Feststellung der Entgeltgruppe für Beschäftigte mit körperlich

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Ludwig-Maximilians-Universität München
Dienststelle (Tel.)
Feststellung der Entgeltgruppe
für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten
I.
von der Dienststelle auszufüllen:
1. Persönliche Verhältnisse
Name
Vornamen
Geburtsdatum
Abgeschlossene Berufsausbildung/Verwaltungseigene Prüfung als
Ausbildungsdauer1
Bisherige Tätigkeit als2
von - bis
bei
2. Auszuübende Tätigkeit ab
F85 (06/15)
Lfd. Nr. Darstellung der Arbeitsvorgänge unter Berücksichtigung der
maßgeblichen Eingruppierungskriterien3
Zeitanteil
in %
Entgeltgruppe
Fallgruppe
3.
Anforderungen (Fachkenntnisse, Fähigkeiten)
Tätigkeit
Lfd. Nr.
Zeitanteil
in %
Bewertung der Tätigkeit
Einfachste Tätigkeiten
Einfache Tätigkeiten
Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung erforderlich ist, Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder
fachliche Anlernung erfordern bzw. Tätigkeiten, die die Körperkräfte außerordentlich beanspruchen oder
mit besonderer Verantwortung verbunden sind
Tätigkeiten, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer
Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren
Tätigkeiten, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer
Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
Begründung der sonstigen Anforderungen, insbesondere der Heraushebungsmerkmale 4
4.
Ergebnis:
Beantragt wird die Eingruppierung mit Wirkung ab
in Entgeltgruppe
Datum
II.
Fallgruppe
Teil
Abschnitt
unmittelbare/r Vorgesetzte/r bzw. Projektleiter/in5
Unterabschnitt
der Entgeltordnung zum TV-L.
Dienststelle (Geschäftsstelle der Fakultät / des Departments)
vom Personaldezernat auszufüllen:
Dem vorstehenden Eingruppierungsantrag wird zugestimmt.
Gegen den vorstehenden Eingruppierungsantrag bestehen Bedenken (vgl. Anmerkungen im Text); zutreffend ist Entgeltgruppe
Fallgruppe
Teil
Abschnitt
Unterabschnitt
der Entgeltordnung zum TV-L.
München,
Datum
Personaldezernat
Hinweise:
1
2
3
4
5
Anzugeben ist die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsdauer.
Anzugeben, soweit für die Eingruppierung von Bedeutung.
Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschl. Zusammenhangsarbeit), die bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen. Sie sind so darzustellen, dass sie ein anschauliches Bild der Tätigkeit der/des Beschäftigten vermitteln. Arbeitsvorgänge unterschiedlicher Wertigkeit
sind zu trennen. Es ist jeweils die konkrete auszuübende Tätigkeit anzugeben. Tätigkeiten unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit sind zeitlich aufzuschlüsseln (z. B. beim Handwerker in Normaltätigkeit, hochwertige Arbeiten, besonders hochwertige Arbeiten). Die Bewertung der Tätigkeiten ist unter Nr. 3 dieses Vordrucks schlüssig zu begründen.
Die Feststellung der Arbeitsvorgänge hindert nicht die Übertragung neuer Tätigkeiten. Dienstliche Weisungen sind deshalb unabhängig davon zu befolgen, ob die verlangten
Tätigkeiten in der Feststellung der Entgeltgruppe enthalten sind (Direktionsrecht des Arbeitgebers). Die Erstellung einer neuen Feststellung der Entgeltgruppe und die Einschaltung
des Personaldezernat ist nur bei erheblichen Änderungen erforderlich, d.h. wenn eine Änderung der EntgeltgruppeÛ>VS
ÛAEJAÛ"=HHCNQLLAJ§J@ANQJCÛEJJAND=H>Û@ANÛ!JPCAHPCNQLLA in
Betracht kommt (vgl. F74).
Die Darstellung muss zweifelsfrei erkennen lassen, welche erhöhten Anforderungen die Tätigkeiten stellen und auf welchen Umständen diese beruhen. Bei mehreren Heraushebungsmerkmalen ist jedes Heraushebungsmerkmal schlüssig zu begründen. Nicht ausreichend sind allgemeine Formulierungen, insbesondere Wiederholungen der einschlägigen
Tätigkeitsmerkmale.
Nur wenn nach Auffassung der Dienstelle zweckmäßig.