Hinweise - Landwirtschaftskammer Salzburg

Hinweise
zur Abgabe des Mehrfachantrages 2016
! Auf Grund des hohen Beratungsaufwandes müssen die Termine bitte unbedingt
eingehalten werden! Die MFA Abgabe ist wie bereits 2015 nur mehr online möglich.
Die BBK geht bei allen Landwirten, welche nicht zu diesem Termin erscheinen davon
aus, dass der MFA selbstständig online abgegeben wird (Abgabe in der BBK
empfohlen)!
Bei der diesjährigen MFA Abgabe kann es aufgrund EDV-technischer Störungen,
fallweise zu längeren Wartezeiten kommen. Die BBK ersucht um Euer Verständnis!
Folgende Unterlagen sind mitzunehmen:
 Zugesendeter MFA 2016 (Infoschreiben AMA)
 Durchschlag MFA 2015
 Herbstantrag 2015 bei Maßnahmen-Neueinstiegen
 Bei Vorortkontrolle 2015: AMA-Prüfbericht
 Aktuelle Naturschutzunterlagen sofern WF-Maßnahmen beantragt (Projektbestätigung)
 Bei Referenzänderungsanträgen: aussagekräftige Fotos, Unterlagen, Nachweise
Referenzänderungsanträge (RÄA) ab 2016
Stimmt die von der AMA festgelegte Referenzfläche (Fläche oder Landschaftselemente) nicht mit den
tatsächlichen Verhältnissen überein, ist für die Ausweitung der Fläche bei der AMA ein eigener Antrag
samt den erforderlichen Unterlagen einzubringen. Unterlagen zur Flächenausweitung können nach
Absenden des RÄA nicht mehr nachgereicht werden. D.h. ist eine Flächenausweitung geplant, sind
unbedingt alle erforderlichen Unterlagen (Fotos/Pläne/Bescheide) bei der MFA-Abgabe mitzunehmen!
Bewirtschafterwechsel
Bewirtschafterwechsel müssen mindestens 14 Tage vor der MFA-Abgabe durchgeführt werden.
Ändert sich der Bewirtschafter beim MFA 2016 und es wurde noch kein Bewirtschafterwechsel
durchgeführt, bitte unverzüglich in der BBK melden (06245/80266-0)!
Vollmacht
Grundsätzlich sollte der Antragsteller persönlich seinen MFA 2016 abgeben, bei Ehegemeinschaften
einer der beiden Ehegatten. Sollte ein anderer Familienangehöriger als der Antragsteller (z.B.
Ehegatte, Vater, ...) den Antragsabgabetermin wahrnehmen, ist die Verwendung einer Vollmacht
notwendig. Ist noch keine Vollmacht ausgestellt, kann diese auf der Homepage der
Landwirtschaftskammer Salzburg downgeloadet werden (www.lk-salzburg.at  Gemeinsame
Agrarpolitik 2015-2020  Formulare  Erteilung einer Vollmacht). Eine Unterschrift am MFA PapierVordruck 2016 kann nicht verwendet werden! Es dürfen keine Vollmachten an Minderjährig
ausgestellt werden.
Junglandwirte (Top-Up)
Junglandwirte sind alle Landwirte, welche die unten angeführten Kriterien erfüllen:
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung unter 40 Jahre alt
-
Im Zeitraum 2011 bis 2016 die Bewirtschaftung aufgenommen hat (Pächter oder Eigentümer)
-
Abschluss
einer
landwirtschaftlichen
/
hauswirtschaftlichen
Ausbildung
(mindestens
Facharbeiter). Wenn die Ausbildung innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen wird,
ist ebenfalls eine Beantragung möglich.
Werden alle drei Kriterien erfüllt, gibt es die Möglichkeit einer Top-Up Zahlung (zusätzliche Prämie)
von 71€/ha zu beantragen.
Den Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Facharbeiter-/Meisterbrief, Maturazeugnis,
Studienabschluss) ist beim MFA unbedingt mitzunehmen!
Digitalisierung bei Flächenwechsel
Flächenzu- bzw. verpachtungen müssen im GIS beim alten bzw. neuen Bewirtschafter der Flächen
digitalisiert werden. Diese Digitalisierung kann aus Zeitgründen nicht beim MFA-Abgabetermin
mitgemacht werden. Vereinbaren Sie bitte dafür einen Termin mit der BBK, Sie können mit der neuen
Digitalisierung auf der BBK auch den MFA abgeben.
Serviceleistung der BBK bei MFA-Abgabe:
Betriebsbezogene Düngeberechnung € 5,-Aufzeichnungskalender für die Weidemaßnahme € 1,--