Prospekt Beruhigt weiterlesen - VLV / Vorarlberger Landes

beruhigt
Bestattungskostenvorsorge
Beruhigt und vertrauensvoll in die Zukunft...
Mit der Bestattungskostenvorsorge können wir zumindest finanziell helfen
Der Tod und die eigene Bestattung sind für viele Menschen ein
Thema, über das sie lieber nicht sprechen.
Die Folge: Im Trauerfall müssen die Hinterbliebenen nicht nur die
persönliche Betroffenheit und den Schmerz bewältigen - auch
finanzielle Verpflichtungen bereiten zusätzliche Sorgen!
Trauer und Einsamkeit sowie Hilf- und Ratlosigkeit können wir
nicht abnehmen. Unsere Aufgabe ist es, mit finanziellen Mitteln
unbürokratisch und schnell zu helfen. Vielfach sehen sich die
Hinterbliebenen in dieser Ausnahmesituation finanziellen Verpflichtungen gegenüberstehen, die manch notwendige Entscheidung schwer machen. Finanzielle Mittel helfen ihnen in einer
derartigen Situation, die Entscheidungen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen zu treffen.
Deshalb ist es wichtig schon zu Lebzeiten mit einer Bestattungskostenvorsorge dazu beizutragen, dass für den Fall der Fälle ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Eine durchschnittliche Bestattung kostet derzeit zwischen EUR 5.000,-- und EUR 8.000,--. Viele Menschen wissen nicht, wie sie mit
einer plötzlich auftretenden Verpflichtung dieser Größenordnung fertig werden sollen.
Wer sich rechtzeitig beraten lässt, fühlt sich selbst sicherer und befreit die Familienangehörigen von solchen zusätzlichen finanziellen
Hürden.
Versicherungsschutz bis ins hohe Alter
Die Bestattungskostenvorsorge der VLV gegen laufende Beitragszahlung können Sie bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Bei Verträgen gegen Einmalerlag ist der Abschluss bis zum 85. Geburtstag möglich. Die Beitragszahlungen enden jedenfalls mit Vollendung des
85. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht lebenslang, längstens bis zum 110. Lebensjahr. Im Erlebensfall wird zu diesem
Zeitpunkt die Versicherungssumme inklusive Gewinnbeteiligung 1) an Sie ausbezahlt.
Vollen Versicherungsschutz gewähren wir ab dem 4. Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird im Leistungsfall die volle Versicherungssumme sofort fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Hinterbliebenen die einbezahlten Beiträge, abzüglich Versicherungssteuer und eventueller Zuschläge inklusive der bereits zugeteilten Gewinnbeteiligung 1), ausbezahlt.
Bei Beantwortung der Gesundheitsfragen oder bei Ableben aufgrund eines Unfalles besteht sofortiger Versicherungsschutz!
Gewinnbeteiligung
Zusätzlich zur Versicherungssumme werden sowohl im Er- als auch im Ablebensfall die bis zum betreffenden Zeitpunkt angefallenen
Gewinne ausbezahlt. Die Gewinne werden jährlich zum Bilanzstichtag Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Somit steigt die Gesamtauszahlung fortlaufend an. Auf diese Weise wirkt die Gewinnbeteiligung 1) zukünftigen Preissteigerungen entgegen.
Abgekürzte Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer ist grundsätzlich auf das 85. Lebensjahr ausgerichtet. Auf speziellen Wunsch kann jedoch auch eine kürzere Ansparphase vereinbart werden. Die Mindestbeitragsdauer beträgt 5 Jahre.
Keine Gesundheitsfragen erforderlich
Bei Versicherungssummen bis EUR 20.000,-- verzichtet die VLV auf die üblicherweise notwendigen Gesundheitsfragen.
Ländle Qualität
Als der Qualitätsversicherer im Ländle legen wir nebst optimaler Beratung auch höchsten Wert auf die rasche Abwicklung der Leistungsfälle. Qualität bedeutet in diesem Zusammenhang unbürokratisch und schnell!
Bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen (siehe rechts) garantiert die VLV die Auszahlung Ihrer Begräbnisvorsorge innert einer
Woche!
...mit der Bestattungskostenvorsorge der VLV
Überführungskosten
Tritt der Todesfall im Ausland ein und wird dadurch eine Überführung des Leichnams nach Österreich erforderlich, zahlt die VLV die
Überführungskosten bis zu einer Gesamtsumme von EUR 30.000,--. In solchen Fällen stehen die vorgenannten Überführungskosten
zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung.
Was ist zu tun, wenn der Fall der Fälle eintritt?
