Maklerauftrag Zwischen der femaxx Assekuranzmakler GmbH, Burgweg 4, 82110 Germering (nachfolgend Makler genannt) Zuständiger Vermittler: ________________________ ________________________ ________________________ (nachfolgend Auftraggeber / Kunde genannt) Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Abschluss und der Betreuung von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus beauftragt er den Makler, für die von ihm benannten Risiken bestehende oder abzuschließende Verträge auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen bzw. eventuelle Änderungen zu veranlassen sowie diese Verträge zu verwalten. Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf folgende Versicherungssparten: O Kranken- und Pflegeversicherung O Lebens- und Rentenversicherung O Berufsunfähigkeit O Kfz O Hausrat / Inhalt O Haftpflicht O Unfall O Wohngebäude O ________________ Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf folgende Versicherungsverträge: a) ___________________________ b) ____________________ c) ______________________ Leistungsumfang des Maklers Der Makler befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen. Dabei werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht. Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrags in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. Der Makler wirkt bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, insbesondere im Schadensfall, im Rahmen der Maklervollmacht mit. Der Makler stützt seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung. Die Platzierung von Aufträgen wird auf Basis der im beauftragten Unternehmen üblichen Beurteilungsverfahren von Gesellschaften vorgenommen. Hierzu gehören bei der Auswahl der Unternehmen nicht nur die Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen sowie die Preise bzw. Beiträge, sondern auch die eigene, bisher individuelle Erfahrung des Maklers. Auch werden die Versicherer in Bezug auf Konstanz und Beständigkeit, Seriosität und Verhalten gegenüber dem Berufsstand des Maklers betrachtet. Darüber hinaus wichtig sind die persönlichen Erfahrungen mit den einzelnen Sachbearbeitern in den verschiedenen Abteilungen der Gesellschaften und die dazugehörigen Zukunftserwartungen. Der Makler behält sich vor, in einzelnen Versicherungssparten die Anbieterauswahl zu beschränken. Dies wird dem Kunden jeweils explizit im Beratungsprotokoll mitgeteilt. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart. Maklervollmacht Zur Erfüllung seiner Aufgaben bevollmächtigt der Auftraggeber den Makler (durch Ankreuzen auswählen): Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen (die Pflicht des Maklers, vor Vertragskündigungen und belastenden Vertragsänderungen Rücksprache mit dem Kunden zu halten, bleibt von der vorstehenden Vollmachtserteilung unberührt), Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen, Untervollmachten an andere Versicherungsmakler auszustellen. Maklervergütung Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt kraft Übung des Versicherungsvertragsrechts das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Auftraggeber hat auch dann keine Vergütung zu zahlen, wenn trotz Tätigkeit des Maklers ein von ihm vermittelter Versicherungsvertrag nicht geschlossen wird. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden. Pflichten des Kunden Alle bereits bestehende Verträge sind dem Makler bekannt zugeben oder zur Kenntnis zu bringen. Für bestehende und zur Betreuung übergebene Verträge besteht für den Makler keine Nachfragepflicht zur Änderungen von Risiken, die den Verträgen zugrunde gelegt wurden oder werden, vielmehr hat der Auftraggeber vertrags- oder risikorelevante Änderungen dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Alle Änderungen der Kommunikations- und Adressdaten werden so schnell wie möglich angezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Korrespondenz mit dem jeweiligen Versicherer über den Makler zu führen. Haftung Die Haftung des Maklers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von € 1.200.000,- je Schadenfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklerauftrags. Für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vertragsdauer Der Vertrag beginnt ab Unterschriftsdatum mit der Unterschrift des Maklers. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Mit Abschluss dieses Maklerauftrags erlischt ein bereits bestehender Maklerauftrag älteren Datums. Ergänzende Mitteilungen 1. Name und Anschrift Femaxx Assekuranzmakler GmbH, Burgweg 4, 82110 Germering 2. Tätigkeitsart Gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). 3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 0180 500585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter folgender Registrierungsnummer: D-DNSL-E0EDU-25 4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %. Der Makler besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital vom Makler. 5. Anschriften der Schlichtungsstellen Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de) Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Postfach 13 08, 53003 Bonn (weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute]) Datenschutzklausel Der Auftraggeber willigt ein, dass Daten aus den Risikoanalysen, den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung (z.B. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen, Risiko-/Vertragsänderungen) an Versicherer und Maklerpools im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Der Kunde willigt ein, dass seine Angaben und Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden. Der Makler weist ausdrücklich auf die Risiken des elektronischen Schriftverkehrs per Email, Internet usw., insbesondere auf das Risiko des Datenverlustes und die mangelhafte Sicherheit hin. Der Kunde willigt jedoch ausdrücklich ein, dass ein Informationsaustausch zwischen ihm und dem Makler auch per Email erfolgen kann. Widerrufsrecht Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des unterschriebenen Maklerauftrages zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der femaxx Assekuranzmakler GmbH zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterntem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist München, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ______________________ Ort, Datum . _______________________ Kunde ______________________ Ort, Datum . _______________________ Makler
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