Zweitwohnungssteuer: Wer muss sie zahlen? Foto: © styleuneed - Fotolia.com Die Zweitwohnungssteuer ist für Kommunen ein willkommener Anlass, ihr Haushaltsbudget aufzustocken. Zwischen 5 und 16 Prozent muss der Hausbewohner dafür abzwacken. Klassischerweise betrifft Sie diese Steuer, wenn Sie eine Ferienwohnung besitzen. Oder wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde beziehen. Dann bittet Sie die Gemeinde meist, aber nicht immer wegen der Zweitwohnungssteuer zur Kasse. Autor: Jörg Stroisch Worum geht es? Wer eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss. Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer und wird von einigen Gemeinden nach deren jeweiligen Satzungen erhoben. Darüber informieren die Experten der ARAG in einer Pressemitteilung zur Zweitwohnungssteuer. Wer erhebt die Zweitwohnungssteuer? Die Zweitwohnungssteuer ist in Deutschland eine sogenannte kommunale Aufwandsteuer. Sie wird von der Stadt bzw. von der Gemeinde erhoben und betrifft alle Personen, die im jeweiligen Ort eine Zweitwohnung bewohnen. Sie ist laut Grundgesetz rechtmäßig, da die Länder laut Gesetz „örtliche Verbrauchund Aufwandsteuern“ erheben dürfen. Diese Gesetzgebungskompetenz wurde in den Bundesländern auf die Gemeinden übertragen. Wer die Zweitwohnungssteuer zahlen muss Mit der Zweitwohnungssteuer soll derjenige belastet werden, der sich den Aufwand leisten kann, gleich zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie zu halten. Die Zweitwohnungssteuer trifft vor allem Ferienwohnungsbesitzer. Für Studenten/Pendler gilt: Obwohl diese pendeln müssen, dürfen die Gemeinden gegenüber Studenten und Pendlern eine Zweitwohnungssteuer erheben – jedenfalls sofern sie Singles sind. Was für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt Eheleute, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten und deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, sind allerdings nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen (BVerfG, 1 BvR 1232/00; 2627/03). Dies gilt auch für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wie Sie die Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten absetzen können Einen Trost gibt es aber, so die ARAG-Experten: So können die Steuern für die beruflich bedingte Zweitwohnung zumindest als Werbungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Und auch Studenten kommen in den Genuss eines Steuervorteils: Sie können einen Verlustvortrag beantragen. Das ist eine Einkommenssteuererklärung mit negativem Einkommen; sie reduziert die Steuer, wenn irgendwann einmal Einkommen fließt. Die Zweitwohnungssteuer beträgt zwischen 5 und 16 Prozent Zunächst: Nicht in jeder Kommune wird die Zweitwohnungssteuer tatsächlich erhoben. Wenn sie erhoben wird, so ist meistens die Jahresrohmiete (Kaltmiete inklusiver bestimmter kalter Betriebskosten) oder die Wohnfläche Berechnungsgrundlage, informiert die ARAG. Und da kann es dann wieder große Unterschiede geben. Der Steuersatz liege zwischen fünf Prozent in Berlin und 16 Prozent in Erfurt. In der Regel betrage er zehn Prozent, so die ARAG. meineimmobilie.de-Tipp Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung. Der steuerliche Tatbestand kann aber in den Satzungen der Gemeinden sehr unterschiedlich geregelt sein, so die ARAG-Experten. Deshalb macht es für Sie auf jeden Fall Sinn, sich die Satzung Ihrer Zweitwohnungs-Kommune mal etwas genauer anzuschauen. Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob Sie die Wohnung gemietet oder gekauft haben.
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