Unsere Hausregeln - SIE bringen WIR verkaufen SIE verdienen

Unsere RICHTIG und FALSCH Haus-Regeln
Zum Verkauf angebotene Elektroartikel müssen
einwandfrei funktionieren oder sind als „Defekt“ zu
kennzeichnen. Der Defekt muss genau beschrieben
sein.
Der Mieter/Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass dem
Käufer ein 24-stündiges Rückgaberecht für nicht vor Ort zu testende
Elektrogeräte eingeräumt wird.
Beachten sie bitte, dass sie die Etiketten an empfindlichen Gegenständen
so platzieren, dass der Klebestoff keine Spuren hinterlässt
Kosmetika
CD’s / DVD’s / Spiele / etc.
Neu & Originalverpackt
Bitte beschriften sie ihr Etikett so, dass es dem
Artikel eindeutig zugeordnet werden kann
Kunde: 8640-450
CHF
OOO15.00OO
Artikel: Lego PiratenO
Kunde: 8640-450
CHF
OOO 2.00OO
Artikel: Buch Winnetou
Zu ihrer Kontrolle füllen sie zusätzlich ein Inventurblatt aus
Mehrteilige Artikel verpacken sie bitte so, dass
die entsprechenden Teile nicht mit Anderen
verwechselt werden können. Nutzen sie dafür
durchsichtige Mehrzweckbeutel. Leicht zu
öffnende Artikel sichern sie mittels Klebeband.
(Mit dieser Massnahme schützen sie das Produkt und
verhindern ein mögliches verwechseln)
Waren, welche unter den Jugendschutz fallen,
rassistische, pornografische oder sonstige
verbotene Inhalte enthalten dürfen nicht zum
Verkauf angeboten werden, da auch Personen
unter 16/18 Jahren der Zutritt zu den Regalen
erlaubt ist.
Weiter
dürfen
keine
angebrochenen
Kosmetika, Medikamente oder Betäubungsmittel (inkl. Zigaretten und gebrannte Wasser)
jeglicher Art zum Verkauf angeboten werden,
ebenso leicht verderbliche Lebensmittel,
selbstgebrannte CD’s, DVD’s (Musik, Filme,
Spiele, etc.) und Plagiate.
Für den Verkauf von Messern (ausgenommen
Küchenmesser) beachten sie die entsprechenden
Auflagen des Schweizer Waffenrechtes.
Messer sind sicher und gegen Verletzungsgefahr geschützt zu verpacken.
Schusswaffen oder andere Waffen welche
unter das Schweizer Waffengesetz fallen,
dürfen nicht angeboten werden.
Bei Sammelobjekten nationalsozialistischer
Organisationen müssen die NS-Zeichen
abgeklebt oder entfernt werden.
Beim Verkauf von pflanzlichen und tierischen
Produkten ist auf die Bestimmungen des
Artenschutzgesetzes zu achten.
Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen sie
mit Rat und Tat beim Befüllen ihres Regales