Ausfüllhilfe für die Wohnungsgeberbestätigung Seit dem 01.11.2015 besteht in Deutschland die Verpflichtung gem. §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) eine Wohnungsgeberbescheinigung bei einer An- Um- bzw. Abmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht zulässig! Die Meldefrist beträgt zwei Wochen! In die Wohnungsgeberbestätigung verpflichtend einzutragen sind folgende Daten: 1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers, 2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum 3. Anschrift der Wohnung 4. Namen der meldepflichtigen Personen Wichtiger Hinweis: Nur eine vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung kann von der Meldebehörde akzeptiert werden! Erläuterung der einzelnen Punkte: Wohnungsgeber Wohnungsgeber/in ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist zum Beispiel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet, oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben, während Hausverwaltungen in der Regel als Beauftragte für die Eigentümer tätig werden. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Eigentümer Wie im oben genannten Text beschrieben, ist der Wohnungsgeber nicht immer auch der Eigentümer. Sollten Sie z.B. mit der Vermietung der Wohnung beauftragt worden sein, geben Sie bitte in diesem Fall zusätzlich den Eigentümer im dafür vorgesehenen Feld „Eigentümer/in“ an. Wenn Sie die Wohnung untervermietet haben, geben Sie sich bitte als Wohnungsgeber an und nennen auch hier zusätzlich im Feld „Eigentümer/in“ den tatsächlichen Eigentümer/in. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum Bitte tragen Sie hier ein, ob es sich um einen Einzug bzw. Auszug aus einer Wohnung handelt. Ein Einzug liegt dann vor, wenn die betroffene Person (Mieter) eine Wohnung tatsächlich bezieht. Dies gilt auch für Nebenwohnungen. Ein Auszug liegt dann vor, wenn die betroffene Person: a. ins Ausland verzieht b. keine neue Wohnanschrift besitzt (sich obdachlos meldet) In den oben genannten Fällen benötigen wir daher eine Wohnungsgeberbestätigung! Das tatsächliche Ein- bzw. Auszugsdatum ist unbedingt anzugeben! Anschrift der Wohnung Bitte geben Sie dort die Anschrift der von Ihnen vermieteten Wohnung an. Gerne können Sie dort auch konkrete Lagebezeichnungen ( z.B. Stockwerk, Wohnungsnummer) eintragen. Namen der meldepflichtigen Personen Alle Personen, die ein- bzw. ausgezogen sind, müssen zwingend auf der Wohnungsgeberbescheinigung namentlich aufgeführt sein, dies gilt auch für alle Kinder. Bitte achten Sie auf eine korrekte Schreibweise der Vor- und Zunamen, weil die Wohnungsgeberbescheinigung sonst nicht akzeptiert werden kann! Zu Ihrer eigenen Sicherheit streichen Sie nicht ausgefüllte Felder durch. Ihre Meldebehörde Wuppertal
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