Formular drucken Ludwig-Maximilians-Universität München Dienststelle (Tel.) Feststellung der Entgeltgruppe für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten I. von der Dienststelle auszufüllen: 1. Persönliche Verhältnisse Name Vornamen Geburtsdatum Abgeschlossene Berufsausbildung/Verwaltungseigene Prüfung als Ausbildungsdauer1 Bisherige Tätigkeit als2 von - bis bei 2. Auszuübende Tätigkeit ab F85 (06/15) Lfd. Nr. Darstellung der Arbeitsvorgänge unter Berücksichtigung der maßgeblichen Eingruppierungskriterien3 Zeitanteil in % Entgeltgruppe Fallgruppe 3. Anforderungen (Fachkenntnisse, Fähigkeiten) Tätigkeit Lfd. Nr. Zeitanteil in % Bewertung der Tätigkeit Einfachste Tätigkeiten Einfache Tätigkeiten Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung erforderlich ist, Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung erfordern bzw. Tätigkeiten, die die Körperkräfte außerordentlich beanspruchen oder mit besonderer Verantwortung verbunden sind Tätigkeiten, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren Tätigkeiten, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren Begründung der sonstigen Anforderungen, insbesondere der Heraushebungsmerkmale 4 4. Ergebnis: Beantragt wird die Eingruppierung mit Wirkung ab in Entgeltgruppe Datum II. Fallgruppe Teil Abschnitt unmittelbare/r Vorgesetzte/r bzw. Projektleiter/in5 Unterabschnitt der Entgeltordnung zum TV-L. Dienststelle (Geschäftsstelle der Fakultät / des Departments) vom Personaldezernat auszufüllen: Dem vorstehenden Eingruppierungsantrag wird zugestimmt. Gegen den vorstehenden Eingruppierungsantrag bestehen Bedenken (vgl. Anmerkungen im Text); zutreffend ist Entgeltgruppe Fallgruppe Teil Abschnitt Unterabschnitt der Entgeltordnung zum TV-L. München, Datum Personaldezernat Hinweise: 1 2 3 4 5 Anzugeben ist die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsdauer. Anzugeben, soweit für die Eingruppierung von Bedeutung. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschl. Zusammenhangsarbeit), die bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen. Sie sind so darzustellen, dass sie ein anschauliches Bild der Tätigkeit der/des Beschäftigten vermitteln. Arbeitsvorgänge unterschiedlicher Wertigkeit sind zu trennen. Es ist jeweils die konkrete auszuübende Tätigkeit anzugeben. Tätigkeiten unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit sind zeitlich aufzuschlüsseln (z. B. beim Handwerker in Normaltätigkeit, hochwertige Arbeiten, besonders hochwertige Arbeiten). Die Bewertung der Tätigkeiten ist unter Nr. 3 dieses Vordrucks schlüssig zu begründen. Die Feststellung der Arbeitsvorgänge hindert nicht die Übertragung neuer Tätigkeiten. Dienstliche Weisungen sind deshalb unabhängig davon zu befolgen, ob die verlangten Tätigkeiten in der Feststellung der Entgeltgruppe enthalten sind (Direktionsrecht des Arbeitgebers). Die Erstellung einer neuen Feststellung der Entgeltgruppe und die Einschaltung des Personaldezernat ist nur bei erheblichen Änderungen erforderlich, d.h. wenn eine Änderung der EntgeltgruppeÛ>VS ÛAEJAÛ"=HHCNQLLAJ§J@ANQJCÛEJJAND=H>Û@ANÛ!JPCAHPCNQLLA in Betracht kommt (vgl. F74). Die Darstellung muss zweifelsfrei erkennen lassen, welche erhöhten Anforderungen die Tätigkeiten stellen und auf welchen Umständen diese beruhen. Bei mehreren Heraushebungsmerkmalen ist jedes Heraushebungsmerkmal schlüssig zu begründen. Nicht ausreichend sind allgemeine Formulierungen, insbesondere Wiederholungen der einschlägigen Tätigkeitsmerkmale. Nur wenn nach Auffassung der Dienstelle zweckmäßig.
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