Prospekt Rechtsschutz - VLV / Vorarlberger Landes

I m L ä n d l e s i c h e r b e s s e r. . .
Ländle Recht
Rechtsschutz
www.vlv.at
Mehr Sicherheit mit der Rechtsschutz-Versicherung
Sichern Sie sich Ihr Recht in allen Lebensbereichen: Rund um Ihr Kraftfahrzeug, im Privatbereich, im Sport- und im Berufsbereich.
Weite Bereiche des menschlichen Lebens sind durch Gesetze
und Vorschriften geregelt. In diesem „Paragraphendschungel“
immer den notwendigen Durchblick zu haben ist ein Ding der
Unmöglichkeit. Damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, sind
Sie auf die Hilfe von Experten angewiesen.
Zudem kann ein Prozess rasch ein kleines Vermögen verschlingen. Denn auch der beste Anwalt bewahrt Sie nicht vor
Kosten, die bei einem Rechtsstreit anfallen können. Diese oft
nicht kalkulierbaren Rechtskosten zwingen daher so manchen,
von vornherein auf sein gutes Recht zu verzichten oder in
einem Rechtsstreit frühzeitig zu kapitulieren.
Mit der Rechtsschutzversicherung der VLV müssen Sie nicht
wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten auf Ihr Recht verzichten.
Wer ist versichert?
So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihre Partnerin/
Ihr Partner sowie Ihre minderjährigen Kinder (auch Enkel-,
Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
leben).
Wen müssen Sie verständigen?
Wenn Sie den VLV-Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen,
verständigen Sie bitte Ihren zuständigen Betreuer der VLV oder
wenden Sie sich direkt an unsere Zentrale in Bregenz oder an
eines unserer VLV-Kundenbüros.
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?
Mit der VLV-Rechtsschutz-Versicherung sichern Sie sich Ihr
Recht in ganz Europa (im geografischen Sinn), den Mittelmeeranreinerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und
den Azoren. Im Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Beratungs- und allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz muss jedoch
die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Österreich
erfolgen.
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung besteht im Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz auch dann Versicherungsschutz,
wenn die versicherte Person als Grenzgänger im Ausland tätig
ist.
Welche Kosten übernimmt Ihre
VLV-Rechtsschutzversicherung für Sie?
Die VLV sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt für Sie in allen Instanzen des ordentlichen
Rechtsweges die Kosten bis zur Versicherungssumme je
Rechtsschutzfall. Das sind z. B.:
 Kosten Ihres Rechtsanwaltes und des Prozessgegners,
sofern Sie dafür aufkommen müssen
 Kosten und Gebühren der Gerichte
 Gebühren für Zeugen
 Kosten für Sachverständige, die vom Gericht bestellt werden
Wer wählt den Rechtsanwalt aus?
Sie selbst wählen den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aus (freie
Rechtsanwaltswahl), der am Ort des zuständigen Gerichtes oder der zuständigen Behörde ansässig ist. Lediglich im
Beratungs-Rechtsschutz sowie bei Vertragsstreitigkeiten aus
Versicherungsverträgen erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes durch die VLV. Sollten Sie keinen besonderen Wunsch
haben, wählt die VLV einen Spezialisten für Sie aus.
Wer beauftragt den Rechtsanwalt?
Der von Ihnen gewünschte Rechtsanwalt wird von der VLV
beauftragt.
Wie erfolgt die Verrechnung?
Die Verrechnung der Kosten und Vorschüsse erfolgt direkt zwischen der VLV und dem von Ihnen gewünschten Rechtsanwalt!
Sie haben keine finanziellen Belastungen.
Was sollten Sie beachten?
 Bitte verständigen Sie uns umgehend, wenn rechtliche Hilfe
notwendig wird
 Händigen Sie uns alle vorhandenen Unterlagen aus und
schildern Sie den genauen Sachverhalt
 Versuchen Sie bei einen Unfall Beweismittel so gut es geht
zu sichern
 Achten Sie genau auf die Einhaltung von Fristen, und lesen
Sie alle gerichtlichen oder behördlichen Schriftstücke, die
Sie bekommen, genau durch
 Stimmen Sie alle weiteren Schritte mit der VLV und dem
beauftragten Anwalt ab.
 Kosten für die An- und Abreise zu und von ausländischen
Gerichten
Weiters übernimmt die VLV für Sie die vorschussweise Zahlung
einer Strafkaution im Ausland (z.B. nach einem Verkehrsunfall).
Die angeführten Deckungen sind ein Auszug aus unserem Produkt Ländle Recht und geben den Bedingungsinhalt nur auszugsweise wieder. Der vollinhaltliche
Deckungsumfang kann je nach gewählter Variante den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie den Produktbedingungen entnommen werden. Wir senden
Ihnen diese gerne zu. Kontakt: [email protected] bzw. Fax an +43 5574/412-99.
