Maklervollmacht (PDF-Datei, 90 KB)

Maklerauftrag
Zwischen der femaxx Assekuranzmakler GmbH, Burgweg 4, 82110 Germering
(nachfolgend Makler genannt)
Zuständiger Vermittler:
________________________
________________________
________________________
(nachfolgend Auftraggeber / Kunde genannt)
Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Abschluss und der Betreuung von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus beauftragt er den Makler, für die von ihm benannten Risiken bestehende oder abzuschließende Verträge auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit
und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen bzw. eventuelle Änderungen zu veranlassen sowie diese Verträge zu verwalten.
Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf folgende Versicherungssparten:
O Kranken- und Pflegeversicherung
O Lebens- und Rentenversicherung
O Berufsunfähigkeit
O Kfz
O Hausrat / Inhalt
O Haftpflicht
O Unfall
O Wohngebäude
O ________________
Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf folgende Versicherungsverträge:
a) ___________________________
b) ____________________
c) ______________________
Leistungsumfang des Maklers
Der Makler befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen. Dabei werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht. Die
Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrags in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. Der Makler wirkt bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, insbesondere im Schadensfall, im Rahmen der Maklervollmacht mit. Der Makler stützt seinen Rat auf
eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung. Die Platzierung von Aufträgen wird auf Basis der im beauftragten Unternehmen
üblichen Beurteilungsverfahren von Gesellschaften vorgenommen. Hierzu gehören bei der Auswahl der Unternehmen nicht nur die
Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen sowie die Preise bzw. Beiträge, sondern auch die eigene, bisher individuelle Erfahrung des
Maklers. Auch werden die Versicherer in Bezug auf Konstanz und Beständigkeit, Seriosität und Verhalten gegenüber dem Berufsstand
des Maklers betrachtet. Darüber hinaus wichtig sind die persönlichen Erfahrungen mit den einzelnen Sachbearbeitern in den verschiedenen Abteilungen der Gesellschaften und die dazugehörigen Zukunftserwartungen. Der Makler behält sich vor, in einzelnen Versicherungssparten die Anbieterauswahl zu beschränken. Dies wird dem Kunden jeweils explizit im Beratungsprotokoll mitgeteilt. Der Makler
berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.
Maklervollmacht
Zur Erfüllung seiner Aufgaben bevollmächtigt der Auftraggeber den Makler (durch Ankreuzen auswählen): Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen (die Pflicht des Maklers, vor Vertragskündigungen und belastenden Vertragsänderungen
Rücksprache mit dem Kunden zu halten, bleibt von der vorstehenden Vollmachtserteilung unberührt), Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen, bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute
Versicherungen mitzuwirken, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen, Untervollmachten an andere Versicherungsmakler
auszustellen.
Maklervergütung
Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt kraft Übung des Versicherungsvertragsrechts das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Auftraggeber hat auch dann keine Vergütung
zu zahlen, wenn trotz Tätigkeit des Maklers ein von ihm vermittelter Versicherungsvertrag nicht geschlossen wird. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden.
Pflichten des Kunden
Alle bereits bestehende Verträge sind dem Makler bekannt zugeben oder zur Kenntnis zu bringen. Für bestehende und zur Betreuung
übergebene Verträge besteht für den Makler keine Nachfragepflicht zur Änderungen von Risiken, die den Verträgen zugrunde gelegt
wurden oder werden, vielmehr hat der Auftraggeber vertrags- oder risikorelevante Änderungen dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
Alle Änderungen der Kommunikations- und Adressdaten werden so schnell wie möglich angezeigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Korrespondenz mit dem jeweiligen Versicherer über den Makler zu führen.
Haftung
Die Haftung des Maklers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit, ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von € 1.200.000,- je Schadenfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.
Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen
erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklerauftrags. Für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
der Freiheit beruhen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt ab Unterschriftsdatum mit der Unterschrift des Maklers. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen
und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist
von einem Monat schriftlich kündigen. Mit Abschluss dieses Maklerauftrags erlischt ein bereits bestehender Maklerauftrag älteren Datums.
Ergänzende Mitteilungen
1. Name und Anschrift
Femaxx Assekuranzmakler GmbH, Burgweg 4, 82110 Germering
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 500585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter folgender Registrierungsnummer: D-DNSL-E0EDU-25
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %. Der Makler besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am
Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital vom Makler.
5. Anschriften der Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Postfach 13 08, 53003 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])
Datenschutzklausel
Der Auftraggeber willigt ein, dass Daten aus den Risikoanalysen, den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung (z.B. Beiträge, Versicherungsfälle, Kündigungen, Risiko-/Vertragsänderungen) an Versicherer und Maklerpools im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer.
Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Der Auftraggeber willigt ferner
ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben.
Der Kunde willigt ein, dass seine Angaben und Daten elektronisch erfasst und
gespeichert werden. Der Makler weist ausdrücklich
auf die Risiken des elektronischen Schriftverkehrs per Email, Internet usw., insbesondere auf das Risiko des Datenverlustes und die
mangelhafte Sicherheit hin. Der Kunde willigt jedoch ausdrücklich ein, dass ein Informationsaustausch zwischen ihm und dem Makler
auch per Email erfolgen kann.
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
des unterschriebenen Maklerauftrages zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber
der femaxx Assekuranzmakler GmbH zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterntem Zustand zurückgewähren, muss
er insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis
zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde
dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder
durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist München, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
______________________
Ort, Datum
.
_______________________
Kunde
______________________
Ort, Datum
.
_______________________
Makler