SuE-Sonderinfo: Behindertenhilfe

Schlichtungsempfehlung für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 22. Juni 2015
Sonderinformation für den Bereich der Behindertenhilfe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da in der Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 verschiedene tariftechnische Wege für die Einkommensverbesserungen der Beschäftigten vorgesehen sind, stellen wir nachfolgend dar, wie sich diese
für die einzelnen Berufsgruppen im Bereich der Behindertenhilfe auswirken.
1.
Für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung (S 4 Fallgruppe 2), werden die Tabellenentgelte wie folgt erhöht:
Entgeltgruppe
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
S 4 (alt)
2.154,84 €
2.433,58 €
2.578,52 €
2.701,18 €
2.779,22 €
2.879,57 €
S 4 (neu)
2.260,76 €
2.511,63 €
2.667,73 €
2.773,65 €
2.874,00 €
3.030,34 €
105,92 €
78,05 €
89,20 €
72,47 €
94,78 €
150,77 €
4,92%
3,21 %
Differenz in €
Differenz in %
2.
Stufe 1
3,46 %
2,68 %
3,41 %
5,24 %
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation (die sogenannten Gruppenleiter) werden der Entgeltgruppe 7 zugeordnet. Es erfolgt
keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD, sondern eine stufengleiche Zuordnung
unter Mitnahme der bisher abgeleisteten Stufenlaufzeit. Die nächste Stufensteigerung findet zu
demselben Zeitpunkt statt, wie sie in der S 5 stattgefunden hätte.
Entgeltgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
S5
2.366,68 €
2.589,68 €
2.756,93 €
2.846,12 €
2.968,77 €
3.181,11 €
S 7 (neu)
2.405,70 €
2.628,70 €
2.807,11 €
2.985,49 €
3.119,30 €
3.318,92 €
39,02 €
39,02 €
50,18 €
139,37 €
150,53 €
137,81 €
4,90 %
5,07 %
4,33 %
Differenz in €
Differenz in %
1,65 %
1,51 %
1,82 %
06/15
Impressum: ver.di, Fachbereich – Gemeinden, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Verantwortlich: Achim Meerkamp, Bearbeitung: Onno Dannenberg
06/15
3. Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte mit Meisterqualifikation (S 8 Fallgruppe 3) werden
einer neuen Entgeltgruppe S 8b zugeordnet.
Entgeltgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
S8
2.478,17 €
2.656,58 €
2.879,57 €
3.198,33 €
3.496,91 €
3.732,33 €
S 8b (neu)
2.550,00 €
2.800,00 €
3.050,00 €
3.300,00 €
3.550,00 €
3.800,00 €
71,83 €
143,42 €
170,43 €
101,67 €
53,09 €
67,67 €
3,18 %
1,52 %
1,81 %
Differenz in €
Differenz in %
2,90 %
5,40 %
5,92 %
Gleichzeitig werden die verlängerten Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 von acht auf sechs Jahre, in
der Stufe 5 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Beschäftigte, die in der Stufe 4 bereits 6 Jahre (bislang 8 Jahre) abgeleistet haben, werden sofort der Stufe 5 zugeordnet. Beschäftigte, die in Stufe
5 bereits 8 Jahre (bislang 10 Jahre) abgeleistet haben, werden sofort der Stufe 6 zugeordnet.
Hierdurch ergeben sich zusätzliche Verbesserungen.
Beispiele:
Von S 8 Stufe 4 (3.198,33 €) mit sieben Laufzeitjahren in S 8b Stufe 5 (3.550,00 €) mit null
Laufzeitjahren: Zuwachs insgesamt von 351,67 €
Von S 8 Stufe 5 (3.496,913 €) mit neun Laufzeitjahren in S 8b Stufe 6 (3.800,00 €) mit null
Laufzeitjahren: Zuwachs insgesamt von 303,09 €
4. Leiterinnen und Leiter von Werkstätten werden zukünftig im allgemeinen Teil der noch geltenden Anlage 1a zum BAT bzw. zukünftig im Allgemeinen Teil der Entgeltordnung zum TVöD
eingruppiert.
5. Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger und Heilerzieherinnen und Heilerzieher werden nun endlich in die S-Tabelle eingruppiert. Hier erfolgt eine Gleichstellung mit den Erzieherinnen und Erziehern.
Entgeltgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
S 8a
2.422,00 €
2.623,00 €
2.824,00 €
3.060,00 €
3.260,00 €
3.450,00 €
S 8b
2.550,00 €
2.800,00 €
3.050,00 €
3.300,00 €
3.550,00 €
3.800,00 €
6. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Entgeltgruppe S 8 Fallgruppe 2 werden der Entgeltgruppe S 9 zugeordnet. Auch hier erfolgt eine stufengleiche Zuordnung unter Mitnahme der
bisher abgeleisteten Stufenlaufzeit.
06/15
Entgeltgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
S8
2.478,17 €
2.656,58 €
2.879,57 €
3.198,33 €
3.496,91 €
3.732,33 €
S9
2.578,52 €
2.768,08 €
2.935,32 €
3.244,27 €
3.502,66 €
3.749,57 €
100,35 €
111,50 €
55,75 €
45,94 €
5,75 €
17,24 €
Differenz in €
Differenz in %
4,05 %
4,20 %
1,94 %
1,44 %
0,16 %
0,46 %
Durch die Zuordnung von der S 8 zu der S 9 entfällt die bisherige Verlängerung der Stufenlaufzeit in der S 8. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Verbesserungen:
Beispiele:
Von S 8 Stufe 4 (3.198,33 €) mit fünf Laufzeitjahren in S 9 Stufe 5 (3.502,66 €) mit null
Laufzeitjahren: Zuwachs insgesamt von 304,33 Euro
Von S 8 Stufe 5 (3.496,91 €) mit sechs Laufzeitjahren in S 9 Stufe 6 (3.749,57 €) mit null
Laufzeitjahren: Zuwachs insgesamt von 252,66 Euro.
7. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und
– soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung werden mit
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gleichgestellt. Sie werden damit mindestens in die
Entgeltgruppe S 11 eingruppiert. Hier findet das Höhergruppierungsverfahren nach § 17 Abs. 4
TVöD Anwendung.
8. Die Leitungen und stellvertretenden Leitungen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung werden wie die Leitungen und stellvertretenden Leitungen von Kindertagesstätten eingruppiert. Auch hier findet das Höhergruppierungsverfahren nach § 17 Abs. 4
TVöD Anwendung.
Durchschnittsbelegung
Anzahl Plätze
unter 40
ab 40
ab 70
ab 100
ab 130
ab 180
Leiterin/Leiter
S9
S 13
S 15
S 16
S 17
S 18
Eingruppierung neu
ständige Vertretung
S9
S 13
S 15
S 16
S 17
9. Die Leitungen und stellvertretenden Leitungen von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung werden wie die Leitungen und stellvertretenden Leitungen von Erziehungsheimen eingruppiert (d.h. unter 50 Plätze in die S 16/S 15 und ab 50 Plätze in die S 18/
S16). Hierfür gilt ebenfalls das Höhergruppierungsverfahren nach § 17 Abs. 4 TVöD.
06/15
Generell gilt, dass auch alle neuen Tabellenwerte dynamisch sind und regulär zusammen
mit der allgemeinen Entgelttabelle des TVöD zum 29. Februar 2016 gekündigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Euer
ver.di-Tarifsekretariat
für den öffentlichen Dienst