstermin.
3.6.
Die Anmeldung nach Anmeldeschluss ist mit Entrichtung einer Spätmeldegebühr pro TN in Höhe
von 35,00 € bei telc und Goethe sowie über 55,00 € bei Cambridge English unter
Voraussetzung der vorhandenen Prüfungskapazitäten möglich.
3.7
Gemäß Prüfungsordnung der Lizenzgeber dürfen die Prüfungszentren nach Anmeldeschluss
weder den Termin, noch den Prüfungsort verschieben bzw. wechseln.
3.8.
Barrierefreie Prüfungen werden gesondert, 3 Monate vor Prüfungstermin unter Vorlage eines
ärztlichen Attests sowie einer ausführlichen Stellungnahme des Prüfungszentrums, angemeldet.
4.
Prüfungstermine
4.1.
Für die Prüfungsabnahme sehen die Lizenzgeber und der hvv e.V. sowohl feste, als auch flexible
Termine vor. Die Übersicht der festen Termine enthält die Anlage „Feste Prüfungstermine“,
„Cambridge English Prüfungstermine“
4.2.
Außerhalb der fest vorgegebenen Prüfungstermine können die Prüfungszentren für telc (außer
DTZ) und Goethe Prüfungen eigene Termine frei wählen. Für Cambridge English Prüfungen sind
zusätzliche (feste) Termine im Cambridge Calendar in der Anlage vorhanden.
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5.
Prüfungsdurchführung
5.1.
Führt ein Prüfungszentrum die Prüfung selbst durch, meldet es die Prüfungskandidaten/-innen
an die Landesprüfungszentrale des hvv e.V. mit dem VHS-Anmeldeformular an und zieht die
Prüfungsgebühren selbst ein. Bei einer Gruppe ab 6 TN pro Prüfungsformat werden die
Gruppenpreise und bei einer Prüfung von Einzelpersonen oder einer Kleingruppe bis 5 Personen
die Einzel- und Kleingruppenpreise empfohlen.
5.2.
Führt ein Prüfungszentrum die Prüfung nicht selbst durch, meldet es seine Kandidaten/-innen
bei der Landesprüfungszentrale des hvv e.V. an. Diese Kandidaten/-innen werden anderen
Prüfungszentren zugeordnet und entrichten die Prüfungsgebühr an den hvv e.V. Das
durchführende Prüfungszentrum bekommt vom hvv e.V. die zusätzlichen Durchführungskosten
erstattet.
5.3.
Für telc Prüfungen gilt: die Abgabepreise des hvv e.V. an die Prüfungszentren sind feste Preise.
Die Höhe der Endkundenpreise wird empfohlen. Die konkrete Situation vor Ort kann durch das
Gewähren von Mengenrabatten und Sonderkonditionen, sowie die Erhebung von Zuschlägen für
Einzelprüfungen und zusätzliche Leistungen im Prüfungszusammenhang (Einstufungstest,
Prüfungsberatung, dringender Prüfungstermin usw.) berücksichtigt werden. Auf die Zuschläge
erhebt der hvv e.V. keinen Anspruch, die gewährten Rabatte und Sonderkonditionen mindern
nicht den Abgabepreis des hvv e.V.
5.4.
Für Cambridge English und Goethe Prüfungen sind keine Rabatte oder Sonderkonditionen
gestattet. Die Endkundenpreise sind von den Lizenzgebern festgelegt.
5.5.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bei telc Prüfungen ist grundsätzlich möglich.
Ausnahmen sind: DTZ, A1 und alle skalierten Formate. Die Voraussetzung für die Anerkennung des
bestandenen Teils ist die Vorlage des Bewertungsbogens. Bei einer Wiederholung berechnet der hvv
e.V. dem Prüfungszentrum den vollen Abgabepreis. Bei Goethe Prüfungen ist die Teil-Wiederholung
nur bei modularen Formaten (B1, C2) möglich.
6.
Rücktrittsregelungen
6.1.
Erfolgt der Rücktritt eines Prüfungskandidaten/-in vor Anmeldeschluss, hat er/sie Anspruch auf
Rückerstattung der vollen Prüfungsgebühr abzüglich 25,00 € Bearbeitungsgebühr. Das
Prüfungszentrum regelt die Rücktrittserstattung selbst und behält die 25,00 € als
Arbeitsaufwandsentschädigung.