Grundsätzlich benötigt die VLV für die Auszahlung Ihrer Bestattungskostenvorsorge die Originalpolizze sowie eine Sterbeurkunde
oder einen Totenschein. Mit diesen Unterlagen können die bezugsberechtigten Personen unter Vorlage eines Identitätsnachweises
die Auszahlung Ihrer Bestattungskostenvorsorge beantragen. Die bezugsberechtigten Personen bestimmen Sie bei Abschluss des
Versicherungsvertrages. Sie können diese jedoch jederzeit während der gesamten Laufzeit des Vertrages ändern. Vorteil bei dieser
Vorgehensweise ist, dass ausschließlich dieser Personenkreis in der Lage ist, über die Versicherungsleistung zu verfügen.
Bei Einschluss der Klausel „Zweckgebundenes Bezugsrecht” kann die VLV die Abrechnung der angefallen Bestattungskosten direkt mit dem Bestattungsunternehmen abwickeln. Den die Bestattungskosten übersteigenden Anteil der Versicherungssumme zahlt
die VLV an die im Versicherungsvertrag festgelegten bezugsberechtigten Personen aus. Reicht die Versicherungssumme nicht zur
vollständigen Kostendeckung, verrechnet das Bestattungsinstitut die restlichen Kosten direkt mit der Person, welche die Leistungen in
Auftrag gegeben hat.
Da Testamente in den meisten Fällen erst Wochen oder Monate nach der Beerdigung verhandelt werden, ist es sinnvoll, jenen Vertrauenspersonen (bezugsberechtigte Personen) auch Ihre Wünsche sowie Details zu den Beisetzungsfeierlichkeiten bekannt zu geben.
„beruhigt“-Vorsorgemappe
Damit die Hinterbliebenen Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen nachkommen können, ist es wichtig, dass diese Ihre
Wünsche auch kennen! Genau diesem Zweck dient die „beruhigt”-Vorsorgemappe der VLV. Mit ihr stellen Sie sicher, dass Ihre
Wünsche bekannt sind und alles in Ihrem Sinne abgehandelt wird. Gleichzeitig dient die Mappe den Hinterbliebenen als Leitfaden zur
Organisation der gesamten Trauerfeierlichkeiten.
Die „beruhigt”-Vorsorgemappe ersetzt keinesfalls ein Testament oder eine ähnliche Willensbekundung. Sie ist vielmehr eine schnelle
Hilfe für jene Menschen, die sich sofort nach dem Todesfall um alles kümmern müssen. Sie können diesen Leitfaden für Ihre ganz
persönliche Vorsorge nützen. Tragen Sie alles, was Ihnen wichtig ist, in die „beruhigt”-Vorsorgemappe ein und bewahren Sie diese
gemeinsam mit der Versicherungspolizze sorgfältig auf.
Informieren Sie die bezugsberechtigten Personen über Ihre Vorsorgemaßnahmen inklusive den Aufbewahrungsort Ihrer „beruhigt”Vorsorgemappe.
Im Zuge einer umfassenden Beratung wird Ihnen Ihre VLV-Betreuung gerne Ihre persönliche „beruhigt”-Vorsorgemappe zukommen
lassen.
Rundumschutz im ganzen Land - vom Spezialisten im Ländle!
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Allgemeine Hinweise
Die vorliegende Broschüre ist eine Marketingmitteilung. Sie stellt ausschließlich eine unverbindliche Information unserer Kunden zum
hier beschriebenen Anlageinstrument dar. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein Anbot oder eine Aufforderung, einen Rat oder eine
Empfehlung zum Kauf oder Verkauf des Anlageinstrumentes und ist auch nicht als solches auszulegen. Die vorliegende Publikation
ersetzt keinesfalls die anleger- und objektgerechte Beratung und dient insbesondere nicht als Ersatz für die umfassende Risikoaufklärung.
Die angeführten Produktbausteine geben den Deckungsumfang nur auszugsweise wieder. Den vollinhaltlichen Deckungsumfang können Sie den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie den Produktbedingungen entnehmen. Wir senden Ihnen diese gerne
zu. Kontakt: [email protected] bzw. Fax an +43 5574/412-9402.
Gewinnbeteiligung: Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zu Grunde gelegt sind. Solche Angaben
sind daher unverbindlich.
1)
Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G., Bahnhofstraße 35, 6900 Bregenz, Telefon +43 5574/412-0, Fax: +43 5574/412-99,
www.vlv.at, E-Mail: [email protected], FN 60016i, Landes- als Handelsgericht Feldkirch, DVR 002 7995
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