Negative Zinsen: Soll man jetzt die Hypothek amortisieren?

Chefsache
Negative Zinsen:
Soll man jetzt die Hypothek amortisieren?
Wer seine Hypothek ganz oder teilweise zurückzahlen möchte, weil Zinsanlagen praktisch nichts abwerfen
oder sogar etwas kosten, sollte alle Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.
Ein Beitrag von Pensionierungsexperte Andreas Mayrhofer in den neusten VZ-News, den wir mit freundlicher
Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.
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Die Sparzinsen und die Renditen
von Obligationen sind so tief, dass solche
Anlagen unter dem Strich Geld kosten,
wenn man alle Gebühren und Steuern mit
einrechnet. Viele Hausbesitzer überlegen
deshalb, ob sie mit dem verfügbaren Geld
besser ihre Hypothek amortisieren sollen.
Das Geld für eine
Zusatz-Rente verwenden
Die vorzeitige Rückzahlung einer Hypothek hat Kosten zur Folge, die sich schnell
einmal auf mehrere tausend Franken belaufen – sofern die Bank überhaupt einwilligt. Denn eine vorzeitige Rückzahlung
ist in den meisten Verträgen höchstens
bei einem Verkauf der Liegenschaft vorgesehen. Wer seine Festhypothek früher
zurückzahlen möchte, muss der Bank
sämtliche Zinsen bis zum Verfall zahlen
und je nach Kreditinstitut und Restlaufzeit
zusätzlich noch einen Negativzins.
Auch bei Geldmarkt-Hypotheken verlangen Banken meistens eine Ausstiegsentschädigung, wenn sie aufgelöst
werden, bevor der Rahmenvertrag ausläuft. Sie fällt jedoch deutlich geringer aus
als bei Festhypotheken.
Eine tiefere Hypothek führt zu einer
höheren Steuerbelastung, weil man weniger
Schuldzinsen abziehen kann. Bei einem
Grenzsteuersatz von 33 Prozent kostet
eine Hypothek zu 1,5 Prozent Zins nach
Steuern noch ein Prozent. Netto bringt die
Amortisation also nur eine Ersparnis von
einem Prozent ein.
Nach der Amortisation ist das Kapital
Andreas Mayrhofer, Pensionierungsexperte.
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zudem im Eigenheim gebunden. Wer die
Hypothek später wieder aufstocken
möchte, kann dies unter Umständen nicht
mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen tun. Besonders schwierig ist eine
Aufstockung für Hausbesitzer, die kurz
vor der Pensionierung stehen oder bereits
pensioniert sind. Wer seine Hypothek
amortisiert, sollte deshalb eine ausreichende Reserve zurückbehalten, auf
die man problemlos zurückgreifen kann,
wenn zum Beispiel eine Renovation ansteht oder wenn man pflegebedürftig
wird.
Pensionierte können das verfügbare Geld
auch nach und nach aufbrauchen und so
ihr laufendes Einkommen aufbessern,
statt es für eine Amortisation einzusetzen.
Ein Guthaben von 300 000 Franken zum
Beispiel reicht aus, um sich 20 Jahre lang
eine Zusatz-Rente von 15 000 Franken
auszuzahlen. Wenn das Guthaben durchschnittlich zwei Prozent Rendite abwirft,
kann man jedes Jahr knapp 20 000
Franken verbrauchen (siehe Tabelle).
Ehepaare sollten sich rechtzeitig
gegenseitig absichern
Wenn der grösste Teil des Vermögens
eines Ehepaars im Eigenheim gebunden
ist, dann ist es besonders wichtig, dass
sich die Ehepartner gegenseitig finanziell
absichern. Wenn einer von beiden stirbt,
muss der andere sonst womöglich das
Eigenheim verkaufen, um die anderen
Erben auszuzahlen. Ohne rechtzeitige
Vorkehrungen steht den Kindern die
Hälfte des Nachlasses ihres verstorbenen
Elternteils zu. Der Erbanteil der Kinder
lässt sich mit einem Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag deutlich reduzieren.
Es hängt von der Zusammensetzung des
ehelichen Vermögens ab, ob eine dieser
Möglichkeiten oder eine Kombination
davon am sinnvollsten ist.
»
VZ VermögensZentrum, Beethovenstrasse 24, 8002 Zürich, Tel. 044 207 27 27, Fax 044 207 27 28, [email protected], www.vermoegenszentrum.ch
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Chefsache
Im Nullzins-Umfeld
ist es noch wichtiger Steuern zu sparen
Wenn die Zinsen nahe bei null liegen oder sogar negativ sind, fallen die Steuern besonders stark ins Gewicht.
Wer jetzt nicht aufpasst, sieht nicht nur seine Erträge schrumpfen, sondern auch sein Vermögen.
Das schreibt Vermögensexperte Konstantin Wyser in den neusten VZ-News, was wir mit freundlicher
Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.
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Nach Abzug der Konto-, Transaktions- und Depotgebühren sowie den
Einkommenssteuern auf den mickrigen
Zinserträgen sind die meisten Zinsanlagen heute ein Verlustgeschäft. Und
wenn man auch die Vermögenssteuern
mit einrechnet, schrumpft das Vermögen
bedenklich. Ein Ehepaar mit 3 Millionen
Franken Vermögen zahlt zum Beispiel in
Basel über 23 000 Franken Vermögenssteuern pro Jahr (siehe Tabelle).
Im aktuellen Umfeld lohnt es sich also
noch mehr als sonst, steuergünstigen Anlageformen den Vorzug zu geben. Anders
als Zinsen sind Kursgewinne in der Regel
steuerfrei. Aus steuerlicher Sicht ist es
Konstantin Wyser, Vermögensexperte.
Vermögenssteuern im Vergleich
Kantons- und Gemeindesteuern 2015 für Verheiratete
ohne minderjährige Kinder;
Steuerbeträge in Franken;
die kantonal unterschiedlichen Freibeträge sind
berücksichtigt.
Eine vollständige Liste mit
allen Kantonen können
Sie hier abrufen:
www.vzch.com/
steuervergleiche
Quelle: TaxWare
darum sinnvoll, sein Geld so zu investieren,
dass mehr steuerfreie Kursgewinne und
weniger Zinserträge anfallen.
Einzahlungen in die dritte Säule und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
sind für die meisten Steuerpflichtigen die
mit Abstand wirkungsvollsten Massnahmen,
um die Steuerbelastung zu senken. Die
Einzahlungen darf man vom steuerbaren
Einkommen abziehen, die Zins- und Dividendenerträge auf dem Pensionskassen-
und 3a-Guthaben muss man nicht als
Einkommen versteuern, und das Guthaben
ist von der Vermögenssteuer befreit.
Steuern senken mit PK-Einkäufen
Mit einer modernen Kadervorsorge lässt
sich das Potenzial für Einkäufe in die
Pensionskasse oft um mehrere hunderttausend Franken erhöhen. Die meisten PKLösungen nutzen den gesetzlichen Spielraum nämlich bei Weitem nicht aus.
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Croque Monsieur
mit Trutenfleisch und Schmelzkäse