6.2.
Der Rücktritt von einer Prüfung nach Anmeldeschluss ist nur im Falle einer Krankheit oder aus
anderen zwingenden Gründen möglich. Diese sind der Landesprüfungszentrale durch ein
ärztliches Attest oder eine andere glaubhafte Erklärung und ein Rücktrittsformular bis
spätestens 1 Woche nach dem Prüfungstag (Eingangsstempel des hvv) schriftlich
nachzuweisen.
In diesem Fall hat der Teilnehmer/-in das Anrecht auf die Erstattung von 50% der
Prüfungsgebühr. Die Überprüfung der Rücktrittsgründe und der Erstattungsberechtigung erfolgt
durch die Landeprüfungszentrale. Wird die Erstattung genehmigt, werden dem Prüfungszentrum
50 % des Abgabepreises gutgeschrieben. Die Erstattung an den Teilnehmer/-in erfolgt durch das
Prüfungszentrum.
6.3.
Bei DELE Prüfungen gilt: bei Rücktritt bis 30 Tage vor Prüfungstermin beträgt die Erstattung
100 % abzüglich 25,00 €, bis 14 Tage vor Prüfungstermin - 50 % der Prüfungsgebühr.
7.
Prüfungsabrechnung
7.1.
Die Abrechnung der an die Landesprüfungszentrale angemeldeten Prüfungen erfolgt
nach dem Anmeldeschluss.
7.2.
Bei allen telc Prüfungen wird der Abgabepreis in Rechnung gestellt. Die Kosten der
Durchführung und Organisation von Prüfungen tragen die Prüfungszentren.
7.3.
Die Selbstzahler einer DTZ-Prüfung werden über die Landesprüfungszentrale des hvv e.V.
abgerechnet.
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8.
Serviceleistungen und Gebühren
Zertifikatsduplikat/Namensänderung
Expressauswertung (außer Goethe C2)
in 14 Tagen nach Eingang der
Prüfungsunterlagen
Bewertung Subtest „Schreiben“ durch
telc
Bewertung schriftliche Kurzantworten
(fill-ins) durch telc
Spätmeldegebühr – telc, Goethe
Spätmeldegebühr – Cambridge ESOL
Erinnerungsgebühr – alle
9.
Pro TN
Pro
Format
10,00 €
Pro TN
5,00 €
Pro TN
35,00 €
55,00 €
20,00 €
Pro TN
Pro TN
pro Fall
telc Serviceleistungen und Gebühren für die DTZ-Prüfungen: Gültig ab 1. Januar
2015
Leistungen
Online-Anmeldung
Nachmeldegebühr
Sicherheitsumschläge
Zertifikatsduplikat/ Namensänderung
9.1
50,00 €
150,00 €
Gebühren
kostenlos
entfällt
entfällt
40,00 € pro Zertifikat
Zertifikate/ Namensänderung
Sofern die Prüfung vor dem 01.04.2013 stattgefunden hat, ist die Ausstellung eines Zertifikatsduplikats
bis 10 Jahre möglich.
Für Prüfungen, die nach dem 01.04.2013 abgelegt wurden, gelten die Bestimmungen der
Integrationskurstestverordnung (IntTestV), veröffentlicht im BGB I S.801 § 13, Archivierung:
“Personenbezogene Ergebnisdaten werden fünf Jahre nach Ablauf des Tages, an dem das
Prüfungsergebnis mitgeteilt worden ist, gelöscht“. Daher kann ein Duplikat für Prüfungen, nach
Inkrafttreten der IntTestV, nur noch in diesem Zeitraum ausgestellt werden.
10.
Inkrafttreten der Entgeltordnung
Diese Entgeltordnung tritt im April 2015 in Kraft und ersetzt die vorherige. Im Falle einer Preisänderung
seitens der Lizenzgeber ist der hvv e.V. berechtigt, die Abgabepreise und die Empfehlung für die
Endkundenpreise anzupassen.
Frankfurt am Main, April 2015
Dr. Christoph Köck
Verbandsdirektor
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