Zweitwohnungssteuer: Wer muss sie zahlen?

Zweitwohnungssteuer: Wer muss sie
zahlen?
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Die Zweitwohnungssteuer ist für Kommunen ein willkommener Anlass, ihr
Haushaltsbudget aufzustocken. Zwischen 5 und 16 Prozent muss der Hausbewohner
dafür abzwacken.
Klassischerweise betrifft Sie diese Steuer, wenn Sie eine Ferienwohnung besitzen.
Oder wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen
Gemeinde beziehen. Dann bittet Sie die Gemeinde meist, aber nicht immer wegen der
Zweitwohnungssteuer zur Kasse.
Autor: Jörg Stroisch
Worum geht es?
Wer eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer und wird von einigen Gemeinden
nach deren jeweiligen Satzungen erhoben. Darüber informieren die Experten der ARAG in
einer Pressemitteilung zur Zweitwohnungssteuer.
Wer erhebt die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist in Deutschland eine sogenannte kommunale Aufwandsteuer.
Sie wird von der Stadt bzw. von der Gemeinde erhoben und betrifft alle Personen, die im
jeweiligen Ort eine Zweitwohnung bewohnen.
Sie ist laut Grundgesetz rechtmäßig, da die Länder laut Gesetz „örtliche Verbrauchund Aufwandsteuern“ erheben dürfen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde in den
Bundesländern auf die Gemeinden übertragen.
Wer die Zweitwohnungssteuer zahlen muss
Mit der Zweitwohnungssteuer soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten
kann, gleich zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie zu
halten.
Die Zweitwohnungssteuer trifft vor allem Ferienwohnungsbesitzer.
Für Studenten/Pendler gilt: Obwohl diese pendeln müssen, dürfen die Gemeinden
gegenüber Studenten und Pendlern eine Zweitwohnungssteuer erheben – jedenfalls sofern
sie Singles sind.
Was für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften
gilt
Eheleute, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten und deren
eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, sind allerdings nach einem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen
(BVerfG, 1 BvR 1232/00; 2627/03). Dies gilt auch für die Partner einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft.
Wie Sie die Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
absetzen können
Einen Trost gibt es aber, so die ARAG-Experten: So können die Steuern für die beruflich
bedingte Zweitwohnung zumindest als Werbungskosten von der Einkommenssteuer
abgesetzt werden. Und auch Studenten kommen in den Genuss eines Steuervorteils: Sie
können einen Verlustvortrag beantragen. Das ist eine Einkommenssteuererklärung mit
negativem Einkommen; sie reduziert die Steuer, wenn irgendwann einmal Einkommen
fließt.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt zwischen 5 und 16
Prozent
Zunächst: Nicht in jeder Kommune wird die Zweitwohnungssteuer tatsächlich erhoben. Wenn
sie erhoben wird, so ist meistens die Jahresrohmiete (Kaltmiete inklusiver bestimmter kalter
Betriebskosten) oder die Wohnfläche Berechnungsgrundlage, informiert die ARAG.
Und da kann es dann wieder große Unterschiede geben. Der Steuersatz liege zwischen
fünf Prozent in Berlin und 16 Prozent in Erfurt. In der Regel betrage er zehn Prozent, so die
ARAG.
meineimmobilie.de-Tipp
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung. Der steuerliche Tatbestand
kann aber in den Satzungen der Gemeinden sehr unterschiedlich geregelt sein, so die
ARAG-Experten. Deshalb macht es für Sie auf jeden Fall Sinn, sich die Satzung Ihrer
Zweitwohnungs-Kommune mal etwas genauer anzuschauen.
Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob Sie die Wohnung gemietet oder gekauft haben.