Zweitwohnungssteuer

1
Erklärungsbogen zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
(wenn Eigentümer/Wohnrechtsinhaber steuerpflichtig)
Bitte den Bogen vollständig ausfüllen bzw. ankreuzen ☒.
A. Angaben zur Person:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Familienstand:
Anzahl minderjähriger Kinder:
Adresse Hauptwohnung:
Telefon (tagsüber):
Mobiltelefon:
E-Mail Adresse:
Fax-Nr.:
B. Angaben zur Zweitwohnung in Bad Vilbel:
☐
1.
In der Zweitwohnung lebe/n:
Ich allein
2.
Name und Anschrift des/der Eigentümers/s:
(wenn abweichend zu A., da bspw. mehrere Eigentümer)
☐ Mehrere Personen
………………………………………………
………………………………………………
………………………………………………
3.
Straße, Hausnr. der Zweitwohnung:
……………………………………………….
3b
Stockwerk: ……………………………...
Wohnungsnummer: ………………………..
4.
Jahresrohmiete lt. Einheitswertbescheid des Finanzamtes
(§ 4 Abs. 2 Zweitwohnungssteuersatzung); bitte Kopie des
Einheitswertbescheides mit der Anlage "Berechnungsbogen
Jahresrohmiete" vorlegen
EUR
2
5.
Wenn die Jahresrohmiete für mehrere Wohnungen zusammen festgesetzt worden ist:
Aufteilung der Gesamtgröße (m2 ) auf die einzelnen Wohnungen und deren Nutzungsberechtigte:
Nutzungsberechtigter der Wohnung:
m2
Größe:
Nutzungsberechtigter der Wohnung:
m2
Größe:
Nutzungsberechtigter der Wohnung:
m2
Größe:
6.
Nur für den Fall, dass zu Ziff. 4. keine Angaben möglich sind, da eine Jahresrohmiete
vom Finanzamt nicht festgesetzt wurde (z. B. wegen Ermittlung des Einheitswertes im
Sachwertverfahren) bzw. noch nicht festgesetzt wurde (z. B. Wohnung erst kürzlich
erbaut), sind die Ziffern 6.1. bis 6.6. gem. § 4 Abs. 4, 5 Zweitwohnungssteuersatzung)
zu beantworten:
6.1.
Die Wohnung ist
☐ Einfamilienhaus
☐ in einem Zweifamilienhaus
☐ in einem Mehrfamilienhaus, Appartementwohnanlage
6.2.
Anzahl der Räume in der Wohnung insgesamt:
6.3.
Wann wurde die Wohnung erstellt?
6.4.
Gesamtgröße der Wohnung:
m2
davon entfallen auf Nebenräume wie Speicher, Keller, Abstellräume:
6.5.
6.6.
m2
Ausstattung der Wohnung:
☐ Küche
☐ Bad oder Dusche
☐ WC
☐ mit zentraler Ölversorgung
☐ Etagenheizung
☐ Zentralheizung
☐ Warmwasserversorgung
☐ Garage
☐ Deckenvertäfelung
☐ Stellplatz
☐ Einzelöfen
☐ Isolierverglasung
☐ Teppichböden/Parkett
Sonstiges:
☐ eingebaute Möbel
☐ Sauna
☐ Schwimmbad
☐ Kamin
Wie hoch setzen Sie eine z.Zt. übliche Miete pro Jahr für die Wohnung an
(ohne Nebenkosten)?
EUR
Nebenkosten für die Wohnung (Haus) ohne Heizungskosten
(pro Jahr):
EUR
3
Bei der Zweitwohnung in Bad Vilbel handelt es sich um (bitte ankreuzen)
☐
☐
☐
☐
☐
☐
eine Wohnung, von der ich /wir Eigentümer/in (Wohnrechtsinhaber/in) bin/sind und
diese als Zweitwohnung nutze/n.
eine Wohnung, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw.
von einem nicht dauernd getrennt lebenden eine eingetragene Lebenspartnerschaft
Führenden aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium
gehalten wird, wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw.
Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet (Nachweis erforderlich).
ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern / eines Elternteils (Nachweis erforderlich).
eine Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, einer Einrichtungen zur
vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtung
(Nachweis erforderlich).
eine Wohnung, die aufgrund ihres Zustandes oder fehlender minimaler Einrichtung
tatsächlich nicht bewohnbar ist.
Sonstiges:
Folgender Nachweis ist beigefügt: …………………………………………………………………..
(Bspw. Nießbrauchrechtsvertrag)
Bitte schicken Sie mir die Post, insbesondere den Steuerbescheid an die Adresse
☐
☐
Hauptwohnung
☐ Nebenwohnung
wie folgt (bspw. Bevollmächtigte/r, Vollmacht erforderlich):
…………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………..
(Ort, Datum)
(Unterschrift/en)
Erforderliche/r Nachweis/e (bspw. Einheitswertbescheid – Anlage Berechnungsbogen) zu
diesem Erklärungsbogen zur Zweitwohnungssteuer habe/n ich/wir als Anlage beigefügt.
Benachrichtigung über gespeicherte Daten (§ 18 Hessisches Datenschutzgesetz - HDSG -):
Für die Erhebung der Steuer werden folgende Daten in automatisierten Dateien gespeichert:
1. Allgemeine Daten:
Name und Anschrift des Steuerpflichtigen, ggf. auch des Zustellungsbevollmächtigten, des Zahlungsbeauftragten und des Beauftragten für das
Lastschriftverfahren sowie erforderliche Daten zur kassenmäßigen
Abwicklung
2. Zweitwohnungssteuer:
Berechnungsgrundlagen:
Jahresrohmiete bzw. übliche Miete bzw. gemeiner Wert der Wohnung
3. Rechtsgrundlage:
HGO, KAG, HDSG, Zweitwohnungssteuersatzung
4. Löschung der Daten:
2 Jahre nach Einstellung des Falles
Rücklauf: Magistrat der Stadt Bad Vilbel, FD Kämmerei und Steuern, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel,
Fax: 06101/602-380