Unsere RICHTIG und FALSCH Haus-Regeln Zum Verkauf angebotene Elektroartikel müssen einwandfrei funktionieren oder sind als „Defekt“ zu kennzeichnen. Der Defekt muss genau beschrieben sein. Der Mieter/Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass dem Käufer ein 24-stündiges Rückgaberecht für nicht vor Ort zu testende Elektrogeräte eingeräumt wird. Beachten sie bitte, dass sie die Etiketten an empfindlichen Gegenständen so platzieren, dass der Klebestoff keine Spuren hinterlässt Kosmetika CD’s / DVD’s / Spiele / etc. Neu & Originalverpackt Bitte beschriften sie ihr Etikett so, dass es dem Artikel eindeutig zugeordnet werden kann Kunde: 8640-450 CHF OOO15.00OO Artikel: Lego PiratenO Kunde: 8640-450 CHF OOO 2.00OO Artikel: Buch Winnetou Zu ihrer Kontrolle füllen sie zusätzlich ein Inventurblatt aus Mehrteilige Artikel verpacken sie bitte so, dass die entsprechenden Teile nicht mit Anderen verwechselt werden können. Nutzen sie dafür durchsichtige Mehrzweckbeutel. Leicht zu öffnende Artikel sichern sie mittels Klebeband. (Mit dieser Massnahme schützen sie das Produkt und verhindern ein mögliches verwechseln) Waren, welche unter den Jugendschutz fallen, rassistische, pornografische oder sonstige verbotene Inhalte enthalten dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, da auch Personen unter 16/18 Jahren der Zutritt zu den Regalen erlaubt ist. Weiter dürfen keine angebrochenen Kosmetika, Medikamente oder Betäubungsmittel (inkl. Zigaretten und gebrannte Wasser) jeglicher Art zum Verkauf angeboten werden, ebenso leicht verderbliche Lebensmittel, selbstgebrannte CD’s, DVD’s (Musik, Filme, Spiele, etc.) und Plagiate. Für den Verkauf von Messern (ausgenommen Küchenmesser) beachten sie die entsprechenden Auflagen des Schweizer Waffenrechtes. Messer sind sicher und gegen Verletzungsgefahr geschützt zu verpacken. Schusswaffen oder andere Waffen welche unter das Schweizer Waffengesetz fallen, dürfen nicht angeboten werden. Bei Sammelobjekten nationalsozialistischer Organisationen müssen die NS-Zeichen abgeklebt oder entfernt werden. Beim Verkauf von pflanzlichen und tierischen Produkten ist auf die Bestimmungen des Artenschutzgesetzes zu achten. Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen sie mit Rat und Tat beim Befüllen ihres Regales
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