Damit Gerechtigkeit nicht zu einer Kostenfrage wird!
Rechtsschutzbereiche mit einigen Beispielen
ARSV
ARS
VSSR
Fahrzeug-Rechtsschutz (Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-RS)
für alle vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen gehaltenen Fahrzeuge (ohne
gewerblichen Nutzen).
 Ihr Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfasst und bleibt mit Totalschaden liegen.
Sie erleiden Verletzungen. Ihre Schadenersatzansprüche müssen mit Unterstützung eines Anwaltes
geltend gemacht werden.
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 Sie werden in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem der Unfallgegner verletzt wird. Obwohl die Verschuldensfrage offen ist, erhalten Sie eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
 Sie verkaufen Ihr Auto - der Käufer hält die Zahlungsverpflichtung nicht ein.
 Sie lassen den Motor Ihres PKW überholen und reparieren. Auf einer anschließenden Reise fällt dieser
wieder aus. Eine andere Werkstatt muss den Motor erneut reparieren. Aufgrund des Reparaturvertrages
verklagen Sie die erste Werkstatt auf Ersatz Ihres Schadens.
Lenker-Rechtsschutz (Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-RS)
 Sie fahren mit einem fremden Fahrzeug und werden in einen Unfall mit mehreren Fahrzeugen verwickelt. Die Schuldfrage ist völlig unklar. Mit Hilfe eines Anwaltes wollen Sie Ihr Recht durchsetzen.
 Ihr Partner fährt mit dem Auto des Nachbarn. Dabei kommt es zu einem Unfall mit einem Kind; ein Strafverfahren wird eingeleitet. Wir sorgen für die Verteidigung.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich
 Ihr Kind wird auf dem Weg zur Schule mit seinem Fahrrad von einem Autofahrer niedergestoßen und
verletzt, das Fahrrad zerstört. Aufgrund der erlittenen Verletzungen wollen Sie Schmerzensgeld für Ihr
Kind und Schadenersatz für das zerstörte Fahrrad geltend machen.
 Sie erleiden als Fußgänger, Radfahrer, Hobbysportler, Insasse in einem fremden Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel unverschuldet einen Unfall.
 Sie werden überfallen oder bestohlen und die Täter werden eruiert.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz*
 Nach Beendigung des Dienstverhältnisses weigert sich Ihr Arbeitgeber, den noch zustehenden Lohn
auszuzahlen. Wir sorgen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
 Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen wegen angeblich unzureichender Leistungen. Sie wehren sich gegen die
Kündigung und begehren im Arbeitsgerichtsverfahren Kündigungsschutz.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz*
 Nach einem Arbeitsunfall weigert sich der Sozialversicherer wegen vermeintlich zu geringer körperlicher
Beeinträchtigung, eine Versehrtenrente zu gewähren. Wir sorgen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen.
Beratungs-Rechtsschutz*
 Sie erkundigen sich über Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.
 Sie wünschen Rechtsberatung zu einem Vertrag, Testament oder in einer Erbschaftsangelegenheit.
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz*
 Der erhoffte und versprochene Traumurlaub wird zum Albtraum: Bauarbeiten im Hotel, schlechte Verpflegung, verdreckte Strände, etc. Der Reiseveranstalter will den Reisepreis dennoch nicht mindern.
 Ihre neue Waschmaschine wird trotz richtiger Bedienung nach kurzer Zeit kaputt.
Vertragsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen (versichert über die D.A.S. Rechtsschutz AG)
 versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privaten Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers über in Österreich belegene Risken.
Gebäude-Schadenersatz-Rechtsschutz
 für ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienlichen Einfamilienhäuser bzw. Wohnungen
* Wartefrist: 3 Monate
 versichert
● nicht versichert
optional
ARSV = Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit Verkehrs-Rechtsschutz
ARS = Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer ohne Verkehrs-Rechtsschutz
VSSR = Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (für Arbeitnehmer und Landwirte)
Single Rechtsschutz
Gegen einen attraktiven Beitragsnachlass können Sie den Umfang des Versicherungsschutzes auf eine Person einschränken
(gilt für ARSV/ARS/VSSR).
Im Fahrzeug-Rechtsschutz gelten alle einspurigen sowie ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mitversichert.
R u n d u m s c h u t z i m g a n z e n L a n d - vo m S p e z i a l i s t e n i m L ä n d l e !
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Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), Bahnhofstraße 35, A 6900 Bregenz, FN 60016i
Telefon +43 5574/412-0, Fax +43 5574/412-99, E-Mail [email protected], www.vlv.at, DVR 002 7995
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