Wir suchen für den Fachdienst Straßenverkehrsbehörde

Wir suchen für den Fachdienst Straßenverkehrsbehörde zum nächst möglichen Zeitpunkt
einen Ordnungspolizei-/Hilfspolizeibeamten (m/w)
in Vollzeit (39 Wochenstunden).
Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie Straßensondernutzungen. Darüber hinaus die Teilnahme an Einsätzen der Bad Vilbeler Feuerwehr während der regelmäßigen Arbeitszeit als Mitglied der Einsatzabteilung.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird neben einer abgeschlossenen Ausbildung die Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb der Regelarbeitszeit sowie zur Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen vorausgesetzt. Fahrerlaubnis der Klasse B (Alt: Klasse 3) ist notwendig.
Darüber hinaus sind zusätzlich folgende Einstellungsvoraussetzungen für die Wahrnehmung der
Feuerwehrtätigkeit zu erfüllen:
 Bereitschaft zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Vilbel als Mitglied der Einsatzabteilung
 Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Tätigkeit als Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann
 Bereitschaft zur Absolvierung der Pflichtlehrgänge
Ein sicheres und höfliches Auftreten gegenüber Bürgern wird erwartet.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 5 mit den allgemeinen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes weisen wir
darauf hin, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Falls Sie an dieser Aufgabe interessiert sind, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis
zum 27.02.2016 an den
Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Fachdienst Personalverwaltung,
Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel.
Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung auch gerne per Email an bewerbung[at]bad-vilbel.de zusenden.
Von Bewerbungsmappen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie werden aus Kostengründen nicht zurückgeschickt. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte
einen ausreichend frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen Umschlag bei. Ansonsten werden
die Bewerbungsunterlagen nach sechs Monaten vernichtet.